Weiterbildung des öffentlichen Dienstes bezüglich nicht-binärer Menschen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag für nicht-binäre Personen sind die Bedürfnisse von intersexuellen Menschen stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Trotzdem existieren innerhalb der Gesellschaft, aber auch im öffentlichen Dienst, noch große Unsicherheiten und nur wenig Wissen.

Werden Sie gemeinsam mit Vertreter*innen der Community Fortbildungen und Informationsmaterialen für den öffentlichen Dienst zum Umgang mit Menschen, die sich weder männlich noch weiblich verorten, entwickeln und anbieten?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Fort- und Weiterbildungsangbot für den Öffentlichen Dienst im Bereich Diskriminierung und Rassismus ist zu verstärken.

Die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst sollte künftig selbstverständlich auch die Antidiskriminierungsarbeit und den Umgang mit Menschen, die sich nicht männlich und nicht weiblich verorten, beinhalten.

DIE LINKE.Thüringen möchte das Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt verstetigen. Damit die im Landesprogramm enthaltenen Maßnahmen volle Umsetzung erfahren können, wird das Landesprogramm besser finanziell ausgestattet und die Koordinierungsstelle ausgebaut.

Das Landesprogramm umfasst auch Maßnahmen zur Sensibilisierung für das Thema Diversität im Hinblick auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie Verweis auf entsprechende Beratungsangebote für das Arbeitsleben und Schulungen für Personal- und Betriebsräte und Personalabteilungen zu Diversitätsbewusstsein in der öffentlichen Verwaltung unter Berücksichtigung des AGG.

Mit dem Ausbau der Koordinierungsstelle für LSBTIQ*-Arbeit in Thüringen erhoffen wir uns, dass die Aufklärungs- und Bildungsangebote auch für den öffentlichen Dienst gestärkt werden.

Wir Freie Demokraten werden entsprechende Vorstöße der Betroffenen unterstützen. Den Rahmen und Umfang entsprechender Fortbildung erarbeiten wir gern mit der Community.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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