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Wissen über Diskriminierung

Für eine zielgerichtete Antidiskriminierungspolitik und -arbeit ist ein fundiertes empirisches Wissen über Diskriminierung unabdingbar. Für den Bereich Rassismus war die Einsetzung der Enquete-Kommission gegen Rassismus ein wichtiger erster Schritt, auf dem aufgebaut werden kann. Für das Themenfeld Diskriminierung als Ganzes hat die Studie „Erfahrungen mit Diskriminierung in Thüringen“ des IDZ erste Erkenntnisse geliefert, wo, in welcher Form und warum Menschen in Thüringen Diskriminierung erlebt haben und welche diskriminierenden Praxen und Strukturen in konkreten Lebensbereichen wie Arbeit, Gesundheit, Bildung, Behörden bezogen auf welche Merkmale existieren. Dennoch bleiben Fragen offen, die für die Antidiskriminierungspolitik und -arbeit von hohem Interesse sind, wie etwa:

  • Wie genau funktioniert Diskriminierung in konkreten Lebensbereichen und bezogen auf spezifische Zugehörigkeiten/ Zuschreibungen?
  • Was wissen von Diskriminierung Betroffene über ihre Rechte und wie nutzen sie diese?
  • Welche Erfahrungen machen Betroffene und Diskriminierungsverantwortliche in der Auseinandersetzung mit Diskriminierung?
  • Wie gut funktioniert der faktische Zugang zu einem rechtlichen Diskriminierungsschutz?
  • Wie gehen Thüringer Gerichte mit Klagen wegen Diskriminierung um?
  1. Wie wird Ihre Partei vorgehen, um fundierte Informationen als Grundlage der eigenen Politik zu erhalten?
  2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden Sie setzen?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir brauchen auch im Rahmen der parlamentarischen Arbeit und der Arbeit der Landesregierung eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit den Themen Rassismus und Diskriminierung. Dafür wollen wir eine Koordinierung innerhalb der Landesregierung, möglicherweise durch eine IMAK, etablieren. Außerdem braucht es eine Befassung mit den Themen auch in allen Ausschüssen im Landtag.

Eine der wesentlichen Erkenntnisse aus der Arbeit der Enquete-Kommission des Landtags in dieser Legislaturperiode ist die schlechte Datenlage zu Diskriminierungsrealitäten in Thüringen. In fast allen Themenbereichen fehlt es an entsprechenden Antidiskriminierungs- und Gleich­stellungsdaten. Differenziert erfasste Daten dienen als Grundlage für eine zielgerichtete Antidiskriminierungsarbeit. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich deshalb dafür einsetzen, dass entsprechende Studien in Auftrag gegeben werden und insbesondere dafür, dass die Studie „Vielfalt entscheidet Thüringen“ zur Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungs­daten im Thüringer Landesdienst fortgesetzt wird.

In Rahmen der Arbeit der Enquetekommission Rassismus und Thüringen im Landtag hat DIE LINKE viel gelernt. Wir weisen auf die Definition von Rassismus und Diskriminierung im Zwischenbericht der Enqeuetekommission hin. Diese enthält u.a. eine Beschreibung der Dynamiken von Rassifizierung sowie der strukturellen und individuellen Ebenen von Rassismus. Außerdem haben Auskunftspersonen aus der Wissenschaft, Zivilgesellschaft und/oder betroffenen Gruppen uns geschildert, wie Rassismus und Diskriminierung das Alltag und die Lebensentwürfe von Menschen prägen. Da es nicht möglich ist, diese Erfahrungen in 1800 Zeichen wieder zu spiegeln, verweisen wir auf den Zwischenbericht der Kommission.  Allerdings ist es wichtig zu betonen, dass bestimmte Gruppen besonders schwierige (und oft intersektionale) Formen von persönlichen, ökonomischen und institutionelle bzw. strukturellen Ausgrenzung in allen Bereichen ausgesetzt sind, u.a.  Muslimen, Geflüchtete, Juden und Jüd*innen, Romn*ja und Sint*ezza und Schwarze Menschen.  Eine Beantwortung zu den anderen Fragen ist schwierig, gerade weil in so vielen Bereichen belastbare Daten  fehlen. Es  gibt  zu wenig  Daten,  um  Diskriminierungsrealitäten  in  Thüringen  repräsentativ darzustellen (auch im Justizbereich). Deswegen fordern wir die Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten in Thüringen und die weitere Förderung des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ).

Wir wollen zum einen die Erfahrungen der Antidiskriminierungsbüros erheben und dafür nutzen. Durch Anfragen im Landtag wollen wir in den einzelnen Ressorts (z.B. Justiz, Bildung) entsprechende Informationen zusammentragen.

Empirische Untersuchungen zu Art und Umfang von Diskriminierungen sehen wir zudem als Themenbereich an, der sich insbesondere für Studien an den Hochschulen eignet. Die Schwerpunktsetzung richtet sich dabei nach dem jeweiligen Bedarf. Der Mittelpunkt unserer Politik ist für uns stets der einzelne Mensch als Individuum, der frei von jeglichen Diskriminierungen sein Leben gestalten können soll. Die Erhebung der Daten muss dabei somit alle Lebensbereiche umfassen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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