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Prostituiertenschutzgesetz sinnvoll anwenden

Seit in Kraft treten des Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde die Aufgabe der Registrierung, also die Anmeldung, Beratung und Erlaubnis, von Prostituierten übergangsweise in die Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes gelegt. Seit Einführung des ProstSchG wurden viele der Sexarbeiter*innen in die Illegalität gedrängt, da die Regelungen des Gesetzes an der Lebenswirklichkeit der Sexarbeiter*innen vorbeigehen. Dazu gehört auch, dass Registrierung und Gesundheitsberatung ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen, eine Sprachmittlung ist nicht vorgesehen.

  1. Wie werden Sie der Stigmatisierung und Illegalisierung von Sexarbeiter*innen entgegenwirken?
  2. Die bisherigen Regelungen zur Umsetzung des Gesetzes sind übergangsweise. Wann werden Sie die aktuellen Verfahrensweisen überarbeiten? Oder werden Sie sich zur Abschaffung des Gesetzes positionieren?
  3. Wie werden Sie dafür sorgen, dass Ansprechpartner*innen zur Registrierung und der Gesundheitsberatung entsprechend der Bedarfe der Sexarbeiter*innen sensibilisiert sind? Werden Sie dafür sorgen, dass eine Sprachmittlung an Registrierung und Gesundheitsberatung angebunden wird?
  4. Werden Sie sich für die Einrichtung einer sogenannten „Hurenberatung“ (psychosoziale Beratungsstelle) einsetzen?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Prostitutionsschutzgesetz muss darauf hin evaluiert werden, ob es tatsächlich dem Schutz der Frauen oder lediglich ihrer Kontrolle dient. Letzteres ist aus unserer Sicht nicht legitim. Es braucht Beratungsangebote für Prostituierte.

Das Gesetz ist ein Bundesgesetz, ein Erlass spezieller landesrechtlicher Ausführungsvorschriften ist in Thüringen derzeit in Arbeit. Wir fordern: Das Recht der Sexarbeiter*innen auf sexuelle Selbstbestimmungsrecht muss gestärkt und verträgliche Arbeitsbedingungen müssen geschaf­fen werden! Wir unterstützen die Forderung von Terre des femmes, dass die Anmeldung von Prostituierten in Thüringen gebührenfrei möglich ist. Wir wollen, dass dieses Gesetz eine wirkliche Verbesserung für Sexarbeiter*innen darstellt.

Die Sprachmittlung wird durch das Programm des Migrationsministeriums abgesichert, das soll auch über diese Legislaturperiode hinaus abgesichert sein. Und wir fordern eine strukturierte und landesweite Behördenstruktur, mit entsprechend geschultem Personal und Themenwissen. Zu begrüßen ist – ein entsprechender Bedarf vorausgesetzt – die Einrichtung einer Huren­beratung bzw. die entsprechende Schulung der Fachkräfte in den Frauen- und Lesben-Beratungsstellen.

Die Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag hat die Ausführung des ProstSchG in Thüringen auf dem parlamentarischen Weg in Ausschusssitzungen und Kleinen Anfragen thematisiert. Wir teilen die Kritik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag am bestehenden Gesetz. Bei der Umsetzung des ProstSchG in Thüringen ist uns die Gebührenfreiheit für Prostituierte und Sexarbeiter*innen bei Anmeldung und Beratung wichtig ebenso wie die angemessene Beratung und Registrierung ohne Sprachbarriere. Dolmetsching erfolgte in der bisherigen Praxis unserer Kenntnis nach über das Projekt SprIntpool sowie eine online Sprachmittler-Software.

Wir setzen uns für eine Fachberatungsstelle für Sexarbeiterinnen und -arbeiter und Betroffene von Zwangsprostitution ein, um sie zu schützen und zu stärken.  Wir wählen damit bewusst einen Weg, der auf die Selbstbestimmung von Sexarbeiterinnen und -arbeitern setzt.

Wir Freie Demokraten wollen Behörden, die es einfach haben und es den Menschen einfach machen. Wir wollen Bürokratie abbauen und lebensferne Verordnungen abschaffen. Statt mehr Verbote wollen wir mehr Vertrauen, Freiheit und Eigeninitiative. Prostituierte sollen in Thüringen sicher leben und arbeiten können. Es sollte ihnen aber freigestellt werden, welche Informations- und Beratungsleistungen sie in Anspruch nehmen wollen. Gerade Frauen, die unternehmerisch in der Prostitution tätig sind, müssen nicht an die Hand genommen werden. Kriminialität wird nicht durch bürokratische Drangsalierung bekämpft, sondern durch eine gut ausgestattete Polizei und Justiz, die gerade in den entsprechend frequentierten Regionen besonders für das Thema sensibilisiert ist.

Auch psychosoziale Beratungsleistungen müssen für Prostituierte anonym und barrierefrei zugänglich sein. Dafür zählt für uns auch entsprechende Sprachmittlung und eine Sensibilisierung der beratenden Akteure.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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