Sensibilisierung von Lehrer*innen für Vielfalt und gegen Diskriminierung

Lehrer*innen kommt bei Diskriminierungen in der Schule eine entscheidende Rolle zu. Einerseits können sie selbst für Diskriminierungen verantwortlich sein, andererseits ist es ihre Aufgabe, Schüler*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren, sowie bei konkreten Diskriminierungen zwischen Schüler*innen verbindlich und zugleich konstruktiv einzuschreiten.

  1. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Lehrer*innen im Rahmen ihrer Hochschulausbildung Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität vermittelt werden?
  2. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen kontinuierlich im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen gestärkt werden und Anreizstrukturen für eine Teilnahme ausbauen?
  3. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, die Diversität auf Seiten der Lehrer*innen explizit zu fördern und zu erhöhen, um die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung abzubilden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Seit dem Schuljahr 2017/2018 ist für die Länder Berlin und Brandenburg ein gemeinsamer Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 wirksam. Hierin ist im Rahmen der „fachübergreifenden Kompetenzentwicklung“ u.a. das Modul Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity) eingeführt worden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Vielfaltskompetenz der Schülerinnen und Schüler geschult wird. Lehrkräfte werden bereits jetzt im Rahmen ihrer Hochschulausbildung bzw. im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen am Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) in ihrer Vielfaltskompetenz gestärkt. Dabei bieten die gemeinsamen Empfehlungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz zu „Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt“ sowie eine Handreichung des LISUM zu dem übergreifenden Themenbereich „Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity)“, einschließlich konkreter, projektbezogener Anwendungsbeispiele, weitere wertvolle Hinweise für Lehrkräfte in Vorbereitung auf die Gestaltung des Unterrichts. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass geeignete Formulierungen in Stellenausschreibungen dazu ermutigen sollen, dass sich eine Vielzahl unterschiedlicher Personen als Lehrer*innen im Land Brandenburg bewirbt.

Wir wollen im Rahmen der Erweiterung des Ausbaus der Lehramtsausbildung die Kapazitäten insbesondere in den Studiengängen der Förder- und Inklusionspädagogik erweitern. Die Lehramtsausbildung wollen wir reformieren und praxisnäher gestalten, u.a. um Lehrkräfte besser auf die Vielfalt in Schulen vorzubereiten. Innovative Lehr- und Lernformen an den Hochschulen wollen wir durch Landesprogramme fördern und verstärkt in die Lehre investieren. Lehrkräfte sind schon heute verpflichtet, sich fortzubilden. Wir fordern einen schuleigenen Fortbildungsetat, über den die Schulen autonom verfügen können. So eröffnen wir die Möglichkeit, durch gezielte Fortbildungen oder professionelle Schulberater*innen schnell geeignete Maßnahmen z. B. bezogen auf die im Rahmenlehrplan neu eingeführte, fachübergreifende Kompetenz „Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity)“ zu treffen. Gleichzeitig muss das Fortbildungsangebot in Kooperation mit fachkündigen Trägern zu gezielten Schwerpunkten z. B. im Rahmen des Konzeptes „Gemeinsames Lernen in der Schule“, des Aktionsplans „queeres Brandenburg“ oder von „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ ausgebaut werden. Durch Fortbildungsangebote und vermehrte Schulsozialarbeit wollen wir die Rahmenbedingungen in den Vorbereitungsklassen für geflüchtete Kinder und Jugendliche und besonders für die Übergänge in die Regelklassen verbessern. Wir setzen uns dafür ein, die besondere Kompetenz von Lehrkräften zu nutzen, die selbst geflüchtet sind, und unterstützen das „Refugee Teacher Program“. .ersität Potsdam.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Die Arbeit unserer Lehrkräfte im Spannungsfeld mit der Individualität von Schülern und Schülerinnen erfordert Kompetenz und Sensibilisierung, diese muss nicht nur im Rahmen des Lehramtsstudiums vermittelt, sondern stetig weiterentwickelt werden. Wir werden uns dafür einsetzen,
dass dieser Themenkomplex Teil der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern wird.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Beschwerdemanagement für Diskriminierung an Schulen und Hochschulen

Schulen und Hochschulen sind für Schüler*innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel über keine expliziten Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. Im Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.

  1. Wie werden Sie Schulen und Hochschulen dazu verpflichten, Konzepte zum Beschwerdemanagement für Diskriminierung zu entwickeln, und sie bei der Umsetzung unterstützen?
  2. In Berlin wurde für den Schul- und Kita-Bereich eine Antidiskriminierungsbeauftragte bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingesetzt. Inwiefern halten Sie eine solche Stelle für sinnvoll? Werden Sie eine ähnliche Stelle beim Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einrichten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir halten ein funktionierendes Beschwerdemanagement für ein wichtiges Instrument. Studierende können sich bereits jetzt an entsprechende Stellen in den Universitäten wenden, wenn diese sich diskriminiert fühlen. Bereits jetzt ist an den Hochschulen des Landes Brandenburg z.B. Gleichstellung als Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen der Hochschulleitung etabliert. Entsprechend sind die Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie für die konkrete Umsetzung vor Ort zuständig. So sind beispielsweise bereits jetzt Gleichstellungsindikatoren in die Mittelvergabe integriert. Zum Abbau von Diskriminierungen ist etwa eine geschlechtergerechte Sprache in der Öffentlichkeitsarbeit an Hochschulen Standard. Die Gleichstellung der Geschlechter wie auch die Familienorientierung sollen auf allen Ebenen der studentischen und wissenschaftlichen Arbeit weiter ausgebaut werden. Hierdurch wird ein weiterer Beitrag zum Abbau von Diskriminierungsformen geleistet. Wir haben im Land Brandenburg in den vergangenen Jahren bereits mehrere Stellen für Landesbeauftragte geschaffen, um Vielfalt zu fördern und Diskriminierung entgegenzutreten. Hierzu zählt die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, die Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus haben wir eine Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung eingerichtet und Gründung der Fachstelle Antidiskriminierungsarbeit des Vereins Opferperspektive e.V. unterstützt. Die zusätzliche Installation einer Antidiskriminierungsbeauftragten für Schule und Kita würde voraussichtlich viele Schnittmengen zu der Arbeit der genannten Landesbeauftragten beinhalten. Zudem sind Berlin und Brandenburg hinsichtlich der Schulstrukturen bei der Trägerschaft und Aufgabenverteilung nicht unmittelbar miteinander zu vergleichen. Wir werden die Entwicklungen in Berlin allerdings interessiert verfolgen und streben einen Erfahrungsaustausch an.

Für Fälle von Diskriminierung und insbesondere Rassismus muss es an den Hochschulen weisungsfreie Beauftragte geben, die über ausreichend zeitliche und finanzielle Kapazitäten verfügen und die entsprechende Expertise aufweisen. Die Regelungslücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wollen wir für Studierende durch landesrechtliche Vorgaben schließen. Die Belange von LSBTTIQ* sollen an den Hochschulen in Zukunft stärker Berücksichtigung finden. Die Angebote der Hochschulen für Geflüchtete begrüßen wir und setzen uns für deren Fortführung und Weiterentwicklung ein. Die Qualitätsstandards für Chancengleichheit und Familienorientierung, die die Brandenburgische Landeshochschulrektorenkonferenz und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur unterzeichnet haben, wollen wir verbindlicher ausgestalten. Die Hochschulen sollen sich Zielquoten für die Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen mit Unterrepräsentanz geben. Außerdem wollen wir die Frauen- und Geschlechterforschung an Brandenburgischen Hochschulen stärken. Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen sollen, ebenso wie die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, mit einem Organklagerecht ausgestattet werden. Bei Wahrung der Selbstständigkeit der Schulen ermutigen wir sie, in Zusammenarbeit der innerschulischen Gremien und der kommunalen Schulträger ein schulinternes Qualitäts- und Beschwerdemanagement aufzubauen. Hierfür ist auch das Beraterinnen*- und Unterstützungssystems (BUSS) zu nutzen. Eine Antidiskriminierungsbeauftragte für Schulen und Kitas nach Berliner Vorbild halten wir auch für Brandenburg für sinnvoll, allerdings müsste sie im Rahmen der Anbindung an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport über mehr Unabhängigkeit verfügen, als dies in Berlin der Fall ist.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Es ist im Interesse der Hochschulen und Schulen eine Diskriminierungsfreie Umgebung sicherzustellen, wir werden Schulen und Hochschulen beim Aufbau entsprechender Strukturen unterstützen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungsfreie und Vielfalt repräsentierende Lehrmaterialien

Das Brandenburger Schulgesetz enthält im § 14 ein Diskriminierungsverbot für Lehrmittel. Um eine ausgewogene und diskriminierungsfreie Auswahl zu gewährleisten, müssen die Perspektiven der von Diskriminierung betroffenen Gruppen berücksichtigt werden.

  1. Wie stellen Sie die Mitwirkung von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, bei der Zulassung von Lehrmitteln sicher?
  2. Wie gewährleisten Sie, dass die Perspektiven von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, in den Schulbüchern und Lernmitteln vorhanden sind?
  3. Werden Sie ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für Lehrwerke im Schulgesetz als auch bei der Zulassung von Lehr- und Lernmitteln sicherstellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Mit den Bestimmungen im Brandenburgischen Schulgesetz ist hinreichend geregelt, unter welchen Voraussetzungen Lehr- und Lernmittel zuzulassen sind. Hierbei wird ausgeführt, dass diese „insbesondere nicht ein geschlechts- oder religionsdiskriminierendes oder ein rassistisches Verständnis fördern“ dürfen. Darüber hinaus ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ermächtigt, das Nähere in einer Rechtsverordnung zu regeln, was unserer Einschätzung nach mit der Verordnung über die Zulassung von Lernmitteln und über die Lernmittelfreiheit erfolgt ist. Die Antidiskriminierungsbestimmungen im Brandenburgischen Schulgesetz bedürfen unserer Auffassung nach zum gegenwärtigen Zeitpunkt keiner weiteren Änderungen.

Die Lehrmittel müssen sich in Brandenburg an den Zielen und Grundsätzen der Erziehung und Bildung nach § 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes und am Rahmenlehrplan orientieren. Damit ist u. E. faktisch ein Diskriminierungsverbot für Lehrwerke im Schulgesetz gegeben. Eine andere Frage ist, inwieweit dieses Diskriminierungsverbot bei der Zulassung von Lehr- und Lernmitteln Anwendung findet. Tatsächlich bilden u. E. immer noch viele Lehrmittel die Vielfalt unserer gesellschaftlichen Realität nicht ab. Ein formalisiertes Mitwirkungsrecht gesellschaftlicher Gruppen bei der Zulassung von Lehrmitteln ist bisher nicht vorgesehen und halten wir auch für schwer praktizierbar. Es steht gesellschaftlichen Gruppen frei, das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf Lehrwerke hinzuweisen, die den vorgenannten Grundsätzen nicht entsprechen. Darüber hinaus werden wir an Schulbuchverlage appellieren, ihre Lehrwerke gemäß der fachübergreifenden Kompetenz „Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity)“, z. B. auf die realitätsbezogene Darstellung verschiedener Familienformen hin, zu überprüfen. Diskriminierungstatbestände in Lehrwerken könnten auch im Rahmen des von uns geforderten Landesantidiskriminierungsgesetzes geahndet werden. Über Workshops und Fortbildungen wollen wir Schulen, die letztlich die Auswahl bei der Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln treffen, darin bestärken, sich für ein die Vielfalt abbildendes Angebot zu entscheiden. Die Notwendigkeit einer Stärkung der kompetenten Eigenverantwortung der Schulen gilt umso mehr, als digitale Lehr- und Lernangebote, die teilweise jenseits der ministeriellen Zulassung genutzt werden, eine zunehmend größere Rolle an Schulen spielen. Hier setzen wir uns für Open Educational Resources, also frei zugängliche digitale Lehr- und Lernangebote, ein.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Lehr- und Lernmittel sind Instrumente zum Wissenserwerb. Wir werden hier die Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen einfordern und für diskriminierungsfreie Materialien Sorge tragen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Inklusion und Bildungsgerechtigkeit

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Wie stellen Sie sicher, dass der Bildungserfolg für alle Kinder trotz verschiedener Hintergründe und Fähigkeiten garantiert wird, insbesondere beim Zugang zu Schule und Schulübergängen, speziell dem ins Gymnasium?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Maßnahmen zur Förderbedarfsfeststellung diskriminierungsfrei erfolgen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Inklusiver Unterricht bedeutet für uns eine individuelle Förderung aller Kinder und Jugendlichen. Die Schulen für gemeinsames Lernen werden wir mit Augenmaß ausbauen. Zum neuen Schuljahr gibt es über 200 Schulen, an denen Schüler*innen mit und ohne Unterstützungsbedarf (sonderpädagogischen Förderbedarf) zusammen in einer Klasse lernen. Diese Schulen erhalten auch weiterhin zusätzliches Personal sowie eine bessere räumliche und materielle Ausstattung. Wir setzen uns für ein inklusives Bildungssystem ein und werden Inklusion im Schulgesetz festschreiben. Außerdem ist es unser Ziel, das Inklusionskonzept über die Grundschule hinaus weiter auszubauen.
Wir wollen Aufstieg durch Bildung ermöglichen. Dafür müssen wir allen Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen bieten. Ihr Erfolg darf nicht vom Geldbeutel der Eltern, vom Geschlecht oder der Herkunft abhängen. Dafür steht die Sozialdemokratie in Deutschland seit mehr als 150 Jahren. Das brandenburgische Schulsystem ist in hohem Maße durchlässig und ermöglicht den Wechsel zwischen unterschiedlichen Schulformen. Durch individuelle Förderung der Schüler*innen ermöglichen wir leistungsschwächeren Schüler*innen zusätzliche Unterstützung und fördern besonders begabte Schüler*innen in den sogenannten Begabungsklassen. Die derzeitigen Verfahren zur Förderbedarfsfeststellung haben sich bewährt. Auch aufgrund des beteiligten größeren Personenkreises sowie der Anhörungs- und Widerspruchsmöglichkeiten wird die Wahrscheinlichkeit reduziert, dass es aufgrund von Diskriminierung zu ungerechtfertigten Entscheidungen kommt.

Wir wollen allen Kindern und Jugendlichen gleich gute Bildungschancen bieten – unabhängig von ihrer Herkunft, von ihren Lebensumständen und dem Geldbeutel ihrer Eltern. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche möglichst lange gemeinsam lernen. Wir möchten eine Schulform, die alle Abschlüsse ermöglicht und niemanden frühzeitig ausschließt. Darum bestärken wir alle Schulträger, die gemeinsames Lernen bis zur 10. Klasse oder darüber hinaus anbieten wollen. Als ersten Schritt wollen wir daher die Oberschule weiterentwickeln, die auch den Bildungsgang zur allgemeinen Hochschulreife einschließt. Außerdem ermutigen wir Gymnasien und Oberschulen im ländlichen Raum zur Zusammenlegung. Wir unterstützen das Ziel eines inklusiven Bildungssystems. Inklusiver Unterricht bedeutet die individuelle Förderung jedes Kindes – ganz gleich ob mit oder ohne Förderbedarf, ob leistungsstark oder eher schwach. Wir unterstützen das Ziel, dass möglichst alle Schulen das Konzept der „Schule für Gemeinsames Lernen“ übernehmen. Gleichzeitig brauchen wir inklusive Schwerpunktschulen für besondere Förderbedarfe wie „körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen“, „Hören“ und „geistige Entwicklung“. Vor allem in der Sekundarstufe besteht bei der Inklusion noch Nachholbedarf. Die Lehrkräfte brauchen mehr und bessere Angebote, sich entsprechend zu qualifizieren. Wir wollen die Klassengrößen für den inklusiven Unterricht weiter senken. Wir wollen den Anspruch auf einen Hortbesuch von Kindern mit Förderbedarf auch nach Abschluss der sechsten Jahrgangsstufe rechtlich absichern. Schulen sollen in demokratischer Selbstentscheidung bis Klasse neun auf Ziffernnoten verzichten können und stattdessen den Lernfortschritt und die Lernentwicklung in verbalen Beurteilungen sowie Ziel- und Bilanzgesprächen dokumentieren.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Voraussetzung für den Bildungserfolg unserer Kinder ist neben der Lernarbeit der Kinder die richtige Lernumgebung und Lehrkräfte, die motivieren, unterstützen und die Begeisterung für das Lernen stetig unterstützen. Ziel muss es sein, Kinder individuell zu fördern und mit ihnen und ihren Erziehungsberechtigten gemeinsam auf den Bildungserfolg hin zu arbeiten. Wenn Kinder einer speziellen Unterstützung bedürfen, muss ihnen diese angeboten werden. Dabei darf einzig und allein der individuelle Bedarf eine Rolle spielen. Dies ist im Rahmen der Bedarfsfeststellung sicherzustellen und muss ggf. überprüft werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Religiöse Trägerschaft für Schulen und Kitas

Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten ethnisch und religiös vielfältiger geworden. Dies wird sich zukünftig nicht nur im Straßenbild (Bekleidung, Sakralbauten) zeigen, sondern auch im Übernehmen gesellschaftlicher Verantwortung wie der Trägerschaft von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Werden alle Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften das gleiche Recht und die gleiche Förderung z.B. beim Betrieb eigener Bildungseinrichtungen erhalten, wie staatliche Institutionen oder bereits etablierte (religiöse) Gruppen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Sowohl das Brandenburgische Schulgesetz als auch das Brandenburgische Kindertagesstättengesetz regeln die Rechte und Pflichten von Schulen oder Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in freier Trägerschaft. Die Träger der Einrichtungen sind durch Gesetz zur Toleranz und zum Respekt der unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Einstellungen der Kinder und ihrer Eltern verpflichtet. Die Einrichtungen sollen für alle Kinder unabhängig von ihrem religiösen und weltanschaulichen Hintergrund offen sein. Sofern sich ein Träger demnach auf dem Boden der verfassungsmäßigen Ordnung befindet und sich an Recht und Gesetz hält, spricht nichts dagegen, dass er gesellschaftliche Verantwortung in Form einer Trägerschaft von Schulen oder Kitas übernimmt.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Grundlage einer Förderung muss eine individuelle Überprüfung der einzelnen Einrichtungen, Ihrer Ziele, Methoden und Grundsätze sein.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gleichwertigkeit aller Körper als Vermittlungsziel der frühkindlichen Erziehung

Der dicke Körper wird in unserer Gesellschaft als defizitär betrachtet und kommuniziert. Dies führt bereits im Kindesalter zu einem geringen Selbstwertgefühl bei dicken Kindern und einer Ablehnung derselben durch ihre Spielkamerad*innen. Mit Einsetzen des sexuellen Interesses reagieren sie aufgrund dieses verinnerlichten Minderwertigkeitsgefühls häufig misstrauisch und ablehnend auf die positive Ansprache ihres dicken Körpers und zeigen Anzeichen von Körperhass.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass in der Kita körperliche Vielfalt respektiert und positiv thematisiert wird?
  2. Werden Sie den Gedanken der Gleichwertigkeit aller Körper als Lernziel in den Lehrplänen verankern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

In Brandenburg bieten die Grundsätze elementarer Bildung einen Leitfaden und ein Versprechen an Kinder und Eltern zugleich, was diese von der Betreuungs- und insbesondere auch der Bildungseinrichtung Kindertagesstätte erwarten können. Unsere Kitas sind Sinnbild für Orte der Vielfalt und der Toleranz. Hier lernen Kinder mit unterschiedlichen familiären Hintergründen und kulturellen Vorerfahrungen, verschiedenen Hautfarben und Lebensweisen, aber eben auch unterschiedlichen körperlichen Konstitutionen einander kennen. Der Respekt gegenüber dem anderen Kind steht dabei täglich im Mittelpunkt, wenn Kinder miteinander spielen oder untereinander Grenzen austesten. Wir sind überzeugt, dass die Grundsätze elementarer Bildung als verbindliches pädagogisches Konzept einen hervorragenden Rahmen bilden, um eine kindgerechte Pädagogik sowie die Zusammenarbeit mit Kindern und Eltern zu erfüllen. Erzieherinnen und Erzieher benötigen hierzu keine einheitlichen Lernzielkataloge oder Handlungsvorgaben.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Die Vermittlung von Respekt, Toleranz und Akzeptanz spielt für uns auch im Rahmen der frühkindlichen Erziehung eine wesentliche Rolle. Dafür sind insbesondere die Eltern, die Erzieher und die Erfahrungen im eigenen sozialen Umfeld prägend. Erzieher müssen hierfür sensibilisiert und in der Ausbildung sowie in der Weiterbildung entsprechende Elemente verankert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Beschulung in der Erstaufnahme

Mit der neuen Eingliederungs- und Schulpflichtruhensverordnung (August 2017) gilt nun eine Schulpflicht ab drei Monaten nach Ankunft in der Erstaufnahme für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Brandenburg. Dennoch werden schulpflichtige Kinder weiterhin in Unterrichtsräumen auf dem Gelände der Erstaufnahme unterrichtet. Das Curriculum entspricht nicht dem einer Regelschule. Viele Schulpflichtige sind durch ihren langen Verbleib in der Erstaufnahme z.T. für die gesamte Aufenthaltsdauer in Deutschland von einem Schulbesuch in einer Regelschule ausgeschlossen.

  1. Werden Sie eine Verteilung von allen Familien mit schulpflichtigen Kindern aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in die Landkreise nach spätestens drei Monaten veranlassen?
  2. Wie werden Sie sicherstellen, dass eine Regelbeschulung aller geflüchteten Kinder umgesetzt wird?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Nach Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung bzw. sobald das Ruhen der Schulpflicht gemäß der Schulpflichtruhensverordnung endet, sind alle Kinder und Jugendlichen, die sich im Land Brandenburg rechtmäßig aufhalten, gemäß § 36 Brandenburgisches Schulgesetz schulpflichtig und werden ggfs. nach erfolgter Sprachstandsfeststellung und geeigneten Fördermaßnahmen in einer Regelschule in Wohnortnähe beschult.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Wir haben uns immer für die flächendeckende Umsetzung der Schulpflicht auch in der Erstaufnahme eingesetzt. Ziel ist immer die inklusive Regelschule, dies ist allerdings nur möglich, wenn die Verteilung aus den Erstaufnahme erfolgt ist. In der Umgebung der Erstaufnahme stehen häufig nicht die schulischen Kapazitäten zu Verfügung, um dies zu gewährleisten. Deshalb konzentrieren wir uns auf eine Beschleunigung der Verfahren in den Erstaufnahmeeinrichtungen, damit die betroffenen Familien möglichst schnell eine Perspektive in Brandenburg bekommen können.

Wesentlich für die Umsetzung des Schulzugangs für geflüchtete Kinder und Jugendliche ist die entsprechende Ausstattung an den Schulen. Es braucht hierzu die entsprechende personelle Ausstattung sowohl an Lehrkräften wie auch an Fachkräften, die im Umgang mit den spezifischen
Herausforderungen Geflüchteter (z.b. Traumata) die entsprechende Expertise vorweisen können. Der zügige Zugang zum gemeinsamen Lernen fördert nicht nur die Sprach- und Wertevermittlung sondern auch die Integration sowohl der Kinder als auch ihrer Familien.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Integrative Beschulung und gleiche Bildungschancen für geflüchtete Kinder und Jugendliche

In Studien wurde immer wieder festgestellt, dass eine parallele bzw. separate Beschulung von zugewanderten Kindern in Sprachlern- bzw. so genannten Willkommensklassen desintegrierend wirken kann und Bildungschancen und Teilhabe mindert. Dies ist vor allem der Fall, wenn Jugendliche auf Grund ihres Alters bis zum Ende der Schulpflicht in diesen Klassen beschult werden. Auch die geringe Anzahl einzugliedernder Schüler*innen an Gymnasien in Brandenburg (190 insgesamt, Stand 2018) deutet auf eine Undurchlässigkeit des Schulsystems „nach oben“ hin.

  1. Werden Sie die integrative Beschulung von geflüchteten Kindern und einen frühzeitigen Zugang zur Beschulung in Regelklassen zum Regelfall machen?
  2. Welche weiteren Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um die Bildungsbenachteiligung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen abzubauen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Für eine erfolgreiche Integration von geflüchteten Menschen ist aus unserer Sicht vor allem das Erlernen der deutschen Sprache entscheidend. Beispielhaft für die Willkommensklassen seien hier die Berufliche Grundbildung – PLUS für Flüchtlinge – Klassen genannt. Dieser Bildungsgang ist speziell für berufsschulpflichtige Flüchtlinge entwickelt worden, die keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorweisen können. Dennoch sind die Willkommensklassen aus unserer Sicht geeignet, um den geflüchteten schulpflichtigen Kindern angemessen Schulunterricht anbieten zu können. Ein gewisses Niveau an Deutsch-Kenntnissen ist zwingend erforderlich, um dem Unterricht in Regelklassen folgen zu können. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns für die frühestmögliche Beschulung von Geflüchteten in Regelklassen ein, sobald die erforderlichen Sprachkenntnisse vorliegen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Die Erfahrung zeigt, dass die Beschulung in der Regelklasse immer allen anderen Beschulungsformen vorzuziehen ist. Dafür ist allerdings eine Verteilung auf alle Regionen des Landes notwendig, damit die notwendige Integrationsleistung keine Schule überfordert. Der wichtigste Schlüssel für eine schnelle Integration und damit auch für den Bildungserfolg ist eine gute Sprachförderung, diesen Bereich einer zusätzlichen Sprachförderung außerhalb des regulären Unterrichts wollen wir noch stärker fördern und damit die Schulen bei der Integration unterstützen.

Wie bereits erläutert müssen hierzu die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Daran werden wir im Bereich der Bildungswie auch der Integrationspolitik arbeiten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierung von Schüler*innen mit Migrationsgeschichte im Bildungsbereich verhindern

Viele Schüler*innen und Beratungsstellen berichten von Diskriminierungserfahrungen an Bildungseinrichtungen. Das in Brandenburg zum Ende der Grundschulzeit praktizierte Auswahlverfahren benachteiligt Schüler*innen mit Migrationsgeschichte. Sie sind an den Gymnasien und folglich auch den Hochschulen unterrepräsentiert.

  1. Werden Sie Maßnahmen zum Schutz gegen Diskriminierung im Brandenburgischen Schulgesetz verankern?
  2. Wie werden Sie gegen Diskriminierung an Bildungseinrichtungen in Brandenburg vorgehen und Schüler*innen mit Migrationsgeschichte einen gleichberechtigten Zugang zu Gymnasien und Hochschulen ermöglichen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir setzen uns für ein inklusives Bildungssystem ein und werden Inklusion im Schulgesetz festschreiben. Neben den bestehenden untergesetzlichen Maßnahmen zum Schutz gegen Diskriminierung sehen wir gegenwärtig keine Notwendigkeit, weitere Antidiskriminierungsbestimmungen im Brandenburgischen Schulgesetz zu verankern. Das sogenannte Ü 7-Verfahren zum Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule ist ein komplexes Verfahren, das viel Zeit in Anspruch nimmt. Es ist insbesondere deshalb komplex, weil zunächst eine Erstberatung der Eltern in der Elternversammlung stattfindet, ein individuelles Grundschulgutachten erstellt und die Auswahl einer geeigneten Schule getroffen werden muss, das Anmeldeverfahren selbst sowie beim Wunsch, ein Gymnasium zu besuchen, Probeunterricht oder eine Eignungsprüfung durchgeführt werden müssen. Allein die Erstellung des Grundschulgutachtens ist ein umfangreiches Verfahren, an dem neben den Eltern und der Klassenlehrkraft auch die Klassenkonferenz zu beteiligen ist. Das Verfahren ist so angelegt, dass es Möglichkeiten für Ein- und Widersprüche sowie ergänzende Stellungnahmen gibt. Demnach teilen wir die Einschätzung nicht, dass die Unterrepräsentanz von Schüler*innen mit Migrationshintergrund an Gymnasien auf diskriminierende Verfahren am Ende der Grundschulzeit zurückzuführen ist. Gleichwohl ist es ein ursozialdemokratisches Ziel, Aufstieg durch Bildung zu ermöglichen, damit alle Schüler*innen unabhängig von ihrer Herkunft oder den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern einen möglichst hohen Schulabschluss erreichen können.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

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Mit unserer Bildungspolitik wollen wir die Grundlagen für eine diskriminierungsfreie Bildungslandschaft schaffen, wo Diskriminierungen dennoch vorkommen, müssen sie aufgeklärt und Maßnahmen ergriffen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

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Interkulturelle Öffnung

Trotz akutem Personalmangels im Bildungsbereich gibt es äußerst wenig interkulturelles Personal. Pädagog*innen mit Migrations- und Fluchthintergrund finden aufgrund komplizierter und langwieriger Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse kaum Zugang zu Tätigkeiten an Schulen und KiTas. Hinzukommt, dass auch Menschen mit deutschen Bildungsabschlüssen und nichtdeutscher Herkunft bei Bewerbungsverfahren diskriminiert werden.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie einleiten, um einen produktiven, vielfaltsorientierten und bedarfsgerechten Umgang mit der Verschiedenartigkeit an Bildungseinrichtungen zu erreichen?
  2. Wie werden Sie den Arbeitseinstieg von Lehrer*innen mit Migrations- und Fluchtgeschichte erleichtern?
  3. Werden Sie für Pädagog*innen spezifische kultursensible Fortbildungen anbieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die hiesigen Hochschulen fördern die Integration von Geflüchteten auf vielfältige Weise. In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Projekt entstanden, die das Ziel haben, Geflüchtete zu beraten, ihnen Deutsch-Kenntnisse zu vermitteln und sie auf ein Studium vorzubereiten. Das „Refugee Teacher“-Programm, das im Jahr 2016 an der Universität Potsdam gestartet wurde, ist ein im Ländervergleich einzigartiges Qualifizierungsprogramm für geflüchtete Lehrer*innen. Ziel ist es, die Geflüchteten für den Schulunterricht bzw. den Einsatz am Standort Schule vorzubereiten. Neben dem Erwerb der deutschen Sprache stehen die Vermittlung von Kenntnissen über das deutsche Bildungssystem und der Austausch mit Studierenden, Lehrkräften und Schüler*innen im Rahmen von Schulpraktika im Mittelpunkt. Das Land Brandenburg finanziert das Programm mit insgesamt mehr als 1 Million Euro. Dieses Programm, das sehr gut angenommen und nachgefragt wird, werden wir weiter ausbauen. Richtig ist, dass die Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse aufgrund der Komplexität oftmals sehr lange dauern. Um den Interessenten eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen – auch angesichts des Fachkräftemangels halten wir das für wichtig -, soll die Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul- und Ausbildungsabschlüssen beschleunigt werden.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

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Entscheidend für die Einstellung in den Schuldienst ist für uns die Kompetenz des Einzelnen. Die Aus- und Weiterbildung insbesondere im Bereich der Bildung und Erziehung hat einen hohen Stellenwert. Dazu gehören selbstverständlich auch Kenntnisse über die verschiedenen Aspekte von Religions-, Kultursensibilität u.ä.

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