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Schutz und Unterstützung für alle Hilfe suchenden Frauen*

Sucht und psychische Erkrankungen sind Ausschlusskriterien bei der Aufnahme ins Frauenhaus, doch gerade diese Frauen* sind häufig von Gewalt betroffen und brauchen Schutz.

  1. Wie werden Sie eine Versorgung aller Hilfe suchenden Frauen* sicherstellen?
  2. Werden Sie in der kommenden Legislatur ein Gesamtkonzept für Gewaltschutz und Prävention erarbeiten?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

Zu viele Frauen und Mädchen erleben Gewalt. Die Anzahl der Plätze in Frauenhäusern, die Hilfs- und Beratungsangebote reicht nicht für alle und oder passt nicht zu den jeweiligen Lebens­umständen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern spezifische Angebote für Frauen mit Behinderung, Migrantinnen, Frauen mit Kindern und pflegebedürftige Frauen. Geflüchtete Frauen und ihre Kinder brauchen Schutz, eventuell auch einen Wechsel zu Einrichtungen an anderen Orten. Wir fordern auf Bundesebene die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern durch eine Beteiligung des Bundes.

Und wir brauchen wirksame Sicherheitskonzepte und eine gute Zusammenarbeit von Sicher­heitsbehörden mit Fachberatungsstellen für mehr Sicherheit und Schutz im öffentlichen Raum.

Die Istanbul-Konvention schreibt in Artikel 22 vor, dass „in angemessener geographischer Verteilung spezialisierte Hilfsdienste für sofortige sowie kurz-und langfristige Hilfe für alle Opfer von in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Gewalttaten bereitzustellen oder für deren Bereitstellung zu sorgen“ sei. Ebenfalls enthält es die eindeutige Forderung Plätze in Frauenhäusern bedarfsgerecht auszubauen und die Konvention gilt ausdrücklich für alle Opfer von Gewalt gegen Frauen. Also auch für Frauen mit multiplen Problemlagen.

DIE LINKE.Thüringen fordert die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen. Dies bedeutet nicht nur einen bedarfsgerechten Ausbau von Plätzen in Gewaltschutzeinrichtungen, sondern auch das Bereitstellen von spezialisierten Hilfsdiensten unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit und einem Zugang für alle Opfer von Gewalt an Frauen. Die Konvention sieht vor, dass es einer politischen Gesamtstrategie zum Gewaltschutz bedarf und nimmt auch Bezug auf Prävention. Eine solche Gesamtstrategie zu erarbeiten ist unser Ziel.

Wir brauchen ein flächendeckendes Netz an Hilfsangeboten für von Gewalt Betroffene in Thüringen. Dieses muss sowohl physische als auch die psychische Versorgung beinhalten. Wir wollen bestehende Strukturen und den Bedarf weiterer Angebote evaluieren. Darüber hinaus setzen wir auf eine Ergänzung aktueller Angebote in den Einrichtungen durch z.B. telefonische und digitale Hilfs- und Gesprächsangebote, die anonym und von überall wahrgenommen werden können. Das ermöglicht es auch Menschen zu helfen, die in der Unterbringung mit anderen Betroffenen gefährdend wirken können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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