[Sassy_Social_Share]

Barrierefreie Unterstützungsangebote für Frauen*

Frauen* und Mädchen* mit Beeinträchtigung sind um ein Vielfaches mehr von Gewalt betroffen als Frauen* und Mädchen* ohne Beeinträchtigung. Sie sind wegen ihrer Beeinträchtigung und der damit verbundenen Lebensbedingungen besonders verletzbar, unter anderem weil sie im Alltag mehr auf andere Menschen angewiesen sind. Gewaltschutz und Unterstützungsangebote müssen darauf abgestimmt sein: Dies reicht vom barrierefreien Zugang bis zur Erweiterung der Konzepte bestehender Angebote. Diese werden dem noch nicht gerecht. Es braucht für Thüringen Leitlinien zur Prävention und Intervention bei Gewalt, aber auch Fortbildungsangebote für Sozialarbeiter*innen, Lehrer*innen, Ärzt*innen etc.

  1. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass Beratungs- und Unterstützungsangebote auch von Frauen* und Mädchen* mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen genutzt werden können?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie dafür konkret umsetzen?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja. Das liegt aber auch in den Händen der Träger, die diese Angebote realisieren.

Im Bundeshaushalt wurden 2019 6 Mio. EUR für ein Investitions- und Sanierungsprogramm für Frauenhäuser und Beratungsstellen bereitgestellt. Laut Plänen des Bundesfrauenministeriums sollen für 2020 nochmal 30 Mio. EUR fließen. Dieses Bundesprogramm unterstützt die Barrierefreiheit des Hilfesystems gegen Gewalt an Frauen mit Behinderung. Das begrüßen wir, nehmen uns aber nicht aus unserer Thüringer Verantwortung. Denn es gibt Lücken, die wir füllen müssen: die Unterversorgung von Frauen mit Behinderungen im Bereich Gynäkologie, zu geringe Unterstützungs- und Wohnangebote für Mütter mit Lernschwierigkeiten, das hohe Armutsrisiko behinderter Frauen, Gewaltschutzprogramme für Frauen in den Werkstätten.

In unserem Wahlprogramm nehmen wir beim Punkt der Umsetzung der Istanbul-Konvention deutlich Bezug darauf, dass die Umsetzung mit besonderem Blick auf die Herstellung von Barrierefreiheit geschehen muss.

DIE LINKE. Thüringen setzt sich dafür ein, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vollständig umzusetzen. Wir wollen Schritt für Schritt Inklusion, umfassende Barrierefreiheit sowie volle Teilhabe in allen Lebensbereichen erreichen. Menschen mit und ohne Behinderungen müssen gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und politisch mitbestimmen dürfen. Die betrifft auch die Beratung und Unterstützung von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigung. Außerdem wollen wir den fortgeschriebenen Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorantreiben.

Wir brauchen ein flächendeckendes Netz an Hilfsangeboten für von Gewalt Betroffene in Thüringen. Dieses muss sowohl physische als auch die psychische Versorgung beinhalten. Wir wollen bestehende Strukturen und den Bedarf weiterer Angebote evaluieren. Darüber hinaus setzen wir auf eine Ergänzung aktueller Angebote in den Einrichtungen durch z.B. telefonische und digitale Hilfs- und Gesprächsangebote, die anonym und von überall wahrgenommen werden können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
vollständige Detailansicht