Landesverwaltung als Arbeitsgeberin

Die Thüringer Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Damit hat sie eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber*innen.

  1. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  2. Werden Sie AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen und -betrieben flächendeckend einrichten und ihre Arbeit evaluieren?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die konkrete Umsetzung muss in den einzelnen Verwaltungen, Ministerien und Dienststellen realisiert werden. Alle Angebote sollten regelmäßig mit Blick auf ihre Wirksamkeit und Weiterentwicklung zur evaluieren.

Da sich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nur auf die Erwerbstätigkeit und das Privat­recht beschränkt, wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Lücken im Bereich des öffentlichen Handelns, wie beispielsweise im staatlichen Bildungswesen oder bei den Sicherheitsbehörden, durch die Schaffung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes schließen. So wollen wir den Schutz vor Diskriminierungen jeglicher Erscheinungsform, egal ob aufgrund rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität oder des sozialen Status, verbessern und Chancengleichheit herstellen. Mit diesem Gesetz werden wir auch die Beschwerdestellen und deren Zuständigkeiten definieren. Im Rahmen der Stärkung der LADS könnte man dieser auch diese Funktion zuweisen. Eine Evaluierung der Maßnahmen werden wir nach einem angemessenen Zeitraum vornehmen.

DIE LINKE fordert die Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten zu den Beschäftigten des Thüringer Landesdienstes bezüglich aller Merkmale des AGG und des sozioökonomischen Status, Sprache sowie der gelebten Geschlechtsidentität. Auf der Grundlage der aus der Studie resultierenden Erkenntnisse zu Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Diskriminierung kann dann ein fundiertes Diversity Management für den Landesdienst entwickelt werden.  Außerdem kann die Studie ein wichtiges Werkzeug werden, in der Evaluierung der AGG-Beschwerdestellen in der Landesverwaltung. Im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes 2025 fördert die Thüringer Staatkanzlei die Erstellung einer Studie mit dem Titel „Vielfalt entscheidet Thüringen“ (VET). Mit der Studie können die Diskriminierungsrealitäten innerhalb der Landesverwaltung differenziert erfasst, die bisherige Antidiskriminierungsarbeit wissenschaftlich evaluiert und weitere Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung entwickelt werden. Die Durchführung des Projektes steht bislang allerdings noch aus. Die AGG-Beschwerdestellen werden von dem Landesantidiskriminierungsstelle in der Staatskanzlei evaluiert.

Aus unserer Sicht gibt es in allen Verwaltungsbereichen eine Antidiskriminierungsstelle, die sich effektiv um den Diskriminierungsschutz der Mitarbeitenden kümmert. Wie die jeweilige Umsetzung aussieht, kann pauschal nicht beantwortet werden. Darüber hinaus ist die Gleichstellungsbeauftragte des Landes auch für Bedienstete der Thüringer Verwaltungen ansprechbar.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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