Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes

Ein wirksamer Diskriminierungsschutz braucht eine stabile rechtliche Grundlage. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das den Schutz vor Diskriminierung vor allem in den Bereichen Arbeit sowie Güter / Dienstleistungen regelt, war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Gleichzeitig bestehen relevante rechtliche Schutzlücken in zentralen Lebensbereichen, die in den Regelungsbereich der Länder fallen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Bildung und staatliches Handeln. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) kann hier einen wichtigen Beitrag leisten. Ein Oppositionsentwurf für ein LADG wurde von der Regierungsmehrheit 2017 abgelehnt.

  1. Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz (erneut) erarbeiten und verabschieden?
  2. Welche inhaltlichen Eckpunkte wird dieses LADG haben?
  3. Wie werden Sie dabei die Ergebnisse verschiedener Evaluationen des AGG und die darin formulierten Verbesserungsbedarfe berücksichtigen (u.a. Fristenregelung, Verbandsklagerecht, offene Merkmalsliste, einheitliches Schutzniveaus)?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Im Land Brandenburg regeln die Landesverfassung und einige Gesetze (u. a. Brandenburgisches Schulgesetz, Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz) bereits jetzt das Verbot von Diskriminierung. So ergibt sich aus der Verpflichtung gemäß Landesverfassung, Menschen vor Diskriminierungen im Land Brandenburg zu schützen, dass alle Ministerien im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dies als Querschnittsaufgabe zu bewerkstelligen haben. Zudem existieren höherrangige Bundesgesetze, allem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das zum Ziel hat, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Zudem hat das Land Brandenburg die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung eingerichtet. Deren Ausbau und Stärkung in den letzten Jahren macht deutlich, dass das Land Brandenburg stetig an einer Verbesserung der vorhandenen Instrumente zur Bekämpfung von Diskriminierung arbeitet.

Unsere Fraktion hat in der aktuellen Wahlperiode den Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz eingebracht. Mit diesem konnten wir uns gegen die Stimmen von SPD und Die Linke nicht durchsetzen. Wir sind jedoch überzeugt: Das Handeln staatlicher Verwaltungen hat sich an den in diesem Land lebenden Menschen, an den Bürgerinnen und Bürgern und ihren Grund- und Freiheitsrechten zu orientieren. Der von uns eingebrachte Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz bleibt weiterhin erforderlich, um Vorgaben des europäischen Rechts sowie Zielsetzungen des Landes Brandenburg für einen verbesserten Schutz vor Diskriminierung und Ungleichbehandlung umzusetzen. Er adressiert Menschen, die wegen ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, einer Behinderung, ihrer Überzeugung, ihres Alters oder aus rassistischen Gründen diskriminiert werden. Neben einem Diskriminierungsverbot, Sanktionsmöglichkeiten und Rechten für Antidiskriminierungsverbände sieht unser Entwurf die Schaffung einer mit weitreichenden Befugnissen ausgestatteten Landesantidiskriminierungsstelle vor. Auch der der Bericht der Landesregierung über die Arbeit der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung zeigt die Notwendigkeit einer derartigen gesetzlichen Grundlage. Nahezu 60 Prozent des Beratungsaufkommens der Landesstelle bezieht sich auf Interaktionen mit Verwaltung als handelnde oder zuständige Institution, die dem AGG also nicht unterfallen. Bei einer erneuten Einbringung des Gesetzes werden wir Ergebnisse verschiedener Evaluationen des AGG prüfen und gegebenenfalls berücksichtigen.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir werden ergebnisoffen in die Beratung eines LADG gehen – Ziel muss es sein, dass Brandenburg die zu Recht angemahnten Schutzlücken
schließt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Perspektive der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung

Brandenburg verfügt mit der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung über eine Anlauf- und Beratungsstelle für von Diskriminierung betroffenen Bürger*innen, die in die Referatsstrukturen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit eingebunden ist. Ihr Mandat umfasst die Informationsweitergabe über Rechte und Rechtsschutzmöglichkeiten, Unterstützung und Evaluation von Diskriminierungsvorkommen und Schutzmaßnahmen. In 2018 war die Landesstelle mit einer Person ausgestattet.

  1. Wie schätzen Sie das Mandat und die aktuelle Ausstattung der Stelle ein?
  2. Wie werden Sie die Arbeit der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung fortführen?
  3. Welche Pläne haben Sie bezüglich der institutionellen Anbindung, Ausstattung und des Mandates der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung für die kommende Legislatur?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD schätzt die Arbeit der Brandenburger Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung. Sie ergänzt und verstärkt das bisherige Engagement unseres Landes gegen Diskriminierung, wie beispielsweise den Beitritt zur „Koalition gegen Diskriminierung“ als eines der ersten Bundesländer. Die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung wurde im Haushalt 2017/2018 personell gestärkt und in ihrem Aufgabenzuschnitt neu aufgestellt. Wir wollen und werden sie auch weiterhin nach Kräften unterstützen. Gleiches gilt für die vielfältigen anderen Maßnahmen und Initiativen, die eine Kultur der Wertschätzung und Vielfalt fördern und die dazu beitragen, Diskriminierung in Brandenburg zu verhindern und zu beseitigen.

Die Ausstattung der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung mit einer Vollzeit-Stelle, wahrgenommen durch eine Juristin, war ein erster wichtiger Schritt. Die Landesstelle muss aus unserer Sicht dauerhaft gesichert werden und auch mit sächlichen Mitteln auskömmlich ausgestattet werden. Für uns ist wichtig, dass die Leitung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Wahrnehmung ihrer Befugnisse unabhängig ist und keinen Weisungen unterliegt. Das ist bisher nicht gegeben. Sie soll eine Beratungsfunktion haben, dem Landtag regelmäßig Bericht erstatten und darüber hinaus zusätzlich über Akteneinsichts- und Beteiligungsrechte verfügen. Wir möchten ihre Aufgaben erweitern, beispielsweise mit der Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen, der konsequenten Beteiligung bei allen einschlägigen Gesetzesvorhaben und ein Beanstandungsrecht bei Behörden einführen. Zudem müssen sich auch in Zukunft von einer Diskriminierung betroffene Menschen unmittelbar an die Landesstelle wenden können, um Rat zu suchen. Für diese wichtigen Aufgaben wollen wir die Landesantidiskriminierungsstelle mit mindestens einer*m hauptamtlichen Landesantidiskriminierungsbeauftragten mit entsprechender Ausstattung und Qualifizierung sichern bzw. aufstocken. Eine bessere Wahrnehmung der Aufgaben gelänge mit der Schaffung von zwei weiteren Vollzeit-Stellen in der Landesstelle. Zur besseren Planbarkeit sollen zukünftig Projekte, wie beispielsweise öffentliche Veranstaltungen, Publikationen und Kampagnen durch ein haushaltsgesetzlich festgelegtes Budget bestritten werden können, nicht wie bisher mit einmaligen Finanzierungen aus Lottomitteln.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Gemeinsam mit der Beratungsstelle ist das bisherige Mandat wie auch die Ausstattung (technisch wie personell) zu prüfen und nach einer gemeinsamen überparteilich erarbeiteten Aufgabenkritik so auszustatten, dass die übertragenen Aufgaben auch vollumfänglich wahrgenommen werden können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Flächendeckende Beratung und Unterstützung für Betroffene

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern und durchsetzen wollen. In Brandenburg gibt es kaum staatlich finanzierte Beratungsstrukturen, die explizit den Auftrag haben, diskriminierte Personen zu unterstützen. Darüber hinaus gibt es keine Angebote auf kommunaler Ebene.

  1. Wie werden Sie den schrittweisen Aufbau einer unabhängigen flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsstruktur voranbringen?
  2. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?
  3. Welche konkreten Ziele und Eckpunkte haben Sie für die Entwicklung des Beratungsangebotes bis zum Ende der kommenden Legislatur?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ein SPD-geführtes Land Brandenburg wird auch weiterhin Mittel zur Bekämpfung jeglicher Diskriminierung zur Verfügung stellen. Die Landestelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung wird die Zusammenarbeit mit den Antidiskriminierungsstellen des Bundes und der Länder sowie mit Netzwerken, Gremien, NGOs und der Zivilgesellschaft fortführen. Gleichzeitig wird sie die Unterstützung des Vernetzungsprozesses von Selbsthilfeorganisationen und Betroffenenverbänden vorantreiben.

Aufgaben der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung nach unseren Maßgaben muss die Gewährleistung, Weiterentwicklung und Steuerung einer bedarfsgerechten, effizienten und niedrigschwelligen Selbsthilfe- und Beratungsinfrastruktur sein. Zur Umsetzung dieser Aufgabe soll die Landesstelle entsprechende Konzepte, Strategien und Maßnahmen entwickeln. Zur Gewährleistung, Weiterentwicklung und Steuerung der bestehenden Selbsthilfe- und Beratungsinfrastruktur soll sie mit den jeweiligen Nichtregierungsorganisationen und Verwaltungseinheiten zusammenarbeiten, deren zielgruppenorientierte Angebote vernetzen und sie in der Öffentlichkeit bekannt machen. Dort, wo Unterstützungsangebote mit staatlichen Mitteln gefördert werden, muss die Landesstelle mittels geeigneter Maßnahmen aus unserer Sicht darauf hinwirken, dass die Beratungsarbeit anerkannten Prinzipien wie Vertraulichkeit, Unabhängigkeit und Barrierefreiheit entspricht. Durch den Aufbau einer systematischen Dokumentation der Beratungsarbeit können Handlungsbedarfe (wie z. B. die Notwendigkeit der Einrichtung eines Rechtshilfefonds) überprüft und bei der Weiterentwicklung der Infrastruktur gegebenenfalls berücksichtigt werden.
Dies gelingt jedoch nur mit einer auskömmlichen finanziellen und personellen Ausstattung der Landesstelle, vgl. Punkt 1.2. Dafür haben wir in der aktuellen Wahlperiode 240.000 Euro pro Jahr gefordert.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir setzen zunächst auf eine grundlegende Aufgabenkritik, um auf dieser Basis den Finanzierungsbedarf zu ermitteln, im Rahmen dieser Aufgabenkritik ist auch die Verankerung von Beratungsangeboten in der Fläche und die dafür erforderlichen Umsetzungsschritte mitzudenken.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Wissen über Diskriminierung

Für eine zielgerichtete Antidiskriminierungspolitik und -arbeit ist ein fundiertes empirisches Wissen über Diskriminierung unabdingbar. Für Brandenburg gibt es aktuell nur wenige Studien und / oder Statistiken. Wichtige Fragen, wie die folgenden, können aktuell nur zum Teil beantwortet werden:

  • Wo, in welcher Form und warum erleben Menschen in Brandenburg Diskriminierung?
  • Welche diskriminierenden Praxen und Strukturen existieren in konkreten Lebensbereichen wie Arbeit, Gesundheit, Bildung, Behörden – bezogen auf welche Merkmale?
  • Was wissen von Diskriminierung Betroffene über ihre Rechte und wie nutzen sie diese?
  • Wie gut funktioniert der faktische Zugang zu einem rechtlichen Diskriminierungsschutz?
  • Wie gehen Brandenburger Gerichte mit Klagen wegen Diskriminierung um?
  1. Wie wird Ihre Partei vorgehen, um fundierte Informationen als Grundlage der eigenen Politik zu erhalten?
  2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden Sie setzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Für das Sammeln und Bewerten von Informationen über bestehende Ungleichbehandlung spieklt die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung eine wichtige Rolle. Auch für die Zukunft setzen wir u. a. auf den Austausch und das gute Zusammenspiel mit der Stelle der/des Landesbeauftragten für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Land Brandenburg. Diese Stelle hat zur Aufgabe, die Gleichstellung der Geschlechter in Brandenburg im Blick zu haben, gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorzugehen sowie den in der Landesverfassung festgeschriebenen Grundsatz der Gleichberechtigung innerhalb der Landesregierung und in der Öffentlichkeit zur Geltung zu bringen. Gleiches gilt für die Stelle der/des Integrationsbeauftragten des Land Brandenburg, die auch weiterhin mit der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung zusammenarbeiten soll. Dabei wird die SPD alle beteiligten Stellen unterstützen.

Ein wichtiger Aspekt unseres Entwurfs für ein Landesantidiskriminierungsgesetz ist die Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen zu Diskriminierungen, ihren Ursachen und ihren Folgen. Wir sehen dies als eine weitere Aufgabe einer auskömmlich ausgestatteten Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung. Zu denken ist an fachliche Stellungnahmen, Gutachten und Berichte, die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen aber auch wissenschaftliche Testing-Studien zur Erhellung des Dunkelfeldes. Verbunden ist damit auch das Recht der Landesstelle, solche Untersuchungen an Dritte, z. B. wissenschaftliche Einrichtungen, zu vergeben.
Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zum Abbau institutioneller Diskriminierung wie die im Gesetz genannten Maßnahmen zur Durchführung der „Diversity-Folgenabschätzung“ (z. B. in Form von Leitfäden für Ministerien) und zur Vermittlung von „Diversity-Kompetenz“ (z. B. durch die Qualitätssicherung von Aus- und Fortbildung).
Dem Bericht der Landesregierung über die Arbeit der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung ist zu entnehmen, dass das Beratungsaufkommen aufgrund der Merkmale der ethnischen Herkunft, des Geschlechts und der Behinderung am häufigsten ist. Ein weiterer Fokus muss auf Menschen liegen, die mehrfach von Diskriminierung betroffen sind.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Für die Liberalen steht das selbstbestimmte, angst- und diskriminierungsfreie Leben des Einzelnen im Mittelpunkt der Politik. Zur Informationsgewinnung bauen wir auf die regulär erhobenen Statistiken auf den engen Austausch mit Verbänden und Interessenvertretungen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Antidiskriminierung

Das Wissen um individuelle Rechte und Handlungs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten ist in der Bevölkerung noch immer gering. Diskriminierung wird oftmals als eine persönliche, moralische Verfehlung verstanden und die Thematisierung von Diskriminierung als Angriff. Auch fehlt in der Öffentlichkeit noch immer ein Verständnis für institutionelle und indirekte Formen von Diskriminierung. Eine gelebte Antidiskriminierungskultur ist eine Frage der Haltung: Offenheit, Perspektivwechsel, Selbstreflexion und Verantwortungsübernahme sind dabei wichtige Stichworte.

  1. Werden Sie eine Kampagne oder vergleichbare Formen der öffentlichkeitswirksamen Kommunikation zu den Themen Diskriminierung, Diskriminierungsschutz und Teilhabe umsetzen?
  2. Was sind deren zentrale Eckpunkte?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD hat sich seither auf die Fahne geschrieben, Diskriminierung und Möglichkeiten des Vorgehens dagegen in Veranstaltungen, Gesprächen, Ausschüssen, Arbeitskreisen usw. zu thematisieren. Dabei bleibt es. Die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung rückt ebenfalls diese Themen immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit durch Öffentlichkeitsarbeit, Beratung sowie die Bereitstellung von Informationen. Wir wollen, dass die Bevölkerung weiterhin über ihre Rechte und Möglichkeiten unterrichtet wird, Diskriminierung zu erkennen und sie zu bekämpfen.. So konnte die Landesstelle eine Internetseite einrichten und wurde in die überarbeitete und aktualisierte Beratungsstellendatenbank der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aufgenommen. Das Gesundheits- und Sozialministerium hat zudem alle in der Antidiskriminierungsarbeit tätigen Verbände und alle Beauftragten für Gleichstellung, Integration, Menschen mit Behinderungen in den Kommunen über die Aufgaben und das Beratungsangebot der Landesstelle unterrichtet. Ein Flyer informiert Bürgerinnen und Bürger zudem über das Beratungsangebot der Landessstelle. Zusätzlich nimmt die Stelle an verschiedenen Fachtagungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und anderer Institutionen teil.

Auch aus unserer Sicht es ist wichtig, dass von Diskriminierung betroffene Personen über ihre Rechte und deren Durchsetzungsmöglichkeiten informiert sind. Zu einer wirksamen Antidiskriminierungspolitik gehört deshalb auch eine eigenständige und umfangreiche Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Diese wird insbesondere durch Pressemitteilungen, einen Internetauftritt, durch öffentliche Veranstaltungen, Publikationen und Kampagnen erreicht.

Zentrale Eckpunkte können nur in direktem Austausch mit den Beauftragten der Landesregierung erarbeitet werden. Eine Beteiligung ist erforderlich von:

  • Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung.
  • Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
  • Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg.
  • Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen.

Existierende Beratungs- und Fachstellen für Antidiskriminierungsarbeit im Land Brandenburg.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir sind offen gemeinsam mit Interessensvertretungen, Aktionsbündnissen und Initiativen, überparteilich an geeigneten Kampagnen zur Umsetzung der o.g. Ziele zu arbeiten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Gewichtsvielfalt als Teil von Diversity verstehen und kommunizieren

Wenn von Diversity gesprochen wird, findet Gewichtsvielfalt in der Regel keine Betrachtung. Insbesondere dicke Menschen profitieren damit nicht von den positiven Effekten des Diversity-Gedankens, wie es beispielsweise die Förderung der Akzeptanz und der Sichtbarkeit verschiedener Körperformen wäre.

  1. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass überall dort, wo das Land Brandenburg auf Diversity setzt und / oder kommuniziert, Gewichtsvielfalt mitgedacht wird?
  2. Werden Sie parteiintern Diversity um die Betrachtung von Gewichtsvielfalt erweitern? Was werden hier die ersten Maßnahmen sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD tritt für die gesellschaftliche Vielfalt und die individuellen persönlichen Freiheiten im Land Brandenburg ein. Das Nein zu jeder Form von Diskriminierung gilt für alle Menschen, selbstverständlich auch in Fragen des Körpergewichts bzw. der Körperformen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir lehnen Diskriminierung in jeglicher Form ab. Aus unserer Sicht ist auch der hier genannte Aspekt in die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle
einzubeziehen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Sensibilisierung für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Seit dem 22.12.2018 besteht die Möglichkeit für intergeschlechtliche Menschen, sich qua Geburtsregister keinem Geschlecht zuordnen zu müssen und den Eintrag „Divers“ zu wählen (PStG §45a). Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt ist weder in der pädagogischen Praxis, noch in der Verwaltung flächendeckend angekommen. Um ein Verständnis für das Thema zu erlangen, braucht es Sensibilisierungen auf allen Ebenen des öffentlichen Lebens sowie ein Verständnis für vielfaltssensible und geschlechtergerechte Sprache, im gesprochenen sowie im geschriebenen Wort.

  1. Welche Maßnahmen haben Sie vorgesehen, um die Gesetzesnovellierung auf den Ebenen der Verwaltung, der Bildungsinstitutionen und des öffentlichen Lebens zu realisieren? Werden Sie hierfür entsprechende finanzielle Mittel bereitstellen?
  2. Werden Sie in allen Veröffentlichungen geschlechtergerechte Sprache verwenden und vielfältige Lebens- und Familienformen auch bildlich in Ihren Veröffentlichungen berücksichtigen?
  3. Werden Sie mit allen beteiligten Ressorts (z.B. Bildung, Schule, Jugend, Frauen*, Soziales, Gesundheit) gemeinsam an einer Strategie für eine erfolgreiche Sensibilisierung aller Fachkräfte arbeiten?
  4. Werden Sie in den Schulen eine flächendeckende Reformierung der Sexualpädagogischen Inhalte forcieren, um über geschlechtliche und sexuelle Vielfalt zu informieren, aber auch wichtige gesundheitliche Aspekte abzudecken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Um eine Kultur der Wertschätzung zu verankern, ist Offenheit für die Vielfalt der Sicht- und Lebensweisen unerlässlich. Die Auseinandersetzung mit Diversität ist somit in allen Bereichen eine zentrale Aufgabe und Herausforderung. Die SPD unterstützt das Selbstbestimmungsrecht intersexueller Menschen, ihren Anspruch auf Anerkennung ihres So-Seins und ihr Recht, ein Leben frei von Diskriminierung zu leben. Wir wollen deshalb rechtliche Möglichkeiten prüfen, um einer umfassenden Verankerung von Diversität in allen Bereichen noch besser gerecht werden zu können.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

In den vergangenen Jahren wurden in der Gleichstellungspolitik wichtige Fortschritte erzielt, z.B. das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm, das Leitbild für Geschlechtergerechtigkeit und der Landesaktionsplan Queeres Brandenburg. Gerade letzterer spielt eine besondere Rolle.

Dem Aktionsplan wurde zunächst eine Befragung vorangestellt, die dann zur Schwerpunktsetzung auf Trans*personen und Regenbogenfamilien führte. Der Aktionsplan wurde zunächst mit 250.000 € sowie einer Personalstelle ausfinanziert, was wir mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 um 384.800 € erhöhen konnten. Es zeigt sich, dass die Bedeutung des Themas klar erkannt wurde. Der Aktionsplan ist nun konsequent umzusetzen und mit allen Akteuren gemeinsam fortzuschreiben. Eine auskömmliche Finanzierung der Maßnahmen sehen wir als zwingend erforderlich an. Wir setzen uns auch für eine Stabsstelle im Familienministerium ein. Der Aktionsplan muss zudem ressortübergreifende Relevanz haben, denn Queerpolitik ist ein Querschnittsthema. Hier stehen alle Ressorts in der Verantwortung und in der Pflicht, ihre Arbeit dementsprechend auszurichten.

Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt gehört zu unserer Gesellschaft, diese Tatsache muss ganz selbstverständlich in alle von Ihnen genannten
Aspekte einbezogen werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Offenes und förderndes Neutralitätsverständnis

Immer wieder werden unter dem Hinweis auf die „staatliche Neutralität“ Einschränkungen der Rechte religiöser Minderheiten gefordert oder umgesetzt. Neutralität ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als eine distanzierende Haltung zu verstehen, sondern als eine offene, allen Religionen und Weltanschauungen gegenüber gleichermaßen fördernde Haltung des Staates, bei der er sich mit keiner Religion oder Weltanschauung identifiziert oder sie privilegiert.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das verfassungsgemäße Neutralitätsverständnis in der Gesellschaft zu verbreiten und in der Praxis zu erhalten und so der Fehldeutung, Neutralität sei nur bei der Abwesenheit alles Religiösen aus der staatlichen oder öffentlichen Sphäre gewährleistet, entgegenzutreten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden und hat demnach auch das Neutralitätsgebot zu achten.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Religionsfreiheit ist ein Grundbaustein unserer Demokratie, für den wir einstehen. Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Verwirklichung Ihrer Forderung ist die Aufklärung und die Sensibilisierung in Bezug auf den Umgang mit religiösen Themen bzw. Themen, die religiösen Bezug haben. Diese Sensibilisierung gilt umso stärker für öffentlichen Einrichtungen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Sensibilisierung der Bevölkerung für Gewichtsdiskriminierung

Gewichtsdiskriminierung und stigmatisierende Vorurteile gegenüber dicken Menschen sind in unserer Gesellschaft stark verbreitet. Laut einer Studie der Philipps-Universität Marburg in Kooperation mit der Universität Leipzig haben 75 Prozent der deutschen Bevölkerung selbst Vorurteile dieser Art oder würden diesen zumindest nicht widersprechen. Gleichzeitig gibt es nur ein geringes gesellschaftliches Bewusstsein für Gewichtsdiskriminierung.

  1. Werden Sie einen Aktionsplan zur Sensibilisierung der Bevölkerung für Gewichtsdiskriminierung auf Landesebene auf den Weg bringen?
  2. Was werden die Eckpunkte dieses Aktionsplans sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD lehnt jegliche Form der Diskriminierung ab. Das gilt selbstverständlich auch in Fragen des Körpergewichts bzw. der Körperformen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir lehnen Diskriminierung in jeglicher Form ab. Aus unserer Sicht ist auch der hier genannte Aspekt in die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle
einzubeziehen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Beratungs- und Hilfsangebote für von Gewichtsdiskriminierung Betroffene

Beratungsstellen für von Diskriminierung Betroffene werden fast immer mit Hilfe von Fördermitteln finanziert, die auf die Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind, die sich aus den in §1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Merkmalen ableiten lassen. Das Merkmal Gewicht wird vom AGG nicht erfasst. Eine Beratung und Unterstützung der von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen ist damit nicht Teil des Auftrags der Beratungsstellen und wo diese über ihren Auftrag hinaus tätig sind, geht dies nicht aus ihrer Öffentlichkeitsarbeit hervor. Aktuell gibt es damit keine für die Betroffenen ersichtlichen und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Beratungs- und Hilfsangebote.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung stehen?
  2. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die Betroffenen von diesen Angeboten erfahren?
  3. Werden Sie die Entstehung von entsprechend spezialisierten regionalen Trägern in Brandenburg fördern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Für das Sammeln und Bewerten von Informationen über bestehende Ungleichbehandlung spieklt die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung eine wichtige Rolle. Auch für die Zukunft setzen wir u. a. auf den Austausch und das gute Zusammenspiel mit der Stelle der/des Landesbeauftragten für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Land Brandenburg. Diese Stelle hat zur Aufgabe, die Gleichstellung der Geschlechter in Brandenburg im Blick zu haben, gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorzugehen sowie den in der Landesverfassung festgeschriebenen Grundsatz der Gleichberechtigung innerhalb der Landesregierung und in der Öffentlichkeit zur Geltung zu bringen. Gleiches gilt für die Stelle der/des Integrationsbeauftragten des Land Brandenburg, die auch weiterhin mit der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung zusammenarbeiten soll. Dabei wird die SPD alle beteiligten Stellen unterstützen. Die SPD hat sich seither auf die Fahne geschrieben, Diskriminierung und Möglichkeiten des Vorgehens dagegen in Veranstaltungen, Gesprächen, Ausschüssen, Arbeitskreisen usw. zu thematisieren. Dabei bleibt es. Die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung rückt ebenfalls diese Themen immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit durch Öffentlichkeitsarbeit, Beratung sowie die Bereitstellung von Informationen. Wir wollen, dass die Bevölkerung weiterhin über ihre Rechte und Möglichkeiten unterrichtet wird, Diskriminierung zu erkennen und sie zu bekämpfen.. So konnte die Landesstelle eine Internetseite einrichten und wurde in die überarbeitete und aktualisierte Beratungsstellendatenbank der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aufgenommen. Das Gesundheits- und Sozialministerium hat zudem alle in der Antidiskriminierungsarbeit tätigen Verbände und alle Beauftragten für Gleichstellung, Integration, Menschen mit Behinderungen in den Kommunen über die Aufgaben und das Beratungsangebot der Landesstelle unterrichtet. Ein Flyer informiert Bürgerinnen und Bürger zudem über das Beratungsangebot der Landessstelle. Zusätzlich nimmt die Stelle an verschiedenen Fachtagungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und anderer Institutionen teil.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir lehnen Diskriminierung in jeglicher Form ab. Aus unserer Sicht ist auch der hier genannte Aspekt in die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle
einzubeziehen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht