Sensibilisierung von Lehrer*innen für Vielfalt und gegen Diskriminierung

Lehrer*innen kommt bei Diskriminierungen in der Schule eine entscheidende Rolle zu. Einerseits können sie selbst für Diskriminierungen verantwortlich sein, andererseits ist es ihre Aufgabe, Schüler*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren sowie bei konkreten Diskriminierungen zwischen Schüler*innen verbindlich und zugleich konstruktiv einzuschreiten.

  1. Wie werden Sie dafür sorgen, dass Lehrer*innen im Rahmen ihrer Hochschulausbildung Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität vermittelt werden?
  2. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen kontinuierlich im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen gestärkt werden und Anreizstrukturen für eine Teilnahme ausbauen?
  3. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die Diversität auf Seiten der Lehrer*innen explizit gefördert und erhöht wird, um die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung abzubilden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

An dieser Stelle verweisen wir auf den Abschlussbericht der Enquetekommission.

Schulen sollen gewalt- und diskriminierungsfreie Räume sein. Daher haben wir im Schulgesetz die schulische Aufgabe verankert, aktiv gegen Gewalt, Diskriminierung und Mobbing an Schulen vorzugehen. Damit dies nicht nur ein gesetzlicher Anspruch bleibt, sondern tatsächlich Realität wird, werden wir die Aus-, Fort- und Weiterbildung von allen an Schule Beteiligten so ausgestalten, dass Diskriminierung und Rassismus erkannt und als Aufgabe und Handlungsfeld in der Schule wirksam bearbeitet werden können. Dazu zählen auch die Bereitstellung entsprechender Handreichungen und Materialien. Eine bevölkerungsadäquate Vielfalt innerhalb der Lehrer*innengesamtheit soll aktiv unterstützt werden, indem beispielsweise der Quer­einstieg als Lehrkraft und die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen verbessert wird. Außerdem braucht es berufsbegleitende Qualifizierungsangebote.

Um die Lehrkräfte bei der Verankerung einer menschenrechtsorientierten sowie rassismus- und diskriminierungskritischen Lehr- und Lernkultur zu unterstützen, wollen wir verschiedene Maßnahmen ergreifen. Zum Beispiel wollen wir Lehr- und Lernmaterialien auf rassistische und diskriminierende Inhalte überprüfen, ein Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsmonitoring im Bildungsbereich einrichten, um Barrieren sichtbar zu machen. Wir wollen Angebote zur Sensibilisierung und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte schaffen, Anlaufstellen für Opfer von Rassismus und Diskriminierung in Bildungseinrichtungen einrichten und Angebote zu deren Selbststärkung und -ermächtigung anbieten.

Sowohl bei der Lehrerausbildung als auch bei der beruflichen Weiterbildung stellen wir zudem einen Bedarf an Wissensvermittlung zu Thema geschlechtliche Vielfalt fest, der derzeit nicht befriedigt wird. Im Zuge der von der LINKEN vertretenen Reform der gesamten Lehrerbildung spielen die Themen zunehmender (gelebter) ethnischer kultureller auch sexueller Heterogenität in der Gesellschaft und in der Schülerschaft und ein offener, gegen Diskriminierung, auf Selbststärkung und Akzeptanz gerichteter Umgang damit eine große Rolle. In die Diskussion geeigneter Formen in der Ausbildung und vor allem in der Weiterbildung von Lehrkräften sollte der Diskurs mit Betroffenenorganisationen eine wichtige Rolle spielen. Auch das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt bietet einen Rahmen, in dem solche Inhalte vermittelt werden können.

Zudem möchten wir auf die Beschriebenen Maßnahmen aus dem Landesprogramm und die tiefergehenden Ausführungen dazu in der Frage der Lehrer*innenbildung verweisen.

Wir Freie Demokraten werden uns dafür einsetzen, dass das Thema Diskriminierung angemessen in Aus- und Weiterbildung für Lehrpersonal eine Rolle spielt, um sie für Diskriminierung und für die Vielfalt im Klassenzimmer zu sensibilisieren. Die Entscheidung zur Teilnahme an den Fortbildungen überlassen wir aber weiterhin den Lehrerinnen und Lehrern sowie der Schulleitung. Unser Konzept der „selbstverantwortlichen Schule“ sieht vor, dass Schule selbst entscheiden kann, welche personellen, finanziellen und inhaltlichen Ansätze notwendig sind. Nur vor Ort kann entschieden werden, welche konkreten Weiterbildungsbedarfe aufgrund der schulischen Gegebenheiten, der Schülerstruktur u.ä. vonnöten sind. Bezugnehmend auf die Diversität von Lehrkräften begrüßen wir, wenn sich die Vielfalt der Bevölkerung auch in den Schulen abbildet. Wir Freie Demokraten werden aber nicht in die freie Berufswahl eingreifen. Quoten zur Förderung von Diversität in bestimmten Berufszweigen lehnen wir als Form der positiven Diskriminierung ab.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungsfreie und Vielfalt repräsentierende Lehr- und Lernmittel

Um eine ausgewogene und diskriminierungsfreie Auswahl zu gewährleisten, müssen die Perspektiven und Erfahrungen der von Diskriminierung betroffenen Gruppen berücksichtigt werden.

  1. Wie werden Sie die Mitwirkung von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, bei der Zulassung von Lehrmaterialien sicherstellen?
  2. Wie werden Sie gewährleisten, dass die Perspektiven von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, in den Schulbüchern und Lernmitteln vorhanden sind?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Bei der Auswahl von Schulbücher sowie Lehr- und Lernmaterialien ist auf diskriminierungssensible Darstellungen zu achten. Erstellt werden diese aber nicht von der Landesregierung.

Vielfalt und Diskriminierungsfreiheit ist gerade auch bei den in Schule verwendeten Materialien wichtig. Daher ist das Zulassungs- bzw. Genehmigungsverfahren für Lehr- und Lernmittel sowie Schulbücher so auszugestalten, dass die zukünftig die Perspektive von gesellschaftlichen Gruppen stärker einbezogen ist.

In Anlehnung der Arbeit der Enquetekommission diskutiert DIE LINKE. die an Thüringer Schulen verwendeten die Lehr- und Lernmaterialien rassismus- und diskriminierungskritisch durchgesehen überprüfen lassen. In Zusammenarbeit mit Schulbuchverlagen könnte im Rahmen der Zulassung und Genehmigung von Lehr- und Lernmitteln geprüft werden, ob verwendete Materialien von Rassismus und Diskriminierung betroffene Personengruppen vorurteilsfrei und wertschätzend repräsentieren. Zu untersuchen ist darüber hinaus, inwiefern bestimmte Gruppen überhaupt abgebildet werden. Personen, die von Rassismus und Diskriminierung betroffen sind, Wissenschaftler*innen sowie NGOs könnten an der Überprüfung beteiligt werden. Zudem möchte DIE LINKE. Thüringen das Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt verstetigen. Damit die im Landesprogramm enthaltenen Maßnahmen, auch zu Lehr-, Lern- und Bildungsmaterialien, volle Umsetzung erfahren können, wird das Landesprogramm besser finanziell ausgestattet und die Koordinierungsstelle ausgebaut.

Um Diskriminierungen in Lehrmaterialien zukünftig noch besser vermeiden zu können, wollen wir bei der Zulassung von Lehrmaterialien darauf, dass die Inhalte möglichst diskriminierungsfrei sind. Eine Einbeziehung der oder Antidiskriminierungsbeauftragten bei der Zulassung wollen wir prüfen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gleichwertigkeit aller Körper als Vermittlungsziel der frühkindlichen Erziehung

Der dicke Körper wird in unserer Gesellschaft als defizitär betrachtet und kommuniziert. Dies führt bereits im Kindesalter zu einem geringen Selbstwertgefühl bei dicken Kindern und einer Ablehnung derselben durch ihre Spielkamerad*innen. Mit Einsetzen des sexuellen Interesses reagieren sie aufgrund dieses verinnerlichten Minderwertigkeitsgefühls häufig misstrauisch und ablehnend auf die positive Ansprache ihres dicken Körpers und zeigen Anzeichen von Körperhass.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass in der Kita körperliche Vielfalt respektiert und positiv thematisiert wird?
  2. Werden Sie den Gedanken der Gleichwertigkeit aller Körper als Lernziel in den Lehrplänen verankern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir setzen uns für einen Ausbau von Weiterbildungen für Fachkräfte in Kindertagesstätten mit Blick auf den Umgang mit Rassismus und Diskriminierung ein.

Vielfalt ist ganz normal. Das gilt natürlich auch für die körperliche Vielfalt. Ob groß, klein, dick oder dünn – jeder Mensch ist gleich viel wert und verdient Respekt. Der Respekt vor der körperlichen Vielfalt soll daher im Sinne einer inklusiven und diskriminierungsfreien Bildung konsequenter Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Kontext frühkindlicher und schulischer Bildung werden. Einer Aufnahme des Lernziels „Gleichwertigkeit aller Körper“ in die unterschiedlichen Lehrpläne stehen wir sehr aufgeschlossen gegenüber. Zum respektvollen Umgang mit körperlicher Vielfalt gehört auch die Freiheit von Gewichtsdiskriminierung.

Die Kindertagesstätte hat den Grundsatz der Nichtdiskriminierung und der Antidiskriminierung zu leben und zu vermitteln. Dabei ist es vollkommen egal, ob ein Kind ein anderes wegen Körperfülle, Magerheit, Haarfarbe, Hautfarbe, Art der Bekleidung oder aus irgendeinem anderen Grund diskriminiert – in all diesen Fällen ist eine Intervention und pädagogische Einwirkung wichtig. Ein Lernziel von der Gleichwertigkeit aller Körper gibt es bisher nicht. An dieser Stelle ist aber durchaus die Vermittlung eines positiven Körpergefühls und Körperselbstbildes für alle Kinder im Zusammenhang auch mit gesundheitlicher Grundstandards wie der Wichtigkeit gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung Aufgabe der Kindertagesstätte, wie dies auch im Thüringer Bildungsplan 18 Jahre festgelegt ist. Bisher hat sich DIE LINKE. Thüringen inhaltlich nicht mit Gewichtsdiskriminierung auseinander gesetzt. In unserem Landeswahlprogramm nehmen wir lediglich Bezug auf die negativen gesundheitlichen Folgen, wenn Mädchen von Beginn an mit unrealistischen Körperbildern konfrontiert werden. Daher können wir zu den genannten Fragen keine tiefergehende Stellung beziehen. Bei innerparteilichen Diskussionsprozessen und politischen Entscheidungsfindungen setzt DIE LINKE. Thüringen auf das Expert*innenwissen von Interessenvertretungen, Betroffenen, Aktiven und auf die entsprechenden Communities. Dies wünschen wir uns auch an diesem Punkt, um uns eine Position zu Gewichtsdiskriminierung erarbeiten zu können. Für Anregungen, Hinweise und Expertise sind wir offen und nehmen diese dankbar entgegen.

Ziel guter Arbeit in unseren Kindertageseinrichtungen ist die Kompetenzvermittlung zu einem respektvollen Umgang miteinander. Dazu gehört auch der Respekt vor jedem einzelnen Kind, d.h. auch vor der körperlichen Vielfalt. Verstöße dagegen gehören daher mit den Kindern offen angesprochen. Bisher ist ein Verständnis der Gleichwertigkeit aller Körper nach unserer Auffassung bereits vom Lehrplan als Selbstverständlichkeit erfasst. Wir bauen hier auch wieder auf Sensibilisierung der Pädagoginnen und Pädagogen über entsprechende Fortbildungsprogramme. Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass die Kinder bereits in der KiTa für ein gesundes Körpergefühl sensibilisiert werden sollten, damit sie frühzeitig lernen z.B. auf den Bewegungsdrang des Körpers zu reagieren und ein Bewusstsein für Gesundheit entwickeln.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Geschlechtssensible Bildungsarbeit in Schulen

Die geschlechterspezifische Sozialisation von Mädchen und Jungen wird in der Schule immer wieder reproduziert. So haben Mädchen im Sportunterricht Sportarten zu lernen, die gemeinhin als weiblich belegt gelten. Sie erhalten keine Möglichkeit, in der Schule mit Sportarten in Kontakt zu kommen, die gemeinhin als männlich gelten, wie Boxen oder Ringen.

  1. Werden Sie beim Sportunterricht in Thüringen sicherstellen, dass Mädchen und junge Frauen Zugang zu Sportarten haben, die gemeinhin als ‚männlich’ gelten?
  2. Werden Sie es Jungen ermöglichen, sich in Sportarten auszuprobieren, die häufig als ‚weiblich‘ gelten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Der Sportunterricht ist allgemeinverbindlich für alle Schüler*innen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine geschlechtersensible Bildung ein. Das gilt auch für den Zugang zu Sportarten, beispielsweise im Sportunterricht. Die Einteilung in „männliche“ und „weibliche“ Sportarten halten wir für überholt. Eine Überwindung von solchen geschlechtsstereotypischen Lernsituationen gelingt nur durch eine gute Aus-, Fort- und Weiter­bildung sowie konsequente Schulentwicklung im Sinne von Inklusion und Diskriminierungs­freiheit, die wir unterstützen werden.

So pauschal formuliert ist die Feststellung nicht zutreffend. Ein Teil des Sportunterrichts wird in Thüringen und in anderen Bundesländern sowieso koedukativ unterrichtet. Zudem gibt es schon immer etwa Jungen, die turnen und Mädchen, die Judo ausüben. Zuzustimmen ist, dass der Sportunterricht in der Schule einen Beitrag leisten soll, dass Rollenverständnisse in Bezug auf Sportarten aufgeweicht und durchbrochen werden. Dies kann und soll mit Hilfe der im Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfallt beschriebenen Maßnahmen zum Schulsport ausgebaut werden.

Wir Freie Demokraten stehen für Chancengerechtigkeit und glauben an die Vielfalt der Talente. Wir unterstützen Sportlehrerinnen und Sportlehrer dabei, Kinder und Jugendliche unabhängig vom Geschlecht an verschiedene Sportarten heranzuführen, ohne die individuell unterschiedlichen körperlichen Fähigkeiten zu ignorieren. Dabei sollten alle die Gelegenheit bekommen, sich in möglichst vielen Sportarten auszuprobieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Ausbildungsthema für Lehrer*innen

Lehrende sind oftmals damit konfrontiert, dass ihnen zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt das notwendige Wissen fehlt, da das Thema kein fester Bestandteil ihrer Ausbildung ist.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass Lehrende in ihrer Ausbildung bereits Wissen über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erwerben?
  2. Werden Sie sich für ein Fortbildungsangebot zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt für Lehrende einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen grundsätzliche die Diversität in der Gesellschaftlich. Die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt soll im Sinne einer inklusiven und diskriminierungsfreien Bildung daher selbstverständlicher Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrenden werden. Für entsprechende Fortbildungsangebote setzen wir uns seit Jahren ein und werden dies auch zukünftig tun. Einer entsprechenden Überarbeitung der Lehrpläne stehen wir sehr aufgeschlossen gegenüber.

Angehende Lehrer*innen sollen schon in der ersten Phase ihrer Ausbildung eine klare Haltung und Techniken zur Intervention in Bezug auf diskriminierendes Verhalten erwerben. Ziel ist die bewusste Gestaltung einer positiven Arbeitsatmosphäre und eines guten sozialen Klimas an den Thüringer Schulen. Vielfalt wird dabei als Chance und als Ausgangspunkt für gelungene Unterrichtsgestaltung gesehen. Als Teilbereich dieser Vielfalt finden insbesondere die Querschnittsthemen Geschlecht und Sexualität verstärkt Eingang in die Ausbildung. Schulungen über das TMBJS für Fachleiter*innen und Seminarleiter*innen in Bezug auf ihre Vorbildwirkung in Bezug auf Antidiskriminierung, Akzeptanz und Diversitätsbewusstsein werden laufend angeboten. In der Lehrer_innenausbildung an Hochschulen wird die Fähigkeit zur Selbstreflexion und zum Perspektivwechsel unter den Gesichtspunkten Sexualität und Geschlecht auch im Bereich von LSBTIQ*-Themen erlernt. In der Lehrer_innenausbildung erfolgt eine Sensibilisierung für die soziale Stellung und die Entwicklung des Selbstwertgefühls von Personen mit verschiedenen Identitätskonstruktionen. Im Bereich der Lehrer*nnenfortbildung bietet das ThILLM in Zusammenarbeit mit bereits bestehenden LSBTIQ*-Initiativen und mit sexualpädagogischen Fachkräften sowie ggf. mit der AGETHUR Veranstaltungen für die koordinierenden Beratungslehrer_innen der Staatlichen Schulämter und ggf. weiterer Beratungslehrer_innen und Schulpsycholog_innen an. Möglichst viele Lehrkräfte sollen im Rahmen von Fortbildungen mit LSBTIQ*-Themen in Berührung kommen, sowohl in Fortbildungen speziell zu LSBTIQ*-Themen als auch mit LSBTIQ*-Fragen als Querschnittsthema bei Fortbildungen zu anderen Themenbereichen.

Wir Freie Demokraten vertrauen auf die Kompetenz der Bildungsakteure vor Ort und damit auch denen, die in der Lehrerausbildung tätig sind. Wir unterstützen sie dabei, die oben genannten Aspekte in das Curriculum einzubinden und einen offenen Diskurs mit Betroffenen zu führen. Einem Fortbildungsangebot zu dem Thema steht aus unserer Sicht nichts entgegen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verankerung von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in Lehrplänen

In den Lehrplänen der Sekundarstufe 1 und 2 soll den Lernenden ein selbstbewusstes Erleben mit dem eigenen Körper und ihrer Sexualität vermittelt werden. In deren Praxis wird dieses jedoch auf die heteronormative Entwicklung und Cis-Geschlechtlichkeit beschränkt.

  1. Werden Sie geschlechtliche und sexuelle Vielfalt verpflichtend in den Lehrplänen verankern, so dass sich Kinder in ihren Persönlichkeiten frei entwickeln können und keine Angst vor Diskriminierungen haben müssen?
  2. Wie werden Sie sicherstellen, dass entsprechende Unterrichtsmaterialien zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt für Lehrende in der Sekundarstufe 1 und 2 entwickelt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das muss im Rahmen der Lehrplangestaltung verankert werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen grundsätzliche die Diversität in der Gesellschaftlich. Die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt soll im Sinne einer inklusiven und diskriminierungsfreien Bildung daher selbstverständlicher Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrenden werden. Für entsprechende Fortbildungsangebote setzen wir uns seit Jahren ein und werden dies auch zukünftig tun. Einer entsprechenden Überarbeitung der Lehrpläne stehen wir sehr aufgeschlossen gegenüber.

Wichtiger als Lehrpläne sind für das selbstbewusste Erleben des eigenen Körpers und seiner Sexualität für Heranwachsende vermutlich selbst gemachte Erfahrungen im Alltag. Umso wichtiger ist es, dass die Schule über eine gute Begleitung dieser Prozesse das Wissen über die geschlechtliche und sexuelle Vielfalt mitgibt und Diskriminierung so entgegenwirkt. Obwohl die Lehrpläne solche Vorgaben enthalten, kann doch im Alltag leider keine Diskriminierungsfreiheit festgestellt werden. Hierzu ist ebenso wichtig, dass Lehrkräfte im Umgang mit Heterogenität und Abwehr von Diskriminierung weitergebildet werden. Zudem können über das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt zusätzliche Anstöße für eine positive und produktive Bearbeitung des Themas in die Schule geholt werden. Was die Entwicklung geeigneter Unterrichtsmaterialien angeht, so sollte hierüber zwischen den Betroffenenorganisationen und dem TMBJS ein ergebnisorientierter Dialog geführt werden. Zudem möchte DIE LINKE.Thüringen das Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt verstetigen. Damit die im Landesprogramm enthaltenen Maßnahmen, auch zu Lehr-, Lern- und Bildungsmaterialien, volle Umsetzung erfahren können, wird das Landesprogramm besser finanziell ausgestattet und die Koordinierungsstelle ausgebaut.

Wir Freie Demokraten vertrauen auf die Kompetenz der Bildungsakteure vor Ort. Mit unserem Konzept der „selbstverantwortlichen Schule“ schaffen wir auch im Bereich der Unterrichtsgestaltung Raum für die Einbindung unterschiedlicher Themen. Ebenso, wie wir die tägliche Sportstunde nicht in den Lehrplan schreiben wollen, werden wir auch hier keine Vorschriften zur Behandlung von geschlechtlicher Vielfalt im Unterricht machen. Wir unterstützen aber jegliches Engagement der Schulen, sich diesen Themen zu widmen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Wie werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
  3. Bei der Strafzumessung finden gemäß § 46 Abs. 2 StGB die Beweggründe und die Ziele des Täters Betrachtung. Werden Sie sich für eine Dokumentation und Evaluation der Anwendung dieser Strafzumessungsregel in Prozessverläufen in Thüringen einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir verweisen hierzu auf den Abschlussbericht der Enquetekommission.

Die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft wollen wir fördern, ohne das Prinzip der Bestenauslese zu vernachlässigen. Daher setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darüber hinaus dafür ein, verstärkt in der Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst Module zum Thema Antidiskriminierung anzubieten, wo dies nicht bereits geschieht.

Bei den Thüringer Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwältensteht in den nächsten Jahren eine Pensionierungswelle bevor. Darauf bereiten wir die Justiz vor, indem zum Beispiel durch das neue Thüringer Richter- und Staatsanwälte gesetz die Möglichkeit des früheren Eintritts in den Ruhestand eingeräumt wird. Dadurch werden Stellen frei, die vorzeitig mit jüngerem Personal besetzt werden können. Mit dem Gesetzwerden internationale Standards zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz umgesetzt, indem zum Beispiel das Letztentscheidungsrecht des Justizministers bei Personalentscheidungen weitgehend abgeschafft wird. Die Mitbestimmungsrechte der Richterinnen und Richter und der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden zugleich erweitert. Im Rahmen der Arbeit der Enquetekommission diskutieren wir die Förderung der Kompetenz von Polizei, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, mögliche rassistische Motive von Straftaten zu erkennen, effektiv zu ermitteln und zu ahnden. Außerdem wollen wir vorurteilsmotivierte Straftaten in einer Statistik erfassen und mit den Daten aus der Polizeistatistik zur politisch motivierten Kriminalität (PMK) zu einer Verlaufsstatistik zu verknüpfen. Dazu wollen wir einen verbindlichen Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz zu etablieren und sich auf der Bundesebene mit substantiellen Vorschlägen zur Umsetzung einer Verlaufsstatistik einzubringen. Da bis zur Rahmensetzung zur Einführung einer Verlaufsstatistik durch den Bund bzw. durch Bund-Länder-Arbeitsgruppen noch einige Zeit verstreichen kann, könnte ein kriminologisches Institut mit einer rechtstatsächlichen Untersuchung beauftragt werden, um so auf der Grundlage von § 476 StPO Erkenntnisse über rassistisch motivierte Straftaten zu erlangen. Eine Dokumentation und Evaluation der Anwendung der Strafzumessungsregel in Prozessverläufen in Thüringen werden wir prüfen.

Die Auswahl der Richter erfolgt zunächst durch eine Vorauswahl, die von den erbrachten Punktzahlen in der 1. und 2. Juristischen Staatsprüfung abhängt. Darauf basierend werden die Bewerber zu einem persönlichen Kennenlernen eingeladen, bei dem neben einem fachlichen Gespräch auch die Persönlichkeit des Bewerbers eine große Rolle spielt. Hier kommt es vorrangig darauf an, dass sich der Bewerber fachlich eignet und mit den Arbeitsbelastungen und den Herausforderungen, die mit einer Stelle im Bereich der Justiz einhergehen, umgehen kann. Als Freie Demokraten sind der Auffassung, dass durch dieses transparente und für jeden qualifizierten Bewerber offene Auswahlverfahren eine gesellschaftliche Vielfalt im Hinblick auf die Einstellung von Richtern gewährleistet ist. Dennoch befürworten wir, innerhalb von Aus-, Fort- und Weiterbildungen im öffentlichen Dienst, Anteile mit einer Sensibilisierung für die gesellschaftliche Vielfalt zu erweitern.

Bei der aktuellen Auslastung der Justiz sehen wir momentan keine Kapazität die Anwendung der Strafzumessungsregel zu evaluieren. Wir gehen von einer grundsätzlichen Berücksichtigung bei allen Verfahren aus.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig, insbesondere weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung und Hasskriminalität wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden.

  1. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?
  2. Werden Sie eine unabhängige Polizeivertrauensstelle einrichten, die auch für von Diskriminierung betroffene Polizeibeamt*innen offensteht?
  3. Mit welchen Maßnahmen werden Sie die Diversität in der Personalstruktur der Landespolizei vergrößern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir verweisen hierzu auf den Abschlussbericht der Enquetekommission.

Die Ergänzung der Polizeiaus- und -fortbildung um Diskriminierungsaspekte ist bereits Bestandteil des Maßnahmenkatalogs des Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt und befindet sich in der Umsetzung. Wie bei allen Maßnahmen dieses Landesprogramms werden wir auch diese evaluieren und falls nötig ausbauen.

Mit der Einführung der Polizeivertrauensstelle als niedrigschwellige Ansprechstelle für Bürger*innen wurde ein weiterer Baustein für eine transparentere Polizei gesetzt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die Stelle zu einer institutionell-hierarchisch unabhängigen Polizei-Beschwerdestelle auch für Polizeibeamt*innen weiterentwickeln und ihre Befugnisse erweitern. Konkret soll diese Stelle nicht nur das Beschwerdemanagement übernehmen und hier auf Mediation setzen, sondern im Zweifel auch Ermittlungen gegen Polizist*innen durchführen können. Um eine stärkere Weisungsunabhängigkeit zu gewährleisten, wollen wir die Stelle am Landtag statt wie bisher im Innenministerium ansiedeln. Damit können sich dann auch Polizeibeamt*innen, die von Diskriminierung betroffen sind, an diese Beschwerdestelle wenden. Zudem würde die Möglichkeit bestehen, sich an die LADS zu wenden. Des Weiteren wollen wir das Polizeiaufgabengesetz bürger*innenrechtsfreundlich novellieren und darin Racial Profiling gesetzlich verbieten.

Wir wollen mehr Frauen, queere Personen und mehr Menschen mit Migrationshintergrund für den Polizeidienst gewinnen und damit die Diversität in der Landespolizei vergrößern. Konkrete Maßnahmen dafür sind die Sensibilisierung der Polizei für solche Themen durch Aus- und Fortbildung, um ein diversitätsfreundliches Klima zu schaffen (s.o.), anonymisierte Bewerbungs­verfahren sowie weitere diversity-orientierte Ansätze.

In Anlehnung der Arbeit der Enquetekommission wollen wir das Aus- und Fortbildungsprogramm der Thüringer Polizei hinsichtlich  rassimus- und diskriminierungssensibler Inhalte mit Hilfe einer unabhängige Studie evaluieren und weiterentwickeln und dabei externe Akteure wie Betroffenenselbstorganisationen einbeziehen. Zuletzt hatte die Thüringer Polizei bereits Kooperationsvereinbarungen wie mit dem Institut für Demokratie und Zivilcourage, dem Zentralrat der Sinti und Roma und der  Zentralwohlfahrtsstelle  der  Juden  geschlossen, die auch einen Beitrag zur Diskriminierungssensibilität leisten können. Für eine qualitativ hochwertige Ausbildung auch in den Bereichen Berufsethik und Verfassungsrecht haben wir im Haushalt 2020 haben 10 neue Lehrerstellen für die Thüringer Polizeibildungseinrichtungen geschaffen. Die bisher dem Staatssekretär im Innenministerium unterstellte Polizeivertrauensstelle wollen wir aus dem Ministerium herauslösen, außerhalb und organisatorisch unabhängig aufstellen und gleichermaßen für Bürger*innen und Polizist*innen öffnen. Zudem muss diese mit weiteren Befugnissen wie Befragungs- und Akteneinsichtsrechten ausgestattet werden. Für mehr Diversität in der Personalstruktur haben für den Haushalt 2020 insgesamt 51.500€ beschlossen, um damit eine Werbekampagne für Menschen mit Migrationshintergrund für den Polizeiberuf in Thüringen durchzuführen. Wir können uns zudem vorstellen, das Einstellungsverfahren zu überprüfen, gezielt in migrantischen Communitys zu werben, in Werbematerialien auch Polizist*innen mit Migrationshintergrund vorzustellen sowie diese Werbematerialien mehrsprachig zu fassen oder in Stellenanzeigen und Berufsbeschreibungen den Hinweis einzuführen, dass Bewerber mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht sind.

Diskriminierungssensibilität ist eine wichtige Kompetenz, die jeder Polizeibeamte in Thüringen spätestens in der Ausbildung erlangen sollte. In Zusammenhang mit einer generellen Sensibilität für die Probleme anderer Menschen muss eine Sensibilität für Diskriminierungen daher bei Aus- und Weiterbildungen verankert sein. Es bedarf weiterhin in der Polizei einer Feedbackkultur sowie einer Bereitschaft, Fehler zu benennen und aufzuarbeiten. Eine unabhängige Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten ist unserer Meinung nach sinnvoll.

Diversität in der Personalstruktur der Thüringer Polizei werden wir ohne Quoten oder Vorgaben, sondern mit dem Abbau sichtbarer und unsichtbarer Barrieren erreichen. So sind zum Beispiel Kriterien, wie die Mindestgröße für den Polizeidienst zu hinterfragen. Beim Auswahlprozess sollten alle die gleichen Chancen haben. Insbesondere im Bereich der Polizisten mit Migrationshintergrund sehen wir dabei Verbesserungspotenzial.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Geschlechtliche Vielfalt in der Aus- und Weiterbildung von medizinischen Fachkräften

Im Umgang in der gesundheitlichen Versorgung von Trans*- und Inter*personen ist zu beklagen, dass auf die spezifischen Bedürfnisse und Bedarfe nicht adäquat eingegangen wird. In den Curricula zur Aus- und Fortbildung von medizinischen Fachkräften sind Lehrinhalte zum Thema Trans*- und Intergeschlechtlichkeit oder geschlechtliche Vielfalt und chronische Erkrankungen nicht enthalten.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um hier auf eine Bewusstseinsbildung hinzuwirken?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Trans*Menschen dürfen nicht weiter pathologisiert werden. Vielmehr muss ihre Gesundheits­versorgung auch in Deutschland besser gesichert werden. Dazu gehört auch die umfassende Einführung und das Wissen um die spezifischen Bedürfnisse von Trans* und Inter*personen in den Aus- und Fortbildungen der medizinischen Fachkräfte.

Das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt enthält viele Maßnahmen, welche die Bewusstseinsbildung in der Medizin und Pflege betreffen. Da wir zur Umsetzung und Verstetigung des Landesprogramms stehen, können wir uns den Maßnahmen anschließen.

So unterstützen wir mit Blick auf die Fragestellung im Besonderen, dass Ärzt*innen, Therapeut*innen, Fachkräfte der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege und sonstige Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen einschließlich der Gesundheitsämter für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie die Belange von LSBTIQ*-Personen durch Fort- und Weiterbildung sowie in der Ausbildung sensibilisiert werden.

Wir wollen entsprechende Kompetenzen bzw. eine Sensibilisierung dafür in die Curricula zur Aus- und Fortbildung von medizinischen Fachkräften einbauen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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