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Zwangsoffenbarungsverbot für trans* und inter* Menschen

Das heutige Transsexuellengesetz enthält in § 5 zwar ein Offenbarungsverbot, aber in der Praxis geht dies oft nicht weit genug bzw. hat eine große Rechtsunsicherheit produziert. Die amtliche Namensänderung ist kostspielig und langwierig, da sie zwei Begutachtungen erfordert. Trans* Personen werden daher immer wieder mit ihrem alten Namen und einem falschen Pronomen konfrontiert: Manchmal wird ihnen der Gebrauch ihres selbst gewählten Vornamens verwehrt, manchmal technisch unmöglich gemacht, wenn beispielsweise Online-Systeme nicht die notwendige Flexibilität aufweisen. Dies führt dazu, dass trans* Menschen doch gezwungen sind, ihren Trans*-Hintergrund zu offenbaren.

  1. Wie werden Sie den Schutz der Privatsphäre von trans* Personen auf Landesebene gewährleisten?
  2. Werden sie intergeschlechtliche Menschen mit vergleichbaren Maßnahmen ebenfalls vor ungewollter Offenbarung schützen?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das betrifft die Zuständigkeit des Bundes.

Auf Initiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Thüringer Landtag im Juli 2019 die Änderung des Landeswahlgesetzes dahingehend beschlossen, dass ab der Landtagswahl 2024 die Parteien und Wählergemeinschaften verpflichtet werden, ihre Wahllisten abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Menschen, die im Personenstandsregister mit „divers“ eingetragen sind, können unabhängig von der Reihenfolge der Listenplätze kandidieren. Nach der diversen Person soll eine Frau kandidieren, wenn auf dem Listenplatz vor der diversen Person ein Mann steht, bzw. umgekehrt. Aus dieser Formulierung ergibt sich, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts sehr ernst nehmen und Menschen nicht zur Offenbarung ihres „Geschlechts“ zwingen wollen. Das geltende Transsexuellengesetz ist für betroffene Menschen unzureichend, so dass es ggf. im Wege der Bundesratsinitiative zu ändern ist.

DIE LINKE.Thüringen möchte das Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt verstetigen. Damit die im Landesprogramm enthaltenen Maßnahmen volle Umsetzung erfahren können, wird das Landesprogramm besser finanziell ausgestattet und die Koordinierungsstelle ausgebaut. Dies umfasst auch die Maßnahme einer Bundesratsinitiative zur Abschaffung bzw. Reform des Transsexuellengesetzes (TSG) und den Prüfauftrag zur Überarbeitung und Weiterentwicklung der Webauftritte und Formulare der Thüringer Landesministerien und Landesbehörden für geschlechtsneutrale Formulierungen.

Außerdem beinhaltet unser Programm zur Landtagswahl, dass wir uns für eine geschlechtsneutrale Sprache bzw. für eine die Vielfalt der Geschlechter widerspiegelnde Sprache in der öffentlichen Verwaltung ein. Dies umfasst beispielsweise auch die technische Umsetzung von Auswahlmöglichkeiten, die der Vielfalt der Geschlechter entsprechen.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass § 5 des Transsexuellengesetzes vollständigen Schutz vor einem Offenbarungszwang bietet. Technische Systeme müssen entsprechend aktualisiert werden. Gerade die Verwaltung muss hierbei mit positivem Beispiel vorangehen. Wir wollen weiterhin erreichen, dass das Geschlecht in Zukunft so selten wie möglich überhaupt erfasst wird. Bestehende Unterstützungsangebote wollen wir stärken. Wir werden im Rahmen der Digitalisierung der Landesverwaltung dafür sorgen, dass die oben angebrachten Bedenken berücksichtigt werden. Bezüglich der Entwicklung von Plattformen privater Akteure vertrauen wir auf das Selbstverständnis und das Engagement der Betroffenen, sich mit den entsprechenden Akteuren zu verständigen.“

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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