Einführung von Verwaltungspauschalen für Frauenzentren und -häuser

Während Jugend- und Kulturprojekten Verwaltungspauschalen gezahlt werden, müssen Frauenzentren und -häuser die Verwendung öffentlicher Mittel exakt und professionell nachweisen und werden vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMSFG) professionellen Tiefenprüfungen unterzogen.

  1. Wie bewerten Sie, dass Frauen*projekten professionelle Fach- und Verwaltungsarbeit abverlangt wirdd, aber der Verwaltungsanteil in der Finanzierung gänzlich unberücksichtigt bleibt?
  2. Werden Sie für Frauenzentren und -häuser analog zu Jugend- und Kulturprojekten Verwaltungspauschalen einführen?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Da die Arbeit der Frauenzentren über die Handlungsfelder des LSZ über die Landkreise und kreisfreien Städte gefördert wird, sind die einzelnen Richtlinien Fördergrundlage.

Im kommenden Haushalt für das Jahr 2020 ist für die Arbeit der Frauenhäuser eine höhere Summe als in den vergangenen Jahren eingestellt. Die Richtlinien müssen überarbeitet werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN würden es sehr begrüßen, wenn sowohl Frauenzentren als auch Frauenhäuser über eine Pauschale für Verwaltungsarbeit gefördert würden.

Wir möchten frauenpolitische Initiativen und Frauenprojekte in ihrer Arbeit unterstützen und sehen sie als gleichwertige Akteur*innen der Sozialpolitik. Wir lehnen daher eine Schlechterstellung ab.

Wir streben an die bestehende Fördersystematik zu überarbeiten und gänzlich in die Finanzierungsstruktur des Landes zu überführen. Hierbei kann auch die Problematik der Finanzierung des Verwaltungsanteils eine Rolle spielen sowie die Einführung von Verwaltungspauschalen.

Für die Beantragung, Bewilligung und Nachweisprüfung von Fördermitteln beim Land Thüringen müssen die bürokratischen Hemmnisse abgebaut werden. Für öffentliche Einrichtungen wie für private Firmen bzw. gemeinnützige Träger muss der bislang notwendige hohe Verwaltungsaufwand gesenkt werden, um die Effizienz des Fördermitteleinsatzes zu steigern. Diesen Grundsatz werden wir bei der weiteren Entwicklung von Fördermittelrichtlinien berücksichtigen und dafür sorgen, dass Aufwand und Nutzen der zugehören Dokumentation im Rahmen bleibt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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