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Gewaltschutz in der Pflege

Die Situationen für LSBTTIQ-Menschen, die sich in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, insbesondere in Pflegeeinrichtungen, befinden, ist für diese oft unzureichend. Präventive Maßnahmen zur Erhaltung der psychischen Gesundheit sind nur mangelhaft bis gar nicht in den Pflegekonzepten vorhanden. Menschen, die schwul, lesbisch oder bisexuell sind, müssen ihre Sexualität, und transgeschlechtlich oder intergeschlechtlich lebende ihre Körperlichkeit offenbaren. Sie sind somit gezwungen, sich im Alter oder bei Eintritt in diese Einrichtungen zu outen oder werden geoutet. Menschen, die heterosexuell sind oder einem heteronormativem Körperbild entsprechen, müssen dies nicht. Damit steigt der Druck, sich diskriminierenden Ereignissen auszusetzen. Trans* und Intergeschlechtlichkeit sind bisher nicht in den Konzepten der Gesundheitsversorgung auf Landesebene integriert.

  1. Wie werden Sie die genannten Personengruppen insbesondere im Rahmen der jungen Pflege und Alterspflege stärken, um im Gesundheitswesen Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten?
  2. Wie wollen Sie die Präventionsangebote auf Landesebene verbessen, um diese Zielgruppe zu stärken?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Dafür braucht es Beratungs- und Betreuungsstruktur.

Die Pflege in Deutschland steht unter gewaltigem Druck. Für die steigende Zahl Pflege­bedürftiger wird es immer schwieriger, eine gute und passende Versorgung sowie Unterstützung durch qualifizierte Pflegefachkräfte zu finden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen aber, dass Pflegefachleute in allen Bereichen in einer angemessenen Personalausstattung arbeiten. Das Fachkräftepotential muss durch attraktivere Arbeitsbedingungen sowie durch Nachquali­fizierungen von Pflegehelferinnen und -helfern zu Fachkräften gehoben werden. In diesem Zusammenhang ist auch für die Situation von LSBTTIQ-Menschen jeglichen Alters zu sensi­bilisieren. Auf Landesebene wäre eine Sensibilisierung durch Anträge aus der parlamentarischen Arbeit und Regierungsinitiativen zu unterstützen.

Das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt enthält viele Maßnahmen, welche die Bewusstseinsbildung in der Medizin und Pflege betreffen. Da wir zur Umsetzung und Verstetigung des Landesprogramms stehen, können wir uns den Maßnahmen anschließen. So unterstützen wir mit Blick auf die Fragestellung im Besonderen, dass Ärzt*innen, Therapeut*innen, Fachkräfte der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege und sonstige Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen einschließlich der Gesundheitsämter für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie die Belange von LSBTIQ*-Personen durch Fort- und Weiterbildung sowie in der Ausbildung sensibilisiert werden.

Wir möchten auch hinweisen auf die Maßnahmen im Kapitel „Transidente Personen und Intergeschlechtliche im Gesundheitswesen“ und „Gesundheitspflege“, die wir in Bezug auf die Fragestellung herausstellen wollen.

Bei der Bekämpfung von Diskriminierung aller Art setzen wir auf Sensibilisierung in der Schule (z.B. Lehr- und Unterrichtsmaterialien) und in der Ausbildung (z.B. Sensibilisierung von Pflegekräften und Polizisten).

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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