Diskriminierungssensibilität gegenüber dem Kopftuch in der Arbeitsvermittlung stärken

Immer wieder berichten kopftuchtragende Frauen, dass einzelne Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit ihnen raten, ihr Kopftuch in der Bewerbungsphase auszuziehen und es erst nach einem unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder zu tragen. Dies wird teilweise damit gerechtfertigt, dass sich so ihre Arbeitsmarktchancen erhöhen würden und Arbeitgeber*innen mitunter gezielt nach Bewerberinnen ohne Kopftuch fragen. Werden Sie Maßnahmen ergreifen, welche die Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit über die Rechtslage informieren und sie darauf verpflichten,

  1. ihren Kundinnen keinen Verzicht auf grundgesetzlich gewährte Rechte nahe zu legen und sie darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um Diskriminierung handelt?
  2. Arbeitgeber*innen auf die Rechtswidrigkeit ihres Anliegens hinzuweisen und ihnen gegenüber die Rechtslage deutlich und nachdrücklich zu vertreten?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das ist Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit und nicht des Landesparlamentes.

Grundsätzlich ist nicht hinzunehmen, wenn es zu derartigen Beratungen bzw. derartigem Einstellungsverhalten kommt. Im Umgang mit konkreten Fällen können BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln (Öffentlichkeitsarbeit der Partei oder parlamentarische Initiativen der Landtagsfraktion) auf die Pflicht zur Einhaltung geltender Gesetze aufmerksam machen. Andererseits wäre auf die Verpflichtung der Dienststellen­leiterinnen und -leiter hinzuweisen, alle Bediensteten auf Inhalt und Geltung des AGG konkret hinzuweisen (§ 12 Abs. 2 AGG – Mitarbeiterschulung).

Wir bedauern sehr, dass solche Vorfälle passiert haben und verurteilen jedes diskriminierendes Handeln. Leider, da die Bundesagentur für Arbeit nicht unter dem Freistaat nachgeordnet ist, haben wir keine unmittelbaren Interventionsmöglichkeiten bei der Bundesagentur. Allerdings unterstützen wir Zusammenarbeit und Dialog zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren und werden alle unsere Ressourcen benutzten, solche Vorfälle zu verhindern. Außerdem werden wir vielen Maßnahmen im Bereich Antidiskriminierung und in der öffentlichen Verwaltung umsetzen.

Ja. Mitarbeiter der Agentur für Arbeit sowie allgemein Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände müssen über Formen der Diskriminierung bei der Personalauswahl – nicht nur bei Kopftuch tragenden Bewerberinnen – und über geeignete Gegenstrategien informiert und sensibilisiert werden. Das Tragen eines Kopftuches für sich alleine darf keine Nachteile mit sich bringen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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