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Offenes und förderndes Neutralitätsverständnis

Immer wieder werden unter dem Hinweis auf die „staatliche Neutralität“ Einschränkungen der Rechte religiöser Minderheiten gefordert oder umgesetzt. Neutralität ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als eine distanzierende Haltung zu verstehen, sondern als eine offene, allen Religionen und Weltanschauungen gegenüber gleichermaßen fördernde Haltung des Staates, bei der er sich mit keiner Religion oder Weltanschauung identifiziert oder sie privilegiert.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das verfassungsgemäße Neutralitätsverständnis in der Gesellschaft zu verbreiten und in der Praxis zu erhalten und so der Fehldeutung, Neutralität sei nur bei der Abwesenheit alles Religiösen aus der staatlichen oder öffentlichen Sphäre gewährleistet, entgegenzutreten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass es Programme zur Stärkung der Demokratie und zum Abbau demokratiefeindlicher Einstellungen gibt. Außerdem wollen wir die Angebote zur Weiterbildung ausbauen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen Staat und Gesellschaft nicht als streng voneinander getrennte Sphären an. Der Staat soll vielmehr zivilgesellschaftliches Engagement auf allen Ebenen unterstützen, dazu zählt selbstverständlich auch die Arbeit von Religions- und Weltan­schauungsgemeinschaften. Die gesellschaftliche Vielfalt in Glaubens- und Weltanschauungs­fragen bildet sich im öffentlichen Diskurs wie in der staatlichen Praxis bislang oft nicht ausreichend ab. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für die Neutralität des Staates gegenüber Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Ein Zusammenwirken muss diskriminierungs­frei ausgestaltet und auf Gleichbehandlung ausgerichtet sein. Voraussetzung für eine Kooperation zwischen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und dem Staat ist die Anerkennung der fundamentalen Verfassungsgüter, der Grundrechte Dritter sowie der Grund­prinzipien des freiheitlichen Religionsverfassungsrechts. Hierzu zählt auch die Ausübung des Religionsunterrichts an Schulen. Dieser wird selbstverständlich gemäß Art. 7 Abs. 3 GG und Art. 25 Abs. 1 Thür Verf weiter angeboten. Das in Thüringen bereits praktizierte Modellprojekt „Integrativer Religionsunterricht“ unterstützen wir als ein Zeichen für gelebte religiöse Vielfalt. Bestandteil des Religionsunterrichts sowie des Ethikunterrichts soll zukünftig ein Zeitfenster für gemeinsames Lernen sein, um für alle Schüler*innen die Möglichkeit zu eröffnen, gemeinsame kulturelle, religiöse und weltanschauliche Einstellungen zu erkunden und Unterschiede wahrzunehmen.

DIE LINKE setzt sich gleichermaßen für staatliche Neutralität und individuelle Religionsfreiheit ein. Im Thüringer Landtag haben wir Angriffe von Rechtsaußen auf das verfassungsgemäße Neutralitätsverständnis und die Religionsfreiheit immer wieder abgewehrt, wie etwa Versuche der AfD per Gesetz den in Thüringen lebenden Menschen Kleidervorschriften- und -verbote aufzuzwingen oder ihnen Gebetsräumlichkeiten streitig zu machen. Wir widersetzen uns aktiv Bestrebungen, den Grundgedanken einer freien Gesellschaft zu auszuhebeln und andere Menschen auszugrenzen und zu diskriminieren. Stattdessen werben wir für eine Gesellschaft der Vielfalt –auch der religiösen Vielfalt und fördern gesellschaftliches Engagement, in der Kirche gleichermaßen wie bei anderen sozialen und gesellschaftlichen Organisationen. Das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit haben wir fortentwickelt und mit mehr Geldern ausgestattet, dieses werden wir weiter in Zukunft weiter absichern, um die Aufklärung und Toleranz zu steigern. Zudem wollen wir den Religionsunterricht als Wahlpflichtfach abschaffen und als freiwillige Ergänzung zur regulären Unterrichtszeit anbieten. Um den Staat zu befähigen, effektiver gegen den Hass auf Muslime und Juden vorzugehen, werden wir die Thüringer Polizei und die Staatsanwaltschaften weiter professionalisieren und zu aktuellen Erscheinungsformen von Islamfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus Weiterbildungen durchführen.

Ein offenes und förderndes Neutralitätsverständnis des Staates ist für uns Grundvoraussetzung. Wir bekennen uns ausdrücklich zur positiven und negativen Religionsfreiheit. Dabei sind selbstverständlich alle Religionen gleich zu behandeln. Kopftuch- oder Kreuztrageverbote lehnen wir ab. Allerdings sind staatliche Einrichtungen zur Neutralität verpflichtet. Kreuze haben daher für uns, anders als beispielsweise in Bayern, in Amtsstuben keinen Platz. Auch sehen wir Volksabstimmungen über die Errichtung kirchlicher Einrichtungen kritisch.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Religiöse Selbstbestimmung muslimischer Frauen und Mädchen

In jüngster Zeit wird wieder verstärkt über religiös motivierte Bekleidung von muslimischen Frauen und Mädchen diskutiert. Dies hat in der Vergangenheit zu gesetzlichen Kopftuchverboten im öffentlichen Dienst und auch darüber hinaus zur Diskriminierung auf dem privaten Arbeitsmarkt geführt.

  1. Planen Sie ein Gesetz, durch das Frauen mit Kopftuch der Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst verwehrt oder erschwert wird?
  2. Planen Sie ein Gesetz, durch das die Religionsfreiheit von Minderjährigen eingeschränkt werden soll, um zu verhindern, das Mädchen sich selbstbestimmt für oder gegen das Kopftuchtragen entscheiden können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Nein.

Das Leitbild von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Vielfalt, Gleichberechtigung, die Anerkennung der Grund- und Menschenrechte und gegenseitiger Respekt. Wir wissen uns hier einig mit dem Bundesverfassungsgericht, das in seiner 2015 ergangenen Entscheidung zum „Kopftuchverbot“ für Lehrkräfte ausdrücklich betonte, dass eine Benachteiligung anderer als christlicher und jüdischer Religionsangehöriger verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen sei. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wissen um das Spannungsverhältnis des „Mäßigungsgebots“ für Beschäftige im öffentlichen Dienst zum einen und um die Gefahr eines tatsächlichen „Berufsverbots“ bei Tragen von religiös geprägter Kleidung zum anderen. Die grundgesetzlich gebotene Neutralität des Staates wird jedoch überdehnt, wenn Frauen mit Kopftuch der Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst grundsätzlich verwehrt oder erschwert wird. Ein entsprechendes Gesetz würde daher GRÜNEN Grundsätzen widersprechen und wird nicht geplant.

Ein Kopftuchverbot für Minderjährige birgt die Gefahr, dass Mädchen vom Schulbesuch ferngehalten werden. Es besteht also ein Konflikt mit dem Recht von Kindern auf Bildung. Dieses Recht der Kinder ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN höherwertig, so dass ein Gesetz zur Verhin­derung des Kopftuchtragens von minderjährigen Mädchen nicht geplant ist. Wir halten allerdings entsprechende pädagogische Gespräche in der Schule mit den Eltern und dem Kind für geboten.

Nein, wir planen keines dieser Gesetze. Stattdessen wollen wir ein Landesantidiskriminierungsgesetz entwickeln, das Schutz vor rassistischer Diskriminierung, vor Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen Identität und des sozialen Status bietet.

Nein, wir planen kein Gesetz, durch das Frauen mit Kopftuch der Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst verwehrt oder erschwert wird.

Nein, wir planen kein Gesetz, durch das die Religionsfreiheit von Minderjährigen eingeschränkt werden soll. Es ist selbstverständlich, dass wir gegen eine selbstbestimmte Entscheidung zum Tragen eines Kopftuchs keinerlei Maßnahmen ergreifen. Dennoch sehen wir es kritisch, wenn minderjährige Mädchen gegen ihren Willen ein Kopftuch tragen müssen oder aus religiösen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen. Hier müssen sinnvolle Kompromisse gefunden werden, die den Kindern und Jugendlichen ein selbstbestimmtes Leben in Deutschland ermöglichen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Religiöse Trägerschaft für Schulen und Kitas

Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten ethnisch und religiös vielfältiger geworden. Dies wird sich zukünftig nicht nur im Straßenbild (Bekleidung, Sakralbauten) zeigen, sondern auch im Übernehmen gesellschaftlicher Verantwortung wie der Trägerschaft von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Werden alle Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften das gleiche Recht und die gleiche Förderung z.B. beim Betrieb eigener Bildungseinrichtungen erhalten, wie staatliche Institutionen oder bereits etablierte (religiöse) Gruppen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Träger von Kindertageseinrichtungen müssen anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sein. Diese Voraussetzung müssen Träger erfüllen, um eine Kindertageseinrichtung zu betreiben.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machen sich dafür stark, dass in Thüringen das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft auch weiterhin gewährleistet bleibt. Artikel 7 Abs. 4 GG und § 45 SGB VIII stellen wir nicht in Frage, unabhängig von der jeweiligen religiösen Trägerschaft des Antragsstellers.

Gemäß dem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft und dem Gesetz über die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft haben Freie Träger, darunter auch Glaubensgemeinschaften, das Recht, Anträge auf die Errichtung eigener Schulen als Ersatzschulen zu stellen. Eine vollständige Gleichstellung mit staatlichen Schulen ist verfassungsrechtlich nicht möglich und wird durch unsere Partei auch abgelehnt, da wir es für gesellschaftlich nicht erstrebenswert halten, wenn die Kinder verschiedener konfessioneller und ethnischer Herkunft nicht mehr gemeinsam lernen, und damit die Schranken zwischen den Menschen verstärkt werden. Nach dem 3-Säulenmodell sind Eigenmittel und Schulgelder immer Bestandteil der Finanzierung einer Schule in freier Trägerschaft. Auch im Bereich der Frühkindlichen Bildung oder der Erwachsenenbildung bzw. außerschulischen Bildung sind alle Träger gleichberechtigt bei der Finanzierung bzw. Antragsstellung auf Fördermittel. Es steht den Religionsgemeinschaften frei sich als Träger zu etablieren oder Trägervereine und Organisationen die konfessionsnah sind zu gründen.

Wir Freie Demokraten stehen hinter den Prinzipien des Rechtsstaats. Es gilt gleiches Recht für alle, verbunden mit der damit einhergehenden Verantwortung. Artikel 7 (4) GG legt die Grundlage für das Recht zum Betrieb einer Bildungseinrichtung. Hier gelten für alle Träger die gleichen Regeln. Wir Freie Demokraten verteidigen die Grundrechte auch in diesem Fall. Wichtig ist dabei nur, dass sich die Bildungsinhalte am Wertekompass unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung orientieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungssensibilität gegenüber dem Kopftuch in der Arbeitsvermittlung stärken

Immer wieder berichten kopftuchtragende Frauen, dass einzelne Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit ihnen raten, ihr Kopftuch in der Bewerbungsphase auszuziehen und es erst nach einem unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder zu tragen. Dies wird teilweise damit gerechtfertigt, dass sich so ihre Arbeitsmarktchancen erhöhen würden und Arbeitgeber*innen mitunter gezielt nach Bewerberinnen ohne Kopftuch fragen. Werden Sie Maßnahmen ergreifen, welche die Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit über die Rechtslage informieren und sie darauf verpflichten,

  1. ihren Kundinnen keinen Verzicht auf grundgesetzlich gewährte Rechte nahe zu legen und sie darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um Diskriminierung handelt?
  2. Arbeitgeber*innen auf die Rechtswidrigkeit ihres Anliegens hinzuweisen und ihnen gegenüber die Rechtslage deutlich und nachdrücklich zu vertreten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das ist Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit und nicht des Landesparlamentes.

Grundsätzlich ist nicht hinzunehmen, wenn es zu derartigen Beratungen bzw. derartigem Einstellungsverhalten kommt. Im Umgang mit konkreten Fällen können BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln (Öffentlichkeitsarbeit der Partei oder parlamentarische Initiativen der Landtagsfraktion) auf die Pflicht zur Einhaltung geltender Gesetze aufmerksam machen. Andererseits wäre auf die Verpflichtung der Dienststellen­leiterinnen und -leiter hinzuweisen, alle Bediensteten auf Inhalt und Geltung des AGG konkret hinzuweisen (§ 12 Abs. 2 AGG – Mitarbeiterschulung).

Wir bedauern sehr, dass solche Vorfälle passiert haben und verurteilen jedes diskriminierendes Handeln. Leider, da die Bundesagentur für Arbeit nicht unter dem Freistaat nachgeordnet ist, haben wir keine unmittelbaren Interventionsmöglichkeiten bei der Bundesagentur. Allerdings unterstützen wir Zusammenarbeit und Dialog zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren und werden alle unsere Ressourcen benutzten, solche Vorfälle zu verhindern. Außerdem werden wir vielen Maßnahmen im Bereich Antidiskriminierung und in der öffentlichen Verwaltung umsetzen.

Ja. Mitarbeiter der Agentur für Arbeit sowie allgemein Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände müssen über Formen der Diskriminierung bei der Personalauswahl – nicht nur bei Kopftuch tragenden Bewerberinnen – und über geeignete Gegenstrategien informiert und sensibilisiert werden. Das Tragen eines Kopftuches für sich alleine darf keine Nachteile mit sich bringen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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