[Sassy_Social_Share]

Anerkennung von geflüchteten trans* Menschen

Viele trans* Menschen erfahren in ihren Heimatländern Verfolgung oder Bedrohung.

  1. Werden Sie die staatliche und nicht-staatliche Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen Wahrnehmung und/oder ihres geschlechtlichen Ausdrucks als Asylgrund anerkennen?
  2. Werden Sie geflüchtete trans* Menschen als besonders schutzbedürftig anerkennen?
  3. Welche Maßnahmen werden Sie garantieren, um sie vor Diskriminierung zu schützen?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für einen umfassenden Schutz von Geflüchteten ein. Das schließt ein, dass geschlechtsbezogene Diskriminierung und Verfolgung als Asylgründe im Asylgesetz gelten. Dafür werden wir uns auf Bundesebene einsetzen.

Die Anerkennung des besonderen Schutzbedarfs und die dementsprechende Anerkennung als Asylgrund sehen wir als Selbstverständlichkeit an. Jedoch ist dies nicht auf landespolitischer Ebene zu lösen. Deshalb setzen wir uns auf bundespolitischer Ebene für die Anerkennung ein. DIE LINKE hat ein Einwanderungskonzept vorgelegt, mit dem durch eine Änderung des Grundgesetzes (neuer Art. 16 a Abs. 2 GG) klargestellt werden soll, dass eine Verfolgung auch dann vorliegt, wenn eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Menschenrechte zu befürchten ist. Dem entsprechend soll auch in § 3 AsylG eine Klarstellung erfolgen. Damit soll gewährleistet werden, dass künftig die Gerichte die Verletzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte als Grund für die Flüchtlingsanerkennung beachten und umsetzen. Darüber hinaus wollen wir erreichen, dass das Asylverfahren nicht grundsätzlich von Zweifel, Misstrauen und Druck gegenüber den Antragsteller*innen und ihrem Vortrag geprägt ist, sondern den Antragsteller*innen und ihrem Vortrag grundsätzlich Glauben geschenkt wird.

Einen guten Orientierungsrahmen bildet das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt, welches dem Thema LSBTIQ*-Geflüchtete ein eigenes Kapitel widmet. Wir setzen uns dafür ein die Umsetzung der Maßnahmen zu begleiten und voranzubringen.

Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Berücksichtigung der Thematik in den Gewaltschutzkonzepten, die Sensibilisierung von Mitarbeiter*innen, die Erstellung mehrsprachiger Materialien zur Information und Berücksichtigung der Thematik in den Erstorientierungskursen des Landes, die Fort- und Weiterbildung sexualpädagogischer Fachkräfte zu Bedarfen und zur Lebenssituation von LSBTIQ*-Geflüchteten. Die Anforderungen an die ThürGUSVO und das Landesintegrationskonzept sollen in einer Neufassung noch stärker berücksichtigt werden. Schließlich sollen ehren- und hauptamtlich Tätige im Bereich LSBTIQ*-Geflüchtete bei ihrer Arbeit und den Fortbildungen dazu unterstützt, Beratungsangebote ausgebaut und Selbstorganisation Betroffener ermöglicht und gefördert werden. Dies alles bedeutet noch keine „Garantie“, wären aber notwendige Schritte.

Jeder Schutzbedürftige ist aufgrund seiner konkreten individuellen Schutzbedürftigkeit zu unterstützen. LSBTIQ* müssen oft die Flucht aus ihren Heimatländern ergreifen. Sie riskieren auch während der Flucht oder bei der Ankunft in aufnehmenden Ländern, weiter diskriminiert zu werden. Deshalb müssen alle EU- Länder eine Verfolgung wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität als Fluchtgrund anerkennen. Es muss möglich sein, dies auch während des Asyl-Verfahrens vorzutragen, sodass die sexuelle Orientierung als Fluchtgrund berücksichtigt wird. Wer aufgrund seiner sexuellen Identität verfolgt wird, kann dies bereits heute in Deutschland als Asylgrund geltend machen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
vollständige Detailansicht