Sensibilisierung für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Seit dem 22.12.2018 besteht die Möglichkeit für intergeschlechtliche Menschen, sich qua Geburtsregister keinem Geschlecht zuordnen zu müssen und den Eintrag „Divers“ zu wählen (PStG §45a). Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt ist weder in der pädagogischen Praxis, noch in der Verwaltung flächendeckend angekommen. Um ein Verständnis für das Thema zu erlangen, braucht es Sensibilisierungen auf allen Ebenen des öffentlichen Lebens sowie ein Verständnis für vielfaltssensible und geschlechtergerechte Sprache, im gesprochenen sowie im geschriebenen Wort.

  1. Welche Maßnahmen haben Sie vorgesehen, um die Gesetzesnovellierung auf den Ebenen der Verwaltung, der Bildungsinstitutionen und des öffentlichen Lebens zu realisieren? Werden Sie hierfür entsprechende finanzielle Mittel bereitstellen?
  2. Werden Sie in allen Veröffentlichungen geschlechtergerechte Sprache verwenden und vielfältige Lebens- und Familienformen auch bildlich in Ihren Veröffentlichungen berücksichtigen?
  3. Werden Sie mit allen beteiligten Ressorts (z.B. Bildung, Schule, Jugend, Frauen*, Soziales, Gesundheit) gemeinsam an einer Strategie für eine erfolgreiche Sensibilisierung aller Fachkräfte arbeiten?
  4. Werden Sie in den Schulen eine flächendeckende Reformierung der Sexualpädagogischen Inhalte forcieren, um über geschlechtliche und sexuelle Vielfalt zu informieren, aber auch wichtige gesundheitliche Aspekte abzudecken?
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Um eine Kultur der Wertschätzung zu verankern, ist Offenheit für die Vielfalt der Sicht- und Lebensweisen unerlässlich. Die Auseinandersetzung mit Diversität ist somit in allen Bereichen eine zentrale Aufgabe und Herausforderung. Die SPD unterstützt das Selbstbestimmungsrecht intersexueller Menschen, ihren Anspruch auf Anerkennung ihres So-Seins und ihr Recht, ein Leben frei von Diskriminierung zu leben. Wir wollen deshalb rechtliche Möglichkeiten prüfen, um einer umfassenden Verankerung von Diversität in allen Bereichen noch besser gerecht werden zu können.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

In den vergangenen Jahren wurden in der Gleichstellungspolitik wichtige Fortschritte erzielt, z.B. das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm, das Leitbild für Geschlechtergerechtigkeit und der Landesaktionsplan Queeres Brandenburg. Gerade letzterer spielt eine besondere Rolle.

Dem Aktionsplan wurde zunächst eine Befragung vorangestellt, die dann zur Schwerpunktsetzung auf Trans*personen und Regenbogenfamilien führte. Der Aktionsplan wurde zunächst mit 250.000 € sowie einer Personalstelle ausfinanziert, was wir mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 um 384.800 € erhöhen konnten. Es zeigt sich, dass die Bedeutung des Themas klar erkannt wurde. Der Aktionsplan ist nun konsequent umzusetzen und mit allen Akteuren gemeinsam fortzuschreiben. Eine auskömmliche Finanzierung der Maßnahmen sehen wir als zwingend erforderlich an. Wir setzen uns auch für eine Stabsstelle im Familienministerium ein. Der Aktionsplan muss zudem ressortübergreifende Relevanz haben, denn Queerpolitik ist ein Querschnittsthema. Hier stehen alle Ressorts in der Verantwortung und in der Pflicht, ihre Arbeit dementsprechend auszurichten.

Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt gehört zu unserer Gesellschaft, diese Tatsache muss ganz selbstverständlich in alle von Ihnen genannten
Aspekte einbezogen werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Weiterbildung des öffentlichen Dienstes bezüglich nicht-binärer Menschen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag für nicht-binäre Personen sind die Bedürfnisse von intersexuellen Menschen stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Trotzdem existieren innerhalb der Gesellschaft, aber auch im öffentlichen Dienst, noch große Unsicherheiten und nur wenig Wissen.

Werden Sie gemeinsam mit Vertreter*innen der Community Fortbildungen und Informationsmaterialen für den öffentlichen Dienst zum Umgang mit Menschen, die sich weder männlich noch weiblich verorten, entwickeln und anbieten?

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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD hat sich in dieser Legislaturperiode für die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Aufstellung und Umsetzung des im Jahr 2017 erarbeiteten „Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg“ (kurz: „Aktionsplan Queeres Brandenburg“) stark gemacht. Diesen Meilenstein für Akzeptanz werden wir weiter unterstützen. Gleiches gilt für die Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule & Trans* Belange des Landes Brandenburg, die eine unverzichtbare, engagierte Beratung und Hilfe für die LSBT-Menschen leisten, die unter Diskriminierung, Ausgrenzung bzw. Gewalt leiden. Schon jetzt hat sich die SPD-geführte Landesregierung mit dem „Aktionsplan Queeres Brandenburg“ u. a. zum Ziel gesetzt, zur Steigerung von Akzeptanz, Respekt und Wertschätzung und zum Abbau von Diskriminierung, für die Verbesserung der rechtlichen Gleichstellung und der medizinischen Versorgung von intersexuellen Menschen einzustehen. Weitere Schwerpunkte des Aktionsplanes sind die entsprechende Unterstützung und Verstetigung von Selbsthilfestrukturen zur nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation, wie auch die Förderung des öffentlichen Dialogs. Gemeinsam gilt es in den kommenden Jahren zu diskutieren, welche Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden können, die Unsicherheiten und Unwissenheit der Öffentlichkeit im Umgang mit intersexuellen Menschen erfolgreich entgegenwirken.

Die Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule & Trans* Belange wird aus Mitteln des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg sowie Spenden finanziert.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

JA

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gendergerechte und inkludierende Sprache in Verwaltungsdokumenten

Die Sprache in Verwaltungsdokumenten verwendet anstelle von inkludierender Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, immer noch das generische Maskulinum.

Werden Sie in Verwaltungsdokumenten alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigen und wenn ja, wie?

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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Landesregierung ist aufgefordert, bei der Überarbeitung von Gesetzen und bei neuen Gesetzen die geschlechtergerechte Sprache zu verwenden. Dies nimmt allerdings bei der Masse an bestehenden landesgesetzlichen Texten erhebliche Zeit in Anspruch.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

An erster Stelle steht zunächst die Lesbarkeit und Verständlichkeit der Dokumente – unter Wahrung dieser Prämissen kann die Umstellung auf inkludierende Sprache erfolgen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Selbstbestimmte Geschlechtsansprache und Namensverwendung in Schulen und Hochschulen

Namens- und Geschlechtseintragsänderungen sind äußerst langwierige Prozesse. Währenddessen werden trans* und nicht-binäre Menschen an Hochschulen und Schulen häufig noch dem falschen Geschlecht und einem nicht selbstgewählten Namen angesprochen. Das wirkt sich negativ auf die Lebensqualität, den Studienalltag und damit die Leistungsfähigkeit der Personen aus.

Werden Sie Hochschulen und Schulen ermutigen und auffordern – soweit möglich – unabhängig vom Abschluss der formellen Namens- und/oder Geschlechtseintragsänderung trans* und nicht-binäre Menschen bereits mit ihrem selbstgewählten Namen und in ihrem Geschlecht anzusprechen sowie Zeugnisse und Schüler*innen- bzw. Studierendenausweise darauf auszustellen?

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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn die Schulen und Hochschulen diesem persönlichen Wunsch betreffender Personen entsprechen.

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Ja- soweit möglich. Zeugnisse, Urkunden und andere rechtstragende Dokumente müssen mit Blick auf die Gewährleistung der Anerkennung und Gültigkeit jedoch die offiziell gültigen Eintragungen aufweisen. Sobald entsprechende Änderungen rechtlich verbindlich durchgeführt
wurden, sollten die entsprechenden Dokumente kostenfrei und rückwirkend geändert werden können.

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Unisex-Toiletten ausweisen

In vielen Schulen, Hochschulen und Landesbehörden gibt es bislang ausschließlich nach Geschlechtern getrennte Toiletten für Männer und Frauen sowie Behindertentoiletten. Menschen, die sich weder als männlich noch weiblich verorten, werden gezwungen hierbei doch eine Zuordnung vorzunehmen. Auch Personen, die sich in einem anderen Geschlecht verorten, als ihnen von ihren Mitmenschen zugeschrieben wird, erleben immer wieder Irritationen und Anfeindungen, wenn sie die für sie passende Toilette aufsuchen.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, einige Toiletten in Hochschulen und Schulen so zu beschildern, dass diese von allen Geschlechtern benutzt werden könnten?
  2. Werden Sie in den Ihnen unterstehenden Landesbehörden einzelne Toiletten als Unisex-Toiletten ausweisen?
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Gemäß Brandenburgischem Schulgesetz ist der Schulträger für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Gebäude und Anlagen einschließlich der Ausstattung zuständig. Wir sprechen uns allerdings dafür aus, dass an Schulen, in denen seitens der Schüler*innen oder der Lehrkräfte ein Bedarf an Unisex-Toiletten angezeigt wird, der Einrichtung entsprechender Räumlichkeiten möglichst nachgekommen werden soll. Im Übrigen unterstehen uns als SPD Brandenburg keine Landesbehörden.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir sehen die Verantwortung für diese Fragestellungen bei den Hochschulen und Schulen selbst, unterstützen aber einen Dialog, um zu Änderungen zu ermutigen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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