In vielen Schulen, Hochschulen und Landesbehörden gibt es bislang ausschließlich nach Geschlechtern getrennte Toiletten für Männer und Frauen sowie Behindertentoiletten. Menschen, die sich weder als männlich noch weiblich verorten, werden gezwungen hierbei doch eine Zuordnung vorzunehmen. Auch Personen, die sich in einem anderen Geschlecht verorten, als ihnen von ihren Mitmenschen zugeschrieben wird, erleben immer wieder Irritationen und Anfeindungen, wenn sie die für sie passende Toilette aufsuchen.
- Werden Sie sich dafür einsetzen, einige Toiletten in Hochschulen und Schulen so zu beschildern, dass diese von allen Geschlechtern benutzt werden könnten?
- Werden Sie in den Ihnen unterstehenden Landesbehörden einzelne Toiletten als Unisex-Toiletten ausweisen?
![]() |
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
![]() |
Gemäß Brandenburgischem Schulgesetz ist der Schulträger für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Gebäude und Anlagen einschließlich der Ausstattung zuständig. Wir sprechen uns allerdings dafür aus, dass an Schulen, in denen seitens der Schüler*innen oder der Lehrkräfte ein Bedarf an Unisex-Toiletten angezeigt wird, der Einrichtung entsprechender Räumlichkeiten möglichst nachgekommen werden soll. Im Übrigen unterstehen uns als SPD Brandenburg keine Landesbehörden. |
![]() |
Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt. |
![]() |
Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt. |
![]() |
Wir sehen die Verantwortung für diese Fragestellungen bei den Hochschulen und Schulen selbst, unterstützen aber einen Dialog, um zu Änderungen zu ermutigen. |
![]() |
Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.