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Religiöse Selbstbestimmung muslimischer Frauen und Mädchen

In jüngster Zeit wird wieder verstärkt über religiös motivierte Bekleidung von muslimischen Frauen und Mädchen diskutiert. Dies hat in der Vergangenheit zu gesetzlichen Kopftuchverboten im öffentlichen Dienst und auch darüber hinaus zur Diskriminierung auf dem privaten Arbeitsmarkt geführt.

  1. Planen Sie ein Gesetz, durch das Frauen mit Kopftuch der Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst verwehrt oder erschwert wird?
  2. Planen Sie ein Gesetz, durch das die Religionsfreiheit von Minderjährigen eingeschränkt werden soll, um zu verhindern, das Mädchen sich selbstbestimmt für oder gegen das Kopftuchtragen entscheiden können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Nein.

Das Leitbild von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Vielfalt, Gleichberechtigung, die Anerkennung der Grund- und Menschenrechte und gegenseitiger Respekt. Wir wissen uns hier einig mit dem Bundesverfassungsgericht, das in seiner 2015 ergangenen Entscheidung zum „Kopftuchverbot“ für Lehrkräfte ausdrücklich betonte, dass eine Benachteiligung anderer als christlicher und jüdischer Religionsangehöriger verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen sei. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wissen um das Spannungsverhältnis des „Mäßigungsgebots“ für Beschäftige im öffentlichen Dienst zum einen und um die Gefahr eines tatsächlichen „Berufsverbots“ bei Tragen von religiös geprägter Kleidung zum anderen. Die grundgesetzlich gebotene Neutralität des Staates wird jedoch überdehnt, wenn Frauen mit Kopftuch der Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst grundsätzlich verwehrt oder erschwert wird. Ein entsprechendes Gesetz würde daher GRÜNEN Grundsätzen widersprechen und wird nicht geplant.

Ein Kopftuchverbot für Minderjährige birgt die Gefahr, dass Mädchen vom Schulbesuch ferngehalten werden. Es besteht also ein Konflikt mit dem Recht von Kindern auf Bildung. Dieses Recht der Kinder ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN höherwertig, so dass ein Gesetz zur Verhin­derung des Kopftuchtragens von minderjährigen Mädchen nicht geplant ist. Wir halten allerdings entsprechende pädagogische Gespräche in der Schule mit den Eltern und dem Kind für geboten.

Nein, wir planen keines dieser Gesetze. Stattdessen wollen wir ein Landesantidiskriminierungsgesetz entwickeln, das Schutz vor rassistischer Diskriminierung, vor Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen Identität und des sozialen Status bietet.

Nein, wir planen kein Gesetz, durch das Frauen mit Kopftuch der Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst verwehrt oder erschwert wird.

Nein, wir planen kein Gesetz, durch das die Religionsfreiheit von Minderjährigen eingeschränkt werden soll. Es ist selbstverständlich, dass wir gegen eine selbstbestimmte Entscheidung zum Tragen eines Kopftuchs keinerlei Maßnahmen ergreifen. Dennoch sehen wir es kritisch, wenn minderjährige Mädchen gegen ihren Willen ein Kopftuch tragen müssen oder aus religiösen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen. Hier müssen sinnvolle Kompromisse gefunden werden, die den Kindern und Jugendlichen ein selbstbestimmtes Leben in Deutschland ermöglichen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Inklusion und Bildungsgerechtigkeit

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Wie stellen Sie sicher, dass der Bildungserfolg für alle Kinder trotz verschiedener Hintergründe und Fähigkeiten garantiert wird, insbesondere beim Zugang zur Schule und Schulübergängen, speziell dem ins Gymnasium?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Maßnahmen zur Förderbedarfsfeststellung diskriminierungsfrei erfolgen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir setzen auf ein inklusives Schulsystem. Das Kind soll im Mittelpunkt stehen und die Schule die individuellen Bedarfen des berücksichtigen. Aus unserer Sicht ist ein Ausbau der Thüringer Gemeinschaftsschule der richtige Weg, das sie eine möglichst späte Selektion im Bildungssystem ermöglicht.

Das Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, dass jede und jeder den jeweils bestmöglichen Schulabschluss erreichen kann. Dazu werden wir die Qualität von Schule verbessern, indem wir die Schulentwicklung voranbringen, einen schulischen Qualitätsrahmen schaffen und die externe Evaluierung ausbauen. Programme zu gewaltfreien Konfliktlösungsstrategien sollen ausgebaut und die Stellen für Schulsozialarbeit bis 2025 verdoppelt werden, damit an jeder Schule künftig Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen kann.

Den Rechtsanspruch auf individuelle Förderung und das Recht auf gemeinsamen Unterricht werden wir weiter umsetzen, die Voraussetzungen für inklusiven Unterricht weiter verbessern und das Elternwahlrecht konsequent stärken. Dazu gilt es, die Lehrer*innenbildung konsequent an Inklusion auszurichten, gleichberechtigte multiprofessionelle Teams an Schulen einzurichten und den Entwicklungsplan Inklusion umzusetzen. Die Förderbedarfsfeststellung soll weiterhin professionell auf einer wissenschaftlich fundierten Basis erfolgen. Insbesondere gilt es, zukünftig Lehrkräfte für den professionellen Umgang mit Vielfalt aus-, fort- und weiterzubilden, so dass sie geeignete Förder- und Unterstützungsangebote entwickeln können.

Sprache ist der wichtigste Schlüssel zu gelungener Integration. Die Kapazitäten für die schulische Sprachförderung wollen wir erhöhen, mitgebrachte Sprachkompetenzen stärker anerkennen und die Programme „Start Deutsch“ und „Start Bildung“ in die Berufsschulen integrieren. Die Schulpflicht soll erweitert werden, bis ein erster Schulabschluss erreicht ist oder das 18. Lebensjahr vollendet ist. Das pädagogisch unwirksame Sitzenbleiben wollen wir abschaffen.

Die LINKE. Thüringen setzt sich für ein Bildungswesen ein, dass jedem Kind vollkommen ungeachtet seiner Herkunft entsprechend seiner individuellen Anlagen, Interessen und Fähigkeiten die besten Bildungschancen ermöglicht. Das neue Schulgesetz trägt deswegen in allen Teilen dem inklusiven Ansatz der Bildung Rechnung, wobei die Grundsätze der individuellen Förderung und der Antidiskriminierung gleich in den ersten Paragraphen geregelt sind. Verschiedene Bestimmungen im Gesetz untersetzen das, so für das Gymnasium §7(2) Nachteilsausgleich und Hilfsmittel bzgl. der Aufnahmeprüfung. Um Kindern mit Migrationshintergrund den Weg ans Gymnasium zu erleichtern, haben wir die Anerkennung der Herkunftssprache als zweite Fremdsprache gesetzlich verankert.
Zur Frage 2 wäre wichtig, zu wissen, welche Diskriminierungserfahrungen während der Feststellung eines möglichen Förderbedarfs hier konkret gemeint sind. Wenn es solche gibt, so muss vorgebeugt und dagegen interveniert werden. Hierbei laden wir sie ein diese Bedarfe aufzuzeigen und gemeinsam mit uns Lösungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen

Wir Freie Demokraten bauen auf die Kompetenz der Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort in den Schulen. Jedes Kind soll die Chance erhalten, ganz individuelle Förderung zu erfahren. Das geht nur mit kompetenten und motivierten Lehrerinnen und Lehrern. Gemeinsam mit der Schulleitung und den Eltern sollen sie auch weiterhin speziellen Förderbedarf ermitteln und umsetzen können. Hierfür bietet unser Konzept der „selbstverantwortlichen  Schule“ viele Ansätze, um möglichst unkompliziert zusätzliches Personal in die Bildungsarbeit einzubeziehen. Wir vertrauen darauf, dass durch den regelmäßigen Austausch im Lehrerkollegium Diskriminierung entgegengewirkt wird.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierung von Schüler*innen mit Migrationsgeschichte im Bildungsbereich entgegenwirken

Im thüringer Bildungsbereich existiert nach wie vor kein wirksamer rechtlicher Diskriminierungsschutz. Viele Schüler*innen und Beratungsstellen berichten jedoch von Diskriminierungserfahrungen an Bildungseinrichtungen. Insbesondere Schüler*innen mit Migrationsgeschichte erfahren strukturell Nachteile im thüringer Bildungswesen, folglich sind sie in den Gymnasien und Hochschulen unterrepräsentiert.

  1. Werden Sie Maßnahmen zum Schutz gegen Diskriminierung im thüringer Schulgesetz verankern?
  2. Wie werden Sie gegen Diskriminierung an thüringer Bildungseinrichtungen vorgehen und Schüler*innen mit Migrationsgeschichte einen gleichberechtigten Zugang zu Gymnasien und Hochschulen ermöglichen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das ist im Rahmen der aktuellen Schulgesetznovelle bereits berücksichtig.

Das Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, dass jede und jeder den jeweils bestmöglichen Schulabschluss erreichen kann. Dazu werden wir die Qualität von Schule verbessern, indem wir die Schulentwicklung voranbringen, einen schulischen Qualitätsrahmen schaffen und die externe Evaluierung ausbauen. Programme zu gewaltfreien Konfliktlösungsstrategien sollen ausgebaut und die Stellen für Schulsozialarbeit bis 2025 verdoppelt werden, damit an jeder Schule künftig Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen kann.

Den Rechtsanspruch auf individuelle Förderung und das Recht auf gemeinsamen Unterricht werden wir weiter umsetzen, die Voraussetzungen für inklusiven Unterricht weiter verbessern und das Elternwahlrecht konsequent stärken. Dazu gilt es, die Lehrer*innenbildung konsequent an Inklusion auszurichten, gleichberechtigte multiprofessionelle Teams an Schulen einzurichten und den Entwicklungsplan Inklusion umzusetzen. Die Förderbedarfsfeststellung soll weiterhin professionell auf einer wissenschaftlich fundierten Basis erfolgen. Insbesondere gilt es, zukünftig Lehrkräfte für den professionellen Umgang mit Vielfalt aus-, fort- und weiterzubilden, so dass sie geeignete Förder- und Unterstützungsangebote entwickeln können.

Sprache ist der wichtigste Schlüssel zu gelungener Integration. Die Kapazitäten für die schulische Sprachförderung wollen wir erhöhen, mitgebrachte Sprachkompetenzen stärker anerkennen und die Programme „Start Deutsch“ und „Start Bildung“ in die Berufsschulen integrieren. Die Schulpflicht soll erweitert werden, bis ein erster Schulabschluss erreicht ist oder das 18. Lebensjahr vollendet ist. Das pädagogisch unwirksame Sitzenbleiben wollen wir abschaffen.

Wir verweisen auf 3.1, 3.2., 3.3, 3.4, 3.7,10.3.

Wir Freie Demokraten sind davon überzeugt, dass Diskriminierung nicht über Gesetze zu lösen ist, sondern gesellschaftlich im gemeinsamen Miteinander bearbeitet werden muss. Grundlage dafür und für alle Gesetzmäßigkeiten ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Um die Durchlässigkeit des Schulsystems auch für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zu garantieren und Chancengerechtigkeit für alle herzustellen, müssen wir die Pädagoginnen und Pädagogen für bewusste und unbewusste Diskriminierung sensibilisieren. So werden diese sich der Gefahr der Verurteilung bewusst und können im Kollegium daran arbeiten, Diskriminierung zu vermeiden.

Darüber hinaus sehen wir ein großes Potential in der Stärkung der Schülerinnen und Schüler selbst, sich für das eigene Vorankommen einzusetzen und Chancen einzufordern.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Anerkennung sprachlicher Vielfalt in der Schule

Kinder, die nicht in Deutschland geboren sind, sprechen oft noch nicht in ausreichendem Maße Deutsch. Sie verwenden daher bisweilen ihre Herkunftssprache, um zu kommunizieren. In vielen Schulen in Thüringen werden sie aufgrund ihrer Herkunft und Sprachkenntnisse diskriminiert. Es gibt Fälle, in denen die Verwendung der Muttersprache verboten ist.

  1. Werden Sie sicherstellen, dass Kinder mit Migrationshintergrund die Sprache ihres Herkunftslandes erhalten bleibt?
  2. Planen Sie, neue Lösungen für den Unterricht von Herkunftssprachen für migrantische Kinder zu entwickeln und dabei migrantische Lehrer*innen und Expert*innen in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Sicherzustellen kann nicht nur durch den Staat, sondern muss vor allem durch das familiäre Umfeld sichergestellt werden.

Die Anerkennung von sprachlicher Vielfalt und der jeweiligen Herkunftssprache im schulischen Kontext halten wir für wichtig. Selbstverständlich braucht es entsprechende Lehrkräfte dafür, die wir sukzessive gewinnen wollen. Neben der intensiven Förderung in Deutsch als Zweitsprache, die wir allerdings für prioritär halten, wollen wir auch den Unterricht in den jeweiligen Herkunftssprachen als ergänzendes Wahlfach unterstützen.

Nach Entscheidung der Kultusministerkonferenz gehört der herkunftssprachliche Unterricht zu den Standards der Interkulturellen Bildung und Erziehung (IBE). Die Anerkennung und die Möglichkeit zur Pflege der Herkunftssprache für Menschen mit Migrationshintergrund sind uns wichtig. Wir möchten uns in der kommenden Legislatur der Herausforderung des gestiegenen Bedarfs nach herkunftssprachlichem Unterricht stellen und gemeinsam mit Betroffenenorganisationen und Bildungsexpert*innen (z.B. dem Bundesausschuss Migration, Diversity und Antidiskriminierung der GEW) Konzepte entwickeln, die ermöglichen, dass auch in Thüringen ein Teil des zu erteilenden Unterrichts in der Herkunftssprache erteilt werden kann. Bezüglich der Ausbildung und Gewinnung von Lehrkräften für herkunftssprachlichen Unterricht benötigt Thüringen Erfahrungen aus anderen Bundesländern.

Mehrsprachigkeit ist etwas Besonderes und sollte daher grundsätzlich erhalten und gefördert werden. Aus unserer Sicht sollte der Fokus im Unterricht an Thüringer Schulen auch in Zukunft auf dem Erlernen von Deutsch und Englisch liegen. Unser Konzept der „selbstverantwortlichen Schule“ lässt aber auch hier Raum, bei besonderem Bedarf in den jeweiligen Schulen ganz eigene Sprachausbildung zu organisieren. Wenn Schulen selbst über Personal, Budget und Inhalt entscheiden können, stellt das Lehrangebot einer seltenen Sprache sicher einen Mehrwert dar. Darüber hinaus vertrauen wir auch auf die Fähigkeit der jeweiligen Community, den Erhalt der Muttersprache selbstorganisiert zu ermöglichen. Dafür gibt es bereits heute gute Beispiele.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gleichwertigkeit aller Körper als Vermittlungsziel der frühkindlichen Erziehung

Der dicke Körper wird in unserer Gesellschaft als defizitär betrachtet und kommuniziert. Dies führt bereits im Kindesalter zu einem geringen Selbstwertgefühl bei dicken Kindern und einer Ablehnung derselben durch ihre Spielkamerad*innen. Mit Einsetzen des sexuellen Interesses reagieren sie aufgrund dieses verinnerlichten Minderwertigkeitsgefühls häufig misstrauisch und ablehnend auf die positive Ansprache ihres dicken Körpers und zeigen Anzeichen von Körperhass.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass in der Kita körperliche Vielfalt respektiert und positiv thematisiert wird?
  2. Werden Sie den Gedanken der Gleichwertigkeit aller Körper als Lernziel in den Lehrplänen verankern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir setzen uns für einen Ausbau von Weiterbildungen für Fachkräfte in Kindertagesstätten mit Blick auf den Umgang mit Rassismus und Diskriminierung ein.

Vielfalt ist ganz normal. Das gilt natürlich auch für die körperliche Vielfalt. Ob groß, klein, dick oder dünn – jeder Mensch ist gleich viel wert und verdient Respekt. Der Respekt vor der körperlichen Vielfalt soll daher im Sinne einer inklusiven und diskriminierungsfreien Bildung konsequenter Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Kontext frühkindlicher und schulischer Bildung werden. Einer Aufnahme des Lernziels „Gleichwertigkeit aller Körper“ in die unterschiedlichen Lehrpläne stehen wir sehr aufgeschlossen gegenüber. Zum respektvollen Umgang mit körperlicher Vielfalt gehört auch die Freiheit von Gewichtsdiskriminierung.

Die Kindertagesstätte hat den Grundsatz der Nichtdiskriminierung und der Antidiskriminierung zu leben und zu vermitteln. Dabei ist es vollkommen egal, ob ein Kind ein anderes wegen Körperfülle, Magerheit, Haarfarbe, Hautfarbe, Art der Bekleidung oder aus irgendeinem anderen Grund diskriminiert – in all diesen Fällen ist eine Intervention und pädagogische Einwirkung wichtig. Ein Lernziel von der Gleichwertigkeit aller Körper gibt es bisher nicht. An dieser Stelle ist aber durchaus die Vermittlung eines positiven Körpergefühls und Körperselbstbildes für alle Kinder im Zusammenhang auch mit gesundheitlicher Grundstandards wie der Wichtigkeit gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung Aufgabe der Kindertagesstätte, wie dies auch im Thüringer Bildungsplan 18 Jahre festgelegt ist. Bisher hat sich DIE LINKE. Thüringen inhaltlich nicht mit Gewichtsdiskriminierung auseinander gesetzt. In unserem Landeswahlprogramm nehmen wir lediglich Bezug auf die negativen gesundheitlichen Folgen, wenn Mädchen von Beginn an mit unrealistischen Körperbildern konfrontiert werden. Daher können wir zu den genannten Fragen keine tiefergehende Stellung beziehen. Bei innerparteilichen Diskussionsprozessen und politischen Entscheidungsfindungen setzt DIE LINKE. Thüringen auf das Expert*innenwissen von Interessenvertretungen, Betroffenen, Aktiven und auf die entsprechenden Communities. Dies wünschen wir uns auch an diesem Punkt, um uns eine Position zu Gewichtsdiskriminierung erarbeiten zu können. Für Anregungen, Hinweise und Expertise sind wir offen und nehmen diese dankbar entgegen.

Ziel guter Arbeit in unseren Kindertageseinrichtungen ist die Kompetenzvermittlung zu einem respektvollen Umgang miteinander. Dazu gehört auch der Respekt vor jedem einzelnen Kind, d.h. auch vor der körperlichen Vielfalt. Verstöße dagegen gehören daher mit den Kindern offen angesprochen. Bisher ist ein Verständnis der Gleichwertigkeit aller Körper nach unserer Auffassung bereits vom Lehrplan als Selbstverständlichkeit erfasst. Wir bauen hier auch wieder auf Sensibilisierung der Pädagoginnen und Pädagogen über entsprechende Fortbildungsprogramme. Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass die Kinder bereits in der KiTa für ein gesundes Körpergefühl sensibilisiert werden sollten, damit sie frühzeitig lernen z.B. auf den Bewegungsdrang des Körpers zu reagieren und ein Bewusstsein für Gesundheit entwickeln.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Geschlechtssensible Bildungsarbeit in Schulen

Die geschlechterspezifische Sozialisation von Mädchen und Jungen wird in der Schule immer wieder reproduziert. So haben Mädchen im Sportunterricht Sportarten zu lernen, die gemeinhin als weiblich belegt gelten. Sie erhalten keine Möglichkeit, in der Schule mit Sportarten in Kontakt zu kommen, die gemeinhin als männlich gelten, wie Boxen oder Ringen.

  1. Werden Sie beim Sportunterricht in Thüringen sicherstellen, dass Mädchen und junge Frauen Zugang zu Sportarten haben, die gemeinhin als ‚männlich’ gelten?
  2. Werden Sie es Jungen ermöglichen, sich in Sportarten auszuprobieren, die häufig als ‚weiblich‘ gelten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Der Sportunterricht ist allgemeinverbindlich für alle Schüler*innen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine geschlechtersensible Bildung ein. Das gilt auch für den Zugang zu Sportarten, beispielsweise im Sportunterricht. Die Einteilung in „männliche“ und „weibliche“ Sportarten halten wir für überholt. Eine Überwindung von solchen geschlechtsstereotypischen Lernsituationen gelingt nur durch eine gute Aus-, Fort- und Weiter­bildung sowie konsequente Schulentwicklung im Sinne von Inklusion und Diskriminierungs­freiheit, die wir unterstützen werden.

So pauschal formuliert ist die Feststellung nicht zutreffend. Ein Teil des Sportunterrichts wird in Thüringen und in anderen Bundesländern sowieso koedukativ unterrichtet. Zudem gibt es schon immer etwa Jungen, die turnen und Mädchen, die Judo ausüben. Zuzustimmen ist, dass der Sportunterricht in der Schule einen Beitrag leisten soll, dass Rollenverständnisse in Bezug auf Sportarten aufgeweicht und durchbrochen werden. Dies kann und soll mit Hilfe der im Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfallt beschriebenen Maßnahmen zum Schulsport ausgebaut werden.

Wir Freie Demokraten stehen für Chancengerechtigkeit und glauben an die Vielfalt der Talente. Wir unterstützen Sportlehrerinnen und Sportlehrer dabei, Kinder und Jugendliche unabhängig vom Geschlecht an verschiedene Sportarten heranzuführen, ohne die individuell unterschiedlichen körperlichen Fähigkeiten zu ignorieren. Dabei sollten alle die Gelegenheit bekommen, sich in möglichst vielen Sportarten auszuprobieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schaffung eine*r Beauftragten für Fragen sexuellen Missbrauchs

Der Bundesbeauftragte für Fragen sexuellen Missbrauchs in der Kindheit hat die Bundesländer dazu aufgefordert, eigene Beauftragte einzusetzen. Um dem Thema sexualisierter Gewalt in der Kindheit mehr Gehör zu verschaffen bzw. die Versorgung der Menschen, die an den Folgen leiden, zu verbessern, wäre dies ein erster wichtiger Schritt.

  1. Werden Sie dafür sorgen, dass Thüringen eine*n Beauftragte*n bekommt?
  2. Werden Sie die Versorgung von Menschen mit Erfahrungen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit verbessern? Welche konkreten Maßnahmen werden Sie umsetzen?
  3. In anderen Bundesländern gibt es seit vielen Jahren Fachstellen zum Thema sexualisierte Gewalt. Werden Sie die Einrichtung einer solchen Stelle unterstützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Nein.

Professionelle Hilfen und Beratungsangebote haben Einfluss darauf, wie Betroffene, Angehörige oder das soziale Umfeld sexuelle Gewalt verarbeiten können. Über das Hilfeportal und Hilfetelefon Sexueller Missbrauch ist es bundesweit möglich, eine Beratungsstelle und bestenfalls eine Therapie in der eigenen Umgebung zu finden. In Thüringen bieten verschiedene Organisationen und Vereine diese Beratungen und Vermittlungen an (Weißer Ring, Brennnessel Erfurt, Kinderschutzdienste, verschiedene Frauenberatungsstellen). Im ländlich geprägten Thüringen aber gibt es davon zu wenig. Im Zuge der von uns angestrebten Reform des Beauftragtenwesens wäre auch eine stärkere Anbindung des Themas an das Amt der/des Beauftragten für Gleichstellung denkbar.

Für Betroffene sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter wurden auch für 2020 Hilfen vom Bund beschlossen. Für diese Form der Verbesserung der Situation von Opfern sexualisierter Gewalt setzen wir uns weiter ein. Darüber hinaus müssen auch weitere Programme zur Aufklärung, Prävention und bei der Strafverfolgung angeschoben werden.

DIE LINKE.Thüringen setzt sich ein gegen jedwede Form von Gewalt gegen Kinder. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen genießt eine besondere Priorität. Wir wollen die Zusammenarbeit von Polizei, Jugendhilfe und Schutzeinrichtungen noch besser koordinieren und stärken. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt muss so auch im Maßnahmenplan gegen häusliche Gewalt besondere Berücksichtigung finden.

Im Rahmen der Fortschreibung des Maßnahmenplans sowie im Prozess der Umsetzung der Istanbul-Konvention können Strukturen wie eine Fachstelle zum Thema sexualisierte Gewalt oder ein Beauftragter für Fragen sexuellen Missbrauchs in der Kindheit eine Rolle spielen als mögliche sinnvolle Instrumente zur Stärkung des Gewaltschutzes. DIE LINKE.Thüringen nimmt in ihrem Wahlprogramm jedoch keinen konkreten Bezug auf diese beiden Strukturen.

Wir Freie Demokraten werden in Regierungsverantwortung die Einrichtung einer zentralen Fachstelle zum Thema sexualisierte Gewalt und die Schaffung eines/einer Beauftragen unterstützen. Die Experten sollen dann einen entsprechenden Maßnahmenkatalog erarbeiten, um die Versorgung von Menschen mit Erfahrungen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit sicherzustellen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Minderheitenschutz

Die Anzahl der verbalen und körperlichen Übergriffe auf Minderheiten haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Dabei werden zudem innerhalb der Minderheit bevorzugt Personen zum Opfer, die angreifbarer erscheinen, wie Schwangere oder Kinder.

Welche spezifischen Maßnahmen zum Schutz vor Straftaten aufgrund gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit werden Sie umsetzen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich im Rahmen passender Aus-, Fort- und Weiterbildungs­angebote für eine Sensibilisierung der Polizei und Justiz hinsichtlich gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit ein, damit derartige Straftaten erkannt, erfasst und eine derartige Motivation im Rahmen der Strafzumessung Berücksichtigung finden kann. Eine konsequente Verfolgung und Ahndung von Straftaten aufgrund gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit ist das notwendige Signal unseres Rechtsstaats in die Gesellschaft hinein, dass derartige Straftaten nicht hingenommen werden. Verbunden mit Präventions- und Aufklärungsarbeit sowie einer Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure treten wir gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit entgegen.

Um Straftaten im Bereich gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit bereits präventiv zu begegnen setzen wir auf mehr Bildung. das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit haben wir fortentwickelt und mit mehr Geldern ausgestattet, dieses werden wir weiter in Zukunft, insbesondere die Strukturförderung, weiter absichern. Angesichts der Zunahme rassistisch motivierter Übergriffe werden wir die Förderung für die Thüringer Opferberatung erza erhöhen. Wir werden auf die Umsetzung der im NSU-Untersuchungsausschusses und der Enquete-Rassismus geforderten Konsequenzen für die staatliche Verwaltung drängen. Im Bereich der Polizei haben wir ebenso für den Landeshaushalt 2020 zusätzliche Gelder für Präventionsprojekte bereitgestellt. Neben einem Landesantidiskriminierungsgesetz und einer Antidiskriminierrungsstelle wollen wir eine Meldestelle für Hate-Speech einrichten und deren Erforschung besser voranbringen. Dass aus Worten schnell auch Taten werden haben nicht nur der NSU, der Mord an Walter Lübcke und fast 190 aus neonazistischen oder rassistischen Motiven getötete Menschen seit 1990 gezeigt. Wann immer es nötig ist, widersetzen wir uns Neonazismus, Antisemitismus und anderen menschenfeindlichen Ideologien. Wir wollen Rechtsterrorismus stärker erforschen lassen und gegen Rechtsrock-Konzerte noch konsequenter vorgehen. Damit die Polizei noch schneller indizierte Hass-Musik identifizieren und darauf reagieren kann, wollen wir mobile Applikation (Nazi-Shazam) entwickeln lassen und eine Datenbank mit verbotenen Codes und Symbolen zur Verfügung stellen. Die Politisch motivierte Kriminalität wollen wir um rassistisch motivierte Straftaten ergänzen lassen und nach Betroffenengruppen differenzieren. Mit weiteren Maßnahmen verbessern wir die Polizei.

Gewalt gegenüber jeder Person ist entschlossen zu begegnen. Neben einer effektiven Strafverfolgung muss auch hier der Schlüssel in einer besseren Gewaltprävention liegen. Die besondere Schwere von gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit sehen wir. Sie ist zurecht daher in Artikel 3 III GG normiert und bedarf besonders sensibler Handhabung.

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Verbot genitalverändernder und/oder -zuweisender Operationen an Kindern

Noch immer werden in Deutschland und auch in Thüringen gentalverändernde und/oder -zuweisende Operationen an Kindern durchgeführt.

Werden Sie sich für ein Verbot von geschlechtsverändernden Operationen an Kindern einsetzen, die ohne medizinische Notwendigkeit und ohne deren ausdrücklichen Wunsch, ihre Zustimmung und vorherige ausführliche Information über deren Folgen durchgeführt werden sollen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Widerspricht dem Kindeswohl.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen sich für ein Verbot von Konversionstherapien aus und setzen sich dafür ein, dass Trans*Menschen nicht mehr als psychisch krank klassifiziert werden. Operationen zur sogenannten „Geschlechtsanpassung und -zuweisung“ an intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern sind grundsätzlich zu verbieten.

Das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt enthält viele Maßnahmen, welche die Bewusstseinsbildung in der Medizin und Pflege betreffen. Da wir zur Umsetzung und Verstetigung des Landesprogramms stehen, können wir uns den Maßnahmen anschließen.

So unterstützen wir mit Blick auf die Fragestellung im Besonderen, dass geschlechtsfestlegende und vereindeutigende Eingriffe an intergeschlechtlichen Menschen erst im einwilligungsfähigen Alter durchgeführt werden und nur nach ausreichender Information und persönlicher Einwilligung der betroffenen Person mit Ausnahme von medizinischen Notfällen sowie dass es ein Verbot geschlechtszuweisender/ kosmetischer Operationen an intergeschlechtlichen Kindern mit Ausnahme von medizinischen Notfällen gibt.

Ja. Das Selbstbestimmungsrecht der Kinder hat für uns oberste Priorität.

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Schutzräume für von Gewalt betroffene Frauen* und ihre Kinder

Häusliche Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* zieht sich durch alle gesellschaftlichen Schichten und ist auch in Deutschland ein Problem. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, diesen Menschen angemessenen Schutz zu bieten. Im Moment stehen bundesweit und auch in Thüringen nicht genügend Plätze für eine Unterbringung zur Verfügung. Betroffene müssen daher oft abgewiesen werden. Dazu kommt eine dezentrale kommunale Finanzierung, die eine Unterbringung unabhängig vom Wohnort erschwert.

  1. Wie wird Ihre Partei hier die Istanbul-Konvention umsetzten?
  2. Werden Sie sich für eine bundesweite, einheitliche Finanzierung von Frauen*schutzräumen einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen die Istanbul-Konvention des Europarates als wichtigen Maßstab für alle Schritte zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention müssen wir weiter auf den Gebieten Prävention, Intervention, Schutz arbeiten. Dazu brauchen wir eine gute Vernetzung der Expert*innen und Akteur*innen sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene. Wir haben in Thüringen ein gutes Netz aus Frauenhäusern. Damit haben wir viel für den Schutz von Frauen und ihren Kindern vor Gewalt erreicht. Dennoch gibt es Löcher in der Landkarte, die zu füllen sind. Wir setzen uns für die flächendeckende und auskömmliche Finanzierung für Frauenhäuser, Frauenzentren und Frauenberatungsstellen ein und werden auf dem Erhalt und Ausbau dieser gewachsenen Unterstützungslandschaft weiterbestehen. Damit fördern wir ein enges Beratungsnetz für Frauen und deren Kinder, die von Gewalt betroffen sind – unabhängig von Aufenthaltstitel und Wohnsitz. Die bauliche Erneuerung sowie den möglichst barrierefreien Ausbau von Frauenhäusern fördern wir ebenso wie ein enges Beratungsnetz für Frauen, die von Gewalt betroffen sind.

DIE LINKE. Thüringen steht für den Ausbau des Gewaltschutzes gemäß der Istanbul-Konvention (IK). Hierfür müssen die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden und nachhaltige Strukturen aufgebaut werden.  Dafür ist es aus unserer Sicht notwendig, die bestehende Fördersystematik zu überarbeiten und gänzlich in die Finanzierungsstruktur des Landes zu überführen. Dies würde auch bisher existierende Probleme durch die dezentrale kommunale Finanzierung lösen. Zudem wollen wir den Maßnahmenplan gegen häusliche Gewalt weiterentwickeln.

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention drängt. Rot-rot-grün hat in der Legislatur 2014 bis 2019 mit der Einrichtung einer Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt und deren Arbeit an der Fortschreibung des Maßnahmenplans gegen häusliche Gewalt, der Arbeit der Monitoringgruppe sowie mit der Einrichtung einer verfahrensunabhängigen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt schon wichtige Schritte eingeleitet. Außerdem wurde die Finanzierung von Gewaltschutz sichergestellt und ausgebaut. Aber uns ist bewusst, dass es noch viel zu tun gibt. Hier wollen wir weiter vorankommen.

DIE LINKE.Thüringen steht für eine Fortführung, Sicherung und dem Ausbau von Gewaltschutzstrukturen unter dem besonderen Blick der Umsetzung der IK. Inwieweit der Bund für die Finanzierung mehr zur Verantwortung herangezogen werden kann, können die Vertreter*innen einer künftigen rot-rot-grünen Regierung in Thüringen auf Bundesebene abklären.

Wir Freie Demokraten werden uns für den Schutz von Menschen einsetzen, die von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. Wir werden dafür sorgen, dass die Maßnahmen der Istanbul-Konvention in Thüringen umgesetzt werden. Dabei bauen wir stark auf die Zivilgesellschaft mit ihren Nicht-Regierungsorganisationen, die bereits in den vergangenen Jahren großartige Arbeit geleistet haben. Um die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen voranzubringen wollen wir gemeinsam mit den Akteuren vor Ort, offene Bedarf evaluieren und angemessene Zielsetzungen formulieren. Wir wollen uns für eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen einsetzen.

Eine bundesweite, einheitliche Finanzierung von Frauenschutzräumen werden wir prüfen.

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Bestand der Frauenzentren in Thüringen sichern

Im Rahmen des Landesprogramms für solidarisches Zusammenleben der Generationen ist die Förderung der Frauenzentren auf die Kommunen übertragen wurden. Im LSZ wurde für Frauenzentren ab dem 01.01.2019 ein Bestandsschutz von zwei Jahren festgeschrieben. In Thüringen bieten 26 Frauenzentren ein kostenfreies und niedrigschwelliges Beratungsangebot für Frauen* in Lebenskrisen, nach Trennungen und Scheidung sowie bei der Aufarbeitung der Folgen von häuslicher und sexualisierter Gewalt an und vermitteln darüber hinaus an weitere Hilfesysteme. Zu ihren Aufgaben zählen zudem Präventionsangebote, Informations- und Bildungsveranstaltungen sowie frauen*politische Öffentlichkeitsarbeit.

  1. Wie werden Sie über die Zeit des Bestandschutz hinaus sicherstellen, dass die Frauenzentren als niedrigschwellige Angebote für hilfesuchende Frauen* in Thüringen erhalten bleiben?
  2. Welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Beratungs- und Unterstützungsarbeit von Frauen* in Thüringen werden Sie umsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

Die Thüringer Landschaft der Frauenzentren ist reichhaltig. Diese gilt es in ihrer Vielfalt zu erhalten und zu unterstützen. Dazu zählt eine strukturell und personell ausreichende Ausstattung. Mit der Förderung über das Landesprogramm für Solidarisches Zusammenleben ist die Chance dafür gegeben, allerdings werden wir die Entwicklung und die Umsetzung in den einzelnen Landkreisen und Städten gut beobachten, um den Bestand der für Thüringen so notwendigen Frauenzentrenlandschaft zu stärken.

DIE LINKE.Thüringen hat in das Wahlprogramm aufgenommen, dass Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen sowie Familien- und Frauenzentren ausfinanziert und fortgeführt werden sollen. Dies gilt für uns über den Bestandsschutz hinaus.

Dafür werden wir die Kommunen begleiten, dass diese die Frauenzentren auch künftig in die Sozialraumplanung mit aufnehmen werden und stocken das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ von jetzt 10 auf 20 Millionen Euro jährlich auf.

Wir brauchen ein flächendeckendes Netz an Hilfsangeboten für von Gewalt Betroffene in Thüringen. Dieses muss sowohl physische als auch die psychische Versorgung beinhalten. Wir wollen bestehende Strukturen und den Bedarf weiterer Angebote evaluieren. Darüber hinaus setzen wir auf eine Ergänzung aktueller Angebote in den Einrichtungen durch z.B. telefonische und digitale Hilfs- und Gesprächsangebote, die anonym und von überall wahrgenommen werden können. So schaffen wir ersten Kontakt zwischen den Beratungsstellung und den Betroffenen und senken die Hemmschwelle, auch persönlichen Kontakt aufzunehmen oder sich in Schutzunterkünfte zu begeben.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreie Unterstützungsangebote für Frauen*

Frauen* und Mädchen* mit Beeinträchtigung sind um ein Vielfaches mehr von Gewalt betroffen als Frauen* und Mädchen* ohne Beeinträchtigung. Sie sind wegen ihrer Beeinträchtigung und der damit verbundenen Lebensbedingungen besonders verletzbar, unter anderem weil sie im Alltag mehr auf andere Menschen angewiesen sind. Gewaltschutz und Unterstützungsangebote müssen darauf abgestimmt sein: Dies reicht vom barrierefreien Zugang bis zur Erweiterung der Konzepte bestehender Angebote. Diese werden dem noch nicht gerecht. Es braucht für Thüringen Leitlinien zur Prävention und Intervention bei Gewalt, aber auch Fortbildungsangebote für Sozialarbeiter*innen, Lehrer*innen, Ärzt*innen etc.

  1. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass Beratungs- und Unterstützungsangebote auch von Frauen* und Mädchen* mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen genutzt werden können?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie dafür konkret umsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja. Das liegt aber auch in den Händen der Träger, die diese Angebote realisieren.

Im Bundeshaushalt wurden 2019 6 Mio. EUR für ein Investitions- und Sanierungsprogramm für Frauenhäuser und Beratungsstellen bereitgestellt. Laut Plänen des Bundesfrauenministeriums sollen für 2020 nochmal 30 Mio. EUR fließen. Dieses Bundesprogramm unterstützt die Barrierefreiheit des Hilfesystems gegen Gewalt an Frauen mit Behinderung. Das begrüßen wir, nehmen uns aber nicht aus unserer Thüringer Verantwortung. Denn es gibt Lücken, die wir füllen müssen: die Unterversorgung von Frauen mit Behinderungen im Bereich Gynäkologie, zu geringe Unterstützungs- und Wohnangebote für Mütter mit Lernschwierigkeiten, das hohe Armutsrisiko behinderter Frauen, Gewaltschutzprogramme für Frauen in den Werkstätten.

In unserem Wahlprogramm nehmen wir beim Punkt der Umsetzung der Istanbul-Konvention deutlich Bezug darauf, dass die Umsetzung mit besonderem Blick auf die Herstellung von Barrierefreiheit geschehen muss.

DIE LINKE. Thüringen setzt sich dafür ein, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vollständig umzusetzen. Wir wollen Schritt für Schritt Inklusion, umfassende Barrierefreiheit sowie volle Teilhabe in allen Lebensbereichen erreichen. Menschen mit und ohne Behinderungen müssen gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und politisch mitbestimmen dürfen. Die betrifft auch die Beratung und Unterstützung von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigung. Außerdem wollen wir den fortgeschriebenen Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorantreiben.

Wir brauchen ein flächendeckendes Netz an Hilfsangeboten für von Gewalt Betroffene in Thüringen. Dieses muss sowohl physische als auch die psychische Versorgung beinhalten. Wir wollen bestehende Strukturen und den Bedarf weiterer Angebote evaluieren. Darüber hinaus setzen wir auf eine Ergänzung aktueller Angebote in den Einrichtungen durch z.B. telefonische und digitale Hilfs- und Gesprächsangebote, die anonym und von überall wahrgenommen werden können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Potentiale des Vereinssports für die Prävention und den Abbau von Diskriminierung nutzen

Der Vereinssport in Deutschland und Thüringen vermittelt Grundsätze und Werte, die einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum Abbau von Diskriminierung leisten. Zu ihnen zählen beispielsweise

  • gegenseitiger Respekt, Wertschätzung und Fair Play,
  • ein verantwortungsvoller Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • sowie eine Beteiligung und Mitbestimmung unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion und geistiger wie körperlicher Verfasstheit.

Im Vereinssport haben Gewalt, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Extremismus keinen Platz.

  1. Wie stehen Sie zu diesen Grundsätzen und Werten des Sports?
  2. Welche Bedeutung hat für Sie der organisierte Sport bei der Verankerung dieser Grundsätze und Werte in der Gesellschaft?
  3. Inwieweit streben Sie eine weitere Unterstützung des Sports bei diesen gesamtgesellschaftlichen Anliegen und Aufgaben an?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Dazu finanzieren wir auch derzeit schon Projekte, z.B. beim Landessportbund.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schätzen den organisierten Sport in Thüringen sehr. Die in Vereinssatzungen verankerten Grundsätze und Regeln sind ein wichtiges Fundament gelebter Demokratie und für den Zusammenhalt der Gesellschaft von besonderer Bedeutung.

Die Organisationen des Sports unter dem Dach des Landessportbundes sind für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Thüringen starke zivilgesellschaftliche Partner in der Entwicklung eines modernen Zusammenlebens. In Vereinen organisierter Sport hat enorme Reichweite und bringt vielfachen gesellschaftlichen Nutzen: Gesundheit, sozialen Zusammenhalt, Wertevermittlung, Integration, außerschulische Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und Mitbestimmung mit demokratischen Mitteln. In den Sportvereinen gelingt Inklusion unkompliziert: Die Verschiedenheit der einzelnen Menschen nach Alter, Geschlecht, Religion, Herkunft, Behinderung oder sexueller Orientierung wird akzeptiert und mitgedacht. Der notwendige Wandel der vielfältigen Zivilgesellschaft ist im Sport oft bereits Realität.

Seit 2014 haben wir uns deshalb in der Landesregierung für eine verbesserte Unterstützung des organisierten Sports eingesetzt. 2015 haben wir das Thüringer Glücksspielgesetz geändert und die jährlichen Zuwendungen an den Landessportbund und seine Anschlussorganisationen um 770.000 EUR pro Jahr erhöht. So erhält der organisierte Sport jährlich bis zu 10,22 Mio. EUR aus den Spieleinsätzen der vom Land veranstalteten Lotterien. Daneben haben wir 2018 mit der rot-rot-grünen Koalition das Thüringer Sportfördergesetz novelliert und die unentgeltliche Nutzung von Sport- und Spielanlagen für den Vereinssport durchgesetzt. Gleichzeitig haben wir die finanzielle Unterstützung des Landes für die Sanierung von kommunalen und Vereins­sportstätten in den letzten Jahren angehoben.

Wir teilen diese Grundsätze und Werte. Der organisierte Sport ist für uns wichtiger Pfeiler für eine Verankerung dieser in der Gesellschaft. Sport trägt zum Zusammenhalt der Gesellschaft bei. Sport hält zur Fairness an. Sport leistet einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge. Sport fördert die Völkerverständigung.

Rot-Rot-Grün hat den Sport in Thüringen in den letzten Jahren gestärkt. Zum Beispiel garantiert das neue Sportfördergesetz Vereinen und Verbänden im Breitensport die kostenlose Nutzung von Sportanlagen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb, es bestehen bessere Möglichkeiten für die finanzielle Ausstattung der Sportfachverbände und der Stadt-und Kreissportbünde durch die dauerhafte Erhöhung der finanziellen Mittel für den Landessportbund Thüringen und der Sanierungsstau bei Sportstätten konnte weiter abgebaut werden.

DIE LINKE. Thüringen steht dafür, das der Sport auch zukünftig weitere Unterstützung erhält. Das Sportfördergesetz muss in all seinen Bestandteilen ohne Abstriche umgesetzt werden und der Landessportbeirat zügig seine Arbeit aufnehmen. In Bezug auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Abbau von Diskriminierung ist uns wichtig, dass die  in Thüringen vorhandenen Fanprojekte, etwa in Erfurt und Jena, werden weiterhin unterstützt. Zudem existiert auch im Sport eine Art Geschlechts­spezifisches Lohngefälle (Gender Pay Gap). Sportlerinnen erhalten trotz der­selben sportlichen Leistungen eine geringere monetäre Wertschätzung als Sportler, z.B. bei Entlohnung, Fördermittel oder Sach- und Geldpreisen. Wir wollen erreichen, dass die Wertschätzung und Anerkennung einer sportlichen Leistung bzw. Sportart nicht länger vom Geschlecht abhängig ist

Wir Freie Demokraten wissen um die Bedeutung der Sportvereine und ihrer Arbeit für die Förderung des sozialen Zusammenlebens. Wir stehen uneingeschränkt hinter den Werten des organisierten Sports und wertschätzen seine bedeutende Integrationsfunktion für unsere Gesellschaft. Sport bringt Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter, sozialem Status, religiöser oder politischer Anschauung zusammen und lehrt gegenseitigen Respekt und Fair Play. Daher gilt unser Dank den ehrenamtlichen Helfern und Trainern, die Vereinsleben überhaupt erst möglich machen. Diese wollen wir unterstützen und ihnen Wertschätzung zuteilwerden lassen. Aktionen und Projekte der Sportvereine z.B. gegen Gewalt und Extremismus werden wir weiter unterstützen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Chancengleichheit für Kinder von Migrant*innen

Viele tausend Kinder wandern mit ihren Eltern innerhalb Europas. Die Ergebnisse des Programms 2001 für Internationale Schülerbewertung (eng. Programme for International Student Assessment, PISA) haben gezeigt, dass das deutsche Bildungssystem im internationalen Vergleich wenig zum Entwicklungspotenzial der migrantischen Kinder beiträgt. Aus der aktuellen Studie von 2016 geht hervor, dass sich die Situation verbessert hat. Dennoch bedarf das System noch erheblicher Reformen, da Kinder mit Migrationshintergrund in Deutschland noch immer häufiger eine Klasse wiederholen als Kinder ohne Migrationshintergrund.

  1. Wie werden Sie für diese Kinder eine bessere Zukunft gewährleisten?
  2. Wie werden Sie gleiche Bildungschancen für Kinder von Migrant*innen sicherstellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir setzen uns für ein Bildungssystem ein, dass alle Kinder nach den eigenen Fähigkeiten und Bedürfnissen fördert. Darüber hinaus verweisen wir auf die Antworten zum Bildungsbereich.

Jeder junge Mensch hat den für sich bestmöglichen Schulabschluss und eine angenehme und lernfreundliche Schulumgebung verdient. Dazu sollen verstärkt Angebote der Schulsozialarbeit und der Jugendhilfe entwickelt werden. Ihre enge Kooperation muss Normalität werden, die für die nötige Vernetzungsarbeit – auch mit weiteren Professionen benötige Arbeitszeit muss eingeplant werden.

Alle, die Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben, sollen schulische Förderung erhalten. Dafür werden wir die Kapazitäten für Deutsch als Zweitsprache deutlich ausbauen, aber vor allem verstetigen, um die Sprachförderung zielgerichtet und für die Lehrkräfte motivierend weiterentwickeln zu können.

Mitgebrachte Sprachkompetenzen der Schüler*innen mit Migrationshintergrund müssen als zweite Fremdsprache anerkannt und als Qualifizierungsbaustein für universitäre Bildung angerechnet werden können. Die Programme „Start Deutsch“ und „Start Bildung“ wollen wir in die Berufsschulen integrieren.

Der Zugang zu Bildung soll für alle jungen Menschen ohne besondere Voraussetzungen möglich sein. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen daher die Schulpflicht erweitern, bis ein erster Schulabschluss erreicht oder das 18. Lebensjahr vollendet ist. Das unfreiwillige Wiederholen einer Jahrgangsstufe, besser bekannt als Sitzenbleiben, ist, wie die Schulforschung seit Jahrzehnten zeigt, pädagogisch unwirksam. Es zeigen sich vielmehr ungünstige Wirkungen auf die Lernentwicklung. Wir wollen es daher abschaffen.

Die Flucht-und Migrationsbiographie und der Aufenthaltsstatus der Eltern und eigene Migrationserfahrungen dürfen der Entwicklung und den Zukunftsperspektiven Kinder und Jugendlicher nicht im Wege stehen oder diese hemmen. Deshalb sollen Kindern alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, des Bildungssystems unterschiedslos und bedarfsgerecht (und nachteilsausgleichend) zur Verfügung stehen.

Tatsächlich sind Kinder mit Migrationshintergrund strukturellen Hindernissen ausgesetzt. Sie verlassen die Schule häufiger ohne Abschlüsse. Kinder und Jugendliche mit sprachlichen, psychosozialen oder anderen speziellen Förderbedarfen dürfen nicht ausgeschlossen werden. Allen Kindern und Jugendlichen ist der Zugang zu Regeleinrichtungen zu ermöglichen. Die restriktive Anwendung der Regelungen zur Vollzeitschulpflicht hat jugendliche Geflüchtete ab dem 16. Lebensjahr bisher vom Bildungssystem ausgeschlossen. Diese ausschließenden Praktiken haben die Koalitionsfraktionen mit der Verabschiedung des neuen Schulgesetzes  beendet.

Andere Anregung aus der Enqeutekommission, die wir diskutieren, sind u.a.: Berufung eines Expert-Gremiums im Bereich; Schaffung der Angebote für Selbstermächtigung für Betroffenen; die Erhebung von Gleichstellungsdaten an den Schulen und KiTas; rassismuskritische Organizationsentwicklung an den Schulen zu unterstützen; und die Schutzlücke in Antidiskriminerungsgesetze zu schließen.

Hier werden wir in der nächsten Legislaturperiode konzeptionell nachlegen und laden sie ein uns weitere Impulse zu geben und die Umsetzung von entwickelten Maßnahmen gemeinsam zu begleiten.

Grundlage für die Chancengleichheit für Kinder mit Migrationshintergrund besteht darin, sie möglichst schnell und unter fairen Bedingungen in das Schul- und Ausbildungssystem zu integrieren. Dafür muss sichergestellt sein, dass sie dem Unterricht in deutscher Sprache folgen können. Ist dies nicht der Fall, müssen entsprechend vorbereitende Sprachkurse angeboten werden.

Für Jugendliche mit Migrationshintergrund wollen wir schnell, berufsfeldbreit und bundesweit der Einstieg in die duale berufliche Ausbildung ermöglicht werden. Eine vollzeitschulische berufliche Vorbereitung soll den Weg hierfür ebnen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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