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Geschlechtergerechte, diskriminierungsfreie Sprache

Sprache schafft Wirklichkeit. Eine geschlechtergerechte, diskriminierungsfreie Sprache kann dazu beitragen, Menschen vor Diskriminierung zu schützen. Der Staat muss bei diesem Thema seiner Vorbildwirkung nachkommen.

  1. Wie stehen Sie zu einer geschlechtergerechten, diskriminierungsfreien Sprache?
  2. Werden Sie sich für deren konsequente Anwendung in den behördlichen Dienststellen, Erlassen und Rechtsvorschriften, amtlichen Schreiben, Stellenausschreibungen und bei der Gestaltung von Vordrucken einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir werden in der Arbeit der Partei eine geschlechtergerechte Sprache.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für inkludierende Sprache ein. Deshalb verwenden wir als Partei den Gender-Star. Wir wollen weiterhin dafür werben, inkludierende Sprache zu nutzen und dies auch in der Öffentlichkeit besser bekannt zu machen. Dabei ist gerade in Verwaltungs­dokumenten noch viel zu tun – hier werben wir dafür, Formulare und Texte in einer möglichst geschlechtsneutralen inkludierende Sprache zu verfassen.

DIE LINKE.Thüringen legt in den eigenen Dokumenten und Veröffentlichungen Wert auf eine geschlechtsneutrale und diskriminierungsfreie Sprache und nutzt ansonsten stets die weibliche und männliche Form. Außerdem wollen wir auch auf die Benutzung einfacher Sprache achten. In unserem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2019 haben wir aufgenommen, dass wir uns für eine geschlechtsneutrale Sprache bzw. für eine die Vielfalt der Geschlechter widerspiegelnde Sprache in der öffentlichen Verwaltung einsetzen werden.

Im §28 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes ist festgelegt, dass Behörden und Dienststellen bei Erlass von Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, bei der Gestaltung von Vordrucken, in amtlichen Schreiben und bei Stellenausschreibungen soweit wie möglich geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu wählen haben. Die von der rot-rot-grünen Regierung ernannte Beauftragte für die Gleichstellung von Mann und Frau des Landes Thüringen, Frau Katrin Christ-Eisenwinder, hat dazu einen Leitfaden mit Empfehlungen zur Verwendung gendersensibler Sprache veröffentlicht, um die Anwendung den Behörden und Dienststellen nahe zu bringen und zu vereinfachen.

In Sprache wird gewachsene Diskriminierung oftmals sehr deutlich. Insofern unterstützen wir einen offenen Diskurs über die Veränderung von Sprache, um Diskriminierung zu vermeiden. Wir wollen dabei aber nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Bei der Neuerstellung von Vorlagen und Erlassen sollte eine geschlechtsneutrale Ansprache gewählt werden. Eine Überarbeitung aller existierenden Dokumente sollte unter dem Aspekt der Effizienz geprüft werden. Allerdings darf die geschlechterneutrale Ansprache nicht zulasten der Verständlichkeit gehen. Zumal Sprache auch eine Verständnisbarriere sein kann, wenn sie zu kompliziert ist. Wenn wir die Wahl haben zwischen einfacher oder geschlechtergerechter Sprache entscheiden wir Freie Demokraten uns für einfache Sprache.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten des Freistaates Thüringen

Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann in Thüringen hat ihren Sitz im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Ihre Aufgabe ist, ressortübergreifend die Umsetzung des Artikels 2 der Thüringer Verfassung anzumahnen. Dafür sollte sie unabhängig von einem Ministerium agieren können und genau wie der Bürgerbeauftragte, der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Beauftragte für Menschen mit Behinderung ihren Sitz im Landtag haben.

  1. Wie bewerten Sie die unterschiedliche Ansiedlung der Beauftragten?
  2. Werden Sie die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann analog zu den anderen Beauftragten beim Landtag ansiedeln?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Beauftragten haben aufgrund ihrer Tätigkeit unterschiedliches Gewicht. Die Ansiedlung bei der Landesregierung oder dem Landtag sagt zunächst erst einmal nichts darüber aus, wie stark sie sich für ihre Themen einsetzen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine Reform des Beauftragtenwesens in Thüringen ein. Damit wird die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt werden, mehr Kompetenzen und eine stärkere politische Präsenz der Stelle sind damit verbunden. Verwaltungstechnisch soll die Gleichstellungsbeauftragte auf der Ebene der Landtagsverwaltung angebunden sein, um unabhängig von einzelnen Ministeriumszuständigkeiten arbeiten zu können.

DIE LINKE. Thüringen fordert in ihrem Walprogramm, dass das Thüringer Gleichstellungsgesetz novelliert wird, besonders mit Blick auf verbindliche Handlungsmöglichkeiten für die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Kommunen und Land sowie verpflichtende Anforderungen an die Verwaltungen.

Zur Ansiedlung der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann nehmen wir in unserem Wahlprogramm keine Stellung. Eine Auseinandersetzung mit diesen Fragen kann aber im Prozess der Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes eine Rolle spielen.

Wir Freie Demokraten werden die Kompetenzen aller Thüringer Beauftragten gegen Diskriminierung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen bündeln und bei einem oder einer zentralen Antidiskriminierungsbeauftragten zusammenfassen und beim Landtag ansiedeln. Inwieweit darüber hinaus eine zusätzliche Stelle für die Gleichstellung von Frau und Mann notwendig sein wird, werden wir prüfen. In diesem Fall soll aber auch diese am Landtag angesiedelt sein.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Weiterbildung des öffentlichen Dienstes bezüglich nicht-binärer Menschen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag für nicht-binäre Personen sind die Bedürfnisse von intersexuellen Menschen stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Trotzdem existieren innerhalb der Gesellschaft, aber auch im öffentlichen Dienst, noch große Unsicherheiten und nur wenig Wissen.

Werden Sie gemeinsam mit Vertreter*innen der Community Fortbildungen und Informationsmaterialen für den öffentlichen Dienst zum Umgang mit Menschen, die sich weder männlich noch weiblich verorten, entwickeln und anbieten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Fort- und Weiterbildungsangbot für den Öffentlichen Dienst im Bereich Diskriminierung und Rassismus ist zu verstärken.

Die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst sollte künftig selbstverständlich auch die Antidiskriminierungsarbeit und den Umgang mit Menschen, die sich nicht männlich und nicht weiblich verorten, beinhalten.

DIE LINKE.Thüringen möchte das Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt verstetigen. Damit die im Landesprogramm enthaltenen Maßnahmen volle Umsetzung erfahren können, wird das Landesprogramm besser finanziell ausgestattet und die Koordinierungsstelle ausgebaut.

Das Landesprogramm umfasst auch Maßnahmen zur Sensibilisierung für das Thema Diversität im Hinblick auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie Verweis auf entsprechende Beratungsangebote für das Arbeitsleben und Schulungen für Personal- und Betriebsräte und Personalabteilungen zu Diversitätsbewusstsein in der öffentlichen Verwaltung unter Berücksichtigung des AGG.

Mit dem Ausbau der Koordinierungsstelle für LSBTIQ*-Arbeit in Thüringen erhoffen wir uns, dass die Aufklärungs- und Bildungsangebote auch für den öffentlichen Dienst gestärkt werden.

Wir Freie Demokraten werden entsprechende Vorstöße der Betroffenen unterstützen. Den Rahmen und Umfang entsprechender Fortbildung erarbeiten wir gern mit der Community.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gendergerechte und inkludierende Sprache in Verwaltungsdokumenten

Die Sprache in Verwaltungsdokumenten verwendet anstelle von inkludierender Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, immer noch das generische Maskulinum.

Werden Sie in Verwaltungsdokumenten alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigen und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja. Schriftlich.

In der rechtsförmlichen Sprache sollte sich zumindest die Verwendung sowohl der weiblichen als auch der männlichen Form (z.B. Bürgerinnen und Bürger) wiederfinden. Schreiben und Vordrucke sollen Frauen ausdrücklich benennen. Überall wo es möglich ist, sollen neutrale Formulierungen verwendet werden, also z.B. Lehrende, Teilnehmende, Studierende… Allein schon wegen der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verpflichtung des Staates, die Geschlechtsangabe „divers“ im Geburtenregister zu ermöglichen, ist mittlerweile die Verwen­dung geschlechtergerechter Sprache in Gesetzestexten und Verwaltungsdokumenten zwingend.

Wir führen in unserem Programm zur Landtagswahl aus, dass wir uns für eine geschlechtsneutrale Sprache bzw. für eine die Vielfalt der Geschlechter widerspiegelnde Sprache in der öffentlichen Verwaltung einsetzen.

DIE LINKE. Thüringen steht für die Akzeptanz und Anerkennung vielfältiger Lebensweisen, geschlechtlicher Identitäten und sexueller Orientierungen. Wir wollen dazu beitragen, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Trans*- und Intersexuelle und queere Menschen (LSBTTIQ*) selbstbestimmt und diskriminierungsfrei leben können. Das Achten auf geschlechtsneutrale Sprache bzw. die Verwendung einer die Vielfalt der Geschlechter widerspiegelnde Sprache ist hierfür ein wichtiger Baustein.

Außerdem beinhaltet das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt folgende Maßnahme, deren Umsetzung wir unterstützen: „Umstellung der Formulare auf das Weglassen des Geschlechtseintrags soweit geschlechtsneutral möglich entsprechend der Vorbereitung auf die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017“.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass Verwaltungsdokumente möglichst so formuliert sind, dass sie nicht einzelne Gruppen von Menschen diskriminieren. Das Gendern mit Hilfe von Hilfskonstruktionen, die der Systematik der Grammatik unserer Sprache widersprechen, sehen wir aus Gründen der Verkomplizierung der Sprache jedoch kritisch. Wir sehen in Passivkonstruktionen und substantivierten Aktivpartizipien mögliche Alternativen zum generischen Maskulinum. Verwaltungssprache sollte zwar alle Geschlechter gleichermaßen ansprechen, aber auch so einfach wie möglich verständlich sein.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Geschlechtssensible Bildungsarbeit in Schulen

Die geschlechterspezifische Sozialisation von Mädchen und Jungen wird in der Schule immer wieder reproduziert. So haben Mädchen im Sportunterricht Sportarten zu lernen, die gemeinhin als weiblich belegt gelten. Sie erhalten keine Möglichkeit, in der Schule mit Sportarten in Kontakt zu kommen, die gemeinhin als männlich gelten, wie Boxen oder Ringen.

  1. Werden Sie beim Sportunterricht in Thüringen sicherstellen, dass Mädchen und junge Frauen Zugang zu Sportarten haben, die gemeinhin als ‚männlich’ gelten?
  2. Werden Sie es Jungen ermöglichen, sich in Sportarten auszuprobieren, die häufig als ‚weiblich‘ gelten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Der Sportunterricht ist allgemeinverbindlich für alle Schüler*innen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine geschlechtersensible Bildung ein. Das gilt auch für den Zugang zu Sportarten, beispielsweise im Sportunterricht. Die Einteilung in „männliche“ und „weibliche“ Sportarten halten wir für überholt. Eine Überwindung von solchen geschlechtsstereotypischen Lernsituationen gelingt nur durch eine gute Aus-, Fort- und Weiter­bildung sowie konsequente Schulentwicklung im Sinne von Inklusion und Diskriminierungs­freiheit, die wir unterstützen werden.

So pauschal formuliert ist die Feststellung nicht zutreffend. Ein Teil des Sportunterrichts wird in Thüringen und in anderen Bundesländern sowieso koedukativ unterrichtet. Zudem gibt es schon immer etwa Jungen, die turnen und Mädchen, die Judo ausüben. Zuzustimmen ist, dass der Sportunterricht in der Schule einen Beitrag leisten soll, dass Rollenverständnisse in Bezug auf Sportarten aufgeweicht und durchbrochen werden. Dies kann und soll mit Hilfe der im Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfallt beschriebenen Maßnahmen zum Schulsport ausgebaut werden.

Wir Freie Demokraten stehen für Chancengerechtigkeit und glauben an die Vielfalt der Talente. Wir unterstützen Sportlehrerinnen und Sportlehrer dabei, Kinder und Jugendliche unabhängig vom Geschlecht an verschiedene Sportarten heranzuführen, ohne die individuell unterschiedlichen körperlichen Fähigkeiten zu ignorieren. Dabei sollten alle die Gelegenheit bekommen, sich in möglichst vielen Sportarten auszuprobieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Selbstbestimmte Geschlechtsansprache und Namensverwendung in Schulen und Hochschulen

Namens- und Geschlechtseintragsänderungen sind äußerst langwierige Prozesse. Währenddessen werden trans* und nicht-binäre Menschen an Hochschulen und Schulen häufig noch mit dem falschen Geschlecht und einem nicht selbstgewählten Namen angesprochen. Das wirkt sich negativ auf die Lebensqualität, den Studienalltag und damit die Leistungsfähigkeit der Personen aus.

Werden Sie Hochschulen und Schulen ermutigen und auffordern – soweit möglich – unabhängig vom Abschluss der formellen Namens- und/oder Geschlechtseintragsänderung trans* und nicht-binäre Menschen bereits mit ihrem selbstgewählten Namen und in ihrem Geschlecht anzusprechen sowie Zeugnisse und Schüler*innen- bzw. Studierendenausweise darauf auszustellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir unterstützen, dass Menschen unabhängig von ihrer geschlechtlichen Orientierung in Thüringen frei leben können. Das soll auch in den Thüringer Schulen und Hochschulen gelebt werden. Darauf wie Einzelpersonen agieren kann aber nicht vollumfänglich staatlich kontrolliert werden.

Sprache schafft nicht nur Bewusstsein, sondern ist auch Ausdruck von Machtverhältnissen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen daher auch bei Geschäftsordnungen und Gesetzestexten für die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache, die tatsächlich alle anspricht und nicht nur „mitmeint“. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass dort, wo es möglich ist, die Erfassung der Geschlechtsidentität durch die jeweilige Person erfolgt und nicht von außen zugeschrieben wird. Dafür braucht es auch eine Sensibilisierung in den Behörden. Daher setzen wir uns dafür ein, dass die Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) Mittel für öffentlichkeitswirksame Kampagnen, zum Beispiel gegen Sexismus, Rassismus oder für LSBTIQ*-Rechte, erhält, um viele Thüringer*innen mit diesen Themen erreichen zu können. In Zukunft wollen wir auch die vielfaltssensible Fort- und Weiterbildung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sowie der öffentlichen Verwaltung insgesamt zur Aufgabe der LADS machen.

Was die Verwendung der selbstgewählten Namen und des Geschlechts und die Ansprache in Unterricht und Alltag angeht, so gibt es hier auf jeden Fall einen Ermessensspielraum der Einrichtungen und Pädagog*innen bzw. Hochschullehrer*innen, der unseres Erachtens genutzt werden sollte. In diesem Sinne würden wir Verantwortliche auf jeden Fall ermutigen, entsprechend den geäußerten Wünschen von trans* und nicht binären Menschen zu verfahren, auch schon vor den amtlich vollzogenen Anerkennungsverfahren. Beim Ausstellen schriftlicher Ausweise etwa muss sicher in den meisten Fällen aus Gründen der Rechtsverbindlichkeit auf die vollzogene amtliche Änderung gewartet werden.

Wir Freie Demokraten unterstützen gern Bildungseinrichtungen und Vertreter der Betroffenen bei einem offenen und konstruktiven Diskurs, um eine praktikable Lösung für die Ansprache und Namensgebung zu finden. Beim Ausstellen von amtlichen Papieren und Urkunden ist immer auch abzuwägen, inwiefern durch die Verwendungen des „nicht amtlichen“ Namens der Person Nachteile entstehen können. Hier ist immer sicherzustellen, dass die Zuordnung entsprechend möglich bleibt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Ausbildungsthema für Lehrer*innen

Lehrende sind oftmals damit konfrontiert, dass ihnen zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt das notwendige Wissen fehlt, da das Thema kein fester Bestandteil ihrer Ausbildung ist.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass Lehrende in ihrer Ausbildung bereits Wissen über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erwerben?
  2. Werden Sie sich für ein Fortbildungsangebot zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt für Lehrende einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen grundsätzliche die Diversität in der Gesellschaftlich. Die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt soll im Sinne einer inklusiven und diskriminierungsfreien Bildung daher selbstverständlicher Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrenden werden. Für entsprechende Fortbildungsangebote setzen wir uns seit Jahren ein und werden dies auch zukünftig tun. Einer entsprechenden Überarbeitung der Lehrpläne stehen wir sehr aufgeschlossen gegenüber.

Angehende Lehrer*innen sollen schon in der ersten Phase ihrer Ausbildung eine klare Haltung und Techniken zur Intervention in Bezug auf diskriminierendes Verhalten erwerben. Ziel ist die bewusste Gestaltung einer positiven Arbeitsatmosphäre und eines guten sozialen Klimas an den Thüringer Schulen. Vielfalt wird dabei als Chance und als Ausgangspunkt für gelungene Unterrichtsgestaltung gesehen. Als Teilbereich dieser Vielfalt finden insbesondere die Querschnittsthemen Geschlecht und Sexualität verstärkt Eingang in die Ausbildung. Schulungen über das TMBJS für Fachleiter*innen und Seminarleiter*innen in Bezug auf ihre Vorbildwirkung in Bezug auf Antidiskriminierung, Akzeptanz und Diversitätsbewusstsein werden laufend angeboten. In der Lehrer_innenausbildung an Hochschulen wird die Fähigkeit zur Selbstreflexion und zum Perspektivwechsel unter den Gesichtspunkten Sexualität und Geschlecht auch im Bereich von LSBTIQ*-Themen erlernt. In der Lehrer_innenausbildung erfolgt eine Sensibilisierung für die soziale Stellung und die Entwicklung des Selbstwertgefühls von Personen mit verschiedenen Identitätskonstruktionen. Im Bereich der Lehrer*nnenfortbildung bietet das ThILLM in Zusammenarbeit mit bereits bestehenden LSBTIQ*-Initiativen und mit sexualpädagogischen Fachkräften sowie ggf. mit der AGETHUR Veranstaltungen für die koordinierenden Beratungslehrer_innen der Staatlichen Schulämter und ggf. weiterer Beratungslehrer_innen und Schulpsycholog_innen an. Möglichst viele Lehrkräfte sollen im Rahmen von Fortbildungen mit LSBTIQ*-Themen in Berührung kommen, sowohl in Fortbildungen speziell zu LSBTIQ*-Themen als auch mit LSBTIQ*-Fragen als Querschnittsthema bei Fortbildungen zu anderen Themenbereichen.

Wir Freie Demokraten vertrauen auf die Kompetenz der Bildungsakteure vor Ort und damit auch denen, die in der Lehrerausbildung tätig sind. Wir unterstützen sie dabei, die oben genannten Aspekte in das Curriculum einzubinden und einen offenen Diskurs mit Betroffenen zu führen. Einem Fortbildungsangebot zu dem Thema steht aus unserer Sicht nichts entgegen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verankerung von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in Lehrplänen

In den Lehrplänen der Sekundarstufe 1 und 2 soll den Lernenden ein selbstbewusstes Erleben mit dem eigenen Körper und ihrer Sexualität vermittelt werden. In deren Praxis wird dieses jedoch auf die heteronormative Entwicklung und Cis-Geschlechtlichkeit beschränkt.

  1. Werden Sie geschlechtliche und sexuelle Vielfalt verpflichtend in den Lehrplänen verankern, so dass sich Kinder in ihren Persönlichkeiten frei entwickeln können und keine Angst vor Diskriminierungen haben müssen?
  2. Wie werden Sie sicherstellen, dass entsprechende Unterrichtsmaterialien zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt für Lehrende in der Sekundarstufe 1 und 2 entwickelt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das muss im Rahmen der Lehrplangestaltung verankert werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen grundsätzliche die Diversität in der Gesellschaftlich. Die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt soll im Sinne einer inklusiven und diskriminierungsfreien Bildung daher selbstverständlicher Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrenden werden. Für entsprechende Fortbildungsangebote setzen wir uns seit Jahren ein und werden dies auch zukünftig tun. Einer entsprechenden Überarbeitung der Lehrpläne stehen wir sehr aufgeschlossen gegenüber.

Wichtiger als Lehrpläne sind für das selbstbewusste Erleben des eigenen Körpers und seiner Sexualität für Heranwachsende vermutlich selbst gemachte Erfahrungen im Alltag. Umso wichtiger ist es, dass die Schule über eine gute Begleitung dieser Prozesse das Wissen über die geschlechtliche und sexuelle Vielfalt mitgibt und Diskriminierung so entgegenwirkt. Obwohl die Lehrpläne solche Vorgaben enthalten, kann doch im Alltag leider keine Diskriminierungsfreiheit festgestellt werden. Hierzu ist ebenso wichtig, dass Lehrkräfte im Umgang mit Heterogenität und Abwehr von Diskriminierung weitergebildet werden. Zudem können über das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt zusätzliche Anstöße für eine positive und produktive Bearbeitung des Themas in die Schule geholt werden. Was die Entwicklung geeigneter Unterrichtsmaterialien angeht, so sollte hierüber zwischen den Betroffenenorganisationen und dem TMBJS ein ergebnisorientierter Dialog geführt werden. Zudem möchte DIE LINKE.Thüringen das Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt verstetigen. Damit die im Landesprogramm enthaltenen Maßnahmen, auch zu Lehr-, Lern- und Bildungsmaterialien, volle Umsetzung erfahren können, wird das Landesprogramm besser finanziell ausgestattet und die Koordinierungsstelle ausgebaut.

Wir Freie Demokraten vertrauen auf die Kompetenz der Bildungsakteure vor Ort. Mit unserem Konzept der „selbstverantwortlichen Schule“ schaffen wir auch im Bereich der Unterrichtsgestaltung Raum für die Einbindung unterschiedlicher Themen. Ebenso, wie wir die tägliche Sportstunde nicht in den Lehrplan schreiben wollen, werden wir auch hier keine Vorschriften zur Behandlung von geschlechtlicher Vielfalt im Unterricht machen. Wir unterstützen aber jegliches Engagement der Schulen, sich diesen Themen zu widmen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Unisex-Toiletten in Schulen und Hochschulen ausweisen

In vielen Schulen, Hochschulen und Landesbehörden gibt es bislang ausschließlich nach Geschlechtern getrennte Toiletten für Männer und Frauen sowie Behindertentoiletten. Menschen, die sich weder als männlich noch weiblich verorten, werden gezwungen, hierbei doch eine Zuordnung vorzunehmen. Auch Personen, die sich in einem anderen Geschlecht verorten, als ihnen von ihren Mitmenschen zugeschrieben wird, erleben immer wieder Irritationen und Anfeindungen, wenn sie die für sie passende Toilette aufsuchen.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, einige Toiletten in Hochschulen und Schulen so zu beschildern, dass diese von allen Geschlechtern benutzt werden könnten?
  2. Werden Sie in den Ihnen unterstehenden Landesbehörden einzelne Toiletten als Unisex-Toiletten ausweisen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das liegt in der Zuständigkeit der Schulen und Hochschulen.

Ob es in den Schulen Toiletten gibt, die von allen Geschlechtern genutzt werden können, entscheiden die Schulträger in eigener kommunaler Verantwortung. Allerdings halten wir dieses Anliegen für berechtigt. Wir unterstützen auch das Anliegen, Unisex-Toiletten an Hochschulen so zu beschildern, dass sie von allen Geschlechtern benutzt werden können.

Wir setzen uns zudem für die Einrichtung geschlechtsneutraler Sanitärbereiche in den Landes­einrichtungen ein. Das Land hat eine verpflichtende Mindestanzahl bei öffentlichen Gebäuden, insbesondere Hochschulen, festzulegen; bei Neubauten haben diese im dreigliedrigen Modell zu erfolgen. Zudem hilft das Land bei der Finanzierung mit.

DIE LINKE.Thüringen möchte das Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt verstetigen. Damit die im Landesprogramm enthaltenen Maßnahmen volle Umsetzung erfahren können, wird das Landesprogramm besser finanziell ausgestattet und die Koordinierungsstelle ausgebaut.

Das Landesprogramm umfasst auch die Maßnahme zur Einrichtung von speziellen Umkleide- und Toilettenräumen zur geschlechtsunabhängigen Nutzung, z. B. durch Hinwirken auf die Einrichtung von geschlechtsunabhängig nutzbaren Toiletten bei Neubauten oder Umbauten durch den Freistaat Thüringen. Ziel ist, dass in öffentlichen Institutionen (Hochschulen, Schulen, Verwaltungen etc.) mindestens ein Toilettenraum zur Verfügung steht, der auch geschlechtsunabhängig genutzt werden kann.

Wir Freie Demokraten halten die Diskussion zu Unisex-Toiletten für vielseitiger, als sie an vielen Stellen dargestellt wird. So wie Unisex-Toiletten für den einen angenehm sind, fühlen sich andere nicht wohl dabei, die Toilette mit Menschen anderen Geschlechts zu teilen. Hier ist auch auf die Gefahr von sexuellen Übergriffen hinzuweisen. Aus unserer Sicht kann aber individuell in den jeweiligen Institutionen unter Einbeziehung der Personal- oder Studierendenvertretung eine für alle taugliche Variante gefunden werden, sollte es Bedarf zu Veränderungen der Gegebenheiten geben.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Rechtspopulistischen Geschlechtskonzepten entgegentreten

Der erstarkende Rechtspopulismus, der bis in die Mitte der Gesellschaft reicht, stellt mühsam erstrittene Fortschritte im Aufbrechen von stereotypen Geschlechterrollen sowie bei der Anerkennung der sexuellen Selbstbestimmung in Frage.

  1. Wie werden Sie sich für progressive Geschlechterverständnisse einsetzen und diese gegenüber der Bevölkerung vermitteln?
  2. Wie werden Sie die Genderforschung an Thüringer Hochschulen sichern und stärken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

1. Das machen wir bereits.
2. Das liegt in der Eigenständigkeit der Hochschule.

Rechtspopulist*innen und Rechtsextremist*innen schüren ein Klima der Verrohung und Abwertung anderer Menschen. Sie arbeiten mit rassistischen Stereotypen. Sie feinden die Präsenz von Lesben und Schwulen in der Öffentlichkeit an und versuchen feministische Errungenschaften zurückzudrängen. Rechtspopulist*innen versuchen, die Grenzen zum Rassismus und allen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu verschieben. Aber nur eine offene Gesellschaft, in der Menschen sich frei entfalten können, ist wirklich lebenswert.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fördern die demokratische Zivilgesellschaft, bauen Präventionsarbeit aus, verhindern Radikalisierung: Rechtsextreme setzen oft gezielt dort an, wo es an staatlichen oder zivilgesellschaftlichen Angeboten mangelt. Prävention stärkt die Zivilgesellschaft und ist Teil einer effektiven Strategie für innere Sicherheit. Wir setzen auf menschenrechtsorientierte Bildung und Sensibilisierung für Rassismus (auch innerhalb der Behörden).

Wir brauchen einen starken Rechtsstaat gegen Rechts und starke demokratische staatliche Institutionen: Niemand darf andere menschenverachtend beleidigen, zur Gewalt aufrufen und Menschen bedrohen. Geltendes Recht muss konsequent angewendet werden. Dazu müssen auch Polizist*innen besser und intensiver geschult werden zum Schutz aller Grund- und Menschenrechte, wie Pressefreiheit, oder im Kampf gegen Rassismus.

Die Hochschulen unterliegen in der Frage der Forschung und Lehre der Hochschulautonomie. Diese ist verfassungsrechtlich geschützt. Gleichwohl haben wir mit der Verabschiedung des neuen Hochschulgesetzes die Hochschulen dazu aufgefordert, bei allen Vorschlägen und Entscheidungen der Hochschulen und ihrer Organe und Gremien die geschlechterdifferenten Auswirkungen zu beachten (§ 6 Abs 2 ThürHG). Das schließt unserer Meinung nach die Frage des Studienangebotes mit ein. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben und werden sich, wo immer es möglich ist, dafür einsetzen, Antidiskriminierungsforschung zu unterstützen.

Zu 1. Das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt von 2018 widmet sich dem Thema progressive Geschlechterverhältnisse und beschreibt die Vorgehensweise zur Erreichung dieses Ziels in der Beratung und dem Selbsthilfeangebot, in der Anti-Gewaltarbeit, im Bildungs- und Hochschulbereich sowie differenziert nach Lebenslagen, also Kindheit und Jugend, im Bereich Familie und im Alter, sowie insbesondere für besonders vulnerable Personengruppen und auch in Freizeit, Kultur und Alltag.

Zu 2. In der vom TMWWDG entwickelten Hochschulstrategie Thüringen 2020 heißt es: „Das Land erwartet von den Hochschulen, bei ihnen bereits vorhandene Konzepte zu verschiedenen Merkmalen von Diversität weiterzuentwickeln und zusammenzuführen. Ziel ist die Steigerung der wechselseitigen Wertschätzung und Chancengleichheit aller Hochschulmitglieder im Hinblick auf Geschlecht, Interkulturalität, soziale und ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung sowie Behinderung und chronische Krankheit. Vielfalt soll als Chance genutzt und als Bereicherung begriffen werden. Entlang ihrer Konzepte sollten die Hochschulen zu einer Diversitätskultur finden, die allen Personengruppen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht.“ Diese Ausrichtung ist in den Ziel- und Leitungsvereinbarungen 2016–2019 von den Hochschulen mit unterschiedlichen Zielstellungen konkret untersetzt worden. Auch der Entwurf für die Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes sieht eine stärkere Berücksichtigung der Vielfalt der Mitglieder und Angehörigen der Hochschulen und eine*n entsprechende*n Beauftragte*n vor. An der Friedrich-Schiller-Universität Jena findet im Institut für Soziologie, Professur für Allgemeine und Theoretische Soziologie eine Forschung mit den Schwerpunkten Geschlechterforschung, Intergeschlechtlichkeit und Queer Theory statt. Darüber hinaus beschäftigt sich die Professur Geschichte des Kunsthistorischen Seminars und Ästhetik der Medien mit den Forschungsschwerpunkten „Gender und Queer Studies“ sowie „Gender im Film“. An der Bauhaus-Universität Weimar befassen sich einzelne Wissenschaftler*innen der Medienwissenschaften mit „Gender und Queer Studies“, publizieren dazu und bieten Lehrveranstaltungen an.

Wir Freie Demokraten stehen hinter dem Bild der emanzipierten Frau und des emanzipierten Mannes. Wir respektieren die Forderungen von Menschen, die sich keinen Geschlechtsstandards zuordnen wollen, und werden dabei unterstützen, das Miteinander möglichst diskriminierungsfrei zu gestalten. Dies werden wir auch weiterhin offen kommunizieren. Für uns Freie Demokraten ist das Geschlecht kein Indikator für den Wert, die Fähigkeiten oder die Zukunft eines Menschen.

Die Genderforschung in aktueller Form an den Thüringer Hochschulen werden wir bei entsprechendem Bedarf weiter unterstützen.

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Aufbereitung von #metoo in Thüringen

Die Vorwürfe vieler Frauen gegen den Produzenten Harvey Weinstein haben über die Grenzen Hollywoods hinaus die #metoo-Debatte ausgelöst. Hierbei ging es um Sexismus und um Gewalt von Männern gegen Frauen. In den sozialen Netzwerken wurden zahlreiche Fälle mit einem Bezug zu Thüringen öffentlich gemacht.

Werden Sie die #metoo-Debatte in Thüringen aufbereiten und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Thema Gewalt gegen Frauen ist auch gegenwärtig schon Teil unserer Regierungsarbeit. Keine Frau, die von Gewalt bedroht oder betroffen ist, darf damit allein bleiben.

Die #metoo-Debatte hat viele Arten sexualisierter Diskriminierung und Gewalt mit großer medialer Präsenz offengelegt. Studien zeigen, dass fast jede dritte Frau Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt hatte – und wiederum fast jede Frau kennt anzügliche Sprüche und übergreifende Anmache aus ihrem Alltag. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben dafür gesorgt, dass Frauen, die von Gewalt betroffen sind, besser geholfen wird und sie in ihren Rechten gestärkt werden. Unser landesweites Netz aus Frauenzentren, Frauenhäusern und Interventionsstellen wurde finanziell besser ausgestattet, aber da ist noch viel Luft nach oben und wir werden dieses Netz weiter stärken.

DIE LINKE. Thüringen will, dass Frauen am gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Leben ohne Einschränkung teilhaben können. Sie müssen selbstbestimmt und gefahrlos über ihr Leben und ihren Körper entscheiden können. Eine Beseitigung patriarchaler Strukturen und Geschlechterungleichheit kann nicht allein durch eine Beschäftigung mit diesen Themen in einem Parlament oder durch Gesetzesinitiativen gelingen. Es braucht gesellschaftliche Auseinandersetzung, Bewegung und Engagement zivilgesellschaftlicher Akteur*innen im Zusammenspiel mit parlamentarischer Bearbeitung.

DIE LINKE. Thüringen streitet gegen Sexismus und für Geschlechtergerechtigkeit. Wir unterstützen frauenpolitische und feministische Initiativen in dieser Auseinandersetzung. In diesem Sinne äußern sich DIE LINKE.Thüringen sowie Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag öffentlich gegen Sexismus und Geschlechterdiskriminierung.

Wir werden nicht speziell die #me-too-Debatte aufbereiten, sondern die bestehenden Diskriminierungen, täglichen Sexismus bis hin zu Gewalt aus tiefster eigener Überzeugung bekämpfen. Dazu zählen u.a. eine Stärkung der Frauenhäuser, insbesondere in Bezug auf Ausstattung, die Etablierung einer Respektkultur in allen Lebensbereichen, das offene Ansprechen von sexistischen Kommentaren sowie ein konsequentes Vorgehen gegen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts.

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Sicherheit von Frauen erhöhen

Frauen werden immer häufiger Opfer von häuslicher Gewalt. Zudem zeigen Statistiken, dass Frauen sich meistens erheblich unsicherer im öffentlichen Raum fühlen als Männer.

Wie werden Sie – speziell für Frauen – die Sicherheit erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD setzt sich für eine Stärkung der inneren Sicherheit ein. Wir haben mehr neue Stellen für Polizist*innen und Polizeianwärter*innen geschaffen. Für von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen finanzieren wir Unterstützungs- und Beratungsangebote. Das soll auch so bleiben.

Wir haben viel für den Schutz von Frauen vor Gewalt erreicht. Wir haben eine flächendeckende Förderung für Frauenhäuser und Interventionsstellen in ganz Thüringen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden den Erhalt, die bauliche Erneuerung sowie den möglichst barrierefreien Ausbau von Frauenhäusern fördern und ein enges Beratungsnetz für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, weiter unterstützen. Nach sexueller Gewalt muss Frauen die Möglichkeit der anonymen Spurensicherung gegeben sein, Thüringen hat da großen Nachholbedarf und wir werden dafür arbeiten, dass diese Lücke schnell geschlossen wird. Wir setzen uns gemeinsam mit den Frauenbeauftragten der Werkstätten für das Angebot von Wen-Do-Kursen in den Werkstätten ein und unterstützen hier auch die Gleichstellungsbeauftragte des Landes.

DIE LINKE. Thüringen steht für den Ausbau des Gewaltschutzes gemäß der Istanbul-Konvention (IK). Hierfür müssen die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden und nachhaltige Strukturen aufgebaut werden.  Dafür ist es aus unserer Sicht notwendig, die bestehende Fördersystematik zu überarbeiten und gänzlich in die Finanzierungsstruktur des Landes zu überführen. Zudem muss der Maßnahmenplan gegen häusliche Gewalt weiterentwickelt werden.

In der Legislatur 2014-2019 hat Rot-Rot-Grün die Frauenhäuser, Frauenschutzwohnungen und Interventionsstellen mit Landesmitteln gesichert und eine Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt eingerichtet, welche an der Fortschreibung des Maßnahmenplans gegen häusliche Gewalt arbeitet. DIE LINKE.Thüringen steht für eine Fortführung, Sicherung und dem Ausbau von Gewaltschutzstrukturen unter dem besonderen Blick der Umsetzung der IK.

Wir Freie Demokraten unterstützen die Initiativen und Organisationen, die sich um den Schutz von Frauen und von Opfern häuslicher Gewalt kümmern und werden dafür sorgen, dass sie auch weiterhin ihre Arbeit so unbürokratisch wie möglich machen können. Jeder einzelne Fall von häuslicher Gewalt ist einer zu viel. Jeder Mensch ist, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Herkunft, effektiv vor Gewalt zu schützen. Während man darüber sprechen kann, dass die Anzahl häuslicher Gewalt ansteigt, begrüßen wir, dass die Dunkelziffer geringer wird. So wollen wir auch weiterhin daraufhin arbeiten, dass es Opfern von (häuslicher) Gewalt so einfach wie möglich gemacht wird, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sicherer, schneller Schutz und qualifizierte Unterstützung, zum Beispiel in Schutzräumen wie Frauen- oder Männerhäusern sowie Beratungsstellen, müssen den Betroffenen rund um die Uhr zugänglich sein. Unsere staatlichen Behörden, d.h. insbesondere Polizei und Verwaltung sowie die Notaufnahmen von Krankenhäusern müssen für das Thema häusliche Gewalt noch stärker sensibilisiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Frauen in Männer-dominierten Berufen

In Berufen im Handwerk, im IT-Bereich oder Ingenieurswesen ist der Anteil von Frauen immer noch sehr niedrig und oft sind Frauen auf Konferenzen kaum sichtbar. Dies führt dazu, dass Frauen kaum ermutigt werden, sich diese Berufe zuzutrauen und einen solchen Beruf zu wählen.

  1. Wie werden Sie Frauen in nicht-akademischen, in der Hauptsache durch Männer dominierten Berufen, wie im traditionellen Handwerk dabei unterstützen diese Berufswahl zu treffen?
  2. Wie werden Sie Frauen in MINT-Fächern dabei unterstützen, Professuren bekleiden zu können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir setzen uns dafür ein, dass Frauen und Männer gleich bezahlt werden. Unser Ziel ist es die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen von Frauen in allen Berufen zu verbessern. Im Rahmen der Berufsorientierung sollen junge Menschen dabei unterstützt werden den Beruf zu ergreifen, der ihren Fähigkeiten und Wünschen entspricht, unabhängig vom Geschlecht.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen eine Gesellschaft, in der Frauen und Männer gleichberechtigt, selbstbestimmt und solidarisch miteinander leben. Wir wollen, dass Mädchen und Frauen ebenso wie Jungen und Männer so leben, wie sie es wollen. Sie sollen ihre Potenziale entfalten und Grenzen überwinden können. Dazu gehört auch die freie Berufswahl. Bislang wählen Mädchen Ausbildungsfächer bzw. Studienplätze aus einem meist eingeschränkten Spektrum. Solange Arbeit und Berufe noch immer in frauen- bzw. männerdominiert eingeteilt werden, unterstützen wir die Aufklärungsarbeit. Die muss im Elternhaus ebenso passieren wie in der Schule, in den IHKn und Handwerkskammern, den Hochschulen und Universitäten. Darüber hinaus machen wir uns stark für die finanzielle Förderung weiterer Angebote wie „Thex Frauensache“, um Netzwerke von Gründerinnen und Unternehmerinnen zu fördern.

DIE LINKE. Thüringen steht dafür, dass die Tarifbindung gestärkt und ein höherer Mindestlohn ausgehandelt wird und unterschiedliche Löhne für die gleiche Arbeit in Ost und West und zwischen Männern und Frauen überwunden werden. Dies sind wichtige Bausteine, um einer Ungleichbehandlung am Arbeitsmarkt entgegen zu wirken.

Außerdem möchten wir die Arbeit und Erfolge von Unternehmerinnen und Gründerinnen sichtbarer machen, um Frauen zur Selbstständigkeit zu ermutigen. Unternehmensgründung gilt häufig als männliche Domäne, das wollen wir ändern. Bildung – und damit auch Ausbildung – bedeutet für uns eine auf die Selbstverwirklichung und Emanzipation der/des Einzelnen gerichtete Bildung. Das Aufbrechen tradierter Rollenbilder und das Zurückdrängen von Diskriminierung wollen wir mit eine diskriminierungskritischen Lehr- und Lernkultur unterstützen. Zum Beispiel wollen wir Lehr- und Lernmaterialien auf rassistische und diskriminierende Inhalte überprüfen und ein Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsmonitoring im Bildungsbereich einrichten.

Wir wollen mehr Doktorandinnen und Professorinnen sowie mehr Frauen in Führungspositionen an den Thüringer Hochschulen. Wir werden die gesetzlichen Fortschritte in diesem Bereich unter Rot-Rot-Grün mit weiteren Maßnahmen unterstützen und fordern die Umsetzung des Kaskadenmodells, wodurch sich höherrangige Ebenen an dem Frauenanteil der unteren Ebenen orientieren müssen.

Grundsätzlich bekennen wir uns uneingeschränkt zur Berufsfreiheit. Frauen und Männer sollen die Karrierewege offenstehen, die ihren Talenten und Interessen entsprechen. Dafür bietet unser Schul- und Ausbildungssystem die besten Voraussetzungen. Gerade bei jungen Frauen haben wir bei der Nachwuchsgewinnung von Handwerk und MINT- Berufen noch Nachholbedarf. Eine sinnvolle Aktion ist dabei der Girls Day. Eine offene Berufsorientierung an den Schulen darf allerdings nicht nur einen Tag im Jahr diesen Aspekt im Fokus haben. Allgemein wollen wir bereits ab dem frühen Kindesalter geschlechtsspezifische Stereotype abbauen. Unsichtbare Barrieren beim akademischen Aufstieg hin zur Professur wollen wir abbauen. Wir wollen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts verhindern und die Hochschulen motivieren, eine vielfältige Lehrstuhlbesetzung vorzunehmen, d.h. mehr Professuren an Frauen zu vergeben. Feste Quoten zur Besetzung von Professuren lehnen wir jedoch ab.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Frauen in Führungspositionen

Weil Frauen durch die Erziehung von Kindern oft in die Teilzeitfalle geraten, steigen sie seltener in Führungspositionen auf. Andere Gründe hierfür sind beispielsweise die Nicht-Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dass Frauen wegen eines tradierten Rollenbildes oft nicht zugetraut wird, sich durchsetzen zu können und dass Frauen ihren Führungsanspruch aus Angst vor Anfeindungen oft nicht adäquat äußern können.

Wie werden Sie Frauen dabei unterstützen, in Führungspositionen zu gelangen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Einfluss haben wir im Rahmen der Regierungsarbeit zunächst nur auf den Öffentlichen Dienst. Hier haben wir ein Frauenförderprogramm etabliert. Außerdem setzen wir uns für Quoten in DAX-Unternehmen ein.

Um mehr Gleichberechtigung in Führungsgremien zu schaffen, fordert die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine 50-Prozent-Frauenquote für die 3.500 börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen und Maßnahmen für Führungspositionen auf allen betrieblichen Ebenen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Das ist der richtige Weg. Thüringen hat viele KMU – hier müssen wir unseren eigenen Weg gehen: dafür werben, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in Führungspositionen möglich ist. Familienarbeit stärker anerkennen. Frauen durch Coachingangebote zur Nachfolge in Betrieben motivieren. Berufe mit hohem Frauenanteil müssen gesellschaftlich und finanziell aufgewertet werden, die Rechte von Gleichstellungsbeauftragten müssen gestärkt werden. Dazu sind auch gute und flexible Kinder­betreuungsmöglichkeiten und die Flexibilität am Arbeitsplatz auszubauen.

Wir verweisen auf unsere Antwort zur Frage „Frauen in männer-dominierten Berufen“ und ergänzen, dass DIE LINKE. Thüringen die gerechtere Verteilung von familiärer Sorge-und Pflegearbeit zwischen den Geschlechtern fördern will.

Wir haben das als Thüringer „Herdprämie“ bekannte Landeserziehungsgeld der CDU abgeschafft. Unter Rot-Rot-Grün wurde die soziale Infrastruktur für Familien erhalten und ausgebaut. Unternehmen haben wir bei der Einführung familienfreundlicher Arbeitsplätze und -zeiten unterstützt. Wir haben bereits ein beitragsfreies Kindergartenjahr geschaffen und werden 2020 ein zweites Jahr beitragsfrei stellen. Das entlastet Familien im Durchschnitt um 3.000 Euro pro Kind. Wir haben die Familienförderung neu aufgestellt und die Thüringer Allianz für Familie und Beruf neu ausgerichtet. Zukünftig wollen wir mindestens ein drittes beitragsfreies Kindergartenjahr erreichen. Mittelfristig wollen wir die komplette Gebührenfreiheit frühkindlicher Bildung.

All diese Maßnahmen wirken auch unterstützend für Frauen eine Vereinbarkeit ihres Berufs mit der Familie herzustellen und ihrer beruflichen Tätigkeit weiter nachgehen zu können.

Der wichtigste Schritt dazu ist der konsequente Abbau von sichtbaren und unsichtbaren Barrieren sowie die konsequente Bekämpfung von Diskriminierungen. Die sog. Teilzeitfalle, in die Frauen geraten, nimmt glücklicherweise bereits tendenziell ab. Frauen setzen heute nicht mehr so lange wie früher nach einer Geburt mit ihrer beruflichen Tätigkeit aus und Männer haben heute den Wunsch, mehr für ihre Kinder da zu sein. Die tradierten Rollenbilder lösen sich nach und nach auf. Elternzeit für Männer müssen wir dabei noch deutlich attraktiver gestalten. Wir setzen uns zudem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, indem wir uns u.a. für eine bessere qualitative Betreuung im Kita-Bereich mit einem guten Personalschlüssel einsetzen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Geschlechtergerechte Gesundheitspolitik und -forschung

Seit vielen Jahren ist bekannt, dass medizinische Forschung hauptsächlich auf Männer ausgerichtet ist. Forschung zu Gesundheitsthemen, die in besonderem Maße Frauen* betreffen, stecken noch in den Kinderschuhen bzw. bekommen zu wenig Aufmerksamkeit, was sich in der Versorgung zeigt. Es braucht eine Gesundheitsversorgung, die Geschlechterstereotype aufbricht, und sich an den individuellen Lebenswelten und -weisen sowie an den tatsächlichen gesundheitsbezogen Bedürfnissen und Bedarfen von Frauen* orientiert.

  1. Werden Sie das Thema Frauen*gesundheit in der Landesgesundheitskonferenz etablieren?
  2. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die freie Wahl des Geburtsortes und die Versorgung von Schwangeren durch Hebammen gewährleisten werden?
  3. Wie werden Sie sicherstellen, dass Verhütungsmittel auch für einkommensschwache Menschen zugänglich sind?
  4. Wie stehen Sie zum Informationsrecht über die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruches bei ungewollter Schwangerschaft, das mit §219a kollidiert?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja
Das Land stellt auch derzeit schon kostenfrei Verhütungsmittel zu Verfügung.

Die Landesgesundheitskonferenz (LGK) befasst sich mit Fragen der gesundheitlichen Lebensbedingungen, der gesundheitlichen Versorgung und der gesundheitlichen Lage in Thüringen. Selbstverständlich gehört dazu auch die Frauengesundheit. U.a. ist auch eine Vertreterin des Landesfrauenrates in der Organisation vertreten, um das Thema zu etablieren.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich in Thüringen gegen Einschränkungen der Wahlfreiheit für werdende Eltern engagieren, für faire Vor- und Nachsorge sowie Geburtsbedingungen für alle Familien kämpfen und sich dafür stark machen, dass mit den kommenden Haushalten genügend Mittel für die bessere Versorgung mit Hebammenleistungen verabschiedet werden.

Wir unterstützen den Antrag der unserer Bundestagsfraktion: Sozialhilfe-Empfänger*innen sollen die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel sowie Kondome erstattet bekommen. Denn selbstbestimmte Familienplanung ist ein Menschenrecht. Übergangsweise kann ein Landesprogramm Menschen mit geringem Einkommen beim Erwerb von Verhütungsmitteln unterstützen.

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist klar: Menschen haben das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und Frauen sollen über ihre Schwangerschaften frei und ohne Kriminali­sierung entscheiden können. Sie haben ein Recht auf Information und freiwillige Beratung. Politik und Rechtsprechung müssen dieses hohe Gut schützen, wir brauchen eine vernünftige Bundesregelung dazu! Restriktive Regelungen haben zu keiner Zeit geholfen, werdendes Leben vor einem Abbruch der Schwangerschaft zu schützen. Nicht die strafrechtliche Verfolgung von Schwangerschaftsabbrüchen, sondern freiwillige, qualifizierte und ergebnisoffene Beratung ist geeignet, die Frauen bei ihrer Entscheidung zu unterstützen und ihnen in schwierigen Situatio­nen zur Seite zu stehen.

DIE LINKE. Thüringen möchte das Thema Frauengesundheit in den Landesgesundheitszielen verankern.

Wir bekennen uns zur freien Wahl, wo und wie Schwangere ihr Kind zur Weltbringen möchten.

Wir wollen für alle Frauen die vollständige Kostenübernahme für hormonelle wie hormonfreie Verhütungsmittel durch die Krankenkassen erreichen. Hierzu wollen wir im Bundesrat aktiv werden.

Wir möchten das Angebot und die Bedarfe für wohnortnahe Schwangerschaftsabbrüche umfassend evaluieren, um Lücken in der Versorgung zu schließen. DIE LINKE. Thüringen wird sich auch weiter für die Streichung des §219a und §218 StGB einsetzen und für Informationsfreiheit und Selbstbestimmung von Schwangeren eintreten.

Das Thema Frauengesundheit wird selbstverständlich in die Landesgesundheitskonferenz aufgenommen.

Wir werden die aktuelle Situation in Thüringen in Sachen Verhütungsmittelkostenübernahme prüfen.

Wir Freien Demokraten setzen uns für eine moderate Änderung des Paragrafen ein. Der Straftatbestand soll demnach nur noch Werbung unter Strafe stellen, die in grob anstößiger Weise erfolgt. Dass Frauen, die ungewollt schwanger werden, schnell und einfach kompetente Hilfe finden müssen, ist klar. Wichtig ist dabei, dass die Informationen sachlich und konnotationsfrei gehalten sind

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Anerkennung von geflüchteten trans* Menschen

Viele trans* Menschen erfahren in ihren Heimatländern Verfolgung oder Bedrohung.

  1. Werden Sie die staatliche und nicht-staatliche Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen Wahrnehmung und/oder ihres geschlechtlichen Ausdrucks als Asylgrund anerkennen?
  2. Werden Sie geflüchtete trans* Menschen als besonders schutzbedürftig anerkennen?
  3. Welche Maßnahmen werden Sie garantieren, um sie vor Diskriminierung zu schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für einen umfassenden Schutz von Geflüchteten ein. Das schließt ein, dass geschlechtsbezogene Diskriminierung und Verfolgung als Asylgründe im Asylgesetz gelten. Dafür werden wir uns auf Bundesebene einsetzen.

Die Anerkennung des besonderen Schutzbedarfs und die dementsprechende Anerkennung als Asylgrund sehen wir als Selbstverständlichkeit an. Jedoch ist dies nicht auf landespolitischer Ebene zu lösen. Deshalb setzen wir uns auf bundespolitischer Ebene für die Anerkennung ein. DIE LINKE hat ein Einwanderungskonzept vorgelegt, mit dem durch eine Änderung des Grundgesetzes (neuer Art. 16 a Abs. 2 GG) klargestellt werden soll, dass eine Verfolgung auch dann vorliegt, wenn eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Menschenrechte zu befürchten ist. Dem entsprechend soll auch in § 3 AsylG eine Klarstellung erfolgen. Damit soll gewährleistet werden, dass künftig die Gerichte die Verletzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte als Grund für die Flüchtlingsanerkennung beachten und umsetzen. Darüber hinaus wollen wir erreichen, dass das Asylverfahren nicht grundsätzlich von Zweifel, Misstrauen und Druck gegenüber den Antragsteller*innen und ihrem Vortrag geprägt ist, sondern den Antragsteller*innen und ihrem Vortrag grundsätzlich Glauben geschenkt wird.

Einen guten Orientierungsrahmen bildet das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt, welches dem Thema LSBTIQ*-Geflüchtete ein eigenes Kapitel widmet. Wir setzen uns dafür ein die Umsetzung der Maßnahmen zu begleiten und voranzubringen.

Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Berücksichtigung der Thematik in den Gewaltschutzkonzepten, die Sensibilisierung von Mitarbeiter*innen, die Erstellung mehrsprachiger Materialien zur Information und Berücksichtigung der Thematik in den Erstorientierungskursen des Landes, die Fort- und Weiterbildung sexualpädagogischer Fachkräfte zu Bedarfen und zur Lebenssituation von LSBTIQ*-Geflüchteten. Die Anforderungen an die ThürGUSVO und das Landesintegrationskonzept sollen in einer Neufassung noch stärker berücksichtigt werden. Schließlich sollen ehren- und hauptamtlich Tätige im Bereich LSBTIQ*-Geflüchtete bei ihrer Arbeit und den Fortbildungen dazu unterstützt, Beratungsangebote ausgebaut und Selbstorganisation Betroffener ermöglicht und gefördert werden. Dies alles bedeutet noch keine „Garantie“, wären aber notwendige Schritte.

Jeder Schutzbedürftige ist aufgrund seiner konkreten individuellen Schutzbedürftigkeit zu unterstützen. LSBTIQ* müssen oft die Flucht aus ihren Heimatländern ergreifen. Sie riskieren auch während der Flucht oder bei der Ankunft in aufnehmenden Ländern, weiter diskriminiert zu werden. Deshalb müssen alle EU- Länder eine Verfolgung wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität als Fluchtgrund anerkennen. Es muss möglich sein, dies auch während des Asyl-Verfahrens vorzutragen, sodass die sexuelle Orientierung als Fluchtgrund berücksichtigt wird. Wer aufgrund seiner sexuellen Identität verfolgt wird, kann dies bereits heute in Deutschland als Asylgrund geltend machen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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