Zwangsoffenbarungsverbot für trans* und inter* Menschen

Das heutige Transsexuellengesetz enthält in § 5 zwar ein Offenbarungsverbot, aber in der Praxis geht dies oft nicht weit genug bzw. hat eine große Rechtsunsicherheit produziert. Die amtliche Namensänderung ist kostspielig und langwierig, da sie zwei Begutachtungen erfordert. Trans* Personen werden daher immer wieder mit ihrem alten Namen und einem falschen Pronomen konfrontiert: Manchmal wird ihnen der Gebrauch ihres selbst gewählten Vornamens verwehrt, manchmal technisch unmöglich gemacht, wenn beispielsweise Online-Systeme nicht die notwendige Flexibilität aufweisen. Dies führt dazu, dass trans* Menschen doch gezwungen sind, ihren Trans*-Hintergrund zu offenbaren.

  1. Wie werden Sie den Schutz der Privatsphäre von trans* Personen auf Landesebene gewährleisten?
  2. Werden sie intergeschlechtliche Menschen mit vergleichbaren Maßnahmen ebenfalls vor ungewollter Offenbarung schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das betrifft die Zuständigkeit des Bundes.

Auf Initiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Thüringer Landtag im Juli 2019 die Änderung des Landeswahlgesetzes dahingehend beschlossen, dass ab der Landtagswahl 2024 die Parteien und Wählergemeinschaften verpflichtet werden, ihre Wahllisten abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Menschen, die im Personenstandsregister mit „divers“ eingetragen sind, können unabhängig von der Reihenfolge der Listenplätze kandidieren. Nach der diversen Person soll eine Frau kandidieren, wenn auf dem Listenplatz vor der diversen Person ein Mann steht, bzw. umgekehrt. Aus dieser Formulierung ergibt sich, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts sehr ernst nehmen und Menschen nicht zur Offenbarung ihres „Geschlechts“ zwingen wollen. Das geltende Transsexuellengesetz ist für betroffene Menschen unzureichend, so dass es ggf. im Wege der Bundesratsinitiative zu ändern ist.

DIE LINKE.Thüringen möchte das Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt verstetigen. Damit die im Landesprogramm enthaltenen Maßnahmen volle Umsetzung erfahren können, wird das Landesprogramm besser finanziell ausgestattet und die Koordinierungsstelle ausgebaut. Dies umfasst auch die Maßnahme einer Bundesratsinitiative zur Abschaffung bzw. Reform des Transsexuellengesetzes (TSG) und den Prüfauftrag zur Überarbeitung und Weiterentwicklung der Webauftritte und Formulare der Thüringer Landesministerien und Landesbehörden für geschlechtsneutrale Formulierungen.

Außerdem beinhaltet unser Programm zur Landtagswahl, dass wir uns für eine geschlechtsneutrale Sprache bzw. für eine die Vielfalt der Geschlechter widerspiegelnde Sprache in der öffentlichen Verwaltung ein. Dies umfasst beispielsweise auch die technische Umsetzung von Auswahlmöglichkeiten, die der Vielfalt der Geschlechter entsprechen.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass § 5 des Transsexuellengesetzes vollständigen Schutz vor einem Offenbarungszwang bietet. Technische Systeme müssen entsprechend aktualisiert werden. Gerade die Verwaltung muss hierbei mit positivem Beispiel vorangehen. Wir wollen weiterhin erreichen, dass das Geschlecht in Zukunft so selten wie möglich überhaupt erfasst wird. Bestehende Unterstützungsangebote wollen wir stärken. Wir werden im Rahmen der Digitalisierung der Landesverwaltung dafür sorgen, dass die oben angebrachten Bedenken berücksichtigt werden. Bezüglich der Entwicklung von Plattformen privater Akteure vertrauen wir auf das Selbstverständnis und das Engagement der Betroffenen, sich mit den entsprechenden Akteuren zu verständigen.“

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Weiterbildung des öffentlichen Dienstes bezüglich nicht-binärer Menschen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag für nicht-binäre Personen sind die Bedürfnisse von intersexuellen Menschen stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Trotzdem existieren innerhalb der Gesellschaft, aber auch im öffentlichen Dienst, noch große Unsicherheiten und nur wenig Wissen.

Werden Sie gemeinsam mit Vertreter*innen der Community Fortbildungen und Informationsmaterialen für den öffentlichen Dienst zum Umgang mit Menschen, die sich weder männlich noch weiblich verorten, entwickeln und anbieten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Fort- und Weiterbildungsangbot für den Öffentlichen Dienst im Bereich Diskriminierung und Rassismus ist zu verstärken.

Die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst sollte künftig selbstverständlich auch die Antidiskriminierungsarbeit und den Umgang mit Menschen, die sich nicht männlich und nicht weiblich verorten, beinhalten.

DIE LINKE.Thüringen möchte das Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt verstetigen. Damit die im Landesprogramm enthaltenen Maßnahmen volle Umsetzung erfahren können, wird das Landesprogramm besser finanziell ausgestattet und die Koordinierungsstelle ausgebaut.

Das Landesprogramm umfasst auch Maßnahmen zur Sensibilisierung für das Thema Diversität im Hinblick auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie Verweis auf entsprechende Beratungsangebote für das Arbeitsleben und Schulungen für Personal- und Betriebsräte und Personalabteilungen zu Diversitätsbewusstsein in der öffentlichen Verwaltung unter Berücksichtigung des AGG.

Mit dem Ausbau der Koordinierungsstelle für LSBTIQ*-Arbeit in Thüringen erhoffen wir uns, dass die Aufklärungs- und Bildungsangebote auch für den öffentlichen Dienst gestärkt werden.

Wir Freie Demokraten werden entsprechende Vorstöße der Betroffenen unterstützen. Den Rahmen und Umfang entsprechender Fortbildung erarbeiten wir gern mit der Community.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gendergerechte und inkludierende Sprache in Verwaltungsdokumenten

Die Sprache in Verwaltungsdokumenten verwendet anstelle von inkludierender Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, immer noch das generische Maskulinum.

Werden Sie in Verwaltungsdokumenten alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigen und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja. Schriftlich.

In der rechtsförmlichen Sprache sollte sich zumindest die Verwendung sowohl der weiblichen als auch der männlichen Form (z.B. Bürgerinnen und Bürger) wiederfinden. Schreiben und Vordrucke sollen Frauen ausdrücklich benennen. Überall wo es möglich ist, sollen neutrale Formulierungen verwendet werden, also z.B. Lehrende, Teilnehmende, Studierende… Allein schon wegen der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verpflichtung des Staates, die Geschlechtsangabe „divers“ im Geburtenregister zu ermöglichen, ist mittlerweile die Verwen­dung geschlechtergerechter Sprache in Gesetzestexten und Verwaltungsdokumenten zwingend.

Wir führen in unserem Programm zur Landtagswahl aus, dass wir uns für eine geschlechtsneutrale Sprache bzw. für eine die Vielfalt der Geschlechter widerspiegelnde Sprache in der öffentlichen Verwaltung einsetzen.

DIE LINKE. Thüringen steht für die Akzeptanz und Anerkennung vielfältiger Lebensweisen, geschlechtlicher Identitäten und sexueller Orientierungen. Wir wollen dazu beitragen, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Trans*- und Intersexuelle und queere Menschen (LSBTTIQ*) selbstbestimmt und diskriminierungsfrei leben können. Das Achten auf geschlechtsneutrale Sprache bzw. die Verwendung einer die Vielfalt der Geschlechter widerspiegelnde Sprache ist hierfür ein wichtiger Baustein.

Außerdem beinhaltet das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt folgende Maßnahme, deren Umsetzung wir unterstützen: „Umstellung der Formulare auf das Weglassen des Geschlechtseintrags soweit geschlechtsneutral möglich entsprechend der Vorbereitung auf die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017“.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass Verwaltungsdokumente möglichst so formuliert sind, dass sie nicht einzelne Gruppen von Menschen diskriminieren. Das Gendern mit Hilfe von Hilfskonstruktionen, die der Systematik der Grammatik unserer Sprache widersprechen, sehen wir aus Gründen der Verkomplizierung der Sprache jedoch kritisch. Wir sehen in Passivkonstruktionen und substantivierten Aktivpartizipien mögliche Alternativen zum generischen Maskulinum. Verwaltungssprache sollte zwar alle Geschlechter gleichermaßen ansprechen, aber auch so einfach wie möglich verständlich sein.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Selbstbestimmte Geschlechtsansprache und Namensverwendung in Schulen und Hochschulen

Namens- und Geschlechtseintragsänderungen sind äußerst langwierige Prozesse. Währenddessen werden trans* und nicht-binäre Menschen an Hochschulen und Schulen häufig noch mit dem falschen Geschlecht und einem nicht selbstgewählten Namen angesprochen. Das wirkt sich negativ auf die Lebensqualität, den Studienalltag und damit die Leistungsfähigkeit der Personen aus.

Werden Sie Hochschulen und Schulen ermutigen und auffordern – soweit möglich – unabhängig vom Abschluss der formellen Namens- und/oder Geschlechtseintragsänderung trans* und nicht-binäre Menschen bereits mit ihrem selbstgewählten Namen und in ihrem Geschlecht anzusprechen sowie Zeugnisse und Schüler*innen- bzw. Studierendenausweise darauf auszustellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir unterstützen, dass Menschen unabhängig von ihrer geschlechtlichen Orientierung in Thüringen frei leben können. Das soll auch in den Thüringer Schulen und Hochschulen gelebt werden. Darauf wie Einzelpersonen agieren kann aber nicht vollumfänglich staatlich kontrolliert werden.

Sprache schafft nicht nur Bewusstsein, sondern ist auch Ausdruck von Machtverhältnissen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen daher auch bei Geschäftsordnungen und Gesetzestexten für die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache, die tatsächlich alle anspricht und nicht nur „mitmeint“. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass dort, wo es möglich ist, die Erfassung der Geschlechtsidentität durch die jeweilige Person erfolgt und nicht von außen zugeschrieben wird. Dafür braucht es auch eine Sensibilisierung in den Behörden. Daher setzen wir uns dafür ein, dass die Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) Mittel für öffentlichkeitswirksame Kampagnen, zum Beispiel gegen Sexismus, Rassismus oder für LSBTIQ*-Rechte, erhält, um viele Thüringer*innen mit diesen Themen erreichen zu können. In Zukunft wollen wir auch die vielfaltssensible Fort- und Weiterbildung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sowie der öffentlichen Verwaltung insgesamt zur Aufgabe der LADS machen.

Was die Verwendung der selbstgewählten Namen und des Geschlechts und die Ansprache in Unterricht und Alltag angeht, so gibt es hier auf jeden Fall einen Ermessensspielraum der Einrichtungen und Pädagog*innen bzw. Hochschullehrer*innen, der unseres Erachtens genutzt werden sollte. In diesem Sinne würden wir Verantwortliche auf jeden Fall ermutigen, entsprechend den geäußerten Wünschen von trans* und nicht binären Menschen zu verfahren, auch schon vor den amtlich vollzogenen Anerkennungsverfahren. Beim Ausstellen schriftlicher Ausweise etwa muss sicher in den meisten Fällen aus Gründen der Rechtsverbindlichkeit auf die vollzogene amtliche Änderung gewartet werden.

Wir Freie Demokraten unterstützen gern Bildungseinrichtungen und Vertreter der Betroffenen bei einem offenen und konstruktiven Diskurs, um eine praktikable Lösung für die Ansprache und Namensgebung zu finden. Beim Ausstellen von amtlichen Papieren und Urkunden ist immer auch abzuwägen, inwiefern durch die Verwendungen des „nicht amtlichen“ Namens der Person Nachteile entstehen können. Hier ist immer sicherzustellen, dass die Zuordnung entsprechend möglich bleibt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Unisex-Toiletten in Schulen und Hochschulen ausweisen

In vielen Schulen, Hochschulen und Landesbehörden gibt es bislang ausschließlich nach Geschlechtern getrennte Toiletten für Männer und Frauen sowie Behindertentoiletten. Menschen, die sich weder als männlich noch weiblich verorten, werden gezwungen, hierbei doch eine Zuordnung vorzunehmen. Auch Personen, die sich in einem anderen Geschlecht verorten, als ihnen von ihren Mitmenschen zugeschrieben wird, erleben immer wieder Irritationen und Anfeindungen, wenn sie die für sie passende Toilette aufsuchen.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, einige Toiletten in Hochschulen und Schulen so zu beschildern, dass diese von allen Geschlechtern benutzt werden könnten?
  2. Werden Sie in den Ihnen unterstehenden Landesbehörden einzelne Toiletten als Unisex-Toiletten ausweisen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das liegt in der Zuständigkeit der Schulen und Hochschulen.

Ob es in den Schulen Toiletten gibt, die von allen Geschlechtern genutzt werden können, entscheiden die Schulträger in eigener kommunaler Verantwortung. Allerdings halten wir dieses Anliegen für berechtigt. Wir unterstützen auch das Anliegen, Unisex-Toiletten an Hochschulen so zu beschildern, dass sie von allen Geschlechtern benutzt werden können.

Wir setzen uns zudem für die Einrichtung geschlechtsneutraler Sanitärbereiche in den Landes­einrichtungen ein. Das Land hat eine verpflichtende Mindestanzahl bei öffentlichen Gebäuden, insbesondere Hochschulen, festzulegen; bei Neubauten haben diese im dreigliedrigen Modell zu erfolgen. Zudem hilft das Land bei der Finanzierung mit.

DIE LINKE.Thüringen möchte das Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt verstetigen. Damit die im Landesprogramm enthaltenen Maßnahmen volle Umsetzung erfahren können, wird das Landesprogramm besser finanziell ausgestattet und die Koordinierungsstelle ausgebaut.

Das Landesprogramm umfasst auch die Maßnahme zur Einrichtung von speziellen Umkleide- und Toilettenräumen zur geschlechtsunabhängigen Nutzung, z. B. durch Hinwirken auf die Einrichtung von geschlechtsunabhängig nutzbaren Toiletten bei Neubauten oder Umbauten durch den Freistaat Thüringen. Ziel ist, dass in öffentlichen Institutionen (Hochschulen, Schulen, Verwaltungen etc.) mindestens ein Toilettenraum zur Verfügung steht, der auch geschlechtsunabhängig genutzt werden kann.

Wir Freie Demokraten halten die Diskussion zu Unisex-Toiletten für vielseitiger, als sie an vielen Stellen dargestellt wird. So wie Unisex-Toiletten für den einen angenehm sind, fühlen sich andere nicht wohl dabei, die Toilette mit Menschen anderen Geschlechts zu teilen. Hier ist auch auf die Gefahr von sexuellen Übergriffen hinzuweisen. Aus unserer Sicht kann aber individuell in den jeweiligen Institutionen unter Einbeziehung der Personal- oder Studierendenvertretung eine für alle taugliche Variante gefunden werden, sollte es Bedarf zu Veränderungen der Gegebenheiten geben.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schutz vor Gewalt für trans*- und inter*Personen

Nach aktueller Studienlage haben Trans*- und Inter*personen ein deutlich erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt und sexualisierten Übergriffen zu werden, dennoch mangelt es an barrierefreien Beratungsstellen, Schutzeinrichtungen und mobiler Beratung.

Werden Sie die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen, um ausreichend Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene Trans*- und Inter*personen zu garantieren?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

Die Lesben-, Schwulen-, Bi-, Trans*-, Inter*- und queere Bewegung ist seit jeher ein fester Bestandteil der grünen Politik. Wir brauchen in Thüringen weiter Präventionsprogramme, die Arbeit der LSBTIQ*-Koordinierungsstelle in Weimar muss langfristig gesichert und erweitert werden. Gegen Homo-, Bi- und Transfeindlichkeit müssen auch die Aus- und Fortbildung bei Polizei, Justiz und anderen staatlichen Akteuren gestärkt werden, auch mit Blick auf trans*Kinder und Jugendliche, auf Prävention und auf eine sensible Opferhilfe. Deshalb müssen auch in der Bildungs- und Jugendpolitik die Menschenrechte und die Vielfalt sexueller Identitäten stärker einbezogen werden. Gegenüber Frankreich, wo es einen Aktionsplan gegen homophobe Gewalt gibt, und Portugal, wo der Schutz von LGBTI-Menschen sogar Verfassungsrang erlangte, hat Deutschland Nachholbedarf.

DIE LINKE. Thüringen fordert die flächendeckende Schaffung queerer Begegnungsorte sowie die Etablierung von psychosozialer, spezialisierter Beratung für queere/LGBTIQ*-Jugendliche.

Außerdem enthält das Landesprogramm Akzeptanz und Vielfalt viele Maßnahmen zu Beratungs- und Selbsthilfeangeboten sowie zum Gewaltschutz für Trans*- und Inter*personen. DIE LINKE. Thüringen will das Landesprogramm verstetigen und zur Umsetzung der Maßnahmen auch mehr finanzielle Mittel bereit stellen.

Wir werden entsprechende Mittel bereitstellen um sicherzustellen, dass in Thüringen jede von Gewalt betroffene Person Schutz und Unterstützung erhält.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Prävention sexualisierter Übergriffe in der Arbeitswelt

In allen Branchen sind Frauen (auch Trans*frauen) häufig Opfer von sexualisierten Übergriffen, die zum Teil subtil, zum Teil aggressiv und offen sind. Nicht immer erhalten die Frauen hier Unterstützung durch ihre Arbeitgeber*innen.

Was werden Sie gegen sexualisierte Belästigungen in der Arbeitswelt tun?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Damit ist im Rahmen der Strafverfolgung umzugehen.

Sexistische Bemerkungen, anzügliche Sprüche, gar körperliche Belästigung am Arbeitsplatz: Viel zu oft passiert das noch, auch wenn das gesellschaftliche Bewusstsein wächst, dass diese Übergriffe menschenverachtend sind. Sexualisierte Belästigungen werden so auch schneller erkannt und können schneller geahndet werden. Dieses Bewusstsein müssen wir weiter sensibilisieren. In Thüringen gibt es ein relativ enges Netz der Frauenberatung. Für den Erhalt und Ausbau der Interventions- Beratungsstellen, der Frauenzentren und Frauenhäuser setzen wir uns ein. Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten des Landes soll ebenso wie die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten schnellstens eine Aufwertung erfahren.

Unsere klare Überzeugung: Frauen sollen selbstbestimmt und unabhängig leben können, niemand soll ihnen vorschreiben, wie sie zu leben haben, was sie werden wollen, wie sie sich kleiden. Frauen und Männer sollen gleiche Chancen haben und wirtschaftlich unabhängig sein können.

Wir stehen für die körperliche Selbstbestimmung von Frauen und dafür, dass sie gefahrlos und ohne Sexismus über ihr Leben und ihren Körper entscheiden können.

Sexualisierte Gewalt wollen wir bekämpfen, wofür wir den Gewaltschutz ausbauen wollen. Es ist aber auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sexualisierte Gewalt zurück zu drängen, zum Beispiel wenn es um die Offenlegung und Bekämpfung von „rape culture“ geht oder das systematische Herabwerten von Frauen. Auch solidarisches Verhalten und Unterstützung geht alle etwas an, kann aber nicht über politische Vorgaben „verordnet“ werden.

In der Arbeitswelt sehen wir neben unseren politischen Bemühungen auch die Gewerkschaften in der Pflicht, welche Frauen konkret Unterstützung geben können – auch gegenüber den Arbeitgeber*innen. Ebenso können sie ihre Verankerungen in den Betrieben nutzen um über sexualisierte Gewalt aufzuklären, Hilfsangebote bekannt(er) zu machen und Ansprechpartner*innen zu benennen.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für das Problem der sexualisierten Belästigungen sensibilisiert werden und Betroffene stärken, sich selbstbewusst gegen solche Belästigungen zur Wehr zu setzen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Geschlechtergerechte Gesundheitspolitik und -forschung

Seit vielen Jahren ist bekannt, dass medizinische Forschung hauptsächlich auf Männer ausgerichtet ist. Forschung zu Gesundheitsthemen, die in besonderem Maße Frauen* betreffen, stecken noch in den Kinderschuhen bzw. bekommen zu wenig Aufmerksamkeit, was sich in der Versorgung zeigt. Es braucht eine Gesundheitsversorgung, die Geschlechterstereotype aufbricht, und sich an den individuellen Lebenswelten und -weisen sowie an den tatsächlichen gesundheitsbezogen Bedürfnissen und Bedarfen von Frauen* orientiert.

  1. Werden Sie das Thema Frauen*gesundheit in der Landesgesundheitskonferenz etablieren?
  2. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die freie Wahl des Geburtsortes und die Versorgung von Schwangeren durch Hebammen gewährleisten werden?
  3. Wie werden Sie sicherstellen, dass Verhütungsmittel auch für einkommensschwache Menschen zugänglich sind?
  4. Wie stehen Sie zum Informationsrecht über die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruches bei ungewollter Schwangerschaft, das mit §219a kollidiert?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja
Das Land stellt auch derzeit schon kostenfrei Verhütungsmittel zu Verfügung.

Die Landesgesundheitskonferenz (LGK) befasst sich mit Fragen der gesundheitlichen Lebensbedingungen, der gesundheitlichen Versorgung und der gesundheitlichen Lage in Thüringen. Selbstverständlich gehört dazu auch die Frauengesundheit. U.a. ist auch eine Vertreterin des Landesfrauenrates in der Organisation vertreten, um das Thema zu etablieren.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich in Thüringen gegen Einschränkungen der Wahlfreiheit für werdende Eltern engagieren, für faire Vor- und Nachsorge sowie Geburtsbedingungen für alle Familien kämpfen und sich dafür stark machen, dass mit den kommenden Haushalten genügend Mittel für die bessere Versorgung mit Hebammenleistungen verabschiedet werden.

Wir unterstützen den Antrag der unserer Bundestagsfraktion: Sozialhilfe-Empfänger*innen sollen die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel sowie Kondome erstattet bekommen. Denn selbstbestimmte Familienplanung ist ein Menschenrecht. Übergangsweise kann ein Landesprogramm Menschen mit geringem Einkommen beim Erwerb von Verhütungsmitteln unterstützen.

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist klar: Menschen haben das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und Frauen sollen über ihre Schwangerschaften frei und ohne Kriminali­sierung entscheiden können. Sie haben ein Recht auf Information und freiwillige Beratung. Politik und Rechtsprechung müssen dieses hohe Gut schützen, wir brauchen eine vernünftige Bundesregelung dazu! Restriktive Regelungen haben zu keiner Zeit geholfen, werdendes Leben vor einem Abbruch der Schwangerschaft zu schützen. Nicht die strafrechtliche Verfolgung von Schwangerschaftsabbrüchen, sondern freiwillige, qualifizierte und ergebnisoffene Beratung ist geeignet, die Frauen bei ihrer Entscheidung zu unterstützen und ihnen in schwierigen Situatio­nen zur Seite zu stehen.

DIE LINKE. Thüringen möchte das Thema Frauengesundheit in den Landesgesundheitszielen verankern.

Wir bekennen uns zur freien Wahl, wo und wie Schwangere ihr Kind zur Weltbringen möchten.

Wir wollen für alle Frauen die vollständige Kostenübernahme für hormonelle wie hormonfreie Verhütungsmittel durch die Krankenkassen erreichen. Hierzu wollen wir im Bundesrat aktiv werden.

Wir möchten das Angebot und die Bedarfe für wohnortnahe Schwangerschaftsabbrüche umfassend evaluieren, um Lücken in der Versorgung zu schließen. DIE LINKE. Thüringen wird sich auch weiter für die Streichung des §219a und §218 StGB einsetzen und für Informationsfreiheit und Selbstbestimmung von Schwangeren eintreten.

Das Thema Frauengesundheit wird selbstverständlich in die Landesgesundheitskonferenz aufgenommen.

Wir werden die aktuelle Situation in Thüringen in Sachen Verhütungsmittelkostenübernahme prüfen.

Wir Freien Demokraten setzen uns für eine moderate Änderung des Paragrafen ein. Der Straftatbestand soll demnach nur noch Werbung unter Strafe stellen, die in grob anstößiger Weise erfolgt. Dass Frauen, die ungewollt schwanger werden, schnell und einfach kompetente Hilfe finden müssen, ist klar. Wichtig ist dabei, dass die Informationen sachlich und konnotationsfrei gehalten sind

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Geschlechtliche Vielfalt in der Aus- und Weiterbildung von medizinischen Fachkräften

Im Umgang in der gesundheitlichen Versorgung von Trans*- und Inter*personen ist zu beklagen, dass auf die spezifischen Bedürfnisse und Bedarfe nicht adäquat eingegangen wird. In den Curricula zur Aus- und Fortbildung von medizinischen Fachkräften sind Lehrinhalte zum Thema Trans*- und Intergeschlechtlichkeit oder geschlechtliche Vielfalt und chronische Erkrankungen nicht enthalten.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um hier auf eine Bewusstseinsbildung hinzuwirken?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Trans*Menschen dürfen nicht weiter pathologisiert werden. Vielmehr muss ihre Gesundheits­versorgung auch in Deutschland besser gesichert werden. Dazu gehört auch die umfassende Einführung und das Wissen um die spezifischen Bedürfnisse von Trans* und Inter*personen in den Aus- und Fortbildungen der medizinischen Fachkräfte.

Das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt enthält viele Maßnahmen, welche die Bewusstseinsbildung in der Medizin und Pflege betreffen. Da wir zur Umsetzung und Verstetigung des Landesprogramms stehen, können wir uns den Maßnahmen anschließen.

So unterstützen wir mit Blick auf die Fragestellung im Besonderen, dass Ärzt*innen, Therapeut*innen, Fachkräfte der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege und sonstige Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen einschließlich der Gesundheitsämter für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie die Belange von LSBTIQ*-Personen durch Fort- und Weiterbildung sowie in der Ausbildung sensibilisiert werden.

Wir wollen entsprechende Kompetenzen bzw. eine Sensibilisierung dafür in die Curricula zur Aus- und Fortbildung von medizinischen Fachkräften einbauen.

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Barrierefreiheit im Gesundheitssystem

Die gesundheitliche Regelversorgung von eingeschränkten trans*- und intergeschlechtlichen Menschen sowie behinderten Frauen ist durch fehlende barrierefreie Praxen oft nicht gewährleistet. Besonders problematisch ist der Mangel an gynäkologischen Praxen, die über geeignete Behandlungsstühle und eine rollstuhlgerechte Toilette verfügen.

Werden Sie für niedergelassene Ärzt*innen Anreize schaffen, um in Zukunft ein flächendeckendes Netz an barrierefreien Praxen zu gewährleisten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Patient*innen können sich mit Fragen dazu unter der Telefonnummer 03643/8084222 bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) informieren. Darüber hinaus zeichnen sich gerade die neuen MVZ durch eine höhere Barrierefreiheit aus, dies ist auch bei der Einrichtung neuer Praxen bzw. Standorte zu bedenken.

Rot-Rot-Grün hat in der Legislatur von 2014 bis 2019 das Förderprogramm zur Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum finanziell verstärkt und um die Förderung von Barrierefreiheit ergänzt. Hier wollen wir auch zukünftig anknüpfen.

Ja. Barrierefreiheit ist Grundvoraussetzung für eine bestmögliche Teilhabe aller, auch am Gesundheitssystem. Barrierefreie Praxen sind daher auch in der Fläche notwendig. Darüber hinaus wollen wir über die Möglichkeiten der Telemedizin diskutieren, um gemeinsam mit den Vertretungen des Gesundheitssektors eine flächendeckende Versorgung auf modernstem Standard zu ermöglichen. Die Niederlassungsbarrieren für Ärztinnen und Ärzte wollen wir bearbeiten, um auch im ländlichen Raum eine medizinische Versorgung zu gewährleisten.

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Gewaltschutz in der Pflege

Die Situationen für LSBTTIQ-Menschen, die sich in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, insbesondere in Pflegeeinrichtungen, befinden, ist für diese oft unzureichend. Präventive Maßnahmen zur Erhaltung der psychischen Gesundheit sind nur mangelhaft bis gar nicht in den Pflegekonzepten vorhanden. Menschen, die schwul, lesbisch oder bisexuell sind, müssen ihre Sexualität, und transgeschlechtlich oder intergeschlechtlich lebende ihre Körperlichkeit offenbaren. Sie sind somit gezwungen, sich im Alter oder bei Eintritt in diese Einrichtungen zu outen oder werden geoutet. Menschen, die heterosexuell sind oder einem heteronormativem Körperbild entsprechen, müssen dies nicht. Damit steigt der Druck, sich diskriminierenden Ereignissen auszusetzen. Trans* und Intergeschlechtlichkeit sind bisher nicht in den Konzepten der Gesundheitsversorgung auf Landesebene integriert.

  1. Wie werden Sie die genannten Personengruppen insbesondere im Rahmen der jungen Pflege und Alterspflege stärken, um im Gesundheitswesen Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten?
  2. Wie wollen Sie die Präventionsangebote auf Landesebene verbessen, um diese Zielgruppe zu stärken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Dafür braucht es Beratungs- und Betreuungsstruktur.

Die Pflege in Deutschland steht unter gewaltigem Druck. Für die steigende Zahl Pflege­bedürftiger wird es immer schwieriger, eine gute und passende Versorgung sowie Unterstützung durch qualifizierte Pflegefachkräfte zu finden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen aber, dass Pflegefachleute in allen Bereichen in einer angemessenen Personalausstattung arbeiten. Das Fachkräftepotential muss durch attraktivere Arbeitsbedingungen sowie durch Nachquali­fizierungen von Pflegehelferinnen und -helfern zu Fachkräften gehoben werden. In diesem Zusammenhang ist auch für die Situation von LSBTTIQ-Menschen jeglichen Alters zu sensi­bilisieren. Auf Landesebene wäre eine Sensibilisierung durch Anträge aus der parlamentarischen Arbeit und Regierungsinitiativen zu unterstützen.

Das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt enthält viele Maßnahmen, welche die Bewusstseinsbildung in der Medizin und Pflege betreffen. Da wir zur Umsetzung und Verstetigung des Landesprogramms stehen, können wir uns den Maßnahmen anschließen. So unterstützen wir mit Blick auf die Fragestellung im Besonderen, dass Ärzt*innen, Therapeut*innen, Fachkräfte der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege und sonstige Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen einschließlich der Gesundheitsämter für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie die Belange von LSBTIQ*-Personen durch Fort- und Weiterbildung sowie in der Ausbildung sensibilisiert werden.

Wir möchten auch hinweisen auf die Maßnahmen im Kapitel „Transidente Personen und Intergeschlechtliche im Gesundheitswesen“ und „Gesundheitspflege“, die wir in Bezug auf die Fragestellung herausstellen wollen.

Bei der Bekämpfung von Diskriminierung aller Art setzen wir auf Sensibilisierung in der Schule (z.B. Lehr- und Unterrichtsmaterialien) und in der Ausbildung (z.B. Sensibilisierung von Pflegekräften und Polizisten).

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Anerkennung von geflüchteten trans* Menschen

Viele trans* Menschen erfahren in ihren Heimatländern Verfolgung oder Bedrohung.

  1. Werden Sie die staatliche und nicht-staatliche Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen Wahrnehmung und/oder ihres geschlechtlichen Ausdrucks als Asylgrund anerkennen?
  2. Werden Sie geflüchtete trans* Menschen als besonders schutzbedürftig anerkennen?
  3. Welche Maßnahmen werden Sie garantieren, um sie vor Diskriminierung zu schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Ja.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für einen umfassenden Schutz von Geflüchteten ein. Das schließt ein, dass geschlechtsbezogene Diskriminierung und Verfolgung als Asylgründe im Asylgesetz gelten. Dafür werden wir uns auf Bundesebene einsetzen.

Die Anerkennung des besonderen Schutzbedarfs und die dementsprechende Anerkennung als Asylgrund sehen wir als Selbstverständlichkeit an. Jedoch ist dies nicht auf landespolitischer Ebene zu lösen. Deshalb setzen wir uns auf bundespolitischer Ebene für die Anerkennung ein. DIE LINKE hat ein Einwanderungskonzept vorgelegt, mit dem durch eine Änderung des Grundgesetzes (neuer Art. 16 a Abs. 2 GG) klargestellt werden soll, dass eine Verfolgung auch dann vorliegt, wenn eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Menschenrechte zu befürchten ist. Dem entsprechend soll auch in § 3 AsylG eine Klarstellung erfolgen. Damit soll gewährleistet werden, dass künftig die Gerichte die Verletzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte als Grund für die Flüchtlingsanerkennung beachten und umsetzen. Darüber hinaus wollen wir erreichen, dass das Asylverfahren nicht grundsätzlich von Zweifel, Misstrauen und Druck gegenüber den Antragsteller*innen und ihrem Vortrag geprägt ist, sondern den Antragsteller*innen und ihrem Vortrag grundsätzlich Glauben geschenkt wird.

Einen guten Orientierungsrahmen bildet das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt, welches dem Thema LSBTIQ*-Geflüchtete ein eigenes Kapitel widmet. Wir setzen uns dafür ein die Umsetzung der Maßnahmen zu begleiten und voranzubringen.

Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Berücksichtigung der Thematik in den Gewaltschutzkonzepten, die Sensibilisierung von Mitarbeiter*innen, die Erstellung mehrsprachiger Materialien zur Information und Berücksichtigung der Thematik in den Erstorientierungskursen des Landes, die Fort- und Weiterbildung sexualpädagogischer Fachkräfte zu Bedarfen und zur Lebenssituation von LSBTIQ*-Geflüchteten. Die Anforderungen an die ThürGUSVO und das Landesintegrationskonzept sollen in einer Neufassung noch stärker berücksichtigt werden. Schließlich sollen ehren- und hauptamtlich Tätige im Bereich LSBTIQ*-Geflüchtete bei ihrer Arbeit und den Fortbildungen dazu unterstützt, Beratungsangebote ausgebaut und Selbstorganisation Betroffener ermöglicht und gefördert werden. Dies alles bedeutet noch keine „Garantie“, wären aber notwendige Schritte.

Jeder Schutzbedürftige ist aufgrund seiner konkreten individuellen Schutzbedürftigkeit zu unterstützen. LSBTIQ* müssen oft die Flucht aus ihren Heimatländern ergreifen. Sie riskieren auch während der Flucht oder bei der Ankunft in aufnehmenden Ländern, weiter diskriminiert zu werden. Deshalb müssen alle EU- Länder eine Verfolgung wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität als Fluchtgrund anerkennen. Es muss möglich sein, dies auch während des Asyl-Verfahrens vorzutragen, sodass die sexuelle Orientierung als Fluchtgrund berücksichtigt wird. Wer aufgrund seiner sexuellen Identität verfolgt wird, kann dies bereits heute in Deutschland als Asylgrund geltend machen.

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