Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes

Ein wirksamer Diskriminierungsschutz braucht eine stabile rechtliche Grundlage. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das den Schutz vor Diskriminierung vor allem in den Bereichen Arbeit sowie Güter / Dienstleistungen regelt, war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Gleichzeitig bestehen relevante rechtliche Schutzlücken in zentralen Lebensbereichen, die in den Regelungsbereich der Länder fallen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Bildung und staatliches Handeln. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) kann hier einen wichtigen Beitrag leisten. Ein Oppositionsentwurf für ein LADG wurde von der Regierungsmehrheit 2017 abgelehnt.

  1. Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz (erneut) erarbeiten und verabschieden?
  2. Welche inhaltlichen Eckpunkte wird dieses LADG haben?
  3. Wie werden Sie dabei die Ergebnisse verschiedener Evaluationen des AGG und die darin formulierten Verbesserungsbedarfe berücksichtigen (u.a. Fristenregelung, Verbandsklagerecht, offene Merkmalsliste, einheitliches Schutzniveaus)?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Im Land Brandenburg regeln die Landesverfassung und einige Gesetze (u. a. Brandenburgisches Schulgesetz, Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz) bereits jetzt das Verbot von Diskriminierung. So ergibt sich aus der Verpflichtung gemäß Landesverfassung, Menschen vor Diskriminierungen im Land Brandenburg zu schützen, dass alle Ministerien im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dies als Querschnittsaufgabe zu bewerkstelligen haben. Zudem existieren höherrangige Bundesgesetze, allem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das zum Ziel hat, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Zudem hat das Land Brandenburg die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung eingerichtet. Deren Ausbau und Stärkung in den letzten Jahren macht deutlich, dass das Land Brandenburg stetig an einer Verbesserung der vorhandenen Instrumente zur Bekämpfung von Diskriminierung arbeitet.

Unsere Fraktion hat in der aktuellen Wahlperiode den Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz eingebracht. Mit diesem konnten wir uns gegen die Stimmen von SPD und Die Linke nicht durchsetzen. Wir sind jedoch überzeugt: Das Handeln staatlicher Verwaltungen hat sich an den in diesem Land lebenden Menschen, an den Bürgerinnen und Bürgern und ihren Grund- und Freiheitsrechten zu orientieren. Der von uns eingebrachte Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz bleibt weiterhin erforderlich, um Vorgaben des europäischen Rechts sowie Zielsetzungen des Landes Brandenburg für einen verbesserten Schutz vor Diskriminierung und Ungleichbehandlung umzusetzen. Er adressiert Menschen, die wegen ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, einer Behinderung, ihrer Überzeugung, ihres Alters oder aus rassistischen Gründen diskriminiert werden. Neben einem Diskriminierungsverbot, Sanktionsmöglichkeiten und Rechten für Antidiskriminierungsverbände sieht unser Entwurf die Schaffung einer mit weitreichenden Befugnissen ausgestatteten Landesantidiskriminierungsstelle vor. Auch der der Bericht der Landesregierung über die Arbeit der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung zeigt die Notwendigkeit einer derartigen gesetzlichen Grundlage. Nahezu 60 Prozent des Beratungsaufkommens der Landesstelle bezieht sich auf Interaktionen mit Verwaltung als handelnde oder zuständige Institution, die dem AGG also nicht unterfallen. Bei einer erneuten Einbringung des Gesetzes werden wir Ergebnisse verschiedener Evaluationen des AGG prüfen und gegebenenfalls berücksichtigen.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir werden ergebnisoffen in die Beratung eines LADG gehen – Ziel muss es sein, dass Brandenburg die zu Recht angemahnten Schutzlücken
schließt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Perspektive der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung

Brandenburg verfügt mit der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung über eine Anlauf- und Beratungsstelle für von Diskriminierung betroffenen Bürger*innen, die in die Referatsstrukturen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit eingebunden ist. Ihr Mandat umfasst die Informationsweitergabe über Rechte und Rechtsschutzmöglichkeiten, Unterstützung und Evaluation von Diskriminierungsvorkommen und Schutzmaßnahmen. In 2018 war die Landesstelle mit einer Person ausgestattet.

  1. Wie schätzen Sie das Mandat und die aktuelle Ausstattung der Stelle ein?
  2. Wie werden Sie die Arbeit der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung fortführen?
  3. Welche Pläne haben Sie bezüglich der institutionellen Anbindung, Ausstattung und des Mandates der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung für die kommende Legislatur?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD schätzt die Arbeit der Brandenburger Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung. Sie ergänzt und verstärkt das bisherige Engagement unseres Landes gegen Diskriminierung, wie beispielsweise den Beitritt zur „Koalition gegen Diskriminierung“ als eines der ersten Bundesländer. Die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung wurde im Haushalt 2017/2018 personell gestärkt und in ihrem Aufgabenzuschnitt neu aufgestellt. Wir wollen und werden sie auch weiterhin nach Kräften unterstützen. Gleiches gilt für die vielfältigen anderen Maßnahmen und Initiativen, die eine Kultur der Wertschätzung und Vielfalt fördern und die dazu beitragen, Diskriminierung in Brandenburg zu verhindern und zu beseitigen.

Die Ausstattung der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung mit einer Vollzeit-Stelle, wahrgenommen durch eine Juristin, war ein erster wichtiger Schritt. Die Landesstelle muss aus unserer Sicht dauerhaft gesichert werden und auch mit sächlichen Mitteln auskömmlich ausgestattet werden. Für uns ist wichtig, dass die Leitung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Wahrnehmung ihrer Befugnisse unabhängig ist und keinen Weisungen unterliegt. Das ist bisher nicht gegeben. Sie soll eine Beratungsfunktion haben, dem Landtag regelmäßig Bericht erstatten und darüber hinaus zusätzlich über Akteneinsichts- und Beteiligungsrechte verfügen. Wir möchten ihre Aufgaben erweitern, beispielsweise mit der Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen, der konsequenten Beteiligung bei allen einschlägigen Gesetzesvorhaben und ein Beanstandungsrecht bei Behörden einführen. Zudem müssen sich auch in Zukunft von einer Diskriminierung betroffene Menschen unmittelbar an die Landesstelle wenden können, um Rat zu suchen. Für diese wichtigen Aufgaben wollen wir die Landesantidiskriminierungsstelle mit mindestens einer*m hauptamtlichen Landesantidiskriminierungsbeauftragten mit entsprechender Ausstattung und Qualifizierung sichern bzw. aufstocken. Eine bessere Wahrnehmung der Aufgaben gelänge mit der Schaffung von zwei weiteren Vollzeit-Stellen in der Landesstelle. Zur besseren Planbarkeit sollen zukünftig Projekte, wie beispielsweise öffentliche Veranstaltungen, Publikationen und Kampagnen durch ein haushaltsgesetzlich festgelegtes Budget bestritten werden können, nicht wie bisher mit einmaligen Finanzierungen aus Lottomitteln.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Gemeinsam mit der Beratungsstelle ist das bisherige Mandat wie auch die Ausstattung (technisch wie personell) zu prüfen und nach einer gemeinsamen überparteilich erarbeiteten Aufgabenkritik so auszustatten, dass die übertragenen Aufgaben auch vollumfänglich wahrgenommen werden können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Flächendeckende Beratung und Unterstützung für Betroffene

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern und durchsetzen wollen. In Brandenburg gibt es kaum staatlich finanzierte Beratungsstrukturen, die explizit den Auftrag haben, diskriminierte Personen zu unterstützen. Darüber hinaus gibt es keine Angebote auf kommunaler Ebene.

  1. Wie werden Sie den schrittweisen Aufbau einer unabhängigen flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsstruktur voranbringen?
  2. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?
  3. Welche konkreten Ziele und Eckpunkte haben Sie für die Entwicklung des Beratungsangebotes bis zum Ende der kommenden Legislatur?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ein SPD-geführtes Land Brandenburg wird auch weiterhin Mittel zur Bekämpfung jeglicher Diskriminierung zur Verfügung stellen. Die Landestelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung wird die Zusammenarbeit mit den Antidiskriminierungsstellen des Bundes und der Länder sowie mit Netzwerken, Gremien, NGOs und der Zivilgesellschaft fortführen. Gleichzeitig wird sie die Unterstützung des Vernetzungsprozesses von Selbsthilfeorganisationen und Betroffenenverbänden vorantreiben.

Aufgaben der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung nach unseren Maßgaben muss die Gewährleistung, Weiterentwicklung und Steuerung einer bedarfsgerechten, effizienten und niedrigschwelligen Selbsthilfe- und Beratungsinfrastruktur sein. Zur Umsetzung dieser Aufgabe soll die Landesstelle entsprechende Konzepte, Strategien und Maßnahmen entwickeln. Zur Gewährleistung, Weiterentwicklung und Steuerung der bestehenden Selbsthilfe- und Beratungsinfrastruktur soll sie mit den jeweiligen Nichtregierungsorganisationen und Verwaltungseinheiten zusammenarbeiten, deren zielgruppenorientierte Angebote vernetzen und sie in der Öffentlichkeit bekannt machen. Dort, wo Unterstützungsangebote mit staatlichen Mitteln gefördert werden, muss die Landesstelle mittels geeigneter Maßnahmen aus unserer Sicht darauf hinwirken, dass die Beratungsarbeit anerkannten Prinzipien wie Vertraulichkeit, Unabhängigkeit und Barrierefreiheit entspricht. Durch den Aufbau einer systematischen Dokumentation der Beratungsarbeit können Handlungsbedarfe (wie z. B. die Notwendigkeit der Einrichtung eines Rechtshilfefonds) überprüft und bei der Weiterentwicklung der Infrastruktur gegebenenfalls berücksichtigt werden.
Dies gelingt jedoch nur mit einer auskömmlichen finanziellen und personellen Ausstattung der Landesstelle, vgl. Punkt 1.2. Dafür haben wir in der aktuellen Wahlperiode 240.000 Euro pro Jahr gefordert.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir setzen zunächst auf eine grundlegende Aufgabenkritik, um auf dieser Basis den Finanzierungsbedarf zu ermitteln, im Rahmen dieser Aufgabenkritik ist auch die Verankerung von Beratungsangeboten in der Fläche und die dafür erforderlichen Umsetzungsschritte mitzudenken.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Wissen über Diskriminierung

Für eine zielgerichtete Antidiskriminierungspolitik und -arbeit ist ein fundiertes empirisches Wissen über Diskriminierung unabdingbar. Für Brandenburg gibt es aktuell nur wenige Studien und / oder Statistiken. Wichtige Fragen, wie die folgenden, können aktuell nur zum Teil beantwortet werden:

  • Wo, in welcher Form und warum erleben Menschen in Brandenburg Diskriminierung?
  • Welche diskriminierenden Praxen und Strukturen existieren in konkreten Lebensbereichen wie Arbeit, Gesundheit, Bildung, Behörden – bezogen auf welche Merkmale?
  • Was wissen von Diskriminierung Betroffene über ihre Rechte und wie nutzen sie diese?
  • Wie gut funktioniert der faktische Zugang zu einem rechtlichen Diskriminierungsschutz?
  • Wie gehen Brandenburger Gerichte mit Klagen wegen Diskriminierung um?
  1. Wie wird Ihre Partei vorgehen, um fundierte Informationen als Grundlage der eigenen Politik zu erhalten?
  2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden Sie setzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Für das Sammeln und Bewerten von Informationen über bestehende Ungleichbehandlung spieklt die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung eine wichtige Rolle. Auch für die Zukunft setzen wir u. a. auf den Austausch und das gute Zusammenspiel mit der Stelle der/des Landesbeauftragten für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Land Brandenburg. Diese Stelle hat zur Aufgabe, die Gleichstellung der Geschlechter in Brandenburg im Blick zu haben, gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorzugehen sowie den in der Landesverfassung festgeschriebenen Grundsatz der Gleichberechtigung innerhalb der Landesregierung und in der Öffentlichkeit zur Geltung zu bringen. Gleiches gilt für die Stelle der/des Integrationsbeauftragten des Land Brandenburg, die auch weiterhin mit der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung zusammenarbeiten soll. Dabei wird die SPD alle beteiligten Stellen unterstützen.

Ein wichtiger Aspekt unseres Entwurfs für ein Landesantidiskriminierungsgesetz ist die Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen zu Diskriminierungen, ihren Ursachen und ihren Folgen. Wir sehen dies als eine weitere Aufgabe einer auskömmlich ausgestatteten Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung. Zu denken ist an fachliche Stellungnahmen, Gutachten und Berichte, die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen aber auch wissenschaftliche Testing-Studien zur Erhellung des Dunkelfeldes. Verbunden ist damit auch das Recht der Landesstelle, solche Untersuchungen an Dritte, z. B. wissenschaftliche Einrichtungen, zu vergeben.
Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zum Abbau institutioneller Diskriminierung wie die im Gesetz genannten Maßnahmen zur Durchführung der „Diversity-Folgenabschätzung“ (z. B. in Form von Leitfäden für Ministerien) und zur Vermittlung von „Diversity-Kompetenz“ (z. B. durch die Qualitätssicherung von Aus- und Fortbildung).
Dem Bericht der Landesregierung über die Arbeit der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung ist zu entnehmen, dass das Beratungsaufkommen aufgrund der Merkmale der ethnischen Herkunft, des Geschlechts und der Behinderung am häufigsten ist. Ein weiterer Fokus muss auf Menschen liegen, die mehrfach von Diskriminierung betroffen sind.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Für die Liberalen steht das selbstbestimmte, angst- und diskriminierungsfreie Leben des Einzelnen im Mittelpunkt der Politik. Zur Informationsgewinnung bauen wir auf die regulär erhobenen Statistiken auf den engen Austausch mit Verbänden und Interessenvertretungen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Antidiskriminierung

Das Wissen um individuelle Rechte und Handlungs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten ist in der Bevölkerung noch immer gering. Diskriminierung wird oftmals als eine persönliche, moralische Verfehlung verstanden und die Thematisierung von Diskriminierung als Angriff. Auch fehlt in der Öffentlichkeit noch immer ein Verständnis für institutionelle und indirekte Formen von Diskriminierung. Eine gelebte Antidiskriminierungskultur ist eine Frage der Haltung: Offenheit, Perspektivwechsel, Selbstreflexion und Verantwortungsübernahme sind dabei wichtige Stichworte.

  1. Werden Sie eine Kampagne oder vergleichbare Formen der öffentlichkeitswirksamen Kommunikation zu den Themen Diskriminierung, Diskriminierungsschutz und Teilhabe umsetzen?
  2. Was sind deren zentrale Eckpunkte?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD hat sich seither auf die Fahne geschrieben, Diskriminierung und Möglichkeiten des Vorgehens dagegen in Veranstaltungen, Gesprächen, Ausschüssen, Arbeitskreisen usw. zu thematisieren. Dabei bleibt es. Die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung rückt ebenfalls diese Themen immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit durch Öffentlichkeitsarbeit, Beratung sowie die Bereitstellung von Informationen. Wir wollen, dass die Bevölkerung weiterhin über ihre Rechte und Möglichkeiten unterrichtet wird, Diskriminierung zu erkennen und sie zu bekämpfen.. So konnte die Landesstelle eine Internetseite einrichten und wurde in die überarbeitete und aktualisierte Beratungsstellendatenbank der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aufgenommen. Das Gesundheits- und Sozialministerium hat zudem alle in der Antidiskriminierungsarbeit tätigen Verbände und alle Beauftragten für Gleichstellung, Integration, Menschen mit Behinderungen in den Kommunen über die Aufgaben und das Beratungsangebot der Landesstelle unterrichtet. Ein Flyer informiert Bürgerinnen und Bürger zudem über das Beratungsangebot der Landessstelle. Zusätzlich nimmt die Stelle an verschiedenen Fachtagungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und anderer Institutionen teil.

Auch aus unserer Sicht es ist wichtig, dass von Diskriminierung betroffene Personen über ihre Rechte und deren Durchsetzungsmöglichkeiten informiert sind. Zu einer wirksamen Antidiskriminierungspolitik gehört deshalb auch eine eigenständige und umfangreiche Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Diese wird insbesondere durch Pressemitteilungen, einen Internetauftritt, durch öffentliche Veranstaltungen, Publikationen und Kampagnen erreicht.

Zentrale Eckpunkte können nur in direktem Austausch mit den Beauftragten der Landesregierung erarbeitet werden. Eine Beteiligung ist erforderlich von:

  • Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung.
  • Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
  • Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg.
  • Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen.

Existierende Beratungs- und Fachstellen für Antidiskriminierungsarbeit im Land Brandenburg.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir sind offen gemeinsam mit Interessensvertretungen, Aktionsbündnissen und Initiativen, überparteilich an geeigneten Kampagnen zur Umsetzung der o.g. Ziele zu arbeiten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verwaltungen als Schnittstelle zu den Bürger*innen

Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.

  1. Welches Konzept verfolgt Ihre Partei, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie im direkten Kontakt mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
  3. Werden Sie ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung einführen? Wie wird dieses sicherstellen, dass konkrete und qualifizierte Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen? Wie werden Sie sicherstellen, dass das Verfahren bei allen Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund*innenkontakt eingeführt wird und die Bürger*innen hiervon Kenntnis erhalten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Verwaltung ist an das Grundgesetz sowie Recht und Gesetz gebunden. Das Diskriminierungsverbot muss regelmäßig Bestandteil von Aus-, Fort- und Weiterbildungen sein.

Grundsätzlich sehen wir aus den vorgenannten Gründen die Notwendigkeit für ein Landesantidiskriminierungsgesetz und haben einen entsprechenden Entwurf in der aktuellen Wahlperiode eingebracht.
Exemplarisch sollen an dieser Stelle zwei konkrete Punkte hervorgehoben werden:
Für die die Sensibilisierung und Qualifizierung für die Belange von LSBTIQ*-Menschen wollen wir für die gesamte Verwaltung des Land Brandenburgs eine Handreichung erarbeiten und Beschäftigte entsprechend schulen.
Die von der Landesbeauftragten für die die Belange von Menschen mit Behinderung adressierten Beschwerden aufgrund von Diskriminierungserfahrungen, die behinderte Menschen im Land Brandenburg machen, dokumentieren in diesem Bereich ebenso dringenden Handlungsbedarf. Nicht hinnehmbar sind in diesem Zusammenhang Vorfälle, bei denen Menschen mit Behinderung von behördlicher Seite mündlich mitgeteilt wird, ihr Antrag auf Leistung müsse gar nicht erst gestellt werden, da er ohnehin abgelehnt werden würde. Wir halten es für sinnvoll in Landesbehörden ohne Beschwerdemanagement ein solches zu etablieren.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

An erster Stelle muss die Aufgabenkritik der Antidiskriminierungsstellen stehen. Die Sensibilisierung aller Verwaltungsstellen für das Thema
Diskriminierung ist eine permanente Aufgabe und muss Inhalt von entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen sein. Das von der
Antidiskriminierungsstelle zu entwickelnde Schulungsprogramm für die kundennahe Verwaltung muss ständig an die Verwaltungspraxis angepasst werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Arbeitgeberin

Die Brandenburgische Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für den effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für die Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Damit hat sie eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber*innen.

  1. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  2. Werden Sie AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen und -betrieben flächendeckend einrichten und ihre Arbeit evaluieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung ist der SPD ein wichtiges Anliegen. Die dazu notwendigen Maßnahmen werden wir ergreifen und ggf. auch Rechtsgrundlagen ändern bzw. schaffen.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwaltung verstärkt Jugendliche mit Migrationshintergrund ausbildet. Da wo Frauen unterrepräsentiert sind, setzen wir uns für eine fünfzig Prozent Quote ein, insbesondere in den Führungsebenen und Aufsichtsgremien. Die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten wollen wir im Landesgleichstellungsgesetz ausbauen.
Wir befürworten die Etablierung beziehungsweise Aufrechterhaltung oder Weiterentwicklung von Beschwerdemanagement in Landesbehörden, vergleiche Antwort auf Frage 2.1. Dieses soll aus unserer Sicht nicht nur von den die Leistungen der jeweiligen Behörde in Anspruch nehmenden Bürger*innen in Anspruch genommen werden können, sondern ebenfalls von den dort Mitarbeitenden.
Die ausgewerteten Daten aus dem Beschwerdemanagement sollten im Sinne einer systematischen Dokumentation selbstverständlich in den regelmäßig zu erstellenden Bericht der Landesstelle für Chancengleichheit einfließen.
Wir gehen davon aus, dass gebündelte, mit qualifiziertem Fachpersonal ausgestattete Angebote vorzuziehen sind. Personalvertretungen sind vertrauenswürdige Ansprechpartner*innen vor Ort. Sie sind vom Grundsatz her für eine niederschwellige Beratung qualifiziert. Für einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung ist es wichtig, sie gegebenenfalls in ihrer Diversity-Kompetenz weiter zu qualifizieren. Wir wollen die Beteiligungsrechte der Personalräte in den öffentlichen Verwaltungen stärken.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Der Landesverwaltung kommt als Arbeitgeberin eine besondere Rolle zu – sie hat in geeigneter Weise sicherzustellen, dass Diskriminierungen nicht stattfinden. Wo dies dennoch geschieht, ist es sofort abzustellen. Voraussetzung dafür ist der vertrauensvolle Umgang zwischen den
Mitarbeitern und den Vorgesetzten, die Landesregierung ist gehalten das dafür geeignete Betriebsklima zu schaffen und geeignete Instrumente, insbesondere einschlägige Weiterbildungsmaßnahmen für Führungskräfte zu etablieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Diversity-Vorbild

Gelebte Vielfalt zeigt sich auch darin, dass alle einen gleichberechtigten Zugang zu gesellschaftlichen Positionen und Stellen haben und sich die Bevölkerungsstruktur somit dort widerspiegelt. Als große Arbeitgeberin steht die Landesverwaltung Brandenburgs in der Verantwortung, hierauf proaktiv hinzuwirken.

  1. Was sind die Eckpunkte Ihres ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
  2. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung ist der SPD ein wichtiges Anliegen. Dazu ergreifen wir alle notwendigen Maßnahmen. Ob wir auch auf ein ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzept zurückgreifen oder auf andere Maßnahmen setzen, werden wir in der kommenden Legislatur diskutieren und entscheiden. Gleiches gilt in Bezug auf anonymisierte Bewerbungsverfahren.

In einem ersten Schritt werden wir bei allen Entscheidungen auf allen Ebenen die Lebenssituation und die Interessen von Frauen berücksichtigen, d.h. wir setzen uns konsequent für das Leitbild der Geschlechtergerechtigkeit („Gender-Mainstreaming“) ein. Wir stehen für den geschlechtergerechten Haushalt („Gender Budgeting“), damit sich Gleichberechtigung auch im Landeshaushalt als gerechte Verteilung der Mittel niederschlägt.
Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass die Verwaltung verstärkt Jugendliche mit Migrationshintergrund ausbildet. Darüber hinaus wollen wir alle Beschäftigten im Gesundheitswesen für den Umgang mit Vielfalt stärken, um den Herausforderungen sowie den Ansprüchen an eine vielfältige Patient*innenenversorgung gerecht werden zu können. („Diversitykompetenz“)
In der Aus- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften sollen unterschiedliche Familienmodelle angemessen berücksichtigt werden (Diversitykompetenz). In Absprache mit den Personalräten sowie den Landesbeauftragten und der Landesstelle für Chancengleichheit ist für uns die Einführung von anonymisierten Bewerbungsverfahren durchaus vorstellbar.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

1. liegt noch nicht vor
2. wir stehen einer Prüfung dieser Möglichkeit offen gegenüber

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verwaltung als Auftraggeberin und Vertragspartnerin

Das Land Brandenburg ist ein bedeutsamer Auftrag- und Fördermittelgeber, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Soziale Hilfen und Kultur. Durch die Gestaltung von Ausschreibungen, Förderrichtlinien, vertraglichen Rahmenbedingungen etc. kann das Land Anreize zur Umsetzung und Sicherstellung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes auf Seiten der Auftragnehmer*innen und Fördermittelempfänger*innen setzen.

Wie werden Sie konkrete Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Brandenburger Vergabegesetz sowie in Förderrichtlinien und Ausschreibungen verankern?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung ist der SPD ein wichtiges Anliegen. Die dazu notwendigen Maßnahmen ergreifen wir dort, wo das Land Brandenburg seinen Einfluss auch auf das Handeln Dritter geltend machen kann.

Wir wollen das Brandenburger Vergaberecht ändern. Im ersten Schritt sollen außer der Einhaltung von Tarifbindung und Mindestlöhnen bei allen beauftragten Unternehmen künftig auch Nachhaltigkeitskriterien für die zu beschaffenden Produkte verbindlich vorgeschrieben werden. Wir richten unabhängige Ombudsstellen ein, die sowohl die Arbeitnehmer*innen als auch die Arbeitgeber*innen beraten, um Tricksereien beim Mindestlohn zurückzudrängen. Für die Beschaffung von Importprodukten sind, soweit möglich, Zertifizierungen vorzuschreiben, die die Einhaltung der Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zum Schutz vor Ausbeutung und Verbot von Kinderarbeit gewährleisten. Die Beachtung dieser Kriterien wird auch das Verantwortungsbewusstsein in breiten Bevölkerungskreisen positiv beeinflussen.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Vergabe von Grundstücken für Wohnungsbauprojekte kommunaler Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften oder Baugemeinschaften in der Regel in qualitätsorientierten Konzeptvergaben erfolgt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Man muss zwischen Vergabe und Fördermaßnahmen unterscheiden. Das Brandenburger Vergabegesetz enthält nach unserer Auffassung ohnehin schon zu viele vergabefremde Regelungen, die Investitionen der öffentlichen Hand zunehmen hemmen und verhindern, weil sich keine Auftragnehmer finden. Die Diskriminierung ist ein Rechtsverstoß, dem unmittelbar begegnet werden muss. Darüber hinaus ist die Kontrolle einer solchen Auflage bürokratisch und im Zweifel nicht zu gewährleisten. Bei Fördermaßnahmen kann eine solche Auflage hingegen sinnvoll sein, um bestimmte Ziele der
Fördermaßnahme zu erreichen. Hier sollte eine, allerdings möglichst bürokratiearme, Lösung gefunden werden.

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Sensibilisierung von Lehrer*innen für Vielfalt und gegen Diskriminierung

Lehrer*innen kommt bei Diskriminierungen in der Schule eine entscheidende Rolle zu. Einerseits können sie selbst für Diskriminierungen verantwortlich sein, andererseits ist es ihre Aufgabe, Schüler*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren, sowie bei konkreten Diskriminierungen zwischen Schüler*innen verbindlich und zugleich konstruktiv einzuschreiten.

  1. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Lehrer*innen im Rahmen ihrer Hochschulausbildung Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität vermittelt werden?
  2. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen kontinuierlich im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen gestärkt werden und Anreizstrukturen für eine Teilnahme ausbauen?
  3. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, die Diversität auf Seiten der Lehrer*innen explizit zu fördern und zu erhöhen, um die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung abzubilden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Seit dem Schuljahr 2017/2018 ist für die Länder Berlin und Brandenburg ein gemeinsamer Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 wirksam. Hierin ist im Rahmen der „fachübergreifenden Kompetenzentwicklung“ u.a. das Modul Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity) eingeführt worden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Vielfaltskompetenz der Schülerinnen und Schüler geschult wird. Lehrkräfte werden bereits jetzt im Rahmen ihrer Hochschulausbildung bzw. im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen am Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) in ihrer Vielfaltskompetenz gestärkt. Dabei bieten die gemeinsamen Empfehlungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz zu „Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt“ sowie eine Handreichung des LISUM zu dem übergreifenden Themenbereich „Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity)“, einschließlich konkreter, projektbezogener Anwendungsbeispiele, weitere wertvolle Hinweise für Lehrkräfte in Vorbereitung auf die Gestaltung des Unterrichts. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass geeignete Formulierungen in Stellenausschreibungen dazu ermutigen sollen, dass sich eine Vielzahl unterschiedlicher Personen als Lehrer*innen im Land Brandenburg bewirbt.

Wir wollen im Rahmen der Erweiterung des Ausbaus der Lehramtsausbildung die Kapazitäten insbesondere in den Studiengängen der Förder- und Inklusionspädagogik erweitern. Die Lehramtsausbildung wollen wir reformieren und praxisnäher gestalten, u.a. um Lehrkräfte besser auf die Vielfalt in Schulen vorzubereiten. Innovative Lehr- und Lernformen an den Hochschulen wollen wir durch Landesprogramme fördern und verstärkt in die Lehre investieren. Lehrkräfte sind schon heute verpflichtet, sich fortzubilden. Wir fordern einen schuleigenen Fortbildungsetat, über den die Schulen autonom verfügen können. So eröffnen wir die Möglichkeit, durch gezielte Fortbildungen oder professionelle Schulberater*innen schnell geeignete Maßnahmen z. B. bezogen auf die im Rahmenlehrplan neu eingeführte, fachübergreifende Kompetenz „Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity)“ zu treffen. Gleichzeitig muss das Fortbildungsangebot in Kooperation mit fachkündigen Trägern zu gezielten Schwerpunkten z. B. im Rahmen des Konzeptes „Gemeinsames Lernen in der Schule“, des Aktionsplans „queeres Brandenburg“ oder von „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ ausgebaut werden. Durch Fortbildungsangebote und vermehrte Schulsozialarbeit wollen wir die Rahmenbedingungen in den Vorbereitungsklassen für geflüchtete Kinder und Jugendliche und besonders für die Übergänge in die Regelklassen verbessern. Wir setzen uns dafür ein, die besondere Kompetenz von Lehrkräften zu nutzen, die selbst geflüchtet sind, und unterstützen das „Refugee Teacher Program“. .ersität Potsdam.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Die Arbeit unserer Lehrkräfte im Spannungsfeld mit der Individualität von Schülern und Schülerinnen erfordert Kompetenz und Sensibilisierung, diese muss nicht nur im Rahmen des Lehramtsstudiums vermittelt, sondern stetig weiterentwickelt werden. Wir werden uns dafür einsetzen,
dass dieser Themenkomplex Teil der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern wird.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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