Der Europarat hat 2011 mit dem „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) ein verbindliches völkerrechtliches Regelwerk geschaffen. Deutschland hat die Konvention allerdings nur unter Vorbehalt gegenüber Artikel 59 ratifiziert, der die Aufenthaltsregelungen betrifft – und somit ausschließlich migrierte Frauen*. Insbesondere durch die geltenden Gesetze zur Ehebestandszeit, Wohnsitzregelung und Residenzpflicht sind die Handlungsoptionen von Frauen* mit ungesicherten Aufenthaltstitel bei Gewalt deutlich beschränkt.
- Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vorbehalte gegen Artikel 59 der Konvention zurückgenommen werden?
- Mit welchen Maßnahmen werden Sie gewaltbetroffenen Frauen* in Thüringen unabhängig von Aufenthaltsstatus und Wohnsitzreglung Schutz bieten?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Das liegt in den Händen des Bundes. Aus unserer Sicht muss auch Artikel 59 der Istanbul-Konvention ratifiziert werden. Alle Angebote für von Gewalt betroffene Frauen steht auch Frauen nicht-deutscher Herkunft offen. |
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Der Vorbehalt gegenüber Artikel 19 ist nicht hinzunehmen – wirksamer Schutz vor Gewalt steht allen Frauen zu, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus! Solange dieser Vorbehalt bestehen bleibt, können die Anforderungen der Istanbul-Konvention in Deutschland keineswegs als erfüllt gelten. Wir haben in Thüringen ein gutes Netz aus Frauenhäusern, Frauenzentren und Interventionsstellen. Damit haben wir viel für den Schutz von Frauen vor Gewalt erreicht. Dennoch gibt es Löcher in der Landkarte, die zu füllen sind. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für die flächendeckende und auskömmliche Finanzierung für Frauenhäuser, Frauenzentren und Frauenberatungsstellen ein und werden auf den Erhalt und Ausbau dieser gewachsenen Unterstützungslandschaft weiter bestehen. Damit fördern wir ein enges Beratungsnetz für Frauen, die von Gewalt betroffen sind – unabhängig von Aufenthaltstitel und Wohnsitz. |
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DIE LINKE. Thüringen steht für den Ausbau des Gewaltschutzes gemäß der Istanbul-Konvention (IK). Wir wollen die IK umsetzen – auch den Artikel 59 und in ihrer Gesamtheit für alle Frauen* und Mädchen* in Thüringen. In den Fällen, in denen die gesetzgeberische Kompetenz Thüringens überschritten wird, besteht die Möglichkeit von Bundesratsinitiativen. Dies hat rot-rot-grün in der Legislatur 2014 bis 2019 bereits häufig genutzt. Wir wollen, dass geflüchtete Menschen in Thüringen ihren Wohnort frei wählen können. Die dezentrale Unterbringung in Wohnungen bleibt für uns eine wichtige Voraussetzung, damit sie ihr Lebeselbstbestimmt gestalten können. Ebenso sind uns umfassende Gewaltschutzkonzepte für schutzbedürftige Personen und LSBTIQ*-Geflüchtet wichtig. Diese wollen wir umsetzen und die Kommunen bei der Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten und Maßnahmen zur Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen unterstützen. Bestandteil umfassender Gewaltschutzkonzepte muss auch ein umfassendes Screening besonderer Schutzbedarfe sowie die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Begleitung und Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen sein. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Sensibilität für Problemlage | ||||||
Konkretion der Maßnahme | ||||||
Effektivität der Maßnahme | ||||||
Bewertung insgesamt |