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Gesichertes Niederlassungsrecht für EU-Bürger*innen

Pol*innen erfahren immer wieder Diskriminierungen seitens deutscher Behörden. Ihnen wird beispielsweise die Wohnanmeldung in Thüringen verweigert, obwohl sie als EU-Bürger*innen das Recht haben, sich nach Erfüllung der grundlegenden Anforderungen in einem beliebigen EU-Land aufzuhalten. Dadurch wird ihnen der betreffende Zeitraum nicht für die erforderliche fünfjährige Aufenthaltsdauer in Deutschland angerechnet, die für den Erwerb der vollen Rechte auf Ansprüche nach SGB II und SGB XII erforderlich ist. Infolgedessen arbeiten sie häufig ohne amtliche Registrierung oder als entsandte Arbeitnehmer*innen und haben somit eine schlechtere soziale Absicherung und Arbeitssituation.

Werden Sie diese Fälle einer Verweigerung der Registrierung untersuchen? Wie werden Sie sicherstellen, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das liegt in der Verantwortung der Ausländerbehörden der kommunalen Gebietskörperschaften. Im Rahmen von Weiterbildung des Landesverwaltungsamt werden diese regelmäßig über die gültige Rechtslage informiert. Wir wünschen uns, dass es dazu eine möglichst einheitlich Praxis, um Sicherheit für die Betroffenen zu haben. Die Umsetzung obliegt aber den Kommunen.

Ein Leben ohne jegliche soziale Absicherung trifft die Schwächsten am stärksten und hat soziale Verelendung, Schutzlosigkeit und prekärste Lebensverhältnisse zur Folge. Das darf nicht sein.

EU-Bürger*innen müssen sich für Aufenthalte von über drei Monaten bei den zuständigen Behörden anmelden. Sollten uns Vorgänge bekannt werden, dass dies EU-Bürger*innen (und hier ist das Herkunftsland zweitrangig) verwehrt wurde, werden wir uns selbstverständlich dafür einsetzen, diese Vorgänge zu prüfen und dem Ergebnis entsprechende Schritte zur Abwendung dieser Praktiken fordern.

Wir bedauern es sehr, dass solche Vorfälle vorkommen und verurteilen jedes diskriminierendes Handeln.

Wir möchten an dieser Stelle auf die Maßnahmen zu Antidiskriminierung im ersten Abschnitt und die Sensibilisierung der öffentlichen Verwaltung verweisen.

Zudem wollen wir das aktive und passive Wahlrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger auf kommunaler Ebene einführen. Ziel ist es eine Beteiligung an den Kommunalwahlen zu ermöglichen, sofern der Lebensmittelpunkt seit 5 Jahren in Thüringen liegt.

Ja. Insbesondere innerhalb der Europäischen Union darf es derartige Diskriminierungen nicht geben. Wir werden diese Vorfälle daher untersuchen und bei Bestätigung entsprechende Maßnahmen auf den Weg bringen, damit EU-Recht konsequent angewandt wird.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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