Landesverwaltung als Diversity-Vorbild

Die thüringische Landesverwaltung hat den Auftrag, die Vielfältigkeit der thüringischen Bevölkerung in ihrer eigenen Personalstruktur widerzuspiegeln. Damit steht sie in der Verantwortung, hierauf proaktiv hinzuwirken.

  1. Was sind die Eckpunkte Ihres ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
  2. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir wollen die anonymisierte Bewerbung im Rahmen eines Modells erproben und ggf. auf die gesamte Verwaltung ausweiten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen bei der Personalgewinnung für den öffentlichen Dienst diversity-orientierte Ansätze nutzen und so die Repräsentativität in der Beschäftigtenstruktur hinsichtlich unterschiedlicher Vielfaltsdimensionen wie beispielsweise bei Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund in der öffentlichen Verwaltung und in sozialen Einrichtungen verbessern. Dafür braucht es mehr Antirassismus- und Diversitätstrainings sowie Angebote an Schulungen für kultursensibles Verhalten in Behörden, Kitas, Schulen und Krankenhäusern, also an Orten, an denen Menschen häufig mit Zugewanderten und Geflüchteten arbeiten. Genauso ist für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft die Integrations- und Kulturarbeit der Migrant*innen­organisationen unverzichtbar. Wir werden sie weiter fördern und dafür auch die professionelle Ehrenamtskoordinierung verstetigen. Auch das Netz der Migrations-Beratungsstellen (Migranetz) soll flächendeckend ausgebaut werden. In einem partizipativen Prozess wollen wir zusammen mit zivilgesellschaftlichen Institutionen einen Landesaktionsplan gegen Rassismus und Diskriminierung erarbeiten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen schon länger die Forderung nach anonymisierten Bewerbungsverfahren. Die „Prüfung, Erprobung und ggf. Umsetzung“ von anonymisierten Bewerbungsverfahren fand sich deshalb auch als Maßnahme im Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt wider. Wir werden die Ergebnisse dieser Maßnahme in der kommenden Legislaturperiode evaluieren und auf die flächendeckende Umsetzung der anonymisierten Bewerbungsverfahren in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben drängen.

Als Landespartei kann DIE LINKE nicht ein Konzept für alle Ministerien entwickeln und umsetzen. Allerdings unterstützen wir die neuen Diversity-Ansätze, die in der Verwaltung angeregt werden. Unter dem Thüringer lntegrationskonzepts liegen die Grundlagen für ein Diversity-Management-Konzept der Landesverwaltung. Wir befürworten den Teilkonzept des Personalentwicklungskonzeptes der Landesverwaltung (PEK 2025), die u.a. die  Erhebung von Antidiskriminierungs-und Gleichstellungsdaten sowie Einstellungen, Erfahrungen und Maßnahmen Einzelner und von Behörden zum Thema Diskriminierung innerhalb der Thüringer Landesverwaltung vorsieht.

Im Rahmen der Arbeit der Enquetekommission zu Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen diskutieren wir anonymisierte Bewerbungsverfahren für die Landesverwaltung und fordert eine Initiative zur Etablierung von anonymen Bewerbungsverfahren auf dem Arbeitsmarkt zu ergreifen. Diese soll sich sowohl an Unternehmen der Privatwirtschaft als auch den öffentlichen Dienst richten.     Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Bewerber*innen keine Benachteiligungen im Bewerbungsprozess wegen der im AGG aufgeführten Diskriminierungsdimensionen erfahren. Wie zahlreiche Studien belegen, kommt es trotz dieser eindeutigen Rechtslage dennoch weiterhin zu Diskriminierungen, vor allem auch bezüglich des Merkmals der Herkunft. Für den ersten Schritt des Einstellungsverfahrens, die Einladung zum Bewerbungsgespräch, steht mit dem anonymen Bewerbungsverfahren ein geeignetes Instrument zur Herstellung von mehr Chancengleichheit für alle Bewerber*innen zur Verfügung. Die Anonymisierung wird nach der Einladung zum Bewerbungsgespräch aufgehoben. Die Personalverantwortlichen erhalten bis zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von etwaigen Diskriminierungsmerkmalen der Bewerber*innen. Für die Arbeitgeberseite ergibt für diese Phase des Bewerbungsverfahrens der positive Nebeneffekt, durch die Anonymisierung gar keine Rechtsverstöße gegen das AGG begehen zu können. Auch aus wirtschaftlichen Gründen bietet sich das anonymisierte Verfahren an, da sich in einer vielfältigen Gesellschaft das Arbeitskräftereservoir besser ausschöpfen lässt.

Für uns muss die Landesverwaltung auch Vorbild in Bezug des Diversity Managements sein, wobei wir feste Quoten in diesem Bereich ablehnen. Diversity bedeutetet für uns die Anerkennung, Respektierung und Wertschätzung aller Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, ihrem Lebensalter, ihrer physischen oder psychischen Fähigkeiten oder anderer Merkmale. Die Vielfalt aus allen Menschen mit ihren Stärken und Schwächen macht unser Land einzigartig. Diese Vielfalt sollte sich auch in den Ministerien widerspiegeln. Diskriminierungen im Bewerbungsprozess wollen wir abbauen, wobei wir anonymisierte Bewerbungsverfahren nicht für zielführend halten. Ebenso oft, wie es aufgrund von Vorurteilen ungerechtfertigte Ablehnungen gibt, stellen weitsichtige Vorgesetzte Menschen „trotz“ ihrer persönlichen Umstände ein, um Chancen zu bieten. Wir bauen hier auf eine Sensibilisierung von Führungskräften für die Gefahr der Diskriminierung und entsprechende Fortbildungen. Darüber hinaus wollen wir mit einem umfangreichen Personalentwicklungskonzept dafür sorgen, dass Führungsarbeit in der Verwaltung moderner und zeitgemäßer wird. Dazu zählt auch die individuelle Arbeit mit den Mitarbeitern und situative Führungskompetenz.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Wie werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
  3. Bei der Strafzumessung finden gemäß § 46 Abs. 2 StGB die Beweggründe und die Ziele des Täters Betrachtung. Werden Sie sich für eine Dokumentation und Evaluation der Anwendung dieser Strafzumessungsregel in Prozessverläufen in Thüringen einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir verweisen hierzu auf den Abschlussbericht der Enquetekommission.

Die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft wollen wir fördern, ohne das Prinzip der Bestenauslese zu vernachlässigen. Daher setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darüber hinaus dafür ein, verstärkt in der Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst Module zum Thema Antidiskriminierung anzubieten, wo dies nicht bereits geschieht.

Bei den Thüringer Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwältensteht in den nächsten Jahren eine Pensionierungswelle bevor. Darauf bereiten wir die Justiz vor, indem zum Beispiel durch das neue Thüringer Richter- und Staatsanwälte gesetz die Möglichkeit des früheren Eintritts in den Ruhestand eingeräumt wird. Dadurch werden Stellen frei, die vorzeitig mit jüngerem Personal besetzt werden können. Mit dem Gesetzwerden internationale Standards zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz umgesetzt, indem zum Beispiel das Letztentscheidungsrecht des Justizministers bei Personalentscheidungen weitgehend abgeschafft wird. Die Mitbestimmungsrechte der Richterinnen und Richter und der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden zugleich erweitert. Im Rahmen der Arbeit der Enquetekommission diskutieren wir die Förderung der Kompetenz von Polizei, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, mögliche rassistische Motive von Straftaten zu erkennen, effektiv zu ermitteln und zu ahnden. Außerdem wollen wir vorurteilsmotivierte Straftaten in einer Statistik erfassen und mit den Daten aus der Polizeistatistik zur politisch motivierten Kriminalität (PMK) zu einer Verlaufsstatistik zu verknüpfen. Dazu wollen wir einen verbindlichen Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz zu etablieren und sich auf der Bundesebene mit substantiellen Vorschlägen zur Umsetzung einer Verlaufsstatistik einzubringen. Da bis zur Rahmensetzung zur Einführung einer Verlaufsstatistik durch den Bund bzw. durch Bund-Länder-Arbeitsgruppen noch einige Zeit verstreichen kann, könnte ein kriminologisches Institut mit einer rechtstatsächlichen Untersuchung beauftragt werden, um so auf der Grundlage von § 476 StPO Erkenntnisse über rassistisch motivierte Straftaten zu erlangen. Eine Dokumentation und Evaluation der Anwendung der Strafzumessungsregel in Prozessverläufen in Thüringen werden wir prüfen.

Die Auswahl der Richter erfolgt zunächst durch eine Vorauswahl, die von den erbrachten Punktzahlen in der 1. und 2. Juristischen Staatsprüfung abhängt. Darauf basierend werden die Bewerber zu einem persönlichen Kennenlernen eingeladen, bei dem neben einem fachlichen Gespräch auch die Persönlichkeit des Bewerbers eine große Rolle spielt. Hier kommt es vorrangig darauf an, dass sich der Bewerber fachlich eignet und mit den Arbeitsbelastungen und den Herausforderungen, die mit einer Stelle im Bereich der Justiz einhergehen, umgehen kann. Als Freie Demokraten sind der Auffassung, dass durch dieses transparente und für jeden qualifizierten Bewerber offene Auswahlverfahren eine gesellschaftliche Vielfalt im Hinblick auf die Einstellung von Richtern gewährleistet ist. Dennoch befürworten wir, innerhalb von Aus-, Fort- und Weiterbildungen im öffentlichen Dienst, Anteile mit einer Sensibilisierung für die gesellschaftliche Vielfalt zu erweitern.

Bei der aktuellen Auslastung der Justiz sehen wir momentan keine Kapazität die Anwendung der Strafzumessungsregel zu evaluieren. Wir gehen von einer grundsätzlichen Berücksichtigung bei allen Verfahren aus.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Förderung eines diskriminierungssensiblen und vielfaltbewussten Kulturbetriebs

Kulturelle Einrichtungen haben die Möglichkeit, auf künstlerische und informative Weise gesellschaftliche Missstände und Diskriminierungen zu thematisieren. Gleichzeitig werden auch innerhalb des Kulturbetriebs diskriminierende Praxen reproduziert. Dazu gehört etwa, dass Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen in Filmen, auf Bühnen oder in Museen personell wie thematisch unterrepräsentiert sind und /oder Zugangsmöglichkeiten fehlen.

  1. Werden Sie Fördermittel für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen?
  2. Wie werden Sie fördern, dass Kulturinstitutionen marginalisierte Bevölkerungsgruppen in ihrer Personalstruktur angemessen abbilden, ihre Perspektiven in den Angeboten und Inhalten repräsentieren und gruppenspezifische Zugangsbarrieren abbauen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das findet in der Kultur und Kunst bereits statt.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich dafür einsetzen, Fördermittel für Kulturbeiträge bereitzustellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen. Kunst und Kultur bringen Menschen zusammen, stärken den demokratischen Diskurs, stiften Identität und können die Angst vor der Globalisierung mindern. Sie sind keine Dekoration, sondern gehören ins Zentrum der Gesellschaft. Kunst und Kultur bilden den Resonanzraum für unser politisches und gesellschaftliches Denken und Handeln. Die Freiheit der Kunst ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht verhandelbar. Wir wollen darüber hinaus den Blick für die europäische, insbesondere die deutsche Kolonialgeschichte schärfen. Hierzu zählt für uns GRÜNE auch die Förderung von künstlerischen und nichtkünstlerischen Projekten zur Zeitgeschichte.

Kulturförderung muss für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fair, nachhaltig, dezentral, gendergerecht, partizipativ und barrierefrei sein und eine Gesellschaft der Vielen im Blick haben. Entscheidungsstrukturen – sei es in der Landesverwaltung, in Stiftungen oder Jurys – wollen wir gendergerecht besetzen. Kulturvereine sollen in Zukunft bei der Beantragung von Landes- und Bundesfördermitteln kompetenter beraten und unterstützt werden. Förderausschreibungen sollten niedrigschwellig und möglichst zweisprachig zugänglich sein.

Wir begrüßen die inklusiven Angebote im Bereich der Sozio- und Breitenkultur und auch der freien Szene und für den Bereich der kulturellen Bildung. Beim Blick auf die Theater festzustellen ist, dass sich die Theaterbetriebe sehr wohl inklusive und vielschichtig im Personal abbilden. Trotzdem möchten wir die Diversitätsansätze im Kulturbereich erhören.  Die wachsende Vielfalt in der Gesellschaft muss uns dazu anhalten, ein Konzept für Diversität im Kulturbereich zu entwickeln. Dazu werden wir Diversitäts- und Gleichstellungspläne auf den Weg bringen – mit konkreten Maßnahmen in den Bereichen Personal, Programm, Publikum und Zugänge.

 

Ja, wir werden Fördermittel auch für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen. Schwächen der Gesellschaft aufzuzeigen ist ureigenste Aufgabe von Kultur und wird genau aus diesen Gründen finanziell gefördert.

Welche Bevölkerungsgruppen sich in der Personalstruktur von Kulturinstitutionen wiederfinden, obliegt den jeweiligen Institutionen und ihren Personalakteuren. Für Kultureinrichtungen, die vom Land Thüringen als Arbeitsgeberin geführt werden, gelten die gleichen Antidiskriminierungsvorgaben wie für alle anderen Verwaltungseinrichtungen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Frauen in Männer-dominierten Berufen

In Berufen im Handwerk, im IT-Bereich oder Ingenieurswesen ist der Anteil von Frauen immer noch sehr niedrig und oft sind Frauen auf Konferenzen kaum sichtbar. Dies führt dazu, dass Frauen kaum ermutigt werden, sich diese Berufe zuzutrauen und einen solchen Beruf zu wählen.

  1. Wie werden Sie Frauen in nicht-akademischen, in der Hauptsache durch Männer dominierten Berufen, wie im traditionellen Handwerk dabei unterstützen diese Berufswahl zu treffen?
  2. Wie werden Sie Frauen in MINT-Fächern dabei unterstützen, Professuren bekleiden zu können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir setzen uns dafür ein, dass Frauen und Männer gleich bezahlt werden. Unser Ziel ist es die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen von Frauen in allen Berufen zu verbessern. Im Rahmen der Berufsorientierung sollen junge Menschen dabei unterstützt werden den Beruf zu ergreifen, der ihren Fähigkeiten und Wünschen entspricht, unabhängig vom Geschlecht.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen eine Gesellschaft, in der Frauen und Männer gleichberechtigt, selbstbestimmt und solidarisch miteinander leben. Wir wollen, dass Mädchen und Frauen ebenso wie Jungen und Männer so leben, wie sie es wollen. Sie sollen ihre Potenziale entfalten und Grenzen überwinden können. Dazu gehört auch die freie Berufswahl. Bislang wählen Mädchen Ausbildungsfächer bzw. Studienplätze aus einem meist eingeschränkten Spektrum. Solange Arbeit und Berufe noch immer in frauen- bzw. männerdominiert eingeteilt werden, unterstützen wir die Aufklärungsarbeit. Die muss im Elternhaus ebenso passieren wie in der Schule, in den IHKn und Handwerkskammern, den Hochschulen und Universitäten. Darüber hinaus machen wir uns stark für die finanzielle Förderung weiterer Angebote wie „Thex Frauensache“, um Netzwerke von Gründerinnen und Unternehmerinnen zu fördern.

DIE LINKE. Thüringen steht dafür, dass die Tarifbindung gestärkt und ein höherer Mindestlohn ausgehandelt wird und unterschiedliche Löhne für die gleiche Arbeit in Ost und West und zwischen Männern und Frauen überwunden werden. Dies sind wichtige Bausteine, um einer Ungleichbehandlung am Arbeitsmarkt entgegen zu wirken.

Außerdem möchten wir die Arbeit und Erfolge von Unternehmerinnen und Gründerinnen sichtbarer machen, um Frauen zur Selbstständigkeit zu ermutigen. Unternehmensgründung gilt häufig als männliche Domäne, das wollen wir ändern. Bildung – und damit auch Ausbildung – bedeutet für uns eine auf die Selbstverwirklichung und Emanzipation der/des Einzelnen gerichtete Bildung. Das Aufbrechen tradierter Rollenbilder und das Zurückdrängen von Diskriminierung wollen wir mit eine diskriminierungskritischen Lehr- und Lernkultur unterstützen. Zum Beispiel wollen wir Lehr- und Lernmaterialien auf rassistische und diskriminierende Inhalte überprüfen und ein Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsmonitoring im Bildungsbereich einrichten.

Wir wollen mehr Doktorandinnen und Professorinnen sowie mehr Frauen in Führungspositionen an den Thüringer Hochschulen. Wir werden die gesetzlichen Fortschritte in diesem Bereich unter Rot-Rot-Grün mit weiteren Maßnahmen unterstützen und fordern die Umsetzung des Kaskadenmodells, wodurch sich höherrangige Ebenen an dem Frauenanteil der unteren Ebenen orientieren müssen.

Grundsätzlich bekennen wir uns uneingeschränkt zur Berufsfreiheit. Frauen und Männer sollen die Karrierewege offenstehen, die ihren Talenten und Interessen entsprechen. Dafür bietet unser Schul- und Ausbildungssystem die besten Voraussetzungen. Gerade bei jungen Frauen haben wir bei der Nachwuchsgewinnung von Handwerk und MINT- Berufen noch Nachholbedarf. Eine sinnvolle Aktion ist dabei der Girls Day. Eine offene Berufsorientierung an den Schulen darf allerdings nicht nur einen Tag im Jahr diesen Aspekt im Fokus haben. Allgemein wollen wir bereits ab dem frühen Kindesalter geschlechtsspezifische Stereotype abbauen. Unsichtbare Barrieren beim akademischen Aufstieg hin zur Professur wollen wir abbauen. Wir wollen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts verhindern und die Hochschulen motivieren, eine vielfältige Lehrstuhlbesetzung vorzunehmen, d.h. mehr Professuren an Frauen zu vergeben. Feste Quoten zur Besetzung von Professuren lehnen wir jedoch ab.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Frauen in Führungspositionen

Weil Frauen durch die Erziehung von Kindern oft in die Teilzeitfalle geraten, steigen sie seltener in Führungspositionen auf. Andere Gründe hierfür sind beispielsweise die Nicht-Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dass Frauen wegen eines tradierten Rollenbildes oft nicht zugetraut wird, sich durchsetzen zu können und dass Frauen ihren Führungsanspruch aus Angst vor Anfeindungen oft nicht adäquat äußern können.

Wie werden Sie Frauen dabei unterstützen, in Führungspositionen zu gelangen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Einfluss haben wir im Rahmen der Regierungsarbeit zunächst nur auf den Öffentlichen Dienst. Hier haben wir ein Frauenförderprogramm etabliert. Außerdem setzen wir uns für Quoten in DAX-Unternehmen ein.

Um mehr Gleichberechtigung in Führungsgremien zu schaffen, fordert die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine 50-Prozent-Frauenquote für die 3.500 börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen und Maßnahmen für Führungspositionen auf allen betrieblichen Ebenen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Das ist der richtige Weg. Thüringen hat viele KMU – hier müssen wir unseren eigenen Weg gehen: dafür werben, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in Führungspositionen möglich ist. Familienarbeit stärker anerkennen. Frauen durch Coachingangebote zur Nachfolge in Betrieben motivieren. Berufe mit hohem Frauenanteil müssen gesellschaftlich und finanziell aufgewertet werden, die Rechte von Gleichstellungsbeauftragten müssen gestärkt werden. Dazu sind auch gute und flexible Kinder­betreuungsmöglichkeiten und die Flexibilität am Arbeitsplatz auszubauen.

Wir verweisen auf unsere Antwort zur Frage „Frauen in männer-dominierten Berufen“ und ergänzen, dass DIE LINKE. Thüringen die gerechtere Verteilung von familiärer Sorge-und Pflegearbeit zwischen den Geschlechtern fördern will.

Wir haben das als Thüringer „Herdprämie“ bekannte Landeserziehungsgeld der CDU abgeschafft. Unter Rot-Rot-Grün wurde die soziale Infrastruktur für Familien erhalten und ausgebaut. Unternehmen haben wir bei der Einführung familienfreundlicher Arbeitsplätze und -zeiten unterstützt. Wir haben bereits ein beitragsfreies Kindergartenjahr geschaffen und werden 2020 ein zweites Jahr beitragsfrei stellen. Das entlastet Familien im Durchschnitt um 3.000 Euro pro Kind. Wir haben die Familienförderung neu aufgestellt und die Thüringer Allianz für Familie und Beruf neu ausgerichtet. Zukünftig wollen wir mindestens ein drittes beitragsfreies Kindergartenjahr erreichen. Mittelfristig wollen wir die komplette Gebührenfreiheit frühkindlicher Bildung.

All diese Maßnahmen wirken auch unterstützend für Frauen eine Vereinbarkeit ihres Berufs mit der Familie herzustellen und ihrer beruflichen Tätigkeit weiter nachgehen zu können.

Der wichtigste Schritt dazu ist der konsequente Abbau von sichtbaren und unsichtbaren Barrieren sowie die konsequente Bekämpfung von Diskriminierungen. Die sog. Teilzeitfalle, in die Frauen geraten, nimmt glücklicherweise bereits tendenziell ab. Frauen setzen heute nicht mehr so lange wie früher nach einer Geburt mit ihrer beruflichen Tätigkeit aus und Männer haben heute den Wunsch, mehr für ihre Kinder da zu sein. Die tradierten Rollenbilder lösen sich nach und nach auf. Elternzeit für Männer müssen wir dabei noch deutlich attraktiver gestalten. Wir setzen uns zudem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, indem wir uns u.a. für eine bessere qualitative Betreuung im Kita-Bereich mit einem guten Personalschlüssel einsetzen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Innerparteiliche Teilhabe

Personengruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, sind in politischen Entscheidungsprozessen oftmals unterrepräsentiert. Ausschlussmechanismen werden dabei teilweise bereits beim Zugang zu Informationen und zu Veranstaltungen wirksam. Sie zeigen sich aber vor allem bei der Partizipation in Parteien sowie in der Vergabe von Mandaten und hauptamtlichen Positionen innerhalb der Parteien.

  1. Wie stellen Sie in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit, Ihren Entscheidungsfindungsprozessen und Abläufen sowie in Ihrer Personalstruktur Zugang und Teilhabe für alle Menschen sicher?
  2. Welche Personengruppen rücken Sie dabei ins Zentrum Ihrer Bemühungen?
  3. Wo nehmen Sie noch Lücken in der Partizipation wahr?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir wollen, dass sich möglichst viele Menschen sich an politischen Prozessen und Entscheidungen beteiligen. In dieser Legislatur haben wir uns insbesondere um die Verbesserung der politischen Partizipation junger Menschen und von Frauen bemüht, durch die Absenkung des Wahlalters, die Novelle des Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes und die Einführung des Paritätsgesetzes.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ergreifen bereits heute zahlreiche Maßnahmen, allen gesellschaftlichen Gruppen die Teilnahme an unseren Entscheidungsprozessen und Abläufen zu ermöglichen. So sorgen wir beispielsweise für barrierefreie Zugänge und organisieren bei Bedarf Kinderbetreuung oder Gebärdendolmetscher. Ebenso veröffentlichen wir Wahlprogramme und andere Dokumente in einfacher oder leichter Sprache, um sie mehr Menschen zugänglich zu machen. Auch wenn bei uns diesbezüglich noch nicht alles perfekt sind, arbeiten wir doch kontinuierlich an Verbesserungen. Für uns ist die Quote das entscheidende Instrument, um Frauen und Männer in politischen Prozessen zu gleichen Teilen zu berücksichtigen. Bei Listenaufstellungen sind alle ungeraden Plätze Frauen vorbehalten, Platz 1 ist also immer weiblich besetzt.

Unsere Gremien und Wahllisten sind geschlechterparitätisch besetzt. Da aber gerade die Politik im Gesamten ein noch immer deutlich männerdominierter Bereich ist, ist es unser Anspruch, ein Gesetz zu erlassen, wonach alle Gremien und Wahllisten geschlechterparitätisch zu besetzen sind. Geschlechtergerechte Sprache und Bilder sind für unsere Veröffentlichungen selbstverständlich. Bei Veranstaltungen und Parteitagen bieten wir  Kinderbetreuung an. Unser Ziel ist es, allen Menschen (partei-)politische Teilhabe und Entscheidungsbefugnisse zu ermöglichen und dafür eventuell notwendige Unterstützungen oder Hilfestellungen anzubieten. Zurzeit arbeiten wir an Diversity-Konzept für die Partei, um die Teilhabe insbesondere von People of Color und Migrant*innen zu erhöhen.

Wir Freien Demokraten sind offen für alle Menschen, die an der liberalen Idee mitwirken wollen. Dabei werden weder Gruppen bevorzugt noch benachteiligt. Wir bemühen uns, wo möglich, Veranstaltungen und Treffen so barrierefrei wie möglich zu gestalten und gehen vor allem individuell auf besondere Herausforderungen ein. Da wir bisher noch nicht damit konfrontiert waren, nutzten wir bisher keine Gebärdendolmetscher auf Parteitagen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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