Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete gewährleisten

Arbeitsverbote stellen einen gravierenden Eingriff in Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe dar. Betroffen von Arbeitsverboten sind Geflüchtete in den Erstaufnahmeeinrichtungen, aus „sicheren Herkunftsländern“ sowie viele Menschen mit Duldung.

  1. Wie werden Sie Geflüchteten den Zugang zum lokalen Arbeitsmarkt ermöglichen und vorhandene Hürden abbauen?
  2. Werden Sie Ausländerbehörden anweisen, geduldeten Menschen im Zweifel eine Beschäftigung zu erlauben bzw. geduldeten Arbeitnehmer*innen die Beschäftigungserlaubnis nicht zu entziehen?
  3. Werden Sie eine zügige Verteilung Geflüchteter aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in die Landkreise sicherstellen und damit ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und den Zugang zum Arbeitsmarkt (ab dem 4. Monat des Aufenthalts) ermöglichen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Eine SPD-geführte Landesregierung wird auch in Zukunft die Chancen und Potenziale sehen, die Zuwanderung und Integration bieten. Integration kann gelingen, wenn sich die Gesellschaft vereint dafür einsetzt. Demgemäß schmiedete eine breite gesellschaftliche Allianz im November 2015 das „Bündnis für Brandenburg“. Ziel des Bündnisses ist es seither, Integrationsbemühungen zu bündeln und Konzepte miteinander zu verbinden. Das Landesaufnahmegesetz (Aufnahme, vorläufige Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung) wie auch das Landesintegrationskonzept „Zuwanderung und Integration als Chance für Brandenburg“ waren und sind weitere wichtige Bausteine der Integration von Geflüchteten in Brandenburg. Unter Beteiligung der Wohlfahrtsverbände, Kommunen, Initiativen der Flüchtlingsarbeit sowie Verbänden und Vertretungen der Menschen mit Migrationshintergrund wurde das Landesintegrationskonzept von der Landesregierung erarbeitet, wozu auch die beruflichen Perspektiven gehören. Diese gilt es auch für den lokalen Arbeitsmarkt auszubauen. Bezüglich der Möglichkeiten und Regularien der Beschäftigungserlaubnis richten wir uns nach der Bundesgesetzgebung. Die SPD unterstützt die zügige Verteilung Geflüchteter aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in die Landkreise und kreisfreien Städte gemäß des Brandenburger Landesaufnahmegesetzes.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Bei der Integration in Arbeit kommt es darauf an, den Geflüchteten die Unterstützung zu geben, die sie individuell benötigen, um den Anforderungen des jeweiligen Berufs gerecht zu werden. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass neu zu uns gekommene Menschen frühestmöglich in Arbeit kommen beziehungsweise diese nicht aufgeben müssen, denn seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können, stellt einen wichtigen Schritt dar, um am gesellschaftlichen Leben vollumfänglich teilzuhaben. Dies ist auch im Interesse der Brandenburger Betriebe, die häufig nach potentiellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern suchen.
Wir wirken darauf hin, dass die kommunalen Ausländerbehörden in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft alle Spielräume zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen ausnutzen. Wichtig ist auch, dass Arbeitgeber*-innen sicher sein können, dass die Arbeitskräfte und Auszubildenden, die sie einstellen, eine gesicherte Bleibeperspektive erhalten. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass bei der Erteilung von Duldungen die Integration in das Arbeitsleben stärker berücksichtigt wird. Auf Bundesebene werden wir uns auch weiterhin für Regelungen einsetzen, die eine sofortige Arbeitsaufnahme Geflüchteter ermöglichen und Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung garantieren.
Die Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahme ist so kurz wie möglich zu halten. Einer Verlängerung der derzeit maximal möglichen Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahme werden wir uns weiterhin widersetzen. Wir setzen uns dafür ein, dass in den Erstaufnahmeeinrichtungen ausreichend Sprachkursangebote, eine Beschulung aller Kinder und berufliche Qualifizierungsangebote stattfinden, um direkt nach der Ankunft den Grundstein für eine gute Integration zu legen.

Wir unterstützen die Bemühungen von Menschen, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, das eigene Einkommen selbst zu erwirtschaften.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Eingliederung von EU-Bürger*innen in den Arbeitsmarkt

Oft sehen sich EU-Bürger*innen mit einer Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert. Trotz guter Qualifizierung haben sie vielfach Probleme aufgrund ihrer Herkunft. Auch in Jobcentern ist das Diskriminierungsrisiko hoch, wie die Studie „Diskriminierungsrisiken in der öffentlichen Arbeitsvermittlung“ (2017) zeigt. EU-Bürger*innen haben beispielsweise oft Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen. Sie werden hierüber allerdings nur selten von den Mitarbeiter*innen der Arbeitsämter / Jobcenter angemessen informiert und ihre Anträge öfter abgelehnt als bei Deutschen.

  1. Wie werden Sie Bürger*innen aus mittel- und osteuropäischen Ländern dabei unterstützen, ihr eigenes Potenzial auszuschöpfen?
  2. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die Information von EU-Bürger*innen über ihre Rechte zu garantieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Lage auf dem Brandenburger Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen zehn Jahren deutlich verbessert. Mittlerweile suchen die unterschiedlichsten Beschäftigungsbereiche wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen usw. nach Fachkräften; dabei sind auch Bürgerinnen und Bürger der EU willkommen. Die SPD wird sich zur Aufgabe machen, die vermutete Diskriminierung von Bürgerinnen und Bürgern der EU auf dem Arbeitsmarkt und im Zusammenhang mit Arbeitsämtern/Jobcentern für das Land Brandenburg zu überprüfen und sich diesbezüglich u. a. mit der Stelle des/der Integrationsbeauftragten in Verbindung setzen. Eine solche Form der Diskriminierung lehnt die SPD entschieden ab.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Unser politisches Ziel ist die diskriminierungsfreie Gesellschaft. Deshalb muss müssen die Ansprechpartner in Jobcentern /Arbeitsämtern umfassend und vollständig über die Rechte der Betroffenen informiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Berufsausbildung für Geduldete und Menschen im laufenden Asylverfahren

Eine qualifizierte Berufsausbildung aufzunehmen, ist ein zentraler Schritt zur Teilhabe am Berufsleben. Mit der Ausbildungsduldung sollte auch geduldeten Auszubildenden eine Bleibeperspektive ermöglicht werden. Die Umsetzungspraxis in Brandenburg setzt jedoch hohe Hürden für die Erteilung einer Ausbildungsduldung.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Hürden beim Zugang zu qualifizierten Berufsausbildungen für Geflüchtete abzubauen?
  2. Werden Sie die kommunalen Ausländerbehörden anweisen, Ermessensspielräume bei der Erteilung von Ausbildungsduldungen im Zweifel im Sinne der Betroffenen und der Ausbildungsbetriebe zu nutzen?
  3. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass auch für berufsvorbereitende Maßnahmen sowie das Erlangen von Schul- und Hochschulabschlüssen Ermessensduldungen erteilt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD schätzt im höchsten Maße das Engagement von Betrieben, Handwerkskammern, der Industrie- und Handelskammern sowie der Kommunen zur Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit. Wir werden diese Bemühungen auch weiterhin unterstützen. Brandenburg hat hinsichtlich einer Berufsausbildung für Geduldete und Menschen im laufenden Asylverfahren durch den Landtagsbeschluss „Ausbildungsduldung integrations- und wirtschaftsfreundlich ausgestalten“ (Drucksache 6/11580-B) vom Juni 2019 die richtigen und notwendigen Schlüsse in die Wege geleitet. Danach sollen möglichst viele Geflüchtete zeitnah in Arbeit gebracht werden. Der Landtag fordert die Landesregierung in dem Beschluss u. a. auf, rechtzeitig zum Beginn des diesjährigen Ausbildungsjahres die allgemeine Weisung Nr. 1/2019 im Aufenthaltsrecht zur Duldungserteilung zu ergänzen und dahingehend zu konkretisieren, dass bei der Beurteilung zum Vertreten müssen der fehlenden Identitätsklärung und zur Mitwirkung bei der Passbeschaffung sorgfältige Einzelfallentscheidungen getroffen werden sollen. Zugleich soll es laut dem Landtagsbeschluss den Hinweis geben, dass bei der Entscheidung der Ausländerbehörden zur Erteilung von Ermessensduldungen für die Fortführung von begonnenen Ausbildungen, für Helferausbildungen und Einstiegsqualifizierungen auch Integrationsleistungen wohlwollend berücksichtigt werden sollen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Umfassende Integration gelingt insbesondere über die Integration in Ausbildung und Arbeit, da so gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird. Oftmals scheitern jedoch Arbeitsaufnahme bzw. Aufnahme einer Berufsausbildung an nicht erteilten Arbeitsgenehmigungen, trotz Qualifizierung der Geflüchteten. Wir wirken darauf hin, dass die kommunalen Ausländerbehörden in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft alle Spielräume zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen ausnutzen. Wichtig ist auch, dass Arbeitgeber*-innen sicher sein können, dass die Arbeitskräfte und Auszubildenden, die sie einstellen, eine gesicherte Bleibeperspektive erhalten. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass bei der Erteilung von Duldungen die Integration in das Arbeitsleben stärker berücksichtigt wird.
DIE LINKE hat sich im Landtag für eine bessere Auslegung der Regelungen zur Ausbildungsduldung eingesetzt. Mit dem im Bundestag verabschiedeten Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung wird wieder einmal das Ziel verfehlt, Rechtssicherheit für die Betroffenen und die Unternehmen zu erreichen. Deshalb soll klargestellt werden, welche Handlungen die Betroffenen zu unternehmen haben, um ihre Identität zu klären. Gleichzeitig wollen wir erreichen, dass die Mitwirkungsbemühungen dann schwerer wiegen, wenn sie durch Dritte bezeugt werden. Eine Ausbildungsduldung soll auch dann erteilt werden können, wenn Maßnahmen der Passersatzbeschaffung bereits ergriffen wurden, es jedoch bisher zu keinen weiteren Maßnahmen gekommen ist und die Jugendämter in Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden die Identitätsklärung vorantreiben und den Jugendlichen die entsprechende Unterstützung bei den notwendigen Bemühungen gewähren. Aus LINKER Sicht müssen alle berufsvorbereitenden Maßnahmen zu einer Ermessensduldung führen.

Wir unterstützen die Bemühungen des/der Einzelnen, sich durch Schulabschluss, Berufsausbildung und Studium eine Zukunftsperspektive zu erarbeiten. Dazu gehören auch berufsvorbereitende Maßnahmen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verbesserung des Berufsbildungsgangs “berufliche Grundbildung Plus“

Seit 2016 sollen berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz und ohne ausreichende Deutschkenntnisse im Berufsbildungsgang “berufliche Grundbildung Plus“ fit für eine Ausbildung gemacht werden. Viele Jugendliche verfügen nach Abschluss des Bildungsganges jedoch nach wie vor nicht über die notwendigen Kenntnisse, um einen Ausbildungsplatz zu finden. Dies liegt u.a. in der mangelnden Binnendifferenzierung in den Klassen und an fehlendem Personal mit den entsprechenden Fort- und Weiterbildungen.

  1. Werden Sie eine Evaluation des Berufsbildungsganges BFS-G-Plus veranlassen und daraus hervorgehende notwendige Nachbesserungen umsetzen?
  2. Was sind in Ihren Augen geeignete Bildungsmaßnahmen, um berufsschulpflichtige Jugendliche für die Aufnahme einer Ausbildung vorzubereiten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Brandenburg hat mit dem BFS-G-Plus ein bundesweit wegweisendes Angebot geschaffen. Hierbei leisten die Oberstufenzentren und deren Träger eine hervorragende Arbeit. Dass die SPD den Bildungsgang BFS-G-Plus für ein sinnvolles Instrument zur Vorbereitung von jungen Geflüchteten auf das deutsche Ausbildungssystem hält, hat sie im November 2017 mit einem Antrag im Landtag (DS 6/7576(ND)-B) unterstrichen, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, sich bei den anderen Bundesländern für eine Bundesratsinitiative zur Ausweitung des § 60a Abs. 2 Satz 4 des Aufenthaltsgesetzes auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bildungsgangs BFS-G-Plus einzusetzen. Einer Evaluation des Berufsbildungsganges BFS-G-Plus sowie der Berücksichtigung von daraus resultierenden Nachbesserungen stehen wir als SPD positiv gegenüber.
Wir sehen die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit (BvB) als geeignete Bildungsmaßnahme an, um berufsschulpflichtige Jugendliche für die Aufnahme einer Ausbildung vorzubereiten. Zudem unterstützt Brandenburg per Vereinbarung die Initiative „Bildungsketten“, die Schüler/innen beim Übergang von der Schule ins Berufsleben unterstützt. Durch die Initiative von BMBF, BMAS und der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden unterschiedliche Förderinstrumente von Bund, Ländern und der BA sinnvoll aufeinander abgestimmt. In Brandenburg ist insbesondere das Landesprogramm „Türöffner: Zukunft Beruf“ hervorzuheben. Dessen Ziel ist es, die berufliche Integration von Jugendlichen am Übergang Schule-Beruf durch Maßnahmen am Lernort Oberstufenzentrum zu unterstützen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

  1. Das wäre eine sinnvolle Maßnahme, die wir begrüßen, um das Projekt passgenauer zu machen. Insbesondere sollte der Sprachanteil erhöht werden.
  2. Den Bildungsgang Berufliche Grundbildung Plus halten wir prinzipiell für geeignet, um berufsschulpflichtige Jugendliche für die Aufnahme einer Ausbildung vorzubereiten.

Wir werden Maßnahmen auf ihre Eignung hin prüfen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gleichberechtigter Zugang zu Förderinstrumenten für Geflüchtete unabhängig vom Herkunftsland

Der Zugang zu Integrationskursen sowie zu verschiedenen (Arbeitsmarkt-)Förderinstrumenten für Geflüchtete hängt aktuell davon ab, ob ihnen eine sog. „gute Bleibeperspektive“ prognostiziert wird. Dieses Konstrukt, von dem aktuell Menschen aus Syrien, Irak, Iran, Somalia und Eritrea profitieren, ist hoch umstritten.

  1. Wie positionieren Sie sich zu dem Konstrukt der „guten Bleibeperspektive“?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um einen einheitlichen Zugang Geflüchteter zu Förderinstrumenten sowie zu differenzierten und qualifizierten Sprachkursen unabhängig vom Aufenthaltsstatus sicherzustellen?
  3. Werden Sie die landesweiten Sprachkurse (Deutsch für Flüchtlinge) für jene ohne sog. „gute Bleibeperspektive“ fortsetzen und ausweiten?
  4. Werden Sie auch fortgeschrittene Sprachkurse im Bereich B1-C2 für Geflüchtete unabhängig von Herkunftsland und Aufenthaltsstatus fördern?
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Für uns bedeutet eine gute Bleibeperspektive, dass zu uns geflüchtete Menschen einen rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalt in Deutschland erwarten können. Sprache ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration. Qualifizierte Deutschkenntnisse sind aber nicht nur eine Voraussetzung für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, sie erleichtern auch die notwendige Kommunikation mit Behörden, Ärzten und im Alltag. Daher hat sich die SPD für das Landesprogramm „Deutsch für Flüchtlinge“ stark gemacht, etwa im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2019/20. Für das Jahr 2019 stehen nun zwei Millionen Euro an Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung, ebenso für 2020. Das Landesprogramm sowie u. a. die Weiterbildungseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft leisten eine qualifizierte sprachliche Erstorientierung, die allen zu uns Geflüchteten auch zukünftig zur Verfügung stehen soll.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Menschen in existenzieller Not brauchen Hilfe. Wer aus politischen Gründen verfolgt wird, wer um seine körperliche Unversehrtheit oder gar um sein Leben fürchten muss und sich auf der Flucht befindet, darf nicht abgewiesen werden. Deshalb wurde im Grundgesetz als eine Lehre aus der nationalsozialistischen Vergangenheit das Grundrecht auf politisches Asyl geschaffen. Durch den Asylkompromiss wurde dieses Grundrecht 1992 seiner Substanz beraubt. Auch die Verschärfungen des Asylrechts seit 2015 lehnen wir ab. Wir fordern Integrationsmaßnahmen für alle Geflüchteten und sind gegen die Unterscheidung von Asylsuchenden nach guter oder schlechter „Bleibeperspektive“, zumal dieses Konstrukt willkürlich ist und nicht einmal die bereinigten Anerkennungsquoten berücksichtigt. Der wichtigste Schritt für eine gute Integration ist das Erlernen der deutschen Sprache. Wir wollen, dass allen Geflüchteten direkt nach Ankunft in Brandenburg Angebote zum Spracherwerb unterbreitet werden. Die Integrationskurse des Bundes greifen zu spät und schließen diejenigen ohne gesicherte Bleibeperspektive aus. Das Programm »Deutsch für Geflüchtete«, das sich an all jene richtet, die keine Chance haben an den Integrationskursen des Bundes teilzunehmen, verstetigen und ausbauen. Gleichzeitig ist ein Ausbau der berufsbezogenen Spracherwerbskurse erforderlich. Vor allem für Flüchtlingsfrauen ist es wichtig, Kursangebote mit Kinderbetreuung zu schaffen. Fortgeschrittene Sprachkurse können neu zu uns gekommene Menschen dabei unterstützen, sich gesellschaftlich und persönlich zu entwickeln und beispielsweise in der Wissenschaft und komplexen Berufen eine Chance auf Betätigung zu erlangen. Daher setzen wir uns für ein fortgeschrittenes Angebot an Sprachvermittlung ein.

Die Sprache ist letztlich ein wesentlicher Schlüssel zur Integration, die Verbesserung der Sprachkursangebote ist daher eine Voraussetzung für Integration. Besondere Förderung sollen dabei diejenigen erfahren, die langfristig bei uns bleiben werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Ausbeutung der EU-Freizügigkeit verhindern

Der privilegierte Status des EU-Bürgers garantiert nicht automatisch eine Gleichbehandlung. Ein Beispiel dafür ist die Situation der polnischen Bürger*innen in Großbritannien, die seit 2004 von der europäischen Freizügigkeit profitieren. Viele von ihnen sind integriert und in Führungspositionen tätig, andere sind von der Gesellschaft ausgeschlossen oder haben soziale Probleme. Um ein ähnliches Szenario in Deutschland zu vermeiden, sind politische Maßnahmen gegen die Ausbeutung der EU-Freizügigkeit notwendig.

  1. Wie werden Sie auf Landesebene dafür Sorge tragen, dass Unternehmen die EU-Freizügigkeit nicht missbräuchlich nutzen, um Arbeitnehmer*innen beispielsweise durch Scheinselbstständigkeit auszubeuten?
  2. Wie werden Sie die Arbeitnehmer*innen auf Landesebene über Ihre Rechte informieren?
  3. Wie werden Sie auf Landesebene dazu beitragen, entsandte Arbeitnehmer*innen und Unionsbürger*innen, die in Brandenburg angestellt sind, vor Arbeitsrechtsverletzungen, Lohnbetrug und Dumpinglöhnen zu schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ein SPD-regiertes Land Brandenburg wird sich auch in Zukunft zum EU-Grundsatz der Freizügigkeit bekennen. Die Freizügigkeit zählt zu den zentralen Errungenschaften der europäischen Integration. Gegen Missbrauch sowie Straftaten in diesem Bereich gilt es konsequent vorzugehen.

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Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Jegliche Verstöße gegen geltendes Recht sind wirksam zu verfolgen und zu ahnden, dafür müssen die erforderlichen Verbesserungen bei technischer Ausstattung und Personal in den zuständigen Behörden realisiert werden. Die Informationsangebote müssen ausgebaut werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Unterstützung von Migrant*innen in Branchen, in denen es häufig zu Ausbeutung kommt

Migrant*innen sind besonders anfällig für Ausbeutung. Von den verschiedenen Berufsgruppen sind Pflegekräfte in Deutschland am stärksten von Ausbeutung betroffen. Schätzungen zufolge arbeiten jedes Jahr fast eine halbe Million polnischer Pfleger*innen in Deutschland. Ihr Status kann dabei sehr unterschiedlich sein: Einige von ihnen haben deutsche Arbeitsverträge, andere werden entsandt, andere arbeiten unangemeldet, viele sind scheinselbstständig. Frauen sind branchenübergreifend besonders häufig in atypischen, oft prekären Beschäftigungsformen wie Minijobs, befristeten Beschäftigungen oder Soloselbstständigkeit tätig. Beispiele dafür finden sich insbesondere in der Fleischproduktion, im Baugewerbe und im Hotelgewerbe.

  1. Wie werden Sie auf Landesebene zur Bekämpfung der Ausbeutung durch private Arbeitsvermittlungsagenturen (aus dem Gastland und dem Herkunftsland) beitragen?
  2. Wie werden Sie sowohl die Unternehmen als auch die Migrant*innen über die Rechte von Mitarbeitenden in Branchen informieren, in denen es besonders häufig zu Benachteiligungen kommt?
  3. Wie werden Sie auf Landesebene die Ausbeutung von Migrant*innen durch prekäre Beschäftigungen wie Minijobs, befristete Beschäftigungen oder Soloselbstständigkeit bekämpfen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD verurteilt jegliche Ausbeutung und Benachteiligung auch bezüglich der Arbeitsbedingungen in Unternehmen. Wir setzen uns für faire Arbeitsbedingungen ein, wie nicht zuletzt unsere Mindestlohnpolitik in den vergangenen Jahren gezeigt hat. Dies machen wir unabhängig von der Herkunft der Beschäftigten. Die Bekämpfung von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel erfordert koordinierte und effektive Maßnahmen. Wir informieren daher schon jetzt in unseren vielfältigen Gesprächen über die vom BMAS geförderte Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Um die vom Land Brandenburg geförderte Fachstelle Migration und Gute Arbeit Brandenburg bekannt zu machen, haben wir in dieser Legislaturperiode deren Vertreterinnen und Vertreter in den öffentlich tagenden Landtagsausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eingeladen. Die Fachstelle setzt sich für menschenwürdige und faire Arbeitsbedingungen für in Brandenburg arbeitende EU-Bürger*innen und Geflüchtete ein.

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Jegliche Verstöße gegen geltendes Recht sind wirksam zu verfolgen und zu ahnden, dafür müssen die erforderlichen Verbesserungen bei technischer Ausstattung und Personal in den zuständigen Behörden realisiert werden. Die Informationsangebote müssen ausgebaut werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verbesserung der Chancen von dicken Menschen auf dem Arbeitsmarkt

Dicke Menschen haben bei gleicher Qualifikation und Leistungsfähigkeit erheblich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Ihre Körperform ist mit einer Reihe von Vorurteilen verknüpft, die einer Wahrnehmung als Leistungsträger entgegenstehen. Bisher fehlt es an Aktionsplänen, die diese Vorurteile gezielt abbauen, stattdessen werden in einigen Bundesländern Maßnahmen für die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt angeboten, die eine begleitete Gewichtsreduktion als verpflichtendes Modul vorsehen.

  1. Wie werden Sie auf Landesebene dem Angebot und der Finanzierung von Maßnahmen entgegenwirken, die eine Körpernormierung beinhalten?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie die Vorurteile gegenüber dicken Menschen auf Arbeitgeberseite abbauen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Sie SPD verurteilt alle Vorurteile und Diskriminierungen, auch in Bezug auf das Körpergewicht und die Körperform.

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Wir lehnen Diskriminierungen jeglicher Art ab, und werden auch weiterhin jene Projekte unterstützen, die sich gegen Diskriminierungen wenden.

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Diskriminierungssensibilität gegenüber dem Kopftuch in der Arbeitsvermittlung stärken

Immer wieder berichten kopftuchtragende Frauen, dass einzelne Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit ihnen raten, ihr Kopftuch in der Bewerbungsphase auszuziehen und es erst nach einem unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder zu tragen. Dies wird teilweise damit gerechtfertigt, dass sich so ihre Arbeitsmarktchancen erhöhen würden und Arbeitgeber*innen mitunter gezielt nach Bewerberinnen ohne Kopftuch fragen.

  1. Werden Sie Maßnahmen ergreifen, welche die Mitarbeiter*innen der Bundesagentur für Arbeit über die Rechtslage informieren und sie darauf verpflichten,
  2. ihren Kundinnen keinen Verzicht auf grundgesetzlich gewährte Rechte nahe zu legen und sie darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um Diskriminierung handelt?
  3. Arbeitgeber*innen auf die Rechtswidrigkeit ihres Anliegens hinzuweisen und ihnen gegenüber die Rechtslage deutlich und nachdrücklich zu vertreten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD verurteilt und bekämpft jegliche Diskriminierung, solche im Zusammenhang mit dem Tragen eines Kopftuches

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Damit die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und den entsprechenden Behörden ihre Aufgabe vollumfänglich erfüllen können, müssen entsprechende Schulungsmaßnahmen wiederkehrend angeboten werden. Arbeitgeber haben sich ebenso wie jeder Mensch an geltendes Recht zu halten. Es ist nicht Aufgabe der Politik, sie darauf hinzuweisen. Diskriminierende Stellenausschreibungen können von den Arbeitsagenturen gerügt und ggf. zurückgewiesen werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Information von Arbeitgeber*innen über das Verbot anhand eines Kopftuches zu diskriminieren

Der Europäische Gerichtshof hat im März 2017 unter eng definierten Bedingungen ein Kopftuchverbot in der Privatwirtschaft für zulässig erklärt. Durch die fehlende inhaltliche Differenzierung in der Berichterstattung hat dies bei einigen Arbeitgeber*innen zu dem Trugschluss geführt, dass jedwede Ablehnung einer Bewerberin aufgrund ihres Kopftuches keinen Verstoß gegen das AGG darstellt.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Arbeitgeber*innen in Brandenburg über die Rechtslage aufzuklären?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD verurteilt jegliche Art und Form der Diskriminierung, auch im Zusammenhang mit dem Tragen eines Kopftuches.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Es muss sichergestellt werden, dass Frauen der Zugang zu gesellschaftlichen oder beruflichen Positionen nicht aufgrund ihrer Lebensform verwehrt wird. Ein Kopftuchverbot stellt eine Einschränkung dar, die dazu führen kann, dass Menschen aufgrund ihrer religiösen Zugehörigkeit an der Aufnahme einer Arbeit gehindert werden. Dabei schränkt sowohl ein Kopftuchverbot als auch der Zwang zum Tragen eines Kopftuches die Möglichkeiten der freien Entfaltung der Menschen ein. Frauen sollen selbst und frei entscheiden können wie sie sich kleiden. Die freie Religionsausübung schließt das Recht auf öffentliches Bekenntnis zu einer Religion mit ein. Wir halten nichts von Verboten von religiös motivierter Bekleidung und sprechen uns daher gegen eine Einschränkung von Beschäftigtenrechten auf dieser Grundlage aus. Die Bekämpfung religiös bedingter Diskriminierungen stellt eine staatliche und gesellschaftliche Aufgabe dar, der die solidarische Einwanderungsgesellschaft gerecht werden muss. Daher gilt es, Aufklärungsmaßnahmen zu unterstützen. Wir haben eine Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung eingerichtet und personell ausgestattet. Diese wollen wir künftig fortführen und stärken. Sie soll mit ihren Möglichkeiten, wie entsprechenden Kampagnen oder Beratungen über die Rechtslage aufklären und weiteren gesetzgeberischen Bedarf prüfen. Im Ergebnis der Prüfung stehen Regelungen für die Durchsetzung konkreter Ansprüche, wie z. B. verbandsklageähnliche Instrumente oder konkrete Sanktionsmöglichkeiten bei nachgewiesenen Diskriminierungsfällen im Zentrum erforderlicher gesetzlicher Bestimmungen.

Gesetze sind einzuhalten. Wir werden potenzielle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf ihre Möglichkeiten nach dem AGG hinweisen.

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