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Perspektive der Landesantidiskriminierungsstelle

Thüringen hat mit der Landesantidiskriminierungsstelle, die in der Staatskanzlei angesiedelt ist, eine zentrale Anlauf- und Kompetenzstelle geschaffen. Ihr Mandat umfasst die Aufgabenbereiche Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Sensibilisierung, Erst- und Verweisberatung für Betroffene, Vernetzung und Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Akteuren.

  1. Wie schätzen Sie das Mandat und die aktuelle Ausstattung der Stelle ein?
  2. Wie werden Sie die Arbeit der Landesantidiskriminierungsstelle fortführen?
  3. Welche Pläne haben Sie bezüglich der institutionellen Anbindung, der zivilgesellschaftlichen Vernetzung, der Ausstattung und des Mandates der Landesantidiskriminierungsstelle für die kommende Legislatur?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir sprechen uns für eine unabhängige und niedrigschwellige Antidiskriminierungsstelle aus. Die Ausstattung ist nach Bedarf anzupassen.

Das Angebot der LADS muss weiter ausgebaut werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich deshalb dafür ein, die Stelle mit besseren finanziellen Mitteln auszustatten. Die niedrigschwellige Erreichbarkeit der Stelle muss verbessert werden. Hinsichtlich der Unabhängigkeit wollen wir prüfen, ob die Stelle nicht besser bei den Beauftragten des Landtages angesiedelt werden sollte. Die LADS soll als koordinierende Stelle zusammen mit zivilgesellschaftlichen Netzwerkpartnern für ein flächendeckendes Antidiskriminierungsangebot sorgen. Um die Datengrundlage zu Diskriminierungsrealitäten in Thüringen zu verbessern, soll die Stelle entsprechende Forschungsvorhaben unterstützen.

DIE LINKE will die Arbeit und das Ausbau der Landesantidiskriminerungstelle mit erhörter Förderung weiter unterstützen. In den HH-Jahren 2018/2019 hatte der LADS als Projektmittel jeweils pro Jahr 180.000 EUR und für Öffentlichkeitsarbeit/Veranstaltungen 50.000 EUR sowie 250.000 EUR (2018) bzw. 200.000 EUR (2019) aus Mitteln zur Umsetzung des Integrationskonzeptes zur Verfügung. Das Mandat der LADS schließt die Initiierung, Begleitung sowie Förderung der Planung, Steuerung und Kontrolle von Projekten oder einzelner Prozesse im Themenfeld im Staatlichen und an der Schnittstelle zum nichtstaatlichen Beriech. Die Arbeit ist gerichtet auf Sensibilisierung der Gesellschaft, Präventionsarbeit, Beratung (Ersteinschätzung und Aufbau von internen/externen Beratungsstrukturen) Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit.  Zudem macht die LADS Beratung für Behörden und öffentliche Einrichtungen im Bereich der Umsetzung des AGG. Die LADS hält Kontakte zu vereinen und Verbände und fördert deren Vernetzung zu (nicht) staatlichen Einrichtungen und Institutionen. Außerdem initiiert, begleitet und fördert die LADS eine netzwerkorientierte und bedarfsgerechte Beratungsstruktur, beispielweise Thadine, ein Antidiskriminierungsnetzwerk. Die Zusammenarbeit mit diesem Netzwerk wird in der nächsten Periode ausgebaut werden, die LADS ist kein Ersatz für eine unabhängige Antidiskriminerungsstelle. Außerdem wollen eine Antirassismusbeauftragte/einen Antirassismusbeauftragten als Ansprechperson für Betroffene von Rassismus und Diskriminierung und für öffentliche Einrichtungen einsetzen. Zudem wollen wir einen Antirassismus-Beirat einrichten – als Beratungsgremium für die Landesregierung und zur Erarbeitung von Strategien gegen Rassismus und Diskriminierung. Der Beirat soll dann eine intensivere Zusammenarbeit sowohl mit der Landesantidiskriminierungsstelle als auch mit der unabhängigen Antidiskrimineriungstelle sowie zivilgesellschaftliche Antidiskriminierungsnetzwerke wie Thadine institutionalisieren.

Wir werden die Geschäftsstelle Antidiskriminierung weiterführen und finanziell absichern. Inwiefern es an der einen oder anderen Stelle weiterer Maßnahmen bedarf, werden wir prüfen. Eine ausreichende finanzielle Ausstattung ist für die Arbeitsfähigkeit der Geschäftsstelle natürlich Grundvoraussetzung.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Flächendeckende Beratung und Unterstützung für Betroffene

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern wollen. Thüringen ist eines der letzten Bundesländer, in denen es noch keine qualifizierten Antidiskriminierungsberatungsstellen gibt. Der Aufbau eines solchen Beratungsangebotes wird im Zwischenbericht der Enquete-Kommission gegen Rassismus empfohlen.

  1. Wie werden Sie den Aufbau einer unabhängigen flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsstruktur voranbringen?
  2. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?
  3. Welche konkreten Ziele und Eckpunkte haben Sie für die Entwicklung des Beratungsangebotes bis zum Ende der kommenden Legislatur geplant?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Aus diesem Grund setzen wir uns für eine unabhängige und niedrigschwellige Landesantidiskrimierungsstelle ein. Darüber hinaus besteht zum Beispiel im Rahmen des von uns in dieser Legislatur initierten Landesprogramms Soildarisches Zusammenleben der Generationen im Rahmen der kommunalen Sozialplanung auch die Möglichkeit Antidiskriminierungsstellen vor Ort zu finanzieren.

Für das ländlich geprägte Thüringen bedarf es für Betroffene einer flächendeckenden und zielgruppenspezifischen Beratungs- und Beschwerdestruktur. Um dies gewährleisten zu können, werden sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür einsetzen, die zivilgesellschaftlichen Netzwerkpartner der LADS sowie die Selbstorganisationen und Initiativen im Bereich Antidiskriminierung und Antirassismus gezielt zu fördern und verlässlich auszufinanzieren.

Über Jahre hat DIE LINKE eine Antidiskriminierungspolitik auf verschiedenen Ebenen unterstützt. Jetzt es der Fraktion DIE LINKE und der anderen Koalitionsparteien gelungen, Fördergelder in Höhe von 200.000 für die Etablierung einer unabhängigen, qualifizierten, nicht-staatlichen  Antidiskriminierungsberatungstelle (ADS) in Thüringen für 2020 zu sichern. Im Besten Fall erfolgt die Gründung dieser Stelle mit dem Einbezug der Schwarze-, Roma-, Muslimische-, Jüdische- und Migrant*innenselbstorganizationen mit der ev. Begleitung eines Dachverbandes. Die ADS soll eine Anlaufstelle für u.a. alle im AGG genannten Diskriminierungstatbestände als auch in den Bereichen Bildung und staatlichen Handeln mit einem antirassistischen, intersektionalen Ansatz. Die rechtlichen, therapeutischen und sozialwissenschaftlichen Fachkompetenzen sollen auf der Basis einer beraterischen Grundqualifikation und Community-to-Community Ansatz erfolgen. Die Stelle soll einen starken staatlichen Ansprechpartner in der LADS sowie beim Antirassismus-Beirat und beim Antirassismusbeauftragten (zu benennen). Um ein flächendeckendes Angebot gewährleisten zu können, muss die ADS lokal verankert mit städtischen und ländlichen Beratungsstellen sein und ein Konzept für mobile Beratung enthalten. Die Fachkraft soll möglichst interkulturelle und divers sein, damit Community-to-Community Beratung funktionieren kann. 2019 wurde 105.000 Euro für ein zivilgesellschaftliches Antidiskriminierungsnetzwerk zur Verfügung gestellt.

Der Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur zur Prävention und Bekämpfung von Diskriminierungen ist sinnvoll und hat unsere volle Unterstützung. Welche weiteren finanziellen Mittel dafür unter Umständen erforderlich sind, können wir derzeit nicht beziffern. Dazu wollen wir die Arbeit bzw. die Nachfrage der Strukturen regelmäßig evaluieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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