Religiöse Trägerschaft für Schulen und Kitas

Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten ethnisch und religiös vielfältiger geworden. Dies wird sich zukünftig nicht nur im Straßenbild (Bekleidung, Sakralbauten) zeigen, sondern auch im Übernehmen gesellschaftlicher Verantwortung wie der Trägerschaft von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Werden alle Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften das gleiche Recht und die gleiche Förderung z.B. beim Betrieb eigener Bildungseinrichtungen erhalten, wie staatliche Institutionen oder bereits etablierte (religiöse) Gruppen?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Träger von Kindertageseinrichtungen müssen anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sein. Diese Voraussetzung müssen Träger erfüllen, um eine Kindertageseinrichtung zu betreiben.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machen sich dafür stark, dass in Thüringen das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft auch weiterhin gewährleistet bleibt. Artikel 7 Abs. 4 GG und § 45 SGB VIII stellen wir nicht in Frage, unabhängig von der jeweiligen religiösen Trägerschaft des Antragsstellers.

Gemäß dem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft und dem Gesetz über die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft haben Freie Träger, darunter auch Glaubensgemeinschaften, das Recht, Anträge auf die Errichtung eigener Schulen als Ersatzschulen zu stellen. Eine vollständige Gleichstellung mit staatlichen Schulen ist verfassungsrechtlich nicht möglich und wird durch unsere Partei auch abgelehnt, da wir es für gesellschaftlich nicht erstrebenswert halten, wenn die Kinder verschiedener konfessioneller und ethnischer Herkunft nicht mehr gemeinsam lernen, und damit die Schranken zwischen den Menschen verstärkt werden. Nach dem 3-Säulenmodell sind Eigenmittel und Schulgelder immer Bestandteil der Finanzierung einer Schule in freier Trägerschaft. Auch im Bereich der Frühkindlichen Bildung oder der Erwachsenenbildung bzw. außerschulischen Bildung sind alle Träger gleichberechtigt bei der Finanzierung bzw. Antragsstellung auf Fördermittel. Es steht den Religionsgemeinschaften frei sich als Träger zu etablieren oder Trägervereine und Organisationen die konfessionsnah sind zu gründen.

Wir Freie Demokraten stehen hinter den Prinzipien des Rechtsstaats. Es gilt gleiches Recht für alle, verbunden mit der damit einhergehenden Verantwortung. Artikel 7 (4) GG legt die Grundlage für das Recht zum Betrieb einer Bildungseinrichtung. Hier gelten für alle Träger die gleichen Regeln. Wir Freie Demokraten verteidigen die Grundrechte auch in diesem Fall. Wichtig ist dabei nur, dass sich die Bildungsinhalte am Wertekompass unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung orientieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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