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Landesverwaltung als Diversity-Vorbild

Die thüringische Landesverwaltung hat den Auftrag, die Vielfältigkeit der thüringischen Bevölkerung in ihrer eigenen Personalstruktur widerzuspiegeln. Damit steht sie in der Verantwortung, hierauf proaktiv hinzuwirken.

  1. Was sind die Eckpunkte Ihres ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
  2. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir wollen die anonymisierte Bewerbung im Rahmen eines Modells erproben und ggf. auf die gesamte Verwaltung ausweiten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen bei der Personalgewinnung für den öffentlichen Dienst diversity-orientierte Ansätze nutzen und so die Repräsentativität in der Beschäftigtenstruktur hinsichtlich unterschiedlicher Vielfaltsdimensionen wie beispielsweise bei Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund in der öffentlichen Verwaltung und in sozialen Einrichtungen verbessern. Dafür braucht es mehr Antirassismus- und Diversitätstrainings sowie Angebote an Schulungen für kultursensibles Verhalten in Behörden, Kitas, Schulen und Krankenhäusern, also an Orten, an denen Menschen häufig mit Zugewanderten und Geflüchteten arbeiten. Genauso ist für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft die Integrations- und Kulturarbeit der Migrant*innen­organisationen unverzichtbar. Wir werden sie weiter fördern und dafür auch die professionelle Ehrenamtskoordinierung verstetigen. Auch das Netz der Migrations-Beratungsstellen (Migranetz) soll flächendeckend ausgebaut werden. In einem partizipativen Prozess wollen wir zusammen mit zivilgesellschaftlichen Institutionen einen Landesaktionsplan gegen Rassismus und Diskriminierung erarbeiten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen schon länger die Forderung nach anonymisierten Bewerbungsverfahren. Die „Prüfung, Erprobung und ggf. Umsetzung“ von anonymisierten Bewerbungsverfahren fand sich deshalb auch als Maßnahme im Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt wider. Wir werden die Ergebnisse dieser Maßnahme in der kommenden Legislaturperiode evaluieren und auf die flächendeckende Umsetzung der anonymisierten Bewerbungsverfahren in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben drängen.

Als Landespartei kann DIE LINKE nicht ein Konzept für alle Ministerien entwickeln und umsetzen. Allerdings unterstützen wir die neuen Diversity-Ansätze, die in der Verwaltung angeregt werden. Unter dem Thüringer lntegrationskonzepts liegen die Grundlagen für ein Diversity-Management-Konzept der Landesverwaltung. Wir befürworten den Teilkonzept des Personalentwicklungskonzeptes der Landesverwaltung (PEK 2025), die u.a. die  Erhebung von Antidiskriminierungs-und Gleichstellungsdaten sowie Einstellungen, Erfahrungen und Maßnahmen Einzelner und von Behörden zum Thema Diskriminierung innerhalb der Thüringer Landesverwaltung vorsieht.

Im Rahmen der Arbeit der Enquetekommission zu Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen diskutieren wir anonymisierte Bewerbungsverfahren für die Landesverwaltung und fordert eine Initiative zur Etablierung von anonymen Bewerbungsverfahren auf dem Arbeitsmarkt zu ergreifen. Diese soll sich sowohl an Unternehmen der Privatwirtschaft als auch den öffentlichen Dienst richten.     Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Bewerber*innen keine Benachteiligungen im Bewerbungsprozess wegen der im AGG aufgeführten Diskriminierungsdimensionen erfahren. Wie zahlreiche Studien belegen, kommt es trotz dieser eindeutigen Rechtslage dennoch weiterhin zu Diskriminierungen, vor allem auch bezüglich des Merkmals der Herkunft. Für den ersten Schritt des Einstellungsverfahrens, die Einladung zum Bewerbungsgespräch, steht mit dem anonymen Bewerbungsverfahren ein geeignetes Instrument zur Herstellung von mehr Chancengleichheit für alle Bewerber*innen zur Verfügung. Die Anonymisierung wird nach der Einladung zum Bewerbungsgespräch aufgehoben. Die Personalverantwortlichen erhalten bis zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von etwaigen Diskriminierungsmerkmalen der Bewerber*innen. Für die Arbeitgeberseite ergibt für diese Phase des Bewerbungsverfahrens der positive Nebeneffekt, durch die Anonymisierung gar keine Rechtsverstöße gegen das AGG begehen zu können. Auch aus wirtschaftlichen Gründen bietet sich das anonymisierte Verfahren an, da sich in einer vielfältigen Gesellschaft das Arbeitskräftereservoir besser ausschöpfen lässt.

Für uns muss die Landesverwaltung auch Vorbild in Bezug des Diversity Managements sein, wobei wir feste Quoten in diesem Bereich ablehnen. Diversity bedeutetet für uns die Anerkennung, Respektierung und Wertschätzung aller Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, ihrem Lebensalter, ihrer physischen oder psychischen Fähigkeiten oder anderer Merkmale. Die Vielfalt aus allen Menschen mit ihren Stärken und Schwächen macht unser Land einzigartig. Diese Vielfalt sollte sich auch in den Ministerien widerspiegeln. Diskriminierungen im Bewerbungsprozess wollen wir abbauen, wobei wir anonymisierte Bewerbungsverfahren nicht für zielführend halten. Ebenso oft, wie es aufgrund von Vorurteilen ungerechtfertigte Ablehnungen gibt, stellen weitsichtige Vorgesetzte Menschen „trotz“ ihrer persönlichen Umstände ein, um Chancen zu bieten. Wir bauen hier auf eine Sensibilisierung von Führungskräften für die Gefahr der Diskriminierung und entsprechende Fortbildungen. Darüber hinaus wollen wir mit einem umfangreichen Personalentwicklungskonzept dafür sorgen, dass Führungsarbeit in der Verwaltung moderner und zeitgemäßer wird. Dazu zählt auch die individuelle Arbeit mit den Mitarbeitern und situative Führungskompetenz.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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