Häusliche Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* zieht sich durch alle gesellschaftlichen Schichten und ist auch in Deutschland ein Problem. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, diesen Menschen angemessenen Schutz zu bieten. Im Moment stehen bundesweit und auch in Thüringen nicht genügend Plätze für eine Unterbringung zur Verfügung. Betroffene müssen daher oft abgewiesen werden. Dazu kommt eine dezentrale kommunale Finanzierung, die eine Unterbringung unabhängig vom Wohnort erschwert.
- Wie wird Ihre Partei hier die Istanbul-Konvention umsetzten?
- Werden Sie sich für eine bundesweite, einheitliche Finanzierung von Frauen*schutzräumen einsetzen?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Ja. |
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen die Istanbul-Konvention des Europarates als wichtigen Maßstab für alle Schritte zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention müssen wir weiter auf den Gebieten Prävention, Intervention, Schutz arbeiten. Dazu brauchen wir eine gute Vernetzung der Expert*innen und Akteur*innen sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene. Wir haben in Thüringen ein gutes Netz aus Frauenhäusern. Damit haben wir viel für den Schutz von Frauen und ihren Kindern vor Gewalt erreicht. Dennoch gibt es Löcher in der Landkarte, die zu füllen sind. Wir setzen uns für die flächendeckende und auskömmliche Finanzierung für Frauenhäuser, Frauenzentren und Frauenberatungsstellen ein und werden auf dem Erhalt und Ausbau dieser gewachsenen Unterstützungslandschaft weiterbestehen. Damit fördern wir ein enges Beratungsnetz für Frauen und deren Kinder, die von Gewalt betroffen sind – unabhängig von Aufenthaltstitel und Wohnsitz. Die bauliche Erneuerung sowie den möglichst barrierefreien Ausbau von Frauenhäusern fördern wir ebenso wie ein enges Beratungsnetz für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. |
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DIE LINKE. Thüringen steht für den Ausbau des Gewaltschutzes gemäß der Istanbul-Konvention (IK). Hierfür müssen die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden und nachhaltige Strukturen aufgebaut werden. Dafür ist es aus unserer Sicht notwendig, die bestehende Fördersystematik zu überarbeiten und gänzlich in die Finanzierungsstruktur des Landes zu überführen. Dies würde auch bisher existierende Probleme durch die dezentrale kommunale Finanzierung lösen. Zudem wollen wir den Maßnahmenplan gegen häusliche Gewalt weiterentwickeln. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention drängt. Rot-rot-grün hat in der Legislatur 2014 bis 2019 mit der Einrichtung einer Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt und deren Arbeit an der Fortschreibung des Maßnahmenplans gegen häusliche Gewalt, der Arbeit der Monitoringgruppe sowie mit der Einrichtung einer verfahrensunabhängigen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt schon wichtige Schritte eingeleitet. Außerdem wurde die Finanzierung von Gewaltschutz sichergestellt und ausgebaut. Aber uns ist bewusst, dass es noch viel zu tun gibt. Hier wollen wir weiter vorankommen. DIE LINKE.Thüringen steht für eine Fortführung, Sicherung und dem Ausbau von Gewaltschutzstrukturen unter dem besonderen Blick der Umsetzung der IK. Inwieweit der Bund für die Finanzierung mehr zur Verantwortung herangezogen werden kann, können die Vertreter*innen einer künftigen rot-rot-grünen Regierung in Thüringen auf Bundesebene abklären. |
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Wir Freie Demokraten werden uns für den Schutz von Menschen einsetzen, die von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. Wir werden dafür sorgen, dass die Maßnahmen der Istanbul-Konvention in Thüringen umgesetzt werden. Dabei bauen wir stark auf die Zivilgesellschaft mit ihren Nicht-Regierungsorganisationen, die bereits in den vergangenen Jahren großartige Arbeit geleistet haben. Um die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen voranzubringen wollen wir gemeinsam mit den Akteuren vor Ort, offene Bedarf evaluieren und angemessene Zielsetzungen formulieren. Wir wollen uns für eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen einsetzen. Eine bundesweite, einheitliche Finanzierung von Frauenschutzräumen werden wir prüfen. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Sensibilität für Problemlage | ||||||
Konkretion der Maßnahme | ||||||
Effektivität der Maßnahme | ||||||
Bewertung insgesamt |