Am 01.02.2018 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt in Kraft. Die sogenannte Istanbul-Konvention enthält umfassende Verpflichtungen zum Schutz von Frauen* und Mädchen*. Die Konvention schreibt den Vertragsparteien die Erstellung allumfassender Maßnahmen zum Schutz, zur Verhütung, Verfolgung und Beendigung aller Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt vor. Sie richtet sich sowohl gegen Gewalt, die im Privaten erfahren wird, als auch gegen geschlechtsspezifische Gewalt im öffentlichen Raum. Auf Landesebene arbeitet seit Februar 2018 eine Monitoringruppe, angesiedelt bei der Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, an der Umsetzung der Istanbul-Konvention und der Fortschreibung des Maßnahmenplans gegen häusliche Gewalt (2002-2007).
- Wie werden Sie sicherstellen, dass die Arbeit der Monitoringgruppe, in der auch Akteur*innen der Zivilgesellschaft mitarbeiten, in der kommenden Legislatur weitergeführt wird?
- Welche konkreten Maßnahmen der Istanbul-Konvention werden Sie in Thüringen in welchem Zeitraum umsetzen?
- Welchen finanziellen Rahmen werden Sie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Verfügung stellen?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Das betrifft die Zuständigkeit des Bundes. In Thüringen setzen wir uns auf ein breit aufgestelltes Angebot für von Gewalt betroffenen Frauen ein, unabhängig von ihrer Herkunft. Dieses Angebot muss in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden. |
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen die Istanbul-Konvention des Europarates als wichtigen Maßstab für alle Schritte zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention müssen wir weiter auf den Gebieten Prävention, Intervention, Schutz arbeiten. Dazu brauchen wir eine gute Vernetzung der Expert*innen und Akteur*innen sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene. Die Grundrechte, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von allen Personen, insbesondere von Frauen, werden auch von spezialisierten Hilfsdiensten, Schutzunterkünfte und Beratungsstellen unterstützt. Dazu braucht es selbstverständlich Unterstützung von Opfern sexueller Gewalt und Sanktionen bzw. verlässliche Regelungen bei Besuchs- und Sorgerechten. All diese Institutionen und Hilfsangebote brauchen eine verlässliche Finanzierung und angemessene personelle Ausstattung. Dazu muss der derzeit bestehende Maßnahmenplan der Landesregierung schnellstmöglich in einen Aktionsplan übergehen. Damit müssen die begonnene Netzwerkarbeit fortgesetzt, die Rahmenbedingungen verbessert und verbindliche Zeitpläne umgesetzt werden. Wir setzen uns für eine Gesamtstrategie, koordiniertes Vorgehen, Evaluation und Monitoring ein. Priorität haben die Prävention und der Schutz besonders gefährdeter Gruppen. |
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DIE LINKE. Thüringen steht für den Ausbau des Gewaltschutzes gemäß der Istanbul-Konvention (IK). Hierfür müssen die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden und nachhaltige Strukturen aufgebaut werden. Dafür ist es aus unserer Sicht notwendig, die bestehende Fördersystematik zu überarbeiten und gänzlich in die Finanzierungsstruktur des Landes zu überführen. Zudem muss der Maßnahmenplan gegen häusliche Gewalt weiterentwickelt werden. Die IK misst der Einbindung von zivilgesellschaftlichen Aktuer*innen eine wichtige Rolle bei (z.B. durch die Artikel 1a, 9,18). In diesem Sinne ist eine Zusammenarbeit mit und Beteiligung von Zivilgesellschaft auch aus unserer Sicht wichtig in der Erarbeitung einer Gewaltschutzstrategie nach Istanbul-Konvention. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention drängt. Rot-rot-grün hat in der Legislatur 2014 bis 2019 mit der Einrichtung einer Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt und deren Arbeit an der Fortschreibung des Maßnahmenplans gegen häusliche Gewalt, der Arbeit der Monitoringgruppe sowie mit der Einrichtung einer verfahrensunabhängigen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt schon wichtige Schritte eingeleitet. Außerdem wurde die Finanzierung von Gewaltschutz sicher gestellt und ausgebaut. DIE LINKE.Thüringen steht für eine Fortführung, Sicherung und dem Ausbau solcher Strukturen unter dem besonderen Blick der Umsetzung der IK. |
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Wir werden dafür sorgen, dass die Maßnahmen der Istanbul-Konvention in Thüringen umgesetzt werden. Dabei bauen wir stark auf die Zivilgesellschaft mit ihren Nicht-Regierungsorganisationen, die bereits in den vergangenen Jahren großartige Arbeit geleistet haben. Um die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen voranzubringen wollen wir gemeinsam mit den Akteuren vor Ort, offene Bedarf evaluieren und angemessene Zielsetzungen formulieren. Wir wollen uns für eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen einsetzen. Besonders die Zusammenarbeit mit der Polizei und der Justiz muss vertrauensvoll gestaltet werden. Gerade der Umgang mit Anonymität erfordert viel Fingerspitzengefühl. Wir wollen, dass Menschen in Gewaltsituationen so barrierefrei und bürokratiearm wie möglich Zugriff auf Unterstützung und Beratung erhalten. Wir werden zielorientiert an einer Verbesserung der Rahmenbedingungen mitwirken und entsprechende Gremien ins Leben rufen bzw. bestehende Gremien wie die Monitoringgruppe weiter in ihrer Arbeit unterstützen. Wir wollen Zeit- und Zielpläne entwickeln, an denen wir uns messen lassen können. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Sensibilität für Problemlage | ||||||
Konkretion der Maßnahme | ||||||
Effektivität der Maßnahme | ||||||
Bewertung insgesamt |