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Umsetzung der Istanbul-Konvention

Am 01.02.2018 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt in Kraft. Die sogenannte Istanbul-Konvention enthält umfassende Verpflichtungen zum Schutz von Frauen* und Mädchen*. Die Konvention schreibt den Vertragsparteien die Erstellung allumfassender Maßnahmen zum Schutz, zur Verhütung, Verfolgung und Beendigung aller Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt vor. Sie richtet sich sowohl gegen Gewalt, die im Privaten erfahren wird, als auch gegen geschlechtsspezifische Gewalt im öffentlichen Raum. Auf Landesebene arbeitet seit Februar 2018 eine Monitoringruppe, angesiedelt bei der Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, an der Umsetzung der Istanbul-Konvention und der Fortschreibung des Maßnahmenplans gegen häusliche Gewalt (2002-2007).

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass die Arbeit der Monitoringgruppe, in der auch Akteur*innen der Zivilgesellschaft mitarbeiten, in der kommenden Legislatur weitergeführt wird?
  2. Welche konkreten Maßnahmen der Istanbul-Konvention werden Sie in Thüringen in welchem Zeitraum umsetzen?
  3. Welchen finanziellen Rahmen werden Sie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Verfügung stellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das betrifft die Zuständigkeit des Bundes.

In Thüringen setzen wir uns auf ein breit aufgestelltes Angebot für von Gewalt betroffenen Frauen ein, unabhängig von ihrer Herkunft. Dieses Angebot muss in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen die Istanbul-Konvention des Europarates als wichtigen Maßstab für alle Schritte zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention müssen wir weiter auf den Gebieten Prävention, Intervention, Schutz arbeiten. Dazu brauchen wir eine gute Vernetzung der Expert*innen und Akteur*innen sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene. Die Grundrechte, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von allen Personen, insbesondere von Frauen, werden auch von spezialisierten Hilfsdiensten, Schutzunterkünfte und Beratungsstellen unterstützt. Dazu braucht es selbstverständlich Unterstützung von Opfern sexueller Gewalt und Sanktionen bzw. verlässliche Regelungen bei Besuchs- und Sorgerechten. All diese Institutionen und Hilfsangebote brauchen eine verlässliche Finanzierung und angemessene personelle Ausstat­tung. Dazu muss der derzeit bestehende Maßnahmenplan der Landesregierung schnellstmöglich in einen Aktionsplan übergehen.

Damit müssen die begonnene Netzwerkarbeit fortgesetzt, die Rahmenbedingungen verbessert und verbindliche Zeitpläne umgesetzt werden. Wir setzen uns für eine Gesamtstrategie, koordi­niertes Vorgehen, Evaluation und Monitoring ein. Priorität haben die Prävention und der Schutz besonders gefährdeter Gruppen.

DIE LINKE. Thüringen steht für den Ausbau des Gewaltschutzes gemäß der Istanbul-Konvention (IK). Hierfür müssen die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden und nachhaltige Strukturen aufgebaut werden.  Dafür ist es aus unserer Sicht notwendig, die bestehende Fördersystematik zu überarbeiten und gänzlich in die Finanzierungsstruktur des Landes zu überführen. Zudem muss der Maßnahmenplan gegen häusliche Gewalt weiterentwickelt werden.

Die IK misst der Einbindung von zivilgesellschaftlichen Aktuer*innen eine wichtige Rolle bei (z.B. durch die Artikel 1a, 9,18). In diesem Sinne ist eine Zusammenarbeit mit und Beteiligung von Zivilgesellschaft auch aus unserer Sicht wichtig in der Erarbeitung einer Gewaltschutzstrategie nach Istanbul-Konvention.

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention drängt. Rot-rot-grün hat in der Legislatur 2014 bis 2019 mit der Einrichtung einer Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt und deren Arbeit an der Fortschreibung des Maßnahmenplans gegen häusliche Gewalt, der Arbeit der Monitoringgruppe sowie mit der Einrichtung einer verfahrensunabhängigen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt schon wichtige Schritte eingeleitet. Außerdem wurde die Finanzierung von Gewaltschutz sicher gestellt und ausgebaut. DIE LINKE.Thüringen steht für eine Fortführung, Sicherung und dem Ausbau solcher Strukturen unter dem besonderen Blick der Umsetzung der IK.

Wir werden dafür sorgen, dass die Maßnahmen der Istanbul-Konvention in Thüringen umgesetzt werden. Dabei bauen wir stark auf die Zivilgesellschaft mit ihren Nicht-Regierungsorganisationen, die bereits in den vergangenen Jahren großartige Arbeit geleistet haben. Um die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen voranzubringen wollen wir gemeinsam mit den Akteuren vor Ort, offene Bedarf evaluieren und angemessene Zielsetzungen formulieren. Wir wollen uns für eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen einsetzen. Besonders die Zusammenarbeit mit der Polizei und der Justiz muss vertrauensvoll gestaltet werden. Gerade der Umgang mit Anonymität erfordert viel Fingerspitzengefühl. Wir wollen, dass Menschen in Gewaltsituationen so barrierefrei und bürokratiearm wie möglich Zugriff auf Unterstützung und Beratung erhalten. Wir werden zielorientiert an einer Verbesserung der Rahmenbedingungen mitwirken und entsprechende Gremien ins Leben rufen bzw. bestehende Gremien wie die Monitoringgruppe weiter in ihrer Arbeit unterstützen. Wir wollen Zeit- und Zielpläne entwickeln, an denen wir uns messen lassen können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Aufbereitung von #metoo in Thüringen

Die Vorwürfe vieler Frauen gegen den Produzenten Harvey Weinstein haben über die Grenzen Hollywoods hinaus die #metoo-Debatte ausgelöst. Hierbei ging es um Sexismus und um Gewalt von Männern gegen Frauen. In den sozialen Netzwerken wurden zahlreiche Fälle mit einem Bezug zu Thüringen öffentlich gemacht.

Werden Sie die #metoo-Debatte in Thüringen aufbereiten und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Thema Gewalt gegen Frauen ist auch gegenwärtig schon Teil unserer Regierungsarbeit. Keine Frau, die von Gewalt bedroht oder betroffen ist, darf damit allein bleiben.

Die #metoo-Debatte hat viele Arten sexualisierter Diskriminierung und Gewalt mit großer medialer Präsenz offengelegt. Studien zeigen, dass fast jede dritte Frau Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt hatte – und wiederum fast jede Frau kennt anzügliche Sprüche und übergreifende Anmache aus ihrem Alltag. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben dafür gesorgt, dass Frauen, die von Gewalt betroffen sind, besser geholfen wird und sie in ihren Rechten gestärkt werden. Unser landesweites Netz aus Frauenzentren, Frauenhäusern und Interventionsstellen wurde finanziell besser ausgestattet, aber da ist noch viel Luft nach oben und wir werden dieses Netz weiter stärken.

DIE LINKE. Thüringen will, dass Frauen am gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Leben ohne Einschränkung teilhaben können. Sie müssen selbstbestimmt und gefahrlos über ihr Leben und ihren Körper entscheiden können. Eine Beseitigung patriarchaler Strukturen und Geschlechterungleichheit kann nicht allein durch eine Beschäftigung mit diesen Themen in einem Parlament oder durch Gesetzesinitiativen gelingen. Es braucht gesellschaftliche Auseinandersetzung, Bewegung und Engagement zivilgesellschaftlicher Akteur*innen im Zusammenspiel mit parlamentarischer Bearbeitung.

DIE LINKE. Thüringen streitet gegen Sexismus und für Geschlechtergerechtigkeit. Wir unterstützen frauenpolitische und feministische Initiativen in dieser Auseinandersetzung. In diesem Sinne äußern sich DIE LINKE.Thüringen sowie Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag öffentlich gegen Sexismus und Geschlechterdiskriminierung.

Wir werden nicht speziell die #me-too-Debatte aufbereiten, sondern die bestehenden Diskriminierungen, täglichen Sexismus bis hin zu Gewalt aus tiefster eigener Überzeugung bekämpfen. Dazu zählen u.a. eine Stärkung der Frauenhäuser, insbesondere in Bezug auf Ausstattung, die Etablierung einer Respektkultur in allen Lebensbereichen, das offene Ansprechen von sexistischen Kommentaren sowie ein konsequentes Vorgehen gegen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sicherheit von Frauen erhöhen

Frauen werden immer häufiger Opfer von häuslicher Gewalt. Zudem zeigen Statistiken, dass Frauen sich meistens erheblich unsicherer im öffentlichen Raum fühlen als Männer.

Wie werden Sie – speziell für Frauen – die Sicherheit erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD setzt sich für eine Stärkung der inneren Sicherheit ein. Wir haben mehr neue Stellen für Polizist*innen und Polizeianwärter*innen geschaffen. Für von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen finanzieren wir Unterstützungs- und Beratungsangebote. Das soll auch so bleiben.

Wir haben viel für den Schutz von Frauen vor Gewalt erreicht. Wir haben eine flächendeckende Förderung für Frauenhäuser und Interventionsstellen in ganz Thüringen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden den Erhalt, die bauliche Erneuerung sowie den möglichst barrierefreien Ausbau von Frauenhäusern fördern und ein enges Beratungsnetz für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, weiter unterstützen. Nach sexueller Gewalt muss Frauen die Möglichkeit der anonymen Spurensicherung gegeben sein, Thüringen hat da großen Nachholbedarf und wir werden dafür arbeiten, dass diese Lücke schnell geschlossen wird. Wir setzen uns gemeinsam mit den Frauenbeauftragten der Werkstätten für das Angebot von Wen-Do-Kursen in den Werkstätten ein und unterstützen hier auch die Gleichstellungsbeauftragte des Landes.

DIE LINKE. Thüringen steht für den Ausbau des Gewaltschutzes gemäß der Istanbul-Konvention (IK). Hierfür müssen die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden und nachhaltige Strukturen aufgebaut werden.  Dafür ist es aus unserer Sicht notwendig, die bestehende Fördersystematik zu überarbeiten und gänzlich in die Finanzierungsstruktur des Landes zu überführen. Zudem muss der Maßnahmenplan gegen häusliche Gewalt weiterentwickelt werden.

In der Legislatur 2014-2019 hat Rot-Rot-Grün die Frauenhäuser, Frauenschutzwohnungen und Interventionsstellen mit Landesmitteln gesichert und eine Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt eingerichtet, welche an der Fortschreibung des Maßnahmenplans gegen häusliche Gewalt arbeitet. DIE LINKE.Thüringen steht für eine Fortführung, Sicherung und dem Ausbau von Gewaltschutzstrukturen unter dem besonderen Blick der Umsetzung der IK.

Wir Freie Demokraten unterstützen die Initiativen und Organisationen, die sich um den Schutz von Frauen und von Opfern häuslicher Gewalt kümmern und werden dafür sorgen, dass sie auch weiterhin ihre Arbeit so unbürokratisch wie möglich machen können. Jeder einzelne Fall von häuslicher Gewalt ist einer zu viel. Jeder Mensch ist, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Herkunft, effektiv vor Gewalt zu schützen. Während man darüber sprechen kann, dass die Anzahl häuslicher Gewalt ansteigt, begrüßen wir, dass die Dunkelziffer geringer wird. So wollen wir auch weiterhin daraufhin arbeiten, dass es Opfern von (häuslicher) Gewalt so einfach wie möglich gemacht wird, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sicherer, schneller Schutz und qualifizierte Unterstützung, zum Beispiel in Schutzräumen wie Frauen- oder Männerhäusern sowie Beratungsstellen, müssen den Betroffenen rund um die Uhr zugänglich sein. Unsere staatlichen Behörden, d.h. insbesondere Polizei und Verwaltung sowie die Notaufnahmen von Krankenhäusern müssen für das Thema häusliche Gewalt noch stärker sensibilisiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schaffung eine*r Beauftragten für Fragen sexuellen Missbrauchs

Der Bundesbeauftragte für Fragen sexuellen Missbrauchs in der Kindheit hat die Bundesländer dazu aufgefordert, eigene Beauftragte einzusetzen. Um dem Thema sexualisierter Gewalt in der Kindheit mehr Gehör zu verschaffen bzw. die Versorgung der Menschen, die an den Folgen leiden, zu verbessern, wäre dies ein erster wichtiger Schritt.

  1. Werden Sie dafür sorgen, dass Thüringen eine*n Beauftragte*n bekommt?
  2. Werden Sie die Versorgung von Menschen mit Erfahrungen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit verbessern? Welche konkreten Maßnahmen werden Sie umsetzen?
  3. In anderen Bundesländern gibt es seit vielen Jahren Fachstellen zum Thema sexualisierte Gewalt. Werden Sie die Einrichtung einer solchen Stelle unterstützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Nein.

Professionelle Hilfen und Beratungsangebote haben Einfluss darauf, wie Betroffene, Angehörige oder das soziale Umfeld sexuelle Gewalt verarbeiten können. Über das Hilfeportal und Hilfetelefon Sexueller Missbrauch ist es bundesweit möglich, eine Beratungsstelle und bestenfalls eine Therapie in der eigenen Umgebung zu finden. In Thüringen bieten verschiedene Organisationen und Vereine diese Beratungen und Vermittlungen an (Weißer Ring, Brennnessel Erfurt, Kinderschutzdienste, verschiedene Frauenberatungsstellen). Im ländlich geprägten Thüringen aber gibt es davon zu wenig. Im Zuge der von uns angestrebten Reform des Beauftragtenwesens wäre auch eine stärkere Anbindung des Themas an das Amt der/des Beauftragten für Gleichstellung denkbar.

Für Betroffene sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter wurden auch für 2020 Hilfen vom Bund beschlossen. Für diese Form der Verbesserung der Situation von Opfern sexualisierter Gewalt setzen wir uns weiter ein. Darüber hinaus müssen auch weitere Programme zur Aufklärung, Prävention und bei der Strafverfolgung angeschoben werden.

DIE LINKE.Thüringen setzt sich ein gegen jedwede Form von Gewalt gegen Kinder. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen genießt eine besondere Priorität. Wir wollen die Zusammenarbeit von Polizei, Jugendhilfe und Schutzeinrichtungen noch besser koordinieren und stärken. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt muss so auch im Maßnahmenplan gegen häusliche Gewalt besondere Berücksichtigung finden.

Im Rahmen der Fortschreibung des Maßnahmenplans sowie im Prozess der Umsetzung der Istanbul-Konvention können Strukturen wie eine Fachstelle zum Thema sexualisierte Gewalt oder ein Beauftragter für Fragen sexuellen Missbrauchs in der Kindheit eine Rolle spielen als mögliche sinnvolle Instrumente zur Stärkung des Gewaltschutzes. DIE LINKE.Thüringen nimmt in ihrem Wahlprogramm jedoch keinen konkreten Bezug auf diese beiden Strukturen.

Wir Freie Demokraten werden in Regierungsverantwortung die Einrichtung einer zentralen Fachstelle zum Thema sexualisierte Gewalt und die Schaffung eines/einer Beauftragen unterstützen. Die Experten sollen dann einen entsprechenden Maßnahmenkatalog erarbeiten, um die Versorgung von Menschen mit Erfahrungen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit sicherzustellen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schutz vor Gewalt für alle Frauen*

Der Europarat hat 2011 mit dem „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) ein verbindliches völkerrechtliches Regelwerk geschaffen. Deutschland hat die Konvention allerdings nur unter Vorbehalt gegenüber Artikel 59 ratifiziert, der die Aufenthaltsregelungen betrifft – und somit ausschließlich migrierte Frauen*. Insbesondere durch die geltenden Gesetze zur Ehebestandszeit, Wohnsitzregelung und Residenzpflicht sind die Handlungsoptionen von Frauen* mit ungesicherten Aufenthaltstitel bei Gewalt deutlich beschränkt.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vorbehalte gegen Artikel 59 der Konvention zurückgenommen werden?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie gewaltbetroffenen Frauen* in Thüringen unabhängig von Aufenthaltsstatus und Wohnsitzreglung Schutz bieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das liegt in den Händen des Bundes. Aus unserer Sicht muss auch Artikel 59 der Istanbul-Konvention ratifiziert werden. Alle Angebote für von Gewalt betroffene Frauen steht auch Frauen nicht-deutscher Herkunft offen.

Der Vorbehalt gegenüber Artikel 19 ist nicht hinzunehmen – wirksamer Schutz vor Gewalt steht allen Frauen zu, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus! Solange dieser Vorbehalt bestehen bleibt, können die Anforderungen der Istanbul-Konvention in Deutschland keineswegs als erfüllt gelten.

Wir haben in Thüringen ein gutes Netz aus Frauenhäusern, Frauenzentren und Interventionsstellen. Damit haben wir viel für den Schutz von Frauen vor Gewalt erreicht. Dennoch gibt es Löcher in der Landkarte, die zu füllen sind. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für die flächendeckende und auskömmliche Finanzierung für Frauenhäuser, Frauenzentren und Frauenberatungsstellen ein und werden auf den Erhalt und Ausbau dieser gewachsenen Unterstützungslandschaft weiter bestehen. Damit fördern wir ein enges Beratungsnetz für Frauen, die von Gewalt betroffen sind – unabhängig von Aufenthaltstitel und Wohnsitz.

DIE LINKE. Thüringen steht für den Ausbau des Gewaltschutzes gemäß der Istanbul-Konvention (IK). Wir wollen die IK umsetzen – auch den Artikel 59 und in ihrer Gesamtheit für alle Frauen* und Mädchen* in Thüringen. In den Fällen, in denen die gesetzgeberische Kompetenz Thüringens überschritten wird, besteht die Möglichkeit von Bundesratsinitiativen. Dies hat rot-rot-grün in der Legislatur 2014 bis 2019 bereits häufig genutzt.

Wir wollen, dass geflüchtete Menschen in Thüringen ihren Wohnort frei wählen können. Die dezentrale Unterbringung in Wohnungen bleibt für uns eine wichtige Voraussetzung, damit sie ihr Lebeselbstbestimmt gestalten können. Ebenso sind uns umfassende Gewaltschutzkonzepte für schutzbedürftige Personen und LSBTIQ*-Geflüchtet wichtig. Diese wollen wir umsetzen und die Kommunen bei der Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten und Maßnahmen zur Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen unterstützen. Bestandteil umfassender Gewaltschutzkonzepte muss auch  ein umfassendes Screening besonderer Schutzbedarfe sowie die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Begleitung und Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen sein.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schutz vor Gewalt für trans*- und inter*Personen

Nach aktueller Studienlage haben Trans*- und Inter*personen ein deutlich erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt und sexualisierten Übergriffen zu werden, dennoch mangelt es an barrierefreien Beratungsstellen, Schutzeinrichtungen und mobiler Beratung.

Werden Sie die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen, um ausreichend Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene Trans*- und Inter*personen zu garantieren?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

Die Lesben-, Schwulen-, Bi-, Trans*-, Inter*- und queere Bewegung ist seit jeher ein fester Bestandteil der grünen Politik. Wir brauchen in Thüringen weiter Präventionsprogramme, die Arbeit der LSBTIQ*-Koordinierungsstelle in Weimar muss langfristig gesichert und erweitert werden. Gegen Homo-, Bi- und Transfeindlichkeit müssen auch die Aus- und Fortbildung bei Polizei, Justiz und anderen staatlichen Akteuren gestärkt werden, auch mit Blick auf trans*Kinder und Jugendliche, auf Prävention und auf eine sensible Opferhilfe. Deshalb müssen auch in der Bildungs- und Jugendpolitik die Menschenrechte und die Vielfalt sexueller Identitäten stärker einbezogen werden. Gegenüber Frankreich, wo es einen Aktionsplan gegen homophobe Gewalt gibt, und Portugal, wo der Schutz von LGBTI-Menschen sogar Verfassungsrang erlangte, hat Deutschland Nachholbedarf.

DIE LINKE. Thüringen fordert die flächendeckende Schaffung queerer Begegnungsorte sowie die Etablierung von psychosozialer, spezialisierter Beratung für queere/LGBTIQ*-Jugendliche.

Außerdem enthält das Landesprogramm Akzeptanz und Vielfalt viele Maßnahmen zu Beratungs- und Selbsthilfeangeboten sowie zum Gewaltschutz für Trans*- und Inter*personen. DIE LINKE. Thüringen will das Landesprogramm verstetigen und zur Umsetzung der Maßnahmen auch mehr finanzielle Mittel bereit stellen.

Wir werden entsprechende Mittel bereitstellen um sicherzustellen, dass in Thüringen jede von Gewalt betroffene Person Schutz und Unterstützung erhält.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sicherheit von Migrant*innen und EU-Bürger*innen erhöhen

Rechtspopulistische Tendenzen treffen Migrant*innen aus der EU wie von außerhalb. Die größten Sorgen sind rassistische Gewalt und soziale Spaltungen. Auch EU-Bürger*innen sind Ziel von Verbrechen.

Wie werden Sie die Sicherheit von allen Migrant*innen inklusive der EU-Bürger*innen in Thüringen erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir setzen uns für ein offenes und tolerantes Thüringen ein und machen immer wieder deutlich, dass Rassismus und Diskriminierung in Thüringen keinen Platz haben dürfen. Konkrete Ansätze, über das bestehende hinaus, bietet der Abschlussbericht der Enquetekommission auf den wir an dieser Stelle verweisen möchten.

Durch die Arbeit der LADS und Projekte im Rahmen des Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt sollen Vorurteile abgebaut und daraus entstehende Gewalt verringert werden. Unsere konsequente Arbeit gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit werden wir fortführen. Neben einer konsequenten Verfolgung von Hassverbrechen wird die Sicherheit von Migrant*innen durch Maßnahmen gestärkt, die auch der Gesamtbevölkerung zugutekommen. So haben wir bereits in der zu Ende gehenden Legislaturperiode eine Trendwende bei der Ein­stellung von Polizist*innen und Justizbeschäftigten eingeleitet, was wir konsequent weiterführen werden. Zur besseren Bekämpfung von vorurteilsmotivierten Straftaten schlagen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität (PMK) zu überarbeiten und sie mit den bei der Justiz liegenden Daten zu einer Verfahrensverlaufsstatistik zu verknüpfen. So können diskriminierende und rassistische Tatmotivationen im strafrechtlichen Verfahrensverlauf nachvollzogen und fundierte Erkenntnisse zur Hasskrimi­nalität gewonnen werden.

Zur Stärkung der Rechte von Betroffenen setzen wir uns grundlegend für die Aufnahme einer Klausel gegen Antisemitismus und Rassismus sowie gegen Homo- und Transphobie in die Landesverfassung ein. Förderprogramme für prodemokratische, antifaschistische und antirassis­tische Bildungsarbeit wollen wir stärken und auch die Antidiskriminierungsarbeit gesetzlich besser verankern. Ein flächendeckendes Beratungsnetz für von Diskriminierung Betroffene halten wir für unabdingbar, genauso wie wir uns konsequent gegen institutionelle Diskrimi­nierung und Racial Profiling wenden.

Außerdem wollen wir die fachübergreifende menschenrechtsorientierte historisch-politische Bildungsarbeit in den Schulen stärken.

Zu Sicherheit gehört in erster Linie soziale Sicherheit, darum setzt sich die LINKE für einen funktionierenden Sozialstaat ein, der gleichermaßen Migrant*innen und EU-Bürger*innen Zukunftsperspektiven, gute Bildung und Arbeit eröffnet, Armut bekämpft und für ein friedliches und solidarisches Miteinander wirbt. Zur Vorbeugung und Bekämpfung von Kriminalität setzen statt auf sinnlose Grundrechtseinschränkungen auf eine verlässliche Sicherheitspolitik, die angemessenen und verhältnismäßig ist. Die CDU hat jahrelang die Polizei ausgedünnt, zum Teil demotiviert und Ressourcen für sinnlose Doppelaufgaben gebunden, wie das handschriftliche Aufnehmen einer Anzeige, die später am PC erneut abgetippt werden muss.

Wir haben die Ausbildungssituation bei der Polizei deutlich verbessert und mit mehreren Millionen Euro eine Digitalisierungsstrategie angeschoben, um Polizeibeamte zu entlasten und die Erreichbarkeit für Bürger zu erhöhen.  Zudem haben wir eine Polizeivertrauensstelle eingerichtet und eine Kennzeichnungspflicht für mehr Rechtssicherheit eingeführt. Wir treten für eine vorausschauende Personalplanung, gut motivierte Bedienstete und eine konstruktive Fehlerkultur ein. Wir werden unbesetzte Stellen schneller nachbesetzen, Polizisten besser in Thüringen verteilen, um die Einsatzbereitschaft zu erhöhen sowie  die bestehende Arbeitsverdichtung weiter durch praxisnähere Vereinfachung und Digitalisierung alltäglicher Prozesse bei der Schutz- und Kriminalpolizei reduzieren,  um Krankenstand und Überstunden entgegenzuwirken. Wir wollen Kontaktbereichsbeamt*innen im ländlichen Raum besser ausstatten, Racial Profiling gesetzlich überwinden und gemeinsam mit Polizei und Wissenschaftlern ein „Leitbild Polizei Thüringen“ für eine bürgernahe und bürgerrechtsorientierten Sicherheitspolitik erarbeiten.

Wir werden Justiz und Polizei angemessen ausstatten, damit wir die Sicherheit aller in Thüringen lebenden Menschen gewährleisten können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Minderheitenschutz

Die Anzahl der verbalen und körperlichen Übergriffe auf Minderheiten haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Dabei werden zudem innerhalb der Minderheit bevorzugt Personen zum Opfer, die angreifbarer erscheinen, wie Schwangere oder Kinder.

Welche spezifischen Maßnahmen zum Schutz vor Straftaten aufgrund gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit werden Sie umsetzen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich im Rahmen passender Aus-, Fort- und Weiterbildungs­angebote für eine Sensibilisierung der Polizei und Justiz hinsichtlich gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit ein, damit derartige Straftaten erkannt, erfasst und eine derartige Motivation im Rahmen der Strafzumessung Berücksichtigung finden kann. Eine konsequente Verfolgung und Ahndung von Straftaten aufgrund gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit ist das notwendige Signal unseres Rechtsstaats in die Gesellschaft hinein, dass derartige Straftaten nicht hingenommen werden. Verbunden mit Präventions- und Aufklärungsarbeit sowie einer Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure treten wir gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit entgegen.

Um Straftaten im Bereich gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit bereits präventiv zu begegnen setzen wir auf mehr Bildung. das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit haben wir fortentwickelt und mit mehr Geldern ausgestattet, dieses werden wir weiter in Zukunft, insbesondere die Strukturförderung, weiter absichern. Angesichts der Zunahme rassistisch motivierter Übergriffe werden wir die Förderung für die Thüringer Opferberatung erza erhöhen. Wir werden auf die Umsetzung der im NSU-Untersuchungsausschusses und der Enquete-Rassismus geforderten Konsequenzen für die staatliche Verwaltung drängen. Im Bereich der Polizei haben wir ebenso für den Landeshaushalt 2020 zusätzliche Gelder für Präventionsprojekte bereitgestellt. Neben einem Landesantidiskriminierungsgesetz und einer Antidiskriminierrungsstelle wollen wir eine Meldestelle für Hate-Speech einrichten und deren Erforschung besser voranbringen. Dass aus Worten schnell auch Taten werden haben nicht nur der NSU, der Mord an Walter Lübcke und fast 190 aus neonazistischen oder rassistischen Motiven getötete Menschen seit 1990 gezeigt. Wann immer es nötig ist, widersetzen wir uns Neonazismus, Antisemitismus und anderen menschenfeindlichen Ideologien. Wir wollen Rechtsterrorismus stärker erforschen lassen und gegen Rechtsrock-Konzerte noch konsequenter vorgehen. Damit die Polizei noch schneller indizierte Hass-Musik identifizieren und darauf reagieren kann, wollen wir mobile Applikation (Nazi-Shazam) entwickeln lassen und eine Datenbank mit verbotenen Codes und Symbolen zur Verfügung stellen. Die Politisch motivierte Kriminalität wollen wir um rassistisch motivierte Straftaten ergänzen lassen und nach Betroffenengruppen differenzieren. Mit weiteren Maßnahmen verbessern wir die Polizei.

Gewalt gegenüber jeder Person ist entschlossen zu begegnen. Neben einer effektiven Strafverfolgung muss auch hier der Schlüssel in einer besseren Gewaltprävention liegen. Die besondere Schwere von gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit sehen wir. Sie ist zurecht daher in Artikel 3 III GG normiert und bedarf besonders sensibler Handhabung.

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Schutzräume für von Gewalt betroffene Frauen* und ihre Kinder

Häusliche Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* zieht sich durch alle gesellschaftlichen Schichten und ist auch in Deutschland ein Problem. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, diesen Menschen angemessenen Schutz zu bieten. Im Moment stehen bundesweit und auch in Thüringen nicht genügend Plätze für eine Unterbringung zur Verfügung. Betroffene müssen daher oft abgewiesen werden. Dazu kommt eine dezentrale kommunale Finanzierung, die eine Unterbringung unabhängig vom Wohnort erschwert.

  1. Wie wird Ihre Partei hier die Istanbul-Konvention umsetzten?
  2. Werden Sie sich für eine bundesweite, einheitliche Finanzierung von Frauen*schutzräumen einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen die Istanbul-Konvention des Europarates als wichtigen Maßstab für alle Schritte zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention müssen wir weiter auf den Gebieten Prävention, Intervention, Schutz arbeiten. Dazu brauchen wir eine gute Vernetzung der Expert*innen und Akteur*innen sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene. Wir haben in Thüringen ein gutes Netz aus Frauenhäusern. Damit haben wir viel für den Schutz von Frauen und ihren Kindern vor Gewalt erreicht. Dennoch gibt es Löcher in der Landkarte, die zu füllen sind. Wir setzen uns für die flächendeckende und auskömmliche Finanzierung für Frauenhäuser, Frauenzentren und Frauenberatungsstellen ein und werden auf dem Erhalt und Ausbau dieser gewachsenen Unterstützungslandschaft weiterbestehen. Damit fördern wir ein enges Beratungsnetz für Frauen und deren Kinder, die von Gewalt betroffen sind – unabhängig von Aufenthaltstitel und Wohnsitz. Die bauliche Erneuerung sowie den möglichst barrierefreien Ausbau von Frauenhäusern fördern wir ebenso wie ein enges Beratungsnetz für Frauen, die von Gewalt betroffen sind.

DIE LINKE. Thüringen steht für den Ausbau des Gewaltschutzes gemäß der Istanbul-Konvention (IK). Hierfür müssen die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden und nachhaltige Strukturen aufgebaut werden.  Dafür ist es aus unserer Sicht notwendig, die bestehende Fördersystematik zu überarbeiten und gänzlich in die Finanzierungsstruktur des Landes zu überführen. Dies würde auch bisher existierende Probleme durch die dezentrale kommunale Finanzierung lösen. Zudem wollen wir den Maßnahmenplan gegen häusliche Gewalt weiterentwickeln.

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention drängt. Rot-rot-grün hat in der Legislatur 2014 bis 2019 mit der Einrichtung einer Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt und deren Arbeit an der Fortschreibung des Maßnahmenplans gegen häusliche Gewalt, der Arbeit der Monitoringgruppe sowie mit der Einrichtung einer verfahrensunabhängigen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt schon wichtige Schritte eingeleitet. Außerdem wurde die Finanzierung von Gewaltschutz sichergestellt und ausgebaut. Aber uns ist bewusst, dass es noch viel zu tun gibt. Hier wollen wir weiter vorankommen.

DIE LINKE.Thüringen steht für eine Fortführung, Sicherung und dem Ausbau von Gewaltschutzstrukturen unter dem besonderen Blick der Umsetzung der IK. Inwieweit der Bund für die Finanzierung mehr zur Verantwortung herangezogen werden kann, können die Vertreter*innen einer künftigen rot-rot-grünen Regierung in Thüringen auf Bundesebene abklären.

Wir Freie Demokraten werden uns für den Schutz von Menschen einsetzen, die von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. Wir werden dafür sorgen, dass die Maßnahmen der Istanbul-Konvention in Thüringen umgesetzt werden. Dabei bauen wir stark auf die Zivilgesellschaft mit ihren Nicht-Regierungsorganisationen, die bereits in den vergangenen Jahren großartige Arbeit geleistet haben. Um die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen voranzubringen wollen wir gemeinsam mit den Akteuren vor Ort, offene Bedarf evaluieren und angemessene Zielsetzungen formulieren. Wir wollen uns für eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen einsetzen.

Eine bundesweite, einheitliche Finanzierung von Frauenschutzräumen werden wir prüfen.

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Bestand der Frauenzentren in Thüringen sichern

Im Rahmen des Landesprogramms für solidarisches Zusammenleben der Generationen ist die Förderung der Frauenzentren auf die Kommunen übertragen wurden. Im LSZ wurde für Frauenzentren ab dem 01.01.2019 ein Bestandsschutz von zwei Jahren festgeschrieben. In Thüringen bieten 26 Frauenzentren ein kostenfreies und niedrigschwelliges Beratungsangebot für Frauen* in Lebenskrisen, nach Trennungen und Scheidung sowie bei der Aufarbeitung der Folgen von häuslicher und sexualisierter Gewalt an und vermitteln darüber hinaus an weitere Hilfesysteme. Zu ihren Aufgaben zählen zudem Präventionsangebote, Informations- und Bildungsveranstaltungen sowie frauen*politische Öffentlichkeitsarbeit.

  1. Wie werden Sie über die Zeit des Bestandschutz hinaus sicherstellen, dass die Frauenzentren als niedrigschwellige Angebote für hilfesuchende Frauen* in Thüringen erhalten bleiben?
  2. Welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Beratungs- und Unterstützungsarbeit von Frauen* in Thüringen werden Sie umsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

Die Thüringer Landschaft der Frauenzentren ist reichhaltig. Diese gilt es in ihrer Vielfalt zu erhalten und zu unterstützen. Dazu zählt eine strukturell und personell ausreichende Ausstattung. Mit der Förderung über das Landesprogramm für Solidarisches Zusammenleben ist die Chance dafür gegeben, allerdings werden wir die Entwicklung und die Umsetzung in den einzelnen Landkreisen und Städten gut beobachten, um den Bestand der für Thüringen so notwendigen Frauenzentrenlandschaft zu stärken.

DIE LINKE.Thüringen hat in das Wahlprogramm aufgenommen, dass Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen sowie Familien- und Frauenzentren ausfinanziert und fortgeführt werden sollen. Dies gilt für uns über den Bestandsschutz hinaus.

Dafür werden wir die Kommunen begleiten, dass diese die Frauenzentren auch künftig in die Sozialraumplanung mit aufnehmen werden und stocken das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ von jetzt 10 auf 20 Millionen Euro jährlich auf.

Wir brauchen ein flächendeckendes Netz an Hilfsangeboten für von Gewalt Betroffene in Thüringen. Dieses muss sowohl physische als auch die psychische Versorgung beinhalten. Wir wollen bestehende Strukturen und den Bedarf weiterer Angebote evaluieren. Darüber hinaus setzen wir auf eine Ergänzung aktueller Angebote in den Einrichtungen durch z.B. telefonische und digitale Hilfs- und Gesprächsangebote, die anonym und von überall wahrgenommen werden können. So schaffen wir ersten Kontakt zwischen den Beratungsstellung und den Betroffenen und senken die Hemmschwelle, auch persönlichen Kontakt aufzunehmen oder sich in Schutzunterkünfte zu begeben.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schutz und Unterstützung für alle Hilfe suchenden Frauen*

Sucht und psychische Erkrankungen sind Ausschlusskriterien bei der Aufnahme ins Frauenhaus, doch gerade diese Frauen* sind häufig von Gewalt betroffen und brauchen Schutz.

  1. Wie werden Sie eine Versorgung aller Hilfe suchenden Frauen* sicherstellen?
  2. Werden Sie in der kommenden Legislatur ein Gesamtkonzept für Gewaltschutz und Prävention erarbeiten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

Zu viele Frauen und Mädchen erleben Gewalt. Die Anzahl der Plätze in Frauenhäusern, die Hilfs- und Beratungsangebote reicht nicht für alle und oder passt nicht zu den jeweiligen Lebens­umständen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern spezifische Angebote für Frauen mit Behinderung, Migrantinnen, Frauen mit Kindern und pflegebedürftige Frauen. Geflüchtete Frauen und ihre Kinder brauchen Schutz, eventuell auch einen Wechsel zu Einrichtungen an anderen Orten. Wir fordern auf Bundesebene die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern durch eine Beteiligung des Bundes.

Und wir brauchen wirksame Sicherheitskonzepte und eine gute Zusammenarbeit von Sicher­heitsbehörden mit Fachberatungsstellen für mehr Sicherheit und Schutz im öffentlichen Raum.

Die Istanbul-Konvention schreibt in Artikel 22 vor, dass „in angemessener geographischer Verteilung spezialisierte Hilfsdienste für sofortige sowie kurz-und langfristige Hilfe für alle Opfer von in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Gewalttaten bereitzustellen oder für deren Bereitstellung zu sorgen“ sei. Ebenfalls enthält es die eindeutige Forderung Plätze in Frauenhäusern bedarfsgerecht auszubauen und die Konvention gilt ausdrücklich für alle Opfer von Gewalt gegen Frauen. Also auch für Frauen mit multiplen Problemlagen.

DIE LINKE.Thüringen fordert die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen. Dies bedeutet nicht nur einen bedarfsgerechten Ausbau von Plätzen in Gewaltschutzeinrichtungen, sondern auch das Bereitstellen von spezialisierten Hilfsdiensten unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit und einem Zugang für alle Opfer von Gewalt an Frauen. Die Konvention sieht vor, dass es einer politischen Gesamtstrategie zum Gewaltschutz bedarf und nimmt auch Bezug auf Prävention. Eine solche Gesamtstrategie zu erarbeiten ist unser Ziel.

Wir brauchen ein flächendeckendes Netz an Hilfsangeboten für von Gewalt Betroffene in Thüringen. Dieses muss sowohl physische als auch die psychische Versorgung beinhalten. Wir wollen bestehende Strukturen und den Bedarf weiterer Angebote evaluieren. Darüber hinaus setzen wir auf eine Ergänzung aktueller Angebote in den Einrichtungen durch z.B. telefonische und digitale Hilfs- und Gesprächsangebote, die anonym und von überall wahrgenommen werden können. Das ermöglicht es auch Menschen zu helfen, die in der Unterbringung mit anderen Betroffenen gefährdend wirken können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreie Unterstützungsangebote für Frauen*

Frauen* und Mädchen* mit Beeinträchtigung sind um ein Vielfaches mehr von Gewalt betroffen als Frauen* und Mädchen* ohne Beeinträchtigung. Sie sind wegen ihrer Beeinträchtigung und der damit verbundenen Lebensbedingungen besonders verletzbar, unter anderem weil sie im Alltag mehr auf andere Menschen angewiesen sind. Gewaltschutz und Unterstützungsangebote müssen darauf abgestimmt sein: Dies reicht vom barrierefreien Zugang bis zur Erweiterung der Konzepte bestehender Angebote. Diese werden dem noch nicht gerecht. Es braucht für Thüringen Leitlinien zur Prävention und Intervention bei Gewalt, aber auch Fortbildungsangebote für Sozialarbeiter*innen, Lehrer*innen, Ärzt*innen etc.

  1. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass Beratungs- und Unterstützungsangebote auch von Frauen* und Mädchen* mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen genutzt werden können?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie dafür konkret umsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja. Das liegt aber auch in den Händen der Träger, die diese Angebote realisieren.

Im Bundeshaushalt wurden 2019 6 Mio. EUR für ein Investitions- und Sanierungsprogramm für Frauenhäuser und Beratungsstellen bereitgestellt. Laut Plänen des Bundesfrauenministeriums sollen für 2020 nochmal 30 Mio. EUR fließen. Dieses Bundesprogramm unterstützt die Barrierefreiheit des Hilfesystems gegen Gewalt an Frauen mit Behinderung. Das begrüßen wir, nehmen uns aber nicht aus unserer Thüringer Verantwortung. Denn es gibt Lücken, die wir füllen müssen: die Unterversorgung von Frauen mit Behinderungen im Bereich Gynäkologie, zu geringe Unterstützungs- und Wohnangebote für Mütter mit Lernschwierigkeiten, das hohe Armutsrisiko behinderter Frauen, Gewaltschutzprogramme für Frauen in den Werkstätten.

In unserem Wahlprogramm nehmen wir beim Punkt der Umsetzung der Istanbul-Konvention deutlich Bezug darauf, dass die Umsetzung mit besonderem Blick auf die Herstellung von Barrierefreiheit geschehen muss.

DIE LINKE. Thüringen setzt sich dafür ein, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vollständig umzusetzen. Wir wollen Schritt für Schritt Inklusion, umfassende Barrierefreiheit sowie volle Teilhabe in allen Lebensbereichen erreichen. Menschen mit und ohne Behinderungen müssen gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und politisch mitbestimmen dürfen. Die betrifft auch die Beratung und Unterstützung von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigung. Außerdem wollen wir den fortgeschriebenen Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorantreiben.

Wir brauchen ein flächendeckendes Netz an Hilfsangeboten für von Gewalt Betroffene in Thüringen. Dieses muss sowohl physische als auch die psychische Versorgung beinhalten. Wir wollen bestehende Strukturen und den Bedarf weiterer Angebote evaluieren. Darüber hinaus setzen wir auf eine Ergänzung aktueller Angebote in den Einrichtungen durch z.B. telefonische und digitale Hilfs- und Gesprächsangebote, die anonym und von überall wahrgenommen werden können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gewaltschutz in der Pflege

Die Situationen für LSBTTIQ-Menschen, die sich in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, insbesondere in Pflegeeinrichtungen, befinden, ist für diese oft unzureichend. Präventive Maßnahmen zur Erhaltung der psychischen Gesundheit sind nur mangelhaft bis gar nicht in den Pflegekonzepten vorhanden. Menschen, die schwul, lesbisch oder bisexuell sind, müssen ihre Sexualität, und transgeschlechtlich oder intergeschlechtlich lebende ihre Körperlichkeit offenbaren. Sie sind somit gezwungen, sich im Alter oder bei Eintritt in diese Einrichtungen zu outen oder werden geoutet. Menschen, die heterosexuell sind oder einem heteronormativem Körperbild entsprechen, müssen dies nicht. Damit steigt der Druck, sich diskriminierenden Ereignissen auszusetzen. Trans* und Intergeschlechtlichkeit sind bisher nicht in den Konzepten der Gesundheitsversorgung auf Landesebene integriert.

  1. Wie werden Sie die genannten Personengruppen insbesondere im Rahmen der jungen Pflege und Alterspflege stärken, um im Gesundheitswesen Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten?
  2. Wie wollen Sie die Präventionsangebote auf Landesebene verbessen, um diese Zielgruppe zu stärken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Dafür braucht es Beratungs- und Betreuungsstruktur.

Die Pflege in Deutschland steht unter gewaltigem Druck. Für die steigende Zahl Pflege­bedürftiger wird es immer schwieriger, eine gute und passende Versorgung sowie Unterstützung durch qualifizierte Pflegefachkräfte zu finden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen aber, dass Pflegefachleute in allen Bereichen in einer angemessenen Personalausstattung arbeiten. Das Fachkräftepotential muss durch attraktivere Arbeitsbedingungen sowie durch Nachquali­fizierungen von Pflegehelferinnen und -helfern zu Fachkräften gehoben werden. In diesem Zusammenhang ist auch für die Situation von LSBTTIQ-Menschen jeglichen Alters zu sensi­bilisieren. Auf Landesebene wäre eine Sensibilisierung durch Anträge aus der parlamentarischen Arbeit und Regierungsinitiativen zu unterstützen.

Das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt enthält viele Maßnahmen, welche die Bewusstseinsbildung in der Medizin und Pflege betreffen. Da wir zur Umsetzung und Verstetigung des Landesprogramms stehen, können wir uns den Maßnahmen anschließen. So unterstützen wir mit Blick auf die Fragestellung im Besonderen, dass Ärzt*innen, Therapeut*innen, Fachkräfte der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege und sonstige Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen einschließlich der Gesundheitsämter für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie die Belange von LSBTIQ*-Personen durch Fort- und Weiterbildung sowie in der Ausbildung sensibilisiert werden.

Wir möchten auch hinweisen auf die Maßnahmen im Kapitel „Transidente Personen und Intergeschlechtliche im Gesundheitswesen“ und „Gesundheitspflege“, die wir in Bezug auf die Fragestellung herausstellen wollen.

Bei der Bekämpfung von Diskriminierung aller Art setzen wir auf Sensibilisierung in der Schule (z.B. Lehr- und Unterrichtsmaterialien) und in der Ausbildung (z.B. Sensibilisierung von Pflegekräften und Polizisten).

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Psychosoziale Versorgung von Geflüchteten

Ein großer Teil der in Deutschland lebenden geflüchteten Menschen hat in unterschiedlichsten Formen Gewalt erfahren. Das erlebte Trauma stellt eine starke psychische Belastung dar, weshalb die Betroffenen gesundheitlich Unterstützung benötigen. Der Bedarf an psychosozialer Versorgung, beispielsweise in Form einer Psychotherapie, übersteigt jedoch bei weitem die vorhandenen Kapazitäten im Gesundheitssystem. Hinzu kommt, dass die Versorgung oft scheitert, weil die Kosten für Dolmetschungsleistungen nicht übernommen werden.

  1. Werden Sie die Kostenübernahme von Dolmetschungsleistungen im Gesundheitsbereich, insbesondere bei Psychotherapien, garantieren?
  2. Wie werden Sie eine ausreichende psychosoziale Versorgung für Geflüchtete sicherstellen?
  3. Werden Sie sich für die Aufenthaltssicherung von traumatisierten Geflüchteten und Überlebenden von Folter, Krieg und sexualisierter Gewalt einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine umfassende medizinische Versorgung von Geflüchteten ein. Das schließt selbstverständlich notwendige Dolmetschleistungen ein. Durch eine institutionelle Landesförderung wollen wir die psychosoziale Versorgung weiter absichern. Auf Bundesebene setzen wir uns für die Aufenthaltssicherung von besonders vulnerablen Gruppen ein.

Ein umfassendes Screening besonderer Schutzbedarfe bereits in der Erstaufnahme sowie die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Begleitung und Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen sind ebenso Bestandteil eines umfassenden Gewaltschutzkonzeptes wie die Schulung der Beschäftigten und die Einführung eines Beschwerdemanagementsystems für die Bewohnerinnen und Bewohner in der Erstaufnahmeeinrichtung. Geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sollen entsprechend den Bedarfen und Bedürfnissen psychosoziale Beratung und Therapie sowie fachliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, auch über das 18. Lebensjahr hinaus, erhalten. Zudem soll das Angebot Schritt für Schritt auf den gesamten Personenkreis der Geflüchteten erweitert werden. Uns ist bewusst, dass es an psychotherapeutischen Angeboten (Ärzt*innen, Therapeut*innen, Therapieplätze)  im Gesundheitssystem fehlt und setzen uns daher für einen Ausbau dieser ein. Thüringen braucht mehr Spezialist*innen für die genannten Traumata. Daher wollen wir auf Fachverbände zugehen, um gemeinsam Strategien und Angebote zu entwickeln, sodass sich mehr Therapeut*innen für die Arbeit mit traumatisierten Geflüchteten spezialisieren. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit den Kostenträger*innen und Psychosozialen Zentren wie Refugio Thüringen e.V. Lösungen suchen, die die Kostenerstattung für psychosoziale und -therapeutische Angebote für Geflüchtete entbürokratisieren und damit eine bessere Versorgung ermöglichen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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