Beschwerdemanagement für Diskriminierung an Schulen und Hochschulen

Schulen und Hochschulen sind für Schüler*innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel über keine expliziten Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. Im Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.

  1. Wie werden Sie Schulen und Hochschulen dazu verpflichten, Konzepte zum Beschwerdemanagement für Diskriminierung zu entwickeln, und sie bei der Umsetzung unterstützen?
  2. In Berlin wurde für den Schul- und Kita-Bereich eine Antidiskriminierungsbeauftragte bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingesetzt. Inwiefern halten Sie eine solche Stelle für sinnvoll? Werden Sie eine ähnliche Stelle beim Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einrichten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir halten ein funktionierendes Beschwerdemanagement für ein wichtiges Instrument. Studierende können sich bereits jetzt an entsprechende Stellen in den Universitäten wenden, wenn diese sich diskriminiert fühlen. Bereits jetzt ist an den Hochschulen des Landes Brandenburg z.B. Gleichstellung als Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen der Hochschulleitung etabliert. Entsprechend sind die Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie für die konkrete Umsetzung vor Ort zuständig. So sind beispielsweise bereits jetzt Gleichstellungsindikatoren in die Mittelvergabe integriert. Zum Abbau von Diskriminierungen ist etwa eine geschlechtergerechte Sprache in der Öffentlichkeitsarbeit an Hochschulen Standard. Die Gleichstellung der Geschlechter wie auch die Familienorientierung sollen auf allen Ebenen der studentischen und wissenschaftlichen Arbeit weiter ausgebaut werden. Hierdurch wird ein weiterer Beitrag zum Abbau von Diskriminierungsformen geleistet. Wir haben im Land Brandenburg in den vergangenen Jahren bereits mehrere Stellen für Landesbeauftragte geschaffen, um Vielfalt zu fördern und Diskriminierung entgegenzutreten. Hierzu zählt die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, die Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus haben wir eine Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung eingerichtet und Gründung der Fachstelle Antidiskriminierungsarbeit des Vereins Opferperspektive e.V. unterstützt. Die zusätzliche Installation einer Antidiskriminierungsbeauftragten für Schule und Kita würde voraussichtlich viele Schnittmengen zu der Arbeit der genannten Landesbeauftragten beinhalten. Zudem sind Berlin und Brandenburg hinsichtlich der Schulstrukturen bei der Trägerschaft und Aufgabenverteilung nicht unmittelbar miteinander zu vergleichen. Wir werden die Entwicklungen in Berlin allerdings interessiert verfolgen und streben einen Erfahrungsaustausch an.

Für Fälle von Diskriminierung und insbesondere Rassismus muss es an den Hochschulen weisungsfreie Beauftragte geben, die über ausreichend zeitliche und finanzielle Kapazitäten verfügen und die entsprechende Expertise aufweisen. Die Regelungslücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wollen wir für Studierende durch landesrechtliche Vorgaben schließen. Die Belange von LSBTTIQ* sollen an den Hochschulen in Zukunft stärker Berücksichtigung finden. Die Angebote der Hochschulen für Geflüchtete begrüßen wir und setzen uns für deren Fortführung und Weiterentwicklung ein. Die Qualitätsstandards für Chancengleichheit und Familienorientierung, die die Brandenburgische Landeshochschulrektorenkonferenz und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur unterzeichnet haben, wollen wir verbindlicher ausgestalten. Die Hochschulen sollen sich Zielquoten für die Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen mit Unterrepräsentanz geben. Außerdem wollen wir die Frauen- und Geschlechterforschung an Brandenburgischen Hochschulen stärken. Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen sollen, ebenso wie die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, mit einem Organklagerecht ausgestattet werden. Bei Wahrung der Selbstständigkeit der Schulen ermutigen wir sie, in Zusammenarbeit der innerschulischen Gremien und der kommunalen Schulträger ein schulinternes Qualitäts- und Beschwerdemanagement aufzubauen. Hierfür ist auch das Beraterinnen*- und Unterstützungssystems (BUSS) zu nutzen. Eine Antidiskriminierungsbeauftragte für Schulen und Kitas nach Berliner Vorbild halten wir auch für Brandenburg für sinnvoll, allerdings müsste sie im Rahmen der Anbindung an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport über mehr Unabhängigkeit verfügen, als dies in Berlin der Fall ist.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Es ist im Interesse der Hochschulen und Schulen eine Diskriminierungsfreie Umgebung sicherzustellen, wir werden Schulen und Hochschulen beim Aufbau entsprechender Strukturen unterstützen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Diskriminierungsfreie und Vielfalt repräsentierende Lehrmaterialien

Das Brandenburger Schulgesetz enthält im § 14 ein Diskriminierungsverbot für Lehrmittel. Um eine ausgewogene und diskriminierungsfreie Auswahl zu gewährleisten, müssen die Perspektiven der von Diskriminierung betroffenen Gruppen berücksichtigt werden.

  1. Wie stellen Sie die Mitwirkung von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, bei der Zulassung von Lehrmitteln sicher?
  2. Wie gewährleisten Sie, dass die Perspektiven von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, in den Schulbüchern und Lernmitteln vorhanden sind?
  3. Werden Sie ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für Lehrwerke im Schulgesetz als auch bei der Zulassung von Lehr- und Lernmitteln sicherstellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Mit den Bestimmungen im Brandenburgischen Schulgesetz ist hinreichend geregelt, unter welchen Voraussetzungen Lehr- und Lernmittel zuzulassen sind. Hierbei wird ausgeführt, dass diese „insbesondere nicht ein geschlechts- oder religionsdiskriminierendes oder ein rassistisches Verständnis fördern“ dürfen. Darüber hinaus ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ermächtigt, das Nähere in einer Rechtsverordnung zu regeln, was unserer Einschätzung nach mit der Verordnung über die Zulassung von Lernmitteln und über die Lernmittelfreiheit erfolgt ist. Die Antidiskriminierungsbestimmungen im Brandenburgischen Schulgesetz bedürfen unserer Auffassung nach zum gegenwärtigen Zeitpunkt keiner weiteren Änderungen.

Die Lehrmittel müssen sich in Brandenburg an den Zielen und Grundsätzen der Erziehung und Bildung nach § 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes und am Rahmenlehrplan orientieren. Damit ist u. E. faktisch ein Diskriminierungsverbot für Lehrwerke im Schulgesetz gegeben. Eine andere Frage ist, inwieweit dieses Diskriminierungsverbot bei der Zulassung von Lehr- und Lernmitteln Anwendung findet. Tatsächlich bilden u. E. immer noch viele Lehrmittel die Vielfalt unserer gesellschaftlichen Realität nicht ab. Ein formalisiertes Mitwirkungsrecht gesellschaftlicher Gruppen bei der Zulassung von Lehrmitteln ist bisher nicht vorgesehen und halten wir auch für schwer praktizierbar. Es steht gesellschaftlichen Gruppen frei, das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf Lehrwerke hinzuweisen, die den vorgenannten Grundsätzen nicht entsprechen. Darüber hinaus werden wir an Schulbuchverlage appellieren, ihre Lehrwerke gemäß der fachübergreifenden Kompetenz „Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity)“, z. B. auf die realitätsbezogene Darstellung verschiedener Familienformen hin, zu überprüfen. Diskriminierungstatbestände in Lehrwerken könnten auch im Rahmen des von uns geforderten Landesantidiskriminierungsgesetzes geahndet werden. Über Workshops und Fortbildungen wollen wir Schulen, die letztlich die Auswahl bei der Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln treffen, darin bestärken, sich für ein die Vielfalt abbildendes Angebot zu entscheiden. Die Notwendigkeit einer Stärkung der kompetenten Eigenverantwortung der Schulen gilt umso mehr, als digitale Lehr- und Lernangebote, die teilweise jenseits der ministeriellen Zulassung genutzt werden, eine zunehmend größere Rolle an Schulen spielen. Hier setzen wir uns für Open Educational Resources, also frei zugängliche digitale Lehr- und Lernangebote, ein.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Lehr- und Lernmittel sind Instrumente zum Wissenserwerb. Wir werden hier die Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen einfordern und für diskriminierungsfreie Materialien Sorge tragen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Inklusion und Bildungsgerechtigkeit

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Wie stellen Sie sicher, dass der Bildungserfolg für alle Kinder trotz verschiedener Hintergründe und Fähigkeiten garantiert wird, insbesondere beim Zugang zu Schule und Schulübergängen, speziell dem ins Gymnasium?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Maßnahmen zur Förderbedarfsfeststellung diskriminierungsfrei erfolgen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Inklusiver Unterricht bedeutet für uns eine individuelle Förderung aller Kinder und Jugendlichen. Die Schulen für gemeinsames Lernen werden wir mit Augenmaß ausbauen. Zum neuen Schuljahr gibt es über 200 Schulen, an denen Schüler*innen mit und ohne Unterstützungsbedarf (sonderpädagogischen Förderbedarf) zusammen in einer Klasse lernen. Diese Schulen erhalten auch weiterhin zusätzliches Personal sowie eine bessere räumliche und materielle Ausstattung. Wir setzen uns für ein inklusives Bildungssystem ein und werden Inklusion im Schulgesetz festschreiben. Außerdem ist es unser Ziel, das Inklusionskonzept über die Grundschule hinaus weiter auszubauen.
Wir wollen Aufstieg durch Bildung ermöglichen. Dafür müssen wir allen Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen bieten. Ihr Erfolg darf nicht vom Geldbeutel der Eltern, vom Geschlecht oder der Herkunft abhängen. Dafür steht die Sozialdemokratie in Deutschland seit mehr als 150 Jahren. Das brandenburgische Schulsystem ist in hohem Maße durchlässig und ermöglicht den Wechsel zwischen unterschiedlichen Schulformen. Durch individuelle Förderung der Schüler*innen ermöglichen wir leistungsschwächeren Schüler*innen zusätzliche Unterstützung und fördern besonders begabte Schüler*innen in den sogenannten Begabungsklassen. Die derzeitigen Verfahren zur Förderbedarfsfeststellung haben sich bewährt. Auch aufgrund des beteiligten größeren Personenkreises sowie der Anhörungs- und Widerspruchsmöglichkeiten wird die Wahrscheinlichkeit reduziert, dass es aufgrund von Diskriminierung zu ungerechtfertigten Entscheidungen kommt.

Wir wollen allen Kindern und Jugendlichen gleich gute Bildungschancen bieten – unabhängig von ihrer Herkunft, von ihren Lebensumständen und dem Geldbeutel ihrer Eltern. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche möglichst lange gemeinsam lernen. Wir möchten eine Schulform, die alle Abschlüsse ermöglicht und niemanden frühzeitig ausschließt. Darum bestärken wir alle Schulträger, die gemeinsames Lernen bis zur 10. Klasse oder darüber hinaus anbieten wollen. Als ersten Schritt wollen wir daher die Oberschule weiterentwickeln, die auch den Bildungsgang zur allgemeinen Hochschulreife einschließt. Außerdem ermutigen wir Gymnasien und Oberschulen im ländlichen Raum zur Zusammenlegung. Wir unterstützen das Ziel eines inklusiven Bildungssystems. Inklusiver Unterricht bedeutet die individuelle Förderung jedes Kindes – ganz gleich ob mit oder ohne Förderbedarf, ob leistungsstark oder eher schwach. Wir unterstützen das Ziel, dass möglichst alle Schulen das Konzept der „Schule für Gemeinsames Lernen“ übernehmen. Gleichzeitig brauchen wir inklusive Schwerpunktschulen für besondere Förderbedarfe wie „körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen“, „Hören“ und „geistige Entwicklung“. Vor allem in der Sekundarstufe besteht bei der Inklusion noch Nachholbedarf. Die Lehrkräfte brauchen mehr und bessere Angebote, sich entsprechend zu qualifizieren. Wir wollen die Klassengrößen für den inklusiven Unterricht weiter senken. Wir wollen den Anspruch auf einen Hortbesuch von Kindern mit Förderbedarf auch nach Abschluss der sechsten Jahrgangsstufe rechtlich absichern. Schulen sollen in demokratischer Selbstentscheidung bis Klasse neun auf Ziffernnoten verzichten können und stattdessen den Lernfortschritt und die Lernentwicklung in verbalen Beurteilungen sowie Ziel- und Bilanzgesprächen dokumentieren.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Voraussetzung für den Bildungserfolg unserer Kinder ist neben der Lernarbeit der Kinder die richtige Lernumgebung und Lehrkräfte, die motivieren, unterstützen und die Begeisterung für das Lernen stetig unterstützen. Ziel muss es sein, Kinder individuell zu fördern und mit ihnen und ihren Erziehungsberechtigten gemeinsam auf den Bildungserfolg hin zu arbeiten. Wenn Kinder einer speziellen Unterstützung bedürfen, muss ihnen diese angeboten werden. Dabei darf einzig und allein der individuelle Bedarf eine Rolle spielen. Dies ist im Rahmen der Bedarfsfeststellung sicherzustellen und muss ggf. überprüft werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Als SPD haben wir uns in der Vergangenheit bereits immer wieder für die interkulturelle Öffnung der Verwaltung und die Förderung von Vielfalt in Institutionen wie Polizei- und Justizbehörden eingesetzt. Gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt muss jeden Tag gelebt werden, um Repräsentation im größtmöglichen Umfang zu erreichen. Öffentliche Institutionen müssen daher immer wieder ermutigt und aufgefordert werden, sich den Anforderungen einer diversifizierten Gesellschaft zu stellen. Die Interkulturelle Öffnung kann vorangetrieben werden, indem strukturelle Diskriminierungen bei der Besetzung neu geschaffener Stellen vermieden wird. Aspekte wie Geschlecht, Alter, Familienstand, Herkunft, religiöse-, weltanschauliche- oder sexuelle Orientierung dürfen in den Auswahlverfahren der öffentlichen Verwaltungen keine Rolle spielen. Die Förderung der Kompetenzen im Bereich Diversität und Antidiskriminierung im Rahmen von Schulungen, Ausbildungen oder Weiterbildungen dürfen sich dabei nicht nur auf die Richter*innenschaft beschränken.

Unsere Fraktion hat mit einem 7-Punkte-Plan-Justiz einen Anstoß zur Stärkung der Justiz in Brandenburg und das Vertrauen der Bürger*innen in die Rechtsstaatlichkeit gegeben. Übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung einer langfristig arbeitsfähigen Justiz mit motivierten Mitarbeiter*innen, um den Rechtsanspruch auf eine qualifizierte und zugleich zügige Verfahrensdurchführung erfüllen zu können. Die Grundlage für ein Zusammenleben in einer pluralistischen Gesellschaft ist eine positive Offenheit und Toleranz gegenüber Vielfalt. Es ist staatliche Aufgabe, dieses in der Ausbildung zu vermitteln, nicht nur bei den Richterinnen und Richtern, sondern auch bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und den Bediensteten in den Geschäftsstellen.
Hierzu wollen wir unter anderem eine „Zukunftskonferenz Justiz“ anstoßen.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wie auch bei den Lehrerinnen und Lehrern entscheidet auch bei Richterinnen und Richtern einzig und allein die individuelle Kompetenz.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig, insbesondere, weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden. Ein Erlass des Ministeriums des Inneren vom 10. September 2014 enthält entsprechende Vorgaben für die Diskriminierungsfreiheit des Handelns und Auftretens der Brandenburgischen Polizei.

  1. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass entsprechend des Erlasses Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?
  2. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Diskriminierungsfreiheit des Handelns und Auftretens der Brandenburgischen Polizei zu evaluieren und hieraus Anpassungen für die entsprechende Brandenburgische Verordnung abzuleiten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wie alle staatlichen Institutionen ist auch die Polizei zu diskriminierungsfreiem Handeln verpflichtet. Dies haben wir gesetzgeberisch z. B. in der Überarbeitung des Brandenburgischen Polizeigesetzes noch einmal betont. Zur Identitätsfeststellung (§ 12 BbgPolG) wurde dort unter Absatz 3 der Verweis auf Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz und Artikel 12 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg aufgenommen. Darüber hinaus sind die entsprechenden Regelungen selbstverständlich Bestandteil der Aus- und Fortbildung unserer Polizeibeamtinnen und -beamten.

Wir unterstreichen die Ziele des Erlasses des Ministeriums des Inneren zur „Gewährleistung der Diskriminierungsfreiheit in der Polizei des Landes Brandenburg“ vom 10. September 2014 ausdrücklich. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung werden wir die Sensibilisierung für Diversity und Antidiskriminierung kontinuierlich einfordern und fördern, z. B. im Rahmen des Aktionsplans „queeres Brandenburg“ oder zur Vermeidung von Racial Profiling. Wir regen die Hochschule der Polizei hierzu zur teils schon erfolgreich praktizierten Zusammenarbeit mit fachkundigen Trägern, der Zentralen Ansprechstelle für Opferbelange bei politisch motivierten, insbesondere vorurteilsgeleiteten Straftaten und dem den Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen im Polizeipräsidium an. Ein Ziel muss dabei sein, durch ein diskriminierungssensibles Verhalten der Polizei die Anzeigenbereitschaft von Gewalt- und Diskriminierungsopfern zu erhöhen. Wir werden prüfen, inwieweit Umfragen nach dem Vorbild der Onlinebefragung des MASGF von LSBTIQ, u.a. bezüglich der Anzeigenbereitschaft bei Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen, auch bezogen auf weitere Personengruppen durchgeführt werden sollen. Zu einer bürgernahen Polizei gehört ein transparenter Umgang mit Kritik. Wir streben die Schaffung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle an, die gleichermaßen Anlaufstelle für Bürger*innen als auch für Polizeibeamt*innen sein soll. Damit schaffen wir eine Art Kontaktzentrum für die Zivilgesellschaft mit der Aufgabe, reale oder vermeintliche Übergriffe aus dem Polizeiapparat überprüfen zu lassen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit soll die Beschwerdestelle beim Landtag angesiedelt sein. So schaffen wir mehr Vertrauen in eine bürgernahe Polizei.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Sensibilisierung für Diskriminierung ist bereits Ausbildungsbestandteil an der FHPol. Aktuelle Entwicklungen und fortbestehende Diskriminierung müssen bei der Anpassung der Aus- und Fortbildung berücksichtigt werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Förderung eines diskriminierungssensiblen und vielfaltsbewussten Kulturbetriebs

Kulturelle Einrichtungen haben die Möglichkeit, auf künstlerische und informative Weise gesellschaftliche Missstände und Diskriminierungen zu thematisieren. Gleichzeitig werden auch innerhalb des Kulturbetriebs diskriminierende Praxen reproduziert. Dazu gehört etwa, dass Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen in Filmen, auf Bühnen oder in Museen personell wie thematisch unterrepräsentiert sind und /oder Zugangsmöglichkeiten fehlen.

  1. Werden Sie Fördermittel für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen?
  2. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass Kulturinstitutionen marginalisierte Bevölkerungsgruppen in ihrer Personalstruktur angemessen abbilden, ihre Perspektiven in den Angeboten und Inhalten repräsentieren und gruppenspezifische Zugangsbarrieren abbauen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD Brandenburg versteht sich als eine Partei, die das kulturelle Spektrum in seiner Gesamtheit in den Blick nimmt und das Wirken von Kulturschaffenden schützt und unterstützt. Kultur verstehen wir als ein öffentliches Gut. Sie muss allen zugänglich sein, unabhängig von Elternhaus, Einkommen, Abstammung, Bildung oder Gesundheit.
Brandenburg war immer erfolgreich, wenn es als offenes und tolerantes Land Menschen zusammengeführt hat. Wir verstehen unser Land als Bürgerdemokratie und wollen mehr Beteiligung und Transparenz auf allen Ebenen und damit mehr Mitwirkungschancen ermöglichen. Deshalb werden wir neue Dialogstrukturen und eine direktere Kommunikation zwischen Bevölkerung und Landesregierung schaffen und unterstützen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, jede Form von Diskriminierung zu verhindern und zu beseitigen. Wir wollen die Wertschätzung einer Kultur der Vielfalt fördern.
Zahlreiche Maßnahmen werden in Brandenburg unterstützt, die eine Kultur der Wertschätzung und Vielfalt fördern und zur Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung beitragen. Seit 2011 ist das Land Brandenburg mit dem Beitritt zur „Koalition gegen Diskriminierung“ Teil der „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“. Wir unterstützen die Förderung eines diskriminierungssensiblen und vielfaltsbewussten Kulturbetriebs. Dazu gehört für uns selbstverständlich auch, dass wir uns für bessere Zugangsmöglichkeiten für Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen in Filmen, auf Bühnen oder in Museen einsetzen.
Die Gleichberechtigung aller Geschlechter erfüllen wir in Brandenburg mit Leben. So sind wir mit der Aufnahme von paritätischen Listen in das Landeswahlgesetz bundesweiter Vorreiter. Diese Regelungen gilt es, in den kommenden Jahren umzusetzen. Wir werden Frauen weiter dabei unterstützen, sich aktiv einzubringen. Dabei schaffen wir gemeinsam mit den Kommunen Möglichkeiten für die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt für alle Geschlechter.

Eine offene und demokratische Gesellschaft gibt es nur mit kultureller Vielfalt, künstlerischer Freiheit und dem Zugang zu kultureller Bildung für alle Menschen. Allen rechtspopulistischen Versuchen, kritischen Kulturbeiträgen die Förderung zu entziehen, stellen wir uns konsequent entgegen. Wir erwarten von landesgeförderten (sozio-)kulturellen Einrichtungen, dass sie sich inklusive Ziele zur aktiven Teilhabe marginalisierter Gruppen wie z. B. Menschen mit Behinderungen oder Migrant*innen setzen. Wir ermutigen Museen, Theater, Musik- und Kunstschulen etc. zur entsprechenden konzeptionellen Erweiterung ihres Programms, um marginalisierte Bevölkerungsgruppen als Partner*innen, Publikum und Personal zu gewinnen. Dazu sind ggfs. Zielvereinbarungen zu schließen und entsprechend finanziell abzusichern. Das Land muss geeignete Fortbildungs- und Unterstützungsangebote dazu sicherstellen. Wir wollen Barrierefreiheit im Rahmen der Förderung baulicher Investitionen und dem Ausbau des digitalen Angebots kultureller Einrichtungen zur Voraussetzung machen und mit einem systematischen Berichtswesen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nachvollziehbar machen. Gerade angesichts zunehmender nationalistischer und rassistischer Tendenzen werden wir Gedenkstätten über die Gräuel des Nationalsozialismus und das Unrecht in der DDR und mit ihrer wichtigen aufklärenden und demokratiefördernden Funktion sowie die damit verbundene Bildungsarbeit verlässlich weiter fördern. Außerdem wollen wir bisher vernachlässigte Erinnerungsorte in den Blick nehmen, wie zum Beispiel der Armenier, der Sinti und Roma, der Kolonialgeschichte und des jüdischen Lebens vor 1933. Wir wollen kulturelle Bildung zu einem Schwerpunkt unserer Arbeit machen und Angebote der Jugendkultur stärken.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Kulturförderung muss nach transparenten und klaren Kriterien erfolgen – dazu braucht es die entsprechenden Entscheidungsregeln. Staatliche Vorgaben für die Kulturschaffenden sind eher kontraproduktiv.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Innerparteiliche Teilhabe

Personengruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, sind in politischen Entscheidungsprozessen oftmals unterrepräsentiert. Ausschlussmechanismen werden dabei teilweise bereits beim Zugang zu Informationen und zu Veranstaltungen wirksam. Sie zeigen sich aber vor allem bei der Partizipation in Parteien sowie in der Vergabe von Mandaten und hauptamtlichen Positionen innerhalb der Parteien.

  1. Wie stellen Sie in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit, Ihren Entscheidungsfindungsprozessen und Abläufen sowie in Ihrer Personalstruktur Zugang und Teilhabe für alle Menschen sicher?
  2. Welche Personengruppen rücken Sie dabei ins Zentrum Ihrer Bemühungen?
  3. Wo nehmen Sie noch Lücken in der Partizipation wahr?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD bietet vielfältige Möglichkeiten zur Mitwirkung. Ein wichtiger Baustein sind die Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise der Partei. Sie beraten die Vorstände und bieten allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Mitwirkung und der politischen Ansprache. Die Arbeitsgemeinschaften kooperieren mit den Verbänden, Organisationen und Initiativen. Es gibt die SPDqueer, die sich um lesbisch-schwule Politikthemen in der SPD kümmern. So wollen sie die Verankerung der Lesben und Schwulen in der SPD weiter ausbauen. Ihr Ziel ist eine Gesellschaft, die auch ohne Verfassungsauftrag begreift, dass sie verarmt, wenn sie Menschen ausgrenzt und sie sich somit selbst ihrer Zukunftschancen beraubt. Außerdem gibt es Selbst Aktiv, die sich für die Mitentscheidung von Menschen mit Behinderungen, inklusive Bildung, Wohnen, Arbeit, Pflege, Freizeit und Sport auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention engagieren. Wir sprechen alle Menschen gleichermaßen an. Wir nehmen Inklusion ernst: Unser Ziel ist, dass jeder Mensch gleichberechtigt an innerparteilichen Entscheidungen, an Sitzungen und Veranstaltungen teilhaben und mitgestalten kann. Die SPD hat sich selbst verpflichtet, mehr zu tun, als gesetzlich angeraten ist. Wir haben einen Sonderetat eingerichtet, um barrierefreie Anforderungen finanzieren zu können, wenn gewünscht. Aus diesem Topf können beispielsweise Gebärdendolmetscher für Veranstaltungen organisiert werden. Leider ist es uns noch nicht möglich, es auf allen Veranstaltungen anzubieten, die die SPD durchführt. Auf Landesparteitagen bieten wir es immer an.

Im Mittelpunkt unserer Politik steht der Mensch mit seiner Würde und Freiheit. Jeder Mensch ist einzigartig und frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Die universellen und unteilbaren Menschenrechte sind Anspruch und Maßstab unserer Politik. Als Bündnispartei einen und verbinden uns die beschriebenen Grundwerte, sie stehen gleichberechtigt nebeneinander. Wir sind aus vielfältigen Wurzeln zusammengewachsen, sie liegen in der Öko- und Anti-Atom-Bewegung, der Frauen- und Bürgerrechtsbewegung, der Lesben-, Schwulen-, Eine-Welt- und Friedensbewegung sowie der Freiheitsbewegung der friedlichen Revolution. Das gilt für unsere Mitglieder, für unsere Wähler*innen, aber auch für die vielen Menschen, die sich für gemeinsame Anliegen gesellschaftlich einsetzen – aus Initiativen und Bewegungen, Vereinen und Institutionen, Gewerkschaften und Unternehmen. Vielfalt ist ein Gewinn und die Vielfalt unserer Partei ist unsere Stärke.
Antidiskriminierungspolitik ist keine Nischenpolitik, sondern wahrt den im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatz und damit den Kern der Demokratie. Voraussetzung dafür ist, dass Menschen, ohne sie darauf zu reduzieren, in ihren Identitäten anerkannt, repräsentiert und gesehen werden.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Unsere Partei steht allen Interessierten mit einer liberalen Lebenseinstellung zur Mitwirkung offen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen in die politische Entscheidungsfindung

Wenn ein politischer Prozess diskriminierungssensibel sein soll, ist es unabdingbar, die Perspektiven marginalisierter Bevölkerungsgruppen wahrzunehmen und aktiv einzubeziehen.

Wie stellen Sie die systematische Einbindung marginalisierter Bevölkerungsgruppen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen sicher, um mögliche Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Land Brandenburg bindet verschiedene Bevölkerungsgruppen über Beauftragte, Beiräte, Fachstellen oder Aktionspläne institutionell politische Prozesse ein. Hierzu zählen u.a. die Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung oder der Aktionsplan „Queeres Brandenburg“. Um die Arbeit im Bereich der Senioren noch besser zu unterstützen, werden wir in der nächsten Wahlperiode einen Landesseniorenbeauftragten installieren.

Demokratie braucht eine starke und lebendige Zivilgesellschaft. Sie lebt von Menschen, die sich einmischen, sich für andere engagieren und unser Gemeinwesen mitgestalten – in Bürgerinitiativen und Parteien, in Vereinen, Feuerwehren und Kirchen, in NGOs, bei Demonstrationen und im Sportverein, in Communitys und Bewegungen. Solches Engagement ist der Kitt, der unsere vielfältige Gesellschaft zusammenhält, und es muss vom Staat mit Hilfe der Gemeinnützigkeit anerkannt werden.
Demokratie braucht Parteien. Doch sie müssen sich wandeln, um mit den Entwicklungen in der Gesellschaft Schritt halten zu können. Die Digitalisierung und neue Ansprüche an die Möglichkeiten zur Mitarbeit – auch der punktuellen, zeitweisen und themenbezogenen – fordern die Parteien heraus. Deshalb braucht es neue Beteiligungsmöglichkeiten und eine Öffnung der Parteien in digitale Zeiten hinein. Das Parteiengesetz bietet dafür nur unzureichende Möglichkeiten. Wir möchten es reformieren, um die Parteien auch für die Zukunft fit zu machen und zu stärken.
Darüber hinaus wollen wir die bestehenden direktdemokratischen Möglichkeiten auf kommunaler und Landesebene verbessern und solche Möglichkeiten auf Bundes- und europäischer Ebene einführen, bei garantiertem Minderheitenschutz.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Auch im Rahmen unserer programmatischen Arbeit arbeiten wir bereits jetzt z. B. mit Betroffenenvertretungen zusammen. Diesen Weg werden wir auch weiter beschreiten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht