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Rechtspopulistischen Geschlechtskonzepten entgegentreten

Der erstarkende Rechtspopulismus, der bis in die Mitte der Gesellschaft reicht, stellt mühsam erstrittene Fortschritte im Aufbrechen von stereotypen Geschlechterrollen sowie bei der Anerkennung der sexuellen Selbstbestimmung in Frage.

  1. Wie werden Sie sich für progressive Geschlechterverständnisse einsetzen und diese gegenüber der Bevölkerung vermitteln?
  2. Wie werden Sie die Genderforschung an Thüringer Hochschulen sichern und stärken?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

1. Das machen wir bereits.
2. Das liegt in der Eigenständigkeit der Hochschule.

Rechtspopulist*innen und Rechtsextremist*innen schüren ein Klima der Verrohung und Abwertung anderer Menschen. Sie arbeiten mit rassistischen Stereotypen. Sie feinden die Präsenz von Lesben und Schwulen in der Öffentlichkeit an und versuchen feministische Errungenschaften zurückzudrängen. Rechtspopulist*innen versuchen, die Grenzen zum Rassismus und allen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu verschieben. Aber nur eine offene Gesellschaft, in der Menschen sich frei entfalten können, ist wirklich lebenswert.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fördern die demokratische Zivilgesellschaft, bauen Präventionsarbeit aus, verhindern Radikalisierung: Rechtsextreme setzen oft gezielt dort an, wo es an staatlichen oder zivilgesellschaftlichen Angeboten mangelt. Prävention stärkt die Zivilgesellschaft und ist Teil einer effektiven Strategie für innere Sicherheit. Wir setzen auf menschenrechtsorientierte Bildung und Sensibilisierung für Rassismus (auch innerhalb der Behörden).

Wir brauchen einen starken Rechtsstaat gegen Rechts und starke demokratische staatliche Institutionen: Niemand darf andere menschenverachtend beleidigen, zur Gewalt aufrufen und Menschen bedrohen. Geltendes Recht muss konsequent angewendet werden. Dazu müssen auch Polizist*innen besser und intensiver geschult werden zum Schutz aller Grund- und Menschenrechte, wie Pressefreiheit, oder im Kampf gegen Rassismus.

Die Hochschulen unterliegen in der Frage der Forschung und Lehre der Hochschulautonomie. Diese ist verfassungsrechtlich geschützt. Gleichwohl haben wir mit der Verabschiedung des neuen Hochschulgesetzes die Hochschulen dazu aufgefordert, bei allen Vorschlägen und Entscheidungen der Hochschulen und ihrer Organe und Gremien die geschlechterdifferenten Auswirkungen zu beachten (§ 6 Abs 2 ThürHG). Das schließt unserer Meinung nach die Frage des Studienangebotes mit ein. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben und werden sich, wo immer es möglich ist, dafür einsetzen, Antidiskriminierungsforschung zu unterstützen.

Zu 1. Das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt von 2018 widmet sich dem Thema progressive Geschlechterverhältnisse und beschreibt die Vorgehensweise zur Erreichung dieses Ziels in der Beratung und dem Selbsthilfeangebot, in der Anti-Gewaltarbeit, im Bildungs- und Hochschulbereich sowie differenziert nach Lebenslagen, also Kindheit und Jugend, im Bereich Familie und im Alter, sowie insbesondere für besonders vulnerable Personengruppen und auch in Freizeit, Kultur und Alltag.

Zu 2. In der vom TMWWDG entwickelten Hochschulstrategie Thüringen 2020 heißt es: „Das Land erwartet von den Hochschulen, bei ihnen bereits vorhandene Konzepte zu verschiedenen Merkmalen von Diversität weiterzuentwickeln und zusammenzuführen. Ziel ist die Steigerung der wechselseitigen Wertschätzung und Chancengleichheit aller Hochschulmitglieder im Hinblick auf Geschlecht, Interkulturalität, soziale und ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung sowie Behinderung und chronische Krankheit. Vielfalt soll als Chance genutzt und als Bereicherung begriffen werden. Entlang ihrer Konzepte sollten die Hochschulen zu einer Diversitätskultur finden, die allen Personengruppen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht.“ Diese Ausrichtung ist in den Ziel- und Leitungsvereinbarungen 2016–2019 von den Hochschulen mit unterschiedlichen Zielstellungen konkret untersetzt worden. Auch der Entwurf für die Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes sieht eine stärkere Berücksichtigung der Vielfalt der Mitglieder und Angehörigen der Hochschulen und eine*n entsprechende*n Beauftragte*n vor. An der Friedrich-Schiller-Universität Jena findet im Institut für Soziologie, Professur für Allgemeine und Theoretische Soziologie eine Forschung mit den Schwerpunkten Geschlechterforschung, Intergeschlechtlichkeit und Queer Theory statt. Darüber hinaus beschäftigt sich die Professur Geschichte des Kunsthistorischen Seminars und Ästhetik der Medien mit den Forschungsschwerpunkten „Gender und Queer Studies“ sowie „Gender im Film“. An der Bauhaus-Universität Weimar befassen sich einzelne Wissenschaftler*innen der Medienwissenschaften mit „Gender und Queer Studies“, publizieren dazu und bieten Lehrveranstaltungen an.

Wir Freie Demokraten stehen hinter dem Bild der emanzipierten Frau und des emanzipierten Mannes. Wir respektieren die Forderungen von Menschen, die sich keinen Geschlechtsstandards zuordnen wollen, und werden dabei unterstützen, das Miteinander möglichst diskriminierungsfrei zu gestalten. Dies werden wir auch weiterhin offen kommunizieren. Für uns Freie Demokraten ist das Geschlecht kein Indikator für den Wert, die Fähigkeiten oder die Zukunft eines Menschen.

Die Genderforschung in aktueller Form an den Thüringer Hochschulen werden wir bei entsprechendem Bedarf weiter unterstützen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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