Verwaltungen als Schnittstelle zu den Bürger*innen

Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.

  1. Welches Konzept verfolgt Ihre Partei, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie im direkten Kontakt mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
  3. Werden Sie ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung einführen? Wie wird dieses sicherstellen, dass konkrete und qualifizierte Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen? Wie werden Sie sicherstellen, dass das Verfahren bei allen Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund*innenkontakt eingeführt wird und die Bürger*innen hiervon Kenntnis erhalten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Verwaltung ist an das Grundgesetz sowie Recht und Gesetz gebunden. Das Diskriminierungsverbot muss regelmäßig Bestandteil von Aus-, Fort- und Weiterbildungen sein.

Grundsätzlich sehen wir aus den vorgenannten Gründen die Notwendigkeit für ein Landesantidiskriminierungsgesetz und haben einen entsprechenden Entwurf in der aktuellen Wahlperiode eingebracht.
Exemplarisch sollen an dieser Stelle zwei konkrete Punkte hervorgehoben werden:
Für die die Sensibilisierung und Qualifizierung für die Belange von LSBTIQ*-Menschen wollen wir für die gesamte Verwaltung des Land Brandenburgs eine Handreichung erarbeiten und Beschäftigte entsprechend schulen.
Die von der Landesbeauftragten für die die Belange von Menschen mit Behinderung adressierten Beschwerden aufgrund von Diskriminierungserfahrungen, die behinderte Menschen im Land Brandenburg machen, dokumentieren in diesem Bereich ebenso dringenden Handlungsbedarf. Nicht hinnehmbar sind in diesem Zusammenhang Vorfälle, bei denen Menschen mit Behinderung von behördlicher Seite mündlich mitgeteilt wird, ihr Antrag auf Leistung müsse gar nicht erst gestellt werden, da er ohnehin abgelehnt werden würde. Wir halten es für sinnvoll in Landesbehörden ohne Beschwerdemanagement ein solches zu etablieren.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

An erster Stelle muss die Aufgabenkritik der Antidiskriminierungsstellen stehen. Die Sensibilisierung aller Verwaltungsstellen für das Thema
Diskriminierung ist eine permanente Aufgabe und muss Inhalt von entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen sein. Das von der
Antidiskriminierungsstelle zu entwickelnde Schulungsprogramm für die kundennahe Verwaltung muss ständig an die Verwaltungspraxis angepasst werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Arbeitgeberin

Die Brandenburgische Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für den effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für die Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Damit hat sie eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber*innen.

  1. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  2. Werden Sie AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen und -betrieben flächendeckend einrichten und ihre Arbeit evaluieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung ist der SPD ein wichtiges Anliegen. Die dazu notwendigen Maßnahmen werden wir ergreifen und ggf. auch Rechtsgrundlagen ändern bzw. schaffen.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwaltung verstärkt Jugendliche mit Migrationshintergrund ausbildet. Da wo Frauen unterrepräsentiert sind, setzen wir uns für eine fünfzig Prozent Quote ein, insbesondere in den Führungsebenen und Aufsichtsgremien. Die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten wollen wir im Landesgleichstellungsgesetz ausbauen.
Wir befürworten die Etablierung beziehungsweise Aufrechterhaltung oder Weiterentwicklung von Beschwerdemanagement in Landesbehörden, vergleiche Antwort auf Frage 2.1. Dieses soll aus unserer Sicht nicht nur von den die Leistungen der jeweiligen Behörde in Anspruch nehmenden Bürger*innen in Anspruch genommen werden können, sondern ebenfalls von den dort Mitarbeitenden.
Die ausgewerteten Daten aus dem Beschwerdemanagement sollten im Sinne einer systematischen Dokumentation selbstverständlich in den regelmäßig zu erstellenden Bericht der Landesstelle für Chancengleichheit einfließen.
Wir gehen davon aus, dass gebündelte, mit qualifiziertem Fachpersonal ausgestattete Angebote vorzuziehen sind. Personalvertretungen sind vertrauenswürdige Ansprechpartner*innen vor Ort. Sie sind vom Grundsatz her für eine niederschwellige Beratung qualifiziert. Für einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung ist es wichtig, sie gegebenenfalls in ihrer Diversity-Kompetenz weiter zu qualifizieren. Wir wollen die Beteiligungsrechte der Personalräte in den öffentlichen Verwaltungen stärken.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Der Landesverwaltung kommt als Arbeitgeberin eine besondere Rolle zu – sie hat in geeigneter Weise sicherzustellen, dass Diskriminierungen nicht stattfinden. Wo dies dennoch geschieht, ist es sofort abzustellen. Voraussetzung dafür ist der vertrauensvolle Umgang zwischen den
Mitarbeitern und den Vorgesetzten, die Landesregierung ist gehalten das dafür geeignete Betriebsklima zu schaffen und geeignete Instrumente, insbesondere einschlägige Weiterbildungsmaßnahmen für Führungskräfte zu etablieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Diversity-Vorbild

Gelebte Vielfalt zeigt sich auch darin, dass alle einen gleichberechtigten Zugang zu gesellschaftlichen Positionen und Stellen haben und sich die Bevölkerungsstruktur somit dort widerspiegelt. Als große Arbeitgeberin steht die Landesverwaltung Brandenburgs in der Verantwortung, hierauf proaktiv hinzuwirken.

  1. Was sind die Eckpunkte Ihres ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
  2. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung ist der SPD ein wichtiges Anliegen. Dazu ergreifen wir alle notwendigen Maßnahmen. Ob wir auch auf ein ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzept zurückgreifen oder auf andere Maßnahmen setzen, werden wir in der kommenden Legislatur diskutieren und entscheiden. Gleiches gilt in Bezug auf anonymisierte Bewerbungsverfahren.

In einem ersten Schritt werden wir bei allen Entscheidungen auf allen Ebenen die Lebenssituation und die Interessen von Frauen berücksichtigen, d.h. wir setzen uns konsequent für das Leitbild der Geschlechtergerechtigkeit („Gender-Mainstreaming“) ein. Wir stehen für den geschlechtergerechten Haushalt („Gender Budgeting“), damit sich Gleichberechtigung auch im Landeshaushalt als gerechte Verteilung der Mittel niederschlägt.
Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass die Verwaltung verstärkt Jugendliche mit Migrationshintergrund ausbildet. Darüber hinaus wollen wir alle Beschäftigten im Gesundheitswesen für den Umgang mit Vielfalt stärken, um den Herausforderungen sowie den Ansprüchen an eine vielfältige Patient*innenenversorgung gerecht werden zu können. („Diversitykompetenz“)
In der Aus- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften sollen unterschiedliche Familienmodelle angemessen berücksichtigt werden (Diversitykompetenz). In Absprache mit den Personalräten sowie den Landesbeauftragten und der Landesstelle für Chancengleichheit ist für uns die Einführung von anonymisierten Bewerbungsverfahren durchaus vorstellbar.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

1. liegt noch nicht vor
2. wir stehen einer Prüfung dieser Möglichkeit offen gegenüber

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verwaltung als Auftraggeberin und Vertragspartnerin

Das Land Brandenburg ist ein bedeutsamer Auftrag- und Fördermittelgeber, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Soziale Hilfen und Kultur. Durch die Gestaltung von Ausschreibungen, Förderrichtlinien, vertraglichen Rahmenbedingungen etc. kann das Land Anreize zur Umsetzung und Sicherstellung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes auf Seiten der Auftragnehmer*innen und Fördermittelempfänger*innen setzen.

Wie werden Sie konkrete Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Brandenburger Vergabegesetz sowie in Förderrichtlinien und Ausschreibungen verankern?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung ist der SPD ein wichtiges Anliegen. Die dazu notwendigen Maßnahmen ergreifen wir dort, wo das Land Brandenburg seinen Einfluss auch auf das Handeln Dritter geltend machen kann.

Wir wollen das Brandenburger Vergaberecht ändern. Im ersten Schritt sollen außer der Einhaltung von Tarifbindung und Mindestlöhnen bei allen beauftragten Unternehmen künftig auch Nachhaltigkeitskriterien für die zu beschaffenden Produkte verbindlich vorgeschrieben werden. Wir richten unabhängige Ombudsstellen ein, die sowohl die Arbeitnehmer*innen als auch die Arbeitgeber*innen beraten, um Tricksereien beim Mindestlohn zurückzudrängen. Für die Beschaffung von Importprodukten sind, soweit möglich, Zertifizierungen vorzuschreiben, die die Einhaltung der Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zum Schutz vor Ausbeutung und Verbot von Kinderarbeit gewährleisten. Die Beachtung dieser Kriterien wird auch das Verantwortungsbewusstsein in breiten Bevölkerungskreisen positiv beeinflussen.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Vergabe von Grundstücken für Wohnungsbauprojekte kommunaler Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften oder Baugemeinschaften in der Regel in qualitätsorientierten Konzeptvergaben erfolgt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Man muss zwischen Vergabe und Fördermaßnahmen unterscheiden. Das Brandenburger Vergabegesetz enthält nach unserer Auffassung ohnehin schon zu viele vergabefremde Regelungen, die Investitionen der öffentlichen Hand zunehmen hemmen und verhindern, weil sich keine Auftragnehmer finden. Die Diskriminierung ist ein Rechtsverstoß, dem unmittelbar begegnet werden muss. Darüber hinaus ist die Kontrolle einer solchen Auflage bürokratisch und im Zweifel nicht zu gewährleisten. Bei Fördermaßnahmen kann eine solche Auflage hingegen sinnvoll sein, um bestimmte Ziele der
Fördermaßnahme zu erreichen. Hier sollte eine, allerdings möglichst bürokratiearme, Lösung gefunden werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Weiterbildung des öffentlichen Dienstes bezüglich nicht-binärer Menschen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag für nicht-binäre Personen sind die Bedürfnisse von intersexuellen Menschen stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Trotzdem existieren innerhalb der Gesellschaft, aber auch im öffentlichen Dienst, noch große Unsicherheiten und nur wenig Wissen.

Werden Sie gemeinsam mit Vertreter*innen der Community Fortbildungen und Informationsmaterialen für den öffentlichen Dienst zum Umgang mit Menschen, die sich weder männlich noch weiblich verorten, entwickeln und anbieten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD hat sich in dieser Legislaturperiode für die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Aufstellung und Umsetzung des im Jahr 2017 erarbeiteten „Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg“ (kurz: „Aktionsplan Queeres Brandenburg“) stark gemacht. Diesen Meilenstein für Akzeptanz werden wir weiter unterstützen. Gleiches gilt für die Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule & Trans* Belange des Landes Brandenburg, die eine unverzichtbare, engagierte Beratung und Hilfe für die LSBT-Menschen leisten, die unter Diskriminierung, Ausgrenzung bzw. Gewalt leiden. Schon jetzt hat sich die SPD-geführte Landesregierung mit dem „Aktionsplan Queeres Brandenburg“ u. a. zum Ziel gesetzt, zur Steigerung von Akzeptanz, Respekt und Wertschätzung und zum Abbau von Diskriminierung, für die Verbesserung der rechtlichen Gleichstellung und der medizinischen Versorgung von intersexuellen Menschen einzustehen. Weitere Schwerpunkte des Aktionsplanes sind die entsprechende Unterstützung und Verstetigung von Selbsthilfestrukturen zur nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation, wie auch die Förderung des öffentlichen Dialogs. Gemeinsam gilt es in den kommenden Jahren zu diskutieren, welche Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden können, die Unsicherheiten und Unwissenheit der Öffentlichkeit im Umgang mit intersexuellen Menschen erfolgreich entgegenwirken.

Die Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule & Trans* Belange wird aus Mitteln des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg sowie Spenden finanziert.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

JA

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Sensibilisierung der Jugendämter für die Situation von Migrant*innen

Gerade in den Grenzregionen zu Polen kommt es vergleichsweise häufig zu einer Fremdunterbringung von Kindern durch die Jugendämter. Ursächlich hierfür sind immer wieder auch das mangelnde Verständnis für die Situation von migrantischen Eltern und Stereotypen.

  1. Wie werden Sie die Mitarbeiter*innen der Jugendämter für die Lebenssituation von migrantischen Eltern sensibilisieren?
  2. Wie werden Sie migrantische Familien in ihrer teilweise schwierigen sozialen Situation unterstützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD schätzt die Arbeit der Brandenburger Jugendämter sowie ihrer geschulten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Risikoeinschätzung einer etwaigen Kindeswohlgefährdung erfolgt in gemeinsamer Beratung mehrerer Fachkräfte, ggf. unter Beteiligung der medizinischen Professionen. Das Kind oder der Jugendliche sowie seine Eltern bzw. Sorgeberechtigten werden bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos und des Hilfebedarfs einbezogen, soweit der Schutzauftrag dadurch nicht in Frage gestellt wird (§ 8a Abs. 1 SGB VIII). Die Landesregierung unterstützt die Fachentwicklung und Qualifizierung der Jugendämter insbesondere durch die Beratungs-und Qualifizierungsangebote der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg. Deren zentrale Aufgabe ist die Stärkung und Verbesserung der Handlungskompetenzen der sozialpädagogischen Fachkräfte der Jugendämter zur Gewährleistung des Kindeswohls. Somit gibt es schon jetzt landesweite und regionale Fach-/Qualifizierungsveranstaltungen sowie u. a. die Veröffentlichung von Arbeitsmaterialien und fachlichen Empfehlungen. Mit der Arbeit der Fachstelle verbindet die SPD das Vertrauen und die Gewissheit, dass die Beratungs-und Qualifizierungsangebote zudem die notwendige Sensibilität für die jeweilige Situation aufbringen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

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Die Weiterbildung der Mitarbeiter und damit verbunden die Sensibilisierung ist maßgeblich für den Erfolg der Arbeit durch die Mitarbeiter der Jugendämter – durch geeignete Angebote werden wir dazu beitragen.

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Gendergerechte und inkludierende Sprache in Verwaltungsdokumenten

Die Sprache in Verwaltungsdokumenten verwendet anstelle von inkludierender Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, immer noch das generische Maskulinum.

Werden Sie in Verwaltungsdokumenten alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigen und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Landesregierung ist aufgefordert, bei der Überarbeitung von Gesetzen und bei neuen Gesetzen die geschlechtergerechte Sprache zu verwenden. Dies nimmt allerdings bei der Masse an bestehenden landesgesetzlichen Texten erhebliche Zeit in Anspruch.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

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An erster Stelle steht zunächst die Lesbarkeit und Verständlichkeit der Dokumente – unter Wahrung dieser Prämissen kann die Umstellung auf inkludierende Sprache erfolgen.

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Religiöse Selbstbestimmung muslimischer Frauen und Mädchen

In jüngster Zeit wird wieder verstärkt über religiös motivierte Bekleidung von muslimischen Frauen und Mädchen diskutiert. Dies hat in der Vergangenheit zu gesetzlichen Kopftuchverboten im öffentlichen Dienst und auch darüber hinaus zur Diskriminierung auf dem privaten Arbeitsmarkt geführt.

  1. Planen Sie ein Gesetz, durch das Frauen mit Kopftuch der Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst verwehrt oder erschwert wird?
  2. Planen Sie ein Gesetz, durch das die Religionsfreiheit von Minderjährigen eingeschränkt werden soll, um zu verhindern, das Mädchen sich selbstbestimmt für oder gegen das Kopftuchtragen entscheiden können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD verurteilt jegliche Diskriminierung, auch im Zusammenhang mit dem Tragen eines Kopftuches. Gesetzliche Regelungen zum Tragen von Kopftüchern u. a. im öffentlichen Dienst oder Einschränkungen bezüglich der Ausübung der Religionsfreiheit von Minderjährigen sind vonseiten der SPD nicht angedacht.

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Zu 1.: Nein. Religionsfreiheit ist ein zentraler Grundwert unserer Demokratie – es muss gewährleistet sein, dass die Menschen dieses Recht im Rahmen des Grundgesetzes vollumfänglich wahrnehmen können.
Zu 2.: Nein. Es geht aber nicht allein um das Kopftuch von Mädchen. Es geht auch um die Teilnahme am Sport- oder Schwimmunterricht, die Teil der Schulpflicht sind. Soweit gesetzliche Bestimmungen, z.B. Sicherheitsvorschriften regeln, muss sich auch das Tragen von Kopftüchern daran orientieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gesichertes Niederlassungsrecht für EU-Bürger*innen

Pol*innen erfahren immer wieder Diskriminierungen seitens deutscher Behörden. Ihnen wird beispielsweise die Wohnanmeldung in Brandenburg verweigert, obwohl sie als EU-Bürger*innen das Recht haben, sich nach Erfüllung der grundlegenden Anforderungen in einem beliebigen EU-Land aufzuhalten. Dadurch wird ihnen der betreffende Zeitraum nicht für die erforderliche fünfjährige Aufenthaltsdauer in Deutschland angerechnet, die für den Erwerb der vollen Rechte auf Ansprüche nach SGB II und SGB XII erforderlich ist. Infolgedessen arbeiten sie häufig ohne amtliche Registrierung oder als entsandte Arbeitnehmer*innen und haben somit eine schlechtere soziale Absicherung und Arbeitssituation.

  1. Werden Sie diese Fälle einer Verweigerung der Registrierung untersuchen?
  2. Wie werden Sie sicherstellen, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD wird die Diskriminierung gegen bestimmte Gruppen der EU-Bevölkerung auf dem Wohn- und Arbeitsmarkt überprüfen und sich ggfs. mit den entsprechenden Oberbehörden in Verbindung setzen. Auch solche Art der Diskriminierung lehnt die SPD wie alle anderen Formen entschieden ab.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Ja

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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