Ein wirksamer Diskriminierungsschutz braucht eine stabile rechtliche Grundlage. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das den Schutz vor Diskriminierung vor allem in den Bereichen Arbeit sowie Güter / Dienstleistungen regelt, war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Gleichzeitig bestehen relevante rechtliche Schutzlücken in zentralen Lebensbereichen, die in den Regelungsbereich der Länder fallen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Bildung und staatliches Handeln. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) kann hier einen wichtigen Beitrag leisten. Ein Oppositionsentwurf für ein LADG wurde von der Regierungsmehrheit 2017 abgelehnt.
- Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz (erneut) erarbeiten und verabschieden?
- Welche inhaltlichen Eckpunkte wird dieses LADG haben?
- Wie werden Sie dabei die Ergebnisse verschiedener Evaluationen des AGG und die darin formulierten Verbesserungsbedarfe berücksichtigen (u.a. Fristenregelung, Verbandsklagerecht, offene Merkmalsliste, einheitliches Schutzniveaus)?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
|
Im Land Brandenburg regeln die Landesverfassung und einige Gesetze (u. a. Brandenburgisches Schulgesetz, Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz) bereits jetzt das Verbot von Diskriminierung. So ergibt sich aus der Verpflichtung gemäß Landesverfassung, Menschen vor Diskriminierungen im Land Brandenburg zu schützen, dass alle Ministerien im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dies als Querschnittsaufgabe zu bewerkstelligen haben. Zudem existieren höherrangige Bundesgesetze, allem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das zum Ziel hat, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Zudem hat das Land Brandenburg die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung eingerichtet. Deren Ausbau und Stärkung in den letzten Jahren macht deutlich, dass das Land Brandenburg stetig an einer Verbesserung der vorhandenen Instrumente zur Bekämpfung von Diskriminierung arbeitet. |
|
Unsere Fraktion hat in der aktuellen Wahlperiode den Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz eingebracht. Mit diesem konnten wir uns gegen die Stimmen von SPD und Die Linke nicht durchsetzen. Wir sind jedoch überzeugt: Das Handeln staatlicher Verwaltungen hat sich an den in diesem Land lebenden Menschen, an den Bürgerinnen und Bürgern und ihren Grund- und Freiheitsrechten zu orientieren. Der von uns eingebrachte Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz bleibt weiterhin erforderlich, um Vorgaben des europäischen Rechts sowie Zielsetzungen des Landes Brandenburg für einen verbesserten Schutz vor Diskriminierung und Ungleichbehandlung umzusetzen. Er adressiert Menschen, die wegen ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, einer Behinderung, ihrer Überzeugung, ihres Alters oder aus rassistischen Gründen diskriminiert werden. Neben einem Diskriminierungsverbot, Sanktionsmöglichkeiten und Rechten für Antidiskriminierungsverbände sieht unser Entwurf die Schaffung einer mit weitreichenden Befugnissen ausgestatteten Landesantidiskriminierungsstelle vor. Auch der der Bericht der Landesregierung über die Arbeit der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung zeigt die Notwendigkeit einer derartigen gesetzlichen Grundlage. Nahezu 60 Prozent des Beratungsaufkommens der Landesstelle bezieht sich auf Interaktionen mit Verwaltung als handelnde oder zuständige Institution, die dem AGG also nicht unterfallen. Bei einer erneuten Einbringung des Gesetzes werden wir Ergebnisse verschiedener Evaluationen des AGG prüfen und gegebenenfalls berücksichtigen. |
|
Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt. |
|
Wir werden ergebnisoffen in die Beratung eines LADG gehen – Ziel muss es sein, dass Brandenburg die zu Recht angemahnten Schutzlücken |
|
Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |