Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Als SPD haben wir uns in der Vergangenheit bereits immer wieder für die interkulturelle Öffnung der Verwaltung und die Förderung von Vielfalt in Institutionen wie Polizei- und Justizbehörden eingesetzt. Gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt muss jeden Tag gelebt werden, um Repräsentation im größtmöglichen Umfang zu erreichen. Öffentliche Institutionen müssen daher immer wieder ermutigt und aufgefordert werden, sich den Anforderungen einer diversifizierten Gesellschaft zu stellen. Die Interkulturelle Öffnung kann vorangetrieben werden, indem strukturelle Diskriminierungen bei der Besetzung neu geschaffener Stellen vermieden wird. Aspekte wie Geschlecht, Alter, Familienstand, Herkunft, religiöse-, weltanschauliche- oder sexuelle Orientierung dürfen in den Auswahlverfahren der öffentlichen Verwaltungen keine Rolle spielen. Die Förderung der Kompetenzen im Bereich Diversität und Antidiskriminierung im Rahmen von Schulungen, Ausbildungen oder Weiterbildungen dürfen sich dabei nicht nur auf die Richter*innenschaft beschränken.

Unsere Fraktion hat mit einem 7-Punkte-Plan-Justiz einen Anstoß zur Stärkung der Justiz in Brandenburg und das Vertrauen der Bürger*innen in die Rechtsstaatlichkeit gegeben. Übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung einer langfristig arbeitsfähigen Justiz mit motivierten Mitarbeiter*innen, um den Rechtsanspruch auf eine qualifizierte und zugleich zügige Verfahrensdurchführung erfüllen zu können. Die Grundlage für ein Zusammenleben in einer pluralistischen Gesellschaft ist eine positive Offenheit und Toleranz gegenüber Vielfalt. Es ist staatliche Aufgabe, dieses in der Ausbildung zu vermitteln, nicht nur bei den Richterinnen und Richtern, sondern auch bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und den Bediensteten in den Geschäftsstellen.
Hierzu wollen wir unter anderem eine „Zukunftskonferenz Justiz“ anstoßen.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wie auch bei den Lehrerinnen und Lehrern entscheidet auch bei Richterinnen und Richtern einzig und allein die individuelle Kompetenz.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig, insbesondere, weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden. Ein Erlass des Ministeriums des Inneren vom 10. September 2014 enthält entsprechende Vorgaben für die Diskriminierungsfreiheit des Handelns und Auftretens der Brandenburgischen Polizei.

  1. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass entsprechend des Erlasses Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?
  2. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Diskriminierungsfreiheit des Handelns und Auftretens der Brandenburgischen Polizei zu evaluieren und hieraus Anpassungen für die entsprechende Brandenburgische Verordnung abzuleiten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wie alle staatlichen Institutionen ist auch die Polizei zu diskriminierungsfreiem Handeln verpflichtet. Dies haben wir gesetzgeberisch z. B. in der Überarbeitung des Brandenburgischen Polizeigesetzes noch einmal betont. Zur Identitätsfeststellung (§ 12 BbgPolG) wurde dort unter Absatz 3 der Verweis auf Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz und Artikel 12 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg aufgenommen. Darüber hinaus sind die entsprechenden Regelungen selbstverständlich Bestandteil der Aus- und Fortbildung unserer Polizeibeamtinnen und -beamten.

Wir unterstreichen die Ziele des Erlasses des Ministeriums des Inneren zur „Gewährleistung der Diskriminierungsfreiheit in der Polizei des Landes Brandenburg“ vom 10. September 2014 ausdrücklich. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung werden wir die Sensibilisierung für Diversity und Antidiskriminierung kontinuierlich einfordern und fördern, z. B. im Rahmen des Aktionsplans „queeres Brandenburg“ oder zur Vermeidung von Racial Profiling. Wir regen die Hochschule der Polizei hierzu zur teils schon erfolgreich praktizierten Zusammenarbeit mit fachkundigen Trägern, der Zentralen Ansprechstelle für Opferbelange bei politisch motivierten, insbesondere vorurteilsgeleiteten Straftaten und dem den Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen im Polizeipräsidium an. Ein Ziel muss dabei sein, durch ein diskriminierungssensibles Verhalten der Polizei die Anzeigenbereitschaft von Gewalt- und Diskriminierungsopfern zu erhöhen. Wir werden prüfen, inwieweit Umfragen nach dem Vorbild der Onlinebefragung des MASGF von LSBTIQ, u.a. bezüglich der Anzeigenbereitschaft bei Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen, auch bezogen auf weitere Personengruppen durchgeführt werden sollen. Zu einer bürgernahen Polizei gehört ein transparenter Umgang mit Kritik. Wir streben die Schaffung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle an, die gleichermaßen Anlaufstelle für Bürger*innen als auch für Polizeibeamt*innen sein soll. Damit schaffen wir eine Art Kontaktzentrum für die Zivilgesellschaft mit der Aufgabe, reale oder vermeintliche Übergriffe aus dem Polizeiapparat überprüfen zu lassen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit soll die Beschwerdestelle beim Landtag angesiedelt sein. So schaffen wir mehr Vertrauen in eine bürgernahe Polizei.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Sensibilisierung für Diskriminierung ist bereits Ausbildungsbestandteil an der FHPol. Aktuelle Entwicklungen und fortbestehende Diskriminierung müssen bei der Anpassung der Aus- und Fortbildung berücksichtigt werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle für von Polizeigewalt Betroffene

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) und Amnesty International werfen deutschen Behörden immer wieder in ihren Berichten vor, nicht genug gegen institutionellen Rassismus und auch gegen rassistische Polizeigewalt zu tun. Insbesondere sei eine unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsinstanz außerhalb der Polizei für Fälle von Diskriminierung und Gewalt notwendig.

  1. Werden Sie eine solche unabhängige Stelle einrichten?
  2. Welche Schritte werden Sie ergreifen, damit gemeldete polizeiliche Übergriffe statistisch erfasst und dokumentiert werden?
  3. Wie werden Sie Personen, die polizeiliche Übergriffe erleben, vor Einschüchterungsversuchen, etwa durch Gegenanzeigen, seitens einzelner Polizist*innen schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die bestehenden innerinstitutionellen Einrichtungen halten wir für ausreichend.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

1. Die Linke will eine unabhängige Beschwerdestelle einrichten, an die sich Betroffene oder Zeug*innen von rechtswidrigen Polizeihandlungen wenden können. Die Stelle soll mit den für ihre Arbeit notwendigen Ermittlungsbefugnissen ausgestattet und dazu in der Lage sein, Beweise für ein mögliches Gerichtsverfahren zu sichern. Die Beschwerdestelle soll regelmäßig über ihre Arbeit berichten.

2. Gemeldete polizeiliche Übergriffe sollen durch eine solche Beschwerdestelle statistisch erfasst und dokumentiert werden können.

3. Ein solcher „Schutz“ ist nach unserer Auffassung weder möglich noch tatsächlich notwendig.

Wir werden das hierfür erforderliche Maßnahmenpaket prüfen. Auseinandersetzungen führen oft zu wechselseitigen Anzeigen. Eine unabhängige Justiz klärt die Vorwürfe auf.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Racial / Ethnic Profiling verhindern

„Racial / Ethnic Profiling“ steht für die Verdächtigung und Verfolgung von Menschen aufgrund sogenannter herkunftsbasierter Personenprofile durch die Polizei. Es beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen, wie äußere Merkmale, tatsächliche oder angenommene ethnische oder religiöse Zugehörigkeit, Herkunft und Sprache, als Grundlage für Identitätskontrollen und Durchsuchungen ohne konkretes Verdachtsmoment. Diese polizeiliche Maßnahme ist nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar und durch verschiedene internationale Rechtsnormen geächtet. Dennoch findet sie immer wieder in der Öffentlichkeit statt, verletzt die Würde der Betroffenen und bestätigt rassistische Einstellungen in der Bevölkerung.

Wie werden Sie das sogenannte “Racial / Ethnic Profiling” in Zukunft zu verhindern bzw. zu dessen Abbau beizutragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Vermeidung von Racial/Ethnic-Profiling muss in der Aus- und Fortbildung der Polizei eine wichtige Rolle spielen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Diskriminierende polizeiliche Maßnahmen wie »Racial Profiling« dürfen nicht stattfinden. Hierfür bedarf es neben gesetzlichen Regelungen, insbesondere in der Ausbildung von Polizist*innen einer beständigen Sensibilisierung und Auseinandersetzung mit Stereotypen und ihrer Reproduktion, die tief in der Gesellschaft verankert sind.
Es gilt Artikel 12 Absatz 2 der Landesverfassung. Auch im neuen Polizeigesetz des Landes Brandenburg ist, auf unser Bestreben hin, eine solche entsprechende Regelung verankert worden.
Ein Abbau solcher Verhaltensweisen kann durch eine gute Ausbildung, aufmerksame Kolleginnen und Kollegen bzw. Führungskräfte erfolgen, die entsprechend geschult und ihre Verantwortung wahrnehmen.

Grundsätzlich handelt die Polizei rechtsfonform. Im Ausnahmefall sehen wir Bedarf für eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei, um zu sensibilisieren und Gegenmaßnahmen zu erarbeiten

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verbesserung der polizeilichen Erfassung von politisch motivierten Straftaten

Die polizeiliche Kriminalstatistik versucht strafrechtliche relevante Vorfälle zu erfassen, um anhand dessen gesellschaftliche Problemlagen zu identifizieren. Das setzt jedoch voraus, dass Hasskriminalität und diskriminierende Vorfälle auch als solche erkannt werden und als rechte, politisch motivierte Kriminalität eingeordnet werden. Hierbei sollten die Stimmen der betroffenen Personen besonders relevant sein, wie aus dem Abschlussbericht des NSU – Untersuchungsausschusses des Bundestags hervorgeht.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Polizeibeamt*innen stärker als bisher für politisch motivierte Kriminalität (PMK-Rechts), Rassismus und menschenfeindliche Ideologien zu sensibilisieren?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Polizeibeamtinnen und -beamte müssen in der Lage sein, rassistische und fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive bei Gewalttaten zu erkennen und Delikte entsprechend einzuordnen. Auch dies erfordert regelmäßige Aus- und Fortbildung im Bereich Rechtsextremismus und Hasskriminalität sowie einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

DIE Linke in Brandenburg ist die Partei, die als erste systematisch nach politisch motivierten Straftaten gefragt hat. Unsere monatlichen Abfragen ermöglichen seit vielen Jahren Brennpunkte von rechtsextrem motivierten Straftaten und Hasskriminalität im Land Brandenburg zu erkennen. Brandenburg hat eine erweiterte Studie zu den Opfern rechtsextremer Gewalt seit 1990 erarbeitet, die nach der Aufdeckung des NSU bundesweit Vorbild ist.
Eine höhere Sensibilisierung von Polizeibeamtinnen und -beamten kann durch eine verbesserte Ausbildung, Weiterbildung und entsprechende Führungskompetenzen erreicht werden. Dazu gehören aufmerksame Kolleginnen und Kollegen, sowie Vorgesetzte, die entsprechend handeln.

Durch entsprechende Schulungsmaßnahmen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Aufbereitung von #metoo in Brandenburg

Die Vorwürfe vieler Frauen gegen den Produzenten Harvey Weinstein haben über die Grenzen Hollywoods hinaus die #metoo-Debatte ausgelöst. Hierbei ging es um Sexismus und um Gewalt von Männern gegen Frauen. In den sozialen Netzwerken wurden zahlreiche Fälle mit einem Bezug zu Brandenburg öffentlich gemacht.

Werden Sie die #metoo-Debatte in Brandenburg aufbereiten und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD begrüßt die #metoo-Kampagne und den damit verbundenen öffentlichen Diskurs. Sexismus und sexualisierte Belästigung und Gewalt von Männern gegen Frauen und andere Männer gilt es auf das Schärfste zu verurteilen. Alle Menschen verdienen Achtung und Respekt. Die in Gang gekommene wichtige und bereichernde Debatte wird auch weiterhin in Brandenburg Fortführung finden, wie dies beispielsweise in diesem Jahr schon im Rahmen der Brandenburger Frauenwoche geschehen ist. Hier wurde bei vielen Veranstaltungen u. a. auch zu den Themen Sexismus und Gleichstellung von Frauen diskutiert. Die SPD wird sich auch in der kommenden Legislaturperiode diesen Themen widmen. Gleichstellung und Gleichberechtigung haben viele Facetten, die es weiterhin zu unterstützen und zu fördern gilt.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wir sehen die Aufgabe darin, Betroffene darin zu bestärken und sie zu unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen und gegen derartige Übergriffe rechtlich vorzugehen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sicherheit von Frauen erhöhen

Frauen werden immer häufiger Opfer von häuslicher Gewalt. Zudem zeigen Statistiken, dass Frauen sich meistens erheblich unsicherer im öffentlichen Raum fühlen als Männer.

Wie werden Sie – speziell für Frauen – die Sicherheit erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD in Brandenburg hat in den vergangenen Jahren einmal mehr unterstrichen, wie wichtig ihr der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist, aber auch der Kampf gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. So haben wir beispielsweise mit dem Haushalt 2019/20 die Erhöhung der jährlichen finanziellen Mittel für Familienverbände und zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt eingeleitet. Die Unterstützungs- und Entlastungsmaßnahmen für Frauen mit Kindern wurden deutlich erhöht: in Frauenhäusern um 889.000 Euro pro Jahr und in Frauenzentren um 150.000 Euro pro Jahr. Zur Förderung der Familienverbände und für die Prävention von Gewalt gegen Frauen stehen nun jährlich zusätzlich 270.000 Euro bereit. Zudem hat die SPD-geführte Koalition in dieser Legislaturperiode mit der Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms die Notwendigkeit und Wichtigkeit des darin integrierten Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder (LAP) untermauert. Explizit haben wir somit für den LAP die Prävention und Bekämpfung von insbesondere häuslicher Gewalt in den Fokus genommen, was u. a. den Erhalt und die Weiterentwicklung des guten Netzes an Beratungs-und Zufluchtsangeboten, aber auch eine verstärkte Kooperation von Frauenschutz, Kinderschutz und Jugendhilfe beinhaltet. Die SPD wird sich auch in Zukunft für die Sicherheit und den Schutz von Gewalt bedrohter Frauen und Kinder einsetzen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Jeder Mensch, unabhängig vom Geschlecht, hat das Recht, sich frei und ohne Angst im öffentlichen Raum zu bewegen. Dieses Recht zu gewährleisten ist Aufgabe der Innen- und Sicherheitspolitik, es durchzusetzen Aufgabe der Vollzugsbehörden. Dafür müssen Polizei, Justiz und
Verfassungsschutz mit den entsprechenden technischen wie personellen Kapazitäten ausgestattet werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schutz vor Gewalt für alle Frauen*

Der Europarat hat 2011 mit dem „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) ein verbindliches völkerrechtliches Regelwerk geschaffen.

Deutschland hat die Konvention allerdings nur unter Vorbehalt gegenüber Artikel 59 ratifiziert, der die Aufenthaltsregelungen betrifft – und somit ausschließlich migrierte Frauen*. Insbesondere durch die geltenden Gesetze zur Ehebestandszeit, Wohnsitzregelung und Residenzpflicht sind die Handlungsoptionen von Frauen* mit ungesicherten Aufenthaltstitel bei Gewalt deutlich beschränkt.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vorbehalte gegen Artikel 59 der Konvention zurückgenommen werden?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie gewaltbetroffenen Frauen* in Brandenburg unabhängig von Aufenthaltsstatus und Wohnsitzreglung Schutz bieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Als SPD sehen wir in der Istanbul-Konvention einen Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen in Europa. Daher begrüßen wir die Ratifizierung dieses wichtigen und notwendigen völkerrechtlichen Vertrages durch die Bundesrepublik. Wie das Land Brandenburg unterstützt auch die Bundespolitik die Frauenhäuser in Deutschland. Zudem wurde vom Bund ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder initiiert. Im Bundeshaushalt 2019 sind dafür zusätzliche 15 Millionen Euro eingestellt. Im Rahmen der Treffen mit den Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion werden wir uns auch über das Regelwerk der Istanbul-Konvention austauschen.
Von der engagierten Arbeit der Brandenburger Frauenhäuser und Frauenzentren können alle in Brandenburg lebenden Frauen profitieren, unabhängig von ihrer Herkunft. Zusätzlich haben wir in unserem „Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2015-2019“ Ziele formuliert, die wir auch in der kommenden Legislaturperiode verfolgen werden. So steht u. a. hinter dem Punkt „Nein zur Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder – Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder (LAP), dass die am Landesaktionsplan beteiligten Partnerinnen und Partner konsequent ihre gemeinsamen Aktivitäten fortführen sollen, die sich gegen Gewalt in Flüchtlingsunterkünften richten. Hierzu gehört auch die Erhaltung und Weiterentwicklung der Koordinierungsstelle für Zufluchts- und Beratungsangebote für von Gewalt betroffene (Flüchtlings-)Frauen und ihre Kinder.

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Jeder Mensch hat das Recht auf Leben frei von Übergriffen körperlicher oder physischer Natur. Menschen die Opfer solcher Übergriffe geworden sind, müssen ausreichende Unterstützung erhalten, um gegen derartige Übergriffe rechtlich vorgehen und weitere Übergriffe verhindern zu können. Dabei darf es keine Rolle spielen, welchen Aufenthaltsstatus die Betroffenen haben. Im Übrigen ist Völkerrecht Bundesangelegenheit.

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Sicherheit von Migrant*innen und EU-Bürger*innen erhöhen

Rechtspopulistische Tendenzen treffen Migrant*innen aus der EU wie von außerhalb. Die größten Sorgen sind rassistische Gewalt und soziale Spaltungen. Auch EU-Bürger*innen sind Ziel von Verbrechen.

Wie werden Sie die Sicherheit von allen Migrant*innen inklusive der EU-Bürger*innen in Brandenburg erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Brandenburg ist ein weltoffenes und tolerantes Bundesland. Es gewährt Aufnahme, Schutz und Integration. In diesem Zusammenhang ist es für die SPD selbstverständlich, dass sich alle Menschen bei uns sicher fühlen sollen und können. Nur ein sicheres Land, wie es das Land Brandenburg ist, gibt Menschen das nötige Vertrauen, um ihr Leben nach den eigenen Vorstellungen und Fähigkeiten zu gestalten. Dem sind wir schon in der aktuellen Legislaturperiode nachgekommen, indem das Brandenburger Parlament mehrheitlich beschlossen hat, dass Polizei und Verfassungsschutz in Brandenburg eine personelle Aufstockung erfahren werden. In den kommenden Jahren werden wir zudem die Kooperation der Polizei mit den Kommunen auf dem Gebiet Sicherheit und Ordnung verbessern und Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaften entsprechend neuen Herausforderungen sachgerecht ausstatten. Von diesen Maßnahmen werden alle in Brandenburg lebenden Menschen profitieren, unabhängig von ihrer Herkunft.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Durch die von uns angestrebte Optimierung der technischen Ausstattung und die Erhöhung der Personalkapazitäten in Justiz, Polizei und Verfassungsschutz.

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Programm zur Bekämpfung von anti-muslimischem Rassismus

Anti-muslimischer Rassismus und anti-muslimische Gewalt nimmt auch in Brandenburg zu und reicht von verbalen Beschimpfungen über tätliche Angriffe, insbesondere auf Mädchen und Frauen, bis hin zu Anschlägen auf Moscheen. Bisher existieren in Brandenburg wenig spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung des anti-muslimischen Rassismus.

  1. Werden Sie ein Programm zur Bekämpfung des anti-muslimischen Rassismus in Brandenburg auf den Weg bringen?
  2. Wenn ja, was werden dessen Eckpunkte sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD steht seit nunmehr fast drei Jahrzehnten für ein offenes und tolerantes Brandenburg, kämpft mit ganzer Kraft gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, jegliche Diskriminierung von Minderheiten und Rassismus. Das Land Brandenburg hat dies mit der Einführung der Anti-Rassismus-Klausel in der Landesverfassung unterstrichen. Die Bekämpfung des anti-muslimischen Rassismus findet im Rahmen des Kampfes gegen jegliche Form von Diskriminierung statt, unter anderem durch das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“. Dieses und seine Zusammenführung mit dem „Bündnis für Brandenburg“ als Stabsstelle in der Staatskanzlei haben sich auch in jüngster Zeit bewährt. So leistet das Beratungsnetzwerk aus Mobilen Beratungsteams, dem landesweiten Aktionsbündnis gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt, der RAA Brandenburg, dem Verein Opferperspektive, dem Aktionsplan „Queeres Brandenburg“, der Fachstelle Antisemitismus und der Fachstelle Islam im Land Brandenburg einen unverzichtbaren Beitrag zu einer demokratischen Zivilgesellschaft. Auch zukünftig wollen wir das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ mit seinem Beratungsnetzwerk stärken, damit es neuen Herausforderungen wirksam begegnen kann. Hierfür werden wir die bestehenden Förderprogramme ausbauen und weiterentwickeln. Zusätzlich werden wir als SPD jegliche Form von Rassismus in Veranstaltungen, Gesprächen, Ausschüssen, Arbeitskreisen usw. diskutieren und verurteilen, um ein entsprechendes breites gesellschaftliches Bewusstsein zu erzeugen. Gemeinsam mit der Stelle der/des Integrationsbeauftragten werden wir uns für ein gleichberechtigtes und auf gegenseitigem Respekt beruhendes Zusammenleben der in Brandenburg lebenden Menschen unterschiedlicher Herkunft, Nationalität und Religion einsetzen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Die Schändung der Potsdamer Moschee im Jahr 2016 hat gezeigt, dass auch im Land Brandenburg anti-muslimischer Rassismus vorhanden ist. DIE LINKE bekämpft jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und des Rassismus. Das Recht auf Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht. Es beinhaltet, Religion oder Weltanschauung frei zu wählen oder keiner anzugehören und die Religion oder Weltanschauung in der Öffentlichkeit zu leben. DIE LINKE tritt gegen eine Homogenisierung und Abwertung „des Islam“ ein. Wir setzen uns dafür ein, dass Muslimas und Muslime als solche in den Medien, den Schulen und im öffentlichen Raum auftreten können. Damit werden sie als Subjekte sichtbar und ihre Darstellung als „Fremde“ kann so durchbrochen werden. Brandenburg hat mit der Fachstelle Islam bei der RAA im Land Brandenburg eine spezielle Institution geschaffen u.a. mit dem Ziel, die Diversität des Islams verstehen zu lernen, antimuslimischem Rassismus und islamistischer Radikalisierung zu begegnen. Diese Stelle soll über 2019 hinaus fortgeführt werden. Über ein spezielles Programm zur Bekämpfung eines anti-muslimischen Rassismus haben wir noch nicht entschieden. Eckpunkte wären aber sicher: Generalisierungen müssen zurückgewiesen werden; Kritik an bestimmten Ausprägungen des Islam und an dem Verhalten oder Äußerungen von Personen aus dem muslimischen Spektrum müssen konkret geäußert und benannt werden, Selbstbestimmung, gegen den Zwang Kopftuch zu tragen und gegen den Zwang das Kopftuch abzulegen, Instrumente gegen die Einschränkung von Arbeitnehmer/innenrechten aufgrund der Religion.

Wir sehen die Bekämpfung JEGLICHER rassistischer Tendenzen als Aufgabe an, hierfür müssen parteiübergreifend die geeigneten Projekte unterstützt werden. Insbesondere helfen hiergegen die personelle Verstärkung der Vollzugsbehörden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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