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Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Wie werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
  3. Bei der Strafzumessung finden gemäß § 46 Abs. 2 StGB die Beweggründe und die Ziele des Täters Betrachtung. Werden Sie sich für eine Dokumentation und Evaluation der Anwendung dieser Strafzumessungsregel in Prozessverläufen in Thüringen einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir verweisen hierzu auf den Abschlussbericht der Enquetekommission.

Die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft wollen wir fördern, ohne das Prinzip der Bestenauslese zu vernachlässigen. Daher setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darüber hinaus dafür ein, verstärkt in der Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst Module zum Thema Antidiskriminierung anzubieten, wo dies nicht bereits geschieht.

Bei den Thüringer Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwältensteht in den nächsten Jahren eine Pensionierungswelle bevor. Darauf bereiten wir die Justiz vor, indem zum Beispiel durch das neue Thüringer Richter- und Staatsanwälte gesetz die Möglichkeit des früheren Eintritts in den Ruhestand eingeräumt wird. Dadurch werden Stellen frei, die vorzeitig mit jüngerem Personal besetzt werden können. Mit dem Gesetzwerden internationale Standards zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz umgesetzt, indem zum Beispiel das Letztentscheidungsrecht des Justizministers bei Personalentscheidungen weitgehend abgeschafft wird. Die Mitbestimmungsrechte der Richterinnen und Richter und der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden zugleich erweitert. Im Rahmen der Arbeit der Enquetekommission diskutieren wir die Förderung der Kompetenz von Polizei, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, mögliche rassistische Motive von Straftaten zu erkennen, effektiv zu ermitteln und zu ahnden. Außerdem wollen wir vorurteilsmotivierte Straftaten in einer Statistik erfassen und mit den Daten aus der Polizeistatistik zur politisch motivierten Kriminalität (PMK) zu einer Verlaufsstatistik zu verknüpfen. Dazu wollen wir einen verbindlichen Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz zu etablieren und sich auf der Bundesebene mit substantiellen Vorschlägen zur Umsetzung einer Verlaufsstatistik einzubringen. Da bis zur Rahmensetzung zur Einführung einer Verlaufsstatistik durch den Bund bzw. durch Bund-Länder-Arbeitsgruppen noch einige Zeit verstreichen kann, könnte ein kriminologisches Institut mit einer rechtstatsächlichen Untersuchung beauftragt werden, um so auf der Grundlage von § 476 StPO Erkenntnisse über rassistisch motivierte Straftaten zu erlangen. Eine Dokumentation und Evaluation der Anwendung der Strafzumessungsregel in Prozessverläufen in Thüringen werden wir prüfen.

Die Auswahl der Richter erfolgt zunächst durch eine Vorauswahl, die von den erbrachten Punktzahlen in der 1. und 2. Juristischen Staatsprüfung abhängt. Darauf basierend werden die Bewerber zu einem persönlichen Kennenlernen eingeladen, bei dem neben einem fachlichen Gespräch auch die Persönlichkeit des Bewerbers eine große Rolle spielt. Hier kommt es vorrangig darauf an, dass sich der Bewerber fachlich eignet und mit den Arbeitsbelastungen und den Herausforderungen, die mit einer Stelle im Bereich der Justiz einhergehen, umgehen kann. Als Freie Demokraten sind der Auffassung, dass durch dieses transparente und für jeden qualifizierten Bewerber offene Auswahlverfahren eine gesellschaftliche Vielfalt im Hinblick auf die Einstellung von Richtern gewährleistet ist. Dennoch befürworten wir, innerhalb von Aus-, Fort- und Weiterbildungen im öffentlichen Dienst, Anteile mit einer Sensibilisierung für die gesellschaftliche Vielfalt zu erweitern.

Bei der aktuellen Auslastung der Justiz sehen wir momentan keine Kapazität die Anwendung der Strafzumessungsregel zu evaluieren. Wir gehen von einer grundsätzlichen Berücksichtigung bei allen Verfahren aus.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig, insbesondere weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung und Hasskriminalität wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden.

  1. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?
  2. Werden Sie eine unabhängige Polizeivertrauensstelle einrichten, die auch für von Diskriminierung betroffene Polizeibeamt*innen offensteht?
  3. Mit welchen Maßnahmen werden Sie die Diversität in der Personalstruktur der Landespolizei vergrößern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir verweisen hierzu auf den Abschlussbericht der Enquetekommission.

Die Ergänzung der Polizeiaus- und -fortbildung um Diskriminierungsaspekte ist bereits Bestandteil des Maßnahmenkatalogs des Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt und befindet sich in der Umsetzung. Wie bei allen Maßnahmen dieses Landesprogramms werden wir auch diese evaluieren und falls nötig ausbauen.

Mit der Einführung der Polizeivertrauensstelle als niedrigschwellige Ansprechstelle für Bürger*innen wurde ein weiterer Baustein für eine transparentere Polizei gesetzt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die Stelle zu einer institutionell-hierarchisch unabhängigen Polizei-Beschwerdestelle auch für Polizeibeamt*innen weiterentwickeln und ihre Befugnisse erweitern. Konkret soll diese Stelle nicht nur das Beschwerdemanagement übernehmen und hier auf Mediation setzen, sondern im Zweifel auch Ermittlungen gegen Polizist*innen durchführen können. Um eine stärkere Weisungsunabhängigkeit zu gewährleisten, wollen wir die Stelle am Landtag statt wie bisher im Innenministerium ansiedeln. Damit können sich dann auch Polizeibeamt*innen, die von Diskriminierung betroffen sind, an diese Beschwerdestelle wenden. Zudem würde die Möglichkeit bestehen, sich an die LADS zu wenden. Des Weiteren wollen wir das Polizeiaufgabengesetz bürger*innenrechtsfreundlich novellieren und darin Racial Profiling gesetzlich verbieten.

Wir wollen mehr Frauen, queere Personen und mehr Menschen mit Migrationshintergrund für den Polizeidienst gewinnen und damit die Diversität in der Landespolizei vergrößern. Konkrete Maßnahmen dafür sind die Sensibilisierung der Polizei für solche Themen durch Aus- und Fortbildung, um ein diversitätsfreundliches Klima zu schaffen (s.o.), anonymisierte Bewerbungs­verfahren sowie weitere diversity-orientierte Ansätze.

In Anlehnung der Arbeit der Enquetekommission wollen wir das Aus- und Fortbildungsprogramm der Thüringer Polizei hinsichtlich  rassimus- und diskriminierungssensibler Inhalte mit Hilfe einer unabhängige Studie evaluieren und weiterentwickeln und dabei externe Akteure wie Betroffenenselbstorganisationen einbeziehen. Zuletzt hatte die Thüringer Polizei bereits Kooperationsvereinbarungen wie mit dem Institut für Demokratie und Zivilcourage, dem Zentralrat der Sinti und Roma und der  Zentralwohlfahrtsstelle  der  Juden  geschlossen, die auch einen Beitrag zur Diskriminierungssensibilität leisten können. Für eine qualitativ hochwertige Ausbildung auch in den Bereichen Berufsethik und Verfassungsrecht haben wir im Haushalt 2020 haben 10 neue Lehrerstellen für die Thüringer Polizeibildungseinrichtungen geschaffen. Die bisher dem Staatssekretär im Innenministerium unterstellte Polizeivertrauensstelle wollen wir aus dem Ministerium herauslösen, außerhalb und organisatorisch unabhängig aufstellen und gleichermaßen für Bürger*innen und Polizist*innen öffnen. Zudem muss diese mit weiteren Befugnissen wie Befragungs- und Akteneinsichtsrechten ausgestattet werden. Für mehr Diversität in der Personalstruktur haben für den Haushalt 2020 insgesamt 51.500€ beschlossen, um damit eine Werbekampagne für Menschen mit Migrationshintergrund für den Polizeiberuf in Thüringen durchzuführen. Wir können uns zudem vorstellen, das Einstellungsverfahren zu überprüfen, gezielt in migrantischen Communitys zu werben, in Werbematerialien auch Polizist*innen mit Migrationshintergrund vorzustellen sowie diese Werbematerialien mehrsprachig zu fassen oder in Stellenanzeigen und Berufsbeschreibungen den Hinweis einzuführen, dass Bewerber mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht sind.

Diskriminierungssensibilität ist eine wichtige Kompetenz, die jeder Polizeibeamte in Thüringen spätestens in der Ausbildung erlangen sollte. In Zusammenhang mit einer generellen Sensibilität für die Probleme anderer Menschen muss eine Sensibilität für Diskriminierungen daher bei Aus- und Weiterbildungen verankert sein. Es bedarf weiterhin in der Polizei einer Feedbackkultur sowie einer Bereitschaft, Fehler zu benennen und aufzuarbeiten. Eine unabhängige Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten ist unserer Meinung nach sinnvoll.

Diversität in der Personalstruktur der Thüringer Polizei werden wir ohne Quoten oder Vorgaben, sondern mit dem Abbau sichtbarer und unsichtbarer Barrieren erreichen. So sind zum Beispiel Kriterien, wie die Mindestgröße für den Polizeidienst zu hinterfragen. Beim Auswahlprozess sollten alle die gleichen Chancen haben. Insbesondere im Bereich der Polizisten mit Migrationshintergrund sehen wir dabei Verbesserungspotenzial.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Aufbereitung von #metoo in Thüringen

Die Vorwürfe vieler Frauen gegen den Produzenten Harvey Weinstein haben über die Grenzen Hollywoods hinaus die #metoo-Debatte ausgelöst. Hierbei ging es um Sexismus und um Gewalt von Männern gegen Frauen. In den sozialen Netzwerken wurden zahlreiche Fälle mit einem Bezug zu Thüringen öffentlich gemacht.

Werden Sie die #metoo-Debatte in Thüringen aufbereiten und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Thema Gewalt gegen Frauen ist auch gegenwärtig schon Teil unserer Regierungsarbeit. Keine Frau, die von Gewalt bedroht oder betroffen ist, darf damit allein bleiben.

Die #metoo-Debatte hat viele Arten sexualisierter Diskriminierung und Gewalt mit großer medialer Präsenz offengelegt. Studien zeigen, dass fast jede dritte Frau Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt hatte – und wiederum fast jede Frau kennt anzügliche Sprüche und übergreifende Anmache aus ihrem Alltag. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben dafür gesorgt, dass Frauen, die von Gewalt betroffen sind, besser geholfen wird und sie in ihren Rechten gestärkt werden. Unser landesweites Netz aus Frauenzentren, Frauenhäusern und Interventionsstellen wurde finanziell besser ausgestattet, aber da ist noch viel Luft nach oben und wir werden dieses Netz weiter stärken.

DIE LINKE. Thüringen will, dass Frauen am gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Leben ohne Einschränkung teilhaben können. Sie müssen selbstbestimmt und gefahrlos über ihr Leben und ihren Körper entscheiden können. Eine Beseitigung patriarchaler Strukturen und Geschlechterungleichheit kann nicht allein durch eine Beschäftigung mit diesen Themen in einem Parlament oder durch Gesetzesinitiativen gelingen. Es braucht gesellschaftliche Auseinandersetzung, Bewegung und Engagement zivilgesellschaftlicher Akteur*innen im Zusammenspiel mit parlamentarischer Bearbeitung.

DIE LINKE. Thüringen streitet gegen Sexismus und für Geschlechtergerechtigkeit. Wir unterstützen frauenpolitische und feministische Initiativen in dieser Auseinandersetzung. In diesem Sinne äußern sich DIE LINKE.Thüringen sowie Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag öffentlich gegen Sexismus und Geschlechterdiskriminierung.

Wir werden nicht speziell die #me-too-Debatte aufbereiten, sondern die bestehenden Diskriminierungen, täglichen Sexismus bis hin zu Gewalt aus tiefster eigener Überzeugung bekämpfen. Dazu zählen u.a. eine Stärkung der Frauenhäuser, insbesondere in Bezug auf Ausstattung, die Etablierung einer Respektkultur in allen Lebensbereichen, das offene Ansprechen von sexistischen Kommentaren sowie ein konsequentes Vorgehen gegen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sicherheit von Frauen erhöhen

Frauen werden immer häufiger Opfer von häuslicher Gewalt. Zudem zeigen Statistiken, dass Frauen sich meistens erheblich unsicherer im öffentlichen Raum fühlen als Männer.

Wie werden Sie – speziell für Frauen – die Sicherheit erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD setzt sich für eine Stärkung der inneren Sicherheit ein. Wir haben mehr neue Stellen für Polizist*innen und Polizeianwärter*innen geschaffen. Für von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen finanzieren wir Unterstützungs- und Beratungsangebote. Das soll auch so bleiben.

Wir haben viel für den Schutz von Frauen vor Gewalt erreicht. Wir haben eine flächendeckende Förderung für Frauenhäuser und Interventionsstellen in ganz Thüringen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden den Erhalt, die bauliche Erneuerung sowie den möglichst barrierefreien Ausbau von Frauenhäusern fördern und ein enges Beratungsnetz für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, weiter unterstützen. Nach sexueller Gewalt muss Frauen die Möglichkeit der anonymen Spurensicherung gegeben sein, Thüringen hat da großen Nachholbedarf und wir werden dafür arbeiten, dass diese Lücke schnell geschlossen wird. Wir setzen uns gemeinsam mit den Frauenbeauftragten der Werkstätten für das Angebot von Wen-Do-Kursen in den Werkstätten ein und unterstützen hier auch die Gleichstellungsbeauftragte des Landes.

DIE LINKE. Thüringen steht für den Ausbau des Gewaltschutzes gemäß der Istanbul-Konvention (IK). Hierfür müssen die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden und nachhaltige Strukturen aufgebaut werden.  Dafür ist es aus unserer Sicht notwendig, die bestehende Fördersystematik zu überarbeiten und gänzlich in die Finanzierungsstruktur des Landes zu überführen. Zudem muss der Maßnahmenplan gegen häusliche Gewalt weiterentwickelt werden.

In der Legislatur 2014-2019 hat Rot-Rot-Grün die Frauenhäuser, Frauenschutzwohnungen und Interventionsstellen mit Landesmitteln gesichert und eine Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt eingerichtet, welche an der Fortschreibung des Maßnahmenplans gegen häusliche Gewalt arbeitet. DIE LINKE.Thüringen steht für eine Fortführung, Sicherung und dem Ausbau von Gewaltschutzstrukturen unter dem besonderen Blick der Umsetzung der IK.

Wir Freie Demokraten unterstützen die Initiativen und Organisationen, die sich um den Schutz von Frauen und von Opfern häuslicher Gewalt kümmern und werden dafür sorgen, dass sie auch weiterhin ihre Arbeit so unbürokratisch wie möglich machen können. Jeder einzelne Fall von häuslicher Gewalt ist einer zu viel. Jeder Mensch ist, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Herkunft, effektiv vor Gewalt zu schützen. Während man darüber sprechen kann, dass die Anzahl häuslicher Gewalt ansteigt, begrüßen wir, dass die Dunkelziffer geringer wird. So wollen wir auch weiterhin daraufhin arbeiten, dass es Opfern von (häuslicher) Gewalt so einfach wie möglich gemacht wird, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sicherer, schneller Schutz und qualifizierte Unterstützung, zum Beispiel in Schutzräumen wie Frauen- oder Männerhäusern sowie Beratungsstellen, müssen den Betroffenen rund um die Uhr zugänglich sein. Unsere staatlichen Behörden, d.h. insbesondere Polizei und Verwaltung sowie die Notaufnahmen von Krankenhäusern müssen für das Thema häusliche Gewalt noch stärker sensibilisiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schaffung eine*r Beauftragten für Fragen sexuellen Missbrauchs

Der Bundesbeauftragte für Fragen sexuellen Missbrauchs in der Kindheit hat die Bundesländer dazu aufgefordert, eigene Beauftragte einzusetzen. Um dem Thema sexualisierter Gewalt in der Kindheit mehr Gehör zu verschaffen bzw. die Versorgung der Menschen, die an den Folgen leiden, zu verbessern, wäre dies ein erster wichtiger Schritt.

  1. Werden Sie dafür sorgen, dass Thüringen eine*n Beauftragte*n bekommt?
  2. Werden Sie die Versorgung von Menschen mit Erfahrungen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit verbessern? Welche konkreten Maßnahmen werden Sie umsetzen?
  3. In anderen Bundesländern gibt es seit vielen Jahren Fachstellen zum Thema sexualisierte Gewalt. Werden Sie die Einrichtung einer solchen Stelle unterstützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Nein.

Professionelle Hilfen und Beratungsangebote haben Einfluss darauf, wie Betroffene, Angehörige oder das soziale Umfeld sexuelle Gewalt verarbeiten können. Über das Hilfeportal und Hilfetelefon Sexueller Missbrauch ist es bundesweit möglich, eine Beratungsstelle und bestenfalls eine Therapie in der eigenen Umgebung zu finden. In Thüringen bieten verschiedene Organisationen und Vereine diese Beratungen und Vermittlungen an (Weißer Ring, Brennnessel Erfurt, Kinderschutzdienste, verschiedene Frauenberatungsstellen). Im ländlich geprägten Thüringen aber gibt es davon zu wenig. Im Zuge der von uns angestrebten Reform des Beauftragtenwesens wäre auch eine stärkere Anbindung des Themas an das Amt der/des Beauftragten für Gleichstellung denkbar.

Für Betroffene sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter wurden auch für 2020 Hilfen vom Bund beschlossen. Für diese Form der Verbesserung der Situation von Opfern sexualisierter Gewalt setzen wir uns weiter ein. Darüber hinaus müssen auch weitere Programme zur Aufklärung, Prävention und bei der Strafverfolgung angeschoben werden.

DIE LINKE.Thüringen setzt sich ein gegen jedwede Form von Gewalt gegen Kinder. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen genießt eine besondere Priorität. Wir wollen die Zusammenarbeit von Polizei, Jugendhilfe und Schutzeinrichtungen noch besser koordinieren und stärken. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt muss so auch im Maßnahmenplan gegen häusliche Gewalt besondere Berücksichtigung finden.

Im Rahmen der Fortschreibung des Maßnahmenplans sowie im Prozess der Umsetzung der Istanbul-Konvention können Strukturen wie eine Fachstelle zum Thema sexualisierte Gewalt oder ein Beauftragter für Fragen sexuellen Missbrauchs in der Kindheit eine Rolle spielen als mögliche sinnvolle Instrumente zur Stärkung des Gewaltschutzes. DIE LINKE.Thüringen nimmt in ihrem Wahlprogramm jedoch keinen konkreten Bezug auf diese beiden Strukturen.

Wir Freie Demokraten werden in Regierungsverantwortung die Einrichtung einer zentralen Fachstelle zum Thema sexualisierte Gewalt und die Schaffung eines/einer Beauftragen unterstützen. Die Experten sollen dann einen entsprechenden Maßnahmenkatalog erarbeiten, um die Versorgung von Menschen mit Erfahrungen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit sicherzustellen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schutz vor Gewalt für alle Frauen*

Der Europarat hat 2011 mit dem „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) ein verbindliches völkerrechtliches Regelwerk geschaffen. Deutschland hat die Konvention allerdings nur unter Vorbehalt gegenüber Artikel 59 ratifiziert, der die Aufenthaltsregelungen betrifft – und somit ausschließlich migrierte Frauen*. Insbesondere durch die geltenden Gesetze zur Ehebestandszeit, Wohnsitzregelung und Residenzpflicht sind die Handlungsoptionen von Frauen* mit ungesicherten Aufenthaltstitel bei Gewalt deutlich beschränkt.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vorbehalte gegen Artikel 59 der Konvention zurückgenommen werden?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie gewaltbetroffenen Frauen* in Thüringen unabhängig von Aufenthaltsstatus und Wohnsitzreglung Schutz bieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das liegt in den Händen des Bundes. Aus unserer Sicht muss auch Artikel 59 der Istanbul-Konvention ratifiziert werden. Alle Angebote für von Gewalt betroffene Frauen steht auch Frauen nicht-deutscher Herkunft offen.

Der Vorbehalt gegenüber Artikel 19 ist nicht hinzunehmen – wirksamer Schutz vor Gewalt steht allen Frauen zu, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus! Solange dieser Vorbehalt bestehen bleibt, können die Anforderungen der Istanbul-Konvention in Deutschland keineswegs als erfüllt gelten.

Wir haben in Thüringen ein gutes Netz aus Frauenhäusern, Frauenzentren und Interventionsstellen. Damit haben wir viel für den Schutz von Frauen vor Gewalt erreicht. Dennoch gibt es Löcher in der Landkarte, die zu füllen sind. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für die flächendeckende und auskömmliche Finanzierung für Frauenhäuser, Frauenzentren und Frauenberatungsstellen ein und werden auf den Erhalt und Ausbau dieser gewachsenen Unterstützungslandschaft weiter bestehen. Damit fördern wir ein enges Beratungsnetz für Frauen, die von Gewalt betroffen sind – unabhängig von Aufenthaltstitel und Wohnsitz.

DIE LINKE. Thüringen steht für den Ausbau des Gewaltschutzes gemäß der Istanbul-Konvention (IK). Wir wollen die IK umsetzen – auch den Artikel 59 und in ihrer Gesamtheit für alle Frauen* und Mädchen* in Thüringen. In den Fällen, in denen die gesetzgeberische Kompetenz Thüringens überschritten wird, besteht die Möglichkeit von Bundesratsinitiativen. Dies hat rot-rot-grün in der Legislatur 2014 bis 2019 bereits häufig genutzt.

Wir wollen, dass geflüchtete Menschen in Thüringen ihren Wohnort frei wählen können. Die dezentrale Unterbringung in Wohnungen bleibt für uns eine wichtige Voraussetzung, damit sie ihr Lebeselbstbestimmt gestalten können. Ebenso sind uns umfassende Gewaltschutzkonzepte für schutzbedürftige Personen und LSBTIQ*-Geflüchtet wichtig. Diese wollen wir umsetzen und die Kommunen bei der Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten und Maßnahmen zur Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen unterstützen. Bestandteil umfassender Gewaltschutzkonzepte muss auch  ein umfassendes Screening besonderer Schutzbedarfe sowie die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Begleitung und Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen sein.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schutz vor Gewalt für trans*- und inter*Personen

Nach aktueller Studienlage haben Trans*- und Inter*personen ein deutlich erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt und sexualisierten Übergriffen zu werden, dennoch mangelt es an barrierefreien Beratungsstellen, Schutzeinrichtungen und mobiler Beratung.

Werden Sie die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen, um ausreichend Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene Trans*- und Inter*personen zu garantieren?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

Die Lesben-, Schwulen-, Bi-, Trans*-, Inter*- und queere Bewegung ist seit jeher ein fester Bestandteil der grünen Politik. Wir brauchen in Thüringen weiter Präventionsprogramme, die Arbeit der LSBTIQ*-Koordinierungsstelle in Weimar muss langfristig gesichert und erweitert werden. Gegen Homo-, Bi- und Transfeindlichkeit müssen auch die Aus- und Fortbildung bei Polizei, Justiz und anderen staatlichen Akteuren gestärkt werden, auch mit Blick auf trans*Kinder und Jugendliche, auf Prävention und auf eine sensible Opferhilfe. Deshalb müssen auch in der Bildungs- und Jugendpolitik die Menschenrechte und die Vielfalt sexueller Identitäten stärker einbezogen werden. Gegenüber Frankreich, wo es einen Aktionsplan gegen homophobe Gewalt gibt, und Portugal, wo der Schutz von LGBTI-Menschen sogar Verfassungsrang erlangte, hat Deutschland Nachholbedarf.

DIE LINKE. Thüringen fordert die flächendeckende Schaffung queerer Begegnungsorte sowie die Etablierung von psychosozialer, spezialisierter Beratung für queere/LGBTIQ*-Jugendliche.

Außerdem enthält das Landesprogramm Akzeptanz und Vielfalt viele Maßnahmen zu Beratungs- und Selbsthilfeangeboten sowie zum Gewaltschutz für Trans*- und Inter*personen. DIE LINKE. Thüringen will das Landesprogramm verstetigen und zur Umsetzung der Maßnahmen auch mehr finanzielle Mittel bereit stellen.

Wir werden entsprechende Mittel bereitstellen um sicherzustellen, dass in Thüringen jede von Gewalt betroffene Person Schutz und Unterstützung erhält.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sicherheit von Migrant*innen und EU-Bürger*innen erhöhen

Rechtspopulistische Tendenzen treffen Migrant*innen aus der EU wie von außerhalb. Die größten Sorgen sind rassistische Gewalt und soziale Spaltungen. Auch EU-Bürger*innen sind Ziel von Verbrechen.

Wie werden Sie die Sicherheit von allen Migrant*innen inklusive der EU-Bürger*innen in Thüringen erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir setzen uns für ein offenes und tolerantes Thüringen ein und machen immer wieder deutlich, dass Rassismus und Diskriminierung in Thüringen keinen Platz haben dürfen. Konkrete Ansätze, über das bestehende hinaus, bietet der Abschlussbericht der Enquetekommission auf den wir an dieser Stelle verweisen möchten.

Durch die Arbeit der LADS und Projekte im Rahmen des Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt sollen Vorurteile abgebaut und daraus entstehende Gewalt verringert werden. Unsere konsequente Arbeit gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit werden wir fortführen. Neben einer konsequenten Verfolgung von Hassverbrechen wird die Sicherheit von Migrant*innen durch Maßnahmen gestärkt, die auch der Gesamtbevölkerung zugutekommen. So haben wir bereits in der zu Ende gehenden Legislaturperiode eine Trendwende bei der Ein­stellung von Polizist*innen und Justizbeschäftigten eingeleitet, was wir konsequent weiterführen werden. Zur besseren Bekämpfung von vorurteilsmotivierten Straftaten schlagen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität (PMK) zu überarbeiten und sie mit den bei der Justiz liegenden Daten zu einer Verfahrensverlaufsstatistik zu verknüpfen. So können diskriminierende und rassistische Tatmotivationen im strafrechtlichen Verfahrensverlauf nachvollzogen und fundierte Erkenntnisse zur Hasskrimi­nalität gewonnen werden.

Zur Stärkung der Rechte von Betroffenen setzen wir uns grundlegend für die Aufnahme einer Klausel gegen Antisemitismus und Rassismus sowie gegen Homo- und Transphobie in die Landesverfassung ein. Förderprogramme für prodemokratische, antifaschistische und antirassis­tische Bildungsarbeit wollen wir stärken und auch die Antidiskriminierungsarbeit gesetzlich besser verankern. Ein flächendeckendes Beratungsnetz für von Diskriminierung Betroffene halten wir für unabdingbar, genauso wie wir uns konsequent gegen institutionelle Diskrimi­nierung und Racial Profiling wenden.

Außerdem wollen wir die fachübergreifende menschenrechtsorientierte historisch-politische Bildungsarbeit in den Schulen stärken.

Zu Sicherheit gehört in erster Linie soziale Sicherheit, darum setzt sich die LINKE für einen funktionierenden Sozialstaat ein, der gleichermaßen Migrant*innen und EU-Bürger*innen Zukunftsperspektiven, gute Bildung und Arbeit eröffnet, Armut bekämpft und für ein friedliches und solidarisches Miteinander wirbt. Zur Vorbeugung und Bekämpfung von Kriminalität setzen statt auf sinnlose Grundrechtseinschränkungen auf eine verlässliche Sicherheitspolitik, die angemessenen und verhältnismäßig ist. Die CDU hat jahrelang die Polizei ausgedünnt, zum Teil demotiviert und Ressourcen für sinnlose Doppelaufgaben gebunden, wie das handschriftliche Aufnehmen einer Anzeige, die später am PC erneut abgetippt werden muss.

Wir haben die Ausbildungssituation bei der Polizei deutlich verbessert und mit mehreren Millionen Euro eine Digitalisierungsstrategie angeschoben, um Polizeibeamte zu entlasten und die Erreichbarkeit für Bürger zu erhöhen.  Zudem haben wir eine Polizeivertrauensstelle eingerichtet und eine Kennzeichnungspflicht für mehr Rechtssicherheit eingeführt. Wir treten für eine vorausschauende Personalplanung, gut motivierte Bedienstete und eine konstruktive Fehlerkultur ein. Wir werden unbesetzte Stellen schneller nachbesetzen, Polizisten besser in Thüringen verteilen, um die Einsatzbereitschaft zu erhöhen sowie  die bestehende Arbeitsverdichtung weiter durch praxisnähere Vereinfachung und Digitalisierung alltäglicher Prozesse bei der Schutz- und Kriminalpolizei reduzieren,  um Krankenstand und Überstunden entgegenzuwirken. Wir wollen Kontaktbereichsbeamt*innen im ländlichen Raum besser ausstatten, Racial Profiling gesetzlich überwinden und gemeinsam mit Polizei und Wissenschaftlern ein „Leitbild Polizei Thüringen“ für eine bürgernahe und bürgerrechtsorientierten Sicherheitspolitik erarbeiten.

Wir werden Justiz und Polizei angemessen ausstatten, damit wir die Sicherheit aller in Thüringen lebenden Menschen gewährleisten können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Minderheitenschutz

Die Anzahl der verbalen und körperlichen Übergriffe auf Minderheiten haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Dabei werden zudem innerhalb der Minderheit bevorzugt Personen zum Opfer, die angreifbarer erscheinen, wie Schwangere oder Kinder.

Welche spezifischen Maßnahmen zum Schutz vor Straftaten aufgrund gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit werden Sie umsetzen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich im Rahmen passender Aus-, Fort- und Weiterbildungs­angebote für eine Sensibilisierung der Polizei und Justiz hinsichtlich gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit ein, damit derartige Straftaten erkannt, erfasst und eine derartige Motivation im Rahmen der Strafzumessung Berücksichtigung finden kann. Eine konsequente Verfolgung und Ahndung von Straftaten aufgrund gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit ist das notwendige Signal unseres Rechtsstaats in die Gesellschaft hinein, dass derartige Straftaten nicht hingenommen werden. Verbunden mit Präventions- und Aufklärungsarbeit sowie einer Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure treten wir gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit entgegen.

Um Straftaten im Bereich gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit bereits präventiv zu begegnen setzen wir auf mehr Bildung. das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit haben wir fortentwickelt und mit mehr Geldern ausgestattet, dieses werden wir weiter in Zukunft, insbesondere die Strukturförderung, weiter absichern. Angesichts der Zunahme rassistisch motivierter Übergriffe werden wir die Förderung für die Thüringer Opferberatung erza erhöhen. Wir werden auf die Umsetzung der im NSU-Untersuchungsausschusses und der Enquete-Rassismus geforderten Konsequenzen für die staatliche Verwaltung drängen. Im Bereich der Polizei haben wir ebenso für den Landeshaushalt 2020 zusätzliche Gelder für Präventionsprojekte bereitgestellt. Neben einem Landesantidiskriminierungsgesetz und einer Antidiskriminierrungsstelle wollen wir eine Meldestelle für Hate-Speech einrichten und deren Erforschung besser voranbringen. Dass aus Worten schnell auch Taten werden haben nicht nur der NSU, der Mord an Walter Lübcke und fast 190 aus neonazistischen oder rassistischen Motiven getötete Menschen seit 1990 gezeigt. Wann immer es nötig ist, widersetzen wir uns Neonazismus, Antisemitismus und anderen menschenfeindlichen Ideologien. Wir wollen Rechtsterrorismus stärker erforschen lassen und gegen Rechtsrock-Konzerte noch konsequenter vorgehen. Damit die Polizei noch schneller indizierte Hass-Musik identifizieren und darauf reagieren kann, wollen wir mobile Applikation (Nazi-Shazam) entwickeln lassen und eine Datenbank mit verbotenen Codes und Symbolen zur Verfügung stellen. Die Politisch motivierte Kriminalität wollen wir um rassistisch motivierte Straftaten ergänzen lassen und nach Betroffenengruppen differenzieren. Mit weiteren Maßnahmen verbessern wir die Polizei.

Gewalt gegenüber jeder Person ist entschlossen zu begegnen. Neben einer effektiven Strafverfolgung muss auch hier der Schlüssel in einer besseren Gewaltprävention liegen. Die besondere Schwere von gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit sehen wir. Sie ist zurecht daher in Artikel 3 III GG normiert und bedarf besonders sensibler Handhabung.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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