Viele in der DDR geschiedene Frauen kämpfen seit der Wiedervereinigung für eine Anerkennung ihrer Leistungen und leben am Existenzminimum. Die Einrichtung eines Gerechtigkeitsfonds wäre für viele von ihnen eine spürbare Verbesserung.
- Wie sieht Ihre Partei die Problematik der in der DDR-Geschiedenen?
- Werden Sie einen solchen Gerechtigkeitsfond für Thüringen einrichten?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Ja. Dafür setzt sich die SPD bereits seit vielen Jahren ein. |
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Eine Regelung zugunsten der Frauen, die vor 1992 im Osten geschieden wurden, ist überfällig. Mit Blick auf das fortgeschrittene Alter der Betroffenen sind weitere Verzögerungen nicht hinnehmbar. Wir unterstützen die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag, dass für diese Frauen schnellstmöglich eine Regelung in Anlehnung an den Versorgungsausgleich eingeführt wird. |
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Wir unterstützen die Forderungen der Rentenpolitik der Partei DIE LINKE auf Bundesebene. Eine Landesregierung hat auf diesem Gebiet nur geringe Einflussmöglichkeiten. DIE LINKE. Thüringen und Bodo Ramelow als Ministerpräsident, haben gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern unsere Möglichkeiten genutzt und uns im Bundesrat eingesetzt für eine angemessene Rente für in der DDR geschiedene Frauen. DIE LINKE. Thüringen und die Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag haben sich stets für die Interessen und Anliegen dieser Frauen stark gemacht und gemeinsam mit ihnen versucht den Druck auf die Bundespolitik zu erhöhen und die Ungerechtigkeit zu beenden. Wir sehen hier die Bundespolitik eindeutig in der Verantwortung. |
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Die in der DDR geschiedenen Frauen sind eine von mehreren Gruppen, welche in Ihrer Altersvorsorge benachteiligt werden. Das Land Thüringen übernimmt in seinem Haushalt bereits unterschiedliche Ausgleichszahlungen. Dabei ist die Bundesebene Verantwortlich für den Bereich der Rente und deren Bestimmungen. Aus diesen Grund ist es wenig zielführend, einen landeseigenen Fond einzurichten, da andere Bundesländer mit derselben Problematik konfrontiert sind. Nur die Übernahme der Problematik durch den Bund und eine Einbeziehung in die individuelle Berechnung der Rente stellt hierbei eine nachhaltige Lösung dar. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Sensibilität für Problemlage | ||||||
Konkretion der Maßnahme | ||||||
Effektivität der Maßnahme | ||||||
Bewertung insgesamt |