Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Werden Sie Schritte ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: In unserer Regierungsverantwortung hat die hessische Justiz immer aktiv im Sinne der Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt alle Menschen unabhängig von Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung ausdrücklich aufgefordert, sich für den Richterdienst zu bewerben. Neben der Befähigung und dem Vorliegen der vorgegebenen Voraussetzungen für das Richteramt, wird jeweils auch die soziale Kompetenz der Bewerberinnen und Bewerber überprüft. Jede einzelne Einstellungsentscheidung wird durch den Richterwahlausschuss vorgenommen. Das Gremium ist breit zusammengesetzt, sodass diskriminierende Tendenzen ausgeschlossen sind. Aufgrund der vielfältigen und komplexen Rechtsgebiete ist es systemimmanent, dass Richterinnen und Richter sich in ihrem jeweiligen Fachgebiet stärker fortbilden, als in anderen. Daraus den allgemeinen Vorwurf – von dem aus der Fragestellung auch nicht klar ist, in welchem Zusammenhang erhoben wurde – abzuleiten, unsere hessischen Richterinnen und Richter würden „als Gruppe“ „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“, können wir daher nicht nachvollziehen. Aus unserer Sicht versieht die hessische Justiz – hier schließen wir ausdrückliche andere Berufsgruppen wie bspw. Rechtspfleger, Amtsanwälte usw. mit ein – ihre Tätigkeit sehr verantwortungsbewusst und mit großem Engagement.

Zu Frage 2: Aufgrund des Umfangs der Ausbildung mit dem Ziel der Befähigung als Richterin oder Richter tätig sein zu können, gibt der Gesetzgeber nur einen gewissen Rahmen vor, der zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Befähigung für dieses Amt erforderlich ist. In der Fort- und Weiterbildung gibt es Angebote zu denen von Ihnen genannten Themenbereichen. Da die richterliche Unabhängigkeit – auch vor dem Hintergrund unserer Geschichte – einen ganz besonderen Stellenwert einnimmt, können die Fort- und Weiterbildungsangebote zu einem gewissen Teil nur freiwilliger Natur sein.

Wir streben eine Verbesserung der Fort- und Weiterbildung von Juristinnen und Juristen im Bereich Opferschutz an. Die SPD-Fraktion ist zu dieser Forderung bereits parlamentarisch tätig geworden Die Initiative wurde allerdings von schwarz-grün abgelehnt.

Wir setzen wir uns dafür ein, die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst durch Module der Antidiskriminierung zu verstärken, wo nicht bereits geschehen.

Die Vielfalt der Gesellschaft bildet sich in juristischen Berufen nicht ab. Juristinnen und Juristen sind eine relativ homogene Gruppe, zum Beispiel in Bezug auf die (soziale) Herkunft. Das Auseinanderfallen von gesellschaftlicher Vielfalt und unter Juristinnen und Juristen gegebener und sichtbarer Vielfalt ist problematisch. Studien zeigen, dass Verfahrensbeteiligte der Justiz mehr vertrauen, wenn sie „ihre Gruppe“ auch in der Justiz repräsentiert sehen, vor allem in Positionen mit Entscheidungsgewalt. Die Diskrepanz zwischen der Vielfalt der Gesellschaft und derjenigen in juristischen Institutionen muss aufgelöst werden. Auch die Richterschaft selbst anerkennt inzwischen die Bedeutung von Diversity-Kompetenz und den damit verbundenen dringenden Fortbildungsbedarf. So forderten der Deutsche Richterbund und die Neue Richtervereinigung gemeinsam mit dem Bundesverband der Übersetzer und Dolmetscher, dem Deutschen Anwaltverein und dem Deutschen Juristinnenbund, in der Bad Boller Erklärung zur interkulturellen Kompetenz in der deutschen Justiz, Diversity-Management in die Personalentwicklungsgrundsätze der Justiz aufzunehmen und interkulturelle Kompetenz verpflichtend in die juristische Aus- und Fortbildung einzubinden.

Die Auswahl von Richterinnen und Richtern in Hessen erfolgt zunächst durch eine Vorauswahl, die von den erbrachten Punktzahlen in der 1. und 2. Juristischen Staatsprüfung abhängt. Darauf basierend werden Bewerberinnen und Bewerber zu einem persönlichen Kennenlernen eingeladen, bei dem neben einem fachlichen Gespräch auch die Persönlichkeit der Bewerberin oder des Bewerbers eine große Rolle spielt. Hier kommt es vorrangig darauf an, dass sich die Bewerberin oder der Bewerber fachlich eignet und mit den Arbeitsbelastungen und den Herausforderungen, die mit einer Stelle im Bereich der Justiz einhergehen, umgehen können. Wir sind der Auffassung, dass durch dieses transparente und für jeden qualifizierten Bewerber offene Auswahlverfahren eine gesellschaftliche Vielfalt im Hinblick auf die Einstellung von Richterinnen und Richtern beim Land Hessen gewährleistet ist.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig insbesondere, weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten leisten hervorragende Arbeit und sind sich ihrer Verantwortung insbesondere auch im Umgang mit sehr unterschiedlichen Menschen im Rahmen ihrer Arbeit bewusst. Leitbild und verbindliches Ziel ist es, dass sich die Angehörigen der hessischen Polizei keiner Stigmatisierung, Kategorisierung oder pauschalen Bezeichnung von Menschen bedienen und keine Ersatzbezeichnungen oder Begriffe, die tatsächlich oder subjektiv geeignet sind, einen Menschen, eine Ethnie, eine Volkszugehörigkeit oder eine Minderheit zu diskriminieren, zu stigmatisieren oder abzuqualifizieren, verwenden. Welchen Stellenwert diese Zielsetzung für uns hat, zeigen die Vielzahl der Angebote und Schulungen, die in diesem Bereich unter der CDU-geführten Landesregierung in Hessen stattfinden. Ein diskriminierungsfreier Umgang innerhalb der Polizei und im Umgang der Polizei mit den Bürgerinnen und Bürger in Hessen ist ein selbstverständliches Kernanliegen der CDU.

In diesem Sinne wird das Thema Schutz von Minderheiten bspw. in der polizeilichen Fortbildung an der Polizeiakademie Hessen (HPA) u.a. in den Seminaren des Fachbereichs Einsatzmanagement /Recht umfassend thematisiert. Hierbei wird auch das Thema „Schutz vor der Verwendung diskriminierender Minderheitenkennzeichnungen durch Beschäftigte von Polizeibehörden“ intensiv erörtert. Im Fachbereich Führungsmanagement/Personalentwicklung werden zudem spezielle Seminare zum Themenfeld „Interkulturelle Kompetenz“ angeboten. Fester Bestandteil dieser Veranstaltungen sind Lehrgespräche und Diskussionen über Stereotype, Vorurteile, „racial profiling“ und den sogenannten „labeling approach“ bzw. Stigmatisierung. Ziel ist die Sensibilisierung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Begriffe, um damit zusammenhängende psychologische Dynamiken, Verhaltensweisen und letztlich auch die Risiken für ein professionelles und ethisch korrektes Polizeihandeln bewusst zu machen. Das zugehörige Konzept sieht darüber hinaus die Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und sukzessive die dezentralisierte Vermittlung der Inhalte bei den Behörden vor. Außerdem haben sich alle Polizeibehörden Hessens zur Ausbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für das Thema „Interkulturelle Kompetenz“ entschieden, im Rahmen der kriminalpolizeilichen Spezialfortbildung besitzt die Thematik „Interkulturelle Kompetenz“ einen hohen Stellenwert und wird in verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen – auch unter Einsatz von Fremdreferentinnen und Fremdreferenten aus unterschiedlichen Kulturkreisen – im Kontext der jeweiligen Fachspezifik behandelt (z. B. in den Seminaren Urkundendelikte, Jugendsachbearbeitung, Häusliche Gewalt oder Kriminalpolizeiliche Kompetenz).

Das von uns geplante hessische Landesantidiskriminierungsgesetz wird alle staatlichen Institutionen zu diskriminierungsfreiem Handeln verpflichten, auch die Polizei. Das Gesetz wird auch entsprechende Regelungen in Bezug auf die Aus- und Fortbildung im Themenfeld Antidiskriminierung vorsehen.

Wie bereits beschrieben, setzen wir uns dafür ein, die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst durch Module der Antidiskriminierung zu ergänzen, wo es nicht bereits geschehen ist.

Ja, denn zum Beispiel im NSU-Komplex, in der Debatte über sogenanntes “Racial Profiling” und in der allgemeinen Berichterstattung wurden und werden immer wieder diskriminierende Strukturen und Fälle deutlich, denen mit folgenden Maßnahmen begegnet werden muss:
– Interkulturelle und soziale Kompetenz müssen im Aus- und Weiterbildungskonzept der Polizei fest verankert werden.
– Anlasslose Personenkontrollen dürfen nicht allein aufgrund äußerer Erscheinungsmerkmale durchgeführt werden („Racial Profiling“).
– Es bedarf einer ständigen Bereitschaft, Fehler im Dienst und in Dienststrukturen zu benennen und ihnen zu begegnen („Fehlerkultur“).
– Es bedarf einer unabhängigen Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten der Polizei und unabhängige Verfahren.
– Es bedarf eines Whistle-Blower Schutzes für Polizeikräfte, damit Missstände ohne Nachteile der Person gemeldet werden können.
– Es müssen Menschen unterschiedlicher Herkunft für alle Ebenen des Polizeidienstes gewonnen werden.

Wir Freie Demokraten sind der Überzeugung, dass diese Grundsätze des freiheitlichen und toleranten Zusammenlebens im Rahmen der Aus- und Weiterbildung vermittelt werden müssen, es jedoch nicht zwingend neuer Module bedarf.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Racial / Ethnic Profiling

„Racial / Ethnic Profiling“ steht für die Verdächtigung und Verfolgung von Menschen aufgrund sogenannter herkunftsbasierter Personenprofile durch die Polizei. Es beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen, wie phänotypische Merkmale, tatsächliche oder angenommene ethnische oder religiöse Zugehörigkeit, Herkunft und Sprache, als Grundlage für Identitätskontrollen und Durchsuchungen ohne konkreten Verdachtsmoment. Diese polizeiliche Maßnahme ist nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar und durch verschiedene internationale Rechtsnormen geächtet. Dennoch findet es immer wieder in der Öffentlichkeit statt, verletzt die Würde der Betroffenen und bestätigt rassistische Einstellungen in der Bevölkerung.

Wie planen Sie das sog. “Racial / Ethnic Profiling” in Zukunft zu verhindern bzw. zum Abbau beizutragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten leisten hervorragende Arbeit und sind sich ihrer Verantwortung insbesondere auch im Umgang mit sehr unterschiedlichen Menschen im Rahmen ihrer Arbeit bewusst. Leitbild und verbindliches Ziel ist es, dass sich die Angehörigen der hessischen Polizei keiner Stigmatisierung, Kategorisierung oder pauschalen Bezeichnung von Menschen bedienen und keine Ersatzbezeichnungen oder Begriffe, die tatsächlich oder subjektiv geeignet sind, einen Menschen, eine Ethnie, eine Volkszugehörigkeit oder eine Minderheit zu diskriminieren, zu stigmatisieren oder abzuqualifizieren, verwenden. Welchen Stellenwert diese Zielsetzung für uns hat, zeigen die Vielzahl der Angebote und Schulungen, die in diesem Bereich unter der CDU-geführten Landesregierung in Hessen stattfinden. Ein diskriminierungsfreier Umgang innerhalb der Polizei und im Umgang der Polizei mit den Bürgerinnen und Bürger in Hessen ist ein selbstverständliches Kernanliegen der CDU.

In diesem Sinne wird das Thema Schutz von Minderheiten bspw. in der polizeilichen Fortbildung an der Polizeiakademie Hessen (HPA) u.a. in den Seminaren des Fachbereichs Einsatzmanagement /Recht umfassend thematisiert. Hierbei wird auch das Thema „Schutz vor der Verwendung diskriminierender Minderheitenkennzeichnungen durch Beschäftigte von Polizeibehörden“ intensiv erörtert. Im Fachbereich Führungsmanagement/Personalentwicklung werden zudem spezielle Seminare zum Themenfeld „Interkulturelle Kompetenz“ angeboten. Fester Bestandteil dieser Veranstaltungen sind Lehrgespräche und Diskussionen über Stereotype, Vorurteile, „racial profiling“ und den sogenannten „labeling approach“ bzw. Stigmatisierung. Ziel ist die Sensibilisierung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Begriffe, um damit zusammenhängende psychologische Dynamiken, Verhaltensweisen und letztlich auch die Risiken für ein professionelles und ethisch korrektes Polizeihandeln bewusst zu machen. Das zugehörige Konzept sieht darüber hinaus die Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und sukzessive die dezentralisierte Vermittlung der Inhalte bei den Behörden vor. Außerdem haben sich alle Polizeibehörden Hessens zur Ausbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für das Thema „Interkulturelle Kompetenz“ entschieden, im Rahmen der kriminalpolizeilichen Spezialfortbildung besitzt die Thematik „Interkulturelle Kompetenz“ einen hohen Stellenwert und wird in verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen – auch unter Einsatz von Fremdreferentinnen und Fremdreferenten aus unterschiedlichen Kulturkreisen – im Kontext der jeweiligen Fachspezifik behandelt (z. B. in den Seminaren Urkundendelikte, Jugendsachbearbeitung, Häusliche Gewalt oder Kriminalpolizeiliche Kompetenz).

Die Vermeidung von Racial/Ethnic-Profiling muss in der Aus- und Fortbildung der Polizei eine wichtige Rolle spielen. Polizeibeamtinnen und –beamte sollen immer wieder darauf hingewiesen werden, dass polizeiliche Maßnahmen, denen als Anknüpfungspunkt phänotypische Merkmale zugrunde liegen, gegen unsere verfassungsrechtliche Prinzipien und europäisches Recht verstoßen.

Die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2016 und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur Diskriminierung bei polizeilichen Personenkontrollen werfen ein Schlaglicht auf die Problematik des Racial Profiling im Polizeialltag. Wir nehmen dieses Problem sehr ernst. Unsere berufsständischen Verbände PolizeiGRÜN und RechtGRÜN tragen die Diskussionen darüber in die Polizei und in die Justiz. Wir setzen uns vor allem dafür ein, dass in den Aus- und Fortbildungsplänen der Angehörigen von Polizei und Justiz ein entsprechender Schwerpunkt gesetzt wird. In den Handlungsempfehlungen des Abschlussberichts des NSU-Untersuchungsausschusses wurden der Hessischen Landesregierung hierzu konkrete Vorschläge gemacht (Drs. 19/6611).

DIE LINKE vertritt die Haltung, dass Personenkontrollen nicht allein aufgrund äußerer Erscheinungsmerkmale durchgeführt werden dürfen („Racial Profiling“) und hat das Thema einige Male aufgegriffen, siehe z.B. Drucksachen 19/6121 und 19/4379 zu anlasslosen Kontrollen und Racial Profiling. Demnach gibt es laut Landesregierung in Hessen kein Racial Profiling: „Bei der hessischen Polizei sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt. Gleichwohl sind äußerliche Merkmale einer Person in der täglichen Arbeit der Polizei, beispielhaft anlässlich von Personenfahndungen oder Ermittlungen bedeutsam.“ (Drucksache: 19/4379, Frage 6).
Obwohl es laut Landesregierung dennoch Beschwerden hierüber gibt, seien diese nicht nachzuweisen, denn: „Eine statistische/anonymisierte Erhebung zu Vorwürfen betreffend vermeintlicher oder tatsächlicher Racial-Profiling-Maßnahmen durch die hessische Polizei wird nicht
vorgehalten.“ (19/4379, Frage 7).

Racial Profiling sollte nach Auffassung der LINKEN per Dienstanordnung oder auf dem Erlasswege ausgeschlossen werden. Für mögliche Fälle von Diskriminierung muss endlich eine unabhängige Beschwerdestelle geschaffen werden – übrigens auch für Polizistinnen und Polizisten, die ebenfalls nicht frei von Diskriminierungserfahrungen sind.

Wir Freie Demokraten wünschen uns eine offene Gesellschaft, frei von Diskriminierungen. Die Polizistinnen und Polizisten des Landes Hessen werden in ihrer Ausbildung bzgl. verschiedenster Problematiken im gesellschaftlichen Zusammenhang geschult – dies wollen wir beibehalten. Wir Freie Demokraten stehen daher klar gegen Diskriminierungen in der Gesellschaft aber auch durch Polizistinnen und Polizisten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Aufarbeitung NSU in Hessen

Neben dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss wird der NSU Komplex auch außerparlamentarisch von einem Bündnis politischer Gruppen aufgearbeitet. Konkret wird hier in Hessen immer wieder darauf hingewiesen, dass Andreas Temme aus Nordhessen zum Kasseler Mordfall an Halit Yozgats eine Verbindung hatte. Dies wird bis heute weder strafrechtlich verfolgt noch politisch adressiert.

  1. Werden Sie sich für die Aufklärung einsetzen, welche Rolle Andreas Temme im Mordfall von Halit Yozgats hatte?
  2. Wie werden Sie sicherstellen, dass der NSU-Komplex weiter aufgearbeitet und ein öffentliches Bewusstsein gegen rechte Hetze geschaffen wird?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die schreckliche NSU-Mordserie macht uns heute noch sehr betroffen. Den Hinterbliebenen des NSU-Terrors gilt unser tiefes Mitgefühl. Insbesondere denken wir dabei in Hessen an Halit Yozgat, der im Jahr 2006 in seinem Internetcafé in Kassel aus niederträchtigen und widerwärtigen Gründen erschossen wurde. So eine menschenverachtende Mordserie darf sich nicht wiederholen. Nach vier Jahren akribischer Aufklärungsarbeit (über 100 Zeugenvernehmungen, rund 2.000 Akten, rund 320 Stunden Ausschusssitzung) hat der NSU-Untersuchungsausschuss im August dieses Jahres einen ausgewogenen Abschlussbericht vorgelegt. Damit endet die umfangreichste Arbeit, die es jemals in einem hessischen Untersuchungsausschuss gegeben hat. Es wurden zahlreiche Zeugen von sämtlichen Sicherheitsbehörden, die an den Ermittlungen im Mordfall Yozgat beteiligt waren, aber auch viele weitere Zeugen ausführlich befragt. Dabei habe wir eine Vielzahl von Spuren und Ansätzen untersucht und sind auch den fernliegendsten Theorien nachgegangen, auch zu Herrn Temme. Damit sind wir unserem Untersuchungsauftrag umfassend nachgekommen und haben alles rechtsstaatlich Mögliche zur Aufklärung unternommen. Die dienstlichen Verfehlungen von Herrn Temme und seine Nichtmeldung als Zeuge haben wir im von uns getragenen Abschlussbericht deutlich kritisiert. In seinen umfangreichen und intensiven Vernehmungen bei den damaligen Ermittlungsgruppen, beim OLG München und vor den Untersuchungsausschüssen im Bundestag und im Hessischen Landtag konnte keinerlei Verbindung zu dem Mordfall Halit Yozgat oder dem NSU hergestellt werden. Auch die Ermittlungsakten liefern keinen entsprechenden Ansatz. Damit gilt der unserer Rechtsordnung immanente Grundsatz der Unschuldsvermutung auch für Herrn Temme. Dieser wichtige Grundsatz muss auch in Fällen einer solchen Mordserie und anderen abscheulichen Tötungs- oder Gewaltdelikten immer verteidigt werden, auch wenn dies bei manchen Straftaten schwer erträglich erscheint. Doch Diskriminierungstendenzen, denen Sie entgegen wirken, werden durch Staatsformen begünstigt, die gerade nicht solche hohe rechtsstaatliche Standards garantieren, wie es in unserem Land der Fall ist.

Zur Verhinderung solch abscheulicher Taten haben wir uns als Politik der Aufgabe gestellt und die Arbeit der Sicherheitsbehörden frühzeitig weiter verbessert. Mit Änderungen des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes haben wir ein stabiles Fundament für Hessens Sicherheitsarchitektur geschaffen. Das neue Verfassungsschutzgesetz stärkt unseren Nachrichtendienst, unsere Polizei mit neuen Befugnissen, wie der Möglichkeit von Online-Durchsuchungen sowie Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und definiert gleichzeitig klare, rechtsstaatliche Grenzen. Zudem genießt die Bekämpfung des Rechtsextremismus – sowie jeder Form von Extremismus – durch Aufklärung, Prävention und Repression in Hessen hohe Priorität. Zur weiteren Optimierung der Sicherheitsbehörden haben wir 40 konstruktive Handlungsempfehlungen unterbreitet. Die akribische Aufklärungsarbeit, an der die CDU maßgeblich mitgewirkt hat, hat sich ausgezahlt. Das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat wurde gestärkt. Rassismus und Extremismus jeglicher Art haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. Dafür werden wir in Hessen weiter entschieden kämpfen.

Die SPD-Landtagsfraktion hat im Rahmen des NSU-Untersuchungsaussschusses die Rolle von Andreas Temme mehrfach problematisiert und auch das Handeln de damaligen Innenministers Volker Bouffier hinterfragt, der verhindert hat, dass entsprechende Befragungen zeitnah vorgenommen werden konnten. Für uns ist die Aufarbeitung des NSU-Skandals weder mit dem Gerichtsurteil gegen Beate Zschäpe und andere noch mit dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses (UNA) im Hessischen Landtag zu Ende. Auf Initiative unserer Obfrau im UNA wurde ein Runder Tisch gegründet, an dem VertreterInnen von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaft, Medien und Politik über die Schlussfolgerungen aus der Ausschussarbeit diskutieren und Handlungsempfehlungen entwerfen. Wir wollen mehr über die Hintergründe der Taten des NSU erfahren und aus Fehlern der Vergangenheit lernen. Wir fordern eine stärkere Kontrolle des Verfassungsschutzes und einen höheren Stellenwert für die politische Bildung und zwar sowohl schulisch als auch außerschulisch.

Zur Frage, welche Rolle Andreas Temme hatte und zur Frage, welche Folgerungen aus der Aufklärung des NSU-Komplexes zu ziehen sind, verweisen wir auf den Inhalt des Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses 19/2 des Hessischen Landtags (Drs. 19/6611).

DIE LINKE Fraktion im Hessischen Landtag hat sich frühzeitig und mit viel Aufwand für vollständige Aufklärung des NSU und einen hessischen
NSU-Ausschusses eingesetzt. Wir haben den ersten Einsetzungsantrag gestellt und wesentliche neue Erkenntnisse zu Tage gefördert. Dazu gehört, dass Andreas Temme den NSU-Mord bzw. die Leiche hat wahrnehmen müssen, dass er zuvor den Dienstauftrag hatte, Quellen über die Ceska-Mordserie zu befragen, dass er Kollegen, die Polizei und den Deutschen Bundestag offenkundig belogen hat, dass der hessische Verfassungsschutz die Strukturen rechter Gewalt vollkommen verharmlost, Hinweise über Waffen, Sprengstoff und Untergrundstrukturen „nicht bearbeitet“ und relevante Akten vernichtet und/oder „nicht mehr wiedergefunden“ hat. All das unter einem Innenminister Volker Bouffier, der seine schützende Hand sowohl über Temme wie auch den Geheimdienst gehalten und das Parlament und die Öffentlichkeit wissentlich belogen hat. All das, während
gegen die Opferfamilien monatelang ermittelt und sie zu Tätern gemacht wurden. Ein NSU-Geheimbericht wurde von uns teilweise veröffentlicht, ist aber in Gänze für 120 Jahre gesperrt! Dies und viele weitere Erkenntnisse legen wir in unserem Sondervotum nieder.
Leider ist es nicht gelungen, das Unterstützerumfeld des NSU oder den Mord aufzuklären – doch das liegt auch nicht in der Hand eines
Untersuchungsausschusses. Viele Erkenntnisse liegen noch im Dunkeln. Deshalb und weil ein neuer Rechtsruck neue rechte Gewalt entstehen lässt, ist eine ständige Auseinandersetzung und Kampf gegen rechts dauerhaft so wichtig.

Der Untersuchungsausschuss hat im August seien Abschlussbericht vorgelegt und darin sowohl Fehler benannt als auch Handlungsempfehlungen gegeben. Das politische Ziel muss sein, alles zu tun, damit sich eine solche abscheuliche Mordserie in Deutschland nicht wiederholen kann. Aus Sicht der Freien Demokraten ist mit Ende des Untersuchungsausschusses aber die Aufarbeitung der Verbrechen des NSU nicht abgeschlossen. Es bedarf auch weiterhin einer kritischen Auseinandersetzung mit rechtsextremistischen Netzwerken. Zudem muss auch nach dem Urteil des OLG München etwaigen neuen Hinweisen nachgegangen und konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Wir setzten uns zudem für eine verbesserte parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes in Hessen ein und fordern weitere Befugnisse für die Parlamentarische Kontrollkommission, wie Zutrittsrecht zu Dienststellen und Anhörungsrecht der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Die Regelungen zur Unterrichtungspflicht der Landesregierung gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission sollen enger und klarer gefasst werden, damit ein Vorfall wie etwa bei A. Temme frühzeitig dem Parlament berichtet wird.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Erfassung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in der Kriminalstatistik

Die polizeiliche Kriminalstatistik versucht strafrechtliche relevante Vorfälle zu erfassen um daraus gesellschaftliche Problemlagen identifizieren zu können. Das setzt jedoch voraus, dass Hasskriminalität und diskriminierende Vorfälle auch als solche erkannt werden und als rechte, politisch motivierte Kriminalität eingeordnet werden. Hierbei sollten die Stimmen der betroffenen Personen besonders relevant sein, wie aus dem Abschlussbericht des NSU – Untersuchungsausschusses des Bundestags hervorgeht.

Werden Sie Schulungen für Polizeibeamte durchführen, die stärker als bisher für politisch motivierte Kriminalität (PMK), Rassismus und menschenfeindliche Ideologien sensibilisieren?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten leisten hervorragende Arbeit und sind sich ihrer Verantwortung insbesondere auch im Umgang mit sehr unterschiedlichen Menschen im Rahmen ihrer Arbeit bewusst. Leitbild und verbindliches Ziel ist es, dass sich die Angehörigen der hessischen Polizei keiner Stigmatisierung, Kategorisierung oder pauschalen Bezeichnung von Menschen bedienen und keine Ersatzbezeichnungen oder Begriffe, die tatsächlich oder subjektiv geeignet sind, einen Menschen, eine Ethnie, eine Volkszugehörigkeit oder eine Minderheit zu diskriminieren, zu stigmatisieren oder abzuqualifizieren, verwenden. Welchen Stellenwert diese Zielsetzung für uns hat, zeigen die Vielzahl der Angebote und Schulungen, die in diesem Bereich unter der CDU-geführten Landesregierung in Hessen stattfinden. Ein diskriminierungsfreier Umgang innerhalb der Polizei und im Umgang der Polizei mit den Bürgerinnen und Bürger in Hessen ist ein selbstverständliches Kernanliegen der CDU.

In diesem Sinne wird das Thema Schutz von Minderheiten bspw. in der polizeilichen Fortbildung an der Polizeiakademie Hessen (HPA) u.a. in den Seminaren des Fachbereichs Einsatzmanagement /Recht umfassend thematisiert. Hierbei wird auch das Thema „Schutz vor der Verwendung diskriminierender Minderheitenkennzeichnungen durch Beschäftigte von Polizeibehörden“ intensiv erörtert. Im Fachbereich Führungsmanagement/Personalentwicklung werden zudem spezielle Seminare zum Themenfeld „Interkulturelle Kompetenz“ angeboten. Fester Bestandteil dieser Veranstaltungen sind Lehrgespräche und Diskussionen über Stereotype, Vorurteile, „racial profiling“ und den sogenannten „labeling approach“ bzw. Stigmatisierung. Ziel ist die Sensibilisierung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Begriffe, um damit zusammenhängende psychologische Dynamiken, Verhaltensweisen und letztlich auch die Risiken für ein professionelles und ethisch korrektes Polizeihandeln bewusst zu machen. Das zugehörige Konzept sieht darüber hinaus die Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und sukzessive die dezentralisierte Vermittlung der Inhalte bei den Behörden vor. Außerdem haben sich alle Polizeibehörden Hessens zur Ausbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für das Thema „Interkulturelle Kompetenz“ entschieden, im Rahmen der kriminalpolizeilichen Spezialfortbildung besitzt die Thematik „Interkulturelle Kompetenz“ einen hohen Stellenwert und wird in verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen – auch unter Einsatz von Fremdreferentinnen und Fremdreferenten aus unterschiedlichen Kulturkreisen – im Kontext der jeweiligen Fachspezifik behandelt (z. B. in den Seminaren Urkundendelikte, Jugendsachbearbeitung, Häusliche Gewalt oder Kriminalpolizeiliche Kompetenz).

Polizeibeamtinnen und –beamte, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte müssen in der Lage sein, rassistische und fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtenden Motive bei Gewalttaten zu erkennen und Delikte entsprechend einzuordnen. Dies erfordert, dass die beteiligten Stellen dauerhaft in Aus- und Fortbildung im Bereich Rechtsextremismus und Hasskriminalität sensibilisiert werden, ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch stattfindet und die fachübergreifende Zusammenarbeit verbessert wird. Die SPD plädiert dafür, das Strafanzeigenformular durch die Aufnahme einer Frage nach Anzeichen für extremistische Motive zu ergänzen, um auch Anzeigestellerinnen und –steller explizit nach ihren Wahrnehmungen und möglichen Motivlagen zu befragen.

Wir setzen uns dafür ein, dass das bestehende Aus- und Weiterbildungskonzept für hessische Polizeibeamte im Bereich interkultureller Kompetenz gefestigt und verstetigt wird. Die Fähigkeit der Beamt*innen, im Polizeialltag die verschiedenen Auswirkungen auf Menschen mit und ohne Migrationshintergrund beurteilen und entsprechend handeln zu können, wirkt gleichzeitig integrierend und deeskalierend. Kein Bürger, der mit der Polizei in Kontakt kommt, soll den Eindruck haben, wegen seiner Herkunft oder kulturellen Eigenart anders behandelt zu werden als Bürger anderer Bevölkerungsgruppen. Wir werden uns auch dafür einsetzen, dass die interkulturelle Kompetenz bei der Beurteilung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung im Rahmen von Einstellungen und Beförderungen stärker berücksichtigt wird als bisher

Im NSU-Komplex wurde deutlich: Zusammenhänge zwischen organisierter Kriminalität, wie z.B. Waffen-, Menschen-, Musik- und Szenehandel sowie
Banküberfällen, Raub und Eigentumsdelikten als mögliche Finanzierungsquellen rechter, rassistischer und menschenfeindlicher Täter, Gruppen und Milieus wurden entweder nicht erkannt, oder keine Rückschlüsse gezogen, obwohl die Rückschlüsse so naheliegend waren. Erst jetzt wird die Sensibilität gegenüber Waffenbesitzern, untergetauchten Straftätern und einer internationalen Szene etwas größer.

Polizeibeamte, Gerichte und die öffentliche Verwaltung müssen durch Aus- und Fortbildung mögliche politisch motivierte Straftaten besser erkennen lernen. Bei der Personalauswahl muss die Diversität im Landesdienst erhöht werden. Die Einführung des Tatmotivs „Hasskriminalität“ war ein richtiger Schritt, die Einführung, Erfassung und Auswertung des Tatmotivs „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ wäre folgerichtig und würde endlich eine Erkenntnis über die Dimension des Phänomens auch aus polizeilicher Sicht ermöglichen.

Bzgl. der Erfassung von Straftaten in der Kriminalstatistik setzt sich die FDP-Fraktion für Transparenz ein. Je genauer die Straftaten einzelnen Milieus oder Gruppierungen zugeordnet werden können, desto eher können präventive Maßnahmen vorgenommen werden.
Für uns gilt der Grundsatz „keine Toleranz für die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung“ – unabhängig davon, ob diese aus dem rechten, linken oder islamistischen Spektrum, aus dem Inland oder Ausland kommen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Differenzierte Erfassung von Hassverbrechen gegen LGBTI*

Innerhalb der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität werden Hassverbrechen bezüglich der sexuellen Identität und der geschlechtlichen Identität (transident, intersexuell) in einer Kategorie erfasst.

Werden Sie sich dafür einsetzen, die Daten in Hessen getrennt nach Merkmalen zu erfassen und zu veröffentlichen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Straftaten im Bereich der Hasskriminalität werden bereits – auch in Bezug auf die sexuelle Orientierung – bundesweit von den Polizeibehörden der Länder erhoben und über die Landeskriminalämter dem Bundeskriminalamt zur bundesweiten Erfassung und Auswertung übermittelt. In Hessen werden diese Daten unabhängig von der PKS in einer eigenen Statistik, dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst, erfasst und bereits jetzt anlassbezogen veröffentlicht.

Uns als SPD ist es wichtig, dass die Hassverbrechen gegen LGBTI* umfänglich erfasst werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Polizeibeamtinnen und –beamten weiter sensibilisiert werden, um Straftaten, die sich gegen LGBTI* richten, als Hassverbrechen anzuerkennen.

Wir setzen uns für eine diskriminierungsfreie Erfassung, Aufarbeitung und Darstellung der Daten in der polizeilichen Kriminalstatistik ein, verweisen in diesem Zusammenhang aber auch darauf, dass die LSBT*I-Community sich lange dafür eingesetzt hat, solche Merkmale polizeilich nicht zu erfassen.

Die Einführung eines Tatmotivs „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ differenziert nach der jeweiligen betroffenen Gruppe wäre eine Möglichkeit, um die Dimension von Hasskriminalität endlich zu erfassen und ihr zu begegnen. Dennoch ist die Polizeistatistik nur eine sogenannte „Ausgangsstatistik“, da sie lediglich Strafanzeigen und mögliche Verdächtige erfasst und bleibt damit wenig aussagekräftig. DIE LINKE spricht sich seit Jahren für eine „Verlaufsstatistik“ aus, in welcher Strafanzeigen, Verdächtige, Ermittlungsverfahren und Ausgang des Gerichtsverfahrens zusammen gebracht werden. De fakto weiß nämlich heute niemand, wie viele Strafanzeigen am Ende mit einem Verfahren und Verurteilungen enden! Zudem plädieren wir dafür, zu einzelnen Phänomenbereichen „Dunkelfeldstudien“ durchzuführen, denn viele Straftaten werden gar nicht angezeigt.

Bzgl. der Erfassung von Straftaten in der Kriminalstatistik setzt sich die FDP-Fraktion für Transparenz ein. Je genauer die Straftaten einzelnen Milieus oder Gruppierungen zugeordnet werden können, desto eher können präventive Maßnahmen vorgenommen werden.
Für uns gilt der Grundsatz „keine Toleranz für die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung“ – unabhängig davon, ob diese aus dem rechten, linken oder islamistischen Spektrum, aus dem Inland oder Ausland kommen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Erfassung islamfeindlicher Straftaten

Seit 2017 werden islamfeindliche Straftaten in den Kriminalstatistiken gesondert erfasst. In ganz Hessen sollen sich gemäß dieser Statistik im Jahr 2017 lediglich 30 islamfeindliche Straftaten ereignet haben.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Polizei und Staatsanwaltschaften für Islamfeindlichkeit zu sensibilisieren, damit islamfeindliche Straftaten als solche erkannt und erfasst werden?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die im Zuständigkeitsbereich des CDU-geführten Innenministeriums angebotenen Ausbildungs-, Fortbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind bereits dargestellt worden und führen zu einem hohen Maß an Bewusstsein in der hessischen Polizei für rassistische oder religionsfeindliche Straftaten. Islamfeindliche Straftaten werden – wie alle Straftaten mit rassistischem Hintergrund – mit besonderer Sorgfalt verfolgt. Hier machen unsere Beamtinnen und Beamten einen bewundernswerten Job in meist sehr schwierigen Situationen.

Wir wollen Polizeibeamtinnen und –beamte in ihrer Aus- und Fortbildung schulen, um islamfeindliche Straftaten als solche zu erkennen. Siehe auch Antwort auf Frage 4.5.

Im Bereich von Polizei und Justiz – also auch für Richter, Staatsanwälte und Strafvollzugbedienstete – müssen die Aus- und Fortbildungsangebote im Phänomenbereich Islamfeindlichkeit verstetigt und vertieft werden. Hervorzuheben ist dabei die Herausbildung und Weiterentwicklung der Fähigkeit der Bediensteten in Justiz- und Maßregelvollzugsanstalten, Radikalisierungstendenzen, politisch motivierte Verhaltensweisen, extremistische Auffälligkeiten oder den Aufbau besonderer Hierarchiestrukturen bei Gefangenen schon in ihren Ansätzen zu erkennen.

Polizeibeamte, Staatsanwaltschaften, Gerichte und die öffentliche Verwaltung müssen durch Aus- und Fortbildung mögliche politisch motivierte Straftaten und Hasskriminalität besser erkennen lernen. Bei der Personalauswahl braucht es höhere Diversität im Landesdienst.

Zudem ist es gut möglich, dass sich Opfer von Islamfeindlichkeit nicht an die Polizei wenden, entweder weil sie die Strafbarkeit entsprechender Handlungen nicht kennen oder Ihnen das Vertrauen in Polizei und Justiz fehlt. Dunkelfeldstudien können helfen, das Verhältnis zwischen tatsächlich
begangenen Straftaten und den eingegangenen Strafanzeigen aufzuhellen. Bekannt wurden derartige Studien in den Medien beispielsweise im Dunkelfeld häuslicher und sexueller Gewalt.

Bzgl. der Erfassung von Straftaten in der Kriminalstatistik setzt sich die FDP-Fraktion für Transparenz ein. Je genauer die Straftaten einzelnen Milieus oder Gruppierungen zugeordnet werden können, desto eher können präventive Maßnahmen vorgenommen werden.
Für uns gilt der Grundsatz „keine Toleranz für die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung“ – unabhängig davon, ob diese aus dem rechten, linken oder islamistischen Spektrum, aus dem Inland oder Ausland kommen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Vollwertige Gefängnisseelsorge in Verantwortung der islamischen Religionsgemeinschaften

In Hessen ist das an das Justizministerium angesiedelte Netzwerk zur Deradikalisierung im Strafvollzug (NeDiS) für die muslimischen Seelsorger zuständig. NeDiS ist ein Programm des Landes Hessen und kümmert sich um die Auswahl und die Schulung der Seelsorger. Das Ministerium stuft die im Rahmen dieses Programms tätigen Imame allerdings in ihrem rechtlichen Status nicht als Seelsorger ein. So sind sie – und auch die Gefangenen – nicht geschützt, da ihnen kein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Zudem sind sie nicht angestellt, sondern erhalten lediglich auf Stundenbasis abgerechnete Honorarverträge.

Werden Sie Maßnahmen ergreifen, die die vollwertige Gefängnisseelsorge in Verantwortung der islamischen Religionsgemeinschaften zum Ziel hat?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Insgesamt ist festzustellen, dass Hessen im Bereich der muslimischen Anstaltsseelsorge – insbesondere im Vergleich mit anderen Bundesländern – durch unsere politische Schwerpunktsetzung bereits gut aufgestellt ist. Wir haben frühzeitig mit dem Aufbau entsprechender Angebote begonnen und die finanziellen Mittel für diesen Bereich stetig gesteigert, so auch wieder im Haushalt 2018/19. Während sich die christliche Gefängnisseelsorge über Jahrzehnte hinweg entwickelt hat und seit jeher von den christlichen Kirchen übernommen wurde, trifft dies für die religiöse Betreuung der muslimischen Gefangenen nicht zu. Im Islam gibt es keine vergleichbaren zentralen Strukturen; die vorhandenen muslimischen Verbände vertreten meist nur kleinere Gruppierungen der in Deutschland lebenden Muslime. Dies bedingt auch, dass bei den Imamen der „Dienstherr“ „Kirche“ fehlt, der die Bezahlung übernimmt. Daher schließen sie Dienstleistungsverträge mit der jeweiligen Anstalt. In dem besonders sensiblen Bereich des Strafvollzugs ist eine vergleichbare Ausgestaltung nur möglich, wenn auch die gleichen Voraussetzungen gegeben sind. Dies ist derzeit nicht der Fall. Im Dialog mit allen Beteiligten wirken wir darauf hin, diese Unterschiede abzubauen. Die in Hessen im stetigen Ausbau befindlichen Betreuungsangebote werden nach allen uns vorliegenden Rückmeldungen sehr gut angenommen. Bei unseren vielen Anstaltsbesuchen wurde noch nie an uns herangetragen, dass entsprechende Angebote aufgrund ihrer rechtlichen Ausgestaltung schlechter angenommen wurden, als andere seelsorgerische Angebote. Entgegen Ihrer Fragestellung ist die religiöse Betreuung kein Bestandteil von NeDiS. Die religiöse Betreuung von Muslimen im Strafvollzug und das Netzwerk Deradikalisierung im Strafvollzug (NeDiS) haben unterschiedliche Aufgabenstellungen. Es kommt aber zu einer punktuellen Abstimmung und Zusammenarbeit in den Fällen, in denen religiös motivierte, extremistische Einstellungen bei Inhaftierten vermutet werden.

Auf Initiative der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag wurden in dieser Legislaturperiode die in den Gefängnissen beschäftigt Imame angehört und das Thema bereits mehrfach im Unterausschuss Justizvollzug auf die Tagesordnung gebracht. Wir sind uns sehr bewusst, wie wichtig die Ausübung dieser Tätigkeit im Justizvollzug ist. Insbesondere die Schlechterstellung durch Honorarverträge wurde in der Anhörung durch die Imame deutlich kritisiert. Wir vertreten die Auffassung, dass den Imamen insgesamt mehr Wertschätzung und Anerkennung für die wesentliche Aufgabe in den Justizvollzugsanstalten entgegengebracht werden muss.
Zudem muss die religiöse Seelsorge durch Imame in den Gefängnissen weiter ausgebaut werden.

Die muslimische Seelsorge, die während unserer Regierungsbeteiligung in den Anstalten deutlich verbessert wurde, wollen wir weiter ausbauen. Damit wollen wir die Prävention von Straftaten auch durch Unterstützung des Resozialisierungsprozesses effektiver machen. Dies soll zum Beispiel durch das Angebot von Fortbildungsmaßnahmen auch für muslimische Seelsorger erfolgen. Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen muslimische Seelsorger als „Geistliche“ im Sinne des § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO anzusehen sind und ihnen deshalb ein Aussageverweigerungsrecht zusteht, hängt von einer Reihe sachlicher Kriterien ab und kann deshalb nur im Einzelfall beantwortet werden. Letztlich können hierüber nur die Gerichte entscheiden.

Es darf kein Unterschied gemacht werden zwischen christlichen und muslimischen Gefangenenseelsorgern. Hierfür setzen wir uns ein.

Wir Freie Demokraten fordern eine vollwertige Gefängnisseelsorge, insbesondere auch für Musliminnen und Muslime.
Gefangenenseelsorge stellt ein wichtiges Instrument zur Resozialisierung Strafgefangener dar. Sie hilft den Häftlingen ihre Taten zu reflektieren, um Perspektiven für die Zeit nach ihrer Haft zu finden. Insbesondere bei Strafgefangenen aus fremden Kulturkreisen hilft die Gefangenenseelsorge, das Verständnis für den Rechtsstaat zu stärken. Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass die Arbeit der Imame in deutscher Sprache erfolgt und sie sich für einen Islam einsetzen, der auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung steht. Zudem leisten die Imame durch ihre Präventionsarbeit einen wichtigen Beitrag zur Deradikalisierung, da sie Radikalisierungstendenzen frühzeitig erkennen und mit den Sicherheits- und Fachabteilungen der Justizvollzugsanstalten eng zusammenarbeiten. Wir Freie Demokraten begrüßen auch die Zusammenarbeit einiger Imame mit dem Violence Prevention Network (VPN) und sprechen uns ausdrücklich für eine Ausweitung der Zusammenarbeit aus. Denn durch eine enge Abstimmung zwischen Präventions- und Deradikalisierungsarbeit stärken wir die Sicherheit innerhalb und außerhalb der Justizvollzugsanstalten.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Sicherheit von Frauen

Frauen werden immer häufiger Opfer von häuslicher Gewalt. Zudem zeigen Statistiken, dass Frauen sich meistens erheblich unsicherer im öffentlichen Raum fühlen als Männer.

Wie werden Sie – speziell für Frauen – die Sicherheit erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Hessen ist sicher. Gemessen an den aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das vergangene Jahr zeigt sich, dass Hessen bundesweit auf Platz 3 der sichersten Bundesländer ist und 2017 so wenig Straftaten wie noch nie und mit 62,8 % die höchste Aufklärungsquote seit Beginn der Polizeilichen Kriminalstatistik aufgezeichnet wurden. Trotzdem versuchen wir diese Zahlen noch weiter zu verbessern. Insbesondere in der Folge der Ereignisse in der Silvesternacht 2015/16 in Köln und anderen Großstädten ist das Thema der Sicherheit von Frauen u.a. bei Großveranstaltungen, aber auch ein eher subjektiv geprägtes Unsicherheitsgefühl in Teilen der Gesellschaft aufgekommen. Wir haben darauf mit verschiedenen Maßnahmen reagiert. Die hessische Polizei bspw. wirkt gemeinsam mit Veranstaltern darauf hin, dass u.a. bei Großveranstaltungen entsprechende Sicherheitserwägungen berücksichtigt werden. Instrumente sind hierbei auch die Nutzung von Videoüberwachungsanlagen oder die Be- und Ausleuchtung neuralgischer Punkte. Auch das Sicherheitsprogramm KOMPASS setzt dort an: Hier können Kommunen in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden, der Bevölkerung und weiteren Partnern, individuelle Lösungen für kommunale Sicherheitsfragen erarbeiten und umsetzen. So genannte „Angsträume“ – die gerade für Frauen oft ein Problem und alltägliche Einschränkungen bedeuten – können bspw. durch mehr Beleuchtung, regelmäßige Kontrollen oder Videoüberwachung verhindert werden.

Für uns ist es wichtig, dass wir keinen Raum für Diskriminierung lassen. Auch deshalb haben wir in unser Wahlprogramm aufgenommen, dass Hessen ein Landesdiskriminierungsgesetz braucht.
Uns geht es darum, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem Gewalt gegen Frauen geächtet wird. Zeitgleich wollen wir eine stärkere Unterstützung der Frauenhäuser, Frauennotrufe und Beratungsstellen, wie durch Haushaltsanträge im Hessischen Landtag belegt.

Wir haben in Hessen bereits viel für den Schutz von Frauen vor Gewalt erreicht. Wir haben erstmals eine flächendeckende Förderung für Frauenhäuser und Interventionsstellen in ganz Hessen umgesetzt und sie finanziell besser ausgestattet. Zudem haben wir uns auf der Bundesebene für die Einführung des Prinzips „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht stark gemacht. Auch in der nächsten Wahlperiode setzen wir uns dafür ein, diese Angebote aufrechtzuerhalten. Außerdem wollen wir den Erhalt, die bauliche Erneuerung sowie den möglichst barrierefreien Ausbau von Frauenhäusern fördern und ein enges Beratungsnetz für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, weiter unterstützen. Nach sexueller Gewalt soll es eine öffentliche Finanzierung bei Behandlung, Beweisaufnahme und Beweissicherung auch ohne Anzeige geben.

Jeder Mensch ist – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung und Lebensentwurf – effektiv vor Gewalt zu schützen. Dies muss als bundespolitische Pflichtaufgabe anerkannt und rechtlich verbindlich verankert werden. Sicherer, schneller und bedarfsgerechter Schutz und qualifizierte Hilfe, zum Beispiel in Frauenhäusern und anderen Schutzräumen sowie Beratungsstellen, müssen den Betroffenen zugänglich sein – unabhängig von körperlichen Beeinträchtigungen, ihrem Aufenthaltsstatus oder ihrer Lebenssituation. Staatliche Behörden wie Polizei, Gerichte und Ämter sowie die Notaufnahmen von Krankenhäusern müssen für das Thema Gewalt gegen Frauen noch stärker und intensiver durch kontinuierliche Fortbildungen sensibilisiert werden.

Wir Freie Demokraten sehen ein Sicherheitsbedürfnis – sowohl bei Bürgerinnen als auch bei Bürgern in Hessen. Wir unterscheiden daher nicht in Personengruppen, in weiblich oder männlich, in jung oder alt, in homo- oder heterosexuell, da wir glauben, dass alle Bürgerinnen und Bürger durch den Wunsch, in Sicherheit und in Freiheit leben zu können, vereint sind.
Um dies zu gewährleisten, fordert die FDP-Fraktion in Hessen 1500 neue Polizeistellen bis 2022 sowie eine deutlich verbesserte Ausrüstung der Polizeikräfte. Darüber hinaus stehen wir für die Videoüberwachung an neuralgischen Punkten, um die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten zu verbessern.

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Sicherheit von lesbischen Frauen

Statistiken zeigen, dass Frauen sich erheblich unsicherer im öffentlichen Raum fühlen als Männer. Dies gilt in besonderem Maße für lesbische Frauen, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung Opfer von Gewalt werden.

Wie werden Sie – speziell für lesbische Frauen – die Sicherheit erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Präventionsförderung und der Gewaltschutz zählen aber auch grundsätzlich zu den wichtigsten staatlichen Aufgaben überhaupt. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, Frauen und deren Kinder präventiv zu schützen, sie aber auch zu unterstützen, wenn sie Opfer von Gewalt – egal welcher Form – geworden sind und traumatisierende Erfahrungen innerhalb oder außerhalb ihrer Familienstrukturen erleiden mussten. Dieser Bereich ist und bleibt ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Häusliche Gewalt ist im Bereich der Gewalt gegen Frauen leider weiterhin ein großes Thema, das wir weiter konsequent bekämpfen werden. Hier möchten wir unsere Beamtinnen und Beamten weiter sensibilisieren. Der Arbeitskreis Häusliche Gewalt der hessischen Polizei hat die Überarbeitung der Handlungsleitlinien „Häusliche Gewalt und Gewalt im sozialen Nahraum“ abgeschlossen und mit der Umsetzung und damit einhergehenden Sensibilisierung der Polizeibeamtinnen und -beamten in den Polizeipräsidien begonnen. Die Leitlinien informieren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im schwierigen Arbeitsfeld der Bekämpfung von Häuslicher Gewalt und Gewalt im sozialen Nahraum über Intervention und Ermittlung, gesetzliche Regelungen, insbesondere HSOG und GewSchG, Verhinderung von (weiteren) Gewalttätigkeiten, Sicherung der Strafverfolgung, Hilfe für die Opfer und Abstimmung polizeilicher Maßnahmen und zivilgerichtlicher Hilfe. Darüber hinaus sensibilisieren sie zu einem professionellen Umgang mit Opfern und Zeugen, bieten gezielte Hilfestellungen als Grundlage für effektives Handeln und setzen ein klares Signal für gewalttätige Personen und die Gesellschaft.

Darüber hinaus werden vielfältige Modellprojekte finanziert, die sich für einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt und für die gesundheitliche Versorgung von Gewaltopfern einsetzen und an unterschiedlichen Zeitpunkten der präventiven Intervention ansetzen , wie beispielsweise die Analyse und der Ausbau der Präventionsarbeit im Bereich der Cyberkriminalität, von der insbesondere auch Frauen betroffen sind. Hessen war unter Führung der CDU treibende Kraft bei der Einführung einer Strafbarkeit für „Stalking“. Unsere eben formulierten Bemühungen sind natürlich unabhängig von sexueller Orientierung. In Bezug auf die spezifische Situation lesbischer Frauen innerhalb und außerhalb der hessischen Polizei wurde schon im Jahre 2010 die „Rahmenkonzeption für die Einrichtung von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei der hessischen Polizei“ umgesetzt und damit die Funktion der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (AgL) geschaffen. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (AgL) sollen homosexuellen Polizeibediensteten in dienstlichen Zusammenhängen, insbesondere bei Diskriminierungen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, vertrauensvoll zur Seite stehen und sie bei der Wahrnehmung ihrer Interessen innerhalb der Behörde unterstützen. Sie leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Offenheit und Toleranz der hessischen Polizei und ihrer Bediensteten gegenüber homosexuellen Lebensweisen und einen diskriminierungsfreien Umgang mit Homosexuellen.

Neben dieser nach innen gerichteten Zielstellung fungieren die AgL als Bindeglied zwischen homosexuellen Bürgerinnen und Bürgern und der hessischen Polizei. In dieser Rolle arbeiten sie aktiv darauf hin, innerhalb der schwul-lesbischen Bevölkerung sowie entsprechenden Initiativen und Organisationen („Gay-Community“) für Vertrauen gegenüber der Polizei zu werben und Vorbehalte auszuräumen. Sie stehen auch Opfern antilesbisch / antischwuler Gewalt als Ansprechpartner zur Verfügung und bieten zugleich allen Organisationseinheiten der Polizei Unterstützung bei der Bearbeitung von Vorgängen im Zusammenhang mit antischwuler/-lesbischer Gewalt bzw. im Zusammenhang mit gleichgeschlechtlicher Lebensweise.

Für uns ist es wichtig, dass wir keinen Raum für Diskriminierung lassen. Lesbische Frauen sind an dieser Stelle doppelt betroffen. Auch deshalb haben wir in unser Wahlprogramm aufgenommen, dass Hessen ein Landesdiskriminierungsgesetz braucht. Uns geht es darum, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem Gewalt gegen Frauen geächtet wird. Zeitgleich wollen wir eine stärkere Unterstützung der Frauenhäuser, Frauennotrufe und Beratungsstellen, wie durch Haushaltsanträge im Hessischen Landtag belegt.

Wie bereits beschrieben haben wir viel erreicht, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. Speziell für lesbische Frauen fördern wir eine Beratungsstelle, die Lesben und transidente Frauen bei häuslicher Gewalt unterstützt. Diese wollen wir auch in der nächsten Wahlperiode weiter fördern.

Wir wollen, dass die vielfältigen Lebensweisen rechtlich gleichgestellt werden und setzen uns für ihre gesellschaftliche Akzeptanz ein. Alle Formen von Gewalt und Gewaltverherrlichungen gegen Frauen, Kinder und LSBTIQ-Menschen – in den unterschiedlichsten Medien – müssen konsequent geahndet werden.

Wir Freie Demokraten sehen ein Sicherheitsbedürfnis – sowohl bei Bürgerinnen als auch bei Bürgern in Hessen. Wir unterscheiden daher nicht in Personengruppen, in weiblich oder männlich, in jung oder alt, in homo- oder heterosexuell, da wir glauben, dass alle Bürgerinnen und Bürger durch den Wunsch, in Sicherheit und in Freiheit leben zu können, vereint sind.
Um dies zu gewährleisten, fordert die FDP-Fraktion in Hessen 1500 neue Polizeistellen bis 2022 sowie eine deutlich verbesserte Ausrüstung der Polizeikräfte. Darüber hinaus stehen wir für die Videoüberwachung an neuralgischen Punkten, um die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten zu verbessern.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Kopftuchtragende Rechtsrefendarinnen

Das Land Hessen verbietet Rechtsreferendarinnen im Vorbereitungsdienst an Gerichten mit dem Verweis auf das staatliche Neutralitätsgebot das Tragen eines Kopftuches bei Tätigkeiten die „nach Außen“ gerichtet sind. Diese Praxis wird als einseitig und diskriminierend kritisiert. Das Tragen eines Kopftuches sei ein Glaubensgebot, das mit der Neutralität des Gerichtes und der Unabhängigkeit der Entscheidungsfindung nicht im Konflikt stehe.

Werden Sie diese diskriminierende Praxis beenden?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hält das Kopftuchverbot für Referendarinnen für gerechtfertigt, weil nur dadurch die Neutralität des Rechtsstaats gewahrt werden kann. Eine diskriminierende Praxis gibt es in Hessen nicht. Eine Diskriminierung wäre nur gegeben, wenn diese Regelung ohne sachlichen Grund getroffen worden wäre oder aufgrund sachfremder Erwägungen erfolgen würde. Wie in vielen Bereichen unseres Rechtsstaats müssen auch hier verschiedene Rechte mit Verfassungsrang gegeneinander abgewogen werden. Auf der einen Seite steht die Religionsfreiheit. An dieser Stelle kann dahinstehen, ob das Kopftuch ein ausschließlich religiöse Zeichen ist oder, wie von vielen Frauenrechtlerinnen und auch Islamwissenschaftlerinnen und – wissenschaftlern bewertet, ein Symbol patriarchischer Strukturen, das über eine religiöse Auslegungen legitimiert wird. Denn auf der anderen Seite stehen wichtige Rechtsgüter wie die Neutralitätspflicht des Staates und auch die negative Religionsfreiheit gegenüber, die im hier beschriebenen Fall überwiegen. Der von Ihnen beschriebene Eingriff wird zudem auf ein Minimum begrenzt. So besteht ein Verbot zum Tragen des Kopftuchs nur in den seltenen Konstellationen, in denen die betroffene Referendarin als Vertreterin des Staates auftritt, beispielsweise beim Sitzungsdienst für die Staatsanwaltschaft oder im Rahmen einer durch sie durchgeführten Beweisaufnahme. Die entsprechende Regelung wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof und vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Nach Auffassung der Gerichte gilt das staatliche Neutralitätsgebot ausnahmslos auch für Rechtsreferendarinnen. Wenn also das höchste deutsche Gericht als Hüterin unserer Verfassung eine solche Entscheidung trifft, können wir nicht nachvollziehen, wie man von einer diskriminierenden Praxis sprechen kann.

Wie oben bereits mehrfach ausgeführt, werden wir alle hessischen Gesetze an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anpassen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Fall der hessischen Rechtsreferendarin entschieden, dass das Tragen eines Kopftuchs im Gerichtssaal sowohl den Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts als auch deren negative Glaubensfreiheit beeinträchtigt. Es hat also das Recht, aus Glaubensgründen ein Kopftuch zu tragen, in diesem Fall als nachrangig gegenüber den verfassungsrechtlich geschützten Rechten anderer Personen angesehen. Es handelt sich bei dieser Entscheidung um das Ergebnis einer Abwägung gegenläufiger Verfassungsgüter durch das höchste deutsche Gericht. Von einer „diskriminierenden Praxis“ kann deshalb nicht gesprochen werden.

Der politische Streit um das Kopftuchverbot im Öffentlichen Dienst ist eine Schaufenster-Debatte: Es gab bisher lediglich zwei bekannte Fälle, in denen im Öffentlichen Dienst in Hessen ein Kopftuch getragen wurde. Dennoch war die Frage sofort Gegenstand von ministeriellen Verordnungen und Landtagsdebatten. Aktuell will die FDP ein Burka-Verbot im Schulgesetz verankern, obwohl noch nie in Hessen ein Mädchen vollverschleiert zum Unterricht erschienen ist. Als LINKE wollen wir einen säkularen, weltanschaulich neutralen Staat – auch in Bayern, wo nun per Dekret in allen öffentlichen Gebäuden Kreuze aufgehängt werden müssen. Diese Form des Religions- und Kulturkampfes lehnen wir ab. Entscheidend ist für uns nicht, was Menschen glauben oder auf dem Kopf tragen, sondern ihr Verhalten und was sie im Kopf haben. Es gibt aus unserer Sicht mangels Problem keinen Grund für ein Kopftuch- oder Burka-Verbot. Es ist schade, dass hierüber so viel und so erfolgreich anti-muslimische Stimmung gemacht wird.

Die Objektivität und die Unabhängigkeit sind wesentliche Eckpfeiler unserer Justiz. Um diese Eckpfeiler gegenüber allen Verfahrensbeteiligten zu wahren, fordern wir ein Verbot des offenen Zeigens religiöser Symbole aller Verfahrensbeteiligten vor Gericht. Um den Eindruck zu vermeiden, andere Aspekte als die objektive Betrachtung des Rechts könnten Einfluss auf die Rechtsfindung haben, lehnen wir daher Kopftücher auf der Richterbank ab – dies betrifft dann auch Rechtsreferendarinnen, die im Rahmen des Vorbereitungsdienstes auf der Richterbank sitzen oder die staatsanwaltliche Sitzungsvertretung wahrnehmen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle für Betroffene von Polizeigewalt

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) und Amnesty International werfen deutschen Behörden immer wieder in ihren Berichten vor, nicht genug gegen institutionellen Rassismus und auch gegen rassistische Polizeigewalt zu tun. Insbesondere sei eine unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsinstanz außerhalb der Polizei für Fälle von Diskriminierung und Gewalt notwendig.

  1. Werden Sie eine solche unabhängige Stelle einrichten?
  2. Werden Sie sich für eine Statistik von gemeldeten polizeilichen Übergriffen sowie deren Dokumentation einsetzen?
  3. Wie werden Sie Personen, die polizeiliche Übergriffe erleben, vor Einschüchterungsversuchen, etwa durch Gegenanzeigen, seitens einzelner Polizist*innen schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir halten weder die Einrichtung einer eigenen Beschwerdestelle für Polizeigewalt, noch eine eigene Statistik zu dem Thema für angezeigt. Die überwältigende Mehrheit der hessischen Polizistinnen und Polizisten macht ihren wichtigen und anstrengenden Beruf tagtäglich verantwortungsvoll und mit Herzblut. Wie in allen Bereichen, gibt es auch hier Einzelfälle, die von diesem Ideal abweichen. In Fällen von Anzeigen oder Bekanntwerden von möglichem Fehlverhalten von Polizeivollzugsbeamten wird (bspw. in jedem Fall von Schusswaffengebrauch zum Nachteil von Personen) – wie in jedem anderen Fall auch – ein entsprechendes Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet und betrieben. Die Regelungen in den Polizeipräsidien sehen vor, dass eine interne unabhängige Stelle – in herausragenden Fällen ein anderes Präsidium oder das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) – die Ermittlungen führt. Im HLKA ist zu diesem Zweck der Fachbereich Amtsdelikte eingerichtet worden. Im Übrigen erfasst die Polizeiliche Kriminalstatistik jeden polizeilichen Ermittlungsvorgang, auch solche, in denen Polizeivollzugsbeamte verdächtig sind.
Die Möglichkeit, Anzeigen zu erstatten steht jedem Menschen in Hessen offen – dieses Recht darf und kann in keine Richtung beschnitten werden, unabhängig von der Person, dem Beruf oder der Rahmenbedingungen der/des Anzeigenden.

Viele Menschen fühlen sich durch Verwaltungsentscheidungen ungerecht behandelt und können die Beweggründe der Behörden häufig nicht nachvollziehen. Die SPD will deshalb nach der Wahl eine Bürgerbeauftragte oder einen Bürgerbeauftragten einsetzen, um ein besseres Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung zu schaffen. Auch Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen polizeiliche Maßnahmen wenden, können mit dieser Stelle in Kontakt treten.

Zur Beratung bei Problemen und für Beschwerden gegen behördliches Handeln (einschließlich der Polizei) wollen wir eine unabhängige Ombudsperson beim Hessischen Landtag einrichten. Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass eine solche – mit Unabhängigkeit ausgestattete – Ombudsperson polizeiliche Übergriffe statistisch erfassen, dokumentieren und publizieren wird. Die Tätigkeit der Ombudsperson würde sich auch auf die Beratung und Betreuung der Petent*innen bei etwaigen Einschüchterungsversuchen erstrecken.

Ja. DIE LINKE will seit Jahren eine unabhängige Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten der Polizei einrichten und hat dies auch immer im
Programm zur Landtagswahl stehen. Es bedarf darüber hinaus auch eines Whistle-Blower-Schutzes für Polizeikräfte, damit interne Missstände ohne
Nachteil der Person gemeldet werden können.

Ja. Seit Jahren gibt es eine Debatte und Gesetzesverschärfungen bei Gewalt gegen Polizeibeamte. Aber polizeiliche Übergriffe, die es ja de fakto gibt, werden statistisch nirgendwo erfasst. Eine Beschwerdestelle würde auch das lösen, denn sie könnte – unabhängig von der polizeilichen Kriminalstatistik – nicht nur die Fälle, sondern auch den Ablauf der Verfahren erfassen und mögliche Opfer beraten.

Auch hier wäre eine unabhängige Beratungsstelle notwendig, die ja auch mit Anwälten zusammenarbeiten bzw. diese vermitteln würde. Gegenanzeigen gehören zum Standard-Prozedere bei Anzeigen gegen Polizeikräfte und sind weder rechtlich noch faktisch auszuschließen. Mögliche Betroffene tun gut daran, möglichst vieles zu dokumentieren und mögliche Zeugen anzusprechen.

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine bessere Personal- und Sachausstattung der Landespolizei in Hessen ein. Nur durch eine Steigerung der Attraktivität des Polizeiberufes gelingt es uns, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Ausübung dieser Tätigkeit zu interessieren. Die Einstellung von geeigneten Polizistinnen und Polizisten ist der wichtigste Schritt, um rechtsstaatliches Handeln zu garantieren.
Wir sprechen uns darüber hinaus gegen die Einrichtung einer Beschwerde- und Ermittlungsstelle außerhalb der Polizei aus, da durch die Errichtung einer solchen Stelle noch mehr Bürokratie geschaffen wird. Auch für interne Beschwerden ist eine solche Stelle nicht nötig, da es in Hessen bereits Ansprechpartner und Beratungsstellen hinsichtlich interner Polizeiangelegenheiten gibt. Bzgl. der Einführung einer Statistik von gemeldeten polizeilichen Übergriffen sehen wir keinen konkreten Änderungsbedarf.
Etwaige polizeiliche Übergriffe sowie Einschüchterungsversuche können je nach Sachlage durch strafrechtliche und/oder disziplinarrechtliche Ermittlungen untersucht und gegebenenfalls in einem rechtsstaatlichen Verfahren geahndet werden.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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