Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Antidiskriminierung

Das Wissen um individuelle Rechte und Handlungs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten ist in der Bevölkerung noch immer gering. Diskriminierung wird oftmals als eine persönliche, moralische Verfehlung verstanden und die Thematisierung von Diskriminierung als Angriff. Auch fehlt in der Öffentlichkeit noch immer ein Verständnis für institutionelle und indirekte Formen von Diskriminierung. Eine gelebte Antidiskriminierungskultur ist eine Frage der Haltung: Offenheit, Perspektivwechsel, Selbstreflexion und Verantwortungsübernahme sind dabei wichtige Stichworte.

  1. Werden Sie eine Kampagne oder vergleichbare Formen der öffentlichkeitswirksamen Kommunikation zu den Themen Diskriminierung, Diskriminierungsschutz und Teilhabe umsetzen?
  2. Was sind deren zentrale Eckpunkte?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD hat sich seither auf die Fahne geschrieben, Diskriminierung und Möglichkeiten des Vorgehens dagegen in Veranstaltungen, Gesprächen, Ausschüssen, Arbeitskreisen usw. zu thematisieren. Dabei bleibt es. Die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung rückt ebenfalls diese Themen immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit durch Öffentlichkeitsarbeit, Beratung sowie die Bereitstellung von Informationen. Wir wollen, dass die Bevölkerung weiterhin über ihre Rechte und Möglichkeiten unterrichtet wird, Diskriminierung zu erkennen und sie zu bekämpfen.. So konnte die Landesstelle eine Internetseite einrichten und wurde in die überarbeitete und aktualisierte Beratungsstellendatenbank der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aufgenommen. Das Gesundheits- und Sozialministerium hat zudem alle in der Antidiskriminierungsarbeit tätigen Verbände und alle Beauftragten für Gleichstellung, Integration, Menschen mit Behinderungen in den Kommunen über die Aufgaben und das Beratungsangebot der Landesstelle unterrichtet. Ein Flyer informiert Bürgerinnen und Bürger zudem über das Beratungsangebot der Landessstelle. Zusätzlich nimmt die Stelle an verschiedenen Fachtagungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und anderer Institutionen teil.

Auch aus unserer Sicht es ist wichtig, dass von Diskriminierung betroffene Personen über ihre Rechte und deren Durchsetzungsmöglichkeiten informiert sind. Zu einer wirksamen Antidiskriminierungspolitik gehört deshalb auch eine eigenständige und umfangreiche Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Diese wird insbesondere durch Pressemitteilungen, einen Internetauftritt, durch öffentliche Veranstaltungen, Publikationen und Kampagnen erreicht.

Zentrale Eckpunkte können nur in direktem Austausch mit den Beauftragten der Landesregierung erarbeitet werden. Eine Beteiligung ist erforderlich von:

  • Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung.
  • Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
  • Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg.
  • Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen.

Existierende Beratungs- und Fachstellen für Antidiskriminierungsarbeit im Land Brandenburg.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir sind offen gemeinsam mit Interessensvertretungen, Aktionsbündnissen und Initiativen, überparteilich an geeigneten Kampagnen zur Umsetzung der o.g. Ziele zu arbeiten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gewichtsvielfalt als Teil von Diversity verstehen und kommunizieren

Wenn von Diversity gesprochen wird, findet Gewichtsvielfalt in der Regel keine Betrachtung. Insbesondere dicke Menschen profitieren damit nicht von den positiven Effekten des Diversity-Gedankens, wie es beispielsweise die Förderung der Akzeptanz und der Sichtbarkeit verschiedener Körperformen wäre.

  1. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass überall dort, wo das Land Brandenburg auf Diversity setzt und / oder kommuniziert, Gewichtsvielfalt mitgedacht wird?
  2. Werden Sie parteiintern Diversity um die Betrachtung von Gewichtsvielfalt erweitern? Was werden hier die ersten Maßnahmen sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD tritt für die gesellschaftliche Vielfalt und die individuellen persönlichen Freiheiten im Land Brandenburg ein. Das Nein zu jeder Form von Diskriminierung gilt für alle Menschen, selbstverständlich auch in Fragen des Körpergewichts bzw. der Körperformen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir lehnen Diskriminierung in jeglicher Form ab. Aus unserer Sicht ist auch der hier genannte Aspekt in die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle
einzubeziehen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilisierung für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Seit dem 22.12.2018 besteht die Möglichkeit für intergeschlechtliche Menschen, sich qua Geburtsregister keinem Geschlecht zuordnen zu müssen und den Eintrag „Divers“ zu wählen (PStG §45a). Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt ist weder in der pädagogischen Praxis, noch in der Verwaltung flächendeckend angekommen. Um ein Verständnis für das Thema zu erlangen, braucht es Sensibilisierungen auf allen Ebenen des öffentlichen Lebens sowie ein Verständnis für vielfaltssensible und geschlechtergerechte Sprache, im gesprochenen sowie im geschriebenen Wort.

  1. Welche Maßnahmen haben Sie vorgesehen, um die Gesetzesnovellierung auf den Ebenen der Verwaltung, der Bildungsinstitutionen und des öffentlichen Lebens zu realisieren? Werden Sie hierfür entsprechende finanzielle Mittel bereitstellen?
  2. Werden Sie in allen Veröffentlichungen geschlechtergerechte Sprache verwenden und vielfältige Lebens- und Familienformen auch bildlich in Ihren Veröffentlichungen berücksichtigen?
  3. Werden Sie mit allen beteiligten Ressorts (z.B. Bildung, Schule, Jugend, Frauen*, Soziales, Gesundheit) gemeinsam an einer Strategie für eine erfolgreiche Sensibilisierung aller Fachkräfte arbeiten?
  4. Werden Sie in den Schulen eine flächendeckende Reformierung der Sexualpädagogischen Inhalte forcieren, um über geschlechtliche und sexuelle Vielfalt zu informieren, aber auch wichtige gesundheitliche Aspekte abzudecken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Um eine Kultur der Wertschätzung zu verankern, ist Offenheit für die Vielfalt der Sicht- und Lebensweisen unerlässlich. Die Auseinandersetzung mit Diversität ist somit in allen Bereichen eine zentrale Aufgabe und Herausforderung. Die SPD unterstützt das Selbstbestimmungsrecht intersexueller Menschen, ihren Anspruch auf Anerkennung ihres So-Seins und ihr Recht, ein Leben frei von Diskriminierung zu leben. Wir wollen deshalb rechtliche Möglichkeiten prüfen, um einer umfassenden Verankerung von Diversität in allen Bereichen noch besser gerecht werden zu können.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

In den vergangenen Jahren wurden in der Gleichstellungspolitik wichtige Fortschritte erzielt, z.B. das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm, das Leitbild für Geschlechtergerechtigkeit und der Landesaktionsplan Queeres Brandenburg. Gerade letzterer spielt eine besondere Rolle.

Dem Aktionsplan wurde zunächst eine Befragung vorangestellt, die dann zur Schwerpunktsetzung auf Trans*personen und Regenbogenfamilien führte. Der Aktionsplan wurde zunächst mit 250.000 € sowie einer Personalstelle ausfinanziert, was wir mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 um 384.800 € erhöhen konnten. Es zeigt sich, dass die Bedeutung des Themas klar erkannt wurde. Der Aktionsplan ist nun konsequent umzusetzen und mit allen Akteuren gemeinsam fortzuschreiben. Eine auskömmliche Finanzierung der Maßnahmen sehen wir als zwingend erforderlich an. Wir setzen uns auch für eine Stabsstelle im Familienministerium ein. Der Aktionsplan muss zudem ressortübergreifende Relevanz haben, denn Queerpolitik ist ein Querschnittsthema. Hier stehen alle Ressorts in der Verantwortung und in der Pflicht, ihre Arbeit dementsprechend auszurichten.

Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt gehört zu unserer Gesellschaft, diese Tatsache muss ganz selbstverständlich in alle von Ihnen genannten
Aspekte einbezogen werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Offenes und förderndes Neutralitätsverständnis

Immer wieder werden unter dem Hinweis auf die „staatliche Neutralität“ Einschränkungen der Rechte religiöser Minderheiten gefordert oder umgesetzt. Neutralität ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als eine distanzierende Haltung zu verstehen, sondern als eine offene, allen Religionen und Weltanschauungen gegenüber gleichermaßen fördernde Haltung des Staates, bei der er sich mit keiner Religion oder Weltanschauung identifiziert oder sie privilegiert.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das verfassungsgemäße Neutralitätsverständnis in der Gesellschaft zu verbreiten und in der Praxis zu erhalten und so der Fehldeutung, Neutralität sei nur bei der Abwesenheit alles Religiösen aus der staatlichen oder öffentlichen Sphäre gewährleistet, entgegenzutreten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden und hat demnach auch das Neutralitätsgebot zu achten.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Religionsfreiheit ist ein Grundbaustein unserer Demokratie, für den wir einstehen. Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Verwirklichung Ihrer Forderung ist die Aufklärung und die Sensibilisierung in Bezug auf den Umgang mit religiösen Themen bzw. Themen, die religiösen Bezug haben. Diese Sensibilisierung gilt umso stärker für öffentlichen Einrichtungen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilisierung der Bevölkerung für Gewichtsdiskriminierung

Gewichtsdiskriminierung und stigmatisierende Vorurteile gegenüber dicken Menschen sind in unserer Gesellschaft stark verbreitet. Laut einer Studie der Philipps-Universität Marburg in Kooperation mit der Universität Leipzig haben 75 Prozent der deutschen Bevölkerung selbst Vorurteile dieser Art oder würden diesen zumindest nicht widersprechen. Gleichzeitig gibt es nur ein geringes gesellschaftliches Bewusstsein für Gewichtsdiskriminierung.

  1. Werden Sie einen Aktionsplan zur Sensibilisierung der Bevölkerung für Gewichtsdiskriminierung auf Landesebene auf den Weg bringen?
  2. Was werden die Eckpunkte dieses Aktionsplans sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD lehnt jegliche Form der Diskriminierung ab. Das gilt selbstverständlich auch in Fragen des Körpergewichts bzw. der Körperformen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir lehnen Diskriminierung in jeglicher Form ab. Aus unserer Sicht ist auch der hier genannte Aspekt in die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle
einzubeziehen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Umsetzung der Antirassismus-Klausel der Landesverfassung

Mit der 2011 verabschiedeten Antirassismus-Klausel in der Landesverfassung Brandenburgs ist das Eintreten gegen Rassismus zu einem Staatsziel erklärt worden. Dafür braucht es weit gefasste Strategien gegen Rassismus, die neben der Bekämpfung von Rechtsextremismus und rassistischer Gewalt ebenso Phänomene von Alltagsrassismus benennen und bekämpfen sowie die Entwicklung eines gesellschaftlichen Bewusstseins für Rassismus und Diskriminierung fördern.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um allen Phänomenen von Rassismus, insbesondere rassistische Diskriminierungen und Alltagsrassismus, gemäß der Landesverfassung zu begegnen?
  2. Mit welchen Schritten werden Sie ein breites gesellschaftliches Bewusstsein für Rassismus und Diskriminierung schaffen?
  3. Das Land Thüringen setzte eine Enquete-Kommission zu „Ursachen und Formen von Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen sowie ihre Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie“ ein, um darauf aufbauend Handlungsempfehlungen für die Umsetzung zivilgesellschaftlicher und institutioneller Konzepte zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Rassismus zu entwickeln. Werden Sie eine ähnliche Kommission für Brandenburg einrichten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD kämpft und steht seit nunmehr fast drei Jahrzehnten für ein offenes und tolerantes Brandenburg. Das Land Brandenburg unterstrich dies im Besonderen in der vorangegangenen Legislaturperiode mit der Einführung der Anti-Rassismus-Klausel. Wir wollen ein Brandenburg der demokratischen Werte, wo Menschen friedlich miteinander leben, unabhängig z. B. von Herkunft oder Geschlecht. Wir wissen, dass dies ein langwieriger und kontinuierlicher Prozess ist. Die SPD setzt daher auch in Zukunft ihre ganze Kraft gegen Rassismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und jegliche Diskriminierung von Minderheiten ein. So ist vor allem das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ ein Markenzeichen im Kampf gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und -islamismus. Die Zusammenführung des „Toleranten Brandenburg“ mit dem „Bündnis für Brandenburg“ in einer Stabsstelle in der Staatskanzlei hat sich bewährt. Hieran werden wir festhalten. Das Beratungsnetzwerk aus Mobilen Beratungsteams, dem landesweiten Aktionsbündnis gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt, der RAA Brandenburg, dem Verein Opferperspektive, dem Aktionsplan „Queeres Brandenburg“, der Fachstelle Antisemitismus und der Fachstelle Islam im Land Brandenburg leisten einen unverzichtbaren Beitrag zu einer demokratischen Zivilgesellschaft. Wir werden auch in Zukunft das „Tolerante Brandenburg“ mit seinem Beratungsnetzwerk stärken, um auch neuen Herausforderungen wirksam begegnen zu können. Hierfür wollen wir die bestehenden Förderprogramme ausbauen und weiterentwickeln. Zusätzlich werden wir als SPD das Thema Rassismus weiterhin in Veranstaltungen, Gesprächen, Ausschüssen, Arbeitskreisen usw. diskutieren, um ein breites gesellschaftliches Bewusstsein zu erzeugen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Die Bekämpfung von Rassismus, Sexismus und Mobbing sowie die Durchsetzung einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern sind wesentliches Ziel LINKER Politik. Wir fühlen uns in besonderer Weise dem Artikel 12 der Landesverfassung verpflichtet: Alle Menschen in unserem Land sind vor dem Gesetz gleich, egal welcher Abstammung, Nationalität, Sprache, welchen Geschlechts, welcher sexuellen Identität, sozialen Herkunft oder Stellung sie sind, ob sie eine Behinderung haben oder Anhänger*in einer bestimmten Religion, Weltanschauung oder politischen Überzeugung sind. Niemand darf diskriminiert werden und der Staat steht in der Verantwortung, Benachteiligungen einzelner Gruppen weiter abzubauen. Das gesellschaftliche Klima ist heute mehr denn je auch davon abhängig, wie klar Grenzen für diskriminierendes und menschenfeindliches Verhalten Einzelner gesetzt werden. Deshalb wollen wir:
-die Antirassismusklausel in der Landesverfassung durch ein Landesantidiskriminierungsgesetz ergänzen, das zum Ziel hat, von Diskriminierung Betroffene durch staatliche Stellen besser zu schützen und ihnen Instrumente in die Hand zu geben, um sich zu wehren. Mindestens sollen ein Rechtsweg zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen Diskriminierung und wirksame Sanktionsmöglichkeiten gegen diskriminierendes Verhalten enthalten sein.
-Initiativen zur Stärkung von Selbstvertretung und Partizipation fördern.
-die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung stärken.
-die Antidiskriminierungsberatung des Vereins Opferperspektive bedarfsgerecht ausstatten und dauerhaft sicherstellen.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Frage bezüglich einer derartigen Enquete-Kommission in Brandenburg nicht abschließend beantwortet werden. Positiv zu bewerten ist jedoch, dass eine der Empfehlungen der Thüringer Enquete-Kommission in Brandenburg in Form der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung bereits besteht.

An der Einführung der Anti-Rassismus-Klausel war die damalige FDP Fraktion maßgeblich beteiligt. Auch hier setzen wir auf Aufklärung und politische wie ethische Bildung. Dieser Bildungsgedanke muss so frühzeitig wie möglich umgesetzt werden und bereits im Rahmen der frühkindlichen Bildung in geeigneter Weise das Thema aufgreifen. Rassistische Vorfälle sind wie alle Delikte zeitnah und konsequent zu ahnden. Die entsprechenden Behörden sind besser auszustatten. Über die Frage einer Enquete Kommission hat der neu gewählte Landtag dann fraktionsübergreifend zu entscheiden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verwaltungen als Schnittstelle zu den Bürger*innen

Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.

  1. Welches Konzept verfolgt Ihre Partei, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie im direkten Kontakt mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
  3. Werden Sie ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung einführen? Wie wird dieses sicherstellen, dass konkrete und qualifizierte Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen? Wie werden Sie sicherstellen, dass das Verfahren bei allen Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund*innenkontakt eingeführt wird und die Bürger*innen hiervon Kenntnis erhalten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Verwaltung ist an das Grundgesetz sowie Recht und Gesetz gebunden. Das Diskriminierungsverbot muss regelmäßig Bestandteil von Aus-, Fort- und Weiterbildungen sein.

Grundsätzlich sehen wir aus den vorgenannten Gründen die Notwendigkeit für ein Landesantidiskriminierungsgesetz und haben einen entsprechenden Entwurf in der aktuellen Wahlperiode eingebracht.
Exemplarisch sollen an dieser Stelle zwei konkrete Punkte hervorgehoben werden:
Für die die Sensibilisierung und Qualifizierung für die Belange von LSBTIQ*-Menschen wollen wir für die gesamte Verwaltung des Land Brandenburgs eine Handreichung erarbeiten und Beschäftigte entsprechend schulen.
Die von der Landesbeauftragten für die die Belange von Menschen mit Behinderung adressierten Beschwerden aufgrund von Diskriminierungserfahrungen, die behinderte Menschen im Land Brandenburg machen, dokumentieren in diesem Bereich ebenso dringenden Handlungsbedarf. Nicht hinnehmbar sind in diesem Zusammenhang Vorfälle, bei denen Menschen mit Behinderung von behördlicher Seite mündlich mitgeteilt wird, ihr Antrag auf Leistung müsse gar nicht erst gestellt werden, da er ohnehin abgelehnt werden würde. Wir halten es für sinnvoll in Landesbehörden ohne Beschwerdemanagement ein solches zu etablieren.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

An erster Stelle muss die Aufgabenkritik der Antidiskriminierungsstellen stehen. Die Sensibilisierung aller Verwaltungsstellen für das Thema
Diskriminierung ist eine permanente Aufgabe und muss Inhalt von entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen sein. Das von der
Antidiskriminierungsstelle zu entwickelnde Schulungsprogramm für die kundennahe Verwaltung muss ständig an die Verwaltungspraxis angepasst werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Arbeitgeberin

Die Brandenburgische Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für den effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für die Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Damit hat sie eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber*innen.

  1. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  2. Werden Sie AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen und -betrieben flächendeckend einrichten und ihre Arbeit evaluieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung ist der SPD ein wichtiges Anliegen. Die dazu notwendigen Maßnahmen werden wir ergreifen und ggf. auch Rechtsgrundlagen ändern bzw. schaffen.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwaltung verstärkt Jugendliche mit Migrationshintergrund ausbildet. Da wo Frauen unterrepräsentiert sind, setzen wir uns für eine fünfzig Prozent Quote ein, insbesondere in den Führungsebenen und Aufsichtsgremien. Die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten wollen wir im Landesgleichstellungsgesetz ausbauen.
Wir befürworten die Etablierung beziehungsweise Aufrechterhaltung oder Weiterentwicklung von Beschwerdemanagement in Landesbehörden, vergleiche Antwort auf Frage 2.1. Dieses soll aus unserer Sicht nicht nur von den die Leistungen der jeweiligen Behörde in Anspruch nehmenden Bürger*innen in Anspruch genommen werden können, sondern ebenfalls von den dort Mitarbeitenden.
Die ausgewerteten Daten aus dem Beschwerdemanagement sollten im Sinne einer systematischen Dokumentation selbstverständlich in den regelmäßig zu erstellenden Bericht der Landesstelle für Chancengleichheit einfließen.
Wir gehen davon aus, dass gebündelte, mit qualifiziertem Fachpersonal ausgestattete Angebote vorzuziehen sind. Personalvertretungen sind vertrauenswürdige Ansprechpartner*innen vor Ort. Sie sind vom Grundsatz her für eine niederschwellige Beratung qualifiziert. Für einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung ist es wichtig, sie gegebenenfalls in ihrer Diversity-Kompetenz weiter zu qualifizieren. Wir wollen die Beteiligungsrechte der Personalräte in den öffentlichen Verwaltungen stärken.

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Der Landesverwaltung kommt als Arbeitgeberin eine besondere Rolle zu – sie hat in geeigneter Weise sicherzustellen, dass Diskriminierungen nicht stattfinden. Wo dies dennoch geschieht, ist es sofort abzustellen. Voraussetzung dafür ist der vertrauensvolle Umgang zwischen den
Mitarbeitern und den Vorgesetzten, die Landesregierung ist gehalten das dafür geeignete Betriebsklima zu schaffen und geeignete Instrumente, insbesondere einschlägige Weiterbildungsmaßnahmen für Führungskräfte zu etablieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Diversity-Vorbild

Gelebte Vielfalt zeigt sich auch darin, dass alle einen gleichberechtigten Zugang zu gesellschaftlichen Positionen und Stellen haben und sich die Bevölkerungsstruktur somit dort widerspiegelt. Als große Arbeitgeberin steht die Landesverwaltung Brandenburgs in der Verantwortung, hierauf proaktiv hinzuwirken.

  1. Was sind die Eckpunkte Ihres ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
  2. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung ist der SPD ein wichtiges Anliegen. Dazu ergreifen wir alle notwendigen Maßnahmen. Ob wir auch auf ein ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzept zurückgreifen oder auf andere Maßnahmen setzen, werden wir in der kommenden Legislatur diskutieren und entscheiden. Gleiches gilt in Bezug auf anonymisierte Bewerbungsverfahren.

In einem ersten Schritt werden wir bei allen Entscheidungen auf allen Ebenen die Lebenssituation und die Interessen von Frauen berücksichtigen, d.h. wir setzen uns konsequent für das Leitbild der Geschlechtergerechtigkeit („Gender-Mainstreaming“) ein. Wir stehen für den geschlechtergerechten Haushalt („Gender Budgeting“), damit sich Gleichberechtigung auch im Landeshaushalt als gerechte Verteilung der Mittel niederschlägt.
Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass die Verwaltung verstärkt Jugendliche mit Migrationshintergrund ausbildet. Darüber hinaus wollen wir alle Beschäftigten im Gesundheitswesen für den Umgang mit Vielfalt stärken, um den Herausforderungen sowie den Ansprüchen an eine vielfältige Patient*innenenversorgung gerecht werden zu können. („Diversitykompetenz“)
In der Aus- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften sollen unterschiedliche Familienmodelle angemessen berücksichtigt werden (Diversitykompetenz). In Absprache mit den Personalräten sowie den Landesbeauftragten und der Landesstelle für Chancengleichheit ist für uns die Einführung von anonymisierten Bewerbungsverfahren durchaus vorstellbar.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

1. liegt noch nicht vor
2. wir stehen einer Prüfung dieser Möglichkeit offen gegenüber

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Verwaltung als Auftraggeberin und Vertragspartnerin

Das Land Brandenburg ist ein bedeutsamer Auftrag- und Fördermittelgeber, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Soziale Hilfen und Kultur. Durch die Gestaltung von Ausschreibungen, Förderrichtlinien, vertraglichen Rahmenbedingungen etc. kann das Land Anreize zur Umsetzung und Sicherstellung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes auf Seiten der Auftragnehmer*innen und Fördermittelempfänger*innen setzen.

Wie werden Sie konkrete Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Brandenburger Vergabegesetz sowie in Förderrichtlinien und Ausschreibungen verankern?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung ist der SPD ein wichtiges Anliegen. Die dazu notwendigen Maßnahmen ergreifen wir dort, wo das Land Brandenburg seinen Einfluss auch auf das Handeln Dritter geltend machen kann.

Wir wollen das Brandenburger Vergaberecht ändern. Im ersten Schritt sollen außer der Einhaltung von Tarifbindung und Mindestlöhnen bei allen beauftragten Unternehmen künftig auch Nachhaltigkeitskriterien für die zu beschaffenden Produkte verbindlich vorgeschrieben werden. Wir richten unabhängige Ombudsstellen ein, die sowohl die Arbeitnehmer*innen als auch die Arbeitgeber*innen beraten, um Tricksereien beim Mindestlohn zurückzudrängen. Für die Beschaffung von Importprodukten sind, soweit möglich, Zertifizierungen vorzuschreiben, die die Einhaltung der Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zum Schutz vor Ausbeutung und Verbot von Kinderarbeit gewährleisten. Die Beachtung dieser Kriterien wird auch das Verantwortungsbewusstsein in breiten Bevölkerungskreisen positiv beeinflussen.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Vergabe von Grundstücken für Wohnungsbauprojekte kommunaler Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften oder Baugemeinschaften in der Regel in qualitätsorientierten Konzeptvergaben erfolgt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Man muss zwischen Vergabe und Fördermaßnahmen unterscheiden. Das Brandenburger Vergabegesetz enthält nach unserer Auffassung ohnehin schon zu viele vergabefremde Regelungen, die Investitionen der öffentlichen Hand zunehmen hemmen und verhindern, weil sich keine Auftragnehmer finden. Die Diskriminierung ist ein Rechtsverstoß, dem unmittelbar begegnet werden muss. Darüber hinaus ist die Kontrolle einer solchen Auflage bürokratisch und im Zweifel nicht zu gewährleisten. Bei Fördermaßnahmen kann eine solche Auflage hingegen sinnvoll sein, um bestimmte Ziele der
Fördermaßnahme zu erreichen. Hier sollte eine, allerdings möglichst bürokratiearme, Lösung gefunden werden.

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