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Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes

Ein wirksamer Diskriminierungsschutz braucht eine stabile rechtliche Grundlage. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Gleichzeitig bestehen relevante rechtliche Schutzlücken in zentralen Lebensbereichen, die in den Regelungsbereich der Länder fallen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Bildung und staatliches Handeln. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) kann hier einen wichtigen Beitrag leisten. Dessen Ausarbeitung wird auch im Zwischenbericht der Enquete-Kommission gegen Rassismus als notwendige Maßnahme gefordert.

  1. Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz erarbeiten und verabschieden?
  2. Welche inhaltlichen Eckpunkte wird dieses LADG haben?
  3. Wie werden Sie dabei die Ergebnisse verschiedener Evaluationen des AGG und die darin formulierten Verbesserungsbedarfe berücksichtigen (u.a. Fristenregelung, Verbandsklagerecht, offene Merkmalsliste, einheitliches Schutzniveau)?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja. Orientierung kann das Antidiskriminierungsgesetz in Berlin sein. Aktuelle Ergebnisse aus dem AGG sind aus unserer Sicht in der Gesetzgebung zu berücksichtigen.

Die Schutzlücken des AGG im Bildungsbereich und im Behördenrecht können nur durch ein Landesantidiskriminierungsgesetz geschlossen werden. Wir wollen deshalb ein Thüringer LADG auf den Weg bringen. Das Gesetz soll sowohl ein Klagerecht für Betroffene im Fall von öffentlich-rechtlichem Handeln als auch ein Verbandsklagerecht beinhalten. Der Katalog der Diskriminierungsgründe soll im Vergleich zum AGG um das Merkmal des sozialen Status erweitert werden. Weiterhin sollen in dem Gesetz die Zuständigkeiten und Kompetenzen der Landesantidiskriminierungsstelle geregelt werden.

Wir wollen ein Landesantidiskriminierungsgesetz, das Schutz vor rassistischer Diskriminierung, vor Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen Identität und des sozialen Status bietet. Das Landesantidiskriminierungsgesetz soll Schutzlücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) schließen – insbesondere die bestehenden Lücken bei der Diskriminierung durch hoheitliches Handeln. Es soll auch ein Verbandsklagerecht, verlängerte Klagefristen und Beweislasterleichterungen für von Diskriminierung Betroffenen enthalten. Auf Bundesebene wollen wir uns für die Novellierung des AGG einsetzen. Wir haben uns mit den verschiedenen Stellungnahmen und Evaluationen von zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen und Dachverbänden zum AGGs befasst.

Wir wollen die Kompetenzen aller Thüringer Beauftragten gegen Diskriminierung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen zu einem zentralen Antidiskriminierungsbeauftragten zusammenfassen. Um Antidiskriminierung als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe zu unterstreichen und die ministerielle Unabhängigkeit des Beauftragten sicherzustellen, soll seine Position direkt beim Thüringer Landtag angesiedelt werden. Dieser erhält dann die entsprechenden Kompetenzen, die Notwendigkeit einer gesonderten Gesetzgebung zu prüfen und ggf. mit den Akteuren in den Verbänden umzusetzen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Perspektive der Landesantidiskriminierungsstelle

Thüringen hat mit der Landesantidiskriminierungsstelle, die in der Staatskanzlei angesiedelt ist, eine zentrale Anlauf- und Kompetenzstelle geschaffen. Ihr Mandat umfasst die Aufgabenbereiche Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Sensibilisierung, Erst- und Verweisberatung für Betroffene, Vernetzung und Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Akteuren.

  1. Wie schätzen Sie das Mandat und die aktuelle Ausstattung der Stelle ein?
  2. Wie werden Sie die Arbeit der Landesantidiskriminierungsstelle fortführen?
  3. Welche Pläne haben Sie bezüglich der institutionellen Anbindung, der zivilgesellschaftlichen Vernetzung, der Ausstattung und des Mandates der Landesantidiskriminierungsstelle für die kommende Legislatur?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir sprechen uns für eine unabhängige und niedrigschwellige Antidiskriminierungsstelle aus. Die Ausstattung ist nach Bedarf anzupassen.

Das Angebot der LADS muss weiter ausgebaut werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich deshalb dafür ein, die Stelle mit besseren finanziellen Mitteln auszustatten. Die niedrigschwellige Erreichbarkeit der Stelle muss verbessert werden. Hinsichtlich der Unabhängigkeit wollen wir prüfen, ob die Stelle nicht besser bei den Beauftragten des Landtages angesiedelt werden sollte. Die LADS soll als koordinierende Stelle zusammen mit zivilgesellschaftlichen Netzwerkpartnern für ein flächendeckendes Antidiskriminierungsangebot sorgen. Um die Datengrundlage zu Diskriminierungsrealitäten in Thüringen zu verbessern, soll die Stelle entsprechende Forschungsvorhaben unterstützen.

DIE LINKE will die Arbeit und das Ausbau der Landesantidiskriminerungstelle mit erhörter Förderung weiter unterstützen. In den HH-Jahren 2018/2019 hatte der LADS als Projektmittel jeweils pro Jahr 180.000 EUR und für Öffentlichkeitsarbeit/Veranstaltungen 50.000 EUR sowie 250.000 EUR (2018) bzw. 200.000 EUR (2019) aus Mitteln zur Umsetzung des Integrationskonzeptes zur Verfügung. Das Mandat der LADS schließt die Initiierung, Begleitung sowie Förderung der Planung, Steuerung und Kontrolle von Projekten oder einzelner Prozesse im Themenfeld im Staatlichen und an der Schnittstelle zum nichtstaatlichen Beriech. Die Arbeit ist gerichtet auf Sensibilisierung der Gesellschaft, Präventionsarbeit, Beratung (Ersteinschätzung und Aufbau von internen/externen Beratungsstrukturen) Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit.  Zudem macht die LADS Beratung für Behörden und öffentliche Einrichtungen im Bereich der Umsetzung des AGG. Die LADS hält Kontakte zu vereinen und Verbände und fördert deren Vernetzung zu (nicht) staatlichen Einrichtungen und Institutionen. Außerdem initiiert, begleitet und fördert die LADS eine netzwerkorientierte und bedarfsgerechte Beratungsstruktur, beispielweise Thadine, ein Antidiskriminierungsnetzwerk. Die Zusammenarbeit mit diesem Netzwerk wird in der nächsten Periode ausgebaut werden, die LADS ist kein Ersatz für eine unabhängige Antidiskriminerungsstelle. Außerdem wollen eine Antirassismusbeauftragte/einen Antirassismusbeauftragten als Ansprechperson für Betroffene von Rassismus und Diskriminierung und für öffentliche Einrichtungen einsetzen. Zudem wollen wir einen Antirassismus-Beirat einrichten – als Beratungsgremium für die Landesregierung und zur Erarbeitung von Strategien gegen Rassismus und Diskriminierung. Der Beirat soll dann eine intensivere Zusammenarbeit sowohl mit der Landesantidiskriminierungsstelle als auch mit der unabhängigen Antidiskrimineriungstelle sowie zivilgesellschaftliche Antidiskriminierungsnetzwerke wie Thadine institutionalisieren.

Wir werden die Geschäftsstelle Antidiskriminierung weiterführen und finanziell absichern. Inwiefern es an der einen oder anderen Stelle weiterer Maßnahmen bedarf, werden wir prüfen. Eine ausreichende finanzielle Ausstattung ist für die Arbeitsfähigkeit der Geschäftsstelle natürlich Grundvoraussetzung.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Flächendeckende Beratung und Unterstützung für Betroffene

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern wollen. Thüringen ist eines der letzten Bundesländer, in denen es noch keine qualifizierten Antidiskriminierungsberatungsstellen gibt. Der Aufbau eines solchen Beratungsangebotes wird im Zwischenbericht der Enquete-Kommission gegen Rassismus empfohlen.

  1. Wie werden Sie den Aufbau einer unabhängigen flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsstruktur voranbringen?
  2. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?
  3. Welche konkreten Ziele und Eckpunkte haben Sie für die Entwicklung des Beratungsangebotes bis zum Ende der kommenden Legislatur geplant?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Aus diesem Grund setzen wir uns für eine unabhängige und niedrigschwellige Landesantidiskrimierungsstelle ein. Darüber hinaus besteht zum Beispiel im Rahmen des von uns in dieser Legislatur initierten Landesprogramms Soildarisches Zusammenleben der Generationen im Rahmen der kommunalen Sozialplanung auch die Möglichkeit Antidiskriminierungsstellen vor Ort zu finanzieren.

Für das ländlich geprägte Thüringen bedarf es für Betroffene einer flächendeckenden und zielgruppenspezifischen Beratungs- und Beschwerdestruktur. Um dies gewährleisten zu können, werden sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür einsetzen, die zivilgesellschaftlichen Netzwerkpartner der LADS sowie die Selbstorganisationen und Initiativen im Bereich Antidiskriminierung und Antirassismus gezielt zu fördern und verlässlich auszufinanzieren.

Über Jahre hat DIE LINKE eine Antidiskriminierungspolitik auf verschiedenen Ebenen unterstützt. Jetzt es der Fraktion DIE LINKE und der anderen Koalitionsparteien gelungen, Fördergelder in Höhe von 200.000 für die Etablierung einer unabhängigen, qualifizierten, nicht-staatlichen  Antidiskriminierungsberatungstelle (ADS) in Thüringen für 2020 zu sichern. Im Besten Fall erfolgt die Gründung dieser Stelle mit dem Einbezug der Schwarze-, Roma-, Muslimische-, Jüdische- und Migrant*innenselbstorganizationen mit der ev. Begleitung eines Dachverbandes. Die ADS soll eine Anlaufstelle für u.a. alle im AGG genannten Diskriminierungstatbestände als auch in den Bereichen Bildung und staatlichen Handeln mit einem antirassistischen, intersektionalen Ansatz. Die rechtlichen, therapeutischen und sozialwissenschaftlichen Fachkompetenzen sollen auf der Basis einer beraterischen Grundqualifikation und Community-to-Community Ansatz erfolgen. Die Stelle soll einen starken staatlichen Ansprechpartner in der LADS sowie beim Antirassismus-Beirat und beim Antirassismusbeauftragten (zu benennen). Um ein flächendeckendes Angebot gewährleisten zu können, muss die ADS lokal verankert mit städtischen und ländlichen Beratungsstellen sein und ein Konzept für mobile Beratung enthalten. Die Fachkraft soll möglichst interkulturelle und divers sein, damit Community-to-Community Beratung funktionieren kann. 2019 wurde 105.000 Euro für ein zivilgesellschaftliches Antidiskriminierungsnetzwerk zur Verfügung gestellt.

Der Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur zur Prävention und Bekämpfung von Diskriminierungen ist sinnvoll und hat unsere volle Unterstützung. Welche weiteren finanziellen Mittel dafür unter Umständen erforderlich sind, können wir derzeit nicht beziffern. Dazu wollen wir die Arbeit bzw. die Nachfrage der Strukturen regelmäßig evaluieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Wissen über Diskriminierung

Für eine zielgerichtete Antidiskriminierungspolitik und -arbeit ist ein fundiertes empirisches Wissen über Diskriminierung unabdingbar. Für den Bereich Rassismus war die Einsetzung der Enquete-Kommission gegen Rassismus ein wichtiger erster Schritt, auf dem aufgebaut werden kann. Für das Themenfeld Diskriminierung als Ganzes hat die Studie „Erfahrungen mit Diskriminierung in Thüringen“ des IDZ erste Erkenntnisse geliefert, wo, in welcher Form und warum Menschen in Thüringen Diskriminierung erlebt haben und welche diskriminierenden Praxen und Strukturen in konkreten Lebensbereichen wie Arbeit, Gesundheit, Bildung, Behörden bezogen auf welche Merkmale existieren. Dennoch bleiben Fragen offen, die für die Antidiskriminierungspolitik und -arbeit von hohem Interesse sind, wie etwa:

  • Wie genau funktioniert Diskriminierung in konkreten Lebensbereichen und bezogen auf spezifische Zugehörigkeiten/ Zuschreibungen?
  • Was wissen von Diskriminierung Betroffene über ihre Rechte und wie nutzen sie diese?
  • Welche Erfahrungen machen Betroffene und Diskriminierungsverantwortliche in der Auseinandersetzung mit Diskriminierung?
  • Wie gut funktioniert der faktische Zugang zu einem rechtlichen Diskriminierungsschutz?
  • Wie gehen Thüringer Gerichte mit Klagen wegen Diskriminierung um?
  1. Wie wird Ihre Partei vorgehen, um fundierte Informationen als Grundlage der eigenen Politik zu erhalten?
  2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden Sie setzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir brauchen auch im Rahmen der parlamentarischen Arbeit und der Arbeit der Landesregierung eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit den Themen Rassismus und Diskriminierung. Dafür wollen wir eine Koordinierung innerhalb der Landesregierung, möglicherweise durch eine IMAK, etablieren. Außerdem braucht es eine Befassung mit den Themen auch in allen Ausschüssen im Landtag.

Eine der wesentlichen Erkenntnisse aus der Arbeit der Enquete-Kommission des Landtags in dieser Legislaturperiode ist die schlechte Datenlage zu Diskriminierungsrealitäten in Thüringen. In fast allen Themenbereichen fehlt es an entsprechenden Antidiskriminierungs- und Gleich­stellungsdaten. Differenziert erfasste Daten dienen als Grundlage für eine zielgerichtete Antidiskriminierungsarbeit. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich deshalb dafür einsetzen, dass entsprechende Studien in Auftrag gegeben werden und insbesondere dafür, dass die Studie „Vielfalt entscheidet Thüringen“ zur Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungs­daten im Thüringer Landesdienst fortgesetzt wird.

In Rahmen der Arbeit der Enquetekommission Rassismus und Thüringen im Landtag hat DIE LINKE viel gelernt. Wir weisen auf die Definition von Rassismus und Diskriminierung im Zwischenbericht der Enqeuetekommission hin. Diese enthält u.a. eine Beschreibung der Dynamiken von Rassifizierung sowie der strukturellen und individuellen Ebenen von Rassismus. Außerdem haben Auskunftspersonen aus der Wissenschaft, Zivilgesellschaft und/oder betroffenen Gruppen uns geschildert, wie Rassismus und Diskriminierung das Alltag und die Lebensentwürfe von Menschen prägen. Da es nicht möglich ist, diese Erfahrungen in 1800 Zeichen wieder zu spiegeln, verweisen wir auf den Zwischenbericht der Kommission.  Allerdings ist es wichtig zu betonen, dass bestimmte Gruppen besonders schwierige (und oft intersektionale) Formen von persönlichen, ökonomischen und institutionelle bzw. strukturellen Ausgrenzung in allen Bereichen ausgesetzt sind, u.a.  Muslimen, Geflüchtete, Juden und Jüd*innen, Romn*ja und Sint*ezza und Schwarze Menschen.  Eine Beantwortung zu den anderen Fragen ist schwierig, gerade weil in so vielen Bereichen belastbare Daten  fehlen. Es  gibt  zu wenig  Daten,  um  Diskriminierungsrealitäten  in  Thüringen  repräsentativ darzustellen (auch im Justizbereich). Deswegen fordern wir die Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten in Thüringen und die weitere Förderung des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ).

Wir wollen zum einen die Erfahrungen der Antidiskriminierungsbüros erheben und dafür nutzen. Durch Anfragen im Landtag wollen wir in den einzelnen Ressorts (z.B. Justiz, Bildung) entsprechende Informationen zusammentragen.

Empirische Untersuchungen zu Art und Umfang von Diskriminierungen sehen wir zudem als Themenbereich an, der sich insbesondere für Studien an den Hochschulen eignet. Die Schwerpunktsetzung richtet sich dabei nach dem jeweiligen Bedarf. Der Mittelpunkt unserer Politik ist für uns stets der einzelne Mensch als Individuum, der frei von jeglichen Diskriminierungen sein Leben gestalten können soll. Die Erhebung der Daten muss dabei somit alle Lebensbereiche umfassen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Antidiskriminierung

Das Wissen um individuelle Rechte und Handlungs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten ist in der Bevölkerung noch immer gering. Diskriminierung wird oftmals als individuelle moralische Verfehlung verstanden und die Thematisierung von Diskriminierung als Angriff gewertet. Auch fehlt in der Öffentlichkeit noch immer ein Verständnis für institutionelle und indirekte Formen von Diskriminierung. Eine gelebte Antidiskriminierungskultur ist eine Frage der Haltung: Offenheit, Perspektivwechsel, Selbstreflexion und Verantwortungsübernahme sind dabei wichtige Stichworte.

  1. Werden Sie eine Kampagne oder vergleichbare Formen der öffentlichkeitswirksamen Kommunikation zu den Themen Diskriminierung, Diskriminierungsschutz und Teilhabe umsetzen?
  2. Was sind deren zentrale Eckpunkte?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD wird selbst keine Kampagne zum Thema umsetzen. Diese könnte aber Teil der Arbeit der Landesantidiskirminierungsstelle sein.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die Erstellung eines Landesaktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung initiieren. Dieser soll in einem partizipativen Prozess mit zivilgesellschaftlichen Gruppen erarbeitet werden. Von einem solchen Prozess erhoffen wir uns auch eine entsprechende Öffentlichkeitswirksamkeit.

DIE LINKE. hat viele Kampagnen, die als ihre Ziel haben, Rassismus und Diskriminierung in der Gesellschaft abzubauen, unterstützt. Wir werden diese Kampagnen weiter begleiten. Dafür müssen wir über eine Antidisriminierungskultur reden und wie wir Konzepte mit den Betroffenen entwickeln wollen. Bei der neuen unabhängigen Antidiskriminierungsstelle wird die Öffentlichkeitsarbeit für Kampagnen gegen Rassismus und Diskriminierung neu konzipiert und durchgeführt. Das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit/Gewaltprävention und Mitbestimmung wurde auch fortentwickelt und in seiner inhaltlichen Ausrichtung überarbeitet.

Der Abbau jeglicher Diskriminierung hat für uns eine hohe Priorität. Dazu gehört neben der Arbeit der Antidiskriminierungsbüros selbstverständlich auch eine Sensibilisierung aller Menschen in Thüringen. Neben der Aufklärungs- und Präventionsarbeit (z.B. in Schulen) kann dabei auch eine öffentliche Kampagne sinnvoll sein. Konkrete Planungen für eine Kampagne bestehen allerdings bisher nicht. Im Zentrum einer möglichen Kampagne müsste für uns die Botschaft stehen, dass Diskriminierungen aller Art in Thüringen keinen Platz haben. Sie sollte sensibilisieren und ermutigen, sich selbst Hilfe zu suchen oder andere gegen Diskriminierungen zu unterstützen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Geschlechtergerechte, diskriminierungsfreie Sprache

Sprache schafft Wirklichkeit. Eine geschlechtergerechte, diskriminierungsfreie Sprache kann dazu beitragen, Menschen vor Diskriminierung zu schützen. Der Staat muss bei diesem Thema seiner Vorbildwirkung nachkommen.

  1. Wie stehen Sie zu einer geschlechtergerechten, diskriminierungsfreien Sprache?
  2. Werden Sie sich für deren konsequente Anwendung in den behördlichen Dienststellen, Erlassen und Rechtsvorschriften, amtlichen Schreiben, Stellenausschreibungen und bei der Gestaltung von Vordrucken einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir werden in der Arbeit der Partei eine geschlechtergerechte Sprache.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für inkludierende Sprache ein. Deshalb verwenden wir als Partei den Gender-Star. Wir wollen weiterhin dafür werben, inkludierende Sprache zu nutzen und dies auch in der Öffentlichkeit besser bekannt zu machen. Dabei ist gerade in Verwaltungs­dokumenten noch viel zu tun – hier werben wir dafür, Formulare und Texte in einer möglichst geschlechtsneutralen inkludierende Sprache zu verfassen.

DIE LINKE.Thüringen legt in den eigenen Dokumenten und Veröffentlichungen Wert auf eine geschlechtsneutrale und diskriminierungsfreie Sprache und nutzt ansonsten stets die weibliche und männliche Form. Außerdem wollen wir auch auf die Benutzung einfacher Sprache achten. In unserem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2019 haben wir aufgenommen, dass wir uns für eine geschlechtsneutrale Sprache bzw. für eine die Vielfalt der Geschlechter widerspiegelnde Sprache in der öffentlichen Verwaltung einsetzen werden.

Im §28 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes ist festgelegt, dass Behörden und Dienststellen bei Erlass von Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, bei der Gestaltung von Vordrucken, in amtlichen Schreiben und bei Stellenausschreibungen soweit wie möglich geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu wählen haben. Die von der rot-rot-grünen Regierung ernannte Beauftragte für die Gleichstellung von Mann und Frau des Landes Thüringen, Frau Katrin Christ-Eisenwinder, hat dazu einen Leitfaden mit Empfehlungen zur Verwendung gendersensibler Sprache veröffentlicht, um die Anwendung den Behörden und Dienststellen nahe zu bringen und zu vereinfachen.

In Sprache wird gewachsene Diskriminierung oftmals sehr deutlich. Insofern unterstützen wir einen offenen Diskurs über die Veränderung von Sprache, um Diskriminierung zu vermeiden. Wir wollen dabei aber nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Bei der Neuerstellung von Vorlagen und Erlassen sollte eine geschlechtsneutrale Ansprache gewählt werden. Eine Überarbeitung aller existierenden Dokumente sollte unter dem Aspekt der Effizienz geprüft werden. Allerdings darf die geschlechterneutrale Ansprache nicht zulasten der Verständlichkeit gehen. Zumal Sprache auch eine Verständnisbarriere sein kann, wenn sie zu kompliziert ist. Wenn wir die Wahl haben zwischen einfacher oder geschlechtergerechter Sprache entscheiden wir Freie Demokraten uns für einfache Sprache.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Flächendeckende, qualifizierte und behördenunabhängige Asylverfahrensberatung

Um sich in den komplexen institutionellen Strukturen zurechtzufinden, eigenverantwortlich Belange zu klären und Rechte wahrnehmen zu können, braucht es ein spezialisiertes qualifiziertes Beratungsnetz. Besonders während des Asylverfahrens benötigen Geflüchtete eine behördenunabhängige Unterstützung, um ihre Rechte und Pflichten zu verstehen sowie Fluchtgründe und sonstige verfahrenserhebliche Belange entsprechend vorzubringen.

Wie werden Sie den Ausbau einer flächendeckenden qualifizierten und behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung in Thüringen umsetzen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Den Grundstein dafür haben wir in der aktuellen Legislatur gelegt. Das wird weiter auszubauen sein.

Die schnelle, faire und rechtsstaatliche Prüfung des Anspruchs auf Schutz und Asyl ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN elementar. Weitere Verschärfungen des Asylrechts lehnen wir dagegen ab. Das individuelle Grundrecht auf Asyl darf nicht weiter ausgehöhlt werden. Bereits erfolgte Asylrechtsverschärfungen erhöhen immer mehr die Unsicherheit und den Beratungs­bedarf der Geflüchteten. Daher werden wir die individuelle und unabhängige Asylverfahrens­beratung im ganzen Land durch eine entsprechende Landesförderung gewährleisten.

Wir wollen den Freistaat zu einem Willkommensland Thüringen gestalten. Für uns gilt das Leitbild einer demokratischen und sozialen Einwanderungsgesellschaft. Dazu gehört, dass Menschen von Anfang an ihre Rechte kennen. Bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung soll Geflüchteten Asylverfahrensberatung angeboten und Informationen über rechtliche Ansprüche und Kontakte in der späteren Wohnsitzgemeinde gegeben werden.

Wir setzen uns für den flächendeckenden Ausbau einer qualifizierten, behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung und die Sicherstellung bedarfsgerechter Beratungs-, Unterstützungs- und Betreuungsangebote ein. Dazu wollen wir in der Flüchtlingsberatungsarbeit erfahrene freie Träger unterstützen und den Aufbau mobiler Angebote fördern. Die institutionelle Förderung der Beratungs- und Netzwerkarbeit des Flüchtlingsrates Thüringen e.V. werden wir fortsetzen.

Jährlich wollen wir einen Thüringer Willkommens- und Integrationsgipfel ausrichten, der geflüchtete Menschen, öffentliche und gemeinnützige Organisationen und Initiativen einlädt, die Thüringer Flüchtlingsaufnahme-, Integrations- und Willkommenspolitik mitzugestalten und weiterzuentwickeln.

Ja. Jeder Asylsuchende sollte den optimalen Zugang zu entsprechenden Informationen haben. Die entsprechende Asylverfahrensberatung braucht natürlich auch Personalressourcen, die sich am Bedarf orientieren müssen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Offenes und förderndes Neutralitätsverständnis

Immer wieder werden unter dem Hinweis auf die „staatliche Neutralität“ Einschränkungen der Rechte religiöser Minderheiten gefordert oder umgesetzt. Neutralität ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als eine distanzierende Haltung zu verstehen, sondern als eine offene, allen Religionen und Weltanschauungen gegenüber gleichermaßen fördernde Haltung des Staates, bei der er sich mit keiner Religion oder Weltanschauung identifiziert oder sie privilegiert.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das verfassungsgemäße Neutralitätsverständnis in der Gesellschaft zu verbreiten und in der Praxis zu erhalten und so der Fehldeutung, Neutralität sei nur bei der Abwesenheit alles Religiösen aus der staatlichen oder öffentlichen Sphäre gewährleistet, entgegenzutreten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass es Programme zur Stärkung der Demokratie und zum Abbau demokratiefeindlicher Einstellungen gibt. Außerdem wollen wir die Angebote zur Weiterbildung ausbauen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen Staat und Gesellschaft nicht als streng voneinander getrennte Sphären an. Der Staat soll vielmehr zivilgesellschaftliches Engagement auf allen Ebenen unterstützen, dazu zählt selbstverständlich auch die Arbeit von Religions- und Weltan­schauungsgemeinschaften. Die gesellschaftliche Vielfalt in Glaubens- und Weltanschauungs­fragen bildet sich im öffentlichen Diskurs wie in der staatlichen Praxis bislang oft nicht ausreichend ab. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für die Neutralität des Staates gegenüber Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Ein Zusammenwirken muss diskriminierungs­frei ausgestaltet und auf Gleichbehandlung ausgerichtet sein. Voraussetzung für eine Kooperation zwischen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und dem Staat ist die Anerkennung der fundamentalen Verfassungsgüter, der Grundrechte Dritter sowie der Grund­prinzipien des freiheitlichen Religionsverfassungsrechts. Hierzu zählt auch die Ausübung des Religionsunterrichts an Schulen. Dieser wird selbstverständlich gemäß Art. 7 Abs. 3 GG und Art. 25 Abs. 1 Thür Verf weiter angeboten. Das in Thüringen bereits praktizierte Modellprojekt „Integrativer Religionsunterricht“ unterstützen wir als ein Zeichen für gelebte religiöse Vielfalt. Bestandteil des Religionsunterrichts sowie des Ethikunterrichts soll zukünftig ein Zeitfenster für gemeinsames Lernen sein, um für alle Schüler*innen die Möglichkeit zu eröffnen, gemeinsame kulturelle, religiöse und weltanschauliche Einstellungen zu erkunden und Unterschiede wahrzunehmen.

DIE LINKE setzt sich gleichermaßen für staatliche Neutralität und individuelle Religionsfreiheit ein. Im Thüringer Landtag haben wir Angriffe von Rechtsaußen auf das verfassungsgemäße Neutralitätsverständnis und die Religionsfreiheit immer wieder abgewehrt, wie etwa Versuche der AfD per Gesetz den in Thüringen lebenden Menschen Kleidervorschriften- und -verbote aufzuzwingen oder ihnen Gebetsräumlichkeiten streitig zu machen. Wir widersetzen uns aktiv Bestrebungen, den Grundgedanken einer freien Gesellschaft zu auszuhebeln und andere Menschen auszugrenzen und zu diskriminieren. Stattdessen werben wir für eine Gesellschaft der Vielfalt –auch der religiösen Vielfalt und fördern gesellschaftliches Engagement, in der Kirche gleichermaßen wie bei anderen sozialen und gesellschaftlichen Organisationen. Das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit haben wir fortentwickelt und mit mehr Geldern ausgestattet, dieses werden wir weiter in Zukunft weiter absichern, um die Aufklärung und Toleranz zu steigern. Zudem wollen wir den Religionsunterricht als Wahlpflichtfach abschaffen und als freiwillige Ergänzung zur regulären Unterrichtszeit anbieten. Um den Staat zu befähigen, effektiver gegen den Hass auf Muslime und Juden vorzugehen, werden wir die Thüringer Polizei und die Staatsanwaltschaften weiter professionalisieren und zu aktuellen Erscheinungsformen von Islamfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus Weiterbildungen durchführen.

Ein offenes und förderndes Neutralitätsverständnis des Staates ist für uns Grundvoraussetzung. Wir bekennen uns ausdrücklich zur positiven und negativen Religionsfreiheit. Dabei sind selbstverständlich alle Religionen gleich zu behandeln. Kopftuch- oder Kreuztrageverbote lehnen wir ab. Allerdings sind staatliche Einrichtungen zur Neutralität verpflichtet. Kreuze haben daher für uns, anders als beispielsweise in Bayern, in Amtsstuben keinen Platz. Auch sehen wir Volksabstimmungen über die Errichtung kirchlicher Einrichtungen kritisch.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Religiöse Selbstbestimmung muslimischer Frauen und Mädchen

In jüngster Zeit wird wieder verstärkt über religiös motivierte Bekleidung von muslimischen Frauen und Mädchen diskutiert. Dies hat in der Vergangenheit zu gesetzlichen Kopftuchverboten im öffentlichen Dienst und auch darüber hinaus zur Diskriminierung auf dem privaten Arbeitsmarkt geführt.

  1. Planen Sie ein Gesetz, durch das Frauen mit Kopftuch der Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst verwehrt oder erschwert wird?
  2. Planen Sie ein Gesetz, durch das die Religionsfreiheit von Minderjährigen eingeschränkt werden soll, um zu verhindern, das Mädchen sich selbstbestimmt für oder gegen das Kopftuchtragen entscheiden können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Nein.

Das Leitbild von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Vielfalt, Gleichberechtigung, die Anerkennung der Grund- und Menschenrechte und gegenseitiger Respekt. Wir wissen uns hier einig mit dem Bundesverfassungsgericht, das in seiner 2015 ergangenen Entscheidung zum „Kopftuchverbot“ für Lehrkräfte ausdrücklich betonte, dass eine Benachteiligung anderer als christlicher und jüdischer Religionsangehöriger verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen sei. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wissen um das Spannungsverhältnis des „Mäßigungsgebots“ für Beschäftige im öffentlichen Dienst zum einen und um die Gefahr eines tatsächlichen „Berufsverbots“ bei Tragen von religiös geprägter Kleidung zum anderen. Die grundgesetzlich gebotene Neutralität des Staates wird jedoch überdehnt, wenn Frauen mit Kopftuch der Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst grundsätzlich verwehrt oder erschwert wird. Ein entsprechendes Gesetz würde daher GRÜNEN Grundsätzen widersprechen und wird nicht geplant.

Ein Kopftuchverbot für Minderjährige birgt die Gefahr, dass Mädchen vom Schulbesuch ferngehalten werden. Es besteht also ein Konflikt mit dem Recht von Kindern auf Bildung. Dieses Recht der Kinder ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN höherwertig, so dass ein Gesetz zur Verhin­derung des Kopftuchtragens von minderjährigen Mädchen nicht geplant ist. Wir halten allerdings entsprechende pädagogische Gespräche in der Schule mit den Eltern und dem Kind für geboten.

Nein, wir planen keines dieser Gesetze. Stattdessen wollen wir ein Landesantidiskriminierungsgesetz entwickeln, das Schutz vor rassistischer Diskriminierung, vor Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen Identität und des sozialen Status bietet.

Nein, wir planen kein Gesetz, durch das Frauen mit Kopftuch der Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst verwehrt oder erschwert wird.

Nein, wir planen kein Gesetz, durch das die Religionsfreiheit von Minderjährigen eingeschränkt werden soll. Es ist selbstverständlich, dass wir gegen eine selbstbestimmte Entscheidung zum Tragen eines Kopftuchs keinerlei Maßnahmen ergreifen. Dennoch sehen wir es kritisch, wenn minderjährige Mädchen gegen ihren Willen ein Kopftuch tragen müssen oder aus religiösen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen. Hier müssen sinnvolle Kompromisse gefunden werden, die den Kindern und Jugendlichen ein selbstbestimmtes Leben in Deutschland ermöglichen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Beratungs- und Hilfsangebote für von Gewichtsdiskriminierung Betroffene

Beratungsstellen für von Diskriminierung Betroffene werden fast immer mit Hilfe von Fördermitteln finanziert, die auf die Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind, die sich aus den in §1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Merkmalen ableiten lassen. Das Merkmal Gewicht wird vom AGG nicht erfasst. Eine Beratung und Unterstützung der von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen ist damit nicht Teil des Auftrags der Beratungsstellen und wo diese über ihren Auftrag hinaus tätig sind, geht dies nicht aus ihrer Öffentlichkeitsarbeit hervor. Aktuell gibt es damit keine für die Betroffenen ersichtlichen und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Beratungs- und Hilfsangebote.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung stehen?
  2. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die Betroffenen von diesen Angeboten erfahren?
  3. Werden Sie die Entstehung von entsprechend spezialisierten regionalen Trägern in Thüringen fördern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Menschen werden aus unterschiedlichen Gründen diskriminiert. Dem gemein ist die Abwertung aufgrund eines vermeintlichen „anders sein“. Wir lehnen jeder Form der Diskriminierung ab. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass es Angebote für die Betroffenen von Diskriminierung gibt und Diskriminierungserfahrungen in ihrer Vielfalt sichtbar gemacht werden.

Alle Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, brauchen Unterstützung. Dafür setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein. Beratungsstellen sollen zwar zielgruppenspezifisch, aber insgesamt für jede Form der Diskriminierung zuständig sein. Deshalb sollten Beratungsstellen auch Betroffenen von Gewichtsdiskriminierung zur Verfügung stehen, um gemeinsam mit den Betroffenen Handlungsoptionen zu erarbeiten. Mit dieser Bestärkung können sich Betroffene zur Wehr zu setzen und Handlungsoptionen erfahren.

Bisher hat sich DIE LINKE. Thüringen inhaltlich nicht mit Gewichtsdiskriminierung auseinander gesetzt. In unserem Landeswahlprogramm nehmen wir lediglich Bezug auf die negativen gesundheitlichen Folgen, wenn Mädchen von Beginn an mit unrealistischen Körperbildern konfrontiert werden. Daher können wir zu den genannten Fragen keine Stellung beziehen.

Bei innerparteilichen Diskussionsprozessen und politischen Entscheidungsfindungen setzt DIE LINKE. Thüringen auf das Expert*innenwissen von Interessenvertretungen, Betroffenen, Aktiven und auf die entsprechenden Communities. Dies wünschen wir uns auch an diesem Punkt, um uns eine Position zu Gewichtsdiskriminierung erarbeiten zu können. Für Anregungen, Hinweise und Expertise sind wir offen und nehmen diese dankbar entgegen.

Wir werden bezüglich der Gewichtsdiskriminierung empirische Daten zusammentragen und bisherige Unterstützungsangebote mit Hinblick auf die Berücksichtigung dieser Diskriminierungsform evaluieren. Diese Angebote kann man bekannter machen, indem man auf zentralen Plattformen darauf hinweist oder öffentlich für das Ziel einer diskriminierungsfreien Gesellschaft regelmäßig Stellung bezieht. Entsprechend spezialisierte regionale Träger in Thüringen werden wir nur dann unterstützen, wenn sich ein Mehrwert für Betroffene aus der Evaluation deutlich ergibt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gewichtsvielfalt als Teil von Diversity verstehen und kommunizieren

Wenn von Diversity gesprochen wird, findet Gewichtsvielfalt in der Regel keine Betrachtung. Insbesondere dicke Menschen profitieren damit nicht von den positiven Effekten des Diversity-Gedankens, wie es beispielsweise die Förderung der Akzeptanz und der Sichtbarkeit verschiedener Körperformen wäre.

  1. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass überall dort, wo das Land Thüringen auf Diversity setzt und / oder kommuniziert, Gewichtsvielfalt mitgedacht wird?
  2. Werden Sie parteiintern Diversity um die Betrachtung von Gewichtsvielfalt erweitern? Was werden hier die ersten Maßnahmen sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Menschen werden aus unterschiedlichen Gründen diskriminiert. Dem gemein ist die Abwertung aufgrund eines vermeintlichen „anders sein“. Wir lehnen jeder Form der Diskriminierung ab. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass es Angebote für die Betroffenen von Diskriminierung gibt und Diskriminierungserfahrungen in ihrer Vielfalt sichtbar gemacht werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich in Thüringen aktiv für Akzeptanz und Vielfalt ein. Dazu gehört auch, Gewichtsvielfalt entsprechend anzuerkennen. Wir setzen uns dafür ein, alle Formen von Diskriminierung zu bekämpfen, wollen den Diversity-Begriff aber nicht auf bestimmte Formen eingrenzen. Jeder Mensch ist anders, aber jeder Mensch ist gleich viel wert – das ist unsere Prämisse.

Geeignete Formen gegen alle Formen der Diskriminierung werden wir in Aktionsplänen und Maßnahmen einbinden.

Bisher hat sich DIE LINKE. Thüringen inhaltlich nicht mit Gewichtsvielfalt in Zusammenhang mit Diversity auseinander gesetzt. In unserem Landeswahlprogramm nehmen wir lediglich Bezug auf die negativen gesundheitlichen Folgen, wenn Mädchen von Beginn an mit unrealistischen Körperbildern konfrontiert werden. Daher können wir zu den genannten Fragen keine Stellung beziehen.

Bei innerparteilichen Diskussionsprozessen und politischen Entscheidungsfindungen setzt DIE LINKE. Thüringen auf das Expert*innenwissen von Interessenvertretungen, Betroffenen, Aktiven und auf die entsprechenden Communities. Dies wünschen wir uns auch an diesem Punkt, um uns eine Position zu Gewichtsvielfalt im Zusammenhang mit Diversity erarbeiten zu können. Für Anregungen, Hinweise und Expertise sind wir offen und nehmen diese dankbar entgegen.

Wir wollen auch bezüglich der Gewichtsvielfalt sensibilisieren und Diskriminierungen konsequent bekämpfen. Unsere Definition von Diversity umfasst die Gewichtsvielfalt bereits, ohne dass wir diese ausdrücklich darin aufführen. Diversity bedeutet für uns die Anerkennung, Respektierung und Wertschätzung aller Menschen unabhängig von ihrer sozialen bzw. ethnischen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, ihrem Lebensalter, ihrer physischen oder psychischen Fähigkeiten oder anderer Merkmale. Einer Erweiterung bedarf es daher nicht.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilisierung der Bevölkerung für Gewichtsdiskriminierung

Gewichtsdiskriminierung und stigmatisierende Vorurteile gegenüber dicken Menschen sind in unserer Gesellschaft stark verbreitet. Laut einer Studie der Philipps-Universität Marburg in Kooperation mit der Universität Leipzig haben 75 Prozent der deutschen Bevölkerung selbst Vorurteile dieser Art oder würden diesen zumindest nicht widersprechen. Gleichzeitig gibt es nur ein geringes gesellschaftliches Bewusstsein für Gewichtsdiskriminierung.

  1. Werden Sie einen Aktionsplan zur Sensibilisierung der Bevölkerung für Gewichtsdiskriminierung auf Landesebene auf den Weg bringen?
  2. Was werden die Eckpunkte dieses Aktionsplans sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Menschen werden aus unterschiedlichen Gründen diskriminiert. Dem gemein ist die Abwertung aufgrund eines vermeintlichen „anders sein“. Wir lehnen jeder Form der Diskriminierung ab. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass es Angebote für die Betroffenen von Diskriminierung gibt und Diskriminierungserfahrungen in ihrer Vielfalt sichtbar gemacht werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werben für Respekt, die Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt und setzen uns gegen Ausgrenzung und Diskriminierung. Fühlt sich jemand diskriminiert, muss das Umfeld damit sensibel umgehen. Das gilt auch überall dort, wo viele unterschiedliche Menschen zusammen sind. Da werben wir für den respektvollen Umgang miteinander. Niemand sollte wegen ihres/seines Körpergewichts gemobbt werden.

Bisher hat sich DIE LINKE. Thüringen inhaltlich nicht ausreichend mit Gewichtsdiskriminierung auseinander gesetzt. In unserem Landeswahlprogramm nehmen wir lediglich Bezug auf die negativen gesundheitlichen Folgen, wenn Mädchen von Beginn an mit unrealistischen Körperbildern konfrontiert werden. Daher können wir zu den genannten Fragen keine  abschließende Stellung beziehen.

Bei innerparteilichen Diskussionsprozessen und politischen Entscheidungsfindungen setzt DIE LINKE. Thüringen auf das Expert*innenwissen von Interessenvertretungen, Betroffenen, Aktiven und auf die entsprechenden Communities. Dies wünschen wir uns auch an diesem Punkt, um uns eine Position zu Gewichtsvielfalt im Zusammenhang mit Diversity erarbeiten zu können. Für Anregungen, Hinweise und Expertise sind wir offen und nehmen diese dankbar entgegen.

Wir werden auch für das Thema Gewichtsdiskriminierung sensibilisieren, indem wir generell zu einem respektvollen und diskriminierungsfreien Umgang kommen. Einen speziellen Aktionsplan für Gewichtsdiskriminierung wird es von unserer Seite nicht geben. Wir unterstützen die Initiative von Betroffenen, sich hier Gehör zu verschaffen, sehen darüber hinaus aktuell keinen Handlungsbedarf im politischen Raum.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Zwangsoffenbarungsverbot für trans* und inter* Menschen

Das heutige Transsexuellengesetz enthält in § 5 zwar ein Offenbarungsverbot, aber in der Praxis geht dies oft nicht weit genug bzw. hat eine große Rechtsunsicherheit produziert. Die amtliche Namensänderung ist kostspielig und langwierig, da sie zwei Begutachtungen erfordert. Trans* Personen werden daher immer wieder mit ihrem alten Namen und einem falschen Pronomen konfrontiert: Manchmal wird ihnen der Gebrauch ihres selbst gewählten Vornamens verwehrt, manchmal technisch unmöglich gemacht, wenn beispielsweise Online-Systeme nicht die notwendige Flexibilität aufweisen. Dies führt dazu, dass trans* Menschen doch gezwungen sind, ihren Trans*-Hintergrund zu offenbaren.

  1. Wie werden Sie den Schutz der Privatsphäre von trans* Personen auf Landesebene gewährleisten?
  2. Werden sie intergeschlechtliche Menschen mit vergleichbaren Maßnahmen ebenfalls vor ungewollter Offenbarung schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das betrifft die Zuständigkeit des Bundes.

Auf Initiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Thüringer Landtag im Juli 2019 die Änderung des Landeswahlgesetzes dahingehend beschlossen, dass ab der Landtagswahl 2024 die Parteien und Wählergemeinschaften verpflichtet werden, ihre Wahllisten abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Menschen, die im Personenstandsregister mit „divers“ eingetragen sind, können unabhängig von der Reihenfolge der Listenplätze kandidieren. Nach der diversen Person soll eine Frau kandidieren, wenn auf dem Listenplatz vor der diversen Person ein Mann steht, bzw. umgekehrt. Aus dieser Formulierung ergibt sich, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts sehr ernst nehmen und Menschen nicht zur Offenbarung ihres „Geschlechts“ zwingen wollen. Das geltende Transsexuellengesetz ist für betroffene Menschen unzureichend, so dass es ggf. im Wege der Bundesratsinitiative zu ändern ist.

DIE LINKE.Thüringen möchte das Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt verstetigen. Damit die im Landesprogramm enthaltenen Maßnahmen volle Umsetzung erfahren können, wird das Landesprogramm besser finanziell ausgestattet und die Koordinierungsstelle ausgebaut. Dies umfasst auch die Maßnahme einer Bundesratsinitiative zur Abschaffung bzw. Reform des Transsexuellengesetzes (TSG) und den Prüfauftrag zur Überarbeitung und Weiterentwicklung der Webauftritte und Formulare der Thüringer Landesministerien und Landesbehörden für geschlechtsneutrale Formulierungen.

Außerdem beinhaltet unser Programm zur Landtagswahl, dass wir uns für eine geschlechtsneutrale Sprache bzw. für eine die Vielfalt der Geschlechter widerspiegelnde Sprache in der öffentlichen Verwaltung ein. Dies umfasst beispielsweise auch die technische Umsetzung von Auswahlmöglichkeiten, die der Vielfalt der Geschlechter entsprechen.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass § 5 des Transsexuellengesetzes vollständigen Schutz vor einem Offenbarungszwang bietet. Technische Systeme müssen entsprechend aktualisiert werden. Gerade die Verwaltung muss hierbei mit positivem Beispiel vorangehen. Wir wollen weiterhin erreichen, dass das Geschlecht in Zukunft so selten wie möglich überhaupt erfasst wird. Bestehende Unterstützungsangebote wollen wir stärken. Wir werden im Rahmen der Digitalisierung der Landesverwaltung dafür sorgen, dass die oben angebrachten Bedenken berücksichtigt werden. Bezüglich der Entwicklung von Plattformen privater Akteure vertrauen wir auf das Selbstverständnis und das Engagement der Betroffenen, sich mit den entsprechenden Akteuren zu verständigen.“

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Umsetzung der Istanbul-Konvention

Am 01.02.2018 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt in Kraft. Die sogenannte Istanbul-Konvention enthält umfassende Verpflichtungen zum Schutz von Frauen* und Mädchen*. Die Konvention schreibt den Vertragsparteien die Erstellung allumfassender Maßnahmen zum Schutz, zur Verhütung, Verfolgung und Beendigung aller Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt vor. Sie richtet sich sowohl gegen Gewalt, die im Privaten erfahren wird, als auch gegen geschlechtsspezifische Gewalt im öffentlichen Raum. Auf Landesebene arbeitet seit Februar 2018 eine Monitoringruppe, angesiedelt bei der Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, an der Umsetzung der Istanbul-Konvention und der Fortschreibung des Maßnahmenplans gegen häusliche Gewalt (2002-2007).

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass die Arbeit der Monitoringgruppe, in der auch Akteur*innen der Zivilgesellschaft mitarbeiten, in der kommenden Legislatur weitergeführt wird?
  2. Welche konkreten Maßnahmen der Istanbul-Konvention werden Sie in Thüringen in welchem Zeitraum umsetzen?
  3. Welchen finanziellen Rahmen werden Sie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Verfügung stellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das betrifft die Zuständigkeit des Bundes.

In Thüringen setzen wir uns auf ein breit aufgestelltes Angebot für von Gewalt betroffenen Frauen ein, unabhängig von ihrer Herkunft. Dieses Angebot muss in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen die Istanbul-Konvention des Europarates als wichtigen Maßstab für alle Schritte zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention müssen wir weiter auf den Gebieten Prävention, Intervention, Schutz arbeiten. Dazu brauchen wir eine gute Vernetzung der Expert*innen und Akteur*innen sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene. Die Grundrechte, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von allen Personen, insbesondere von Frauen, werden auch von spezialisierten Hilfsdiensten, Schutzunterkünfte und Beratungsstellen unterstützt. Dazu braucht es selbstverständlich Unterstützung von Opfern sexueller Gewalt und Sanktionen bzw. verlässliche Regelungen bei Besuchs- und Sorgerechten. All diese Institutionen und Hilfsangebote brauchen eine verlässliche Finanzierung und angemessene personelle Ausstat­tung. Dazu muss der derzeit bestehende Maßnahmenplan der Landesregierung schnellstmöglich in einen Aktionsplan übergehen.

Damit müssen die begonnene Netzwerkarbeit fortgesetzt, die Rahmenbedingungen verbessert und verbindliche Zeitpläne umgesetzt werden. Wir setzen uns für eine Gesamtstrategie, koordi­niertes Vorgehen, Evaluation und Monitoring ein. Priorität haben die Prävention und der Schutz besonders gefährdeter Gruppen.

DIE LINKE. Thüringen steht für den Ausbau des Gewaltschutzes gemäß der Istanbul-Konvention (IK). Hierfür müssen die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden und nachhaltige Strukturen aufgebaut werden.  Dafür ist es aus unserer Sicht notwendig, die bestehende Fördersystematik zu überarbeiten und gänzlich in die Finanzierungsstruktur des Landes zu überführen. Zudem muss der Maßnahmenplan gegen häusliche Gewalt weiterentwickelt werden.

Die IK misst der Einbindung von zivilgesellschaftlichen Aktuer*innen eine wichtige Rolle bei (z.B. durch die Artikel 1a, 9,18). In diesem Sinne ist eine Zusammenarbeit mit und Beteiligung von Zivilgesellschaft auch aus unserer Sicht wichtig in der Erarbeitung einer Gewaltschutzstrategie nach Istanbul-Konvention.

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention drängt. Rot-rot-grün hat in der Legislatur 2014 bis 2019 mit der Einrichtung einer Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt und deren Arbeit an der Fortschreibung des Maßnahmenplans gegen häusliche Gewalt, der Arbeit der Monitoringgruppe sowie mit der Einrichtung einer verfahrensunabhängigen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt schon wichtige Schritte eingeleitet. Außerdem wurde die Finanzierung von Gewaltschutz sicher gestellt und ausgebaut. DIE LINKE.Thüringen steht für eine Fortführung, Sicherung und dem Ausbau solcher Strukturen unter dem besonderen Blick der Umsetzung der IK.

Wir werden dafür sorgen, dass die Maßnahmen der Istanbul-Konvention in Thüringen umgesetzt werden. Dabei bauen wir stark auf die Zivilgesellschaft mit ihren Nicht-Regierungsorganisationen, die bereits in den vergangenen Jahren großartige Arbeit geleistet haben. Um die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen voranzubringen wollen wir gemeinsam mit den Akteuren vor Ort, offene Bedarf evaluieren und angemessene Zielsetzungen formulieren. Wir wollen uns für eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen einsetzen. Besonders die Zusammenarbeit mit der Polizei und der Justiz muss vertrauensvoll gestaltet werden. Gerade der Umgang mit Anonymität erfordert viel Fingerspitzengefühl. Wir wollen, dass Menschen in Gewaltsituationen so barrierefrei und bürokratiearm wie möglich Zugriff auf Unterstützung und Beratung erhalten. Wir werden zielorientiert an einer Verbesserung der Rahmenbedingungen mitwirken und entsprechende Gremien ins Leben rufen bzw. bestehende Gremien wie die Monitoringgruppe weiter in ihrer Arbeit unterstützen. Wir wollen Zeit- und Zielpläne entwickeln, an denen wir uns messen lassen können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten des Freistaates Thüringen

Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann in Thüringen hat ihren Sitz im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Ihre Aufgabe ist, ressortübergreifend die Umsetzung des Artikels 2 der Thüringer Verfassung anzumahnen. Dafür sollte sie unabhängig von einem Ministerium agieren können und genau wie der Bürgerbeauftragte, der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Beauftragte für Menschen mit Behinderung ihren Sitz im Landtag haben.

  1. Wie bewerten Sie die unterschiedliche Ansiedlung der Beauftragten?
  2. Werden Sie die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann analog zu den anderen Beauftragten beim Landtag ansiedeln?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Beauftragten haben aufgrund ihrer Tätigkeit unterschiedliches Gewicht. Die Ansiedlung bei der Landesregierung oder dem Landtag sagt zunächst erst einmal nichts darüber aus, wie stark sie sich für ihre Themen einsetzen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine Reform des Beauftragtenwesens in Thüringen ein. Damit wird die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt werden, mehr Kompetenzen und eine stärkere politische Präsenz der Stelle sind damit verbunden. Verwaltungstechnisch soll die Gleichstellungsbeauftragte auf der Ebene der Landtagsverwaltung angebunden sein, um unabhängig von einzelnen Ministeriumszuständigkeiten arbeiten zu können.

DIE LINKE. Thüringen fordert in ihrem Walprogramm, dass das Thüringer Gleichstellungsgesetz novelliert wird, besonders mit Blick auf verbindliche Handlungsmöglichkeiten für die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Kommunen und Land sowie verpflichtende Anforderungen an die Verwaltungen.

Zur Ansiedlung der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann nehmen wir in unserem Wahlprogramm keine Stellung. Eine Auseinandersetzung mit diesen Fragen kann aber im Prozess der Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes eine Rolle spielen.

Wir Freie Demokraten werden die Kompetenzen aller Thüringer Beauftragten gegen Diskriminierung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen bündeln und bei einem oder einer zentralen Antidiskriminierungsbeauftragten zusammenfassen und beim Landtag ansiedeln. Inwieweit darüber hinaus eine zusätzliche Stelle für die Gleichstellung von Frau und Mann notwendig sein wird, werden wir prüfen. In diesem Fall soll aber auch diese am Landtag angesiedelt sein.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verwaltung als Schnittstelle zu den Bürger*innen

Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.

  1. Welches Konzept verfolgt Ihre Partei, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie im direkten Kontakt mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
  3. Werden Sie ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung einführen? Wie wird dieses sicherstellen, dass konkrete und qualifizierte Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen? Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass das Verfahren transparent ist, bei allen Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund*innenkontakt eingeführt wird und die Bürger*innen hiervon Kenntnis erhalten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

An dieser Stelle möchten wir auf den Abschlussbericht der Enquetekommission verweisen. Diskriminierung und Rassismus dürfen in der Öffentlichen Verwaltung keinen Platz haben.

In Thüringen gibt es bereits die Thüringer Landesantidiskriminierungsstelle (LADS). Diese ist bei der Staatskanzlei angesiedelt und hat damit die Möglichkeit, eine abgestimmte Strategie zwischen allen Ministerien und der Verwaltung zu verfolgen und umzusetzen. Eine dieser Strategien ist das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt. Damit wurden bereits zahlreiche Maßnahmen angestoßen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen, dass bestehende Projekte im Bereich der Antidiskrimi­nierungsarbeit gestärkt werden und die LADS ausgebaut und weiterentwickelt wird. Dazu wollen wir vor allem die Unabhängigkeit und niedrigschwellige Erreichbarkeit der LADS verbessern. Damit soll die Stelle ihre Aufgaben als Prüf- und Beschwerdestelle und als Koordinierungsstelle für Behörden und zivilgesellschaftliche Organisationen besser erfüllen können. Darüber hinaus halten wir eine Aufgaben-Erweiterung der LADS für notwendig: Es ist wichtig, eine Datengrundlage zu Diskriminierungsfällen in Thüringen zu bekommen. Hier sollte die LADS nicht nur Vorfälle erfassen und auswerten, sondern auch Studien umsetzen, die Diskriminierung speziell in Thüringen untersuchen. In Zukunft wollen wir auch die vielfaltssensible Fort- und Weiterbildung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sowie der öffentlichen Verwaltung insgesamt zur Aufgabe der LADS machen.

Damit die Landesantidiskriminierungsstelle all diese wichtigen Aufgaben auch wirklich erfüllen kann, werden wir uns für eine wesentlich umfangreichere Ausstattung der Stelle einsetzen.

Um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie im direkten Kontakt mit den Bürger*innen sicherzustellen, diskutiert DIE LINKE die Anregung aus der Enquetekommission, ein Fort- und Weiterbildungsangebot bezüglich aller Diskriminierungsdimensionen aus dem AGG sowie sozioökonomischer Status und Geschlechtsidentität für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes zu entwickeln und die bereits bestehenden Angebote zu evaluieren. Da Fort- und Weiterbildungen als Sensibilisierungs- und Präventionsmaßnahmen besonders gut geeignet sind, sollte geprüft werden, welche Möglichkeiten es gibt, die Beschäftigten zur Teilnahme an den Angeboten zu verpflichten oder die Teilnahme bei deren Beurteilungen zu berücksichtigen. Außerdem arbeiten In diesem Bereich in Thüringen u.a. der Beauftragte für Menschen mit Behinderung, die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlingen, und die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann. Um eine diskriminerungssensiblen Umgang der Verwaltung zu erhöhen wollen wir auch eine Antirassismusbeauftragte/einen Antirassismusbeauftragten als Ansprechperson für Betroffene von Rassismus und Diskriminierung und für öffentliche Einrichtungen einsetzen. Zudem wollen wir einen Antirassismus-Beirat einrichten – als Beratungsgremium für die Landesregierung und zur Erarbeitung von Strategien gegen Rassismus und Diskriminierung.  Diese Stellen sollen zusammen die Regelungsbedarfe, auch im Bereich Beschwerdemanagement, feststellen und konkreten Maßnahmen entwickeln.

Der Staat hat beim Kampf gegen Diskriminierungen Vorbildfunktion. In Bezug auf Diskriminierungen durch die Verwaltung sehen wir vor allem regelmäßige Sensibilisierung als Teil der Lösung. Besonderen Regelungsbedarf sehen wir im Bereich des Beschwerdemanagements. Wir wollen daher dort ansetzen und Hürden abbauen, die bisher verhindern, Fehlverhalten zur Sprache zu bringen. Wir Freie Demokraten werden gemeinsam mit dem oder der Antidiskriminierungsbeauftragten beim Thüringer Landtag dafür sorgen, dass Bedienstete in der Verwaltung regelmäßig für bewusste und unbewusste Diskriminierung sensibilisiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Arbeitsgeberin

Die Thüringer Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Damit hat sie eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber*innen.

  1. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  2. Werden Sie AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen und -betrieben flächendeckend einrichten und ihre Arbeit evaluieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die konkrete Umsetzung muss in den einzelnen Verwaltungen, Ministerien und Dienststellen realisiert werden. Alle Angebote sollten regelmäßig mit Blick auf ihre Wirksamkeit und Weiterentwicklung zur evaluieren.

Da sich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nur auf die Erwerbstätigkeit und das Privat­recht beschränkt, wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Lücken im Bereich des öffentlichen Handelns, wie beispielsweise im staatlichen Bildungswesen oder bei den Sicherheitsbehörden, durch die Schaffung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes schließen. So wollen wir den Schutz vor Diskriminierungen jeglicher Erscheinungsform, egal ob aufgrund rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität oder des sozialen Status, verbessern und Chancengleichheit herstellen. Mit diesem Gesetz werden wir auch die Beschwerdestellen und deren Zuständigkeiten definieren. Im Rahmen der Stärkung der LADS könnte man dieser auch diese Funktion zuweisen. Eine Evaluierung der Maßnahmen werden wir nach einem angemessenen Zeitraum vornehmen.

DIE LINKE fordert die Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten zu den Beschäftigten des Thüringer Landesdienstes bezüglich aller Merkmale des AGG und des sozioökonomischen Status, Sprache sowie der gelebten Geschlechtsidentität. Auf der Grundlage der aus der Studie resultierenden Erkenntnisse zu Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Diskriminierung kann dann ein fundiertes Diversity Management für den Landesdienst entwickelt werden.  Außerdem kann die Studie ein wichtiges Werkzeug werden, in der Evaluierung der AGG-Beschwerdestellen in der Landesverwaltung. Im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes 2025 fördert die Thüringer Staatkanzlei die Erstellung einer Studie mit dem Titel „Vielfalt entscheidet Thüringen“ (VET). Mit der Studie können die Diskriminierungsrealitäten innerhalb der Landesverwaltung differenziert erfasst, die bisherige Antidiskriminierungsarbeit wissenschaftlich evaluiert und weitere Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung entwickelt werden. Die Durchführung des Projektes steht bislang allerdings noch aus. Die AGG-Beschwerdestellen werden von dem Landesantidiskriminierungsstelle in der Staatskanzlei evaluiert.

Aus unserer Sicht gibt es in allen Verwaltungsbereichen eine Antidiskriminierungsstelle, die sich effektiv um den Diskriminierungsschutz der Mitarbeitenden kümmert. Wie die jeweilige Umsetzung aussieht, kann pauschal nicht beantwortet werden. Darüber hinaus ist die Gleichstellungsbeauftragte des Landes auch für Bedienstete der Thüringer Verwaltungen ansprechbar.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Diversity-Vorbild

Die thüringische Landesverwaltung hat den Auftrag, die Vielfältigkeit der thüringischen Bevölkerung in ihrer eigenen Personalstruktur widerzuspiegeln. Damit steht sie in der Verantwortung, hierauf proaktiv hinzuwirken.

  1. Was sind die Eckpunkte Ihres ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
  2. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir wollen die anonymisierte Bewerbung im Rahmen eines Modells erproben und ggf. auf die gesamte Verwaltung ausweiten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen bei der Personalgewinnung für den öffentlichen Dienst diversity-orientierte Ansätze nutzen und so die Repräsentativität in der Beschäftigtenstruktur hinsichtlich unterschiedlicher Vielfaltsdimensionen wie beispielsweise bei Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund in der öffentlichen Verwaltung und in sozialen Einrichtungen verbessern. Dafür braucht es mehr Antirassismus- und Diversitätstrainings sowie Angebote an Schulungen für kultursensibles Verhalten in Behörden, Kitas, Schulen und Krankenhäusern, also an Orten, an denen Menschen häufig mit Zugewanderten und Geflüchteten arbeiten. Genauso ist für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft die Integrations- und Kulturarbeit der Migrant*innen­organisationen unverzichtbar. Wir werden sie weiter fördern und dafür auch die professionelle Ehrenamtskoordinierung verstetigen. Auch das Netz der Migrations-Beratungsstellen (Migranetz) soll flächendeckend ausgebaut werden. In einem partizipativen Prozess wollen wir zusammen mit zivilgesellschaftlichen Institutionen einen Landesaktionsplan gegen Rassismus und Diskriminierung erarbeiten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen schon länger die Forderung nach anonymisierten Bewerbungsverfahren. Die „Prüfung, Erprobung und ggf. Umsetzung“ von anonymisierten Bewerbungsverfahren fand sich deshalb auch als Maßnahme im Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt wider. Wir werden die Ergebnisse dieser Maßnahme in der kommenden Legislaturperiode evaluieren und auf die flächendeckende Umsetzung der anonymisierten Bewerbungsverfahren in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben drängen.

Als Landespartei kann DIE LINKE nicht ein Konzept für alle Ministerien entwickeln und umsetzen. Allerdings unterstützen wir die neuen Diversity-Ansätze, die in der Verwaltung angeregt werden. Unter dem Thüringer lntegrationskonzepts liegen die Grundlagen für ein Diversity-Management-Konzept der Landesverwaltung. Wir befürworten den Teilkonzept des Personalentwicklungskonzeptes der Landesverwaltung (PEK 2025), die u.a. die  Erhebung von Antidiskriminierungs-und Gleichstellungsdaten sowie Einstellungen, Erfahrungen und Maßnahmen Einzelner und von Behörden zum Thema Diskriminierung innerhalb der Thüringer Landesverwaltung vorsieht.

Im Rahmen der Arbeit der Enquetekommission zu Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen diskutieren wir anonymisierte Bewerbungsverfahren für die Landesverwaltung und fordert eine Initiative zur Etablierung von anonymen Bewerbungsverfahren auf dem Arbeitsmarkt zu ergreifen. Diese soll sich sowohl an Unternehmen der Privatwirtschaft als auch den öffentlichen Dienst richten.     Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Bewerber*innen keine Benachteiligungen im Bewerbungsprozess wegen der im AGG aufgeführten Diskriminierungsdimensionen erfahren. Wie zahlreiche Studien belegen, kommt es trotz dieser eindeutigen Rechtslage dennoch weiterhin zu Diskriminierungen, vor allem auch bezüglich des Merkmals der Herkunft. Für den ersten Schritt des Einstellungsverfahrens, die Einladung zum Bewerbungsgespräch, steht mit dem anonymen Bewerbungsverfahren ein geeignetes Instrument zur Herstellung von mehr Chancengleichheit für alle Bewerber*innen zur Verfügung. Die Anonymisierung wird nach der Einladung zum Bewerbungsgespräch aufgehoben. Die Personalverantwortlichen erhalten bis zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von etwaigen Diskriminierungsmerkmalen der Bewerber*innen. Für die Arbeitgeberseite ergibt für diese Phase des Bewerbungsverfahrens der positive Nebeneffekt, durch die Anonymisierung gar keine Rechtsverstöße gegen das AGG begehen zu können. Auch aus wirtschaftlichen Gründen bietet sich das anonymisierte Verfahren an, da sich in einer vielfältigen Gesellschaft das Arbeitskräftereservoir besser ausschöpfen lässt.

Für uns muss die Landesverwaltung auch Vorbild in Bezug des Diversity Managements sein, wobei wir feste Quoten in diesem Bereich ablehnen. Diversity bedeutetet für uns die Anerkennung, Respektierung und Wertschätzung aller Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, ihrem Lebensalter, ihrer physischen oder psychischen Fähigkeiten oder anderer Merkmale. Die Vielfalt aus allen Menschen mit ihren Stärken und Schwächen macht unser Land einzigartig. Diese Vielfalt sollte sich auch in den Ministerien widerspiegeln. Diskriminierungen im Bewerbungsprozess wollen wir abbauen, wobei wir anonymisierte Bewerbungsverfahren nicht für zielführend halten. Ebenso oft, wie es aufgrund von Vorurteilen ungerechtfertigte Ablehnungen gibt, stellen weitsichtige Vorgesetzte Menschen „trotz“ ihrer persönlichen Umstände ein, um Chancen zu bieten. Wir bauen hier auf eine Sensibilisierung von Führungskräften für die Gefahr der Diskriminierung und entsprechende Fortbildungen. Darüber hinaus wollen wir mit einem umfangreichen Personalentwicklungskonzept dafür sorgen, dass Führungsarbeit in der Verwaltung moderner und zeitgemäßer wird. Dazu zählt auch die individuelle Arbeit mit den Mitarbeitern und situative Führungskompetenz.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verwaltung als Auftraggeberin und Vertragspartnerin

Der Freistaat Thüringen ist ein bedeutsamer Auftrag- und Fördermittelgeber, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Soziale Hilfen und Kultur. Durch die Gestaltung von Ausschreibungen, Förderrichtlinien, vertraglicher Rahmenbedingungen etc. kann das Land Anreize zur Umsetzung und Sicherstellung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes auf Seiten der Auftragnehmer*innen und Fördermittelempfänger*innen setzen. Im Thüringer Vergabegesetz wird bereits das Gebot gleicher Bezahlung bei gleichwertiger Arbeit eingefordert.

Werden Sie weitere Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Thüringer Vergabegesetz sowie in Förderrichtlinien und Ausschreibungen verankern?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Nein. Bislang ist nicht klar, wie das im Rahmen einer Vergabe kontrolliert werden soll.

In Thüringen wurde das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz – ThürVgG) erst im Juli 2019 novelliert. Für die kommende Legislaturperiode ist deshalb keine erneute Reform geplant, da zunächst die Änderungen wirken und später evaluiert werden müssen. Bei der aktuellen Novellierung haben wir alle Unternehmen dazu verpflichtet, sich an einen allgemeingültigen Tarifvertrag bzw. einen branchenspezifischen repräsentativen Tarifvertrag oder an einen Mindestlohn von 11,42 EUR bei der Vergütung der Mitarbeiter*innen zu halten. Dadurch werden auch die Antidiskriminierungsvereinbarungen der jeweiligen Tarifverträge bei den Vergaben mit beachtet. Das Land berücksichtigt darüber hinaus ökologische und soziale Kriterien bei der Auftragsvergabe und verfolgt mit dem Lebens­zyklusprinzip einen ganzheitlichen und ökologisch nachhaltigen Ansatz bei der Beschaffung von Gütern. Die sozialen Kriterien umfassen beispielsweise Maßnahmen wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder ob Menschen mit Behinderung im Unternehmen tätig sind.

2. Im Rahmen der Arbeit der Enquetekommission zu Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen diskutieren wir anonymisierte Bewerbungsverfahren für die Landesverwaltung und fordert eine Initiative zur Etablierung von anonymen Bewerbungsverfahren auf dem Arbeitsmarkt zu ergreifen. Diese soll sich sowohl an Unternehmen der Privatwirtschaft als auch den öffentlichen Dienst richten. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Bewerber*innen keine Benachteiligungen im Bewerbungsprozess wegen der im AGG aufgeführten Diskriminierungsdimensionen erfahren. Wie zahlreiche Studien belegen, kommt es trotz dieser eindeutigen Rechtslage dennoch weiterhin zu Diskriminierungen, vor allem auch bezüglich des Merkmals der Herkunft. Für den ersten Schritt des Einstellungsverfahrens, die Einladung zum Bewerbungsgespräch, steht mit dem anonymen Bewerbungsverfahren ein geeignetes Instrument zur Herstellung von mehr Chancengleichheit für alle Bewerber*innen zur Verfügung. Die Anonymisierung wird nach der Einladung zum Bewerbungsgespräch aufgehoben. Die Personalverantwortlichen erhalten bis zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von etwaigen Diskriminierungsmerkmalen der Bewerber*innen. Für die Arbeitgeberseite ergibt für diese Phase des Bewerbungsverfahrens der positive Nebeneffekt, durch die Anonymisierung gar keine Rechtsverstöße gegen das AGG begehen zu können. Auch aus wirtschaftlichen Gründen bietet sich das anonymisierte Verfahren an, da sich in einer vielfältigen Gesellschaft das Arbeitskräftereservoir besser ausschöpfen lässt.

Wir Freie Demokraten stehen für einen schlanken Staat und den Abbau unnötiger Bürokratie. Wir setzen uns für ein Vergabegesetz ein, dass ohne vergabefremde Kriterien auskommt. Die Berücksichtigung von Diskriminierungsschutz ist für uns ein vergabefremdes Kriterium und hat nichts mit der einzukaufenden Leistung zu tun. Darüber hinaus stellt sich für uns die Frage, in welcher Form Unternehmen einen entsprechenden Diskriminierungsschutz nachweisen sollen. Das gleiche gilt für Förderrichtlinien. Die Standards im Diskriminierungsschutz sollen durch das Engagement und den Einsatz der Betroffenen entstehen, die sich vor Ort in ihren Betrieben für ein faires Miteinander einsetzen. Das Land Thüringen kann über entsprechende Programme die Betroffenen unterstützen und für die Gefahr der Diskriminierung sensibilisieren. Die Einbeziehung solcher Themen in allgemeine Verwaltungsabläufe wie das Vergabewesen führt automatisch zu einer Diskriminierung kleinerer Betriebe, die sich die dafür notwendige Dokumentation z.B. im Diskriminierungsschutz nicht leisten können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Weiterbildung des öffentlichen Dienstes bezüglich nicht-binärer Menschen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag für nicht-binäre Personen sind die Bedürfnisse von intersexuellen Menschen stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Trotzdem existieren innerhalb der Gesellschaft, aber auch im öffentlichen Dienst, noch große Unsicherheiten und nur wenig Wissen.

Werden Sie gemeinsam mit Vertreter*innen der Community Fortbildungen und Informationsmaterialen für den öffentlichen Dienst zum Umgang mit Menschen, die sich weder männlich noch weiblich verorten, entwickeln und anbieten?

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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Fort- und Weiterbildungsangbot für den Öffentlichen Dienst im Bereich Diskriminierung und Rassismus ist zu verstärken.

Die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst sollte künftig selbstverständlich auch die Antidiskriminierungsarbeit und den Umgang mit Menschen, die sich nicht männlich und nicht weiblich verorten, beinhalten.

DIE LINKE.Thüringen möchte das Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt verstetigen. Damit die im Landesprogramm enthaltenen Maßnahmen volle Umsetzung erfahren können, wird das Landesprogramm besser finanziell ausgestattet und die Koordinierungsstelle ausgebaut.

Das Landesprogramm umfasst auch Maßnahmen zur Sensibilisierung für das Thema Diversität im Hinblick auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie Verweis auf entsprechende Beratungsangebote für das Arbeitsleben und Schulungen für Personal- und Betriebsräte und Personalabteilungen zu Diversitätsbewusstsein in der öffentlichen Verwaltung unter Berücksichtigung des AGG.

Mit dem Ausbau der Koordinierungsstelle für LSBTIQ*-Arbeit in Thüringen erhoffen wir uns, dass die Aufklärungs- und Bildungsangebote auch für den öffentlichen Dienst gestärkt werden.

Wir Freie Demokraten werden entsprechende Vorstöße der Betroffenen unterstützen. Den Rahmen und Umfang entsprechender Fortbildung erarbeiten wir gern mit der Community.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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