Unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle für von Polizeigewalt Betroffene

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) und Amnesty International werfen deutschen Behörden immer wieder in ihren Berichten vor, nicht genug gegen institutionellen Rassismus und auch gegen rassistische Polizeigewalt zu tun. Insbesondere sei eine unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsinstanz außerhalb der Polizei für Fälle von Diskriminierung und Gewalt notwendig.

  1. Werden Sie eine solche unabhängige Stelle einrichten?
  2. Welche Schritte werden Sie ergreifen, damit gemeldete polizeiliche Übergriffe statistisch erfasst und dokumentiert werden?
  3. Wie werden Sie Personen, die polizeiliche Übergriffe erleben, vor Einschüchterungsversuchen, etwa durch Gegenanzeigen, seitens einzelner Polizist*innen schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die bestehenden innerinstitutionellen Einrichtungen halten wir für ausreichend.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

1. Die Linke will eine unabhängige Beschwerdestelle einrichten, an die sich Betroffene oder Zeug*innen von rechtswidrigen Polizeihandlungen wenden können. Die Stelle soll mit den für ihre Arbeit notwendigen Ermittlungsbefugnissen ausgestattet und dazu in der Lage sein, Beweise für ein mögliches Gerichtsverfahren zu sichern. Die Beschwerdestelle soll regelmäßig über ihre Arbeit berichten.

2. Gemeldete polizeiliche Übergriffe sollen durch eine solche Beschwerdestelle statistisch erfasst und dokumentiert werden können.

3. Ein solcher „Schutz“ ist nach unserer Auffassung weder möglich noch tatsächlich notwendig.

Wir werden das hierfür erforderliche Maßnahmenpaket prüfen. Auseinandersetzungen führen oft zu wechselseitigen Anzeigen. Eine unabhängige Justiz klärt die Vorwürfe auf.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Aufbereitung von #metoo in Brandenburg

Die Vorwürfe vieler Frauen gegen den Produzenten Harvey Weinstein haben über die Grenzen Hollywoods hinaus die #metoo-Debatte ausgelöst. Hierbei ging es um Sexismus und um Gewalt von Männern gegen Frauen. In den sozialen Netzwerken wurden zahlreiche Fälle mit einem Bezug zu Brandenburg öffentlich gemacht.

Werden Sie die #metoo-Debatte in Brandenburg aufbereiten und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD begrüßt die #metoo-Kampagne und den damit verbundenen öffentlichen Diskurs. Sexismus und sexualisierte Belästigung und Gewalt von Männern gegen Frauen und andere Männer gilt es auf das Schärfste zu verurteilen. Alle Menschen verdienen Achtung und Respekt. Die in Gang gekommene wichtige und bereichernde Debatte wird auch weiterhin in Brandenburg Fortführung finden, wie dies beispielsweise in diesem Jahr schon im Rahmen der Brandenburger Frauenwoche geschehen ist. Hier wurde bei vielen Veranstaltungen u. a. auch zu den Themen Sexismus und Gleichstellung von Frauen diskutiert. Die SPD wird sich auch in der kommenden Legislaturperiode diesen Themen widmen. Gleichstellung und Gleichberechtigung haben viele Facetten, die es weiterhin zu unterstützen und zu fördern gilt.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir sehen die Aufgabe darin, Betroffene darin zu bestärken und sie zu unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen und gegen derartige Übergriffe rechtlich vorzugehen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sicherheit von Frauen erhöhen

Frauen werden immer häufiger Opfer von häuslicher Gewalt. Zudem zeigen Statistiken, dass Frauen sich meistens erheblich unsicherer im öffentlichen Raum fühlen als Männer.

Wie werden Sie – speziell für Frauen – die Sicherheit erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD in Brandenburg hat in den vergangenen Jahren einmal mehr unterstrichen, wie wichtig ihr der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist, aber auch der Kampf gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. So haben wir beispielsweise mit dem Haushalt 2019/20 die Erhöhung der jährlichen finanziellen Mittel für Familienverbände und zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt eingeleitet. Die Unterstützungs- und Entlastungsmaßnahmen für Frauen mit Kindern wurden deutlich erhöht: in Frauenhäusern um 889.000 Euro pro Jahr und in Frauenzentren um 150.000 Euro pro Jahr. Zur Förderung der Familienverbände und für die Prävention von Gewalt gegen Frauen stehen nun jährlich zusätzlich 270.000 Euro bereit. Zudem hat die SPD-geführte Koalition in dieser Legislaturperiode mit der Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms die Notwendigkeit und Wichtigkeit des darin integrierten Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder (LAP) untermauert. Explizit haben wir somit für den LAP die Prävention und Bekämpfung von insbesondere häuslicher Gewalt in den Fokus genommen, was u. a. den Erhalt und die Weiterentwicklung des guten Netzes an Beratungs-und Zufluchtsangeboten, aber auch eine verstärkte Kooperation von Frauenschutz, Kinderschutz und Jugendhilfe beinhaltet. Die SPD wird sich auch in Zukunft für die Sicherheit und den Schutz von Gewalt bedrohter Frauen und Kinder einsetzen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Jeder Mensch, unabhängig vom Geschlecht, hat das Recht, sich frei und ohne Angst im öffentlichen Raum zu bewegen. Dieses Recht zu gewährleisten ist Aufgabe der Innen- und Sicherheitspolitik, es durchzusetzen Aufgabe der Vollzugsbehörden. Dafür müssen Polizei, Justiz und
Verfassungsschutz mit den entsprechenden technischen wie personellen Kapazitäten ausgestattet werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schutz vor Gewalt für alle Frauen*

Der Europarat hat 2011 mit dem „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) ein verbindliches völkerrechtliches Regelwerk geschaffen.

Deutschland hat die Konvention allerdings nur unter Vorbehalt gegenüber Artikel 59 ratifiziert, der die Aufenthaltsregelungen betrifft – und somit ausschließlich migrierte Frauen*. Insbesondere durch die geltenden Gesetze zur Ehebestandszeit, Wohnsitzregelung und Residenzpflicht sind die Handlungsoptionen von Frauen* mit ungesicherten Aufenthaltstitel bei Gewalt deutlich beschränkt.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vorbehalte gegen Artikel 59 der Konvention zurückgenommen werden?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie gewaltbetroffenen Frauen* in Brandenburg unabhängig von Aufenthaltsstatus und Wohnsitzreglung Schutz bieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Als SPD sehen wir in der Istanbul-Konvention einen Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen in Europa. Daher begrüßen wir die Ratifizierung dieses wichtigen und notwendigen völkerrechtlichen Vertrages durch die Bundesrepublik. Wie das Land Brandenburg unterstützt auch die Bundespolitik die Frauenhäuser in Deutschland. Zudem wurde vom Bund ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder initiiert. Im Bundeshaushalt 2019 sind dafür zusätzliche 15 Millionen Euro eingestellt. Im Rahmen der Treffen mit den Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion werden wir uns auch über das Regelwerk der Istanbul-Konvention austauschen.
Von der engagierten Arbeit der Brandenburger Frauenhäuser und Frauenzentren können alle in Brandenburg lebenden Frauen profitieren, unabhängig von ihrer Herkunft. Zusätzlich haben wir in unserem „Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2015-2019“ Ziele formuliert, die wir auch in der kommenden Legislaturperiode verfolgen werden. So steht u. a. hinter dem Punkt „Nein zur Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder – Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder (LAP), dass die am Landesaktionsplan beteiligten Partnerinnen und Partner konsequent ihre gemeinsamen Aktivitäten fortführen sollen, die sich gegen Gewalt in Flüchtlingsunterkünften richten. Hierzu gehört auch die Erhaltung und Weiterentwicklung der Koordinierungsstelle für Zufluchts- und Beratungsangebote für von Gewalt betroffene (Flüchtlings-)Frauen und ihre Kinder.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Jeder Mensch hat das Recht auf Leben frei von Übergriffen körperlicher oder physischer Natur. Menschen die Opfer solcher Übergriffe geworden sind, müssen ausreichende Unterstützung erhalten, um gegen derartige Übergriffe rechtlich vorgehen und weitere Übergriffe verhindern zu können. Dabei darf es keine Rolle spielen, welchen Aufenthaltsstatus die Betroffenen haben. Im Übrigen ist Völkerrecht Bundesangelegenheit.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Stärkung des Minderheitenschutzes

Die Anzahl der verbalen und körperlichen Übergriffe auf Minderheiten haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Dabei werden zudem innerhalb der Minderheit bevorzugt Personen zum Opfer, die angreifbarer erscheinen, wie Schwangere oder Kinder.

Welche spezifischen Maßnahmen zum Schutz vor Straftaten aufgrund gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit werden Sie umsetzen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD bekennt sich zu Art. 7a der Brandenburgischen Landesverfassung, welcher den Schutz des friedlichen Zusammenlebens im Land und unterstreicht. So tritt Brandenburg der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen. In Brandenburg können auch Minderheiten sicher leben. Von der in dieser Legislaturperiode vom Brandenburger Parlament mehrheitlich beschlossenen personellen Aufstockung von Polizei und Verfassungsschutz werden alle in Brandenburg lebenden Menschen profitieren. Gleiches gilt für den Aspekt, dass die SPD in den kommenden Jahren die Kooperation der Polizei mit den Kommunen auf dem Gebiet Sicherheit und Ordnung verbessern sowie Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaften entsprechend neuen Herausforderungen sachgerecht ausstatten wird.

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Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Durch die von uns angestrebte Optimierung der technischen Ausstattung und die Erhöhung der Personalkapazitäten in Justiz, Polizei und Verfassungsschutz.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Programm zur Bekämpfung von anti-muslimischem Rassismus

Anti-muslimischer Rassismus und anti-muslimische Gewalt nimmt auch in Brandenburg zu und reicht von verbalen Beschimpfungen über tätliche Angriffe, insbesondere auf Mädchen und Frauen, bis hin zu Anschlägen auf Moscheen. Bisher existieren in Brandenburg wenig spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung des anti-muslimischen Rassismus.

  1. Werden Sie ein Programm zur Bekämpfung des anti-muslimischen Rassismus in Brandenburg auf den Weg bringen?
  2. Wenn ja, was werden dessen Eckpunkte sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD steht seit nunmehr fast drei Jahrzehnten für ein offenes und tolerantes Brandenburg, kämpft mit ganzer Kraft gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, jegliche Diskriminierung von Minderheiten und Rassismus. Das Land Brandenburg hat dies mit der Einführung der Anti-Rassismus-Klausel in der Landesverfassung unterstrichen. Die Bekämpfung des anti-muslimischen Rassismus findet im Rahmen des Kampfes gegen jegliche Form von Diskriminierung statt, unter anderem durch das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“. Dieses und seine Zusammenführung mit dem „Bündnis für Brandenburg“ als Stabsstelle in der Staatskanzlei haben sich auch in jüngster Zeit bewährt. So leistet das Beratungsnetzwerk aus Mobilen Beratungsteams, dem landesweiten Aktionsbündnis gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt, der RAA Brandenburg, dem Verein Opferperspektive, dem Aktionsplan „Queeres Brandenburg“, der Fachstelle Antisemitismus und der Fachstelle Islam im Land Brandenburg einen unverzichtbaren Beitrag zu einer demokratischen Zivilgesellschaft. Auch zukünftig wollen wir das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ mit seinem Beratungsnetzwerk stärken, damit es neuen Herausforderungen wirksam begegnen kann. Hierfür werden wir die bestehenden Förderprogramme ausbauen und weiterentwickeln. Zusätzlich werden wir als SPD jegliche Form von Rassismus in Veranstaltungen, Gesprächen, Ausschüssen, Arbeitskreisen usw. diskutieren und verurteilen, um ein entsprechendes breites gesellschaftliches Bewusstsein zu erzeugen. Gemeinsam mit der Stelle der/des Integrationsbeauftragten werden wir uns für ein gleichberechtigtes und auf gegenseitigem Respekt beruhendes Zusammenleben der in Brandenburg lebenden Menschen unterschiedlicher Herkunft, Nationalität und Religion einsetzen.

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Die Schändung der Potsdamer Moschee im Jahr 2016 hat gezeigt, dass auch im Land Brandenburg anti-muslimischer Rassismus vorhanden ist. DIE LINKE bekämpft jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und des Rassismus. Das Recht auf Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht. Es beinhaltet, Religion oder Weltanschauung frei zu wählen oder keiner anzugehören und die Religion oder Weltanschauung in der Öffentlichkeit zu leben. DIE LINKE tritt gegen eine Homogenisierung und Abwertung „des Islam“ ein. Wir setzen uns dafür ein, dass Muslimas und Muslime als solche in den Medien, den Schulen und im öffentlichen Raum auftreten können. Damit werden sie als Subjekte sichtbar und ihre Darstellung als „Fremde“ kann so durchbrochen werden. Brandenburg hat mit der Fachstelle Islam bei der RAA im Land Brandenburg eine spezielle Institution geschaffen u.a. mit dem Ziel, die Diversität des Islams verstehen zu lernen, antimuslimischem Rassismus und islamistischer Radikalisierung zu begegnen. Diese Stelle soll über 2019 hinaus fortgeführt werden. Über ein spezielles Programm zur Bekämpfung eines anti-muslimischen Rassismus haben wir noch nicht entschieden. Eckpunkte wären aber sicher: Generalisierungen müssen zurückgewiesen werden; Kritik an bestimmten Ausprägungen des Islam und an dem Verhalten oder Äußerungen von Personen aus dem muslimischen Spektrum müssen konkret geäußert und benannt werden, Selbstbestimmung, gegen den Zwang Kopftuch zu tragen und gegen den Zwang das Kopftuch abzulegen, Instrumente gegen die Einschränkung von Arbeitnehmer/innenrechten aufgrund der Religion.

Wir sehen die Bekämpfung JEGLICHER rassistischer Tendenzen als Aufgabe an, hierfür müssen parteiübergreifend die geeigneten Projekte unterstützt werden. Insbesondere helfen hiergegen die personelle Verstärkung der Vollzugsbehörden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schutz- und Präventionsstrukturen für Mädchen*

Eine bedarfsgerechte Infrastruktur in Bezug auf gynäkologische Praxen, Schwangerschaftsberatung sowie Beratungsstellen, die sich spezifisch an Mädchen* und junge Frauen* richten und die Themenfelder der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt sowie Missbrauchs- und Gewalterfahrungen abdecken, ist zwingend notwendig und muss aufgebaut werden.

  1. Wie werden Sie das Netz von Ansprechpartner*innen im Land fördern und ausbauen?
  2. Werden Sie Projekte zur Prävention von Gewalt an Mädchen* und Frauen* ausbauen?
  3. Werden Sie außerschulische Bildungsmaßnahmen zu den Themen Körper und Gesundheit fördern, um Körpernormen abzubauen und Essstörungen frühzeitig zu begegnen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Für die SPD hat der Schutz von allen in Brandenburg lebenden Mädchen und Frauen eine besondere Wichtigkeit. Dies unterstreichen wir mit den im Doppelhaushalt 2019/20 erhöhten jährlichen finanziellen Mitteln zur Unterstützung für Frauen mit Kindern in Frauenhäusern um 889.000 Euro pro Jahr und in Frauenzentren um 150.000 Euro pro Jahr. Gleichzeitig erhöht sich die Förderung der Familienverbände und für die Prävention von Gewalt gegen Frauen um jährlich 270.000 Euro. Auch in Zukunft wollen wir die „Koordinierungsstelle Gewaltschutz für geflüchtete Frauen in Brandenburg“ stärken und daran arbeiten, den Gewaltschutz für alle in Brandenburg lebenden Mädchen und Frauen wirksam und nachhaltig verbessern. Dies haben wir in dieser Legislaturperiode mit der Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms und des darin integrierten Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder untermauert. Explizit haben wir hierin die Prävention und Bekämpfung besonders von häuslicher Gewalt in den Blick genommen. Das beinhaltet den Erhalt und die Weiterentwicklung des guten Netzes an Beratungs-und Zufluchtsangeboten, aber auch eine verstärkte Kooperation von Frauenschutz, Kinderschutz und Jugendhilfe. Wir vertrauen der Kompetenz der Brandenburger Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, der Hebammenhilfe, die wir mit Hilfe eines Aktionsplanes finanziell unterstützen, wie auch des Brandenburger „Bündnisses Gesund Aufwachsen“, bei dem sich landesweit Partner dem gemeinsamen Ziel widmen, allen Kindern und Jugendlichen mehr Chancen für ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Der Schutz vor Gewalt ist essenziell – hierzu müssen die geeigneten Instrumente etabliert werden. Die unter Punkt 3 genannten Maßnahmen sollten bereits in den Schulen Unterrichtsbestandteil werden.

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Menschrechtsverletzungen bei Abschiebungen verhindern

In Brandenburg stieg die Zahl der Abschiebungen in den vergangenen Monaten weiter an. Immer wieder wird durch die Brandenburger Polizei bei Abschiebungen Gewalt angewendet, Zimmer werden durch die Polizei ohne Durchsuchungsbeschluss betreten, Familien werden getrennt und Abschiebehindernisse wie Krankheiten bleiben unberücksichtigt.

  1. Finden Sie, dass Abschiebungen Teil einer humanitären Flüchtlingspolitik sein können?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um gegen Grundrechtseingriffe und Menschrechtsverletzungen bei der Durchführung von Abschiebungen vorzugehen?
  3. Welche Alternativen sehen Sie zu Abschiebungen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Land Brandenburg hat den zuständigen Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte über einen Erlass vorgeschrieben, dass die Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen das letzte Mittel ist, um eine Ausreise dieses Personenkreises zu erreichen. Vorrang hat stets das Bemühen, eine freiwillige Ausreise zu erreichen. Ebenso sind die Ausländerbehörden gehalten, die ggf. vorliegende besondere Schutzbedürftigkeit der Ausreisepflichtigen zu prüfen und beim Vollzug der Ausreisepflicht zu beachten. Mit dieser Zielrichtung wurde der Personenkreis, der nach Afghanistan abgeschoben werden kann, von vornherein auf Gefährder, Straftäter und Mitwirkungsverweigerer sowie auf alleinreisende männliche Personen ohne eigene Integrationsleistungen beschränkt. In diesen extrem engen Grenzen bleiben Abschiebungen als letztes Mittel notwendig.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

  1. Grundsätzlich nein.
  2. Wir setzen uns dafür ein, dass nur gut ausgebildetes Personal bei Abschiebungen zum Einsatz kommt und wir sorgen dafür, dass es keine Abschiebungen aus Bildungseinrichtungen und Krankenhäusern gibt. Wir lehnen Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete mit innerstaatlichen, gewalttätigen Konflikten wie bspw. nach Afghanistan konsequent ab. Eine Beratung und der Zugang zu juristischer Beratung muß gewährleistet sein.
  3. Alternativen können nur freiwillige Ausreisen sein, die mehr und besser gefördert werden sollen. Wenn es humanitärere Lösungen gäbe würden wir sie ergreifen.

Wer unter keinen einen Anspruch auf Aufenthalt in Deutschland und Brandenburg hat, muss unser Land wieder verlassen. Abschiebungen sind konsequent und zeitnah durchzuführen. Dabei sind Abschiebungen mit den geeigneten Mitteln unter der strikten Einhaltung der Rechtsvorschriften durchzuführen. Wir sehen im Vier-Türen-Modell der FDP eine Möglichkeit, den Menschen einen legalen Weg ins Land zu eröffnen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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