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Förderung eines diskriminierungssensiblen und vielfaltbewussten Kulturbetriebs

Kulturelle Einrichtungen haben die Möglichkeit, auf künstlerische und informative Weise gesellschaftliche Missstände und Diskriminierungen zu thematisieren. Gleichzeitig werden auch innerhalb des Kulturbetriebs diskriminierende Praxen reproduziert. Dazu gehört etwa, dass Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen in Filmen, auf Bühnen oder in Museen personell wie thematisch unterrepräsentiert sind und /oder Zugangsmöglichkeiten fehlen.

  1. Werden Sie Fördermittel für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen?
  2. Wie werden Sie fördern, dass Kulturinstitutionen marginalisierte Bevölkerungsgruppen in ihrer Personalstruktur angemessen abbilden, ihre Perspektiven in den Angeboten und Inhalten repräsentieren und gruppenspezifische Zugangsbarrieren abbauen?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das findet in der Kultur und Kunst bereits statt.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich dafür einsetzen, Fördermittel für Kulturbeiträge bereitzustellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen. Kunst und Kultur bringen Menschen zusammen, stärken den demokratischen Diskurs, stiften Identität und können die Angst vor der Globalisierung mindern. Sie sind keine Dekoration, sondern gehören ins Zentrum der Gesellschaft. Kunst und Kultur bilden den Resonanzraum für unser politisches und gesellschaftliches Denken und Handeln. Die Freiheit der Kunst ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht verhandelbar. Wir wollen darüber hinaus den Blick für die europäische, insbesondere die deutsche Kolonialgeschichte schärfen. Hierzu zählt für uns GRÜNE auch die Förderung von künstlerischen und nichtkünstlerischen Projekten zur Zeitgeschichte.

Kulturförderung muss für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fair, nachhaltig, dezentral, gendergerecht, partizipativ und barrierefrei sein und eine Gesellschaft der Vielen im Blick haben. Entscheidungsstrukturen – sei es in der Landesverwaltung, in Stiftungen oder Jurys – wollen wir gendergerecht besetzen. Kulturvereine sollen in Zukunft bei der Beantragung von Landes- und Bundesfördermitteln kompetenter beraten und unterstützt werden. Förderausschreibungen sollten niedrigschwellig und möglichst zweisprachig zugänglich sein.

Wir begrüßen die inklusiven Angebote im Bereich der Sozio- und Breitenkultur und auch der freien Szene und für den Bereich der kulturellen Bildung. Beim Blick auf die Theater festzustellen ist, dass sich die Theaterbetriebe sehr wohl inklusive und vielschichtig im Personal abbilden. Trotzdem möchten wir die Diversitätsansätze im Kulturbereich erhören.  Die wachsende Vielfalt in der Gesellschaft muss uns dazu anhalten, ein Konzept für Diversität im Kulturbereich zu entwickeln. Dazu werden wir Diversitäts- und Gleichstellungspläne auf den Weg bringen – mit konkreten Maßnahmen in den Bereichen Personal, Programm, Publikum und Zugänge.

 

Ja, wir werden Fördermittel auch für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen. Schwächen der Gesellschaft aufzuzeigen ist ureigenste Aufgabe von Kultur und wird genau aus diesen Gründen finanziell gefördert.

Welche Bevölkerungsgruppen sich in der Personalstruktur von Kulturinstitutionen wiederfinden, obliegt den jeweiligen Institutionen und ihren Personalakteuren. Für Kultureinrichtungen, die vom Land Thüringen als Arbeitsgeberin geführt werden, gelten die gleichen Antidiskriminierungsvorgaben wie für alle anderen Verwaltungseinrichtungen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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