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Sensibilisierung von Lehrer*innen für Vielfalt und gegen Diskriminierung

Lehrer*innen kommt bei Diskriminierungen in der Schule eine entscheidende Rolle zu. Einerseits können sie selbst für Diskriminierungen verantwortlich sein, andererseits ist es ihre Aufgabe, Schüler*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren sowie bei konkreten Diskriminierungen zwischen Schüler*innen verbindlich und zugleich konstruktiv einzuschreiten.

  1. Wie werden Sie dafür sorgen, dass Lehrer*innen im Rahmen ihrer Hochschulausbildung Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität vermittelt werden?
  2. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen kontinuierlich im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen gestärkt werden und Anreizstrukturen für eine Teilnahme ausbauen?
  3. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die Diversität auf Seiten der Lehrer*innen explizit gefördert und erhöht wird, um die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung abzubilden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

An dieser Stelle verweisen wir auf den Abschlussbericht der Enquetekommission.

Schulen sollen gewalt- und diskriminierungsfreie Räume sein. Daher haben wir im Schulgesetz die schulische Aufgabe verankert, aktiv gegen Gewalt, Diskriminierung und Mobbing an Schulen vorzugehen. Damit dies nicht nur ein gesetzlicher Anspruch bleibt, sondern tatsächlich Realität wird, werden wir die Aus-, Fort- und Weiterbildung von allen an Schule Beteiligten so ausgestalten, dass Diskriminierung und Rassismus erkannt und als Aufgabe und Handlungsfeld in der Schule wirksam bearbeitet werden können. Dazu zählen auch die Bereitstellung entsprechender Handreichungen und Materialien. Eine bevölkerungsadäquate Vielfalt innerhalb der Lehrer*innengesamtheit soll aktiv unterstützt werden, indem beispielsweise der Quer­einstieg als Lehrkraft und die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen verbessert wird. Außerdem braucht es berufsbegleitende Qualifizierungsangebote.

Um die Lehrkräfte bei der Verankerung einer menschenrechtsorientierten sowie rassismus- und diskriminierungskritischen Lehr- und Lernkultur zu unterstützen, wollen wir verschiedene Maßnahmen ergreifen. Zum Beispiel wollen wir Lehr- und Lernmaterialien auf rassistische und diskriminierende Inhalte überprüfen, ein Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsmonitoring im Bildungsbereich einrichten, um Barrieren sichtbar zu machen. Wir wollen Angebote zur Sensibilisierung und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte schaffen, Anlaufstellen für Opfer von Rassismus und Diskriminierung in Bildungseinrichtungen einrichten und Angebote zu deren Selbststärkung und -ermächtigung anbieten.

Sowohl bei der Lehrerausbildung als auch bei der beruflichen Weiterbildung stellen wir zudem einen Bedarf an Wissensvermittlung zu Thema geschlechtliche Vielfalt fest, der derzeit nicht befriedigt wird. Im Zuge der von der LINKEN vertretenen Reform der gesamten Lehrerbildung spielen die Themen zunehmender (gelebter) ethnischer kultureller auch sexueller Heterogenität in der Gesellschaft und in der Schülerschaft und ein offener, gegen Diskriminierung, auf Selbststärkung und Akzeptanz gerichteter Umgang damit eine große Rolle. In die Diskussion geeigneter Formen in der Ausbildung und vor allem in der Weiterbildung von Lehrkräften sollte der Diskurs mit Betroffenenorganisationen eine wichtige Rolle spielen. Auch das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt bietet einen Rahmen, in dem solche Inhalte vermittelt werden können.

Zudem möchten wir auf die Beschriebenen Maßnahmen aus dem Landesprogramm und die tiefergehenden Ausführungen dazu in der Frage der Lehrer*innenbildung verweisen.

Wir Freie Demokraten werden uns dafür einsetzen, dass das Thema Diskriminierung angemessen in Aus- und Weiterbildung für Lehrpersonal eine Rolle spielt, um sie für Diskriminierung und für die Vielfalt im Klassenzimmer zu sensibilisieren. Die Entscheidung zur Teilnahme an den Fortbildungen überlassen wir aber weiterhin den Lehrerinnen und Lehrern sowie der Schulleitung. Unser Konzept der „selbstverantwortlichen Schule“ sieht vor, dass Schule selbst entscheiden kann, welche personellen, finanziellen und inhaltlichen Ansätze notwendig sind. Nur vor Ort kann entschieden werden, welche konkreten Weiterbildungsbedarfe aufgrund der schulischen Gegebenheiten, der Schülerstruktur u.ä. vonnöten sind. Bezugnehmend auf die Diversität von Lehrkräften begrüßen wir, wenn sich die Vielfalt der Bevölkerung auch in den Schulen abbildet. Wir Freie Demokraten werden aber nicht in die freie Berufswahl eingreifen. Quoten zur Förderung von Diversität in bestimmten Berufszweigen lehnen wir als Form der positiven Diskriminierung ab.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Beschwerdemanagement für Diskriminierung an Schulen und Hochschulen

Schulen und Hochschulen sind für Schüler*innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel nicht über explizite Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. In Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.

  1. Werden Sie Schulen und Hochschulen dazu verpflichten, Konzepte für ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung zu entwickeln und bei der Umsetzung unterstützen?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen von Bildungseinrichtungen wissen, an wen sie sich im Falle einer Diskriminierungserfahrung wenden können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

An dieser Stelle verweisen wir auf den Abschlussbericht der Enquetekommission.

Mit der gesetzlichen Verankerung der zentralen Ombudsstelle im Schulbereich wird zukünftig eine Beschwerdeinstanz tätig werden. Sie soll unabhängig und nicht weisungsgebunden agieren und gegenüber den Schüler*innen ihrem Informations- und Beratungsauftrag nachkommen. Sie nimmt Beschwerden entgegen. Außerdem prüft die Ombudsstelle die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und vermittelt in Konfliktfällen. Zu der Tätigkeitsaufnahme der Ombudsstelle ist ein übergreifendes Beschwerdemanagementkonzept für den gesamten Schulbereich und auch Hochschulbereich zu erstellen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich unbedingt dafür einsetzen, Konzepte für Beschwerde­management an Hochschulen weiter zu entwickeln und bei der Umsetzung zu unterstützen. In unserer Erneuerung des Thüringer Hochschulgesetzes sind bereits konkrete Maßnahmen dazu angelegt und umgesetzt. So haben wir den Hochschulen ganz konkret in § 5 Absatz 7 und 8, § 6 und § 7 zugewiesen, Umsetzungskonzepte und Anlaufstellen zu erstellen und besonders in diesen Themen übergreifend zusammenzuarbeiten. Wir treten für eine Steigerung des Frauen-, Inter- und Transanteils in Statusgruppenvertretungen und bei der Neubesetzung von Professor*innenstellen, insbesondere in MINT-Fächern, ein.

Die Hochschulen müssen explizit in ihren Grundordnungen ihre Verfahrensabläufe für die Diversitäts- und die Gleichstellungsbeauftragte festlegen. An der Erstellung der Grundordnung sind alle Hochschulakteur*innen zu beteiligen. Die Beauftragten sind Teil der Hochschulgremien und dort auch vertreten. Zukünftig wollen wir Chancengleichheit und Antidiskriminierungs­strategien an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen ausbauen. Dafür muss Barriere­freiheit gegeben sein. Wir sehen Mentoringprogramme dabei als eine wirkungsvolle Hilfe an.

Damit Betroffene von Rassismus und Diskriminierung im schulischen Bereich in ausreichendem Maße Unterstützung erhalten, ist es notwendig, dass Schüler*innen wissen, wo sie Beratung finden und ihre Rechte einfordern können. Im Juni 2019 ist es der Fraktion DIE LINKE und den anderen Koalitionsfraktionen des Thüringer Landtags gelungen, eine Novellierung des Schulgesetzes zu beschließen. Das Gesetz fordert die Schaffung eine zentrale Ombudsstelle. Schüler*innen haben auch das Recht in allen Fragen, die ihre Mitbestimmungsrechte betreffen, sich an die zentrale unabhängige, nicht weisungsgebundene Ombudsstelle zuwenden. Diese hat zudem einen Informations- und Beratungsauftrag, nimmt Beschwerden entgegen, prüft die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und vermittelt in Konfliktfällen. Zudem haben die Koalitionsfraktionen einen gemeinsamen Entschließungsantrag begleitend eingebracht, der Entwicklungsperspektiven und die Erstellung von Leitlinien für Antidiskriminierung und Mitbestimmung in der Schule aufzeigt sowie die flächendeckende barrierefreie und adressatenorientierte Bekanntmachung der Ombudsstelle sicherstellt. In der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes wurde die Stelle einer*s Diversitätsbeauftragten mit der Aufgabe der Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe aller Mitglieder und Angehörigen einer Hochschule, unabhängig von Geschlecht, soziale und ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, sexueller Orientierung, Alter sowie einer Behinderung oder chronischen Erkrankung.

Wir Freie Demokraten werden Schulen und Hochschulen dabei unterstützen, bei Bedarf entsprechende Konzepte für Beschwerdemanagement zu entwickeln und umzusetzen. Dazu zählt auch die Information über die Ansprechpartner in den Einrichtungen zu verteilen.

Darüber hinaus unterstützen wir die transparente Kommunikation in der Schule über Seelsorge-Telefone und Hilfseinrichtungen außerhalb der Bildungsinstitutionen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungsfreie und Vielfalt repräsentierende Lehr- und Lernmittel

Um eine ausgewogene und diskriminierungsfreie Auswahl zu gewährleisten, müssen die Perspektiven und Erfahrungen der von Diskriminierung betroffenen Gruppen berücksichtigt werden.

  1. Wie werden Sie die Mitwirkung von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, bei der Zulassung von Lehrmaterialien sicherstellen?
  2. Wie werden Sie gewährleisten, dass die Perspektiven von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, in den Schulbüchern und Lernmitteln vorhanden sind?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Bei der Auswahl von Schulbücher sowie Lehr- und Lernmaterialien ist auf diskriminierungssensible Darstellungen zu achten. Erstellt werden diese aber nicht von der Landesregierung.

Vielfalt und Diskriminierungsfreiheit ist gerade auch bei den in Schule verwendeten Materialien wichtig. Daher ist das Zulassungs- bzw. Genehmigungsverfahren für Lehr- und Lernmittel sowie Schulbücher so auszugestalten, dass die zukünftig die Perspektive von gesellschaftlichen Gruppen stärker einbezogen ist.

In Anlehnung der Arbeit der Enquetekommission diskutiert DIE LINKE. die an Thüringer Schulen verwendeten die Lehr- und Lernmaterialien rassismus- und diskriminierungskritisch durchgesehen überprüfen lassen. In Zusammenarbeit mit Schulbuchverlagen könnte im Rahmen der Zulassung und Genehmigung von Lehr- und Lernmitteln geprüft werden, ob verwendete Materialien von Rassismus und Diskriminierung betroffene Personengruppen vorurteilsfrei und wertschätzend repräsentieren. Zu untersuchen ist darüber hinaus, inwiefern bestimmte Gruppen überhaupt abgebildet werden. Personen, die von Rassismus und Diskriminierung betroffen sind, Wissenschaftler*innen sowie NGOs könnten an der Überprüfung beteiligt werden. Zudem möchte DIE LINKE. Thüringen das Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt verstetigen. Damit die im Landesprogramm enthaltenen Maßnahmen, auch zu Lehr-, Lern- und Bildungsmaterialien, volle Umsetzung erfahren können, wird das Landesprogramm besser finanziell ausgestattet und die Koordinierungsstelle ausgebaut.

Um Diskriminierungen in Lehrmaterialien zukünftig noch besser vermeiden zu können, wollen wir bei der Zulassung von Lehrmaterialien darauf, dass die Inhalte möglichst diskriminierungsfrei sind. Eine Einbeziehung der oder Antidiskriminierungsbeauftragten bei der Zulassung wollen wir prüfen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Inklusion und Bildungsgerechtigkeit

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Wie stellen Sie sicher, dass der Bildungserfolg für alle Kinder trotz verschiedener Hintergründe und Fähigkeiten garantiert wird, insbesondere beim Zugang zur Schule und Schulübergängen, speziell dem ins Gymnasium?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Maßnahmen zur Förderbedarfsfeststellung diskriminierungsfrei erfolgen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir setzen auf ein inklusives Schulsystem. Das Kind soll im Mittelpunkt stehen und die Schule die individuellen Bedarfen des berücksichtigen. Aus unserer Sicht ist ein Ausbau der Thüringer Gemeinschaftsschule der richtige Weg, das sie eine möglichst späte Selektion im Bildungssystem ermöglicht.

Das Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, dass jede und jeder den jeweils bestmöglichen Schulabschluss erreichen kann. Dazu werden wir die Qualität von Schule verbessern, indem wir die Schulentwicklung voranbringen, einen schulischen Qualitätsrahmen schaffen und die externe Evaluierung ausbauen. Programme zu gewaltfreien Konfliktlösungsstrategien sollen ausgebaut und die Stellen für Schulsozialarbeit bis 2025 verdoppelt werden, damit an jeder Schule künftig Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen kann.

Den Rechtsanspruch auf individuelle Förderung und das Recht auf gemeinsamen Unterricht werden wir weiter umsetzen, die Voraussetzungen für inklusiven Unterricht weiter verbessern und das Elternwahlrecht konsequent stärken. Dazu gilt es, die Lehrer*innenbildung konsequent an Inklusion auszurichten, gleichberechtigte multiprofessionelle Teams an Schulen einzurichten und den Entwicklungsplan Inklusion umzusetzen. Die Förderbedarfsfeststellung soll weiterhin professionell auf einer wissenschaftlich fundierten Basis erfolgen. Insbesondere gilt es, zukünftig Lehrkräfte für den professionellen Umgang mit Vielfalt aus-, fort- und weiterzubilden, so dass sie geeignete Förder- und Unterstützungsangebote entwickeln können.

Sprache ist der wichtigste Schlüssel zu gelungener Integration. Die Kapazitäten für die schulische Sprachförderung wollen wir erhöhen, mitgebrachte Sprachkompetenzen stärker anerkennen und die Programme „Start Deutsch“ und „Start Bildung“ in die Berufsschulen integrieren. Die Schulpflicht soll erweitert werden, bis ein erster Schulabschluss erreicht ist oder das 18. Lebensjahr vollendet ist. Das pädagogisch unwirksame Sitzenbleiben wollen wir abschaffen.

Die LINKE. Thüringen setzt sich für ein Bildungswesen ein, dass jedem Kind vollkommen ungeachtet seiner Herkunft entsprechend seiner individuellen Anlagen, Interessen und Fähigkeiten die besten Bildungschancen ermöglicht. Das neue Schulgesetz trägt deswegen in allen Teilen dem inklusiven Ansatz der Bildung Rechnung, wobei die Grundsätze der individuellen Förderung und der Antidiskriminierung gleich in den ersten Paragraphen geregelt sind. Verschiedene Bestimmungen im Gesetz untersetzen das, so für das Gymnasium §7(2) Nachteilsausgleich und Hilfsmittel bzgl. der Aufnahmeprüfung. Um Kindern mit Migrationshintergrund den Weg ans Gymnasium zu erleichtern, haben wir die Anerkennung der Herkunftssprache als zweite Fremdsprache gesetzlich verankert.
Zur Frage 2 wäre wichtig, zu wissen, welche Diskriminierungserfahrungen während der Feststellung eines möglichen Förderbedarfs hier konkret gemeint sind. Wenn es solche gibt, so muss vorgebeugt und dagegen interveniert werden. Hierbei laden wir sie ein diese Bedarfe aufzuzeigen und gemeinsam mit uns Lösungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen

Wir Freie Demokraten bauen auf die Kompetenz der Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort in den Schulen. Jedes Kind soll die Chance erhalten, ganz individuelle Förderung zu erfahren. Das geht nur mit kompetenten und motivierten Lehrerinnen und Lehrern. Gemeinsam mit der Schulleitung und den Eltern sollen sie auch weiterhin speziellen Förderbedarf ermitteln und umsetzen können. Hierfür bietet unser Konzept der „selbstverantwortlichen  Schule“ viele Ansätze, um möglichst unkompliziert zusätzliches Personal in die Bildungsarbeit einzubeziehen. Wir vertrauen darauf, dass durch den regelmäßigen Austausch im Lehrerkollegium Diskriminierung entgegengewirkt wird.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierung von Schüler*innen mit Migrationsgeschichte im Bildungsbereich entgegenwirken

Im thüringer Bildungsbereich existiert nach wie vor kein wirksamer rechtlicher Diskriminierungsschutz. Viele Schüler*innen und Beratungsstellen berichten jedoch von Diskriminierungserfahrungen an Bildungseinrichtungen. Insbesondere Schüler*innen mit Migrationsgeschichte erfahren strukturell Nachteile im thüringer Bildungswesen, folglich sind sie in den Gymnasien und Hochschulen unterrepräsentiert.

  1. Werden Sie Maßnahmen zum Schutz gegen Diskriminierung im thüringer Schulgesetz verankern?
  2. Wie werden Sie gegen Diskriminierung an thüringer Bildungseinrichtungen vorgehen und Schüler*innen mit Migrationsgeschichte einen gleichberechtigten Zugang zu Gymnasien und Hochschulen ermöglichen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das ist im Rahmen der aktuellen Schulgesetznovelle bereits berücksichtig.

Das Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, dass jede und jeder den jeweils bestmöglichen Schulabschluss erreichen kann. Dazu werden wir die Qualität von Schule verbessern, indem wir die Schulentwicklung voranbringen, einen schulischen Qualitätsrahmen schaffen und die externe Evaluierung ausbauen. Programme zu gewaltfreien Konfliktlösungsstrategien sollen ausgebaut und die Stellen für Schulsozialarbeit bis 2025 verdoppelt werden, damit an jeder Schule künftig Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen kann.

Den Rechtsanspruch auf individuelle Förderung und das Recht auf gemeinsamen Unterricht werden wir weiter umsetzen, die Voraussetzungen für inklusiven Unterricht weiter verbessern und das Elternwahlrecht konsequent stärken. Dazu gilt es, die Lehrer*innenbildung konsequent an Inklusion auszurichten, gleichberechtigte multiprofessionelle Teams an Schulen einzurichten und den Entwicklungsplan Inklusion umzusetzen. Die Förderbedarfsfeststellung soll weiterhin professionell auf einer wissenschaftlich fundierten Basis erfolgen. Insbesondere gilt es, zukünftig Lehrkräfte für den professionellen Umgang mit Vielfalt aus-, fort- und weiterzubilden, so dass sie geeignete Förder- und Unterstützungsangebote entwickeln können.

Sprache ist der wichtigste Schlüssel zu gelungener Integration. Die Kapazitäten für die schulische Sprachförderung wollen wir erhöhen, mitgebrachte Sprachkompetenzen stärker anerkennen und die Programme „Start Deutsch“ und „Start Bildung“ in die Berufsschulen integrieren. Die Schulpflicht soll erweitert werden, bis ein erster Schulabschluss erreicht ist oder das 18. Lebensjahr vollendet ist. Das pädagogisch unwirksame Sitzenbleiben wollen wir abschaffen.

Wir verweisen auf 3.1, 3.2., 3.3, 3.4, 3.7,10.3.

Wir Freie Demokraten sind davon überzeugt, dass Diskriminierung nicht über Gesetze zu lösen ist, sondern gesellschaftlich im gemeinsamen Miteinander bearbeitet werden muss. Grundlage dafür und für alle Gesetzmäßigkeiten ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Um die Durchlässigkeit des Schulsystems auch für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zu garantieren und Chancengerechtigkeit für alle herzustellen, müssen wir die Pädagoginnen und Pädagogen für bewusste und unbewusste Diskriminierung sensibilisieren. So werden diese sich der Gefahr der Verurteilung bewusst und können im Kollegium daran arbeiten, Diskriminierung zu vermeiden.

Darüber hinaus sehen wir ein großes Potential in der Stärkung der Schülerinnen und Schüler selbst, sich für das eigene Vorankommen einzusetzen und Chancen einzufordern.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Interkulturelle Öffnung im Bildungsbereich

Trotz akutem Personalmangels im Bildungsbereich gibt es äußerst wenig interkulturelles Personal. Pädagog*innen mit Migrations- und Fluchthintergrund finden aufgrund komplizierter und langwieriger Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse kaum Zugang zu Tätigkeiten an Schulen und KiTas. Hinzukommt, dass auch Menschen mit deutschen Bildungsabschlüssen und nichtdeutscher Herkunft bei Bewerbungsverfahren diskriminiert werden.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie einleiten, um einen produktiven, vielfaltsorientierten und bedarfsgerechten Umgang mit der Verschiedenartigkeit an Bildungseinrichtungen zu erreichen?
  2. Wie werden Sie den Arbeitseinstieg von Lehrer*innen mit Migrations- und Fluchtgeschichte erleichtern?
  3. Werden Sie für Pädagog*innen spezifische kultursensible Fortbildungen anbieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Menschen mit reflektierter Rassismuserfahrung sollen bei der Einstellung im Öffentlichen Dienst besonders berücksichtigt werden. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Stärkung der Fortbildungsangebote für Pädagog*innen in Schule und Kindergärten sowie in der sozialen Arbeit ein.

Die interkulturelle Öffnung unserer Bildungseinrichtungen werden BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aktiv unterstützen. Dazu gilt es u.a. den Einstieg von Menschen mit Migrationshintergrund in den Lehrer*innenberuf durch einen vereinfachten Quereinstieg, durch passende Sprach- und Nachqualifizierungsprogramme und berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu verbessern. Selbstverständlich sollen spezifische kultursensible Fortbildungen angeboten werden. Dazu sollen die internationalen Austauschprogramme im Schulbereich deutlich erweitert werden.

Wir streben ein Normscreening für Thüringer Gesetze zum Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (kurz UN-Rassendiskriminierungskonvention; internationale Abkürzung ICERD) – analog des zur UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen bereits durchgeführten Screenings oder wie es im Bereich Nachhaltig für neue Vorschriften praktiziert wird – an. Unter diesem Normscreening würden u.a. folgende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien berücksichtigt.

  • Thüringer Lehrerbildungsgesetz
  • Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
  • Thüringer Lehrämteranerkennungsverordnung
  • Thüringer Lehrkräftenachqualifizierungsverordnung
  • Thüringer Staatsprüfungsordnungen für die (entsprechenden Lehrämter) der ersten und zweiten Phase der Lehrer*innenbildung
  • Einstellungsrichtlinie für den Thüringer Schuldienst

Außerdem finden wir es unabdingbar, strukturelle Benachteiligungen für Menschen mit Flucht- oder Migrationserfahrung zu überprüfen und dazu Maßnahmen zu entwickeln. Wir würden gern gemeinsam mit Euch/Ihnen über diese und weitere Maßnahmen diskutieren.

Wir unterstützen das Ansinnen von Pädagoginnen und Pädagogen aus anderen Herkunftsländern auch in Deutschland weiter in ihrem Berufsfeld zu arbeiten. Wir unterstützen außerdem die Schulen dabei, den Einstieg dieser Lehrkräfte zu ermöglichen. Das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse muss zügiger von statten gehen, damit für die Menschen und die Bildungseinrichtungen schneller Planungssicherheit hergestellt werden kann. Ungleichbehandlungen wollen wir unterbinden. Diskriminierungen bei der Einstellung wollen wir entgegentreten. Entscheidungsträger in Bezug auf das Personal müssen zudem besonders für ein erfolgreiches Diversity Management an Bildungseinrichtungen sensibilisiert werden. Für Pädagogen sind auch spezifische kultursensible Fortbildungen sinnvoll und daher anzubieten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Anerkennung sprachlicher Vielfalt in der Schule

Kinder, die nicht in Deutschland geboren sind, sprechen oft noch nicht in ausreichendem Maße Deutsch. Sie verwenden daher bisweilen ihre Herkunftssprache, um zu kommunizieren. In vielen Schulen in Thüringen werden sie aufgrund ihrer Herkunft und Sprachkenntnisse diskriminiert. Es gibt Fälle, in denen die Verwendung der Muttersprache verboten ist.

  1. Werden Sie sicherstellen, dass Kinder mit Migrationshintergrund die Sprache ihres Herkunftslandes erhalten bleibt?
  2. Planen Sie, neue Lösungen für den Unterricht von Herkunftssprachen für migrantische Kinder zu entwickeln und dabei migrantische Lehrer*innen und Expert*innen in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Sicherzustellen kann nicht nur durch den Staat, sondern muss vor allem durch das familiäre Umfeld sichergestellt werden.

Die Anerkennung von sprachlicher Vielfalt und der jeweiligen Herkunftssprache im schulischen Kontext halten wir für wichtig. Selbstverständlich braucht es entsprechende Lehrkräfte dafür, die wir sukzessive gewinnen wollen. Neben der intensiven Förderung in Deutsch als Zweitsprache, die wir allerdings für prioritär halten, wollen wir auch den Unterricht in den jeweiligen Herkunftssprachen als ergänzendes Wahlfach unterstützen.

Nach Entscheidung der Kultusministerkonferenz gehört der herkunftssprachliche Unterricht zu den Standards der Interkulturellen Bildung und Erziehung (IBE). Die Anerkennung und die Möglichkeit zur Pflege der Herkunftssprache für Menschen mit Migrationshintergrund sind uns wichtig. Wir möchten uns in der kommenden Legislatur der Herausforderung des gestiegenen Bedarfs nach herkunftssprachlichem Unterricht stellen und gemeinsam mit Betroffenenorganisationen und Bildungsexpert*innen (z.B. dem Bundesausschuss Migration, Diversity und Antidiskriminierung der GEW) Konzepte entwickeln, die ermöglichen, dass auch in Thüringen ein Teil des zu erteilenden Unterrichts in der Herkunftssprache erteilt werden kann. Bezüglich der Ausbildung und Gewinnung von Lehrkräften für herkunftssprachlichen Unterricht benötigt Thüringen Erfahrungen aus anderen Bundesländern.

Mehrsprachigkeit ist etwas Besonderes und sollte daher grundsätzlich erhalten und gefördert werden. Aus unserer Sicht sollte der Fokus im Unterricht an Thüringer Schulen auch in Zukunft auf dem Erlernen von Deutsch und Englisch liegen. Unser Konzept der „selbstverantwortlichen Schule“ lässt aber auch hier Raum, bei besonderem Bedarf in den jeweiligen Schulen ganz eigene Sprachausbildung zu organisieren. Wenn Schulen selbst über Personal, Budget und Inhalt entscheiden können, stellt das Lehrangebot einer seltenen Sprache sicher einen Mehrwert dar. Darüber hinaus vertrauen wir auch auf die Fähigkeit der jeweiligen Community, den Erhalt der Muttersprache selbstorganisiert zu ermöglichen. Dafür gibt es bereits heute gute Beispiele.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Religiöse Trägerschaft für Schulen und Kitas

Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten ethnisch und religiös vielfältiger geworden. Dies wird sich zukünftig nicht nur im Straßenbild (Bekleidung, Sakralbauten) zeigen, sondern auch im Übernehmen gesellschaftlicher Verantwortung wie der Trägerschaft von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Werden alle Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften das gleiche Recht und die gleiche Förderung z.B. beim Betrieb eigener Bildungseinrichtungen erhalten, wie staatliche Institutionen oder bereits etablierte (religiöse) Gruppen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Träger von Kindertageseinrichtungen müssen anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sein. Diese Voraussetzung müssen Träger erfüllen, um eine Kindertageseinrichtung zu betreiben.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machen sich dafür stark, dass in Thüringen das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft auch weiterhin gewährleistet bleibt. Artikel 7 Abs. 4 GG und § 45 SGB VIII stellen wir nicht in Frage, unabhängig von der jeweiligen religiösen Trägerschaft des Antragsstellers.

Gemäß dem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft und dem Gesetz über die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft haben Freie Träger, darunter auch Glaubensgemeinschaften, das Recht, Anträge auf die Errichtung eigener Schulen als Ersatzschulen zu stellen. Eine vollständige Gleichstellung mit staatlichen Schulen ist verfassungsrechtlich nicht möglich und wird durch unsere Partei auch abgelehnt, da wir es für gesellschaftlich nicht erstrebenswert halten, wenn die Kinder verschiedener konfessioneller und ethnischer Herkunft nicht mehr gemeinsam lernen, und damit die Schranken zwischen den Menschen verstärkt werden. Nach dem 3-Säulenmodell sind Eigenmittel und Schulgelder immer Bestandteil der Finanzierung einer Schule in freier Trägerschaft. Auch im Bereich der Frühkindlichen Bildung oder der Erwachsenenbildung bzw. außerschulischen Bildung sind alle Träger gleichberechtigt bei der Finanzierung bzw. Antragsstellung auf Fördermittel. Es steht den Religionsgemeinschaften frei sich als Träger zu etablieren oder Trägervereine und Organisationen die konfessionsnah sind zu gründen.

Wir Freie Demokraten stehen hinter den Prinzipien des Rechtsstaats. Es gilt gleiches Recht für alle, verbunden mit der damit einhergehenden Verantwortung. Artikel 7 (4) GG legt die Grundlage für das Recht zum Betrieb einer Bildungseinrichtung. Hier gelten für alle Träger die gleichen Regeln. Wir Freie Demokraten verteidigen die Grundrechte auch in diesem Fall. Wichtig ist dabei nur, dass sich die Bildungsinhalte am Wertekompass unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung orientieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gleichwertigkeit aller Körper als Vermittlungsziel der frühkindlichen Erziehung

Der dicke Körper wird in unserer Gesellschaft als defizitär betrachtet und kommuniziert. Dies führt bereits im Kindesalter zu einem geringen Selbstwertgefühl bei dicken Kindern und einer Ablehnung derselben durch ihre Spielkamerad*innen. Mit Einsetzen des sexuellen Interesses reagieren sie aufgrund dieses verinnerlichten Minderwertigkeitsgefühls häufig misstrauisch und ablehnend auf die positive Ansprache ihres dicken Körpers und zeigen Anzeichen von Körperhass.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass in der Kita körperliche Vielfalt respektiert und positiv thematisiert wird?
  2. Werden Sie den Gedanken der Gleichwertigkeit aller Körper als Lernziel in den Lehrplänen verankern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir setzen uns für einen Ausbau von Weiterbildungen für Fachkräfte in Kindertagesstätten mit Blick auf den Umgang mit Rassismus und Diskriminierung ein.

Vielfalt ist ganz normal. Das gilt natürlich auch für die körperliche Vielfalt. Ob groß, klein, dick oder dünn – jeder Mensch ist gleich viel wert und verdient Respekt. Der Respekt vor der körperlichen Vielfalt soll daher im Sinne einer inklusiven und diskriminierungsfreien Bildung konsequenter Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Kontext frühkindlicher und schulischer Bildung werden. Einer Aufnahme des Lernziels „Gleichwertigkeit aller Körper“ in die unterschiedlichen Lehrpläne stehen wir sehr aufgeschlossen gegenüber. Zum respektvollen Umgang mit körperlicher Vielfalt gehört auch die Freiheit von Gewichtsdiskriminierung.

Die Kindertagesstätte hat den Grundsatz der Nichtdiskriminierung und der Antidiskriminierung zu leben und zu vermitteln. Dabei ist es vollkommen egal, ob ein Kind ein anderes wegen Körperfülle, Magerheit, Haarfarbe, Hautfarbe, Art der Bekleidung oder aus irgendeinem anderen Grund diskriminiert – in all diesen Fällen ist eine Intervention und pädagogische Einwirkung wichtig. Ein Lernziel von der Gleichwertigkeit aller Körper gibt es bisher nicht. An dieser Stelle ist aber durchaus die Vermittlung eines positiven Körpergefühls und Körperselbstbildes für alle Kinder im Zusammenhang auch mit gesundheitlicher Grundstandards wie der Wichtigkeit gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung Aufgabe der Kindertagesstätte, wie dies auch im Thüringer Bildungsplan 18 Jahre festgelegt ist. Bisher hat sich DIE LINKE. Thüringen inhaltlich nicht mit Gewichtsdiskriminierung auseinander gesetzt. In unserem Landeswahlprogramm nehmen wir lediglich Bezug auf die negativen gesundheitlichen Folgen, wenn Mädchen von Beginn an mit unrealistischen Körperbildern konfrontiert werden. Daher können wir zu den genannten Fragen keine tiefergehende Stellung beziehen. Bei innerparteilichen Diskussionsprozessen und politischen Entscheidungsfindungen setzt DIE LINKE. Thüringen auf das Expert*innenwissen von Interessenvertretungen, Betroffenen, Aktiven und auf die entsprechenden Communities. Dies wünschen wir uns auch an diesem Punkt, um uns eine Position zu Gewichtsdiskriminierung erarbeiten zu können. Für Anregungen, Hinweise und Expertise sind wir offen und nehmen diese dankbar entgegen.

Ziel guter Arbeit in unseren Kindertageseinrichtungen ist die Kompetenzvermittlung zu einem respektvollen Umgang miteinander. Dazu gehört auch der Respekt vor jedem einzelnen Kind, d.h. auch vor der körperlichen Vielfalt. Verstöße dagegen gehören daher mit den Kindern offen angesprochen. Bisher ist ein Verständnis der Gleichwertigkeit aller Körper nach unserer Auffassung bereits vom Lehrplan als Selbstverständlichkeit erfasst. Wir bauen hier auch wieder auf Sensibilisierung der Pädagoginnen und Pädagogen über entsprechende Fortbildungsprogramme. Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass die Kinder bereits in der KiTa für ein gesundes Körpergefühl sensibilisiert werden sollten, damit sie frühzeitig lernen z.B. auf den Bewegungsdrang des Körpers zu reagieren und ein Bewusstsein für Gesundheit entwickeln.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Geschlechtssensible Bildungsarbeit in Schulen

Die geschlechterspezifische Sozialisation von Mädchen und Jungen wird in der Schule immer wieder reproduziert. So haben Mädchen im Sportunterricht Sportarten zu lernen, die gemeinhin als weiblich belegt gelten. Sie erhalten keine Möglichkeit, in der Schule mit Sportarten in Kontakt zu kommen, die gemeinhin als männlich gelten, wie Boxen oder Ringen.

  1. Werden Sie beim Sportunterricht in Thüringen sicherstellen, dass Mädchen und junge Frauen Zugang zu Sportarten haben, die gemeinhin als ‚männlich’ gelten?
  2. Werden Sie es Jungen ermöglichen, sich in Sportarten auszuprobieren, die häufig als ‚weiblich‘ gelten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Der Sportunterricht ist allgemeinverbindlich für alle Schüler*innen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine geschlechtersensible Bildung ein. Das gilt auch für den Zugang zu Sportarten, beispielsweise im Sportunterricht. Die Einteilung in „männliche“ und „weibliche“ Sportarten halten wir für überholt. Eine Überwindung von solchen geschlechtsstereotypischen Lernsituationen gelingt nur durch eine gute Aus-, Fort- und Weiter­bildung sowie konsequente Schulentwicklung im Sinne von Inklusion und Diskriminierungs­freiheit, die wir unterstützen werden.

So pauschal formuliert ist die Feststellung nicht zutreffend. Ein Teil des Sportunterrichts wird in Thüringen und in anderen Bundesländern sowieso koedukativ unterrichtet. Zudem gibt es schon immer etwa Jungen, die turnen und Mädchen, die Judo ausüben. Zuzustimmen ist, dass der Sportunterricht in der Schule einen Beitrag leisten soll, dass Rollenverständnisse in Bezug auf Sportarten aufgeweicht und durchbrochen werden. Dies kann und soll mit Hilfe der im Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfallt beschriebenen Maßnahmen zum Schulsport ausgebaut werden.

Wir Freie Demokraten stehen für Chancengerechtigkeit und glauben an die Vielfalt der Talente. Wir unterstützen Sportlehrerinnen und Sportlehrer dabei, Kinder und Jugendliche unabhängig vom Geschlecht an verschiedene Sportarten heranzuführen, ohne die individuell unterschiedlichen körperlichen Fähigkeiten zu ignorieren. Dabei sollten alle die Gelegenheit bekommen, sich in möglichst vielen Sportarten auszuprobieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Selbstbestimmte Geschlechtsansprache und Namensverwendung in Schulen und Hochschulen

Namens- und Geschlechtseintragsänderungen sind äußerst langwierige Prozesse. Währenddessen werden trans* und nicht-binäre Menschen an Hochschulen und Schulen häufig noch mit dem falschen Geschlecht und einem nicht selbstgewählten Namen angesprochen. Das wirkt sich negativ auf die Lebensqualität, den Studienalltag und damit die Leistungsfähigkeit der Personen aus.

Werden Sie Hochschulen und Schulen ermutigen und auffordern – soweit möglich – unabhängig vom Abschluss der formellen Namens- und/oder Geschlechtseintragsänderung trans* und nicht-binäre Menschen bereits mit ihrem selbstgewählten Namen und in ihrem Geschlecht anzusprechen sowie Zeugnisse und Schüler*innen- bzw. Studierendenausweise darauf auszustellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir unterstützen, dass Menschen unabhängig von ihrer geschlechtlichen Orientierung in Thüringen frei leben können. Das soll auch in den Thüringer Schulen und Hochschulen gelebt werden. Darauf wie Einzelpersonen agieren kann aber nicht vollumfänglich staatlich kontrolliert werden.

Sprache schafft nicht nur Bewusstsein, sondern ist auch Ausdruck von Machtverhältnissen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen daher auch bei Geschäftsordnungen und Gesetzestexten für die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache, die tatsächlich alle anspricht und nicht nur „mitmeint“. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass dort, wo es möglich ist, die Erfassung der Geschlechtsidentität durch die jeweilige Person erfolgt und nicht von außen zugeschrieben wird. Dafür braucht es auch eine Sensibilisierung in den Behörden. Daher setzen wir uns dafür ein, dass die Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) Mittel für öffentlichkeitswirksame Kampagnen, zum Beispiel gegen Sexismus, Rassismus oder für LSBTIQ*-Rechte, erhält, um viele Thüringer*innen mit diesen Themen erreichen zu können. In Zukunft wollen wir auch die vielfaltssensible Fort- und Weiterbildung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sowie der öffentlichen Verwaltung insgesamt zur Aufgabe der LADS machen.

Was die Verwendung der selbstgewählten Namen und des Geschlechts und die Ansprache in Unterricht und Alltag angeht, so gibt es hier auf jeden Fall einen Ermessensspielraum der Einrichtungen und Pädagog*innen bzw. Hochschullehrer*innen, der unseres Erachtens genutzt werden sollte. In diesem Sinne würden wir Verantwortliche auf jeden Fall ermutigen, entsprechend den geäußerten Wünschen von trans* und nicht binären Menschen zu verfahren, auch schon vor den amtlich vollzogenen Anerkennungsverfahren. Beim Ausstellen schriftlicher Ausweise etwa muss sicher in den meisten Fällen aus Gründen der Rechtsverbindlichkeit auf die vollzogene amtliche Änderung gewartet werden.

Wir Freie Demokraten unterstützen gern Bildungseinrichtungen und Vertreter der Betroffenen bei einem offenen und konstruktiven Diskurs, um eine praktikable Lösung für die Ansprache und Namensgebung zu finden. Beim Ausstellen von amtlichen Papieren und Urkunden ist immer auch abzuwägen, inwiefern durch die Verwendungen des „nicht amtlichen“ Namens der Person Nachteile entstehen können. Hier ist immer sicherzustellen, dass die Zuordnung entsprechend möglich bleibt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Ausbildungsthema für Lehrer*innen

Lehrende sind oftmals damit konfrontiert, dass ihnen zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt das notwendige Wissen fehlt, da das Thema kein fester Bestandteil ihrer Ausbildung ist.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass Lehrende in ihrer Ausbildung bereits Wissen über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erwerben?
  2. Werden Sie sich für ein Fortbildungsangebot zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt für Lehrende einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen grundsätzliche die Diversität in der Gesellschaftlich. Die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt soll im Sinne einer inklusiven und diskriminierungsfreien Bildung daher selbstverständlicher Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrenden werden. Für entsprechende Fortbildungsangebote setzen wir uns seit Jahren ein und werden dies auch zukünftig tun. Einer entsprechenden Überarbeitung der Lehrpläne stehen wir sehr aufgeschlossen gegenüber.

Angehende Lehrer*innen sollen schon in der ersten Phase ihrer Ausbildung eine klare Haltung und Techniken zur Intervention in Bezug auf diskriminierendes Verhalten erwerben. Ziel ist die bewusste Gestaltung einer positiven Arbeitsatmosphäre und eines guten sozialen Klimas an den Thüringer Schulen. Vielfalt wird dabei als Chance und als Ausgangspunkt für gelungene Unterrichtsgestaltung gesehen. Als Teilbereich dieser Vielfalt finden insbesondere die Querschnittsthemen Geschlecht und Sexualität verstärkt Eingang in die Ausbildung. Schulungen über das TMBJS für Fachleiter*innen und Seminarleiter*innen in Bezug auf ihre Vorbildwirkung in Bezug auf Antidiskriminierung, Akzeptanz und Diversitätsbewusstsein werden laufend angeboten. In der Lehrer_innenausbildung an Hochschulen wird die Fähigkeit zur Selbstreflexion und zum Perspektivwechsel unter den Gesichtspunkten Sexualität und Geschlecht auch im Bereich von LSBTIQ*-Themen erlernt. In der Lehrer_innenausbildung erfolgt eine Sensibilisierung für die soziale Stellung und die Entwicklung des Selbstwertgefühls von Personen mit verschiedenen Identitätskonstruktionen. Im Bereich der Lehrer*nnenfortbildung bietet das ThILLM in Zusammenarbeit mit bereits bestehenden LSBTIQ*-Initiativen und mit sexualpädagogischen Fachkräften sowie ggf. mit der AGETHUR Veranstaltungen für die koordinierenden Beratungslehrer_innen der Staatlichen Schulämter und ggf. weiterer Beratungslehrer_innen und Schulpsycholog_innen an. Möglichst viele Lehrkräfte sollen im Rahmen von Fortbildungen mit LSBTIQ*-Themen in Berührung kommen, sowohl in Fortbildungen speziell zu LSBTIQ*-Themen als auch mit LSBTIQ*-Fragen als Querschnittsthema bei Fortbildungen zu anderen Themenbereichen.

Wir Freie Demokraten vertrauen auf die Kompetenz der Bildungsakteure vor Ort und damit auch denen, die in der Lehrerausbildung tätig sind. Wir unterstützen sie dabei, die oben genannten Aspekte in das Curriculum einzubinden und einen offenen Diskurs mit Betroffenen zu führen. Einem Fortbildungsangebot zu dem Thema steht aus unserer Sicht nichts entgegen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verankerung von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in Lehrplänen

In den Lehrplänen der Sekundarstufe 1 und 2 soll den Lernenden ein selbstbewusstes Erleben mit dem eigenen Körper und ihrer Sexualität vermittelt werden. In deren Praxis wird dieses jedoch auf die heteronormative Entwicklung und Cis-Geschlechtlichkeit beschränkt.

  1. Werden Sie geschlechtliche und sexuelle Vielfalt verpflichtend in den Lehrplänen verankern, so dass sich Kinder in ihren Persönlichkeiten frei entwickeln können und keine Angst vor Diskriminierungen haben müssen?
  2. Wie werden Sie sicherstellen, dass entsprechende Unterrichtsmaterialien zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt für Lehrende in der Sekundarstufe 1 und 2 entwickelt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das muss im Rahmen der Lehrplangestaltung verankert werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen grundsätzliche die Diversität in der Gesellschaftlich. Die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt soll im Sinne einer inklusiven und diskriminierungsfreien Bildung daher selbstverständlicher Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrenden werden. Für entsprechende Fortbildungsangebote setzen wir uns seit Jahren ein und werden dies auch zukünftig tun. Einer entsprechenden Überarbeitung der Lehrpläne stehen wir sehr aufgeschlossen gegenüber.

Wichtiger als Lehrpläne sind für das selbstbewusste Erleben des eigenen Körpers und seiner Sexualität für Heranwachsende vermutlich selbst gemachte Erfahrungen im Alltag. Umso wichtiger ist es, dass die Schule über eine gute Begleitung dieser Prozesse das Wissen über die geschlechtliche und sexuelle Vielfalt mitgibt und Diskriminierung so entgegenwirkt. Obwohl die Lehrpläne solche Vorgaben enthalten, kann doch im Alltag leider keine Diskriminierungsfreiheit festgestellt werden. Hierzu ist ebenso wichtig, dass Lehrkräfte im Umgang mit Heterogenität und Abwehr von Diskriminierung weitergebildet werden. Zudem können über das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt zusätzliche Anstöße für eine positive und produktive Bearbeitung des Themas in die Schule geholt werden. Was die Entwicklung geeigneter Unterrichtsmaterialien angeht, so sollte hierüber zwischen den Betroffenenorganisationen und dem TMBJS ein ergebnisorientierter Dialog geführt werden. Zudem möchte DIE LINKE.Thüringen das Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt verstetigen. Damit die im Landesprogramm enthaltenen Maßnahmen, auch zu Lehr-, Lern- und Bildungsmaterialien, volle Umsetzung erfahren können, wird das Landesprogramm besser finanziell ausgestattet und die Koordinierungsstelle ausgebaut.

Wir Freie Demokraten vertrauen auf die Kompetenz der Bildungsakteure vor Ort. Mit unserem Konzept der „selbstverantwortlichen Schule“ schaffen wir auch im Bereich der Unterrichtsgestaltung Raum für die Einbindung unterschiedlicher Themen. Ebenso, wie wir die tägliche Sportstunde nicht in den Lehrplan schreiben wollen, werden wir auch hier keine Vorschriften zur Behandlung von geschlechtlicher Vielfalt im Unterricht machen. Wir unterstützen aber jegliches Engagement der Schulen, sich diesen Themen zu widmen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Unisex-Toiletten in Schulen und Hochschulen ausweisen

In vielen Schulen, Hochschulen und Landesbehörden gibt es bislang ausschließlich nach Geschlechtern getrennte Toiletten für Männer und Frauen sowie Behindertentoiletten. Menschen, die sich weder als männlich noch weiblich verorten, werden gezwungen, hierbei doch eine Zuordnung vorzunehmen. Auch Personen, die sich in einem anderen Geschlecht verorten, als ihnen von ihren Mitmenschen zugeschrieben wird, erleben immer wieder Irritationen und Anfeindungen, wenn sie die für sie passende Toilette aufsuchen.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, einige Toiletten in Hochschulen und Schulen so zu beschildern, dass diese von allen Geschlechtern benutzt werden könnten?
  2. Werden Sie in den Ihnen unterstehenden Landesbehörden einzelne Toiletten als Unisex-Toiletten ausweisen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das liegt in der Zuständigkeit der Schulen und Hochschulen.

Ob es in den Schulen Toiletten gibt, die von allen Geschlechtern genutzt werden können, entscheiden die Schulträger in eigener kommunaler Verantwortung. Allerdings halten wir dieses Anliegen für berechtigt. Wir unterstützen auch das Anliegen, Unisex-Toiletten an Hochschulen so zu beschildern, dass sie von allen Geschlechtern benutzt werden können.

Wir setzen uns zudem für die Einrichtung geschlechtsneutraler Sanitärbereiche in den Landes­einrichtungen ein. Das Land hat eine verpflichtende Mindestanzahl bei öffentlichen Gebäuden, insbesondere Hochschulen, festzulegen; bei Neubauten haben diese im dreigliedrigen Modell zu erfolgen. Zudem hilft das Land bei der Finanzierung mit.

DIE LINKE.Thüringen möchte das Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt verstetigen. Damit die im Landesprogramm enthaltenen Maßnahmen volle Umsetzung erfahren können, wird das Landesprogramm besser finanziell ausgestattet und die Koordinierungsstelle ausgebaut.

Das Landesprogramm umfasst auch die Maßnahme zur Einrichtung von speziellen Umkleide- und Toilettenräumen zur geschlechtsunabhängigen Nutzung, z. B. durch Hinwirken auf die Einrichtung von geschlechtsunabhängig nutzbaren Toiletten bei Neubauten oder Umbauten durch den Freistaat Thüringen. Ziel ist, dass in öffentlichen Institutionen (Hochschulen, Schulen, Verwaltungen etc.) mindestens ein Toilettenraum zur Verfügung steht, der auch geschlechtsunabhängig genutzt werden kann.

Wir Freie Demokraten halten die Diskussion zu Unisex-Toiletten für vielseitiger, als sie an vielen Stellen dargestellt wird. So wie Unisex-Toiletten für den einen angenehm sind, fühlen sich andere nicht wohl dabei, die Toilette mit Menschen anderen Geschlechts zu teilen. Hier ist auch auf die Gefahr von sexuellen Übergriffen hinzuweisen. Aus unserer Sicht kann aber individuell in den jeweiligen Institutionen unter Einbeziehung der Personal- oder Studierendenvertretung eine für alle taugliche Variante gefunden werden, sollte es Bedarf zu Veränderungen der Gegebenheiten geben.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Rechtspopulistischen Geschlechtskonzepten entgegentreten

Der erstarkende Rechtspopulismus, der bis in die Mitte der Gesellschaft reicht, stellt mühsam erstrittene Fortschritte im Aufbrechen von stereotypen Geschlechterrollen sowie bei der Anerkennung der sexuellen Selbstbestimmung in Frage.

  1. Wie werden Sie sich für progressive Geschlechterverständnisse einsetzen und diese gegenüber der Bevölkerung vermitteln?
  2. Wie werden Sie die Genderforschung an Thüringer Hochschulen sichern und stärken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

1. Das machen wir bereits.
2. Das liegt in der Eigenständigkeit der Hochschule.

Rechtspopulist*innen und Rechtsextremist*innen schüren ein Klima der Verrohung und Abwertung anderer Menschen. Sie arbeiten mit rassistischen Stereotypen. Sie feinden die Präsenz von Lesben und Schwulen in der Öffentlichkeit an und versuchen feministische Errungenschaften zurückzudrängen. Rechtspopulist*innen versuchen, die Grenzen zum Rassismus und allen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu verschieben. Aber nur eine offene Gesellschaft, in der Menschen sich frei entfalten können, ist wirklich lebenswert.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fördern die demokratische Zivilgesellschaft, bauen Präventionsarbeit aus, verhindern Radikalisierung: Rechtsextreme setzen oft gezielt dort an, wo es an staatlichen oder zivilgesellschaftlichen Angeboten mangelt. Prävention stärkt die Zivilgesellschaft und ist Teil einer effektiven Strategie für innere Sicherheit. Wir setzen auf menschenrechtsorientierte Bildung und Sensibilisierung für Rassismus (auch innerhalb der Behörden).

Wir brauchen einen starken Rechtsstaat gegen Rechts und starke demokratische staatliche Institutionen: Niemand darf andere menschenverachtend beleidigen, zur Gewalt aufrufen und Menschen bedrohen. Geltendes Recht muss konsequent angewendet werden. Dazu müssen auch Polizist*innen besser und intensiver geschult werden zum Schutz aller Grund- und Menschenrechte, wie Pressefreiheit, oder im Kampf gegen Rassismus.

Die Hochschulen unterliegen in der Frage der Forschung und Lehre der Hochschulautonomie. Diese ist verfassungsrechtlich geschützt. Gleichwohl haben wir mit der Verabschiedung des neuen Hochschulgesetzes die Hochschulen dazu aufgefordert, bei allen Vorschlägen und Entscheidungen der Hochschulen und ihrer Organe und Gremien die geschlechterdifferenten Auswirkungen zu beachten (§ 6 Abs 2 ThürHG). Das schließt unserer Meinung nach die Frage des Studienangebotes mit ein. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben und werden sich, wo immer es möglich ist, dafür einsetzen, Antidiskriminierungsforschung zu unterstützen.

Zu 1. Das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt von 2018 widmet sich dem Thema progressive Geschlechterverhältnisse und beschreibt die Vorgehensweise zur Erreichung dieses Ziels in der Beratung und dem Selbsthilfeangebot, in der Anti-Gewaltarbeit, im Bildungs- und Hochschulbereich sowie differenziert nach Lebenslagen, also Kindheit und Jugend, im Bereich Familie und im Alter, sowie insbesondere für besonders vulnerable Personengruppen und auch in Freizeit, Kultur und Alltag.

Zu 2. In der vom TMWWDG entwickelten Hochschulstrategie Thüringen 2020 heißt es: „Das Land erwartet von den Hochschulen, bei ihnen bereits vorhandene Konzepte zu verschiedenen Merkmalen von Diversität weiterzuentwickeln und zusammenzuführen. Ziel ist die Steigerung der wechselseitigen Wertschätzung und Chancengleichheit aller Hochschulmitglieder im Hinblick auf Geschlecht, Interkulturalität, soziale und ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung sowie Behinderung und chronische Krankheit. Vielfalt soll als Chance genutzt und als Bereicherung begriffen werden. Entlang ihrer Konzepte sollten die Hochschulen zu einer Diversitätskultur finden, die allen Personengruppen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht.“ Diese Ausrichtung ist in den Ziel- und Leitungsvereinbarungen 2016–2019 von den Hochschulen mit unterschiedlichen Zielstellungen konkret untersetzt worden. Auch der Entwurf für die Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes sieht eine stärkere Berücksichtigung der Vielfalt der Mitglieder und Angehörigen der Hochschulen und eine*n entsprechende*n Beauftragte*n vor. An der Friedrich-Schiller-Universität Jena findet im Institut für Soziologie, Professur für Allgemeine und Theoretische Soziologie eine Forschung mit den Schwerpunkten Geschlechterforschung, Intergeschlechtlichkeit und Queer Theory statt. Darüber hinaus beschäftigt sich die Professur Geschichte des Kunsthistorischen Seminars und Ästhetik der Medien mit den Forschungsschwerpunkten „Gender und Queer Studies“ sowie „Gender im Film“. An der Bauhaus-Universität Weimar befassen sich einzelne Wissenschaftler*innen der Medienwissenschaften mit „Gender und Queer Studies“, publizieren dazu und bieten Lehrveranstaltungen an.

Wir Freie Demokraten stehen hinter dem Bild der emanzipierten Frau und des emanzipierten Mannes. Wir respektieren die Forderungen von Menschen, die sich keinen Geschlechtsstandards zuordnen wollen, und werden dabei unterstützen, das Miteinander möglichst diskriminierungsfrei zu gestalten. Dies werden wir auch weiterhin offen kommunizieren. Für uns Freie Demokraten ist das Geschlecht kein Indikator für den Wert, die Fähigkeiten oder die Zukunft eines Menschen.

Die Genderforschung in aktueller Form an den Thüringer Hochschulen werden wir bei entsprechendem Bedarf weiter unterstützen.

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Hebammennachwuchs und Akademisierung fördern

Die EU-Richtlinie 2013/55EU sieht eine Anpassung der Hebammenausbildung bis zum 18. Januar 2020 vor. Für die jetzt arbeitenden Hebammen und für die Lehrenden im Hebammenwesen müssen gesetzliche Übergangsregelungen geschaffen werden, um ihnen den Zugang zur akademischen Ausbildung und einem akademischen Grad zu erleichtern. Die Thüringer Berufsordnung für Hebammen von 1998 muss daher zeitnah angepasst werden.

Werden Sie berufserfahrenen Hebammen den nachträglichen Erwerb eines akademischen Titels ermöglichen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir werden die gesetzlichen Vorgaben realisieren.

Die Ausbildung der Hebammen muss zügig akademisiert werden und auf eine weitere Auf­wertung und Attraktivitätssteigerung dieses Berufes hinwirken: Deutschland ist das letzte Land in der Europäischen Union, in dem Hebammen noch nicht akademisch ausgebildet werden. Schon ab 2020 sind für Hebammenschülerinnen EU-weit Fachhochschulreife oder Abitur vorgeschrieben. Es ist also klar, dass wir die Weichen für eine Ausbildung der Hebammen auf Hochschulniveau und mit hohem Praxisanteil stellen müssen. Denn eine kurze Übergangszeit sind wir den Hebammen schuldig, auch um die Attraktivität des Berufsstands zu steigern und den Berufsnachwuchs zu sichern. Schwangere und Familien müssen sich auf eine gute Betreuung rund um die Geburt verlassen können. Darum brauchen wir dauerhaft mehr Hebammen und deshalb auch gute Ausbildungsbedingungen. Mit einer kurzen Übergangszeit können wir verhindern, dass sich unterschiedliche Lohnniveaus oder Tätigkeitsbereiche herausbilden und dabei dürfen wir keine Zeit verlieren!

In dieser Legislatur konstituierte die rot-rot-grüne Landesregierung einen Runden Tisch „Geburt und Familie“. Dies wurde auch von den rot-rot-grünen Fraktionen im Thüringer Landtag unterstützt. Dieser Runde Tisch entwickelte wichtige Schritte, um für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung und gute Arbeitsbedingungen für Hebammen und Geburtshelfer zu sorgen. Auch der Änderungsbedarf der Thüringer Berufsordnung für Hebammen wurde am Runden Tisch als Maßnahme thematisiert. DIE LINKE. Thüringen steht dafür die Ergebnisse des Runden Tisches wollen auch weiterhin umzusetzen.

Außerdem werben wir dafür, den Ausbildungsweg für Hebammen und Geburtshelfer über das Angebot der Ernst-Abbe-Hochschule Jena weiter auszubauen, ohne dabei die Möglichkeiten der dreijährigen Berufsausbildung einzuschränken.

Wir Freie Demokraten sind davon überzeugt, dass in Zukunft lebenslanges Lernen der einzige Weg ist, sich in der schnelllebigen Welt zurechtzufinden. Das ist eine Herausforderung aber auch eine Chance. Mit unserem Aufstiegsbafög wollen wir ermöglichen, dass auch Menschen in der Mitte ihres Lebens noch ein Studium oder eine Berufsausbildung anfangen können, ohne dabei die Existenzgrundlage der Familie aufs Spiel zu setzen. Davon sollen auch berufserfahrende Hebammen auf dem Weg zum akademischen Titel profitieren.

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Förderung von Forschung zum Thema Gewichtsdiskriminierung

Im Rahmen einer Studie, die in den USA, Kanada und Island durchgeführt wurde, gaben über die Hälfte der Schüler*innen an, dass die Diskriminierung anhand des Körpergewichts die häufigste Form der Diskriminierung an ihrer Schule ist. Für Thüringen fehlen vergleichbare Zahlen. Gewichtsdiskriminierung ist daher ein Problem, das häufig nicht wahrgenommen und damit auch nicht adressiert wird.

  1. Wie werden Sie Forschung zum Thema Gewichtsdiskriminierung fördern?
  2. Wie werden Sie Gewichtsdiskriminierung an Thüringer Schulen entgegenwirken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir setzen uns gegen jede Form der Diskriminierung und gegen Rassismus ein.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nehmen die gesellschaftliche Sensibilisierung zu diesem Thema sehr ernst. Die Verantwortung für Forschung und Lehre liegt jedoch bei den Hochschulen, daher muss die Einsetzung eines solchen Fachbereichs von den Hochschulen selbst ausgehen. Die Autonomie der Hochschulen nehmen wir sehr ernst.

Bisher hat sich DIE LINKE. Thüringen inhaltlich nicht mit Gewichtsdiskriminierung auseinander gesetzt. In unserem Landeswahlprogramm nehmen wir lediglich Bezug auf die negativen gesundheitlichen Folgen, wenn Mädchen von Beginn an mit unrealistischen Körperbildern konfrontiert werden. Daher können wir zu den genannten Fragen keine Stellung beziehen.

Bei innerparteilichen Diskussionsprozessen und politischen Entscheidungsfindungen setzt DIE LINKE. Thüringen auf das Expert*innenwissen von Interessenvertretungen, Betroffenen, Aktiven und auf die entsprechenden communities. Dies wünschen wir uns auch an diesem Punkt, um uns eine Position zu Gewichtsdiskriminierung erarbeiten zu können. Für Anregungen, Hinweise und Expertise sind wir offen und nehmen diese dankbar entgegen.

Rot-Rot-Grün hat mit der Novellierung des Schulgesetzes im Juni 2019 das Recht auf diskriminierungsfreie schulische Bildung und den Grundsatz von Gewaltfreiheit und Akzeptanz sowie daraus abgeleitet den Auftrag Mobbing und Gewalt aktiv entgegen zu wirken in das Schulgesetz aufgenommen.

Wir Freie Demokraten unterstützen jegliche Form der faktenorientieren Bearbeitung von Themen. Um das Thema Gewichtsdiskriminierung angemessen einordnen zu können, würden wir eine empirische Forschungsarbeit dazu unterstützen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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