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Flächendeckende, qualifizierte und behördenunabhängige Asylverfahrensberatung

Um sich in den komplexen institutionellen Strukturen zurechtzufinden, eigenverantwortlich Belange zu klären und Rechte wahrnehmen zu können, braucht es ein spezialisiertes qualifiziertes Beratungsnetz. Besonders während des Asylverfahrens benötigen Geflüchtete eine behördenunabhängige Unterstützung, um ihre Rechte und Pflichten zu verstehen sowie Fluchtgründe und sonstige verfahrenserhebliche Belange entsprechend vorzubringen.

Wie werden Sie den Ausbau einer flächendeckenden qualifizierten und behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung in Thüringen umsetzen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Den Grundstein dafür haben wir in der aktuellen Legislatur gelegt. Das wird weiter auszubauen sein.

Die schnelle, faire und rechtsstaatliche Prüfung des Anspruchs auf Schutz und Asyl ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN elementar. Weitere Verschärfungen des Asylrechts lehnen wir dagegen ab. Das individuelle Grundrecht auf Asyl darf nicht weiter ausgehöhlt werden. Bereits erfolgte Asylrechtsverschärfungen erhöhen immer mehr die Unsicherheit und den Beratungs­bedarf der Geflüchteten. Daher werden wir die individuelle und unabhängige Asylverfahrens­beratung im ganzen Land durch eine entsprechende Landesförderung gewährleisten.

Wir wollen den Freistaat zu einem Willkommensland Thüringen gestalten. Für uns gilt das Leitbild einer demokratischen und sozialen Einwanderungsgesellschaft. Dazu gehört, dass Menschen von Anfang an ihre Rechte kennen. Bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung soll Geflüchteten Asylverfahrensberatung angeboten und Informationen über rechtliche Ansprüche und Kontakte in der späteren Wohnsitzgemeinde gegeben werden.

Wir setzen uns für den flächendeckenden Ausbau einer qualifizierten, behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung und die Sicherstellung bedarfsgerechter Beratungs-, Unterstützungs- und Betreuungsangebote ein. Dazu wollen wir in der Flüchtlingsberatungsarbeit erfahrene freie Träger unterstützen und den Aufbau mobiler Angebote fördern. Die institutionelle Förderung der Beratungs- und Netzwerkarbeit des Flüchtlingsrates Thüringen e.V. werden wir fortsetzen.

Jährlich wollen wir einen Thüringer Willkommens- und Integrationsgipfel ausrichten, der geflüchtete Menschen, öffentliche und gemeinnützige Organisationen und Initiativen einlädt, die Thüringer Flüchtlingsaufnahme-, Integrations- und Willkommenspolitik mitzugestalten und weiterzuentwickeln.

Ja. Jeder Asylsuchende sollte den optimalen Zugang zu entsprechenden Informationen haben. Die entsprechende Asylverfahrensberatung braucht natürlich auch Personalressourcen, die sich am Bedarf orientieren müssen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Inklusion und Bildungsgerechtigkeit

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Wie stellen Sie sicher, dass der Bildungserfolg für alle Kinder trotz verschiedener Hintergründe und Fähigkeiten garantiert wird, insbesondere beim Zugang zur Schule und Schulübergängen, speziell dem ins Gymnasium?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Maßnahmen zur Förderbedarfsfeststellung diskriminierungsfrei erfolgen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir setzen auf ein inklusives Schulsystem. Das Kind soll im Mittelpunkt stehen und die Schule die individuellen Bedarfen des berücksichtigen. Aus unserer Sicht ist ein Ausbau der Thüringer Gemeinschaftsschule der richtige Weg, das sie eine möglichst späte Selektion im Bildungssystem ermöglicht.

Das Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, dass jede und jeder den jeweils bestmöglichen Schulabschluss erreichen kann. Dazu werden wir die Qualität von Schule verbessern, indem wir die Schulentwicklung voranbringen, einen schulischen Qualitätsrahmen schaffen und die externe Evaluierung ausbauen. Programme zu gewaltfreien Konfliktlösungsstrategien sollen ausgebaut und die Stellen für Schulsozialarbeit bis 2025 verdoppelt werden, damit an jeder Schule künftig Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen kann.

Den Rechtsanspruch auf individuelle Förderung und das Recht auf gemeinsamen Unterricht werden wir weiter umsetzen, die Voraussetzungen für inklusiven Unterricht weiter verbessern und das Elternwahlrecht konsequent stärken. Dazu gilt es, die Lehrer*innenbildung konsequent an Inklusion auszurichten, gleichberechtigte multiprofessionelle Teams an Schulen einzurichten und den Entwicklungsplan Inklusion umzusetzen. Die Förderbedarfsfeststellung soll weiterhin professionell auf einer wissenschaftlich fundierten Basis erfolgen. Insbesondere gilt es, zukünftig Lehrkräfte für den professionellen Umgang mit Vielfalt aus-, fort- und weiterzubilden, so dass sie geeignete Förder- und Unterstützungsangebote entwickeln können.

Sprache ist der wichtigste Schlüssel zu gelungener Integration. Die Kapazitäten für die schulische Sprachförderung wollen wir erhöhen, mitgebrachte Sprachkompetenzen stärker anerkennen und die Programme „Start Deutsch“ und „Start Bildung“ in die Berufsschulen integrieren. Die Schulpflicht soll erweitert werden, bis ein erster Schulabschluss erreicht ist oder das 18. Lebensjahr vollendet ist. Das pädagogisch unwirksame Sitzenbleiben wollen wir abschaffen.

Die LINKE. Thüringen setzt sich für ein Bildungswesen ein, dass jedem Kind vollkommen ungeachtet seiner Herkunft entsprechend seiner individuellen Anlagen, Interessen und Fähigkeiten die besten Bildungschancen ermöglicht. Das neue Schulgesetz trägt deswegen in allen Teilen dem inklusiven Ansatz der Bildung Rechnung, wobei die Grundsätze der individuellen Förderung und der Antidiskriminierung gleich in den ersten Paragraphen geregelt sind. Verschiedene Bestimmungen im Gesetz untersetzen das, so für das Gymnasium §7(2) Nachteilsausgleich und Hilfsmittel bzgl. der Aufnahmeprüfung. Um Kindern mit Migrationshintergrund den Weg ans Gymnasium zu erleichtern, haben wir die Anerkennung der Herkunftssprache als zweite Fremdsprache gesetzlich verankert.
Zur Frage 2 wäre wichtig, zu wissen, welche Diskriminierungserfahrungen während der Feststellung eines möglichen Förderbedarfs hier konkret gemeint sind. Wenn es solche gibt, so muss vorgebeugt und dagegen interveniert werden. Hierbei laden wir sie ein diese Bedarfe aufzuzeigen und gemeinsam mit uns Lösungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen

Wir Freie Demokraten bauen auf die Kompetenz der Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort in den Schulen. Jedes Kind soll die Chance erhalten, ganz individuelle Förderung zu erfahren. Das geht nur mit kompetenten und motivierten Lehrerinnen und Lehrern. Gemeinsam mit der Schulleitung und den Eltern sollen sie auch weiterhin speziellen Förderbedarf ermitteln und umsetzen können. Hierfür bietet unser Konzept der „selbstverantwortlichen  Schule“ viele Ansätze, um möglichst unkompliziert zusätzliches Personal in die Bildungsarbeit einzubeziehen. Wir vertrauen darauf, dass durch den regelmäßigen Austausch im Lehrerkollegium Diskriminierung entgegengewirkt wird.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Interkulturelle Öffnung im Bildungsbereich

Trotz akutem Personalmangels im Bildungsbereich gibt es äußerst wenig interkulturelles Personal. Pädagog*innen mit Migrations- und Fluchthintergrund finden aufgrund komplizierter und langwieriger Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse kaum Zugang zu Tätigkeiten an Schulen und KiTas. Hinzukommt, dass auch Menschen mit deutschen Bildungsabschlüssen und nichtdeutscher Herkunft bei Bewerbungsverfahren diskriminiert werden.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie einleiten, um einen produktiven, vielfaltsorientierten und bedarfsgerechten Umgang mit der Verschiedenartigkeit an Bildungseinrichtungen zu erreichen?
  2. Wie werden Sie den Arbeitseinstieg von Lehrer*innen mit Migrations- und Fluchtgeschichte erleichtern?
  3. Werden Sie für Pädagog*innen spezifische kultursensible Fortbildungen anbieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Menschen mit reflektierter Rassismuserfahrung sollen bei der Einstellung im Öffentlichen Dienst besonders berücksichtigt werden. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Stärkung der Fortbildungsangebote für Pädagog*innen in Schule und Kindergärten sowie in der sozialen Arbeit ein.

Die interkulturelle Öffnung unserer Bildungseinrichtungen werden BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aktiv unterstützen. Dazu gilt es u.a. den Einstieg von Menschen mit Migrationshintergrund in den Lehrer*innenberuf durch einen vereinfachten Quereinstieg, durch passende Sprach- und Nachqualifizierungsprogramme und berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu verbessern. Selbstverständlich sollen spezifische kultursensible Fortbildungen angeboten werden. Dazu sollen die internationalen Austauschprogramme im Schulbereich deutlich erweitert werden.

Wir streben ein Normscreening für Thüringer Gesetze zum Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (kurz UN-Rassendiskriminierungskonvention; internationale Abkürzung ICERD) – analog des zur UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen bereits durchgeführten Screenings oder wie es im Bereich Nachhaltig für neue Vorschriften praktiziert wird – an. Unter diesem Normscreening würden u.a. folgende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien berücksichtigt.

  • Thüringer Lehrerbildungsgesetz
  • Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
  • Thüringer Lehrämteranerkennungsverordnung
  • Thüringer Lehrkräftenachqualifizierungsverordnung
  • Thüringer Staatsprüfungsordnungen für die (entsprechenden Lehrämter) der ersten und zweiten Phase der Lehrer*innenbildung
  • Einstellungsrichtlinie für den Thüringer Schuldienst

Außerdem finden wir es unabdingbar, strukturelle Benachteiligungen für Menschen mit Flucht- oder Migrationserfahrung zu überprüfen und dazu Maßnahmen zu entwickeln. Wir würden gern gemeinsam mit Euch/Ihnen über diese und weitere Maßnahmen diskutieren.

Wir unterstützen das Ansinnen von Pädagoginnen und Pädagogen aus anderen Herkunftsländern auch in Deutschland weiter in ihrem Berufsfeld zu arbeiten. Wir unterstützen außerdem die Schulen dabei, den Einstieg dieser Lehrkräfte zu ermöglichen. Das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse muss zügiger von statten gehen, damit für die Menschen und die Bildungseinrichtungen schneller Planungssicherheit hergestellt werden kann. Ungleichbehandlungen wollen wir unterbinden. Diskriminierungen bei der Einstellung wollen wir entgegentreten. Entscheidungsträger in Bezug auf das Personal müssen zudem besonders für ein erfolgreiches Diversity Management an Bildungseinrichtungen sensibilisiert werden. Für Pädagogen sind auch spezifische kultursensible Fortbildungen sinnvoll und daher anzubieten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Anerkennung sprachlicher Vielfalt in der Schule

Kinder, die nicht in Deutschland geboren sind, sprechen oft noch nicht in ausreichendem Maße Deutsch. Sie verwenden daher bisweilen ihre Herkunftssprache, um zu kommunizieren. In vielen Schulen in Thüringen werden sie aufgrund ihrer Herkunft und Sprachkenntnisse diskriminiert. Es gibt Fälle, in denen die Verwendung der Muttersprache verboten ist.

  1. Werden Sie sicherstellen, dass Kinder mit Migrationshintergrund die Sprache ihres Herkunftslandes erhalten bleibt?
  2. Planen Sie, neue Lösungen für den Unterricht von Herkunftssprachen für migrantische Kinder zu entwickeln und dabei migrantische Lehrer*innen und Expert*innen in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Sicherzustellen kann nicht nur durch den Staat, sondern muss vor allem durch das familiäre Umfeld sichergestellt werden.

Die Anerkennung von sprachlicher Vielfalt und der jeweiligen Herkunftssprache im schulischen Kontext halten wir für wichtig. Selbstverständlich braucht es entsprechende Lehrkräfte dafür, die wir sukzessive gewinnen wollen. Neben der intensiven Förderung in Deutsch als Zweitsprache, die wir allerdings für prioritär halten, wollen wir auch den Unterricht in den jeweiligen Herkunftssprachen als ergänzendes Wahlfach unterstützen.

Nach Entscheidung der Kultusministerkonferenz gehört der herkunftssprachliche Unterricht zu den Standards der Interkulturellen Bildung und Erziehung (IBE). Die Anerkennung und die Möglichkeit zur Pflege der Herkunftssprache für Menschen mit Migrationshintergrund sind uns wichtig. Wir möchten uns in der kommenden Legislatur der Herausforderung des gestiegenen Bedarfs nach herkunftssprachlichem Unterricht stellen und gemeinsam mit Betroffenenorganisationen und Bildungsexpert*innen (z.B. dem Bundesausschuss Migration, Diversity und Antidiskriminierung der GEW) Konzepte entwickeln, die ermöglichen, dass auch in Thüringen ein Teil des zu erteilenden Unterrichts in der Herkunftssprache erteilt werden kann. Bezüglich der Ausbildung und Gewinnung von Lehrkräften für herkunftssprachlichen Unterricht benötigt Thüringen Erfahrungen aus anderen Bundesländern.

Mehrsprachigkeit ist etwas Besonderes und sollte daher grundsätzlich erhalten und gefördert werden. Aus unserer Sicht sollte der Fokus im Unterricht an Thüringer Schulen auch in Zukunft auf dem Erlernen von Deutsch und Englisch liegen. Unser Konzept der „selbstverantwortlichen Schule“ lässt aber auch hier Raum, bei besonderem Bedarf in den jeweiligen Schulen ganz eigene Sprachausbildung zu organisieren. Wenn Schulen selbst über Personal, Budget und Inhalt entscheiden können, stellt das Lehrangebot einer seltenen Sprache sicher einen Mehrwert dar. Darüber hinaus vertrauen wir auch auf die Fähigkeit der jeweiligen Community, den Erhalt der Muttersprache selbstorganisiert zu ermöglichen. Dafür gibt es bereits heute gute Beispiele.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schutz vor Gewalt für alle Frauen*

Der Europarat hat 2011 mit dem „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) ein verbindliches völkerrechtliches Regelwerk geschaffen. Deutschland hat die Konvention allerdings nur unter Vorbehalt gegenüber Artikel 59 ratifiziert, der die Aufenthaltsregelungen betrifft – und somit ausschließlich migrierte Frauen*. Insbesondere durch die geltenden Gesetze zur Ehebestandszeit, Wohnsitzregelung und Residenzpflicht sind die Handlungsoptionen von Frauen* mit ungesicherten Aufenthaltstitel bei Gewalt deutlich beschränkt.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vorbehalte gegen Artikel 59 der Konvention zurückgenommen werden?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie gewaltbetroffenen Frauen* in Thüringen unabhängig von Aufenthaltsstatus und Wohnsitzreglung Schutz bieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das liegt in den Händen des Bundes. Aus unserer Sicht muss auch Artikel 59 der Istanbul-Konvention ratifiziert werden. Alle Angebote für von Gewalt betroffene Frauen steht auch Frauen nicht-deutscher Herkunft offen.

Der Vorbehalt gegenüber Artikel 19 ist nicht hinzunehmen – wirksamer Schutz vor Gewalt steht allen Frauen zu, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus! Solange dieser Vorbehalt bestehen bleibt, können die Anforderungen der Istanbul-Konvention in Deutschland keineswegs als erfüllt gelten.

Wir haben in Thüringen ein gutes Netz aus Frauenhäusern, Frauenzentren und Interventionsstellen. Damit haben wir viel für den Schutz von Frauen vor Gewalt erreicht. Dennoch gibt es Löcher in der Landkarte, die zu füllen sind. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für die flächendeckende und auskömmliche Finanzierung für Frauenhäuser, Frauenzentren und Frauenberatungsstellen ein und werden auf den Erhalt und Ausbau dieser gewachsenen Unterstützungslandschaft weiter bestehen. Damit fördern wir ein enges Beratungsnetz für Frauen, die von Gewalt betroffen sind – unabhängig von Aufenthaltstitel und Wohnsitz.

DIE LINKE. Thüringen steht für den Ausbau des Gewaltschutzes gemäß der Istanbul-Konvention (IK). Wir wollen die IK umsetzen – auch den Artikel 59 und in ihrer Gesamtheit für alle Frauen* und Mädchen* in Thüringen. In den Fällen, in denen die gesetzgeberische Kompetenz Thüringens überschritten wird, besteht die Möglichkeit von Bundesratsinitiativen. Dies hat rot-rot-grün in der Legislatur 2014 bis 2019 bereits häufig genutzt.

Wir wollen, dass geflüchtete Menschen in Thüringen ihren Wohnort frei wählen können. Die dezentrale Unterbringung in Wohnungen bleibt für uns eine wichtige Voraussetzung, damit sie ihr Lebeselbstbestimmt gestalten können. Ebenso sind uns umfassende Gewaltschutzkonzepte für schutzbedürftige Personen und LSBTIQ*-Geflüchtet wichtig. Diese wollen wir umsetzen und die Kommunen bei der Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten und Maßnahmen zur Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen unterstützen. Bestandteil umfassender Gewaltschutzkonzepte muss auch  ein umfassendes Screening besonderer Schutzbedarfe sowie die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Begleitung und Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen sein.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund

Frauen, die aus Ländern wie Syrien, dem Irak oder Äthiopien geflohen sind, hatten oft nicht die Chance, eine umfassende Schulbildung zu erwerben. Dies zwingt sie auch in Deutschland in eine Abhängigkeit von ihrer*ihrem Partner*in oder macht es schwierig für sie, sich als alleinstehende Frau in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Was werden Sie speziell für die Förderung von geflohenen Frauen tun?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Frauen mit Migrationshintergrund haben den gleichen Zugang zu Angeboten zur Beratung und Betreuung, wie Frauen ohne Migrationshintergrund. Beratungsstellen müssen dafür qualifiziert sein, dieses Angebot entsprechend umzusetzen.

Die Unterstützung von geflohenen Frauen halten wir für wichtig. Insbesondere im Bereich der Erwachsenenbildung gibt es hier bereits gute Ansätze, die es in Thüringen weiter umzusetzen gilt und die zukünftig zu stärken sind.

Geflüchtet Frauen und Frauen mit Migrationshintergrund gehören selbstverständlich in die Zielgruppe all unserer frauen- und geschlechterpolitischen Forderungen und Vorhaben. Wir wollen ihre spezifischen Bedarfe darin einbinden. Dies gilt für Gewaltschutz ebenso wie für die Frauenzentren wie bei Frauengesundheit und der Unterstützung Alleinerziehender.

Ebenso gilt dies für den flächendeckenden Ausbau einer qualifizierten, behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung und die Sicherstellung bedarfsgerechter Beratungs-, Unterstützungs- und Betreuungsangebote, welche wir schaffen wollen. Die Beratungs- und Netzwerkarbeit des Flüchtlingsrats Thüringen e.V. werden wir weiterhin institutionell fördern.

Frauen mit Migrationshintergrund sind oft von einer Mehrfachdiskriminierung betroffen. Jeder Mensch sollte ein selbstbestimmtes Leben führen können und ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Der Schlüssel liegt dabei in der Bildung, d.h. konkret u.a. in der Sprachförderung sowie Aus- und Weiterbildung. Die Angebote müssen dabei möglichst niedrigschwellig angeboten werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Dezentrale Unterbringung von Geflüchteten

In Sammelunterkünften und Aufnahmezentren müssen Geflüchtete oft konzentriert auf engem Raum ohne ausreichende Privatsphäre leben. Die häufig abgeschiedene Lage erschwert den Kontakt zur anwohnenden Bevölkerung und den Zugang zu Unterstützungsstrukturen erheblich. Durch die Sammelunterbringung werden sie fälschlicherweise als homogene Gruppe wahrgenommen und behandelt. Flüchtlingsorganisationen fordern daher seit Jahren die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten in Wohnungen in Städten mit guter Erreichbarkeit und – auch soziokultureller – Infrastruktur. Damit soll ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden.

  1. Wie werden Sie allen Geflüchteten, auch denen mit Duldung und Gestattung, den Zugang zum privaten Wohnungsmarkt ermöglichen?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um flächendeckende Unterstützungsangebote für die Suche und Anmietung von Wohnraum einzurichten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir werden den sozialen Wohnungsbau stärken.

Zu uns geflüchtete Menschen sollen unabhängig von ihrer Bleibeperspektive möglichst schnell ein selbstbestimmtes Leben führen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Das beginnt bei dezentralem Wohnraum nach der Ankunft, der zügig zur Verfügung gestellt werden soll. Ankerzentren oder Abschiebezentren lehnen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vehement ab. Stattdessen wollen wir die Erstaufnahme weiter modernisieren und das Flüchtlingsaufnahme­gesetz so verändern, dass die dezentrale Unterbringung konsequent gefördert sowie die eigenständige Wohnsitznahme durch private Anmietungen ermöglicht wird. In Ballungszentren soll der soziale Wohnungsbau auch für Geflüchtete ausgebaut werden.

Geflüchtete Menschen sollen in Thüringen ihren Wohnort frei wählen können. Die dezentrale Unterbringung in Wohnungen bleibt für uns eine wichtige Voraussetzung, damit die Menschen ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Dies wollen wir durch eine Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes ermöglichen.

Zudem gilt es, Kommunen bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler Integrationskonzepte zu unterstützen, die auch die Bedeutung einer selbstbestimmten Lebensgestaltung, des Wohnumfeldes und die wichtige Rolle von Begegnungsräumen hinsichtlich Integration und Inklusion berücksichtigen. Integration muss organisiert werden, kommunale und genossenschaftliche Unternehmen bieten nicht nur Begegnungsräume, sondern auch Veranstaltungen, Feste und Beratungen an. Die Zusammenarbeit mit freien Trägern ist hier ein wichtiger Aspekt.

Kommunale Wohnungsunternehmen spielen hierbei eine wichtige Rolle, ebenso wie die Förderung des sozialen Wohnungsbaus und die Inanspruchnahme bzw. „Inverantwortungnahme“ auch privater Investor*innen und Vermieter*innen. Grundrechte, wie das der Unverletzlichkeit der Wohnung, werden wir auch in Flüchtlingsunterkünften schützen. Bei der Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten und Maßnahmen zur Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen wollen wir die Kommunen unterstützen.

Die Ausländerbehörden wollen wir zu Einwanderungsbehörden mit Beratungs- und Bündelungsfunktion der verschiedenen Willkommens- und Integrationsangebote umgestalten. Dies unter anderem, damit Geflüchtete Unterstützung bei der Wohnungssuche, bei der Kontaktaufnahme zu Vermieter*innen und bei den Verhandlungen über / Abschluss von Mietverträgen bekommen. Dazu wollen wir Modellprojekte starten mit dem Ziel, mittelfristig flächendeckend solch unterstützende Einwanderungsbehörden vorzuhalten.

Zudem wollen wir die Auflage entsprechender Förderprogramme zur Schaffung von Wohnraum für Geflüchtete für die Wohnungswirtschaft prüfen und untersuchen, ob das Instrument öffentlicher Mietverträge für die Anmietung von privatwirtschaftlich angebotenem Wohnraum den Zugang zu Wohnraum für Zugewanderte erleichtern kann.

Wir wollen die Kommunen dabei unterstützen, entsprechende Informationsstellen aufzubauen, wo Geflüchtete mit entsprechendem Aufenthaltstitel Informationen zum Wohnungsmarkt vor Ort erhalten. Eine Zusammenarbeit mit den Vertretern der Immobilienbranche der Region ist hier empfohlen. Alle beteiligten Akteure sind entsprechend zu sensibilisieren, um besonders Schutzbedürftige angemessen zu unterstützen.

Darüber hinaus wollen wir Integrationspatenschaften aktiv fördern und koordinieren. In diesem Rahmen können ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger Asylsuchende und Flüchtlinge mit Bleibeperspektive bei Behördengängen, Wohnungssuche, Auswahl von Hilfs- und Freizeitangeboten sowie Erstkontakten zu Vereinen und Verbänden unterstützen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierung von Geflüchteten und Migrant*innen auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist eine Realität und stellt ein z.T. massives Problem für wohnungssuchende Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte dar. Sie haben mit deutlichen Nachteilen am Mietwohnungsmarkt zu kämpfen: Sie leben in durchschnittlich kleineren Wohnungen, bezahlen höhere Preise pro Quadratmeter und leben vermehrt in schlechteren Wohngegenden. Diskriminierungen erfolgen dabei anhand tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale wie Hautfarbe, Herkunft, Religion und Sprache. Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus sind zudem durch die im Integrationsgesetz verankerte Wohnsitzregelung zusätzlich in ihren Möglichkeiten stark eingeschränkt. Die Benachteiligungen haben zur Folge, dass Angebote der Kinderbetreuung, der Sprachförderung und Bildung sowie der Teilhabe an kulturellen oder politischen Aktivitäten eingeschränkt wahrgenommen werden können.

  1. Welches Konzept verfolgen Sie, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der staatlichen Betriebe und Baugesellschaften in ihren Abläufen und Strukturen sowie in der Interaktion mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wie werden Sie Diskriminierungen von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund auf dem thüringer Wohnungsmarkt entgegenwirken?
  3. Was werden Sie unternehmen, damit Familien mit Flucht- und Migrationsgeschichte nicht in Randbezirke gedrängt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir werden den sozialen Wohnungsbau stärken.

Diskriminierungsverbote allein reichen nicht aus, um Benachteiligungen auf dem Wohnungs­markt für Menschen mit Migrationshintergrund wirksam zu verhindern. Stattdessen brauchen wir wirksame Strategien, um Vorurteile und Ängste in den Wohnungsgesellschaften abzubauen, Rassismus und Diskriminierung zu erkennen und den Unternehmen entsprechende Handlungs­strategien aufzuzeigen. Dafür werben wir für eine gute Beratungsinfrastruktur.

„Auf dem Wohnungsmarkt müssen passgenaue Maßnahmen gegen Diskriminierung entwickelt werden.“, zu dieser Feststellung kommt die Enquetekommission Rassismus in ihrem Zwischenbericht. Wie in der Enquetekommission Rassismus diskutiert, sollen diese Maßnahmen auf eine nicht-isolierende und selbstbestimmte Lebensführung für alle hinwirken, in der gesellschaftliche Teilhabe möglich ist.

In der EnqueteRassismus wurde die Einrichtung einer Fach- und Beratungsstelle empfohlen, in deren Beratungskonzept besondere Beachtung auf oft diskriminierte Gruppen wie Roma und Sinti, Geflüchtete, Schwarze Menschen, Muslim*innen, Jüdinnen und Juden und internationale Studierende gelegt werden soll. Dies wollen wir, neben der zu entwickelnden Unterstützungs- und Vermittlungsfunktion der Einwanderungsbehörden, der Stärkung des sozialen Wohnungsbaus und der Sensibilisierung bspw. öffentlicher Wohnungsunternehmen und der, ebenfalls in den Beratungen der EnqueteRassismus geforderten, Schaffung ausreichender Wohnheimplätze für internationale Studierende (bei gleichzeitiger Vermeidung von Segregationseffekten) umsetzen.

Der Abdrängung in Randbezirke muss durch entsprechende konzeptionelle Vorgaben bei den Förderinstrumenten des sozialen Wohnungsbaus entgegengewirkt werden, die Entstehung „prekärer“ Wohngebiete wollen wir vermeiden. Familien mit Flucht- oder Migrationsgeschichte sollen ihre Wohnumgebung anhand für sie wichtiger Ressourcen wie Arbeit, Perspektiven, Wohnraum aussuchen können, nicht nach Quoten oder dem kleinen Geldbeutel wählen müssen.
Die soziale Infrastruktur muss in allen Wohnquartieren gewährleistet werden, ebenso der Öffentliche Nahverkehr. Wir streben ein Normenscreening für Thüringer Gesetze zu sozialen Menschenrechten – analog des zur UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen bereits durchgeführten Screenings oder wie es im Bereich Nachhaltig für neue Vorschriften praktiziert wird – an.

Wir wollen auch im Bereich der Wohnungsvergabe gegen Diskriminierungen vorgehen. Dazu gehören u.a. Unterstützungen bei möglichen Sprachbarrieren und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheiten für die Vermieter. Wir Freie Demokraten wollen außerdem Integrationspatenschaften aktiv fördern und koordinieren. In diesem Rahmen können ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger Asylsuchende und Flüchtlinge mit Bleibeperspektive z.B. bei der Wohnungssuche unterstützen.

Wir Freie Demokraten sind aber auch davon überzeugt, dass die Probleme der Wohnungsknappheit nicht alleine in den großen Städten gelöst werden können. Deshalb werden wir neue, flexible Mobilitätsangebote schaffen und die Verkehrsinfrastruktur weiterentwickeln, um einen Beitrag zum Erhalt der Strukturen im ländlichen Raum zu leisten. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung nutzen und mit einer guten digitalen Infrastruktur Lebensqualität dezentral in die Fläche bringen. So können wir den Druck vom Wohnungsmarkt in unseren Städten nehmen und gleichzeitig das Leben für Familien (auch mit Migrationshintergrund) im ländlichen Raum attraktiver machen.

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Psychosoziale Versorgung von Geflüchteten

Ein großer Teil der in Deutschland lebenden geflüchteten Menschen hat in unterschiedlichsten Formen Gewalt erfahren. Das erlebte Trauma stellt eine starke psychische Belastung dar, weshalb die Betroffenen gesundheitlich Unterstützung benötigen. Der Bedarf an psychosozialer Versorgung, beispielsweise in Form einer Psychotherapie, übersteigt jedoch bei weitem die vorhandenen Kapazitäten im Gesundheitssystem. Hinzu kommt, dass die Versorgung oft scheitert, weil die Kosten für Dolmetschungsleistungen nicht übernommen werden.

  1. Werden Sie die Kostenübernahme von Dolmetschungsleistungen im Gesundheitsbereich, insbesondere bei Psychotherapien, garantieren?
  2. Wie werden Sie eine ausreichende psychosoziale Versorgung für Geflüchtete sicherstellen?
  3. Werden Sie sich für die Aufenthaltssicherung von traumatisierten Geflüchteten und Überlebenden von Folter, Krieg und sexualisierter Gewalt einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine umfassende medizinische Versorgung von Geflüchteten ein. Das schließt selbstverständlich notwendige Dolmetschleistungen ein. Durch eine institutionelle Landesförderung wollen wir die psychosoziale Versorgung weiter absichern. Auf Bundesebene setzen wir uns für die Aufenthaltssicherung von besonders vulnerablen Gruppen ein.

Ein umfassendes Screening besonderer Schutzbedarfe bereits in der Erstaufnahme sowie die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Begleitung und Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen sind ebenso Bestandteil eines umfassenden Gewaltschutzkonzeptes wie die Schulung der Beschäftigten und die Einführung eines Beschwerdemanagementsystems für die Bewohnerinnen und Bewohner in der Erstaufnahmeeinrichtung. Geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sollen entsprechend den Bedarfen und Bedürfnissen psychosoziale Beratung und Therapie sowie fachliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, auch über das 18. Lebensjahr hinaus, erhalten. Zudem soll das Angebot Schritt für Schritt auf den gesamten Personenkreis der Geflüchteten erweitert werden. Uns ist bewusst, dass es an psychotherapeutischen Angeboten (Ärzt*innen, Therapeut*innen, Therapieplätze)  im Gesundheitssystem fehlt und setzen uns daher für einen Ausbau dieser ein. Thüringen braucht mehr Spezialist*innen für die genannten Traumata. Daher wollen wir auf Fachverbände zugehen, um gemeinsam Strategien und Angebote zu entwickeln, sodass sich mehr Therapeut*innen für die Arbeit mit traumatisierten Geflüchteten spezialisieren. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit den Kostenträger*innen und Psychosozialen Zentren wie Refugio Thüringen e.V. Lösungen suchen, die die Kostenerstattung für psychosoziale und -therapeutische Angebote für Geflüchtete entbürokratisieren und damit eine bessere Versorgung ermöglichen.

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Anerkennung von geflüchteten trans* Menschen

Viele trans* Menschen erfahren in ihren Heimatländern Verfolgung oder Bedrohung.

  1. Werden Sie die staatliche und nicht-staatliche Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen Wahrnehmung und/oder ihres geschlechtlichen Ausdrucks als Asylgrund anerkennen?
  2. Werden Sie geflüchtete trans* Menschen als besonders schutzbedürftig anerkennen?
  3. Welche Maßnahmen werden Sie garantieren, um sie vor Diskriminierung zu schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für einen umfassenden Schutz von Geflüchteten ein. Das schließt ein, dass geschlechtsbezogene Diskriminierung und Verfolgung als Asylgründe im Asylgesetz gelten. Dafür werden wir uns auf Bundesebene einsetzen.

Die Anerkennung des besonderen Schutzbedarfs und die dementsprechende Anerkennung als Asylgrund sehen wir als Selbstverständlichkeit an. Jedoch ist dies nicht auf landespolitischer Ebene zu lösen. Deshalb setzen wir uns auf bundespolitischer Ebene für die Anerkennung ein. DIE LINKE hat ein Einwanderungskonzept vorgelegt, mit dem durch eine Änderung des Grundgesetzes (neuer Art. 16 a Abs. 2 GG) klargestellt werden soll, dass eine Verfolgung auch dann vorliegt, wenn eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Menschenrechte zu befürchten ist. Dem entsprechend soll auch in § 3 AsylG eine Klarstellung erfolgen. Damit soll gewährleistet werden, dass künftig die Gerichte die Verletzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte als Grund für die Flüchtlingsanerkennung beachten und umsetzen. Darüber hinaus wollen wir erreichen, dass das Asylverfahren nicht grundsätzlich von Zweifel, Misstrauen und Druck gegenüber den Antragsteller*innen und ihrem Vortrag geprägt ist, sondern den Antragsteller*innen und ihrem Vortrag grundsätzlich Glauben geschenkt wird.

Einen guten Orientierungsrahmen bildet das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt, welches dem Thema LSBTIQ*-Geflüchtete ein eigenes Kapitel widmet. Wir setzen uns dafür ein die Umsetzung der Maßnahmen zu begleiten und voranzubringen.

Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Berücksichtigung der Thematik in den Gewaltschutzkonzepten, die Sensibilisierung von Mitarbeiter*innen, die Erstellung mehrsprachiger Materialien zur Information und Berücksichtigung der Thematik in den Erstorientierungskursen des Landes, die Fort- und Weiterbildung sexualpädagogischer Fachkräfte zu Bedarfen und zur Lebenssituation von LSBTIQ*-Geflüchteten. Die Anforderungen an die ThürGUSVO und das Landesintegrationskonzept sollen in einer Neufassung noch stärker berücksichtigt werden. Schließlich sollen ehren- und hauptamtlich Tätige im Bereich LSBTIQ*-Geflüchtete bei ihrer Arbeit und den Fortbildungen dazu unterstützt, Beratungsangebote ausgebaut und Selbstorganisation Betroffener ermöglicht und gefördert werden. Dies alles bedeutet noch keine „Garantie“, wären aber notwendige Schritte.

Jeder Schutzbedürftige ist aufgrund seiner konkreten individuellen Schutzbedürftigkeit zu unterstützen. LSBTIQ* müssen oft die Flucht aus ihren Heimatländern ergreifen. Sie riskieren auch während der Flucht oder bei der Ankunft in aufnehmenden Ländern, weiter diskriminiert zu werden. Deshalb müssen alle EU- Länder eine Verfolgung wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität als Fluchtgrund anerkennen. Es muss möglich sein, dies auch während des Asyl-Verfahrens vorzutragen, sodass die sexuelle Orientierung als Fluchtgrund berücksichtigt wird. Wer aufgrund seiner sexuellen Identität verfolgt wird, kann dies bereits heute in Deutschland als Asylgrund geltend machen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Klimawandel als Fluchtursache

Der Klimawandel wird in Zukunft vermehrt Menschen dazu zwingen, ihre Heimat zu verlassen. Auch Thüringen wird Ziel von Klimaflüchtlingen sein. Ein effektiver Klimaschutz kann dazu beitragen, in der Heimat bleiben zu können.

Was werden Sie auf Landesebene zum Klimaschutz beitragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir haben ein Klimaschutzgesetz verabschiedet.

Dürren, Unwetter und Orkane richten bereits heute gigantische Schäden an und sind überall auf der Welt und auch hier bei uns verstärkt zu spüren. Wenn wir die Klimakrise nicht bewältigen, könnten nach Schätzungen der Weltbank bis 2050 140 Millionen Menschen gezwungen sein, ihre Heimat zu verlassen. Mit Klimaschutz verhindern wir, dass morgen Menschen zu Flüchtlingen werden.

Zusammen mit den Koalitionsfraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Landesregierung setzen wir uns für einen umfassenden Klimaschutz ein. Ein Ausdruck dafür ist z.B. die Verabschiedung des Thüringer Klimagesetzes im Dezember 2018, das u.a. das Erstellen einer integrierten Energie- und Klimaschutzstrategie als Handlungsgrundlage für das Erreichen der Klimaschutzziele einschließt. U.a. geht es um die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energiequellen oder das Erreichen eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050. Hinsichtlich der Förderung von Klimaschutzmaßnahmen, z.B. für den privaten Bereich, möchten wir Kriterien der Sozialverträglichkeit einbeziehen, um allen Gebäudeeigentümern bzw. Mietern gleiche Chancen für aktiven Klimaschutz zu gewähren.

Darüber hinaus wollen wir einen Landesentwicklungsplan mit der Zielstellung auf den Weg bringen, bis 2040 klimaneutral zu agieren. Dabei ist ein besonderer Schwerpunkt auf den Verkehrssektor zu legen, der mit 37% den höchsten Anteil an den in Thüringen verursachten Treibhausgasemissionen erbringt. Insbesondere muss ein Umdenken hinsichtlich der Wahl der Fahrzeuge einsetzen. So sollte anstelle des weit verbreiteten Individualverkehrs eine Hinwendung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder des Fahrrades bzw. von Car-Sharing-Angeboten gelingen.

DIE LINKE in Thüringen unterstützt nachdrücklich die Forderungen der „Fridays for Future“–Bewegung und begrüßt in diesem Zusammenhang, dass ein jugendlicher Aktivist im Thüringer Klima-Rat ehrenamtlich vertreten ist, der sich aus Wissenschaftler*innen mehrerer Fachrichtungen zusammensetzt und die Landesregierung zu diversen Fragen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz berät.

Auf der Grundlage eines Kabinettsbeschlusses Thüringens im November 2018 wurde eine Bundesratsinitiative ins Leben gerufen, die auf die Verankerung des Klimaschutzes als Staatsziel im Grundgesetz gerichtet ist. Auf Grund von Meinungsverschiedenheiten konnte diese Initiative jedoch bisher noch nicht realisiert werden.

Wir Freie Demokraten wollen die dezentrale Energieversorgung vor Ort stärken und so für eine nachhaltige Unterstützung der Energiewende und des Klimaschutzes sorgen. Thüringen ist ein Energieimportland. Die Chancen für dezentrale Versorgungslösungen mit entsprechender Wertschöpfung vor Ort sollten zur Stärkung der Thüringer Wirtschaftskraft viel stärker genutzt werden.

Wir Freie Demokraten begreifen den Klimaschutz als globale Herausforderung. Dürren und Temperaturprognosen zeigen, dass ein Umdenken in der Klimapolitik notwendig ist. Einen entscheidenden Beitrag kann die Entwicklungshilfe leisten. Durch den Ausbau erneuerbarer Energien in Entwicklungsländern, weltweite Aufforstungs- und Renaturierungsprojekte verbunden mit der Verminderung von Holz-Raubbau sowie der globale Nutzung von Wäldern und Mooren als CO2-Senken können wir auf globaler Ebene viel CO2 einsparen. Für globalen Klimaschutz gibt es unzählige Möglichkeiten. Wir Freien Demokraten möchten den Klimanationalismus beenden und den Klimaschutz als echte Menschheitsaufgabe angehen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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