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Flächendeckende Beratung und Unterstützung für Betroffene

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern wollen. Thüringen ist eines der letzten Bundesländer, in denen es noch keine qualifizierten Antidiskriminierungsberatungsstellen gibt. Der Aufbau eines solchen Beratungsangebotes wird im Zwischenbericht der Enquete-Kommission gegen Rassismus empfohlen.

  1. Wie werden Sie den Aufbau einer unabhängigen flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsstruktur voranbringen?
  2. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?
  3. Welche konkreten Ziele und Eckpunkte haben Sie für die Entwicklung des Beratungsangebotes bis zum Ende der kommenden Legislatur geplant?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Aus diesem Grund setzen wir uns für eine unabhängige und niedrigschwellige Landesantidiskrimierungsstelle ein. Darüber hinaus besteht zum Beispiel im Rahmen des von uns in dieser Legislatur initierten Landesprogramms Soildarisches Zusammenleben der Generationen im Rahmen der kommunalen Sozialplanung auch die Möglichkeit Antidiskriminierungsstellen vor Ort zu finanzieren.

Für das ländlich geprägte Thüringen bedarf es für Betroffene einer flächendeckenden und zielgruppenspezifischen Beratungs- und Beschwerdestruktur. Um dies gewährleisten zu können, werden sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür einsetzen, die zivilgesellschaftlichen Netzwerkpartner der LADS sowie die Selbstorganisationen und Initiativen im Bereich Antidiskriminierung und Antirassismus gezielt zu fördern und verlässlich auszufinanzieren.

Über Jahre hat DIE LINKE eine Antidiskriminierungspolitik auf verschiedenen Ebenen unterstützt. Jetzt es der Fraktion DIE LINKE und der anderen Koalitionsparteien gelungen, Fördergelder in Höhe von 200.000 für die Etablierung einer unabhängigen, qualifizierten, nicht-staatlichen  Antidiskriminierungsberatungstelle (ADS) in Thüringen für 2020 zu sichern. Im Besten Fall erfolgt die Gründung dieser Stelle mit dem Einbezug der Schwarze-, Roma-, Muslimische-, Jüdische- und Migrant*innenselbstorganizationen mit der ev. Begleitung eines Dachverbandes. Die ADS soll eine Anlaufstelle für u.a. alle im AGG genannten Diskriminierungstatbestände als auch in den Bereichen Bildung und staatlichen Handeln mit einem antirassistischen, intersektionalen Ansatz. Die rechtlichen, therapeutischen und sozialwissenschaftlichen Fachkompetenzen sollen auf der Basis einer beraterischen Grundqualifikation und Community-to-Community Ansatz erfolgen. Die Stelle soll einen starken staatlichen Ansprechpartner in der LADS sowie beim Antirassismus-Beirat und beim Antirassismusbeauftragten (zu benennen). Um ein flächendeckendes Angebot gewährleisten zu können, muss die ADS lokal verankert mit städtischen und ländlichen Beratungsstellen sein und ein Konzept für mobile Beratung enthalten. Die Fachkraft soll möglichst interkulturelle und divers sein, damit Community-to-Community Beratung funktionieren kann. 2019 wurde 105.000 Euro für ein zivilgesellschaftliches Antidiskriminierungsnetzwerk zur Verfügung gestellt.

Der Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur zur Prävention und Bekämpfung von Diskriminierungen ist sinnvoll und hat unsere volle Unterstützung. Welche weiteren finanziellen Mittel dafür unter Umständen erforderlich sind, können wir derzeit nicht beziffern. Dazu wollen wir die Arbeit bzw. die Nachfrage der Strukturen regelmäßig evaluieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Beratungs- und Hilfsangebote für von Gewichtsdiskriminierung Betroffene

Beratungsstellen für von Diskriminierung Betroffene werden fast immer mit Hilfe von Fördermitteln finanziert, die auf die Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind, die sich aus den in §1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Merkmalen ableiten lassen. Das Merkmal Gewicht wird vom AGG nicht erfasst. Eine Beratung und Unterstützung der von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen ist damit nicht Teil des Auftrags der Beratungsstellen und wo diese über ihren Auftrag hinaus tätig sind, geht dies nicht aus ihrer Öffentlichkeitsarbeit hervor. Aktuell gibt es damit keine für die Betroffenen ersichtlichen und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Beratungs- und Hilfsangebote.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung stehen?
  2. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die Betroffenen von diesen Angeboten erfahren?
  3. Werden Sie die Entstehung von entsprechend spezialisierten regionalen Trägern in Thüringen fördern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Menschen werden aus unterschiedlichen Gründen diskriminiert. Dem gemein ist die Abwertung aufgrund eines vermeintlichen „anders sein“. Wir lehnen jeder Form der Diskriminierung ab. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass es Angebote für die Betroffenen von Diskriminierung gibt und Diskriminierungserfahrungen in ihrer Vielfalt sichtbar gemacht werden.

Alle Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, brauchen Unterstützung. Dafür setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein. Beratungsstellen sollen zwar zielgruppenspezifisch, aber insgesamt für jede Form der Diskriminierung zuständig sein. Deshalb sollten Beratungsstellen auch Betroffenen von Gewichtsdiskriminierung zur Verfügung stehen, um gemeinsam mit den Betroffenen Handlungsoptionen zu erarbeiten. Mit dieser Bestärkung können sich Betroffene zur Wehr zu setzen und Handlungsoptionen erfahren.

Bisher hat sich DIE LINKE. Thüringen inhaltlich nicht mit Gewichtsdiskriminierung auseinander gesetzt. In unserem Landeswahlprogramm nehmen wir lediglich Bezug auf die negativen gesundheitlichen Folgen, wenn Mädchen von Beginn an mit unrealistischen Körperbildern konfrontiert werden. Daher können wir zu den genannten Fragen keine Stellung beziehen.

Bei innerparteilichen Diskussionsprozessen und politischen Entscheidungsfindungen setzt DIE LINKE. Thüringen auf das Expert*innenwissen von Interessenvertretungen, Betroffenen, Aktiven und auf die entsprechenden Communities. Dies wünschen wir uns auch an diesem Punkt, um uns eine Position zu Gewichtsdiskriminierung erarbeiten zu können. Für Anregungen, Hinweise und Expertise sind wir offen und nehmen diese dankbar entgegen.

Wir werden bezüglich der Gewichtsdiskriminierung empirische Daten zusammentragen und bisherige Unterstützungsangebote mit Hinblick auf die Berücksichtigung dieser Diskriminierungsform evaluieren. Diese Angebote kann man bekannter machen, indem man auf zentralen Plattformen darauf hinweist oder öffentlich für das Ziel einer diskriminierungsfreien Gesellschaft regelmäßig Stellung bezieht. Entsprechend spezialisierte regionale Träger in Thüringen werden wir nur dann unterstützen, wenn sich ein Mehrwert für Betroffene aus der Evaluation deutlich ergibt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verwaltung als Schnittstelle zu den Bürger*innen

Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.

  1. Welches Konzept verfolgt Ihre Partei, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie im direkten Kontakt mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
  3. Werden Sie ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung einführen? Wie wird dieses sicherstellen, dass konkrete und qualifizierte Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen? Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass das Verfahren transparent ist, bei allen Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund*innenkontakt eingeführt wird und die Bürger*innen hiervon Kenntnis erhalten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

An dieser Stelle möchten wir auf den Abschlussbericht der Enquetekommission verweisen. Diskriminierung und Rassismus dürfen in der Öffentlichen Verwaltung keinen Platz haben.

In Thüringen gibt es bereits die Thüringer Landesantidiskriminierungsstelle (LADS). Diese ist bei der Staatskanzlei angesiedelt und hat damit die Möglichkeit, eine abgestimmte Strategie zwischen allen Ministerien und der Verwaltung zu verfolgen und umzusetzen. Eine dieser Strategien ist das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt. Damit wurden bereits zahlreiche Maßnahmen angestoßen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen, dass bestehende Projekte im Bereich der Antidiskrimi­nierungsarbeit gestärkt werden und die LADS ausgebaut und weiterentwickelt wird. Dazu wollen wir vor allem die Unabhängigkeit und niedrigschwellige Erreichbarkeit der LADS verbessern. Damit soll die Stelle ihre Aufgaben als Prüf- und Beschwerdestelle und als Koordinierungsstelle für Behörden und zivilgesellschaftliche Organisationen besser erfüllen können. Darüber hinaus halten wir eine Aufgaben-Erweiterung der LADS für notwendig: Es ist wichtig, eine Datengrundlage zu Diskriminierungsfällen in Thüringen zu bekommen. Hier sollte die LADS nicht nur Vorfälle erfassen und auswerten, sondern auch Studien umsetzen, die Diskriminierung speziell in Thüringen untersuchen. In Zukunft wollen wir auch die vielfaltssensible Fort- und Weiterbildung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sowie der öffentlichen Verwaltung insgesamt zur Aufgabe der LADS machen.

Damit die Landesantidiskriminierungsstelle all diese wichtigen Aufgaben auch wirklich erfüllen kann, werden wir uns für eine wesentlich umfangreichere Ausstattung der Stelle einsetzen.

Um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie im direkten Kontakt mit den Bürger*innen sicherzustellen, diskutiert DIE LINKE die Anregung aus der Enquetekommission, ein Fort- und Weiterbildungsangebot bezüglich aller Diskriminierungsdimensionen aus dem AGG sowie sozioökonomischer Status und Geschlechtsidentität für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes zu entwickeln und die bereits bestehenden Angebote zu evaluieren. Da Fort- und Weiterbildungen als Sensibilisierungs- und Präventionsmaßnahmen besonders gut geeignet sind, sollte geprüft werden, welche Möglichkeiten es gibt, die Beschäftigten zur Teilnahme an den Angeboten zu verpflichten oder die Teilnahme bei deren Beurteilungen zu berücksichtigen. Außerdem arbeiten In diesem Bereich in Thüringen u.a. der Beauftragte für Menschen mit Behinderung, die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlingen, und die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann. Um eine diskriminerungssensiblen Umgang der Verwaltung zu erhöhen wollen wir auch eine Antirassismusbeauftragte/einen Antirassismusbeauftragten als Ansprechperson für Betroffene von Rassismus und Diskriminierung und für öffentliche Einrichtungen einsetzen. Zudem wollen wir einen Antirassismus-Beirat einrichten – als Beratungsgremium für die Landesregierung und zur Erarbeitung von Strategien gegen Rassismus und Diskriminierung.  Diese Stellen sollen zusammen die Regelungsbedarfe, auch im Bereich Beschwerdemanagement, feststellen und konkreten Maßnahmen entwickeln.

Der Staat hat beim Kampf gegen Diskriminierungen Vorbildfunktion. In Bezug auf Diskriminierungen durch die Verwaltung sehen wir vor allem regelmäßige Sensibilisierung als Teil der Lösung. Besonderen Regelungsbedarf sehen wir im Bereich des Beschwerdemanagements. Wir wollen daher dort ansetzen und Hürden abbauen, die bisher verhindern, Fehlverhalten zur Sprache zu bringen. Wir Freie Demokraten werden gemeinsam mit dem oder der Antidiskriminierungsbeauftragten beim Thüringer Landtag dafür sorgen, dass Bedienstete in der Verwaltung regelmäßig für bewusste und unbewusste Diskriminierung sensibilisiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Arbeitsgeberin

Die Thüringer Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Damit hat sie eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber*innen.

  1. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  2. Werden Sie AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen und -betrieben flächendeckend einrichten und ihre Arbeit evaluieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die konkrete Umsetzung muss in den einzelnen Verwaltungen, Ministerien und Dienststellen realisiert werden. Alle Angebote sollten regelmäßig mit Blick auf ihre Wirksamkeit und Weiterentwicklung zur evaluieren.

Da sich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nur auf die Erwerbstätigkeit und das Privat­recht beschränkt, wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Lücken im Bereich des öffentlichen Handelns, wie beispielsweise im staatlichen Bildungswesen oder bei den Sicherheitsbehörden, durch die Schaffung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes schließen. So wollen wir den Schutz vor Diskriminierungen jeglicher Erscheinungsform, egal ob aufgrund rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität oder des sozialen Status, verbessern und Chancengleichheit herstellen. Mit diesem Gesetz werden wir auch die Beschwerdestellen und deren Zuständigkeiten definieren. Im Rahmen der Stärkung der LADS könnte man dieser auch diese Funktion zuweisen. Eine Evaluierung der Maßnahmen werden wir nach einem angemessenen Zeitraum vornehmen.

DIE LINKE fordert die Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten zu den Beschäftigten des Thüringer Landesdienstes bezüglich aller Merkmale des AGG und des sozioökonomischen Status, Sprache sowie der gelebten Geschlechtsidentität. Auf der Grundlage der aus der Studie resultierenden Erkenntnisse zu Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Diskriminierung kann dann ein fundiertes Diversity Management für den Landesdienst entwickelt werden.  Außerdem kann die Studie ein wichtiges Werkzeug werden, in der Evaluierung der AGG-Beschwerdestellen in der Landesverwaltung. Im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes 2025 fördert die Thüringer Staatkanzlei die Erstellung einer Studie mit dem Titel „Vielfalt entscheidet Thüringen“ (VET). Mit der Studie können die Diskriminierungsrealitäten innerhalb der Landesverwaltung differenziert erfasst, die bisherige Antidiskriminierungsarbeit wissenschaftlich evaluiert und weitere Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung entwickelt werden. Die Durchführung des Projektes steht bislang allerdings noch aus. Die AGG-Beschwerdestellen werden von dem Landesantidiskriminierungsstelle in der Staatskanzlei evaluiert.

Aus unserer Sicht gibt es in allen Verwaltungsbereichen eine Antidiskriminierungsstelle, die sich effektiv um den Diskriminierungsschutz der Mitarbeitenden kümmert. Wie die jeweilige Umsetzung aussieht, kann pauschal nicht beantwortet werden. Darüber hinaus ist die Gleichstellungsbeauftragte des Landes auch für Bedienstete der Thüringer Verwaltungen ansprechbar.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Beschwerdemanagement für Diskriminierung an Schulen und Hochschulen

Schulen und Hochschulen sind für Schüler*innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel nicht über explizite Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. In Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.

  1. Werden Sie Schulen und Hochschulen dazu verpflichten, Konzepte für ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung zu entwickeln und bei der Umsetzung unterstützen?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen von Bildungseinrichtungen wissen, an wen sie sich im Falle einer Diskriminierungserfahrung wenden können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

An dieser Stelle verweisen wir auf den Abschlussbericht der Enquetekommission.

Mit der gesetzlichen Verankerung der zentralen Ombudsstelle im Schulbereich wird zukünftig eine Beschwerdeinstanz tätig werden. Sie soll unabhängig und nicht weisungsgebunden agieren und gegenüber den Schüler*innen ihrem Informations- und Beratungsauftrag nachkommen. Sie nimmt Beschwerden entgegen. Außerdem prüft die Ombudsstelle die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und vermittelt in Konfliktfällen. Zu der Tätigkeitsaufnahme der Ombudsstelle ist ein übergreifendes Beschwerdemanagementkonzept für den gesamten Schulbereich und auch Hochschulbereich zu erstellen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich unbedingt dafür einsetzen, Konzepte für Beschwerde­management an Hochschulen weiter zu entwickeln und bei der Umsetzung zu unterstützen. In unserer Erneuerung des Thüringer Hochschulgesetzes sind bereits konkrete Maßnahmen dazu angelegt und umgesetzt. So haben wir den Hochschulen ganz konkret in § 5 Absatz 7 und 8, § 6 und § 7 zugewiesen, Umsetzungskonzepte und Anlaufstellen zu erstellen und besonders in diesen Themen übergreifend zusammenzuarbeiten. Wir treten für eine Steigerung des Frauen-, Inter- und Transanteils in Statusgruppenvertretungen und bei der Neubesetzung von Professor*innenstellen, insbesondere in MINT-Fächern, ein.

Die Hochschulen müssen explizit in ihren Grundordnungen ihre Verfahrensabläufe für die Diversitäts- und die Gleichstellungsbeauftragte festlegen. An der Erstellung der Grundordnung sind alle Hochschulakteur*innen zu beteiligen. Die Beauftragten sind Teil der Hochschulgremien und dort auch vertreten. Zukünftig wollen wir Chancengleichheit und Antidiskriminierungs­strategien an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen ausbauen. Dafür muss Barriere­freiheit gegeben sein. Wir sehen Mentoringprogramme dabei als eine wirkungsvolle Hilfe an.

Damit Betroffene von Rassismus und Diskriminierung im schulischen Bereich in ausreichendem Maße Unterstützung erhalten, ist es notwendig, dass Schüler*innen wissen, wo sie Beratung finden und ihre Rechte einfordern können. Im Juni 2019 ist es der Fraktion DIE LINKE und den anderen Koalitionsfraktionen des Thüringer Landtags gelungen, eine Novellierung des Schulgesetzes zu beschließen. Das Gesetz fordert die Schaffung eine zentrale Ombudsstelle. Schüler*innen haben auch das Recht in allen Fragen, die ihre Mitbestimmungsrechte betreffen, sich an die zentrale unabhängige, nicht weisungsgebundene Ombudsstelle zuwenden. Diese hat zudem einen Informations- und Beratungsauftrag, nimmt Beschwerden entgegen, prüft die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und vermittelt in Konfliktfällen. Zudem haben die Koalitionsfraktionen einen gemeinsamen Entschließungsantrag begleitend eingebracht, der Entwicklungsperspektiven und die Erstellung von Leitlinien für Antidiskriminierung und Mitbestimmung in der Schule aufzeigt sowie die flächendeckende barrierefreie und adressatenorientierte Bekanntmachung der Ombudsstelle sicherstellt. In der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes wurde die Stelle einer*s Diversitätsbeauftragten mit der Aufgabe der Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe aller Mitglieder und Angehörigen einer Hochschule, unabhängig von Geschlecht, soziale und ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, sexueller Orientierung, Alter sowie einer Behinderung oder chronischen Erkrankung.

Wir Freie Demokraten werden Schulen und Hochschulen dabei unterstützen, bei Bedarf entsprechende Konzepte für Beschwerdemanagement zu entwickeln und umzusetzen. Dazu zählt auch die Information über die Ansprechpartner in den Einrichtungen zu verteilen.

Darüber hinaus unterstützen wir die transparente Kommunikation in der Schule über Seelsorge-Telefone und Hilfseinrichtungen außerhalb der Bildungsinstitutionen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schutz vor Gewalt für trans*- und inter*Personen

Nach aktueller Studienlage haben Trans*- und Inter*personen ein deutlich erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt und sexualisierten Übergriffen zu werden, dennoch mangelt es an barrierefreien Beratungsstellen, Schutzeinrichtungen und mobiler Beratung.

Werden Sie die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen, um ausreichend Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene Trans*- und Inter*personen zu garantieren?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

Die Lesben-, Schwulen-, Bi-, Trans*-, Inter*- und queere Bewegung ist seit jeher ein fester Bestandteil der grünen Politik. Wir brauchen in Thüringen weiter Präventionsprogramme, die Arbeit der LSBTIQ*-Koordinierungsstelle in Weimar muss langfristig gesichert und erweitert werden. Gegen Homo-, Bi- und Transfeindlichkeit müssen auch die Aus- und Fortbildung bei Polizei, Justiz und anderen staatlichen Akteuren gestärkt werden, auch mit Blick auf trans*Kinder und Jugendliche, auf Prävention und auf eine sensible Opferhilfe. Deshalb müssen auch in der Bildungs- und Jugendpolitik die Menschenrechte und die Vielfalt sexueller Identitäten stärker einbezogen werden. Gegenüber Frankreich, wo es einen Aktionsplan gegen homophobe Gewalt gibt, und Portugal, wo der Schutz von LGBTI-Menschen sogar Verfassungsrang erlangte, hat Deutschland Nachholbedarf.

DIE LINKE. Thüringen fordert die flächendeckende Schaffung queerer Begegnungsorte sowie die Etablierung von psychosozialer, spezialisierter Beratung für queere/LGBTIQ*-Jugendliche.

Außerdem enthält das Landesprogramm Akzeptanz und Vielfalt viele Maßnahmen zu Beratungs- und Selbsthilfeangeboten sowie zum Gewaltschutz für Trans*- und Inter*personen. DIE LINKE. Thüringen will das Landesprogramm verstetigen und zur Umsetzung der Maßnahmen auch mehr finanzielle Mittel bereit stellen.

Wir werden entsprechende Mittel bereitstellen um sicherzustellen, dass in Thüringen jede von Gewalt betroffene Person Schutz und Unterstützung erhält.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Unterstützung von Migrant*innen in Branchen, in denen es häufig zu Ausbeutung kommt

Migrant*innen sind besonders anfällig für Ausbeutung. Von den verschiedenen Berufsgruppen sind Pflegekräfte in Deutschland am stärksten von Ausbeutung betroffen. Schätzungen zufolge arbeiten jedes Jahr fast eine halbe Million polnischer Pfleger*innen in Deutschland. Ihr Status kann dabei sehr unterschiedlich sein: Einige von ihnen haben deutsche Arbeitsverträge, andere werden entsandt, andere arbeiten unangemeldet, viele sind scheinselbstständig. Frauen sind branchenübergreifend besonders häufig in atypischen, oft prekären Beschäftigungsformen wie Minijobs, befristeten Beschäftigungen oder Soloselbstständigkeit tätig. Beispiele dafür finden sich insbesondere in der Fleischproduktion, im Baugewerbe und im Hotelgewerbe.

  1. Wie werden Sie auf Landesebene zur Bekämpfung der Ausbeutung durch private Arbeitsvermittlungsagenturen (aus dem Gastland und dem Herkunftsland) beitragen?
  2. Wie werden Sie sowohl die Unternehmen als auch die Migrant*innen über die Rechte von Mitarbeitenden in Branchen informieren, in denen es besonders häufig zu Benachteiligungen kommt?
  3. Wie werden Sie auf Landesebene die Ausbeutung von Migrant*innen durch prekäre Beschäftigungen wie Minijobs, befristete Beschäftigungen oder Soloselbstständigkeit bekämpfen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Dazu finanzieren wir derzeit das Projekt „Faire Mobilität“. Dieses Beratungsangebot muss ausgebaut werden.

Bei Problemen mit Arbeitsvermittlungsagenturen und Arbeitsvermittler*innen können sich Arbeitnehmer*innen aus dem Ausland in Thüringen an ein gutes Beratungsnetz wenden. Das Projekt Faire Mobilität für Thüringen im DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. muss weiter gefördert werden ebenso wie die anderen Thüringer Projekte. Doch damit ist es nicht getan, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich verstärkt dafür einsetzen, dass die Informationen aus und zu den Beratungsstellen auch an die Migrant*innen kommen. Wir fordern den Schulterschluss von Unternehmen, Politik und Gesetzeslagen. Thüringer Unternehmen bekommen von uns politische Strategien zur Fachkräftegewinnung angeboten.

Der Arbeitsmarkt und das Fachkräfte-Angebot sind keine Einbahnstraße! Die Wirtschaft muss ihren Teil dazu beitragen, dass Thüringen ein attraktiver Standort sowohl für Unternehmerinnen und Unternehmer als auch für alle Beschäftigten wird und Arbeitsmigrant*innen ausgebaute Unterstützungsstrukturen erreichen können. Dazu müssen auch Arbeitgeber*innen und Agenturen in die Verantwortung genommen werden.

DIE LINKE hat sich zum Ziel gesetzt, Rassismus und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt entschieden entgegen zu treten. Die Bekämpfung von Arbeitsausbeutung, insbesondere von Migrantinnen und Migranten, erfordert effektive Kontroll- und Sanktionsmechanismen.

Wir wollen Weiterbildungsangebote für Betriebs- und Personalräte und Unternehmensleitungen schaffen, um offene und interkulturelle Unternehmenskonzepte zu entwickeln aber auch um rassistische und diskriminierende Umgangsformen zu reduzieren. Mit dem Projekt „Faire Mobilität“ in Thüringen unterstützen wir Menschen, die zum Arbeiten nach Thüringen gekommen sind, beim Kampf gegen Lohndumping und Ausbeutung.

Wir streiten für eine Arbeitswelt, in der jede und jeder eine existenzsichernde Tätigkeit als Basis für ein selbstbestimmtes Leben ausüben kann. Wir wollen, dass gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit selbstverständlich wird. Wir streiten für ein Ende von prekären Beschäftigungsverhältnissen, Niedriglöhnen, Werkverträgen, Leiharbeit und sachgrundlosen Befristungen.

Wir sehen die Verantwortung für gute und verantwortungsvolle Arbeitspolitik insbesondere auf Bundesebene. Zu einer stärkeren Aufklärung in diesen Branchen wollen wir auch auf Landesebene beitragen. Gegen Ausbeutung von Menschen mit Migrationshintergrund wollen wir vorgehen. Allerdings warnen wir davor, in Mini- oder Midi-Jobs pauschal eine Gefahr zu sehen. Ein solcher Job kann oftmals der Einstieg in eine Vollzeitstelle bzw. allgemein in den Arbeitsmarkt sein.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Eingliederung von EU-Bürger*innen in den Arbeitsmarkt

Oft sehen sich EU-Bürger*innen mit einer Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert. Trotz guter Qualifizierung haben sie vielfach Probleme aufgrund ihrer Herkunft. Auch in Jobcentern ist das Diskriminierungsrisiko hoch, wie die Studie „Diskriminierungsrisiken in der öffentlichen Arbeitsvermittlung“ (2017) zeigt. EU-Bürger*innen haben beispielsweise oft Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen. Sie werden hierüber allerdings nur selten von den Mitarbeiter*innen der Arbeitsämter / Jobcenter angemessen informiert und ihre Anträge öfter abgelehnt als bei Deutschen.

  1. Wie werden Sie Bürger*innen aus mittel- und osteuropäischen Ländern dabei unterstützen, ihr eigenes Potenzial auszuschöpfen?
  2. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die Information von EU-Bürger*innen über ihre Rechte zu garantieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Dazu finanzieren wir derzeit das Projekt „Faire Mobilität“. Dieses Beratungsangebot muss ausgebaut werden. Darüber hinaus braucht es Angebote zur Integration und zum Spracherwerb.

Viele Ablehnungen oder Leistungseinstellungen der Jobcenter oder Sozialämter sind erfahrungsgemäß rechtswidrig, da sie nicht das Vorliegen eines anderen Freizügigkeitsgrundes oder die Anwendbarkeit des Europäischen Fürsorgeabkommens berücksichtigt haben. Gegen Ablehnungen von Leistungen oder Leistungseinstellungen können Rechtsmittel eingelegt werden. Die dazu benötigten Unterstützungsstrukturen wollen wir stärken und ausbauen.

Die Arbeitsmarktdaten in Thüringen haben sich in den letzten Jahren erheblich verbessert. Fachkräfte werden in privatwirtschaftlichen Betrieben, aber auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen benötigt. Um den Fachkräftebedarf abzudecken, benötigen wir auch Bürgerinnen und Bürger aus den EU-Staaten. Diese sind häufiger von Ausbeutung betroffen. Um der Ausbeutung zu begegnen, hat die Rot-Rot-Grüne Regierungskoalition eine Anlaufstelle „Faire Mobilität“ in Thüringen mit Sitz beim DGB Thüringen finanziert. Die Anlaufstelle hat zum Ziel, in Deutschland tätige Arbeitnehmer*innen aus europäischen EU-Mitgliedstaaten Informationen zu Mindeststandards auf dem Arbeitsmarkt, Arbeitsrechten sowie Beratungsstrukturen in Thüringen zu vermitteln. Bisher werden Beratungen in Rumänisch, Russisch und Bulgarisch angeboten. Die Angestellten mit Migrationshintergrund wirken hier sehr erfolgreich als kulturelle Mittler. Unser Ziel ist es, diese Anlaufstelle weiter zu fördern und fortzuführen. Des Weiteren wollen wir die Bedingungen und Voraussetzungen für die Errichtung einer Arbeitskammer in Thüringen prüfen. Mit der Errichtung würde die Arbeitnehmerschaft – auch aus dem EU-Ausland und aus Drittstaaten – eine öffentlich-rechtliche Einrichtung in Verbindung mit den Gewerkschaften zur Vertretung ihrer Interessen in Wirtschaft und Politik erhalten.

Wir erwarten von den öffentlichen Stellen, dass alle Personen über ihre Rechte und Pflichten in gleichem Maße informiert werden. Ist dies nicht der Fall, müssen von Seiten der Behördenleitung entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Darüber hinaus besteht aber in vielen Fällen auch eine Pflicht jedes Einzelnen, sich zu informieren. Gerade Informationen zu öffentlichen Leistungen sind üblicherweise auch online und unabhängig von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörden zugänglich. Darüber hinaus möchten wir auch die Thüringer Verwaltung zwei- und mehrsprachig aufstellen und Englisch als parallele Verwaltungssprache ermöglichen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Bestand der Frauenzentren in Thüringen sichern

Im Rahmen des Landesprogramms für solidarisches Zusammenleben der Generationen ist die Förderung der Frauenzentren auf die Kommunen übertragen wurden. Im LSZ wurde für Frauenzentren ab dem 01.01.2019 ein Bestandsschutz von zwei Jahren festgeschrieben. In Thüringen bieten 26 Frauenzentren ein kostenfreies und niedrigschwelliges Beratungsangebot für Frauen* in Lebenskrisen, nach Trennungen und Scheidung sowie bei der Aufarbeitung der Folgen von häuslicher und sexualisierter Gewalt an und vermitteln darüber hinaus an weitere Hilfesysteme. Zu ihren Aufgaben zählen zudem Präventionsangebote, Informations- und Bildungsveranstaltungen sowie frauen*politische Öffentlichkeitsarbeit.

  1. Wie werden Sie über die Zeit des Bestandschutz hinaus sicherstellen, dass die Frauenzentren als niedrigschwellige Angebote für hilfesuchende Frauen* in Thüringen erhalten bleiben?
  2. Welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Beratungs- und Unterstützungsarbeit von Frauen* in Thüringen werden Sie umsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

Die Thüringer Landschaft der Frauenzentren ist reichhaltig. Diese gilt es in ihrer Vielfalt zu erhalten und zu unterstützen. Dazu zählt eine strukturell und personell ausreichende Ausstattung. Mit der Förderung über das Landesprogramm für Solidarisches Zusammenleben ist die Chance dafür gegeben, allerdings werden wir die Entwicklung und die Umsetzung in den einzelnen Landkreisen und Städten gut beobachten, um den Bestand der für Thüringen so notwendigen Frauenzentrenlandschaft zu stärken.

DIE LINKE.Thüringen hat in das Wahlprogramm aufgenommen, dass Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen sowie Familien- und Frauenzentren ausfinanziert und fortgeführt werden sollen. Dies gilt für uns über den Bestandsschutz hinaus.

Dafür werden wir die Kommunen begleiten, dass diese die Frauenzentren auch künftig in die Sozialraumplanung mit aufnehmen werden und stocken das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ von jetzt 10 auf 20 Millionen Euro jährlich auf.

Wir brauchen ein flächendeckendes Netz an Hilfsangeboten für von Gewalt Betroffene in Thüringen. Dieses muss sowohl physische als auch die psychische Versorgung beinhalten. Wir wollen bestehende Strukturen und den Bedarf weiterer Angebote evaluieren. Darüber hinaus setzen wir auf eine Ergänzung aktueller Angebote in den Einrichtungen durch z.B. telefonische und digitale Hilfs- und Gesprächsangebote, die anonym und von überall wahrgenommen werden können. So schaffen wir ersten Kontakt zwischen den Beratungsstellung und den Betroffenen und senken die Hemmschwelle, auch persönlichen Kontakt aufzunehmen oder sich in Schutzunterkünfte zu begeben.

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Barrierefreie Unterstützungsangebote für Frauen*

Frauen* und Mädchen* mit Beeinträchtigung sind um ein Vielfaches mehr von Gewalt betroffen als Frauen* und Mädchen* ohne Beeinträchtigung. Sie sind wegen ihrer Beeinträchtigung und der damit verbundenen Lebensbedingungen besonders verletzbar, unter anderem weil sie im Alltag mehr auf andere Menschen angewiesen sind. Gewaltschutz und Unterstützungsangebote müssen darauf abgestimmt sein: Dies reicht vom barrierefreien Zugang bis zur Erweiterung der Konzepte bestehender Angebote. Diese werden dem noch nicht gerecht. Es braucht für Thüringen Leitlinien zur Prävention und Intervention bei Gewalt, aber auch Fortbildungsangebote für Sozialarbeiter*innen, Lehrer*innen, Ärzt*innen etc.

  1. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass Beratungs- und Unterstützungsangebote auch von Frauen* und Mädchen* mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen genutzt werden können?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie dafür konkret umsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja. Das liegt aber auch in den Händen der Träger, die diese Angebote realisieren.

Im Bundeshaushalt wurden 2019 6 Mio. EUR für ein Investitions- und Sanierungsprogramm für Frauenhäuser und Beratungsstellen bereitgestellt. Laut Plänen des Bundesfrauenministeriums sollen für 2020 nochmal 30 Mio. EUR fließen. Dieses Bundesprogramm unterstützt die Barrierefreiheit des Hilfesystems gegen Gewalt an Frauen mit Behinderung. Das begrüßen wir, nehmen uns aber nicht aus unserer Thüringer Verantwortung. Denn es gibt Lücken, die wir füllen müssen: die Unterversorgung von Frauen mit Behinderungen im Bereich Gynäkologie, zu geringe Unterstützungs- und Wohnangebote für Mütter mit Lernschwierigkeiten, das hohe Armutsrisiko behinderter Frauen, Gewaltschutzprogramme für Frauen in den Werkstätten.

In unserem Wahlprogramm nehmen wir beim Punkt der Umsetzung der Istanbul-Konvention deutlich Bezug darauf, dass die Umsetzung mit besonderem Blick auf die Herstellung von Barrierefreiheit geschehen muss.

DIE LINKE. Thüringen setzt sich dafür ein, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vollständig umzusetzen. Wir wollen Schritt für Schritt Inklusion, umfassende Barrierefreiheit sowie volle Teilhabe in allen Lebensbereichen erreichen. Menschen mit und ohne Behinderungen müssen gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und politisch mitbestimmen dürfen. Die betrifft auch die Beratung und Unterstützung von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigung. Außerdem wollen wir den fortgeschriebenen Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorantreiben.

Wir brauchen ein flächendeckendes Netz an Hilfsangeboten für von Gewalt Betroffene in Thüringen. Dieses muss sowohl physische als auch die psychische Versorgung beinhalten. Wir wollen bestehende Strukturen und den Bedarf weiterer Angebote evaluieren. Darüber hinaus setzen wir auf eine Ergänzung aktueller Angebote in den Einrichtungen durch z.B. telefonische und digitale Hilfs- und Gesprächsangebote, die anonym und von überall wahrgenommen werden können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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