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Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Antidiskriminierung

Das Wissen um individuelle Rechte und Handlungs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten ist in der Bevölkerung noch immer gering. Diskriminierung wird oftmals als individuelle moralische Verfehlung verstanden und die Thematisierung von Diskriminierung als Angriff gewertet. Auch fehlt in der Öffentlichkeit noch immer ein Verständnis für institutionelle und indirekte Formen von Diskriminierung. Eine gelebte Antidiskriminierungskultur ist eine Frage der Haltung: Offenheit, Perspektivwechsel, Selbstreflexion und Verantwortungsübernahme sind dabei wichtige Stichworte.

  1. Werden Sie eine Kampagne oder vergleichbare Formen der öffentlichkeitswirksamen Kommunikation zu den Themen Diskriminierung, Diskriminierungsschutz und Teilhabe umsetzen?
  2. Was sind deren zentrale Eckpunkte?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD wird selbst keine Kampagne zum Thema umsetzen. Diese könnte aber Teil der Arbeit der Landesantidiskirminierungsstelle sein.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die Erstellung eines Landesaktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung initiieren. Dieser soll in einem partizipativen Prozess mit zivilgesellschaftlichen Gruppen erarbeitet werden. Von einem solchen Prozess erhoffen wir uns auch eine entsprechende Öffentlichkeitswirksamkeit.

DIE LINKE. hat viele Kampagnen, die als ihre Ziel haben, Rassismus und Diskriminierung in der Gesellschaft abzubauen, unterstützt. Wir werden diese Kampagnen weiter begleiten. Dafür müssen wir über eine Antidisriminierungskultur reden und wie wir Konzepte mit den Betroffenen entwickeln wollen. Bei der neuen unabhängigen Antidiskriminierungsstelle wird die Öffentlichkeitsarbeit für Kampagnen gegen Rassismus und Diskriminierung neu konzipiert und durchgeführt. Das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit/Gewaltprävention und Mitbestimmung wurde auch fortentwickelt und in seiner inhaltlichen Ausrichtung überarbeitet.

Der Abbau jeglicher Diskriminierung hat für uns eine hohe Priorität. Dazu gehört neben der Arbeit der Antidiskriminierungsbüros selbstverständlich auch eine Sensibilisierung aller Menschen in Thüringen. Neben der Aufklärungs- und Präventionsarbeit (z.B. in Schulen) kann dabei auch eine öffentliche Kampagne sinnvoll sein. Konkrete Planungen für eine Kampagne bestehen allerdings bisher nicht. Im Zentrum einer möglichen Kampagne müsste für uns die Botschaft stehen, dass Diskriminierungen aller Art in Thüringen keinen Platz haben. Sie sollte sensibilisieren und ermutigen, sich selbst Hilfe zu suchen oder andere gegen Diskriminierungen zu unterstützen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Offenes und förderndes Neutralitätsverständnis

Immer wieder werden unter dem Hinweis auf die „staatliche Neutralität“ Einschränkungen der Rechte religiöser Minderheiten gefordert oder umgesetzt. Neutralität ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als eine distanzierende Haltung zu verstehen, sondern als eine offene, allen Religionen und Weltanschauungen gegenüber gleichermaßen fördernde Haltung des Staates, bei der er sich mit keiner Religion oder Weltanschauung identifiziert oder sie privilegiert.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das verfassungsgemäße Neutralitätsverständnis in der Gesellschaft zu verbreiten und in der Praxis zu erhalten und so der Fehldeutung, Neutralität sei nur bei der Abwesenheit alles Religiösen aus der staatlichen oder öffentlichen Sphäre gewährleistet, entgegenzutreten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass es Programme zur Stärkung der Demokratie und zum Abbau demokratiefeindlicher Einstellungen gibt. Außerdem wollen wir die Angebote zur Weiterbildung ausbauen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen Staat und Gesellschaft nicht als streng voneinander getrennte Sphären an. Der Staat soll vielmehr zivilgesellschaftliches Engagement auf allen Ebenen unterstützen, dazu zählt selbstverständlich auch die Arbeit von Religions- und Weltan­schauungsgemeinschaften. Die gesellschaftliche Vielfalt in Glaubens- und Weltanschauungs­fragen bildet sich im öffentlichen Diskurs wie in der staatlichen Praxis bislang oft nicht ausreichend ab. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für die Neutralität des Staates gegenüber Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Ein Zusammenwirken muss diskriminierungs­frei ausgestaltet und auf Gleichbehandlung ausgerichtet sein. Voraussetzung für eine Kooperation zwischen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und dem Staat ist die Anerkennung der fundamentalen Verfassungsgüter, der Grundrechte Dritter sowie der Grund­prinzipien des freiheitlichen Religionsverfassungsrechts. Hierzu zählt auch die Ausübung des Religionsunterrichts an Schulen. Dieser wird selbstverständlich gemäß Art. 7 Abs. 3 GG und Art. 25 Abs. 1 Thür Verf weiter angeboten. Das in Thüringen bereits praktizierte Modellprojekt „Integrativer Religionsunterricht“ unterstützen wir als ein Zeichen für gelebte religiöse Vielfalt. Bestandteil des Religionsunterrichts sowie des Ethikunterrichts soll zukünftig ein Zeitfenster für gemeinsames Lernen sein, um für alle Schüler*innen die Möglichkeit zu eröffnen, gemeinsame kulturelle, religiöse und weltanschauliche Einstellungen zu erkunden und Unterschiede wahrzunehmen.

DIE LINKE setzt sich gleichermaßen für staatliche Neutralität und individuelle Religionsfreiheit ein. Im Thüringer Landtag haben wir Angriffe von Rechtsaußen auf das verfassungsgemäße Neutralitätsverständnis und die Religionsfreiheit immer wieder abgewehrt, wie etwa Versuche der AfD per Gesetz den in Thüringen lebenden Menschen Kleidervorschriften- und -verbote aufzuzwingen oder ihnen Gebetsräumlichkeiten streitig zu machen. Wir widersetzen uns aktiv Bestrebungen, den Grundgedanken einer freien Gesellschaft zu auszuhebeln und andere Menschen auszugrenzen und zu diskriminieren. Stattdessen werben wir für eine Gesellschaft der Vielfalt –auch der religiösen Vielfalt und fördern gesellschaftliches Engagement, in der Kirche gleichermaßen wie bei anderen sozialen und gesellschaftlichen Organisationen. Das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit haben wir fortentwickelt und mit mehr Geldern ausgestattet, dieses werden wir weiter in Zukunft weiter absichern, um die Aufklärung und Toleranz zu steigern. Zudem wollen wir den Religionsunterricht als Wahlpflichtfach abschaffen und als freiwillige Ergänzung zur regulären Unterrichtszeit anbieten. Um den Staat zu befähigen, effektiver gegen den Hass auf Muslime und Juden vorzugehen, werden wir die Thüringer Polizei und die Staatsanwaltschaften weiter professionalisieren und zu aktuellen Erscheinungsformen von Islamfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus Weiterbildungen durchführen.

Ein offenes und förderndes Neutralitätsverständnis des Staates ist für uns Grundvoraussetzung. Wir bekennen uns ausdrücklich zur positiven und negativen Religionsfreiheit. Dabei sind selbstverständlich alle Religionen gleich zu behandeln. Kopftuch- oder Kreuztrageverbote lehnen wir ab. Allerdings sind staatliche Einrichtungen zur Neutralität verpflichtet. Kreuze haben daher für uns, anders als beispielsweise in Bayern, in Amtsstuben keinen Platz. Auch sehen wir Volksabstimmungen über die Errichtung kirchlicher Einrichtungen kritisch.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilisierung der Bevölkerung für Gewichtsdiskriminierung

Gewichtsdiskriminierung und stigmatisierende Vorurteile gegenüber dicken Menschen sind in unserer Gesellschaft stark verbreitet. Laut einer Studie der Philipps-Universität Marburg in Kooperation mit der Universität Leipzig haben 75 Prozent der deutschen Bevölkerung selbst Vorurteile dieser Art oder würden diesen zumindest nicht widersprechen. Gleichzeitig gibt es nur ein geringes gesellschaftliches Bewusstsein für Gewichtsdiskriminierung.

  1. Werden Sie einen Aktionsplan zur Sensibilisierung der Bevölkerung für Gewichtsdiskriminierung auf Landesebene auf den Weg bringen?
  2. Was werden die Eckpunkte dieses Aktionsplans sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Menschen werden aus unterschiedlichen Gründen diskriminiert. Dem gemein ist die Abwertung aufgrund eines vermeintlichen „anders sein“. Wir lehnen jeder Form der Diskriminierung ab. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass es Angebote für die Betroffenen von Diskriminierung gibt und Diskriminierungserfahrungen in ihrer Vielfalt sichtbar gemacht werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werben für Respekt, die Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt und setzen uns gegen Ausgrenzung und Diskriminierung. Fühlt sich jemand diskriminiert, muss das Umfeld damit sensibel umgehen. Das gilt auch überall dort, wo viele unterschiedliche Menschen zusammen sind. Da werben wir für den respektvollen Umgang miteinander. Niemand sollte wegen ihres/seines Körpergewichts gemobbt werden.

Bisher hat sich DIE LINKE. Thüringen inhaltlich nicht ausreichend mit Gewichtsdiskriminierung auseinander gesetzt. In unserem Landeswahlprogramm nehmen wir lediglich Bezug auf die negativen gesundheitlichen Folgen, wenn Mädchen von Beginn an mit unrealistischen Körperbildern konfrontiert werden. Daher können wir zu den genannten Fragen keine  abschließende Stellung beziehen.

Bei innerparteilichen Diskussionsprozessen und politischen Entscheidungsfindungen setzt DIE LINKE. Thüringen auf das Expert*innenwissen von Interessenvertretungen, Betroffenen, Aktiven und auf die entsprechenden Communities. Dies wünschen wir uns auch an diesem Punkt, um uns eine Position zu Gewichtsvielfalt im Zusammenhang mit Diversity erarbeiten zu können. Für Anregungen, Hinweise und Expertise sind wir offen und nehmen diese dankbar entgegen.

Wir werden auch für das Thema Gewichtsdiskriminierung sensibilisieren, indem wir generell zu einem respektvollen und diskriminierungsfreien Umgang kommen. Einen speziellen Aktionsplan für Gewichtsdiskriminierung wird es von unserer Seite nicht geben. Wir unterstützen die Initiative von Betroffenen, sich hier Gehör zu verschaffen, sehen darüber hinaus aktuell keinen Handlungsbedarf im politischen Raum.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Arbeitsgeberin

Die Thüringer Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Damit hat sie eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber*innen.

  1. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  2. Werden Sie AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen und -betrieben flächendeckend einrichten und ihre Arbeit evaluieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die konkrete Umsetzung muss in den einzelnen Verwaltungen, Ministerien und Dienststellen realisiert werden. Alle Angebote sollten regelmäßig mit Blick auf ihre Wirksamkeit und Weiterentwicklung zur evaluieren.

Da sich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nur auf die Erwerbstätigkeit und das Privat­recht beschränkt, wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Lücken im Bereich des öffentlichen Handelns, wie beispielsweise im staatlichen Bildungswesen oder bei den Sicherheitsbehörden, durch die Schaffung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes schließen. So wollen wir den Schutz vor Diskriminierungen jeglicher Erscheinungsform, egal ob aufgrund rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität oder des sozialen Status, verbessern und Chancengleichheit herstellen. Mit diesem Gesetz werden wir auch die Beschwerdestellen und deren Zuständigkeiten definieren. Im Rahmen der Stärkung der LADS könnte man dieser auch diese Funktion zuweisen. Eine Evaluierung der Maßnahmen werden wir nach einem angemessenen Zeitraum vornehmen.

DIE LINKE fordert die Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten zu den Beschäftigten des Thüringer Landesdienstes bezüglich aller Merkmale des AGG und des sozioökonomischen Status, Sprache sowie der gelebten Geschlechtsidentität. Auf der Grundlage der aus der Studie resultierenden Erkenntnisse zu Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Diskriminierung kann dann ein fundiertes Diversity Management für den Landesdienst entwickelt werden.  Außerdem kann die Studie ein wichtiges Werkzeug werden, in der Evaluierung der AGG-Beschwerdestellen in der Landesverwaltung. Im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes 2025 fördert die Thüringer Staatkanzlei die Erstellung einer Studie mit dem Titel „Vielfalt entscheidet Thüringen“ (VET). Mit der Studie können die Diskriminierungsrealitäten innerhalb der Landesverwaltung differenziert erfasst, die bisherige Antidiskriminierungsarbeit wissenschaftlich evaluiert und weitere Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung entwickelt werden. Die Durchführung des Projektes steht bislang allerdings noch aus. Die AGG-Beschwerdestellen werden von dem Landesantidiskriminierungsstelle in der Staatskanzlei evaluiert.

Aus unserer Sicht gibt es in allen Verwaltungsbereichen eine Antidiskriminierungsstelle, die sich effektiv um den Diskriminierungsschutz der Mitarbeitenden kümmert. Wie die jeweilige Umsetzung aussieht, kann pauschal nicht beantwortet werden. Darüber hinaus ist die Gleichstellungsbeauftragte des Landes auch für Bedienstete der Thüringer Verwaltungen ansprechbar.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Diversity-Vorbild

Die thüringische Landesverwaltung hat den Auftrag, die Vielfältigkeit der thüringischen Bevölkerung in ihrer eigenen Personalstruktur widerzuspiegeln. Damit steht sie in der Verantwortung, hierauf proaktiv hinzuwirken.

  1. Was sind die Eckpunkte Ihres ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
  2. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir wollen die anonymisierte Bewerbung im Rahmen eines Modells erproben und ggf. auf die gesamte Verwaltung ausweiten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen bei der Personalgewinnung für den öffentlichen Dienst diversity-orientierte Ansätze nutzen und so die Repräsentativität in der Beschäftigtenstruktur hinsichtlich unterschiedlicher Vielfaltsdimensionen wie beispielsweise bei Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund in der öffentlichen Verwaltung und in sozialen Einrichtungen verbessern. Dafür braucht es mehr Antirassismus- und Diversitätstrainings sowie Angebote an Schulungen für kultursensibles Verhalten in Behörden, Kitas, Schulen und Krankenhäusern, also an Orten, an denen Menschen häufig mit Zugewanderten und Geflüchteten arbeiten. Genauso ist für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft die Integrations- und Kulturarbeit der Migrant*innen­organisationen unverzichtbar. Wir werden sie weiter fördern und dafür auch die professionelle Ehrenamtskoordinierung verstetigen. Auch das Netz der Migrations-Beratungsstellen (Migranetz) soll flächendeckend ausgebaut werden. In einem partizipativen Prozess wollen wir zusammen mit zivilgesellschaftlichen Institutionen einen Landesaktionsplan gegen Rassismus und Diskriminierung erarbeiten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen schon länger die Forderung nach anonymisierten Bewerbungsverfahren. Die „Prüfung, Erprobung und ggf. Umsetzung“ von anonymisierten Bewerbungsverfahren fand sich deshalb auch als Maßnahme im Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt wider. Wir werden die Ergebnisse dieser Maßnahme in der kommenden Legislaturperiode evaluieren und auf die flächendeckende Umsetzung der anonymisierten Bewerbungsverfahren in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben drängen.

Als Landespartei kann DIE LINKE nicht ein Konzept für alle Ministerien entwickeln und umsetzen. Allerdings unterstützen wir die neuen Diversity-Ansätze, die in der Verwaltung angeregt werden. Unter dem Thüringer lntegrationskonzepts liegen die Grundlagen für ein Diversity-Management-Konzept der Landesverwaltung. Wir befürworten den Teilkonzept des Personalentwicklungskonzeptes der Landesverwaltung (PEK 2025), die u.a. die  Erhebung von Antidiskriminierungs-und Gleichstellungsdaten sowie Einstellungen, Erfahrungen und Maßnahmen Einzelner und von Behörden zum Thema Diskriminierung innerhalb der Thüringer Landesverwaltung vorsieht.

Im Rahmen der Arbeit der Enquetekommission zu Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen diskutieren wir anonymisierte Bewerbungsverfahren für die Landesverwaltung und fordert eine Initiative zur Etablierung von anonymen Bewerbungsverfahren auf dem Arbeitsmarkt zu ergreifen. Diese soll sich sowohl an Unternehmen der Privatwirtschaft als auch den öffentlichen Dienst richten.     Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Bewerber*innen keine Benachteiligungen im Bewerbungsprozess wegen der im AGG aufgeführten Diskriminierungsdimensionen erfahren. Wie zahlreiche Studien belegen, kommt es trotz dieser eindeutigen Rechtslage dennoch weiterhin zu Diskriminierungen, vor allem auch bezüglich des Merkmals der Herkunft. Für den ersten Schritt des Einstellungsverfahrens, die Einladung zum Bewerbungsgespräch, steht mit dem anonymen Bewerbungsverfahren ein geeignetes Instrument zur Herstellung von mehr Chancengleichheit für alle Bewerber*innen zur Verfügung. Die Anonymisierung wird nach der Einladung zum Bewerbungsgespräch aufgehoben. Die Personalverantwortlichen erhalten bis zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von etwaigen Diskriminierungsmerkmalen der Bewerber*innen. Für die Arbeitgeberseite ergibt für diese Phase des Bewerbungsverfahrens der positive Nebeneffekt, durch die Anonymisierung gar keine Rechtsverstöße gegen das AGG begehen zu können. Auch aus wirtschaftlichen Gründen bietet sich das anonymisierte Verfahren an, da sich in einer vielfältigen Gesellschaft das Arbeitskräftereservoir besser ausschöpfen lässt.

Für uns muss die Landesverwaltung auch Vorbild in Bezug des Diversity Managements sein, wobei wir feste Quoten in diesem Bereich ablehnen. Diversity bedeutetet für uns die Anerkennung, Respektierung und Wertschätzung aller Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, ihrem Lebensalter, ihrer physischen oder psychischen Fähigkeiten oder anderer Merkmale. Die Vielfalt aus allen Menschen mit ihren Stärken und Schwächen macht unser Land einzigartig. Diese Vielfalt sollte sich auch in den Ministerien widerspiegeln. Diskriminierungen im Bewerbungsprozess wollen wir abbauen, wobei wir anonymisierte Bewerbungsverfahren nicht für zielführend halten. Ebenso oft, wie es aufgrund von Vorurteilen ungerechtfertigte Ablehnungen gibt, stellen weitsichtige Vorgesetzte Menschen „trotz“ ihrer persönlichen Umstände ein, um Chancen zu bieten. Wir bauen hier auf eine Sensibilisierung von Führungskräften für die Gefahr der Diskriminierung und entsprechende Fortbildungen. Darüber hinaus wollen wir mit einem umfangreichen Personalentwicklungskonzept dafür sorgen, dass Führungsarbeit in der Verwaltung moderner und zeitgemäßer wird. Dazu zählt auch die individuelle Arbeit mit den Mitarbeitern und situative Führungskompetenz.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verwaltung als Auftraggeberin und Vertragspartnerin

Der Freistaat Thüringen ist ein bedeutsamer Auftrag- und Fördermittelgeber, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Soziale Hilfen und Kultur. Durch die Gestaltung von Ausschreibungen, Förderrichtlinien, vertraglicher Rahmenbedingungen etc. kann das Land Anreize zur Umsetzung und Sicherstellung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes auf Seiten der Auftragnehmer*innen und Fördermittelempfänger*innen setzen. Im Thüringer Vergabegesetz wird bereits das Gebot gleicher Bezahlung bei gleichwertiger Arbeit eingefordert.

Werden Sie weitere Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Thüringer Vergabegesetz sowie in Förderrichtlinien und Ausschreibungen verankern?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Nein. Bislang ist nicht klar, wie das im Rahmen einer Vergabe kontrolliert werden soll.

In Thüringen wurde das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz – ThürVgG) erst im Juli 2019 novelliert. Für die kommende Legislaturperiode ist deshalb keine erneute Reform geplant, da zunächst die Änderungen wirken und später evaluiert werden müssen. Bei der aktuellen Novellierung haben wir alle Unternehmen dazu verpflichtet, sich an einen allgemeingültigen Tarifvertrag bzw. einen branchenspezifischen repräsentativen Tarifvertrag oder an einen Mindestlohn von 11,42 EUR bei der Vergütung der Mitarbeiter*innen zu halten. Dadurch werden auch die Antidiskriminierungsvereinbarungen der jeweiligen Tarifverträge bei den Vergaben mit beachtet. Das Land berücksichtigt darüber hinaus ökologische und soziale Kriterien bei der Auftragsvergabe und verfolgt mit dem Lebens­zyklusprinzip einen ganzheitlichen und ökologisch nachhaltigen Ansatz bei der Beschaffung von Gütern. Die sozialen Kriterien umfassen beispielsweise Maßnahmen wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder ob Menschen mit Behinderung im Unternehmen tätig sind.

2. Im Rahmen der Arbeit der Enquetekommission zu Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen diskutieren wir anonymisierte Bewerbungsverfahren für die Landesverwaltung und fordert eine Initiative zur Etablierung von anonymen Bewerbungsverfahren auf dem Arbeitsmarkt zu ergreifen. Diese soll sich sowohl an Unternehmen der Privatwirtschaft als auch den öffentlichen Dienst richten. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dürfen Bewerber*innen keine Benachteiligungen im Bewerbungsprozess wegen der im AGG aufgeführten Diskriminierungsdimensionen erfahren. Wie zahlreiche Studien belegen, kommt es trotz dieser eindeutigen Rechtslage dennoch weiterhin zu Diskriminierungen, vor allem auch bezüglich des Merkmals der Herkunft. Für den ersten Schritt des Einstellungsverfahrens, die Einladung zum Bewerbungsgespräch, steht mit dem anonymen Bewerbungsverfahren ein geeignetes Instrument zur Herstellung von mehr Chancengleichheit für alle Bewerber*innen zur Verfügung. Die Anonymisierung wird nach der Einladung zum Bewerbungsgespräch aufgehoben. Die Personalverantwortlichen erhalten bis zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von etwaigen Diskriminierungsmerkmalen der Bewerber*innen. Für die Arbeitgeberseite ergibt für diese Phase des Bewerbungsverfahrens der positive Nebeneffekt, durch die Anonymisierung gar keine Rechtsverstöße gegen das AGG begehen zu können. Auch aus wirtschaftlichen Gründen bietet sich das anonymisierte Verfahren an, da sich in einer vielfältigen Gesellschaft das Arbeitskräftereservoir besser ausschöpfen lässt.

Wir Freie Demokraten stehen für einen schlanken Staat und den Abbau unnötiger Bürokratie. Wir setzen uns für ein Vergabegesetz ein, dass ohne vergabefremde Kriterien auskommt. Die Berücksichtigung von Diskriminierungsschutz ist für uns ein vergabefremdes Kriterium und hat nichts mit der einzukaufenden Leistung zu tun. Darüber hinaus stellt sich für uns die Frage, in welcher Form Unternehmen einen entsprechenden Diskriminierungsschutz nachweisen sollen. Das gleiche gilt für Förderrichtlinien. Die Standards im Diskriminierungsschutz sollen durch das Engagement und den Einsatz der Betroffenen entstehen, die sich vor Ort in ihren Betrieben für ein faires Miteinander einsetzen. Das Land Thüringen kann über entsprechende Programme die Betroffenen unterstützen und für die Gefahr der Diskriminierung sensibilisieren. Die Einbeziehung solcher Themen in allgemeine Verwaltungsabläufe wie das Vergabewesen führt automatisch zu einer Diskriminierung kleinerer Betriebe, die sich die dafür notwendige Dokumentation z.B. im Diskriminierungsschutz nicht leisten können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Weiterbildung des öffentlichen Dienstes bezüglich nicht-binärer Menschen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag für nicht-binäre Personen sind die Bedürfnisse von intersexuellen Menschen stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Trotzdem existieren innerhalb der Gesellschaft, aber auch im öffentlichen Dienst, noch große Unsicherheiten und nur wenig Wissen.

Werden Sie gemeinsam mit Vertreter*innen der Community Fortbildungen und Informationsmaterialen für den öffentlichen Dienst zum Umgang mit Menschen, die sich weder männlich noch weiblich verorten, entwickeln und anbieten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Fort- und Weiterbildungsangbot für den Öffentlichen Dienst im Bereich Diskriminierung und Rassismus ist zu verstärken.

Die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst sollte künftig selbstverständlich auch die Antidiskriminierungsarbeit und den Umgang mit Menschen, die sich nicht männlich und nicht weiblich verorten, beinhalten.

DIE LINKE.Thüringen möchte das Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt verstetigen. Damit die im Landesprogramm enthaltenen Maßnahmen volle Umsetzung erfahren können, wird das Landesprogramm besser finanziell ausgestattet und die Koordinierungsstelle ausgebaut.

Das Landesprogramm umfasst auch Maßnahmen zur Sensibilisierung für das Thema Diversität im Hinblick auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie Verweis auf entsprechende Beratungsangebote für das Arbeitsleben und Schulungen für Personal- und Betriebsräte und Personalabteilungen zu Diversitätsbewusstsein in der öffentlichen Verwaltung unter Berücksichtigung des AGG.

Mit dem Ausbau der Koordinierungsstelle für LSBTIQ*-Arbeit in Thüringen erhoffen wir uns, dass die Aufklärungs- und Bildungsangebote auch für den öffentlichen Dienst gestärkt werden.

Wir Freie Demokraten werden entsprechende Vorstöße der Betroffenen unterstützen. Den Rahmen und Umfang entsprechender Fortbildung erarbeiten wir gern mit der Community.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gendergerechte und inkludierende Sprache in Verwaltungsdokumenten

Die Sprache in Verwaltungsdokumenten verwendet anstelle von inkludierender Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, immer noch das generische Maskulinum.

Werden Sie in Verwaltungsdokumenten alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigen und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja. Schriftlich.

In der rechtsförmlichen Sprache sollte sich zumindest die Verwendung sowohl der weiblichen als auch der männlichen Form (z.B. Bürgerinnen und Bürger) wiederfinden. Schreiben und Vordrucke sollen Frauen ausdrücklich benennen. Überall wo es möglich ist, sollen neutrale Formulierungen verwendet werden, also z.B. Lehrende, Teilnehmende, Studierende… Allein schon wegen der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verpflichtung des Staates, die Geschlechtsangabe „divers“ im Geburtenregister zu ermöglichen, ist mittlerweile die Verwen­dung geschlechtergerechter Sprache in Gesetzestexten und Verwaltungsdokumenten zwingend.

Wir führen in unserem Programm zur Landtagswahl aus, dass wir uns für eine geschlechtsneutrale Sprache bzw. für eine die Vielfalt der Geschlechter widerspiegelnde Sprache in der öffentlichen Verwaltung einsetzen.

DIE LINKE. Thüringen steht für die Akzeptanz und Anerkennung vielfältiger Lebensweisen, geschlechtlicher Identitäten und sexueller Orientierungen. Wir wollen dazu beitragen, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Trans*- und Intersexuelle und queere Menschen (LSBTTIQ*) selbstbestimmt und diskriminierungsfrei leben können. Das Achten auf geschlechtsneutrale Sprache bzw. die Verwendung einer die Vielfalt der Geschlechter widerspiegelnde Sprache ist hierfür ein wichtiger Baustein.

Außerdem beinhaltet das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt folgende Maßnahme, deren Umsetzung wir unterstützen: „Umstellung der Formulare auf das Weglassen des Geschlechtseintrags soweit geschlechtsneutral möglich entsprechend der Vorbereitung auf die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017“.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass Verwaltungsdokumente möglichst so formuliert sind, dass sie nicht einzelne Gruppen von Menschen diskriminieren. Das Gendern mit Hilfe von Hilfskonstruktionen, die der Systematik der Grammatik unserer Sprache widersprechen, sehen wir aus Gründen der Verkomplizierung der Sprache jedoch kritisch. Wir sehen in Passivkonstruktionen und substantivierten Aktivpartizipien mögliche Alternativen zum generischen Maskulinum. Verwaltungssprache sollte zwar alle Geschlechter gleichermaßen ansprechen, aber auch so einfach wie möglich verständlich sein.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilisierung von Lehrer*innen für Vielfalt und gegen Diskriminierung

Lehrer*innen kommt bei Diskriminierungen in der Schule eine entscheidende Rolle zu. Einerseits können sie selbst für Diskriminierungen verantwortlich sein, andererseits ist es ihre Aufgabe, Schüler*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren sowie bei konkreten Diskriminierungen zwischen Schüler*innen verbindlich und zugleich konstruktiv einzuschreiten.

  1. Wie werden Sie dafür sorgen, dass Lehrer*innen im Rahmen ihrer Hochschulausbildung Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität vermittelt werden?
  2. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen kontinuierlich im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen gestärkt werden und Anreizstrukturen für eine Teilnahme ausbauen?
  3. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die Diversität auf Seiten der Lehrer*innen explizit gefördert und erhöht wird, um die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung abzubilden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

An dieser Stelle verweisen wir auf den Abschlussbericht der Enquetekommission.

Schulen sollen gewalt- und diskriminierungsfreie Räume sein. Daher haben wir im Schulgesetz die schulische Aufgabe verankert, aktiv gegen Gewalt, Diskriminierung und Mobbing an Schulen vorzugehen. Damit dies nicht nur ein gesetzlicher Anspruch bleibt, sondern tatsächlich Realität wird, werden wir die Aus-, Fort- und Weiterbildung von allen an Schule Beteiligten so ausgestalten, dass Diskriminierung und Rassismus erkannt und als Aufgabe und Handlungsfeld in der Schule wirksam bearbeitet werden können. Dazu zählen auch die Bereitstellung entsprechender Handreichungen und Materialien. Eine bevölkerungsadäquate Vielfalt innerhalb der Lehrer*innengesamtheit soll aktiv unterstützt werden, indem beispielsweise der Quer­einstieg als Lehrkraft und die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen verbessert wird. Außerdem braucht es berufsbegleitende Qualifizierungsangebote.

Um die Lehrkräfte bei der Verankerung einer menschenrechtsorientierten sowie rassismus- und diskriminierungskritischen Lehr- und Lernkultur zu unterstützen, wollen wir verschiedene Maßnahmen ergreifen. Zum Beispiel wollen wir Lehr- und Lernmaterialien auf rassistische und diskriminierende Inhalte überprüfen, ein Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsmonitoring im Bildungsbereich einrichten, um Barrieren sichtbar zu machen. Wir wollen Angebote zur Sensibilisierung und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte schaffen, Anlaufstellen für Opfer von Rassismus und Diskriminierung in Bildungseinrichtungen einrichten und Angebote zu deren Selbststärkung und -ermächtigung anbieten.

Sowohl bei der Lehrerausbildung als auch bei der beruflichen Weiterbildung stellen wir zudem einen Bedarf an Wissensvermittlung zu Thema geschlechtliche Vielfalt fest, der derzeit nicht befriedigt wird. Im Zuge der von der LINKEN vertretenen Reform der gesamten Lehrerbildung spielen die Themen zunehmender (gelebter) ethnischer kultureller auch sexueller Heterogenität in der Gesellschaft und in der Schülerschaft und ein offener, gegen Diskriminierung, auf Selbststärkung und Akzeptanz gerichteter Umgang damit eine große Rolle. In die Diskussion geeigneter Formen in der Ausbildung und vor allem in der Weiterbildung von Lehrkräften sollte der Diskurs mit Betroffenenorganisationen eine wichtige Rolle spielen. Auch das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt bietet einen Rahmen, in dem solche Inhalte vermittelt werden können.

Zudem möchten wir auf die Beschriebenen Maßnahmen aus dem Landesprogramm und die tiefergehenden Ausführungen dazu in der Frage der Lehrer*innenbildung verweisen.

Wir Freie Demokraten werden uns dafür einsetzen, dass das Thema Diskriminierung angemessen in Aus- und Weiterbildung für Lehrpersonal eine Rolle spielt, um sie für Diskriminierung und für die Vielfalt im Klassenzimmer zu sensibilisieren. Die Entscheidung zur Teilnahme an den Fortbildungen überlassen wir aber weiterhin den Lehrerinnen und Lehrern sowie der Schulleitung. Unser Konzept der „selbstverantwortlichen Schule“ sieht vor, dass Schule selbst entscheiden kann, welche personellen, finanziellen und inhaltlichen Ansätze notwendig sind. Nur vor Ort kann entschieden werden, welche konkreten Weiterbildungsbedarfe aufgrund der schulischen Gegebenheiten, der Schülerstruktur u.ä. vonnöten sind. Bezugnehmend auf die Diversität von Lehrkräften begrüßen wir, wenn sich die Vielfalt der Bevölkerung auch in den Schulen abbildet. Wir Freie Demokraten werden aber nicht in die freie Berufswahl eingreifen. Quoten zur Förderung von Diversität in bestimmten Berufszweigen lehnen wir als Form der positiven Diskriminierung ab.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Interkulturelle Öffnung im Bildungsbereich

Trotz akutem Personalmangels im Bildungsbereich gibt es äußerst wenig interkulturelles Personal. Pädagog*innen mit Migrations- und Fluchthintergrund finden aufgrund komplizierter und langwieriger Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse kaum Zugang zu Tätigkeiten an Schulen und KiTas. Hinzukommt, dass auch Menschen mit deutschen Bildungsabschlüssen und nichtdeutscher Herkunft bei Bewerbungsverfahren diskriminiert werden.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie einleiten, um einen produktiven, vielfaltsorientierten und bedarfsgerechten Umgang mit der Verschiedenartigkeit an Bildungseinrichtungen zu erreichen?
  2. Wie werden Sie den Arbeitseinstieg von Lehrer*innen mit Migrations- und Fluchtgeschichte erleichtern?
  3. Werden Sie für Pädagog*innen spezifische kultursensible Fortbildungen anbieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Menschen mit reflektierter Rassismuserfahrung sollen bei der Einstellung im Öffentlichen Dienst besonders berücksichtigt werden. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Stärkung der Fortbildungsangebote für Pädagog*innen in Schule und Kindergärten sowie in der sozialen Arbeit ein.

Die interkulturelle Öffnung unserer Bildungseinrichtungen werden BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aktiv unterstützen. Dazu gilt es u.a. den Einstieg von Menschen mit Migrationshintergrund in den Lehrer*innenberuf durch einen vereinfachten Quereinstieg, durch passende Sprach- und Nachqualifizierungsprogramme und berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu verbessern. Selbstverständlich sollen spezifische kultursensible Fortbildungen angeboten werden. Dazu sollen die internationalen Austauschprogramme im Schulbereich deutlich erweitert werden.

Wir streben ein Normscreening für Thüringer Gesetze zum Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (kurz UN-Rassendiskriminierungskonvention; internationale Abkürzung ICERD) – analog des zur UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen bereits durchgeführten Screenings oder wie es im Bereich Nachhaltig für neue Vorschriften praktiziert wird – an. Unter diesem Normscreening würden u.a. folgende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien berücksichtigt.

  • Thüringer Lehrerbildungsgesetz
  • Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
  • Thüringer Lehrämteranerkennungsverordnung
  • Thüringer Lehrkräftenachqualifizierungsverordnung
  • Thüringer Staatsprüfungsordnungen für die (entsprechenden Lehrämter) der ersten und zweiten Phase der Lehrer*innenbildung
  • Einstellungsrichtlinie für den Thüringer Schuldienst

Außerdem finden wir es unabdingbar, strukturelle Benachteiligungen für Menschen mit Flucht- oder Migrationserfahrung zu überprüfen und dazu Maßnahmen zu entwickeln. Wir würden gern gemeinsam mit Euch/Ihnen über diese und weitere Maßnahmen diskutieren.

Wir unterstützen das Ansinnen von Pädagoginnen und Pädagogen aus anderen Herkunftsländern auch in Deutschland weiter in ihrem Berufsfeld zu arbeiten. Wir unterstützen außerdem die Schulen dabei, den Einstieg dieser Lehrkräfte zu ermöglichen. Das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse muss zügiger von statten gehen, damit für die Menschen und die Bildungseinrichtungen schneller Planungssicherheit hergestellt werden kann. Ungleichbehandlungen wollen wir unterbinden. Diskriminierungen bei der Einstellung wollen wir entgegentreten. Entscheidungsträger in Bezug auf das Personal müssen zudem besonders für ein erfolgreiches Diversity Management an Bildungseinrichtungen sensibilisiert werden. Für Pädagogen sind auch spezifische kultursensible Fortbildungen sinnvoll und daher anzubieten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gleichwertigkeit aller Körper als Vermittlungsziel der frühkindlichen Erziehung

Der dicke Körper wird in unserer Gesellschaft als defizitär betrachtet und kommuniziert. Dies führt bereits im Kindesalter zu einem geringen Selbstwertgefühl bei dicken Kindern und einer Ablehnung derselben durch ihre Spielkamerad*innen. Mit Einsetzen des sexuellen Interesses reagieren sie aufgrund dieses verinnerlichten Minderwertigkeitsgefühls häufig misstrauisch und ablehnend auf die positive Ansprache ihres dicken Körpers und zeigen Anzeichen von Körperhass.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass in der Kita körperliche Vielfalt respektiert und positiv thematisiert wird?
  2. Werden Sie den Gedanken der Gleichwertigkeit aller Körper als Lernziel in den Lehrplänen verankern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir setzen uns für einen Ausbau von Weiterbildungen für Fachkräfte in Kindertagesstätten mit Blick auf den Umgang mit Rassismus und Diskriminierung ein.

Vielfalt ist ganz normal. Das gilt natürlich auch für die körperliche Vielfalt. Ob groß, klein, dick oder dünn – jeder Mensch ist gleich viel wert und verdient Respekt. Der Respekt vor der körperlichen Vielfalt soll daher im Sinne einer inklusiven und diskriminierungsfreien Bildung konsequenter Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Kontext frühkindlicher und schulischer Bildung werden. Einer Aufnahme des Lernziels „Gleichwertigkeit aller Körper“ in die unterschiedlichen Lehrpläne stehen wir sehr aufgeschlossen gegenüber. Zum respektvollen Umgang mit körperlicher Vielfalt gehört auch die Freiheit von Gewichtsdiskriminierung.

Die Kindertagesstätte hat den Grundsatz der Nichtdiskriminierung und der Antidiskriminierung zu leben und zu vermitteln. Dabei ist es vollkommen egal, ob ein Kind ein anderes wegen Körperfülle, Magerheit, Haarfarbe, Hautfarbe, Art der Bekleidung oder aus irgendeinem anderen Grund diskriminiert – in all diesen Fällen ist eine Intervention und pädagogische Einwirkung wichtig. Ein Lernziel von der Gleichwertigkeit aller Körper gibt es bisher nicht. An dieser Stelle ist aber durchaus die Vermittlung eines positiven Körpergefühls und Körperselbstbildes für alle Kinder im Zusammenhang auch mit gesundheitlicher Grundstandards wie der Wichtigkeit gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung Aufgabe der Kindertagesstätte, wie dies auch im Thüringer Bildungsplan 18 Jahre festgelegt ist. Bisher hat sich DIE LINKE. Thüringen inhaltlich nicht mit Gewichtsdiskriminierung auseinander gesetzt. In unserem Landeswahlprogramm nehmen wir lediglich Bezug auf die negativen gesundheitlichen Folgen, wenn Mädchen von Beginn an mit unrealistischen Körperbildern konfrontiert werden. Daher können wir zu den genannten Fragen keine tiefergehende Stellung beziehen. Bei innerparteilichen Diskussionsprozessen und politischen Entscheidungsfindungen setzt DIE LINKE. Thüringen auf das Expert*innenwissen von Interessenvertretungen, Betroffenen, Aktiven und auf die entsprechenden Communities. Dies wünschen wir uns auch an diesem Punkt, um uns eine Position zu Gewichtsdiskriminierung erarbeiten zu können. Für Anregungen, Hinweise und Expertise sind wir offen und nehmen diese dankbar entgegen.

Ziel guter Arbeit in unseren Kindertageseinrichtungen ist die Kompetenzvermittlung zu einem respektvollen Umgang miteinander. Dazu gehört auch der Respekt vor jedem einzelnen Kind, d.h. auch vor der körperlichen Vielfalt. Verstöße dagegen gehören daher mit den Kindern offen angesprochen. Bisher ist ein Verständnis der Gleichwertigkeit aller Körper nach unserer Auffassung bereits vom Lehrplan als Selbstverständlichkeit erfasst. Wir bauen hier auch wieder auf Sensibilisierung der Pädagoginnen und Pädagogen über entsprechende Fortbildungsprogramme. Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass die Kinder bereits in der KiTa für ein gesundes Körpergefühl sensibilisiert werden sollten, damit sie frühzeitig lernen z.B. auf den Bewegungsdrang des Körpers zu reagieren und ein Bewusstsein für Gesundheit entwickeln.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Geschlechtssensible Bildungsarbeit in Schulen

Die geschlechterspezifische Sozialisation von Mädchen und Jungen wird in der Schule immer wieder reproduziert. So haben Mädchen im Sportunterricht Sportarten zu lernen, die gemeinhin als weiblich belegt gelten. Sie erhalten keine Möglichkeit, in der Schule mit Sportarten in Kontakt zu kommen, die gemeinhin als männlich gelten, wie Boxen oder Ringen.

  1. Werden Sie beim Sportunterricht in Thüringen sicherstellen, dass Mädchen und junge Frauen Zugang zu Sportarten haben, die gemeinhin als ‚männlich’ gelten?
  2. Werden Sie es Jungen ermöglichen, sich in Sportarten auszuprobieren, die häufig als ‚weiblich‘ gelten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Der Sportunterricht ist allgemeinverbindlich für alle Schüler*innen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine geschlechtersensible Bildung ein. Das gilt auch für den Zugang zu Sportarten, beispielsweise im Sportunterricht. Die Einteilung in „männliche“ und „weibliche“ Sportarten halten wir für überholt. Eine Überwindung von solchen geschlechtsstereotypischen Lernsituationen gelingt nur durch eine gute Aus-, Fort- und Weiter­bildung sowie konsequente Schulentwicklung im Sinne von Inklusion und Diskriminierungs­freiheit, die wir unterstützen werden.

So pauschal formuliert ist die Feststellung nicht zutreffend. Ein Teil des Sportunterrichts wird in Thüringen und in anderen Bundesländern sowieso koedukativ unterrichtet. Zudem gibt es schon immer etwa Jungen, die turnen und Mädchen, die Judo ausüben. Zuzustimmen ist, dass der Sportunterricht in der Schule einen Beitrag leisten soll, dass Rollenverständnisse in Bezug auf Sportarten aufgeweicht und durchbrochen werden. Dies kann und soll mit Hilfe der im Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfallt beschriebenen Maßnahmen zum Schulsport ausgebaut werden.

Wir Freie Demokraten stehen für Chancengerechtigkeit und glauben an die Vielfalt der Talente. Wir unterstützen Sportlehrerinnen und Sportlehrer dabei, Kinder und Jugendliche unabhängig vom Geschlecht an verschiedene Sportarten heranzuführen, ohne die individuell unterschiedlichen körperlichen Fähigkeiten zu ignorieren. Dabei sollten alle die Gelegenheit bekommen, sich in möglichst vielen Sportarten auszuprobieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Ausbildungsthema für Lehrer*innen

Lehrende sind oftmals damit konfrontiert, dass ihnen zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt das notwendige Wissen fehlt, da das Thema kein fester Bestandteil ihrer Ausbildung ist.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass Lehrende in ihrer Ausbildung bereits Wissen über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erwerben?
  2. Werden Sie sich für ein Fortbildungsangebot zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt für Lehrende einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen grundsätzliche die Diversität in der Gesellschaftlich. Die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt soll im Sinne einer inklusiven und diskriminierungsfreien Bildung daher selbstverständlicher Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrenden werden. Für entsprechende Fortbildungsangebote setzen wir uns seit Jahren ein und werden dies auch zukünftig tun. Einer entsprechenden Überarbeitung der Lehrpläne stehen wir sehr aufgeschlossen gegenüber.

Angehende Lehrer*innen sollen schon in der ersten Phase ihrer Ausbildung eine klare Haltung und Techniken zur Intervention in Bezug auf diskriminierendes Verhalten erwerben. Ziel ist die bewusste Gestaltung einer positiven Arbeitsatmosphäre und eines guten sozialen Klimas an den Thüringer Schulen. Vielfalt wird dabei als Chance und als Ausgangspunkt für gelungene Unterrichtsgestaltung gesehen. Als Teilbereich dieser Vielfalt finden insbesondere die Querschnittsthemen Geschlecht und Sexualität verstärkt Eingang in die Ausbildung. Schulungen über das TMBJS für Fachleiter*innen und Seminarleiter*innen in Bezug auf ihre Vorbildwirkung in Bezug auf Antidiskriminierung, Akzeptanz und Diversitätsbewusstsein werden laufend angeboten. In der Lehrer_innenausbildung an Hochschulen wird die Fähigkeit zur Selbstreflexion und zum Perspektivwechsel unter den Gesichtspunkten Sexualität und Geschlecht auch im Bereich von LSBTIQ*-Themen erlernt. In der Lehrer_innenausbildung erfolgt eine Sensibilisierung für die soziale Stellung und die Entwicklung des Selbstwertgefühls von Personen mit verschiedenen Identitätskonstruktionen. Im Bereich der Lehrer*nnenfortbildung bietet das ThILLM in Zusammenarbeit mit bereits bestehenden LSBTIQ*-Initiativen und mit sexualpädagogischen Fachkräften sowie ggf. mit der AGETHUR Veranstaltungen für die koordinierenden Beratungslehrer_innen der Staatlichen Schulämter und ggf. weiterer Beratungslehrer_innen und Schulpsycholog_innen an. Möglichst viele Lehrkräfte sollen im Rahmen von Fortbildungen mit LSBTIQ*-Themen in Berührung kommen, sowohl in Fortbildungen speziell zu LSBTIQ*-Themen als auch mit LSBTIQ*-Fragen als Querschnittsthema bei Fortbildungen zu anderen Themenbereichen.

Wir Freie Demokraten vertrauen auf die Kompetenz der Bildungsakteure vor Ort und damit auch denen, die in der Lehrerausbildung tätig sind. Wir unterstützen sie dabei, die oben genannten Aspekte in das Curriculum einzubinden und einen offenen Diskurs mit Betroffenen zu führen. Einem Fortbildungsangebot zu dem Thema steht aus unserer Sicht nichts entgegen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Wie werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
  3. Bei der Strafzumessung finden gemäß § 46 Abs. 2 StGB die Beweggründe und die Ziele des Täters Betrachtung. Werden Sie sich für eine Dokumentation und Evaluation der Anwendung dieser Strafzumessungsregel in Prozessverläufen in Thüringen einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir verweisen hierzu auf den Abschlussbericht der Enquetekommission.

Die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft wollen wir fördern, ohne das Prinzip der Bestenauslese zu vernachlässigen. Daher setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darüber hinaus dafür ein, verstärkt in der Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst Module zum Thema Antidiskriminierung anzubieten, wo dies nicht bereits geschieht.

Bei den Thüringer Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwältensteht in den nächsten Jahren eine Pensionierungswelle bevor. Darauf bereiten wir die Justiz vor, indem zum Beispiel durch das neue Thüringer Richter- und Staatsanwälte gesetz die Möglichkeit des früheren Eintritts in den Ruhestand eingeräumt wird. Dadurch werden Stellen frei, die vorzeitig mit jüngerem Personal besetzt werden können. Mit dem Gesetzwerden internationale Standards zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz umgesetzt, indem zum Beispiel das Letztentscheidungsrecht des Justizministers bei Personalentscheidungen weitgehend abgeschafft wird. Die Mitbestimmungsrechte der Richterinnen und Richter und der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden zugleich erweitert. Im Rahmen der Arbeit der Enquetekommission diskutieren wir die Förderung der Kompetenz von Polizei, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, mögliche rassistische Motive von Straftaten zu erkennen, effektiv zu ermitteln und zu ahnden. Außerdem wollen wir vorurteilsmotivierte Straftaten in einer Statistik erfassen und mit den Daten aus der Polizeistatistik zur politisch motivierten Kriminalität (PMK) zu einer Verlaufsstatistik zu verknüpfen. Dazu wollen wir einen verbindlichen Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz zu etablieren und sich auf der Bundesebene mit substantiellen Vorschlägen zur Umsetzung einer Verlaufsstatistik einzubringen. Da bis zur Rahmensetzung zur Einführung einer Verlaufsstatistik durch den Bund bzw. durch Bund-Länder-Arbeitsgruppen noch einige Zeit verstreichen kann, könnte ein kriminologisches Institut mit einer rechtstatsächlichen Untersuchung beauftragt werden, um so auf der Grundlage von § 476 StPO Erkenntnisse über rassistisch motivierte Straftaten zu erlangen. Eine Dokumentation und Evaluation der Anwendung der Strafzumessungsregel in Prozessverläufen in Thüringen werden wir prüfen.

Die Auswahl der Richter erfolgt zunächst durch eine Vorauswahl, die von den erbrachten Punktzahlen in der 1. und 2. Juristischen Staatsprüfung abhängt. Darauf basierend werden die Bewerber zu einem persönlichen Kennenlernen eingeladen, bei dem neben einem fachlichen Gespräch auch die Persönlichkeit des Bewerbers eine große Rolle spielt. Hier kommt es vorrangig darauf an, dass sich der Bewerber fachlich eignet und mit den Arbeitsbelastungen und den Herausforderungen, die mit einer Stelle im Bereich der Justiz einhergehen, umgehen kann. Als Freie Demokraten sind der Auffassung, dass durch dieses transparente und für jeden qualifizierten Bewerber offene Auswahlverfahren eine gesellschaftliche Vielfalt im Hinblick auf die Einstellung von Richtern gewährleistet ist. Dennoch befürworten wir, innerhalb von Aus-, Fort- und Weiterbildungen im öffentlichen Dienst, Anteile mit einer Sensibilisierung für die gesellschaftliche Vielfalt zu erweitern.

Bei der aktuellen Auslastung der Justiz sehen wir momentan keine Kapazität die Anwendung der Strafzumessungsregel zu evaluieren. Wir gehen von einer grundsätzlichen Berücksichtigung bei allen Verfahren aus.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig, insbesondere weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung und Hasskriminalität wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden.

  1. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?
  2. Werden Sie eine unabhängige Polizeivertrauensstelle einrichten, die auch für von Diskriminierung betroffene Polizeibeamt*innen offensteht?
  3. Mit welchen Maßnahmen werden Sie die Diversität in der Personalstruktur der Landespolizei vergrößern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir verweisen hierzu auf den Abschlussbericht der Enquetekommission.

Die Ergänzung der Polizeiaus- und -fortbildung um Diskriminierungsaspekte ist bereits Bestandteil des Maßnahmenkatalogs des Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt und befindet sich in der Umsetzung. Wie bei allen Maßnahmen dieses Landesprogramms werden wir auch diese evaluieren und falls nötig ausbauen.

Mit der Einführung der Polizeivertrauensstelle als niedrigschwellige Ansprechstelle für Bürger*innen wurde ein weiterer Baustein für eine transparentere Polizei gesetzt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die Stelle zu einer institutionell-hierarchisch unabhängigen Polizei-Beschwerdestelle auch für Polizeibeamt*innen weiterentwickeln und ihre Befugnisse erweitern. Konkret soll diese Stelle nicht nur das Beschwerdemanagement übernehmen und hier auf Mediation setzen, sondern im Zweifel auch Ermittlungen gegen Polizist*innen durchführen können. Um eine stärkere Weisungsunabhängigkeit zu gewährleisten, wollen wir die Stelle am Landtag statt wie bisher im Innenministerium ansiedeln. Damit können sich dann auch Polizeibeamt*innen, die von Diskriminierung betroffen sind, an diese Beschwerdestelle wenden. Zudem würde die Möglichkeit bestehen, sich an die LADS zu wenden. Des Weiteren wollen wir das Polizeiaufgabengesetz bürger*innenrechtsfreundlich novellieren und darin Racial Profiling gesetzlich verbieten.

Wir wollen mehr Frauen, queere Personen und mehr Menschen mit Migrationshintergrund für den Polizeidienst gewinnen und damit die Diversität in der Landespolizei vergrößern. Konkrete Maßnahmen dafür sind die Sensibilisierung der Polizei für solche Themen durch Aus- und Fortbildung, um ein diversitätsfreundliches Klima zu schaffen (s.o.), anonymisierte Bewerbungs­verfahren sowie weitere diversity-orientierte Ansätze.

In Anlehnung der Arbeit der Enquetekommission wollen wir das Aus- und Fortbildungsprogramm der Thüringer Polizei hinsichtlich  rassimus- und diskriminierungssensibler Inhalte mit Hilfe einer unabhängige Studie evaluieren und weiterentwickeln und dabei externe Akteure wie Betroffenenselbstorganisationen einbeziehen. Zuletzt hatte die Thüringer Polizei bereits Kooperationsvereinbarungen wie mit dem Institut für Demokratie und Zivilcourage, dem Zentralrat der Sinti und Roma und der  Zentralwohlfahrtsstelle  der  Juden  geschlossen, die auch einen Beitrag zur Diskriminierungssensibilität leisten können. Für eine qualitativ hochwertige Ausbildung auch in den Bereichen Berufsethik und Verfassungsrecht haben wir im Haushalt 2020 haben 10 neue Lehrerstellen für die Thüringer Polizeibildungseinrichtungen geschaffen. Die bisher dem Staatssekretär im Innenministerium unterstellte Polizeivertrauensstelle wollen wir aus dem Ministerium herauslösen, außerhalb und organisatorisch unabhängig aufstellen und gleichermaßen für Bürger*innen und Polizist*innen öffnen. Zudem muss diese mit weiteren Befugnissen wie Befragungs- und Akteneinsichtsrechten ausgestattet werden. Für mehr Diversität in der Personalstruktur haben für den Haushalt 2020 insgesamt 51.500€ beschlossen, um damit eine Werbekampagne für Menschen mit Migrationshintergrund für den Polizeiberuf in Thüringen durchzuführen. Wir können uns zudem vorstellen, das Einstellungsverfahren zu überprüfen, gezielt in migrantischen Communitys zu werben, in Werbematerialien auch Polizist*innen mit Migrationshintergrund vorzustellen sowie diese Werbematerialien mehrsprachig zu fassen oder in Stellenanzeigen und Berufsbeschreibungen den Hinweis einzuführen, dass Bewerber mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht sind.

Diskriminierungssensibilität ist eine wichtige Kompetenz, die jeder Polizeibeamte in Thüringen spätestens in der Ausbildung erlangen sollte. In Zusammenhang mit einer generellen Sensibilität für die Probleme anderer Menschen muss eine Sensibilität für Diskriminierungen daher bei Aus- und Weiterbildungen verankert sein. Es bedarf weiterhin in der Polizei einer Feedbackkultur sowie einer Bereitschaft, Fehler zu benennen und aufzuarbeiten. Eine unabhängige Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten ist unserer Meinung nach sinnvoll.

Diversität in der Personalstruktur der Thüringer Polizei werden wir ohne Quoten oder Vorgaben, sondern mit dem Abbau sichtbarer und unsichtbarer Barrieren erreichen. So sind zum Beispiel Kriterien, wie die Mindestgröße für den Polizeidienst zu hinterfragen. Beim Auswahlprozess sollten alle die gleichen Chancen haben. Insbesondere im Bereich der Polizisten mit Migrationshintergrund sehen wir dabei Verbesserungspotenzial.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Förderung eines diskriminierungssensiblen und vielfaltbewussten Kulturbetriebs

Kulturelle Einrichtungen haben die Möglichkeit, auf künstlerische und informative Weise gesellschaftliche Missstände und Diskriminierungen zu thematisieren. Gleichzeitig werden auch innerhalb des Kulturbetriebs diskriminierende Praxen reproduziert. Dazu gehört etwa, dass Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen in Filmen, auf Bühnen oder in Museen personell wie thematisch unterrepräsentiert sind und /oder Zugangsmöglichkeiten fehlen.

  1. Werden Sie Fördermittel für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen?
  2. Wie werden Sie fördern, dass Kulturinstitutionen marginalisierte Bevölkerungsgruppen in ihrer Personalstruktur angemessen abbilden, ihre Perspektiven in den Angeboten und Inhalten repräsentieren und gruppenspezifische Zugangsbarrieren abbauen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das findet in der Kultur und Kunst bereits statt.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich dafür einsetzen, Fördermittel für Kulturbeiträge bereitzustellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen. Kunst und Kultur bringen Menschen zusammen, stärken den demokratischen Diskurs, stiften Identität und können die Angst vor der Globalisierung mindern. Sie sind keine Dekoration, sondern gehören ins Zentrum der Gesellschaft. Kunst und Kultur bilden den Resonanzraum für unser politisches und gesellschaftliches Denken und Handeln. Die Freiheit der Kunst ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht verhandelbar. Wir wollen darüber hinaus den Blick für die europäische, insbesondere die deutsche Kolonialgeschichte schärfen. Hierzu zählt für uns GRÜNE auch die Förderung von künstlerischen und nichtkünstlerischen Projekten zur Zeitgeschichte.

Kulturförderung muss für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fair, nachhaltig, dezentral, gendergerecht, partizipativ und barrierefrei sein und eine Gesellschaft der Vielen im Blick haben. Entscheidungsstrukturen – sei es in der Landesverwaltung, in Stiftungen oder Jurys – wollen wir gendergerecht besetzen. Kulturvereine sollen in Zukunft bei der Beantragung von Landes- und Bundesfördermitteln kompetenter beraten und unterstützt werden. Förderausschreibungen sollten niedrigschwellig und möglichst zweisprachig zugänglich sein.

Wir begrüßen die inklusiven Angebote im Bereich der Sozio- und Breitenkultur und auch der freien Szene und für den Bereich der kulturellen Bildung. Beim Blick auf die Theater festzustellen ist, dass sich die Theaterbetriebe sehr wohl inklusive und vielschichtig im Personal abbilden. Trotzdem möchten wir die Diversitätsansätze im Kulturbereich erhören.  Die wachsende Vielfalt in der Gesellschaft muss uns dazu anhalten, ein Konzept für Diversität im Kulturbereich zu entwickeln. Dazu werden wir Diversitäts- und Gleichstellungspläne auf den Weg bringen – mit konkreten Maßnahmen in den Bereichen Personal, Programm, Publikum und Zugänge.

 

Ja, wir werden Fördermittel auch für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen. Schwächen der Gesellschaft aufzuzeigen ist ureigenste Aufgabe von Kultur und wird genau aus diesen Gründen finanziell gefördert.

Welche Bevölkerungsgruppen sich in der Personalstruktur von Kulturinstitutionen wiederfinden, obliegt den jeweiligen Institutionen und ihren Personalakteuren. Für Kultureinrichtungen, die vom Land Thüringen als Arbeitsgeberin geführt werden, gelten die gleichen Antidiskriminierungsvorgaben wie für alle anderen Verwaltungseinrichtungen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungssensibilität gegenüber dem Kopftuch in der Arbeitsvermittlung stärken

Immer wieder berichten kopftuchtragende Frauen, dass einzelne Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit ihnen raten, ihr Kopftuch in der Bewerbungsphase auszuziehen und es erst nach einem unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder zu tragen. Dies wird teilweise damit gerechtfertigt, dass sich so ihre Arbeitsmarktchancen erhöhen würden und Arbeitgeber*innen mitunter gezielt nach Bewerberinnen ohne Kopftuch fragen. Werden Sie Maßnahmen ergreifen, welche die Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit über die Rechtslage informieren und sie darauf verpflichten,

  1. ihren Kundinnen keinen Verzicht auf grundgesetzlich gewährte Rechte nahe zu legen und sie darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um Diskriminierung handelt?
  2. Arbeitgeber*innen auf die Rechtswidrigkeit ihres Anliegens hinzuweisen und ihnen gegenüber die Rechtslage deutlich und nachdrücklich zu vertreten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das ist Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit und nicht des Landesparlamentes.

Grundsätzlich ist nicht hinzunehmen, wenn es zu derartigen Beratungen bzw. derartigem Einstellungsverhalten kommt. Im Umgang mit konkreten Fällen können BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln (Öffentlichkeitsarbeit der Partei oder parlamentarische Initiativen der Landtagsfraktion) auf die Pflicht zur Einhaltung geltender Gesetze aufmerksam machen. Andererseits wäre auf die Verpflichtung der Dienststellen­leiterinnen und -leiter hinzuweisen, alle Bediensteten auf Inhalt und Geltung des AGG konkret hinzuweisen (§ 12 Abs. 2 AGG – Mitarbeiterschulung).

Wir bedauern sehr, dass solche Vorfälle passiert haben und verurteilen jedes diskriminierendes Handeln. Leider, da die Bundesagentur für Arbeit nicht unter dem Freistaat nachgeordnet ist, haben wir keine unmittelbaren Interventionsmöglichkeiten bei der Bundesagentur. Allerdings unterstützen wir Zusammenarbeit und Dialog zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren und werden alle unsere Ressourcen benutzten, solche Vorfälle zu verhindern. Außerdem werden wir vielen Maßnahmen im Bereich Antidiskriminierung und in der öffentlichen Verwaltung umsetzen.

Ja. Mitarbeiter der Agentur für Arbeit sowie allgemein Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände müssen über Formen der Diskriminierung bei der Personalauswahl – nicht nur bei Kopftuch tragenden Bewerberinnen – und über geeignete Gegenstrategien informiert und sensibilisiert werden. Das Tragen eines Kopftuches für sich alleine darf keine Nachteile mit sich bringen.

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Verbesserung der Chancen von dicken Menschen auf dem Arbeitsmarkt

Dicke Menschen haben bei gleicher Qualifikation und Leistungsfähigkeit erheblich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Ihre Körperform ist mit einer Reihe von Vorurteilen verknüpft, die einer Wahrnehmung als Leistungsträger entgegenstehen. Bisher fehlt es an Aktionsplänen, die diese Vorurteile gezielt abbauen, stattdessen werden in einigen Bundesländern Maßnahmen für die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt angeboten, die eine begleitete Gewichtsreduktion als verpflichtendes Modul vorsehen.

  1. Wie werden Sie auf Landesebene dem Angebot und der Finanzierung von Maßnahmen entgegenwirken, die eine Körpernormierung beinhalten?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie die Vorurteile gegenüber dicken Menschen auf Arbeitgeberseite abbauen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Es braucht eine aktive Auseinandersetzung mit Diskriminierung auch in der Arbeitswelt.

Die Körperform und das Gewicht dürfen nicht von der beruflichen Teilhabe ausschließen. Gewichtsreduktionen sind ebenso wie alle anderen Körperoptimierungen reine Privatsache und dürfen nicht an Abhängigkeiten geknüpft oder angeordnet werden. Allerdings müssen wir uns als Zivilgesellschaft stärker mit dem Thema befassen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für anonymisierte Bewerbungsverfahren ein, um zu verhindern, dass ihr Aussehen, ein öffentlich getragenes religiöses Merkmal, ihr Name oder Alter dazu führt, dass Bewerber*innen nicht zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.

Bisher hat sich DIE LINKE. Thüringen inhaltlich nicht ausreichend mit Gewichtsdiskriminierung auseinander gesetzt. In unserem Landeswahlprogramm nehmen wir lediglich Bezug auf die negativen gesundheitlichen Folgen, wenn Mädchen von Beginn an mit unrealistischen Körperbildern konfrontiert werden. Daher können wir zu den genannten Fragen keine  abschließende Stellung beziehen.

Bei innerparteilichen Diskussionsprozessen und politischen Entscheidungsfindungen setzt DIE LINKE. Thüringen auf das Expert*innenwissen von Interessenvertretungen, Betroffenen, Aktiven und auf die entsprechenden Communities. Dies wünschen wir uns auch an diesem Punkt, um uns eine Position zu Gewichtsvielfalt im Zusammenhang mit Diversity erarbeiten zu können. Für Anregungen, Hinweise und Expertise sind wir offen und nehmen diese dankbar entgegen.

Grundsätzlich muss es der Privatwirtschaft freistehen, das Personal einzustellen, das sie für das geeignetste hält. Wir Freie Demokraten setzen uns sowohl in unseren Gesprächen mit der Privatwirtschaft, als auch in den verschiedenen Gremien auf Landesebene, konsequent für den Abbau von Diskriminierungen ein. Im Übrigen sind wir der Auffassung, dass ein diskriminierungsfreier Umgang mit den Menschen in ihrer individuellen Unterschiedlichkeit einen gesamtgesellschaftlichen Dialog erfordert, um ein Umdenken zu bewirken. Das Land Thüringen sollte hier eine Vorbildrolle einnehmen und auch öffentliche Stellen in Bundeszuständigkeit zu diskriminierungsfreiem Verhalten auffordern. Arbeit


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Prostituiertenschutzgesetz sinnvoll anwenden

Seit in Kraft treten des Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde die Aufgabe der Registrierung, also die Anmeldung, Beratung und Erlaubnis, von Prostituierten übergangsweise in die Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes gelegt. Seit Einführung des ProstSchG wurden viele der Sexarbeiter*innen in die Illegalität gedrängt, da die Regelungen des Gesetzes an der Lebenswirklichkeit der Sexarbeiter*innen vorbeigehen. Dazu gehört auch, dass Registrierung und Gesundheitsberatung ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen, eine Sprachmittlung ist nicht vorgesehen.

  1. Wie werden Sie der Stigmatisierung und Illegalisierung von Sexarbeiter*innen entgegenwirken?
  2. Die bisherigen Regelungen zur Umsetzung des Gesetzes sind übergangsweise. Wann werden Sie die aktuellen Verfahrensweisen überarbeiten? Oder werden Sie sich zur Abschaffung des Gesetzes positionieren?
  3. Wie werden Sie dafür sorgen, dass Ansprechpartner*innen zur Registrierung und der Gesundheitsberatung entsprechend der Bedarfe der Sexarbeiter*innen sensibilisiert sind? Werden Sie dafür sorgen, dass eine Sprachmittlung an Registrierung und Gesundheitsberatung angebunden wird?
  4. Werden Sie sich für die Einrichtung einer sogenannten „Hurenberatung“ (psychosoziale Beratungsstelle) einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Prostitutionsschutzgesetz muss darauf hin evaluiert werden, ob es tatsächlich dem Schutz der Frauen oder lediglich ihrer Kontrolle dient. Letzteres ist aus unserer Sicht nicht legitim. Es braucht Beratungsangebote für Prostituierte.

Das Gesetz ist ein Bundesgesetz, ein Erlass spezieller landesrechtlicher Ausführungsvorschriften ist in Thüringen derzeit in Arbeit. Wir fordern: Das Recht der Sexarbeiter*innen auf sexuelle Selbstbestimmungsrecht muss gestärkt und verträgliche Arbeitsbedingungen müssen geschaf­fen werden! Wir unterstützen die Forderung von Terre des femmes, dass die Anmeldung von Prostituierten in Thüringen gebührenfrei möglich ist. Wir wollen, dass dieses Gesetz eine wirkliche Verbesserung für Sexarbeiter*innen darstellt.

Die Sprachmittlung wird durch das Programm des Migrationsministeriums abgesichert, das soll auch über diese Legislaturperiode hinaus abgesichert sein. Und wir fordern eine strukturierte und landesweite Behördenstruktur, mit entsprechend geschultem Personal und Themenwissen. Zu begrüßen ist – ein entsprechender Bedarf vorausgesetzt – die Einrichtung einer Huren­beratung bzw. die entsprechende Schulung der Fachkräfte in den Frauen- und Lesben-Beratungsstellen.

Die Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag hat die Ausführung des ProstSchG in Thüringen auf dem parlamentarischen Weg in Ausschusssitzungen und Kleinen Anfragen thematisiert. Wir teilen die Kritik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag am bestehenden Gesetz. Bei der Umsetzung des ProstSchG in Thüringen ist uns die Gebührenfreiheit für Prostituierte und Sexarbeiter*innen bei Anmeldung und Beratung wichtig ebenso wie die angemessene Beratung und Registrierung ohne Sprachbarriere. Dolmetsching erfolgte in der bisherigen Praxis unserer Kenntnis nach über das Projekt SprIntpool sowie eine online Sprachmittler-Software.

Wir setzen uns für eine Fachberatungsstelle für Sexarbeiterinnen und -arbeiter und Betroffene von Zwangsprostitution ein, um sie zu schützen und zu stärken.  Wir wählen damit bewusst einen Weg, der auf die Selbstbestimmung von Sexarbeiterinnen und -arbeitern setzt.

Wir Freie Demokraten wollen Behörden, die es einfach haben und es den Menschen einfach machen. Wir wollen Bürokratie abbauen und lebensferne Verordnungen abschaffen. Statt mehr Verbote wollen wir mehr Vertrauen, Freiheit und Eigeninitiative. Prostituierte sollen in Thüringen sicher leben und arbeiten können. Es sollte ihnen aber freigestellt werden, welche Informations- und Beratungsleistungen sie in Anspruch nehmen wollen. Gerade Frauen, die unternehmerisch in der Prostitution tätig sind, müssen nicht an die Hand genommen werden. Kriminialität wird nicht durch bürokratische Drangsalierung bekämpft, sondern durch eine gut ausgestattete Polizei und Justiz, die gerade in den entsprechend frequentierten Regionen besonders für das Thema sensibilisiert ist.

Auch psychosoziale Beratungsleistungen müssen für Prostituierte anonym und barrierefrei zugänglich sein. Dafür zählt für uns auch entsprechende Sprachmittlung und eine Sensibilisierung der beratenden Akteure.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Subtile Formen der Diskriminierung von Frauen bekämpfen

Eine subtile Spielart von Diskriminierung ist beispielsweise ein positiver Sexismus, der Frauen in einem ‚mütterlich-warmherzigen‘ Rollenbild beschreibt und sie so in eine Rolle drängt, die nicht jeder Frau entspricht.

Wie werden Sie zur Verbreitung und Weiterentwicklung moderner Rollenbilder beitragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kämpfen für Gleichberechtigung – das bedeutet auch, mit tradierten Rollenbildern von Frauen zu brechen. Letztlich soll jeder Mensch innerhalb der Grenzen des Rechts so leben können, wie er möchte – unabhängig vom Geschlecht und ohne dabei Nachteile zu erfahren. Wir brauchen mehr Frauen in beruflichen Führungspositionen und Programme, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Die jährlich stattfindenden Girls and Boys Days unterstützen wir, weil jungen Menschen damit eine Gelegenheit gegeben wird, aus tradierten Rollenbildern auszubrechen.

Die Verbreitung und Weiterentwicklung moderner Rollenbilder ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. In diese bringen wir uns mit unserer Positionierung gegen Sexismus, Gewalt und Geschlechterungleichheit ein. Diese Position liegt auch unserem politischen Handeln zu Grunde, zum Beispiel in dem wir  diskriminierungskritischen Lehr- und Lernkultur unterstützen oder mehr Frauen in Führungspositionen an Thüringer Hochschulen bringen wollen.

In der Legislatur 2014 bis 2019 haben wir den Landesfrauenrat Thüringen durch eine verlässliche Finanzierung gestärkt, dies wird auch weiterhin Bestandteil unserer politischen Arbeit sein. Der Landesfrauenrat Thüringen ist als Interessenvertretung von Frauen in Thüringen eine wichtige Struktur um gegen Sexismus und tradierte Rollenbilder in der Gesellschaft zu wirken.

Wir setzen uns dafür ein, dass in Schule, Ausbildung, Arbeitswelt und Kultur moderne Rollenbilder verbreitet und weiterentwickelt werden, indem alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht die Chance erhalten, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Dazu kann auch gehören, entsprechend eines tradierten Rollenbildes als alleinverdienender Handwerker Frau und Kinder zu ernähren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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