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Geschlechtliche Vielfalt in der Aus- und Weiterbildung von medizinischen Fachkräften

Im Umgang in der gesundheitlichen Versorgung von Trans*- und Inter*personen ist zu beklagen, dass auf die spezifischen Bedürfnisse und Bedarfe nicht adäquat eingegangen wird. In den Curricula zur Aus- und Fortbildung von medizinischen Fachkräften sind Lehrinhalte zum Thema Trans*- und Intergeschlechtlichkeit oder geschlechtliche Vielfalt und chronische Erkrankungen nicht enthalten.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um hier auf eine Bewusstseinsbildung hinzuwirken?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Trans*Menschen dürfen nicht weiter pathologisiert werden. Vielmehr muss ihre Gesundheits­versorgung auch in Deutschland besser gesichert werden. Dazu gehört auch die umfassende Einführung und das Wissen um die spezifischen Bedürfnisse von Trans* und Inter*personen in den Aus- und Fortbildungen der medizinischen Fachkräfte.

Das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt enthält viele Maßnahmen, welche die Bewusstseinsbildung in der Medizin und Pflege betreffen. Da wir zur Umsetzung und Verstetigung des Landesprogramms stehen, können wir uns den Maßnahmen anschließen.

So unterstützen wir mit Blick auf die Fragestellung im Besonderen, dass Ärzt*innen, Therapeut*innen, Fachkräfte der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege und sonstige Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen einschließlich der Gesundheitsämter für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie die Belange von LSBTIQ*-Personen durch Fort- und Weiterbildung sowie in der Ausbildung sensibilisiert werden.

Wir wollen entsprechende Kompetenzen bzw. eine Sensibilisierung dafür in die Curricula zur Aus- und Fortbildung von medizinischen Fachkräften einbauen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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