Schutz vor Gewalt für trans*- und inter*Personen

Nach aktueller Studienlage haben Trans*- und Inter*personen ein deutlich erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt und sexualisierten Übergriffen zu werden, dennoch mangelt es an barrierefreien Beratungsstellen, Schutzeinrichtungen und mobiler Beratung.

Werden Sie die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen, um ausreichend Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene Trans*- und Inter*personen zu garantieren?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

Die Lesben-, Schwulen-, Bi-, Trans*-, Inter*- und queere Bewegung ist seit jeher ein fester Bestandteil der grünen Politik. Wir brauchen in Thüringen weiter Präventionsprogramme, die Arbeit der LSBTIQ*-Koordinierungsstelle in Weimar muss langfristig gesichert und erweitert werden. Gegen Homo-, Bi- und Transfeindlichkeit müssen auch die Aus- und Fortbildung bei Polizei, Justiz und anderen staatlichen Akteuren gestärkt werden, auch mit Blick auf trans*Kinder und Jugendliche, auf Prävention und auf eine sensible Opferhilfe. Deshalb müssen auch in der Bildungs- und Jugendpolitik die Menschenrechte und die Vielfalt sexueller Identitäten stärker einbezogen werden. Gegenüber Frankreich, wo es einen Aktionsplan gegen homophobe Gewalt gibt, und Portugal, wo der Schutz von LGBTI-Menschen sogar Verfassungsrang erlangte, hat Deutschland Nachholbedarf.

DIE LINKE. Thüringen fordert die flächendeckende Schaffung queerer Begegnungsorte sowie die Etablierung von psychosozialer, spezialisierter Beratung für queere/LGBTIQ*-Jugendliche.

Außerdem enthält das Landesprogramm Akzeptanz und Vielfalt viele Maßnahmen zu Beratungs- und Selbsthilfeangeboten sowie zum Gewaltschutz für Trans*- und Inter*personen. DIE LINKE. Thüringen will das Landesprogramm verstetigen und zur Umsetzung der Maßnahmen auch mehr finanzielle Mittel bereit stellen.

Wir werden entsprechende Mittel bereitstellen um sicherzustellen, dass in Thüringen jede von Gewalt betroffene Person Schutz und Unterstützung erhält.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Förderung eines diskriminierungssensiblen und vielfaltbewussten Kulturbetriebs

Kulturelle Einrichtungen haben die Möglichkeit, auf künstlerische und informative Weise gesellschaftliche Missstände und Diskriminierungen zu thematisieren. Gleichzeitig werden auch innerhalb des Kulturbetriebs diskriminierende Praxen reproduziert. Dazu gehört etwa, dass Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen in Filmen, auf Bühnen oder in Museen personell wie thematisch unterrepräsentiert sind und /oder Zugangsmöglichkeiten fehlen.

  1. Werden Sie Fördermittel für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen?
  2. Wie werden Sie fördern, dass Kulturinstitutionen marginalisierte Bevölkerungsgruppen in ihrer Personalstruktur angemessen abbilden, ihre Perspektiven in den Angeboten und Inhalten repräsentieren und gruppenspezifische Zugangsbarrieren abbauen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das findet in der Kultur und Kunst bereits statt.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich dafür einsetzen, Fördermittel für Kulturbeiträge bereitzustellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen. Kunst und Kultur bringen Menschen zusammen, stärken den demokratischen Diskurs, stiften Identität und können die Angst vor der Globalisierung mindern. Sie sind keine Dekoration, sondern gehören ins Zentrum der Gesellschaft. Kunst und Kultur bilden den Resonanzraum für unser politisches und gesellschaftliches Denken und Handeln. Die Freiheit der Kunst ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht verhandelbar. Wir wollen darüber hinaus den Blick für die europäische, insbesondere die deutsche Kolonialgeschichte schärfen. Hierzu zählt für uns GRÜNE auch die Förderung von künstlerischen und nichtkünstlerischen Projekten zur Zeitgeschichte.

Kulturförderung muss für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fair, nachhaltig, dezentral, gendergerecht, partizipativ und barrierefrei sein und eine Gesellschaft der Vielen im Blick haben. Entscheidungsstrukturen – sei es in der Landesverwaltung, in Stiftungen oder Jurys – wollen wir gendergerecht besetzen. Kulturvereine sollen in Zukunft bei der Beantragung von Landes- und Bundesfördermitteln kompetenter beraten und unterstützt werden. Förderausschreibungen sollten niedrigschwellig und möglichst zweisprachig zugänglich sein.

Wir begrüßen die inklusiven Angebote im Bereich der Sozio- und Breitenkultur und auch der freien Szene und für den Bereich der kulturellen Bildung. Beim Blick auf die Theater festzustellen ist, dass sich die Theaterbetriebe sehr wohl inklusive und vielschichtig im Personal abbilden. Trotzdem möchten wir die Diversitätsansätze im Kulturbereich erhören.  Die wachsende Vielfalt in der Gesellschaft muss uns dazu anhalten, ein Konzept für Diversität im Kulturbereich zu entwickeln. Dazu werden wir Diversitäts- und Gleichstellungspläne auf den Weg bringen – mit konkreten Maßnahmen in den Bereichen Personal, Programm, Publikum und Zugänge.

 

Ja, wir werden Fördermittel auch für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen. Schwächen der Gesellschaft aufzuzeigen ist ureigenste Aufgabe von Kultur und wird genau aus diesen Gründen finanziell gefördert.

Welche Bevölkerungsgruppen sich in der Personalstruktur von Kulturinstitutionen wiederfinden, obliegt den jeweiligen Institutionen und ihren Personalakteuren. Für Kultureinrichtungen, die vom Land Thüringen als Arbeitsgeberin geführt werden, gelten die gleichen Antidiskriminierungsvorgaben wie für alle anderen Verwaltungseinrichtungen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreiheit in Kultureinrichtungen

Kultureinrichtungen sollten für alle offen sein. Rollstuhlplätze sind mittlerweile an vielen Theatern und Bühnen vorhanden, für dicke Menschen geeignete Sitzmöglichkeiten fehlen hingegen. Oft sind beispielswiese die Sitzflächen zu schmal oder Armlehnen begrenzen die Stühle seitlich, so dass eine Vergrößerung der Abstände zwischen den Stühlen keinen Zugewinn an Komfort mit sich bringt.

Wie werden Sie Barrierefreiheit für alle in den Kultureinrichtungen sicherstellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Barrierefreiheit ist für alle gesellschaftlichen Bereiche ein wichtiges Ziel.

Bei der Verwirklichung von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe gibt es für viele Menschen viele Hemmschwellen, Stolpersteine und Schranken. Diese Hindernisse ein wenig überwindbarer zu machen, die nötige Unterstützung zur Teilhabe zu ermöglichen, in Thüringen ein modernes Teilhaberecht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu realisieren: das ist auch Aufgabe der Politik. Zur gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft gehören barrierefreie Zugänge zu Kultur- und Erholungsorten, zu Tourismus- und Freizeitangeboten, zu Spielstätten und Sportangeboten. Wir wollen eine Gesellschaft, in der alle Menschen in großer Selbstverständlichkeit miteinander leben können. Dafür setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein.

DIE LINKE. will den Ausbau und Neubau von Jugendhäusern, -zentren und -klubs hinsichtlich Barrierefreiheit vorantreiben und fördern, um auch Kindern und Jugendlichen mit körperlichen Beeinträchtigungen Teilhabe zu ermöglichen. Außerdem wollen wir den fortgeschriebenen Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorantreiben, die Nachteilsausgleiche der sinnesbehinderten Menschen in ihrer Höhe anpassen, weitere Nachteilsausgleiche prüfen und uns dafür einsetzen, diese bundesweit einheitlich auf hohem Niveau festzusetzen.

Aus Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt sich, dass sich Kunst und Kultur ohne Abstriche auch für Menschen mit Behinderungen erschließen lassen müssen. Der Staat muss hier als Vorbild vorangehen und Barrierefreiheit in staatlichen Kulturinstitutionen herstellen. Hier sprechen wir einerseits von baulicher Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen. Hier ist in Thüringen bereits vielerorts gute Arbeit geleistet worden. Kleinere private Einrichtungen haben oftmals aus finanziellen Gründen Schwierigkeiten entsprechende Baumaßnahmen umzusetzen, finden aber dann individuelle Lösungen, wenn der Bedarf da ist. Hier könnte der Freistaat Unterstützung bei der Baufinanzierung leisten.

Aber wir sprechen auch über Barrierefreiheit für seh- und hörbehinderte Menschen. Hier greift die barrierefreie Umsetzung viel tiefer in die künstlichere Darstellung ein, was ein viel umfangreicheres Umdenken in der Produktion von Kulturinhalten bedeutet. Der Freistaat Thüringen könnte hier dafür sorgen, dass die eigenen Kultureinrichtungen für neue Formate z.B. unter Einbeziehung audio-visueller Hilfsmittel sensibilisiert werden. Immer vorausgesetzt, dass die Ausübung der künstlerischen Freiheit erhalten bleibt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreiheit im Gesundheitssystem

Die gesundheitliche Regelversorgung von eingeschränkten trans*- und intergeschlechtlichen Menschen sowie behinderten Frauen ist durch fehlende barrierefreie Praxen oft nicht gewährleistet. Besonders problematisch ist der Mangel an gynäkologischen Praxen, die über geeignete Behandlungsstühle und eine rollstuhlgerechte Toilette verfügen.

Werden Sie für niedergelassene Ärzt*innen Anreize schaffen, um in Zukunft ein flächendeckendes Netz an barrierefreien Praxen zu gewährleisten?

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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Patient*innen können sich mit Fragen dazu unter der Telefonnummer 03643/8084222 bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) informieren. Darüber hinaus zeichnen sich gerade die neuen MVZ durch eine höhere Barrierefreiheit aus, dies ist auch bei der Einrichtung neuer Praxen bzw. Standorte zu bedenken.

Rot-Rot-Grün hat in der Legislatur von 2014 bis 2019 das Förderprogramm zur Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum finanziell verstärkt und um die Förderung von Barrierefreiheit ergänzt. Hier wollen wir auch zukünftig anknüpfen.

Ja. Barrierefreiheit ist Grundvoraussetzung für eine bestmögliche Teilhabe aller, auch am Gesundheitssystem. Barrierefreie Praxen sind daher auch in der Fläche notwendig. Darüber hinaus wollen wir über die Möglichkeiten der Telemedizin diskutieren, um gemeinsam mit den Vertretungen des Gesundheitssektors eine flächendeckende Versorgung auf modernstem Standard zu ermöglichen. Die Niederlassungsbarrieren für Ärztinnen und Ärzte wollen wir bearbeiten, um auch im ländlichen Raum eine medizinische Versorgung zu gewährleisten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreie Unterstützungsangebote für Frauen*

Frauen* und Mädchen* mit Beeinträchtigung sind um ein Vielfaches mehr von Gewalt betroffen als Frauen* und Mädchen* ohne Beeinträchtigung. Sie sind wegen ihrer Beeinträchtigung und der damit verbundenen Lebensbedingungen besonders verletzbar, unter anderem weil sie im Alltag mehr auf andere Menschen angewiesen sind. Gewaltschutz und Unterstützungsangebote müssen darauf abgestimmt sein: Dies reicht vom barrierefreien Zugang bis zur Erweiterung der Konzepte bestehender Angebote. Diese werden dem noch nicht gerecht. Es braucht für Thüringen Leitlinien zur Prävention und Intervention bei Gewalt, aber auch Fortbildungsangebote für Sozialarbeiter*innen, Lehrer*innen, Ärzt*innen etc.

  1. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass Beratungs- und Unterstützungsangebote auch von Frauen* und Mädchen* mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen genutzt werden können?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie dafür konkret umsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja. Das liegt aber auch in den Händen der Träger, die diese Angebote realisieren.

Im Bundeshaushalt wurden 2019 6 Mio. EUR für ein Investitions- und Sanierungsprogramm für Frauenhäuser und Beratungsstellen bereitgestellt. Laut Plänen des Bundesfrauenministeriums sollen für 2020 nochmal 30 Mio. EUR fließen. Dieses Bundesprogramm unterstützt die Barrierefreiheit des Hilfesystems gegen Gewalt an Frauen mit Behinderung. Das begrüßen wir, nehmen uns aber nicht aus unserer Thüringer Verantwortung. Denn es gibt Lücken, die wir füllen müssen: die Unterversorgung von Frauen mit Behinderungen im Bereich Gynäkologie, zu geringe Unterstützungs- und Wohnangebote für Mütter mit Lernschwierigkeiten, das hohe Armutsrisiko behinderter Frauen, Gewaltschutzprogramme für Frauen in den Werkstätten.

In unserem Wahlprogramm nehmen wir beim Punkt der Umsetzung der Istanbul-Konvention deutlich Bezug darauf, dass die Umsetzung mit besonderem Blick auf die Herstellung von Barrierefreiheit geschehen muss.

DIE LINKE. Thüringen setzt sich dafür ein, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vollständig umzusetzen. Wir wollen Schritt für Schritt Inklusion, umfassende Barrierefreiheit sowie volle Teilhabe in allen Lebensbereichen erreichen. Menschen mit und ohne Behinderungen müssen gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und politisch mitbestimmen dürfen. Die betrifft auch die Beratung und Unterstützung von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigung. Außerdem wollen wir den fortgeschriebenen Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorantreiben.

Wir brauchen ein flächendeckendes Netz an Hilfsangeboten für von Gewalt Betroffene in Thüringen. Dieses muss sowohl physische als auch die psychische Versorgung beinhalten. Wir wollen bestehende Strukturen und den Bedarf weiterer Angebote evaluieren. Darüber hinaus setzen wir auf eine Ergänzung aktueller Angebote in den Einrichtungen durch z.B. telefonische und digitale Hilfs- und Gesprächsangebote, die anonym und von überall wahrgenommen werden können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr

Barrierefreiheit stellt ein wichtiges Inklusionsinstrument für die Teilhabe in der Gesellschaft dar. Gerade im Öffentlichen Personennahverkehr sind hier erhebliche Mängel festzustellen. So sind beispielsweise im Umfeld der Haltestellen die Bordsteine nicht immer abgesenkt, was den Zugang erschwert, und die Informationen über defekte Fahrstühle nicht aktuell oder unvollständig. Auch essentielle Hinweise zur Orientierung stehen bisher nicht flächendeckend in Brailleschrift zur Verfügung.

Wie werden Sie die Barrierefreiheit in Thüringen verbessern?

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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Bei Ausbau und Erneuerung der Infrastruktur des ÖPNV muss auch jetzt schon Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Dazu gibt es eine EU-Richtlinie, die derzeit Übergangsregelungen zulässt.

Der öffentliche Personennahverkehr hat in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, um die Barrierefreiheit sicherzustellen. Jetzt gilt es, diese Maßnahmen verstärkt fortzuführen, damit das UN-Ziel eingehalten werden kann. Hinzu kommt, dass mindestens das Umfeld der Zugangspunkte barrierefrei gestaltet werden muss. Hierzu wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei der Förderung von Infrastrukturmaßnahmen in den Kommunen verstärkt darauf achten, dass die Barrierefreiheit berücksichtigt wird. Eine engere Zusammenarbeit der Baubehörden mit den Behindertenverbänden und mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen ist dabei notwendig, um die Sensibilität in den Kommunen zu stärken.

Das Fahrende Material wollen wir konsequent auf Niederflur umstellen, um Menschen mit Behinderung ein leichtes Einsteigen ohne fremde Hilfe zu garantieren. Die Informationssysteme im Öffentlichen Verkehr müssen zügig auch auf Defekte und Probleme hinweisen, die Einrichtungen für die Gewährleistung der Barrierefreiheit betreffen, so etwa Fahrstühle, Anzeigen und Lautsprecher.

Barrierereduzierung und Barrierefreiheit werden ganz groß geschrieben, sowohl im Wohnungsbau als auch im öffentlichen Nahverkehr. Im Wohnungsbau muss in den Bestand durch gezielte Förderung investiert werden. (Im Neubau ist das schon Standard) Das Programm zur Barrierereduzierung muss und soll fortgeschrieben werden. Barrierefreiheit dient sowohl den Alten als auch den Jungen. Der Zugang zu allen Behörden, zu Kultureinrichtungen, zu Ärzten muss gewährleistet werden. Dazu sollen die Fördermittel für eine inklusive Infrastruktur ausgebaut werden.

DIE LINKE. Thüringen setzt sich dafür ein, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vollständig umzusetzen. Wir wollen Schritt für Schritt Inklusion, umfassende Barrierefreiheit sowie volle Teilhabe in allen Lebensbereichen erreichen. Menschen mit und ohne Behinderungen müssen gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und politisch mitbestimmen dürfen. Wir haben deshalb gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern: den Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft und weiterentwickelt. Wir werden auch die noch ausstehenden Lücke evaluieren und weitere Maßnahmen entwickeln.

Barrierefreiheit im ÖPNV ist eine Hauptvoraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft, gerade weil vielen Betroffenen eine Nutzung des Individualverkehrs generell nicht möglich ist. Mobilität ist der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. Wir werden daher im thüringenweiten Verkehrsverbund dafür sorgen, dass flächendeckend barrierefreie Mobilität oder entsprechende Assistenzleistungen ermöglicht werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gewährleistung der Mobilität hochgewichtiger Menschen im Nahbereich

Breite Gänge und geeignete Sitzmöglichkeiten sind ein entscheidender Faktor dafür, dass hochgewichtige Menschen den öffentlichen Personennahverkehr uneingeschränkt nutzen können. Armlehnen, die nicht hochgeklappt werden können, Ritzen oder Giebel, wie sie sich beispielsweise zwischen Kunststoffschalensitzen ergeben, können ein schmerzhaftes Hindernis darstellen.

  1. Wie werden Sie die Mobilität hochgewichtiger Menschen im Nahbereich sicherstellen?
  2. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass beim Begriff der Barrierefreiheit die Bedürfnisse hochgewichtiger Körper mitgedacht werden?
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden darauf hinwirken, dass die Nahverkehrspläne des Landes und der Kommunen die Bedürfnisse hochgewichtiger Menschen angemessen berücksichtigen. Die Bereitstellung von angemessenen Sitzmöglichkeiten ist im Rahmen der Planung ohne Weiteres umsetzbar.

Bisher hat sich DIE LINKE. Thüringen inhaltlich nicht mit Gewichtsdiskriminierung auseinander gesetzt. In unserem Landeswahlprogramm nehmen wir lediglich Bezug auf die negativen gesundheitlichen Folgen, wenn Mädchen von Beginn an mit unrealistischen Körperbildern konfrontiert werden. Daher können wir zu den genannten Fragen keine Stellung beziehen.

Bei innerparteilichen Diskussionsprozessen und politischen Entscheidungsfindungen setzt DIE LINKE. Thüringen auf das Expert*innenwissen von Interessenvertretungen, Betroffenen, Aktiven und auf die entsprechenden communities. Dies wünschen wir uns auch an diesem Punkt, um uns eine Position zu Gewichtsdiskriminierung erarbeiten zu können. Für Anregungen, Hinweise und Expertise sind wir offen und nehmen diese dankbar entgegen.

Wir wollen, dass alle Menschen den Öffentlichen Nahverkehr möglichst behinderungsfrei nutzen können. Entsprechende Maßnahmen sollten unter dem Aspekt der Barrierefreiheit von Kommunen und Verkehrsbetrieben bei der Ausschreibung und Vergabe berücksichtigt werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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