Unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle für von Polizeigewalt Betroffene

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) und Amnesty International werfen deutschen Behörden immer wieder in ihren Berichten vor, nicht genug gegen institutionellen Rassismus und auch gegen rassistische Polizeigewalt zu tun. Insbesondere sei eine unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsinstanz außerhalb der Polizei für Fälle von Diskriminierung und Gewalt notwendig.

  1. Werden Sie eine solche unabhängige Stelle einrichten?
  2. Welche Schritte werden Sie ergreifen, damit gemeldete polizeiliche Übergriffe statistisch erfasst und dokumentiert werden?
  3. Wie werden Sie Personen, die polizeiliche Übergriffe erleben, vor Einschüchterungsversuchen, etwa durch Gegenanzeigen, seitens einzelner Polizist*innen schützen?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die bestehenden innerinstitutionellen Einrichtungen halten wir für ausreichend.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

1. Die Linke will eine unabhängige Beschwerdestelle einrichten, an die sich Betroffene oder Zeug*innen von rechtswidrigen Polizeihandlungen wenden können. Die Stelle soll mit den für ihre Arbeit notwendigen Ermittlungsbefugnissen ausgestattet und dazu in der Lage sein, Beweise für ein mögliches Gerichtsverfahren zu sichern. Die Beschwerdestelle soll regelmäßig über ihre Arbeit berichten.

2. Gemeldete polizeiliche Übergriffe sollen durch eine solche Beschwerdestelle statistisch erfasst und dokumentiert werden können.

3. Ein solcher „Schutz“ ist nach unserer Auffassung weder möglich noch tatsächlich notwendig.

Wir werden das hierfür erforderliche Maßnahmenpaket prüfen. Auseinandersetzungen führen oft zu wechselseitigen Anzeigen. Eine unabhängige Justiz klärt die Vorwürfe auf.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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