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Religiöse Selbstbestimmung muslimischer Frauen und Mädchen

In jüngster Zeit wird wieder verstärkt über religiös motivierte Bekleidung von muslimischen Frauen und Mädchen diskutiert. Dies hat in der Vergangenheit zu gesetzlichen Kopftuchverboten im öffentlichen Dienst und auch darüber hinaus zur Diskriminierung auf dem privaten Arbeitsmarkt geführt.

  1. Planen Sie ein Gesetz, durch das Frauen mit Kopftuch der Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst verwehrt oder erschwert wird?
  2. Planen Sie ein Gesetz, durch das die Religionsfreiheit von Minderjährigen eingeschränkt werden soll, um zu verhindern, das Mädchen sich selbstbestimmt für oder gegen das Kopftuchtragen entscheiden können?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Nein.

Das Leitbild von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Vielfalt, Gleichberechtigung, die Anerkennung der Grund- und Menschenrechte und gegenseitiger Respekt. Wir wissen uns hier einig mit dem Bundesverfassungsgericht, das in seiner 2015 ergangenen Entscheidung zum „Kopftuchverbot“ für Lehrkräfte ausdrücklich betonte, dass eine Benachteiligung anderer als christlicher und jüdischer Religionsangehöriger verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen sei. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wissen um das Spannungsverhältnis des „Mäßigungsgebots“ für Beschäftige im öffentlichen Dienst zum einen und um die Gefahr eines tatsächlichen „Berufsverbots“ bei Tragen von religiös geprägter Kleidung zum anderen. Die grundgesetzlich gebotene Neutralität des Staates wird jedoch überdehnt, wenn Frauen mit Kopftuch der Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst grundsätzlich verwehrt oder erschwert wird. Ein entsprechendes Gesetz würde daher GRÜNEN Grundsätzen widersprechen und wird nicht geplant.

Ein Kopftuchverbot für Minderjährige birgt die Gefahr, dass Mädchen vom Schulbesuch ferngehalten werden. Es besteht also ein Konflikt mit dem Recht von Kindern auf Bildung. Dieses Recht der Kinder ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN höherwertig, so dass ein Gesetz zur Verhin­derung des Kopftuchtragens von minderjährigen Mädchen nicht geplant ist. Wir halten allerdings entsprechende pädagogische Gespräche in der Schule mit den Eltern und dem Kind für geboten.

Nein, wir planen keines dieser Gesetze. Stattdessen wollen wir ein Landesantidiskriminierungsgesetz entwickeln, das Schutz vor rassistischer Diskriminierung, vor Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen Identität und des sozialen Status bietet.

Nein, wir planen kein Gesetz, durch das Frauen mit Kopftuch der Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst verwehrt oder erschwert wird.

Nein, wir planen kein Gesetz, durch das die Religionsfreiheit von Minderjährigen eingeschränkt werden soll. Es ist selbstverständlich, dass wir gegen eine selbstbestimmte Entscheidung zum Tragen eines Kopftuchs keinerlei Maßnahmen ergreifen. Dennoch sehen wir es kritisch, wenn minderjährige Mädchen gegen ihren Willen ein Kopftuch tragen müssen oder aus religiösen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen. Hier müssen sinnvolle Kompromisse gefunden werden, die den Kindern und Jugendlichen ein selbstbestimmtes Leben in Deutschland ermöglichen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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